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Das gemeinsame, nicht geteilte, Sorgerecht als Standard verheirateter Eltern ergibt sich aus §§ 1626 ff. BGB.
Wenn nicht eine andere Entscheidung ergangen ist, bleibt es dabei.
Gruss von der Insel
Geschrieben : 13.07.2018 18:56
Moin
Reg' Dich nicht zuviel auf. Mitunter passiert es, dass Menschen es nicht auf dem Radar haben, dass auch Männer für Kinder und Hof sorgen wollen und können. Kopf hoch.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Geschrieben : 14.07.2018 21:54
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