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Umgangsrecht / Aufenthaltbestimmung

 
(@fall2015)
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Ich bin seit einem dreiviertel Jahr von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter von 10 Jahren, zusätzlich hat meine Frau ein Kind aus einer früheren Beziehung von 12 Jahren.
Beruflich habe ich die letzten Jahre eine "long-Disctance-" Beziehung geführt, 600 km von meiner Familie entfernt. Meine Frau war niemals bereit, zu mir zu ziehen.
Seit der Trennung (aber auch schon davor) macht mich meine Frau für alles üble, was ihr in ihrem Leben geschehen ist, auch vor den Kindern verantwortlich.
Zu Beginn der Trennung war es zunächst so vereinbart, dass ich im Rahmen des Umgangsrechtes die Wochenenden in unserem gemeinsamen Haus gelebt habe, während meine Frau bei Ihrer pflegebedürftigen Mutter im inzwischen meiner Frau gehörenden Elternhaus im Nachbarort gewohnt habe.
Vor einigen Wochen hat mir meine Frau das Wohnrecht unserem gemeinsamen Haus entzogen. Ebenso wünscht sie nicht mehr, dass sie mit zu mir in meine Wohnung kommen, wo sie vorher regelmäßig in den Ferien gewesen sind. Meine Ex hat inzwischen auch dahingehend auf die Kinder eingewirkt, dass sie es nicht mehr wollen.
- Habe ich das Recht, zu bestimmen, dass die Kinder bzw. zumindest mein leibliches Kind auch wieder zu mir kommen?
- Kann ich das bisher ausgeübte, mündlich vereinbarte  Recht, im gemeinsamen Haus im Rahmen des Umgangs zu wohnen, wieder einklagen? Meine Frau hat ja grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, ihr in der Nähe liegendes Elternhaus aufzusuchen wo sie auch noch mehrere Zimmer hat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2015 20:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Dein leibliches Kind hast Du ein Umgangsrecht, dieses ist unabhängig vom Sorgerecht. Als sozialer Vater für das andere Kind hast Du allerdings keinerlei Rechte.
Mach einen Plan wie Du Dir den Umgang vorstellst, versuche Dich mit der KM zu einigen, wenn das nicht klappt, bitte das JA um Vermittlung und wenn auch nichts passiert bleibt Dir nur die Umgangsklage vor Gericht.

Deine Frau kann bestimmen wer sich wann in ihrer Wohnung aufhält, deshalb musst Du einen anderen Ort für den Umgang finden. Das ist bei 600km Entfernung nicht einfach. Vielleicht findest du jemanden in der Nähe wo Du mit Deinem Kind das Wochenende verbringen kannst. Tendenziell wären längere Umgänge in längeren Abständen finanziell besser, wenn die Situation aber so kompliziert ist, musst Du leider auch verstärkt präsenz zeigen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2015 11:33
(@fruchteis)
Registriert

Moin fall2015.

Du sprichst mehrmals vom 'gemeinsamen Haus' und daß man Dir das Wohnrecht dort entzogen habe.
Das ist mir nicht klar. Kannst Du darauf noch näher eingehen?

W.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2015 12:19
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Selbstverständlich hast Du ein umgangsrecht mit Deinem leiblichen Kind (ob auch für das andere Kind der Ex, für dass Du ja viele Jahre eine soziale Bezugsperson warst, weiß ich nicht). Und während der Umgangszeit bestimmst Du, wo ihr was macht. 600km für nen WE-Umgang sind allerindgs kein Pappenstil.

Was den Umgang in Eurem Haus betrifft, so wirst Du es nicht durchsetzen können, dass KM ihr "zuhause" räumt für die Umgangszeit. Zwar ist die bisher gelebte Regelung begrüßenswert, aber ein wenig kann man KM schon nachvollziehen, dass sie ihrem Ex (also Dir) nicht ihre Privaträume überlassen will. Ich rege an, dass ihr das Thema, was mit dem Haus geschieht möglichst schnell angeht. Vielleicht finden sich hierbei ja Kompromisse, die dir einen Umgang am Ort des Kindes (der Kinder) ermöglichen. Irgendwas, worüber ihr beide wie erwachsene Menschen diskutieren könnt. Geht das nicht, wirst Du und das Kind ungemütliche umgangsjahre vor Dir haben.

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2015 13:27
(@danny-k)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex hat inzwischen auch dahingehend auf die Kinder eingewirkt, dass sie es nicht mehr wollen.
- Habe ich das Recht, zu bestimmen, dass die Kinder bzw. zumindest mein leibliches Kind auch wieder zu mir kommen?

Wie hat sie das gemacht? 

rechtlich habe ich gar keine Ahnung ich befürchte aber dass mir sowas ähnliches blued deswegen habe ich die selbe Frage was passiert wenn nach einem möglichen Abmachungen von mir aus auf notarielle Jugendamt hier und da durch Manipulation das Kind sagt habe keinen Bock bring mich zurück zu Mama?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2016 00:10