Hallo,
ich weis nich ob ich hier richtig bin,aber ich schreib einfach mal drauf los.
Ich bin wegen meiner Krankheit Arbeitslos geworden und in Hartz4 reingerutscht.
dazu kamm,das meine Freundin mich verlassen hat und meinen Sohn mitgenommen hat.
jetzt habe ich beim Jobcenter einen Mehrbedarf beantragt.
1.anteiligen Regelbedarf für den kleinen.
2.Fahrtkosten für holen und bringen
3.mehr wohnraum wegen zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft.
das habe ich auf das Antragsformular BEBE geschrieben.
Jetzt kommt ein schreiben von meiner SAchbearbeiterin,das ich die anfallenden kosten genau auflisten soll und die Besuchstermine mit Datum angeben soll.
jetzt zu meinen Fragen, ich hoffe es kennt sich jemand damit aus.
1.Muß ich die kosten genau auflisten,wenn ja,wie mach ich das,(halbes Toast)?? wenn nicht,wie begründe ich es anders??
2.muß ich die Besuchstermine mit genauem datum angeben?
gibts da ein gesetz oder ein gerichtsbeschluss mit dem ich bei der Sachbearbeiterin argumentieren kann??
Hi,
zu 2.
Du mußt nachweisen das euer Sohn an x Tagen bei dir ist. Dies muß dann deine Ex auch so bescheinigen. Das Thema hatten wir schon einige male. Es müssen glaub ich etwa 150 Tage sein. Wieviele genau kannst du über die Suchfunktion finden. Ob das nun mit genauen Daten oder einfach mit der Bestätigung der KM "unser Sohn hält sich jedes 2. WE von Fr-so und die hälftigen ferien bei djpandabaer auf" sein muß, darüber kann man sich streiten. Grundsätzlich wirst du es nachweisen müssen ,da du ja Leistungen beziehen willst.
zu 1.
Ich denke es geht dabei weniger um die Verköstigung, als um die Kosten für das Holen und Bringen des Kindes. Ebenso müßtest du wohl darlegen wieviel mehr die Wohnung kostet, um genug Platz für euer Kind zu haben.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
also das mit den ca.150 tagen habe ich bis jetzt noch nirgends gelesen.das wird normalerweise anteilig bezahlt.
habe gerade nochmal mit einer vom JC telefoniert...die wollen die kosten genau aufgelistet.
das geht niemals. ich weis einfach nicht mehr weiter.
die farhtkosten weis ich ja,aber die verpflegung??? wie soll ich die auflisten??
aber die verpflegung??? wie soll ich die auflisten??
Ich würde den sog. "Rohverpflegungssatz" dafür verwenden.
Also den Betrag, für den Du pro Tag Lebensmittel für das Kind kaufen musst.
Gehe hier mal von einer Summe zwischen 2,50 - 3,00 Euro aus.
(Ich weiß, dass klingt extrem niedrig, sind aber halt so Zahlen in diesem Bereich)
Nicht darin enthalten sind dann solche Dinge wie Strom für den Herd usw.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hier die allg. Info
Wenn du zusätzlich einen erhöhten Mietbedarf geltend machen sillst muß das Kind eben eine bestimtme Anzahl von Tagen bei dir sein. Kann auch sein das es "nur" 1/3 des Jahres ist.
Irgendwo gibt es hier einen Thread dazu. Vielleivcht bemühst du sich mal und suchst ihn.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Evtl. war es dieserThread?
Da steht was von 122 Tagen drin.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke staengler,
genau den meinte ich.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bitte Tina 😉
Hatte ja eh noch "Schulden" bei Dir, da Du mich vor einiger Zeit mal völlig zurecht korrigiert hattest....
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
das ganze hat aber nichts mit mir zu tun...da geht nur um Wohngeld und nicht um Hartz4
1.anteiligen Regelbedarf für den kleinen.
2.Fahrtkosten für holen und bringen
3.mehr wohnraum wegen zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft.
Wenn du meinst.
zu 1. hat dir staengler bereits einen Tipp gegeben
zu 2. mußt du die tatsächlichen Kosten nachweisen (Fahrkarten, Tankquittung Fahrtenbuch o.ä.)
zu 3. Du willst mehr Geld für Wohnraum, als dir als Einzelperson zusteht. Damit mußt du nachweisen, das du diesen Mehrraum auch wirklich benötigst. Wenn das Kind z.B. von 365 Tagen nur an ca. 50 Tagen bei dir ist, dann braucht es kein eigenes Zimmer, dann reicht auch die Luftmatratze neben Papas Bett.
Du kannst es gerne drehe nudn wenden wie du möchtest. Du möchtest Mehrleistungen und dafür muß eben auch nachgewisen werden, das diese Forderung berechtigt ist und die Gelder der Allgemeinheit nicht für "Luxus" ausgegeben werden. Das gehört eben auch zur Sorgfaltspflicht der zuständigen MA.
Ich gehe davon aus, das bei HartzIV der Mehrbedarf bei Wohnraum ebenso begründet und bewiesen werden muß.
Noch ein Hinweis zur Vorsorge. Sollte auch deine Ex Sozialleistungen bekommen, wird das, was dir zugestanden wird, bei ihr wieder abgezogen. Das kann häufig dazu führen ,das KM den Umgang so gar nicht mehr gerne sehen oder du eben keine Bescheinung bekommst, wie oft euer Kind bei dir ist. Es wird sogar noch abtruser. Hätte das Kind "Vermögen" müßte es sich sogar an den Umgangskosten beteiligen, unabhängig vom Alter des Kindes.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das stimmt so nicht,die kosten können nicht von der Mutter abgezogen werden...gibts ein Gerichtsuteil,aber frag mich jetzt nicht wo das is...wenn ichs finde werd ichs nachreichen.das steht auch irgendwo im SGB2 drin.
aber trotz alledem,die sache is gegessen, ich habe jetzt einen Brief geschrieben, in dem sie Ihre forderung zur Auflistung begründen soll.
das mein kleiner oft bei mir Übernacht ist, begründet den mehrbedarf an wohnraum wegen zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft, auch den anteiligen regelbedarf.
so habe ich es jetzt nochmal geschrieben, mit der bitte das sie die forderung begründen soll.
Ich habe meinen Teil gemacht und die tage an dennen er bei mir ist aufgelistet.
Mehr mache ich jetzt mal nciht und warte ab.
Moin,
aber trotz alledem,die sache is gegessen, ich habe jetzt einen Brief geschrieben, in dem sie Ihre forderung zur Auflistung begründen soll.
Du kannst Dir nicht einfach Deine eigenen Gesetze stricken; vermutlich wirst Du nicht einmal eine Antwort bekommen.
das mein kleiner oft bei mir Übernacht ist, begründet den mehrbedarf an wohnraum wegen zeitweiliger Bedarfsgemeinschaft, auch den anteiligen regelbedarf.
so habe ich es jetzt nochmal geschrieben, mit der bitte das sie die forderung begründen soll.
wie gesagt: Die Regeln machst nicht Du. Die Frage ist, ob Du etwas erreichen oder nur bockig sein willst.
Grüssles
Martin
(der es im übrigen richtig findet, dass Steuergelder nicht einfach aufgrund von Behauptungen ausgezahlt werden)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
schau mal hier..
http://lexetius.com/2006,3631 geh runter bis 27 und 28 , jetzt hab ichs gefunden
und hier http://www.benkelberg.com/urteil.html?u=1682
Moin,
Du darfst nicht nur das herauslesen, was Dir in den Kram passt. Ich finde jedenfalls keinen Passus, in dem es heisst "die Vorlage von Belegen ist entbehrlich".
Abgesehen davon hätte ein Urteil eines beliebigen Verwaltungsgerichts keinerlei Bindungswirkung für den Rest der Republik; nicht einmal für andere Richter desselben Gerichts. Aber es ist Dir natürlich unbenommen, eine andere Meinung zu haben - die Frage ist nur, wie weit Du damit kommst...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Etwas anderes hat auch niemand behauptet. Und nichts was dort geschrieben ist steht im Widerspruch zu dem was hier geschrieben wurde.
Natürlich steht die Mehrbedarf zu, DU mußt diesem aber nachweisen. Was ist den ndaran so schwer? Ich glaube jeder Arbeitnehmer wird seinen Arbetigeber ja auch nciht auf den Arbeitsvertrag verweisen, wenn dieser ab und an einen Leistungsnachweis haben möchte.Der Großteil Arbeitnehmer muß über Zeiterfassung nachweisen, das er wirklich die 40 Stunden, die im Vertrag stehen gearbetiet hat und wird nicht jedem chef sagen können, das er sich doch bitte darauf verlassen woll ,das er schon so viel arbeitet.
Es ist auch korrekt das der Bedraf der Mutter nicht gekürzt wird, wenn der Vater für die Kinder etwas aus dem gleichen Topf bekommt.
Allerdings mußt du dabei zwischen dem Bedarf des Vater, der Mutter und den Kindern unterscheiden. Wenn auch die Kinder Anspruch auf Leistungen haben, werden sie diese nicht doppelt bekommen, sondern sie bekommen sie einmal. Im Monat für 30 Tage. Leben sie davon 26 bei der KM bekommt diese für diese 26 den Regelsatz des Kindes. Der Vater bekommt diesen für 4 Tage. Wäre das nicht so, würden wohl viele Eltern ein WM gestalten un d jedes Kind wird doppelt vom Staat bezuschußt.
Das ist aber unabhängig von der zusätzlichen Leistungen für Mehrkosten Miete und Fahrtkosten.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
was daran so schwer ist???
wenn du meinen ersten beitrag gelesen hast, das is ja mein Problem. wie soll man die kosten genau auflisten???
Halbes Toast, 1 Glas Saft, 4,8 scheiben Wurst usw.... wie soll man da die kosten aufteilen, und wie sollen die sachen die bevorratet sind mit einrechnen??
Der Nachweis gelingt einfach über eine Auflistung der Tage an denen das Kind bei dir ist. An diesen Tagen steht dem Kind der Regelsatz bei dir zu. Unabhängig ob sie dann nur ne halbe Scheibe Toast oder nen Truthahn verputzt.
Für die Fahrtkosten ist der Nachweis über Fahrkarten oder die Strecke die mitdem Auto zurückgelegt wird zu leisten.
Für den Mehrbedarf für Wohnraum ist wieder notwendig für die Beurteilung, wie viele Tage das Kind bei dir ist und auch übernachtet. Je nach Anzahl sind mehr qm notwendig oder auch nicht. Bei z.b. 50 Übernachtungen ist es dem Kind zuzumuten auf ner Luftmatraze zu schlafen, bei 120 Tagen oder mehr ist dann eben ein seperater Raum schon eher angebracht.
Ist doch nicht besonders schwer und alles wurde dir bereits so geschrieben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Der Nachweis gelingt einfach über eine Auflistung der Tage an denen das Kind bei dir ist. An diesen Tagen steht dem Kind der Regelsatz bei dir zu. Unabhängig ob sie dann nur ne halbe Scheibe Toast oder nen Truthahn verputzt.
genau das is doch mein problem, die wollen die tatzächlichen kosten von mir aufgelistet. vom essen usw.
das mit der unterkunft das was du schreibst stimmt nicht, es reichen schon wenige tage aus um den Mehrbedarf zu bekommen. das is alles klar, nur das mit dem essen, und sie meinte auch,das sie belege fordern können. ????????? Belege, hab ich genug, aber was is meins und was von meinem kleinen...das kapiert die SB nicht,das das nicht geht....will sie aber trotzdem haben.
aber wie geschrieben, der Brief is raus...mal schauen was zurückkommt.
ich melde mich dann schon nochmal und berichte
Hejhej.....
manche Dinge werden erst aus der Erfahrung heraus deutlich - da helfen auch gut Worte nicht.
Im Zweifelsfall wird die beantragte Leistung abgelehnt - mangels Beteiligung. Da kann dann wieder mit PKH ein Anwalt beschäftigt und die Gerichte belastet werden - um am Ende dann doch "mitzuwirken". Irgendiwe muss dies System doch kaputt zu kriegen sein..... 😡
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
