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Trennung und viele Fragen-meine Geschichte

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(@wedad)
Rege dabei Registriert

@ Brainstormer Wenn es um die finanzielle Seite geht, hast Du mit Sicherheit Recht. Hier geht es jedoch um die emotionale, wie Gemini ja auch schreibt. Und da führt die Kommunikation über Anwälte nur zu einer Verhärtung der Fronten.

Gruß

Ole


***never give up***

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 01:06
(@Brainstormer)

Moin Ole,

wenn der TO Geld zu verbrennen hat - und das ist bei seiner Einkommenssituation und den sonstigen Gegebenheiten nicht wenig - dann darf er sich gerne emotional mit der Thematik befassen. Ansonsten eher nicht!

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 01:13
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Aus eigener Erfahrung:
wenn du das Gefühl hast dir wird nicht der notwendige Respekt für das was du tust entgegengebracht, fange an eine klare Linie zu verfolgen.
I.d.R. ist es so, dass Exen ein sehr genaues Gespür dafür haben, wie sehr sie mit ihrem Gegenüber spielen können.

Ihr habt einvernehmlich eine Trennungsvereinbarung getroffen? Wunderbar... Halte dich an das, was ihr vereinbart habt.
Extras gibt es fortan nicht mehr. Gib ihr fortan keine Plattform mehr ihren Frust etc an dir auszulassen.
Kommen beleidigende SMS/E-Mails -> keine Antwort.
Wird sich am Telefon gestritten -> Gespräch beenden.
Generell gehst du fortan einfach nurnoch auf Dinge ein, die wichtig sind. Sämtliche persönlichen Dinger blendest du einfach aus.

Das gilt auch für Drohungen ihrerseits. Zeig ihr, dass es dich kalt lässt. Sie versucht wahrscheinlich eh nur herauszufinden, inwieweit sie damit bei dir Reaktionen auslösen kann.
Wenn du deswegen Nachts nicht mehr schlafen kannst, geh zu einem Anwalt und lass dir im Rahmen einer Erstberatung eine juristische Einschätzung geben.

Ich habe mir damals die Regel aufgestellt:
Alles was persönlich ist und nichts mit unserem Kind zu tun hat nehme ich nicht mehr auf.
Bei Themen die unser Kind betreffen bin ich jedoch konsequent.
Wenn es hier z.B. ums Thema Umgang geht gibts erst ein Gespräch, wenns ergebnislos ist nochmal einen Brief, dann ein Gespräch beim JA und in letzter Konsequenz leite ich ein Umgangsverfahren ein.

Mit der nötigen Konsequenz kannst du dir das Leben wesentlich einfacher machen.

Ich habe dieses Spiel auch hinter mir... es ging bzgl. Umgang bis vors OLG. Egal was ich mit unserem Kind gemacht habe, es war natürlich immer falsch und unser Kind hat durch mein Verhalten enorm gelitten (es ist immer krank, verhaltensauffällig, etc. pp).
Konnte sie natürlich alles nicht belegen. Aber mich Beschimpfen und versuchen dadurch eine Reaktion auszulösen, das musste natürlich regelmäßig sein.
Ließ mich immer kalt...zumindest nach außen... und seit dem OLG Beschluss wo ihr die Richter auch nochmal klar machten, dass sie wohl mehr Probleme mit sich selbst habe als dass das Kind welche hätte ist eine erstaunliche Ruhe eingekehrt 😉

Jack


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 01:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Ich versuche immer wieder bestimmte Themen gütlich mit Ihr zu klären aber entweder ich bekomme gar keine Antwort oder ich höre immer nur was Ihr gesetzlich zusteht.

Weiss einfach nicht mehr weiter und wie ich mich verhalten soll. Sol ich mir einen Anwalt nehmen und im Rahmen meiner Möglichkeiten voll dagegen "schießen". ?

Via Anwalt dagegen schiessen, musst Du erst, wenn die überzogenen Forderungen kommen ...
... und so wie Du Deinen Fall schilderst, werden diese (spätestens beim Auszug) kommen.

Insofern: Schau Dich nach einem versierten Anwalt für Familienrecht um (frage mal nach Erfahrungen im Freundes-, Bekannten- und Kollegenkreis).

Wenn sachliche Dinge zu klären sind, kommst Du gegen Emotionen nicht an.
Dabei kommt man(n) sich ziemlich hilflos vor, weil die Motivation, Geld zu verbrennen, in aller Regel ziemlich gering ist.
Mehr als das Gespräch anbieten, kannst Du aber nicht.
... und wenn Du auf eine beratungsresistente Ex stösst (und Du bist der Letzte von dem sie eine Beratung möchte), dann musst Du Dich damit abfinden, so nervig das ist.

Da Deine DEF scheinbar über eigenes Einkommen verfügt, bleibt die Hoffnung, dass sie zur Vernunft kommt, wenn sie die ersten Anwaltsrechnungen aus eigener Tasche bezahlt (so sie keine VKH erhält).
Sie zur Einsicht zu bewegen, liegt aber nicht in Deiner Hand.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 11:29
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Hier mal eine Frage zur Unterhaltsberechnung...

Was kann ich alles vom Netto als Angestellter abziehen um auf das bereinigte Netto zu kommen?

Wie ist das mit den Beiträgen zur privaten KV die ich für meine 3 Kinder bezahle ?

Wie sieht es mit der Selbstbeteiligung von mir und den Kindern in der privaten KV aus,da ich momentan einiges an Rechnungen von meiner EX für die Kinder bekomme aber aufgrund SB ich das voll selbst bezahlen muss.Ist somit Suchdienst gesamte SB von mir und den Kindern / 12 anrechenbar für ein bereinigtes Netto?

Danke für Antworten.

Gruss Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.02.2013 20:44
(@Inselreif)

Hi Gemini,

einige Tips was alles abzugsfähig sein könnte, findest Du in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien Deines zuständigen OLG.

Die PKV-Beiträge werden ebenso wie die monatlich anteiligen Selbstbehalte bei der Einkommensbereinigung abgezogen. Es gibt aber Gerichte, die möchten auch entsprechende Abrechnungen präsentiert bekommen (also nicht SB abziehen und dann nie zum Arzt gehen...).

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 00:17
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Anbei eine weitere Frage:

Ich hatte während der Ehe ein Kreditkartenkonto .Dort war ich der Hauptvertragspartner. Meine EX hatte eine Zweitkarte mit der Sie das Konto während der Ehe mitbenutzt hat. Zum Zeitpunkt der Trennung hatte das Konto einen Soll-Stand von 10.000 €.

Meine EX meint nun dadurch das Sie nur eine Zweitkarte hatte müssen die  10.000 € Schulden nicht hälftig aufgeteilt werden sondern bleiben voll an mir hängen.

Wie sind Eure Meinungen bzw. Erfahrungen dazu ?

Gruss Gemini 77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 16:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Meine EX meint nun dadurch das Sie nur eine Zweitkarte hatte müssen die  10.000 € Schulden nicht hälftig aufgeteilt werden sondern bleiben voll an mir hängen.

es gibt ja Kreditkartenabrechnungen - was spricht dagegen, beispielsweise die Abrechnungen aus den vergangenen beiden Jahren zu nehmen, diese nach "meine Ausgaben" und "ihre Ausgaben" aufzuteilen und ihr das vorzulegen? Ob sie danach der Ansicht ist, wenigstens einen Teil davon zu bedienen, kann hier niemand sagen.

Irgendwann müsstet Ihr Euch ja auch schon zu Ehezeiten ein paar Gedanken über das "Leben über unsere Verhältnisse" gemacht haben; Kreditkartenschulden sind teure Schulden und müssen auch ohne Trennung irgendwann ausgeglichen werden. Üblicherweise holt sich das KK-Unternehmen seine Kohle dort, wo welche zu holen ist: Beim Vertragspartner, also Dir. Nicht zuletzt auch, weil Du der Hauptverdiener warst.

Juristisch handelt es sich hier um "ehegemeinschaftliche Schulden"; das wird bei einer Scheidung so wenig nach "meine Schulden" und "Deine Schulden" auseinandergefieselt wie der Inhalt von Geldbörsen: Man würde Dir bestenfalls sagen, dass Du ja die Möglichkeit gehabt hättest, die Zweitkarte einzuziehen oder das KK-Konto zu sperren - bzw. dass Du durch Unterlassen eines solchen Schritts Dein Einverständnis mit dem Shopping-Verhalten Deiner DEF zum Ausdruck gebracht hast.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 16:48
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

wenn Du schreibst, Du bist der Hauptvertragspartner, gehe ich davon aus, dass das Konto auf Deinen Namen läuft ?

Eine Betrachtung nur einzelner Positionen macht beim Thema Zugewinnausgleich/Vermögensaufteilung keinen Sinn.

Deshalb erstelle für Dich eine Übersicht über Anfangs- und Endvermögen (oder derzeitiges Vermögen, da Scheidungsantrag noch nicht gestellt ist), um mal einen Gesamtüberblick zu gewinnen.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 18:27
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Hier mal wieder eine Frage :

Ich war im Rahmen einer Erstberatung im Oktober 2012 einmal zu einem Beratungsgespräch wegen Trennungs-bzw. scheidungsfolgen. Der Anwalt hat empfohlen neben der allgemeinen Beratung weitere Beratungen zu den Einzelthemen, Unterhalt, Möglichkeiten Haus, Versorgungsausgleich etc. Aufzuteilen. Grundsätzlich war ich mit dem Vorschlag einverstanden. Nur ich bin dann nie mehr hin.

Im November habe ich eine Rechnung über die 150 € SB in meiner Rechtsschutzverscherung erhalten . war für mich  auch soweit in Ordnung. DerbRechtscchutzversicherung hat  er auch die weitere Aufteilung in die Einzelthemen empfohlen.

Die Rechtschutzversicherung hat bei den insgesamt 5 Einzelthemen nach Abrechnung des Anwaltes jeweils 150€Sb abgezogen. Gestern habe ich nun von dem Anwalt eine Rechnung über die 750€ erhalten mit dem Hinweis das er mir entgegenkommenderweise nur 375 € in Rechnung stellt.

Aber die weiteren Beratungen haben nie stattgefunden. Auf Anfrage beim Anwalt meinte er  das wäre kein Problem den er hat ja schon im Rahmen der allgemeinen Beratung die Themen mit angesprochen und beraten.

Es kann doch aber nicht sein das ein Anwalt pro Thema mit der Rechtsschutzversicherung 226€ abrechnet also insgesamt für 1 Erstberatung 1130€ im Rahmen von 5 Einzelberatungen welche gar nicht stattgefunden haben.. Er meinte es gäbe auch ein Urteil des AG Pforzheim zu diesem Abrechnungsprozedere .

Kann das wirklich so sein ?

Gruss Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 15:19




(@Inselreif)

Hi Gemini,

das kommt ganz entscheidend auf die Vergütungsvereinbarung an. Habt ihr die schriftlich getroffen?
Beratungen sind weitestgehend nicht mehr gesetzlich geregelt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 16:52
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo Gemini77,

die entscheidene Frage ist, ob es sich wirklich um eine Erstberatung gehandelt hat. Eine Erstberatung kann nur mit
max. 190 € + Auslagen + MWST = 250 € abgerechent werden. Allerdings kann schon eine kurzes beratendes
Gespräch am Telefon eine Erstberatung sein. Da Du es mit einem Anwalt zu tun hast, spielt hier jedes Wort eine
Rolle. Es ist immer zu empfehlen, vor jeglicher Fragerei, klar zu sagen, was man will und nach den Kosten zu
fragen.

Dein Anwalt scheint die Sitzung ja als Beratungen zu verschiedenen Einzelthemen zu interpretieren. Das kann eigentlich nicht passieren, wenn Du bei der Terminvereinbarung oder direkt vor dem Gespräch erklärt hast, Dich im Rahmen einer Erstberatung
informieren zu wollen und auch die Kosten abgeklärt hast.

Weiter ist zu beachten, dass eine Erstberatung eigentlich nur eine grobe Orientierung ist, und dem Anwalt keine Vorbereitung abverlangt, d.h. wenn man zur "Vorbereitung" des Gesprächs dem Anwalt Unterlagen mailt, wird er hinterher argumentieren können, dass der Rahmen der Erstberatung überschritten ist.

Ist denn in Deiner "Erstberatung" über Kosten geredet worden, oder hast Du gar ein Mandat erteilt? Sowas kann nämlich auch mündlich erfolgen.

Es ist also nicht ganz einfach aus der Ferne hier eine fundierte Antwort zu geben.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 17:04
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Inselreif,
Hallo Mux,
Hallo an alle,

Ichbezogne dort zu einer reinen Erstberatung. über Kosten haben wir nicht gesprochen. ich habe nichts unterschrieben und auch mündlich keinerlei Mandat erteilt. der Anwalt wollte Gleichheit Schreiben an meine Frau aufsetzen aber das verneinte ich und sagte ich bin nur zu einer Beratung hier.

Genauso habe ich Ihm in keinster Art und Weise vorher oder während des Gespräches irgendwelche Unterlagen mit der Bitte um Klärung etc. Überreicht.

Gruss Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 19:24
(@Inselreif)

Hi Gemini,

mag sein, dass ihr in der Beratung verschiedene Angelegenheiten besprochen habt und diese auch gesondert berechenbar sind. Das kann man so sehen, wie es das AG Pforzheim offenbar getan hat.
Allerdings sind die 190 Euro netto (Post- und Telekommunikationsauslagen werden bei einer persönlichen Erstberatung in der Regel nicht entstehen und sind damit auch nicht pauschal berechenbar) eine Obergrenze und keine Pauschale!

Meinetwegen lass Euch (auch) über Zugewinnausgleich geredet haben. Es wird nichts auszugleichen sein, der Anwalt hat das nach fünf Minuten festgestellt und Du verdienst nicht gerade viel (man kann hier die Kritierien des § 14 RVG sinngemäss heranziehen). Dann ist ein Ansatz von 190 Euro hoffnungslos überzogen. Ich denke nicht, dass der Anwalt Lust hat, jede einzelne dieser Tätigkeiten jetzt zu zerpflücken und zu begründen. Sein Angebot mit den 375,- deutet darauf hin.

Die Rechtsschutzversicherung hat übrigens auch die nebenvertragliche Aufgabe, zu hohe Forderungen abzuwehren (also so ähnlich wie bei Haftpflichtschäden). Das gilt auch für den Anteil, der auf den Selbstbehalt entfällt. Kritisch könnte nur sein, wenn die Rechtsschutz ihren Teil bereits bezahlt hat.

Von daher würde ich den Anwalt anrufen und eine Rechnung für jede einzelne der Tätigkeiten mit Begründung für den Gebührenansatz erbitten. Nach Prüfung durch Deine Rechtsschutzversicherung wirst Du dann selbstverständlich gerne den Selbstbehalt begleichen, soweit sich herausstellen sollte, dass die Höhe der Rechnung gerechtfertigt ist. Ich kann mir vorstellen, dass sich der Anwalt dann gerne mit dem bereits ergaunerten Geld zufrieden gibt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 12:50
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Bin nun nach meinem 6 wöchigen Klinikaufenthalt seit 4 Wochen wieder zu Hause.Meine EX ist zum 01.03. aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen und ich kann Die Kinder regelmäßig sehen.

Jetzt geht es darum zu klären wie es mit dem Haus und Unterhalt usw. Weitergeht. Ich hab mich mit meiner EX vor 14 Tagen zusammengesetzt und hab mit ihr ein Gespräch geführt. Ich hab auch ein Protokoll über alle angesprochenen Themen und Meinungen geschrieben welches wir beide unterschrieben haben.Entschieden worden ist aber in dem Gespräch nichts. Jetzt ist es schon wieder 14 Tage her und meine EX sagt nur sie kam noch nicht dazu sich über die Themen Gedanken zu machen.

Ich brauche aber für mich die Klarheit wie es weitergeht. Vieke in meinem Freundeskreis sagen dann gehe zu einem Anwalt und lass Sie anschreiben...meine Angst ist nur das Sie dann auf vollen Konfrontationskurs geht und auch noch Ihren Unterhalt einfordert ( bezahle momentan nur den Kindesunterhalt da Sie sagt es wäre unfair wenn Sie für sich was verlangen würde) und Sie möchte auch in Zukunft nichts...hat ja auch das letzte halbe Jahr darauf verzichtet.

Was meint Ihr wie soll ich mich verhalten ?

Gruss Gemini 77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2013 12:59
(@Brainstormer)

Moin Gemini,

jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um das Besprochene in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuklopfen.

Die Erstellung erfolgt durch einen Notar, was für deine DEF möglicherweise nicht so bedrohlich wirkt, als wenn du sie jetzt von einem Anwalt anschreiben lässt.
Im Hintergrund kannst und solltest du dich natürlich trotzdem mit deinem Anwalt abstimmen.

Vielleicht klärst du vorab kurz, ob deine DEF grundsätzlich damit einverstanden ist. Als Argumentationshilfe kannst du vortragen, dass auch sie dadurch Planungs- und Rechtssicherheit erhält.

Gruß
Brainstormer


AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2013 14:53
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

So wir sind jetzt seit 1 Jahr getrennt...die Scheidung ist bisher über einen
Anwalt eingereicht...jetzt geht es um eine Einigung bezüglich des Kindes-
Unterhaltes und vor allem um den nachehelichen Unterhalt.Meine Frau
Hat bisher immer gesagt, dass Sie für sich keinen Unterhalt geltend macht.
Gestern hat Sie mir geschrieben das Sie jetzt doch nicht auf Ihren Unterhalt
verzichten möchte...

Wir haben ein gemeinsames Kind (4 Jahre) und ich hab Ihre Kinder aus erster
Ehe adoptiert. (Alter 15 und 13). Gleichzeitig hab ich noch einen Sohn aus
erster Ehe (Alter 11 Jahre).

Jetzt hab ich einige Fragen:

In der Düsseldorfer Tabelle wird immer vom bereinigten Einkommen gesprochen.
Was kann man alles vom Netto runterrechnen? Ich hab für Fahrtkosten etc.
Einen Freibetrag von 10.000 € im Jahr eingetragen wie wird dieser berücksichtigt?
Die 3 Kinder aus meiner 2. Ehe sind bei mir privat Krankenversichert.wie wird das
Angerechnet und auch die SB die ich jedes Jahr leiste?..und zuletzt es wird
Ja immer nach den letzten 12 Monaten geschaut da hatte ich ja aber noch Steuer
Klasse 3 , wird dann für 2014 die Steuerklasse 1 in den Berechnungen berücksichtigt?

So weiterhin die Frage bisher lief alles über einen Anwalt da es ja einvernehmlich war.
Jetzt beginnt der Stress..den Anwalt den wir bisher hatte meinte meine Ex würde keine Prozesskostenhilfe bekommen, da ich zuviel verdiene ( schnitt 6000 Euro in Klasse 3).ich müsste für die Kosten auch für Ihre im Rahmen einer Verfahrenskostenbeihilfe voll Aufkommen. Nehme ich mir jetzt einen eigenen Anwalt so zahle ich dann 2 Anwälte..? Ist das so richtig ? Meine Frau verdient ab nächstem Jahr in Steuerklasse 2 ca. 1.400 €, dazu das Kindergeld für 3 Kinder, den Kindesunterhalt von 1600 € und dann noch zusätzlichen Ehegattenunterhalt, selbst ohne denn hat Sie rund 3.700 € mtl. Und trotzdem müsste ich Ihre Kosten übernehmen?

Denk es wäre doch aber auf jeden Fall sinnvoll ab sofort einen eigenen Anwalt zu nehmen, oder?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen..bei Fragen oder fehlenden Infos einfach schreiben

Gruss Gemini 77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 14:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Meine Frau
Hat bisher immer gesagt, dass Sie für sich keinen Unterhalt geltend macht.
Gestern hat Sie mir geschrieben das Sie jetzt doch nicht auf Ihren Unterhalt
verzichten möchte...

Ich hatte Dir schon vor einem Dreivierteljahr geraten:

Vielleicht googelst Du mal nach dem Begriff "notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung". Speziell in Fällen, in denen ein bisschen was zu verteilen ist, spart ein solcher "nachehelicher Ehevertrag" eine Menge Zeit, Geld und Nerven.

warum hast Du diese Zeit ungenützt verstreichen lassen? Jetzt hatten die "Freundinnen" Deiner DEF und sonstige Berater natürlich eine Menge Zeit, ihr vorzurechnen, was ihr "zusteht" - und dass sie ja blöd wäre, darauf zu verzichten.

Mit

schnitt 6000 Euro in Klasse 3

bist Du scheidungstechnisch jedenfalls eine fette Beute, auch für Anwälte. Und wenn es keinen Ehevertrag gibt, hat sie gute Möglichkeiten, zumindest befristet noch Aufstockungsunterhalt von Dir zu bekommen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 14:54
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Brille007,

Ich habe mich mehrfach mit meiner Ex getroffen Ihr die Möglichkeit der
Notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung aufgezeigt und Sie war einverstanden..selbst der Anwalt
Bei dem wir bisher zusammen waren hat uns das als beste Lösung vorgeschlagen aber
Halt nur wenn wir uns einig sind..das waren wir bis gestern..jetzt hat sich die Situation leider
Geändert.

Gruss Gemini77


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2013 15:17
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, um das Besprochene in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuklopfen.

Nicht guter Zeitpunkt aber notwendig ist es. Um Klarheit, Sicherheit und Planungsbasis zu haben.
Wenn Sie prinzipiell einverstanden ist, spiele mit offenen Karten. Sei fair, aber in der Sache hart.
Zur Not lass den RA das mal durchrechnen und wir können es kontrollieren.

Zu Deiner UH Rechnung mal überschlägig: (netto: 5000€ StKl 1, 1400€ StKl. 2)
Es werden so ca. 2500 EUR Unterhalt für die 4 Kindern und Deine Frau anfallen. Davon sind 800 TU für die Frau.
Aber das ist ein grober Schätzwert, ohne weitere Abzüge zu beachten
     (Versicherungen (BU, Leben, etc.),
       berufliche Aufwände (Fahrtkosten zur Arbeit, Büromaterial, etc.
      Altersvorsorge  ( bis 4 - 5 % vom Brutto)                            )
Weiterhin lebst Du in einer eigengenutzten Immobilie?
      Was als "Einkommen"  (normalerweise) mit dem marktüblichen Mietpreis hinzugezählt wird .

Die Frage ist: Wer hat ursprünglich den RA beauftragt?
Der ist Mandant des Anwalts.
Wenn es Deine Frau war, dann solltest Du Dich nach einem RA umsehen.
Auch bei einem RA gilt: Wer anschafft zahlt, oder anders gesagt: Wer ihn beauftragt, zahlt.

Das Kindergeld ist kein Einkommen in dem Sinne, da es hälftig KM und KV angerechnet wird.
Die KM verfügt darüber, muss es aber für die Kinder verwenden, Dir wird es ja beim KU angerechnet.

Grüße Doni
(für genaue Berechnung, bitte PN)


AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2013 15:22




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