Trennung...schwere ...
 
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Trennung...schwere Lage, was tun?

 
(@destinyfalcon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo leutz, ich hab jetzt schon ein paar sachen durchgelesen und fühl ein wenig hoffung keimen.

Letzte woche hat mich meine freundin verlassen, allerdings für mich völlig unterwartet während ich bei der Trauerfeier für meinen Opa in einer anderen Stadt war.

Als ich nach drei tagen wieder nachhaus kam waren nicht nur frau und Tochter weg sondern so gut wie das komplette Kinderzimmer.

ich bin grad dabei meine ausbildung zu beenden und sitze jetzt in ner zu großen und zu teueren Wohnung fest. anträge sind hoffentlich alle gemacht, aber es wird noch dauern bis diese bearbeitet sind fürchte ich.

jetzt interessiert mich natürlich das Thema umgangsrecht und Sorgerecht. aus angst das die Beziehung nicht halten könnte verzichtete ich damals aufs GSR, damit meiner Freundin keine negativen sachen entstehen würden. jetzt nach der trennung und nach zahlreichen sachen die ich gelesen habe bereu ich es zu tiefst. und zudem konnte michkeiner auf die Gefühle vorbereiten die man haben wird wenn man ein wesen erst mal 18monate lang hat aufwachsen sehn, sich entwickeln und wie es die welt mit seinen eignen augen kennen lernt. da ich leider erst jetzt alles kenne und zudem auch vorhatte sie zu heiraten, kam jetzt anders als gedacht.
seit dem auszug verweigerte sie mir nicht nur den umgang zu tochter sondern sogar wo sie sich derzeit hielten. durch zufall kam es dann raus.

Dennoch, allein der Gedanke das meine Tochter probleme haben könnte in der schule oder so und dann handlungsunfähig zu sein schmerzt mich. daher möchte ich gern das GSR anstreben. wenn es sein muss auch das alleinige.

Auch wenn es hier Super erfahrungensberichte zum THema gibt, sind sie doch alle etwas unterschiedlich.
daher für mich grad leicht verwirrend. ich weiß echt nicht wo ich jetzt zuerst anfangen soll, welche unterlagen ich brauch bzw. wie ein schreiben entsprechend formuliert werden sollte oder wo ich ein entsprechenden antrag herbekomme.
ich hoffe ich darf auf eure Hilfe hoffen denn mir tut jede minute wo ich nicht bei ihr sein kann und nicht wissen kann wie es ihr geht weh. ausserdem fühl ich mich so hilflos.
das einzig positive: anwalt kennt schon die situation und hoffe auf hilfe, aber kann der anwalt ausser Beratung und schreiben aufsetzen noch was für mich tun? ich mein, ich hab schließlich kein Geld um mir einen zu leisten. und ich weiß nicht in wie fern der anwalt tatsächlich interessiert ist mir zu helfen wenn ich nur einen beratungshilfe schein von zuständigen amtsgericht vorlegen kann.

mit besten Grüßen aus der Pfalz.

Nicky


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2011 15:41
(@diskurso)
Registriert

Hallo Nicky,

recht wirr Dein Text, Du bist wohl derzeit noch sehr emotional.
Ich versuche es mal :

anträge sind hoffentlich alle gemacht, aber es wird noch dauern bis diese bearbeitet sind fürchte ich.

Von welchen Anträgen sprichst Du ?

jetzt interessiert mich natürlich das Thema umgangsrecht und Sorgerecht.

Das sind 2 verschiedene Dinge, mache Dich erst mal mit den Grundlagen vertraut, z.B. hier:
http://trennungsfaq.de/

aus angst das die Beziehung nicht halten könnte verzichtete ich damals aufs GSR, damit meiner Freundin keine negativen sachen entstehen würden.

Übersetzt: Du hast Dich von Deiner Freundin schön verarschen lassen und gedacht: wenn die Beziehung mal zu Ende ist, ist auch meine Vaterschaft beendet ...

zudem konnte michkeiner auf die Gefühle vorbereiten die man haben wird wenn man ein wesen erst mal 18monate lang hat aufwachsen sehn, sich entwickeln und wie es die welt mit seinen eignen augen kennen lernt.

Zum Glück bist Du nun aber doch noch aufgewacht :thumbup:.
Ein Kind braucht für eine gesunde Entwicklung beide Elternteile!

seit dem auszug verweigerte sie mir nicht nur den umgang zu tochter sondern sogar wo sie sich derzeit hielten. durch zufall kam es dann raus.

Dein erstes Ziel lautet daher: Umgang !

Dennoch, allein der Gedanke das meine Tochter probleme haben könnte in der schule oder so und dann handlungsunfähig zu sein schmerzt mich. daher möchte ich gern das GSR anstreben. wenn es sein muss auch das alleinige.

GSR ist in Deiner Situation ganz weit weg, konzentriere Dich zunächst auf das erste Ziel - Umgang.
Wenn das geregelt ist und über längere Zeit auch funktioniert, erst dann ist das GSR ein Ziel.
Alleiniges SR für Dich solltest Du schnell wieder vergessen, weil völlig unrealistisch.

anwalt kennt schon die situation und hoffe auf hilfe, aber kann der anwalt ausser Beratung und schreiben aufsetzen noch was für mich tun? ich mein, ich hab schließlich kein Geld um mir einen zu leisten.

Mit Geld hat das nix zu tun. Vermutlich wirst Du Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.
Falls Dein Anwalt auch damit für Dich tätig werden will, sollte er einen Antrag auf eine Umgangsregelung beim Familiengericht stellen.

Die ganzen Alternativmöglichkeiten wie JA etc. lasse ich mal weg, denn das erscheint in Deinem Fall wohl überflüssig und ist Zeitvergeudung.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 16:22
(@destinyfalcon)
Schon was gesagt Registriert

Wohngeld, angemesser unterstützung für auszubilende für wohnung und heizung, BAB, beratungshilfe für den anwalt, eintragung in die GAGfür ne günsterige wohnung, wohnberechtungsschein. so was halt. damit ich eben leben kann und hoffentlich bald in der lage bin wieder eine wohnlandschaft für meine tochter zu schaffen wenn sie mal bei sein kann.

die trennungsfaq hab ich schon gelesen. aber ich hab angst wenn ich jetzt nix in sachen GSR unternehme das man es mir ankreiden könnte.

na ja so ungefähr. ich habe mich erst richtig mit den punkt trennung von kind befasst als es jetzt passiert ist. davor wußte ich vieles nicht.

und jetzt bereue ich vieles was ich nicht wußte. und will es eben ändern.

Also sollte ich mich erst mal nur um das umgangsrecht mit ihr kümmern oder was?

ich versteh das ja schon irgendwie aber hat es nicht irgendwelche negativen auswirkungen wenn ich bestimmte sachen nicht jetzt versuche geltend zu machen?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2011 16:36
(@diskurso)
Registriert

Also sollte ich mich erst mal nur um das umgangsrecht mit ihr kümmern oder was?

Genau das hatte ich doch geschrieben.

ich versteh das ja schon irgendwie aber hat es nicht irgendwelche negativen auswirkungen wenn ich bestimmte sachen nicht jetzt versuche geltend zu machen?

Nein, das wäre nur überflüssige Zeitvergeudung.
Konzentriere Dich lieber auf realistische Ziele.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 17:43
(@bagger1975)

Hallo Nicky,

ein schöner Schlamassel, was man da bei Dir lesen muss.

Zumindest ist es schon einmal gut, dass Du hier aufgeschlagen bist, denn Du wirst zu Deiner Situation sicher hilfreichen Rat erhalten von Leuten, die das meiste, was Dir noch bevor steht, z.T. schon durch haben.

Wie Du bereits richtig erkannt hast, hast Du, was Deine Tochter betrifft, nun mehrere Baustellen abzuarbeiten.

Vorrangig ist regelmäßiger und ausreichender Umgang zu Deinem Kind (unbelastet von Einwirkungen der KM), um die bisherige Vater-Kind-Beziehung weiter leben zu können und weiter auszubauen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass praktizierter und gelebter Umgang der erste Schritt ist zur Lösung der dann auch wichtigen Sorgerechtsthematik.

Du schreibst, dass Du anwaltlich beraten bist. Das ist schon einmal gut. Nichtsdestotrotz muss vorrangiges Ziel für Dich sein mit Deiner Ex eine vernünftige Elternebene zu finden, auf der Kommunikation möglich ist. Diese zu schaffen kann z.T. recht schwer sein, wenn Ex nicht will und Anwälte oder Gerichte haben hier auch nur begrenzte Einwirkungsmöglichkeit.

Meist empfiehlt sich der sog. Umgangsdreisprung, d.h.
1. versuche mit KM zu einer außergerichtlichen Umgangsregelung zu kommen, wenn das nicht geht,
2. versuche unter Mithilfe neutraler Dritter (Mediation) oder Einschaltung des JA mit KM eine Umgangslösung zu erarbeiten, wenn das nicht geht, ist
3. ein Umgangsantrag beim zuständigen Familiengericht zu stellen.

Du kannst vorstehendes in Deinem Sinne auch günstig kombinieren und das solltest Du dann v.a. auch dokumentieren. Zu vergleichbaren Fällen kannst Du Dich hier:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21449.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22732.html
http://www.vatersein.de/Forum-topic-22913.html

einmal einlesen.

Das Zweitthema gemeinsames Sorgerecht sollte m.E. parallell bearbeitet werden. Freundlichen Brief an die KM, im Sinne des gemeinsamen Kindes und aufgrund der neuen Rechtslage einvernehmlich die Sorgerechtsfrage beim JA zu klären. Wenn das nicht fruchtet, Antrag beim Gericht stellen. M.E. sollte hier nicht zu lange gewartet werden, denn bislang hast Du mit dem Kind zusammen gelebt und wohl zusammen mit KM auch die wesentlichen Entschedungen getroffen, sodass dem GSR eigtl. nichts im Weg stehen sollte, zumal Du auf eine einschlägige Gesetzesänderung vermutlich noch länger warten kannst.

Soviel zu Deinen Themen von mir erst einmal dazu.

Viel Grüsse   


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 17:57
(@destinyfalcon)
Schon was gesagt Registriert

vielen dank dir für deine antwort. aber genau jetzt haben wir genau den fall den ich dachte...was wäre wohl besser? jetzt handeln oder erst warten? 

obwohl du natürlich auch mit deinen argumenten recht hast.

ich versuch es jetzt am besten wirklich erst noch mal freundlich und mir ihr das zu klären was geklärt werden muss und hoffe dann das wir alles friedlich lösen können aber ich glaub ich werd nur bis nächste woche warten bis ich weitere schritte einleite.

den ich vermiss sie echt schrecklich.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2011 18:52
(@bagger1975)

Meine Meinung?

Jetzt handeln, definitiv, sonst zementiert sich die aktuell ungewisse und einseitig von der KM geschaffene Lage (kein Umgang) immer weiter.

Schreibe ihr doch noch heute einen freundlichen persönlichen Brief, in dem Du sie bittest, mit ihr gemeinsam als Eltern gesprächsweise und einvernehmlich eine Umgangsregelung zu erarbeiten, die den Ansprüchen von allen Beteiligten gerecht wird. Biete gleich eine Mediation bei einem Familienhilfeverein oder dem Jugendamt an und kümmere Dich am Montag gleich um einen Termin bzw. mache ihr gleich Terminsvorschläge für das erbetene Gespräch.

Den freundlichen Brief schickst Du als Einwurfeinschreiben (zwecks Nachweis des Zugangs) und bittest um Antwort binnen 5 Tagen. Damit sind Deine Bemühungen um eine friedliche außergerichtliche Lösung beim Umgang belegt

Falls dies nicht fruchtet oder Du ohne Antwort bleibst muss der gerichtliche Umgangsantrag gestellt werden. Das Vermissen kennen die meisten hier nur zu gut, deswegen heisst es Handeln und nicht Zuwarten.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 19:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nicky,

sollte das mit dem Brief nicht klappen, kannst Du ihr auch schon mal freundlich mitteilen, dass Du Dich dann an das Jugendamt zwecks Vermittlung wenden wirst.

Auch wenn hier ab und zu über die Ämter geschimpft wird, finden sich auch hier engagierte Mitarbeiter, die nicht nur mütterfreundlich sind sondern auch versuchen, beide Parteien an einen Tisch zu bekommen. Die Sache ist halt freiwillig - zwingen kann man Deine Ex dazu nicht. Dennoch hast Du dann schon mal auch für das Gericht den Beweis, dass auch auf diesem Feld tätig warst und versucht hast, eine Klärung herbeizuführen.

Und bevor es zu einem Gespräch mit der Kindsmutter (KM) kommt, frag bitte hier noch mal nach. Es kommt dann, wenn es um die Umgangszeiten geht, regelmäßig der selbe "Stuß" von den Exen, dass das Kind nur bei ihr zu Hause schlafen könnte, Du wahrscheinlich Alkoholiker bist und sie Angst vor Dir hat, da Du am Telefon einmal forderndert warst. Also bleibe bitte stets freundlich und bestimmt, Finger weg von Alkohol und frag hier nach, wenn Du dir bei einer Sache unsicher bist. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 19:25
(@gtitreter)
Schon was gesagt Registriert

Hi Nicky!

Willkommen im Boot! Ich bin einer derjenigen, dessen Fall Deinem recht ähnlich sein dürfte - ist auch oben verlinkt worden. Ich weiß nicht, wie Du gefühlsmäßig zu deiner Ex stehst, denke aber, es wird ähnlich sein, wie bei mir.
Zu allererst sage ich Dir ganz ehrlich, daß ich Deine Situation in jeder Hinsicht verstehen kann, auch ich saß in einem bis auf den letzten Nagel geleerten Kinderzimmer und begegnete nur noch der Kälte meiner Ex, die die Fähigkeit besitzt, aus einer Beziehung nur das Negative zu behalten und alles andere zu nullen.
Ich muß dazu sagen, daß ich nach wie vor emotional nicht von meiner Ex gelöst bin und stehe bei jedem Schritt vor dem Problem, damit zwar dem Kleinen einen Schritt näher zu kommen, sie aber endgültig zu verlieren - die Hoffnung stirbt nunmal zuletzt. Oberflächlich habe ich einen Riesenhals auf die Frau, aber innen sieht es doch anders aus. Auch nach 6 Wochen vergeht kaum ein Tag, an dem man sich nicht irgendwo weinend erwischt.

Mit der Anmeldung hier hatte ich das erste Mal wieder so etwas wie eine Perpektive, da auch meine Ex nicht zuließ, den Kleinen (2 Jahre) zu mir zu lassen. Ich durfte ihn dort zwar für eine paar Stunden besuchen, aber das war es auch.
In der 3. Woche nach der Trennung habe ich mich dann aufgerafft (auch erst, nachdem ich hier angemeldet war) und habe ihr meine Forderung von Umgang präsentiert, die sie natürlich als völlig überzogen fand. Ich habe das Jugendamt eingeschaltet und wir haben in einem von Streit geprägten Gespräch beim JA eine Übergangslösung bis Anfang Oktober (Mittwoch 14-18h, Samstag 10-18h), da meine Ex einer Übernachtung nicht zustimmen will. Seitdem bekomme ich natürlich nur noch mehr Kälte von ihr, dafür habe ich aber Umgang mit dem Kleinen erreicht. In der ersten Oktoberwoche gibt es einen Termin beim Jugendamt, wo ich wieder auf eine Übernachtung pro Woche pochen werde, lenkt meine Ex nicht ein, muß ich zu Gericht und den großen Weg gehen. Auch wenn ich nach wie vor Gefühle für diese Frau habe und mir nichts anderes wünsche, als diese kleine Familie zurück, konzentriere ich mich auf das Ziel Umgang mit dem Kind. Auch wenn der Rest dabei den Bach runter geht (sofern er das schon nicht gegangen ist), habe ich für mich entschieden, daß dies für mich wichtiger ist - alles andere wird die Zeit zeigen.

Es lohnt sich definitv, den von den erfahrenen Usern hier beschriebenen Weg einzuhalten.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2011 22:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

von mir auch noch ein paar Worte zu Umgang vs. GSR.

Umgang ist, mit wenigen Ausnahmen, relativ leicht zu bekommen.

Das GSR, trotz der Urteile vom EGMR und BVerfG immer noch nicht.

Die Justiz will das einfach nicht. Und die Politik auch nicht.
Die stehen zu der Menschenrechtsverletzung so wie Sklavenhalter auch gegen die Abschaffung der Sklaverei sind.

Der Trick, den sie jetzt anwenden ist, dass Streit zwischen den Eltern als No Go für das GSR gewertet wird und eine Umgangsklage als Beleg für Streit gilt.

Wegen dieser Perfidie ist eine GSR Klage, bei gleichzeitiger Umgangsklage nahezu aussichtslos.
Es sei denn, du würdest auf einen der wenigen Richter treffen, die keine väterfeindliche Gesinnung haben.

Um dich nicht des Vorwurfs des Desinteresses auszusetzen, kannst du beim JA eine einseitige SR-Erklärung abgeben und dann erstmal die Umgangsklage betreiben.

Diese ist tatsächlich wesentlich wichtiger als die GSR-Klage.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 23:35




(@destinyfalcon)
Schon was gesagt Registriert

mir geht es aber bei der GSR nicht darum zu bestimmten wo das kind zur schule geht.
wenn das kind biei der mutter lebt muss sie das bestimmten. sie muss doch wissen wie das kind den weg zur schule schafft. sie muss dafür sorgen das das kind rechtzeitig aufsteht und frühstückt bekommt.

ich könnt es nur net ertragen wenn das kind probleme hat in der schule das es damit zu mir anstatt zur mutter geht und ich kein handungsspielraum zur verfügung habe. oder wenn der mutter was passiert nicht das recht habe das kind von kindergarten abzuholen.

es sind so viele sachen...die ich nie hoffe aber eintretten können...wo ich es unerträglich finde nix machen zu können für das kind.

nur darum geht es mir.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2011 23:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das habe ich schon verstanden.

Ich will dir ja auch nicht deine Motivation abstreiten.

Nur geht es hier nicht darum, was wir für richtig halten, sondern der Richter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2011 23:45
(@bagger1975)

Servus DF,

@Beppo ist bei dieser Einschätzung:

Der Trick, den sie jetzt anwenden ist, dass Streit zwischen den Eltern als No Go für das GSR gewertet wird und eine Umgangsklage als Beleg für Streit gilt.

zuzustimmen, aber:

Du hast bislang mit dem Kind zusammen gelebt und die Nagelprobe für wichtige Entscheidungen gab es wohl bislang nicht, sodass man in der jetzigen Lage nicht von vornherein Uneinigkeiten oder Zwistigkeiten beim gemeinsamen Sorgerecht unterstellen kann.

Ich würd`s mit dem GSR schon probieren, ansonsten kommt von der Gegenseite evtl. der Vorhalt, Du seiest mit der jetzigen Situation (bisherige Alleinsorge der KM) bislang immer einverstanden gewesen und kümmerst Dich nicht, etc.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 13:57
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wegen dieser Perfidie ist eine GSR Klage, bei gleichzeitiger Umgangsklage nahezu aussichtslos.

Sehe ich nicht so.
Mal so nachgefragt, warum sollte das so sein.
Ich kenne kein Urteil das wegen Streitigkeiten des Umgangs betreffend jemanden das SG entzogen wurde, noch der Antrag auf GSR verwehrt wurde.

So wie das OLG Hamm/OLG Karlsruhe (FamRZ 1999,326;OLG Karlsruhe FamRZ  1999,184) sagt:
Streitigkeiten zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschliessen.

Daraus schliesse ich, das Streitigkeiten der Eltern den Umgang nicht betreffen können, da müssen andere Vorwürfe auf den Tisch gelegt werden.
Folglich kann auch kein Richter die Umgangsverweigerung als Grund für die Ablehnung eines GSR-Antrages nehmen und den damit begründen, das die Eltern zerstritten sind.
Auch da müsssen andere Gründe vorliegen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 17:52
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal so nachgefragt, warum sollte das so sein.

Weil den Richtern diese Möglichkeit zur GSR-Verweigerung gut gefällt.

Ich kenne kein Urteil das wegen Streitigkeiten des Umgangs betreffend jemanden das SG entzogen wurde, noch der Antrag auf GSR verwehrt wurde.

Ich schon.

So wie das OLG Hamm/OLG Karlsruhe (FamRZ 1999,326;OLG Karlsruhe FamRZ  1999,184) sagt:
Streitigkeiten zwischen den Eltern sind kein Grund, das Umgangsrecht auszuschliessen.

Das hat auch keiner gesagt.
Nicht das Umgangsrecht wird wegen Streit verweigert sondern das GSR.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 19:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nicht das Umgangsrecht wird wegen Streit verweigert sondern das GSR.

Ja, darum geht es ja schlieslich auch.

Folglich kann auch kein Richter die Umgangsverweigerung als Grund für die Ablehnung eines GSR-Antrages nehmen und den damit begründen, das die Eltern zerstritten sind.

Das meinte ich damit.

Ich schon.

Ich will's sehen. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2011 19:13
(@bagger1975)

Servus @DF, @Beppo, @wedi,

das zitierte Urteil würde ich auch gerne mal sehen...

Abgesehen davon:

Der konkrete Einzelfall ist maßgebend und da in DF`s Geschichte die KM einseitig Fakten beim Kontakt zum anderen Elternteil u. Umgang geschaffen hat, so wie bei @GTItreter, und die Kinder hier aus ihren bisherigen sozialen Umfeldern ohne Vorankündigung schlicht heraus gerissen wurden, dürfte es auch für mütterlastige Richter schwierig werden, aus dem dann berechtigten Umgangsverlangen der Väter hier pauschal irgendetwas gegen diese Väter betreffend das GSR (dessen Beantragung jetzt endlich möglich ist!) abzuleiten.

@Beppo hat z.T. schon Recht mit seinen Bedenken u. taktischen Überlegungen hinsichtlich dieser KM, aber versuchen sollten es @DF und @GTItreter dennoch, d.h. neben dem Umgang dann auch auf das GSR zu bestehen und dieses zwingend einzufordern, denn bislang spricht hier wohl nichts(!) gegen sie und haben dann entstandene Zwistigkeiten beim Umgang einzig(!) die KM geschaffen durch ihre jeweiligen fragwürdigen "Aktionen"...

Vielleicht bin ich auch nur zu blauäugig, aber ich bin bei @wedi...und würde als Betroffener definitiv zweigleisig fahren...

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2011 00:50