Ein Bekannter von mir möchte sich von seiner Frau trennen. Nun sind aber bei dieser 'Trennung viele Dinge zu bewältigen, denn sie besitzen gemeinsam ein Haus im Wert von 200 000 Euro.
Er selbst hat fast kein Einkommen, außer dem, was ihm die Rentenkasse zahlt, das sind 200 Euro. Er möchte raus aus dem gemeinsamen Haus, nur weis er leider nicht, wohin und wer dann für seine Unkosten aufkommen wird. Er braucht eine Wohnung und sehr wahrscheinlich einen Anwalt. Für beides fehlt ihm das Geld. Dann ist da noch die Frage, ob seine Noch-Ehefrau bei einem Auszug seinerseits ihn auszahlen muss ? Denn er hat null Guthaben. Das Haus wird bewohnt von ihm, seiner Frau und ihrer Tochter. Sie teilen sich jeweils zur Hälfte die Unkosten, leider hat mein Bekannter nicht sonderlich viel dazu beigetragen, außer körperlicher Arbeit, wie das Verlegen von Böden, ..... !
Er weis auch nicht an wen er sich nun wenden soll. Sozialamt ? Arbeitsamt ? Muss er beim Sozialamt einen Antrag auf Wohnungssuche stellen ? Wie und wann zahlt ihn seine Frau, wenn sie denn muss dann aus ? Muss er die Scheidung einreichen ? Wer übernimmt die Gerichtskosten ? Er weis praktisch gar nichts, weil er mit dieser Situation völlig überraschend konfrontiert wurde.
Kann uns da jemand helfen ? Das wäre sehr nett, denn in seinem Alter möchte ich das keinem zumuten
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
auch wenn die Sache nicht einfach ist. Vor der Scheidung steht die Trennung, das Trennungsjahr kann auch im gemeinsamen Haus verbracht werden, wenn von Tisch und Bett getrennt gelebt wird.
Während des Trennungsjahrs könnte er Anspruch auf Trennungsunterhalt gegen seine Frau haben. Welches Einkommen hat sie? Da er Rentner ist und nicht genügend Einkommen hat, sollte er aus meiner Sicht Grundsicherung beantragen. Eine Wohnung muss er sich dann selbst suchen, ggf. mit Schein.
Probleme wird es durch das Haus geben, da es ihm zur Hälfte gehört, ist es sein Vermögen und er muss dieses verwerten. Das kann dadurch geschehen, dass das Haus verkauft und der Erlös geteilt wird, dadurch das seine Frau ihn auszahlt (kann sie das?) oder durch eine Teilversteigerung.
Der Scheidungsantrag kann erst mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Prinzipiell kann für die Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, er dürfte diese aber nicht bekommen wegen des Hauses. Hier bliebe ihm letzlich nur die Möglichkeit einen Kredit und damit eine Hypothek auf das Haus aufzunehmen.
Die ersten Fragen wären. Wie alt ist die Tochter? Hat sie einen Unterhaltsanspruch? Welches Einkommen hat die Frau?
VG Susi
Die Tochter ist 32 und verdient ihr eigenes Geld. Die Frau verdient im Monat in etwa 1800 Euro netto.
Das heißt also, sollte der Mann Anspruch auf seine Auszahlung erheben, wird er sich von diesem Geld finanzieren müssen ? Wahrscheinlich, bis es aufgebraucht, bzw. er sich eine neue Bleibe kaufen kann.
Er wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht auf die Auszahlung bestehen. Er möchte nur einfach weg von dort, aus dem gemeinsamen Haus.
Ja, sie leben bereits getrennt. Er wohnt im Keller und kann dies nicht mehr lange ertragen. Deswegen möchte er von dort so schnell wie möglich weg. Sein Problem ist nur, er weiß nicht an welche Behörde er sich wenden soll.
Von 200 Euro monatlich kann er nichts finanzieren. Sprich Miete zahlen,......
Moin.
In jedem Fall sollte er sich an das Amt für Grundsicherung wenden, sich dort zunächst beraten, seine Ansprüche und Pflichten klären lassen.
W.
Moin Papa,
sorry, aber die Sache klingt nicht sehr rund. Zudem ist aus der persönlichen Forenbeobachtung meist so, dass sich sehr unselbständige Männer extrem schwer mit der Trennung und der ganzen Abwicklung tun. Hier kommen noch mehrere Faktoren dazu:
- Was ist der Trennungsgrund? Männer mit Trennungswünschen werden in der Regel mit einer Extraportion Boshaftigkeit belegt, da dies " nicht sein kann". In ca. 80 Prozent der Fälle geht der Trennungswunsch von der Frau aus.
- Er sollte sich mit dem Trennungsjahr im Haus anfreunden. Je nach Wohnort wird es im Moment auf Grund der Jahreszeit /des Zuzugs von Flüchtlingen vermtl. auch schwerer, Wohnraum für einzelne Personen zu finden. Insbesondere dann, wenn er nur Sozialhilfestatus hat.
- Ihm ist schon klar, dass er dann die "Serviceleistungen" wie gebügelte Hemden und den leckeren Sonntagsbraten nicht mehr bekommt und selbst für sich sorgen muss? Dies vor dem Hintergrund, da diese Generation oftmals noch in stark verhafteten Rollenbildern lebt. Insb. wenn er jetzt schon wenig Plan von seinem Vorgehen hat, sehe ich hier Probleme vorprogrammiert. Mit seinem geringen Einkommen besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass er sich über kurz oder lang in einer "Schlichtwohnung" für von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen wiederfinden könnte. Da wird seine jetzige Kellerwohnung noch behaglicher sein.
- Sinnvoll wäre in seiner Konstellation eine einvernehmliche Trennung und Scheidung mit Hilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung, sprich Vertrag beim Notar. Dies funktioniert, wenn noch Restvertrauen vorhanden ist und hilft die finanziellen und emotionalen Schäden einer Trennung abmildern zu können.
- Wenn er kein Geld hat und rechtliche Beratung braucht, muss er zum zuständigen Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein (Kosten 10 Euro) beantragen. Dazu sollte er Unterlagen zu einer finanziellen Situation mitbringen.
Und wie immer der Rat: Dein Bekannter soll sich selber hier anmelden. Das müsste auch mit 67 noch machbar sein, wenn ich ein wirkliches Interesse an einer Trennung habe. Gruß Ingo