Hallo Ihr Lieben!
Ich bin hier neu und habe mächtig viele Fragen!!! Hoffe stark auf Hilfe!
Also, mein Freund ist verheiratet, hat 2 Kinder und ein Haus das ihm gehört! Er aber noch monatlich 500 Eur abbezahlt, für Umbauten!
Frage, wenn die Frau mit den Kindern dort leben kann, wird das irgendwie zu seinem Gunsten berechnet? Und hat er dann wirklich nur Lonsteuerklasse 1, mit einem Steuerfreibetrag? Wie hoch ist dieser? Was bleibt ihm bei Trennung, bei einem Verdienst von 2000 Euro Netto?
Was sollten wir noch alles unbedingt beachten???
Ganz lieber Gruß Constant
Hi constant,
ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, das ist alles "irgendwie Verhandlungssache"... Vielleicht kann ja hier mal jemand über den Daumen peilen... am zuverlässigsten macht das aber ein Anwalt... Und da solltet Ihr einen suchen, der nicht mit dem Kopf durch die Wand und mit der Hand in den Geldbeutel will, sondern einen, der drum bemüht ist, dass es "fair" zugeht...
STK 1 kommt garantiert, allerdings kann man mit dem Freibetrag verhandeln ( Die Ex kann Deinem LG die Freibeträge übertragen ). Ob sich dies in erster Linie aber lohnt kann man hier:
www.nettolohn.de überprüfen.
Aus dem Haus halt ich mich raus, wird wohl besser sein jemanden zu befragen der sich da richtig auskennt.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Moin constant,
einleitend die Bitte, dich bzgl. der Beantwortung in Geduld zu üben und nicht alle sich gerade online befindlichen User anzufunken.
Es ist in der Situation deines LG vieles zu beachten, doch es fehlen einfach auch zu viele Informationen (Alter der Kinder, Dauer der Ehe, seit wann getrennt lebend). Eine Antwort würde ein generalistischer Rundumschlag sein und du würdest nicht mehr durchblicken, was denn zutrifft und was nicht.
Lies dich einfach ein wenig durchs Forum, guck in das Lexikon Familienrecht und die Aufsätze. Die Suchfunktion unterstützt dich dabei.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Ihr Lieben!!!
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten......................auch für den Hinweis der Ungeduld! 😉 Ich gelobe Besserung!!! 🙂
Im übrigen, lieber Ramsch Du meintest gestern zu mir..............er hat dann die Lohnsteuerklasse1, für ein Kind steuerfrei! Wie berechnet man oder woher erfahre ich wieviel Freibetrag das bedeutet???
Ganz liebe Grüße Constant
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Hallo Ramsch der Hinweis auf die Vaterschaftsseite war super! Danke!!! 🙂
Im übrigen wie ist das, wenn das Haus vielleicht einmal doch verkauft wird? Was bekommt die Ehefrau? Auch nur den Zugewinn? Und weißt Du wie das ist wenn vielleicht ein neuer Mann mit in dieses Haus zieht??? Es kann doch nicht sein, das mein LG dann auch noch für alles aufkommt?
Lieber Gruß Constant
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
wenn die frau bei der scheidung am zugewinn beteiligt ist, muss das nicht mal unbedingt schlecht sein. zumindest, wenn sie im haus wohnen bleibt. das muss er sich mal durchrechnen. wenn er eigentümer ist, kann er von ihr und ihrem neuen partenr miete verlangen und somit den zur verfügung gestellten wohnraum steuerlich absetzen. das ist zwar nicht sonderlich viel aber immerhin etwas. so finanziert seine ex sein eigentum (den zugewinnanteil) wieder zurück. und er bekommt sogar noch ein paar euro vom finanzamt wieder. hat doch was. 🙂
iss nie gelben Schnee!!!
Hui, das war wieder eine neue Erkenntnis dazu!!!!
Danke Pischi!!!!!!!! 🙂
Ganz lieber Gruß Constant
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
@ ramsch
das bezieht sich natürlich nur auf den fall, wenn die scheidung und alles was damit zusammenhängt vom tisch ist. also auch die auszahlung des zugewinnanteils der frau. erst dann kann er natürlich vermieten. ist ja klar. und wenn er die miete clever gestaltet, dann macht er +/- null oder sogar nasse. und da bekommt er was vom finanzamt wieder. es sei denn, er hat eh die absicht, das haus zu verkaufen. dann sollte er es noch zu ehezeiten machen. dann ist die frau an dem verlust beteiligt sofern noch summen offen sind bei der bank. wenn ein gewinn zu erwarten ist, dann sollte er natürlich warten bis alles vom tisch ist.
al das setzt natürlich voraus, dass man sich genau beraten lässt von einem guten ra und steuerberater
iss nie gelben Schnee!!!
Hallo Ihr Lieben!!!
Da tut sich noch eine Frage bezüglich des Hauses auf!!! Da es sein Elternhaus ist, Frau und Kinder darin wohnen bleiben können! Frau aber auch in all den Ehejahren Geld reinsteckte!!! Er aber immer noch monatlich das Haus, wegen der Umbauten abbezahlt!!! Was ist, wenn es mal Reparaturkosten gibt! Muss auch er dafür dann all die Jahre auch noch zusätzlich dafür aufkommen?
Ganz lieber Gruß Constant
