Seit heute bin ich alleinerziehender Vater eines autistisch behinderten Sohnes...
Aber fangen wir von vorne an: Seit 19 Jahren bin ich mit einer Frau aus China verheiratet. Wir haben zwei gemeinsame Kinder.
Sohn G. ist autistisch schwerbehindert, Tochter L. ist gesund.
Unsere Ehe kriselte schon eine ganze Weile. Im Mai erhielt ich ein Schreiben von ihrer Anwältin, dass meine Frau die Trennung möchte.
Ihre Anwältin geht sehr aggressiv vor. Erst gab es eine einstweilige Verfügung zum TU. Dann kam die nächste Verfügung bzgl. des
Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gesunde Tochter. Meine Ex und ihre Anwältin haben die Verhaltensprobleme meines autistisch
behinderten Sohnes dramatisiert und instrumentalisiert. Meine Ex wollte mit der gesunden Tochter und meinem Geld ausziehen.
Sie hat alles bekommen, was sie wollte. Der Familienrichter urteilt anscheinend noch sehr traditionell: Die Mutter bekommt die Kinder,
der Vater darf für alle zahlen. Der behinderte Sohn G. war "unstrittig", wie es im Juristendeutsch so schön heißt. Die Mutter wollte ihn ins
Heim stecken. Ich bin beruflich von 40 auf 30 Wochenstunden runter, um die Betreuung für meinen Sohn stemmen zu können.
Heute kam das Urteil des Richters. Meine Frau ist mit Tochter ausgezogen. Ist es normal, dass Familienrichter
die Kinder einfach so voneinander trennen? Ist es normal, dass die Mutter den behinderten Sohn verstößt und trotzdem das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gesunde Tochter bekommt?
Was kann ich tun, um die Tochter zurückzubekommen?
Ich bin sehr geknickt.
Euer Hermann
Servus Hermann,
und willkommen bei vatersein.de
Du hast also schon mal die ganze Härte der deutschen Familienjustiz zu spüren bekommen.
Deine zwei Sätze
Sie hat alles bekommen, was sie wollte. Der Familienrichter urteilt anscheinend noch sehr traditionell: Die Mutter bekommt die Kinder,
der Vater darf für alle zahlen.
kann von nahezu allen aktiven Usern hier kritiklos unterschrieben werden, weil sie es auf gleiche oder ähnliche Weise genauso erlebt haben.
Wurde denn beim ganzen Streit vor Gericht auch mal was zum Umgang zwischen Dir und Eurer Tochter besprochen und geregelt?
Hattest Du einen Anwalt der Dich unterstützt hat?
Gibt es Urteile, Titel, Vergleiche?
Berichte bitte mal ein bisserl genauer...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
danke für Deine Antwort ....
Umgang: Die KM hat vor dem Jugendamt eine großzügige Umgangsregelung versprochen.
Ich fürchte nur, davon wird nicht viel übrigbleiben. Ich habe morgen einen Termin beim Jugendamt und werde einen Vorschlag zur Umgangsregelung unterbreiten.
Anwalt: Ja, ich habe eine Anwältin.
Bisher gibt es nur einen einstweiligen Vergleich wegen TU und eine einstweilige Anordnung wegen des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Tochter.
Das Hauptverfahren steht noch aus.
Gestern hat meine Ex auch die Möbel bzw. Sachen mitgenommen, die sie wollte, ohne dass es eine Einigung bzw. Abmachung mit mir gab. Ich bin von der Arbeit heimgekommen, dann waren ihr Kleiderschrank, ein Regal, das Klavier und ihr Schreibtisch weg. Ich versuche gerade meine Anwältin zu erreichen.
Viele Grüße
Hermann
Servus Hermann,
beeile Dich, das Türschloss auszutauschen!
Ansonsten sitzt Du demnächst in einer völlig leeren Wohnung.
Und gleich mal ein guter Rat vorneweg:
Finger weg von Vergleichen beim TU. Grundsätzlich Finger weg von allen Vergleichen.
Sie bedeuten meist für Väter viel Ärger, Sorgen und finanzielle Nöte, weil zum Beispiel Ende oder Exitklauseln fehlen. Wie z.B. Ex heiratet wieder, Kind wird volljährig usw.
Lass Dir auch von Deiner Anwältin da nichts einreden. Du solltest wissen, dass Anwälte bei einem Vergleich mehr Geld verdienen als bei einem Urteil, weil sie da nämlich die außergerichtliche Einigungsgebühr bei Dir kassieren dürfen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
oh Mann, ich hätte schon viel eher in dieser Gruppe sein sollen.
Das mit den Schlössern werde ich gleich in Angriff nehmen.
Danke
Hermann
Und zum Jugendamt (JA) auch nur soviel.
Entscheiden oder Festlegen dürfen die auch nichts. Dafür sind Gerichte zuständig.
Wenn ihr Euch beim JA auf eine vernünftige Umgangsregelung einigen könnt, und sich Ex auch daran hält und Du zufrieden bist, dann soll es in Ordnung sein.
Wenn Du aber regelmäßig was hörst von "Kind ist krank", "Kind will nicht und gegen ihren Willen lasse ich sie nicht zu dir" usw. dann darfst Du nicht zögern eine gerichtliche Regelung anzustreben. Und zwar eine, in der auch ein Hinweis auf Ordnungsgeld steht, wenn man gegen diese Regelung verstößt.
oh Mann, ich hätte schon viel eher in dieser Gruppe sein sollen
Jetzt bist ja da und es ist hoffentlich nicht aller Tage Abend 😉
Wie schaut`s denn eigentlich andersrum aus? Wie oft "möchte" Deine Ex eigentlich Umgang mit Eurem Sohn?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Michael,
Sohn ist autistisch schwerbehindert. Ich habe zwei Bücher zum Thema geschrieben, das dritte ist gerade in der Mache.
Also, wenn jemand was über Autismus wissen muss, dann kann ich weiterhelfen.
So ein Kind macht richtig viel Arbeit, vor allem wenn man die Therapien ernst nehmen nimmt (u.a. Verhaltenstherapie nach ABA/VB (Applied Behaviour Analysis und Verbal Behaviour)). Meine Ex hat sich wenig an den Therapien beteiligt, das meiste bleibt an mir hängen.
In den Anwaltschreiben hat sie den Sohn als völliges Verhaltensmonster hingestellt und wollte ihn in ein Heim abschieben, da sein Verhalten nicht mehr tragbar sei. Und im Heim wollte sie ihn dann auch mal besuchen.
Möchte meine Ex Umgang mit dem behinderten Sohn? Ich denke eher weniger bis gar nicht.
Viele Grüße
Hermann
Sohn ist 16, Tochter ist 11.
Die Tochter wurde beim Jugendamt befragt. Sie ging mit der KM dort hin, wurde aber ohne Mutter befragt. Das macht aber keinen Unterschied, da die KM die Tochter sehr stark beeinflusst und sie sich ans Bein bindet.
Der Sohn wurde noch nirgends befragt, da sein Aufenthaltsbestimmungsrecht "unstrittig" ist. Er ist ein sprechender Autist und kann seine Wünsche sehr gut ausdrücken.
Viele Grüße
Hermann
Moin hdanne,
Seit heute bin ich alleinerziehender Vater eines autistisch behinderten Sohnes...
Respekt und schon mal viel Kraft dafür !
Ist es normal, dass Familienrichter
die Kinder einfach so voneinander trennen? Ist es normal, dass die Mutter den behinderten Sohn verstößt und trotzdem das
Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gesunde Tochter bekommt?
Das ist in der Tat ein starkes Stück. Ob es "normal" ist, kann Dir niemand sagen.
Was kann ich tun, um die Tochter zurückzubekommen?
Du kannst noch vor der Hauptverhandlung einen Antrag auf ABR Deiner Tochter stellen, auch wenn Du damit dem von Dir zugestimmten Vergleich widersprichst. Allerdings muss dieser sehr ausführlich und überzeugend begründet werden.
Die Geschwisterbindung sowie das Desinteresse der KM am Sohn sollte da Schwerpunkt sein. Zur Geschwisterbindung gibt es einige Urteile, google mal.
Mir scheint, Deine Anwältin taugt nicht viel, denn Vergleiche nützen Dir überhaupt nix und erhöhen lediglich die Gebühr für den Anwalt.
Erwäge einen Wechsel.
Umgang: Die KM hat vor dem Jugendamt eine großzügige Umgangsregelung versprochen.
Ich fürchte nur, davon wird nicht viel übrigbleiben.
Genau deshalb dienen Vergleiche lediglich zum Abheften oder A. abwischen ...
Eine detaillierte Umgangsregelung (incl. Feiertagen und Ferien) muss im Gerichtsbeschluss stehen, verbunden mit einer Androhung von Ordungsgeld (nach § 89 FamFG) zur Vollstreckung bei Boykott der KM dagegen.
Auch diese Deine Umgangsforderungen sollten vor der Hauptverhandlung als Antrag an das Gericht übermittelt werden (ohne Antrag kann das Gericht das ja nicht prüfen).
Ich bin sehr geknickt.
Sehr verständlich, das darf aber nicht zur Stagnation führen.
PS
Bitte keine Klarnamen hier verwenden!
Hallo Diskurso,
den Vergleich gab es nur beim TU. Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht war es
ein einstweilige Anordnung. Die Hauptverhandlung steht noch aus.
Ich bin morgen beim Jugendamt zwechs Umgangsregelung.
Vorhin war ich beim Fachgeschäft zwecks neuer Schließzylinder. Einer muss noch
umgebaut werden wegen gleichschließend. Ich bekomme die Teile heute Nachmittag.
Danke für Deine Tipps.
Viele Grüße
Hallo Allerseits,
es gibt Neuerungen:
Wir hatten heute den zweiten Termin wg. Umgangsregelung der Tochter und des autistisch schwerbehinderten Sohnes. Die Verhandlungen gestalten sich schwierig. Die Dame vom Jugenamt zieht aber alle rhetorischen Register. So wie es aussieht, bekommen wir eine vernünftige Umgangsregelung für die Tochter (gesund) hin. Beim aut. schwerbehinderten Sohn ziert sich die KM noch gewaltig, ihn bei sich übernachten zu lassen. Eine Begründung hat sie dafür nicht. Die Dame von JA meint nur, dass man sie nicht zwingen kann. Und das war's dann. Die KM spielt die Arme, Hilflose, die mit der Behinderung des Sohnes schnell überfordert ist. Aber ihr Interessen vor Gericht kann sie brutal durchsetzen. Irgendwie lässt mich das Gefühl nicht los, dass die MA des JA weitgehend auf der Seite der KM steht. Aber das ist ja anscheinend nix neues.
Desweiteren läuft eine Beschwerde gegen die EA des Familienrichter auf Übertragung des ABR auf die Mutter. Die Akte geht geht jetzt an das Oberlandesgericht Stuttgart. Ich bin ja mal gespannt, ob die Richter dort auch so ein ebenso traditionelles wie überholtes Rollenverständnis wie der Familienrichter in Ulm hat.
Was kommt eigentlich nach dem OLG? Verwassungsbeschwerde? Europäischer Gerichtshof?
Inzwischen bin ich auch mit der Fachliteratur ein ganzes Stück weiter: "Entsorgte Väter" bin ich durch. Im Buch "Die Vaterlose Gesellschaft" bin ich mittendrin. Ich bin sehr deprimiert, wie in Teutonien die Väter komplett entrechtet sind, wenn es um die Kinder geht. Aber davon handelt hier ja mehr oder weniger die ganze Website.
Viele Grüße
Hermann
Inzwischen bin ich auch mit der Fachliteratur ein ganzes Stück weiter: "Entsorgte Väter" bin ich durch. Im Buch "Die Vaterlose Gesellschaft" bin ich mittendrin. Ich bin sehr deprimiert, wie in Teutonien die Väter komplett entrechtet sind, wenn es um die Kinder geht. Aber davon handelt hier ja mehr oder weniger die ganze Website.
In den Büchern und auf dieser Seite erfährst Du natürlich auch nur von denen, die die ganze Härte des deutschen Familienunrechtes getroffen hat.
Es gibt natürlich die anderen Fälle oder auch ganz viele Fälle wo alles gut geregelt wurde, ohne das jemals eine Öffentlichkeit Notiz davon genommen hat.
Aber die grundsätzliche Aussage ist richtig:
Ich bin ja mal gespannt, ob die Richter dort auch so ein ebenso traditionelles wie überholtes Rollenverständnis wie der Familienrichter in Ulm hat.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo,
Die Dame von JA meint nur, dass man sie nicht zwingen kann.
Da hat sie ausnahmsweise mal recht, es würde auch sicher für das Kind nicht gerade positiv sein.
Desweiteren läuft eine Beschwerde gegen die EA des Familienrichter auf Übertragung des ABR auf die Mutter. Die Akte geht geht jetzt an das Oberlandesgericht Stuttgart.
Genau das ist der richtige Weg!
Das Ergebnis kennt natürlich niemand vorher ...
Was kommt eigentlich nach dem OLG? Verwassungsbeschwerde? Europäischer Gerichtshof?
Amtsgericht->OLG->BGH->EGMR(?)
Danke für die Info ....
Man muss es sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Die KM entsorgt den autistisch behinderten Sohn gleich mit und macht sich mit der gesunden Tochter vom Acker. Und alle machen mit: Richter, die Dame vom JA und ihre völlig verantwortungslose RA, die meinen Sohn doch glatt als Verhaltensmonster abstempeln wollte.
Als Vater bekomme ich das ABR für meinen Sohn nur, weil die KM in defenitiv nicht haben will. Aber die gesunde Tochter bekommt sie. Die Geschwisterbeziehung ist dem Richter anscheinend völlig Wurscht. Und dann darf ich ihr auch noch TU bezahlen, die KM kann es sich ein Jahr lang gut gehen lassen.
Meine Gefühle möchte hier nicht darstellen, das würde gegen die Richtlinien dieses Forums verstoßen.
Viele Grüße ...
Hermann
Moin hdanne,
erst mal ganz solidarische Grüße von einem alleinerziehenden Vater einer spastisch behinderten Tochter. Wie ich dein Posting gelesen habe, fühlte ich mich doch arg an die Zeit erinnert, als ich alleinerziehend wurde. Auch meine Ex hätte unser behindertes Kind gerne ins Heim gegeben.
Und ja, du hast Recht. Die Wünsche der KMs was den Aufenthalt der Kinder betrifft, haben vor Gericht schon ziemliche Priorität. Aber vielleicht ists ja inzwischen besser, bei mir ist die Trennung schon viele Jahre her. Das meine behinderte Tochter zu mir kam, war keine Frage (Hätte auch ich nicht anders gewollt). Und dass die beiden anderen Kinder bei meiner Ex blieben, war auch klar, denn sie wollte es ja so!
Und ja, du hast Recht, dass Frauen die mit ihrem behinderten Kindern nicht zurecht kommen, sehr wohl reichlich Energie entwickeln, möglichst viel Geld abzugreifen. Allerdings hatte ich in dieser Sache Glück, denn EU wollte der Richter ihr dann doch nicht zuerkennen, und meine Scheidung war vor der Änderung des EU Rechts. Bezüglich des KUs für die bei meiner Ex lebenden Kinder musste ich aber dann schon ganz genau erklären, warum es unvermeidlich war, meine Arbeitszeit um 10% zu reduzieren. (Ohne die Reduzierung wäre eine Stufe mehr in der DüTab drin gewesen) Bei einer FRAU mit behindertem Kind wäre wahrscheinlich jede Arbeitsaufnahme überobligatorisch gewesen.... :gunman:
Tja, zum Umgangsrecht kann ich dir nur den Rat geben, dich nicht vom JA vera... zu lassen, sondern auf einer gerichtlichen Regelung zu bestehen. Ich hatte damals zwar recht gute Gespräche mit dem JA, aber kein vernünftiges Ergebnis. Und vor allem habe ich gelernt, dass eine Vereinbarung die die Eltern vor dem JA treffen, im Ernstfall aber auch wirklich so garnichts wert ist.
Rechne damit, dass deine DEF deine Tochter überzeugen wird, dass es mit dem behinderten Bruder doch eh nichts anfangen kann, und in der Zeit doch was viel besseres machen könnte. Und dann kommen von der DEF die Sprüche: "Wenn Sie doch nicht will, kann ich sie nicht zwingen zu dir zu kommen" Wenn du dann nicht aufpasst (und eine gerichtsfeste Regelung hast) kommst du ganz schnell in die Schiene, deine Tochter kaum noch zu sehen. Und das ändert sich dann erst, wenn sie anfängt sich von der KM abzunabeln.
So, und nun kommt das Licht am Ende des Tunnels! 🙂 Mit einer Frau, die mit eurem behinderten Sohn nicht klarkommt, wärst du auf Dauer eh nicht glücklich geworden. Und von der Seite hat ein Ende mit Schrecken auch schon mal was Gutes! Denn wenn erstmal der Trennungs und Scheidungsstress geschafft ist, kann es dann auch manchmal richtig wieder bergauf gehen. Ich habe im Wartezimmer einer Ergotherapiepaxis eine tolle Frau kennen gelernt. Sie ist das Beste was mir je passiert ist, und inzwischen schon ziemlich lange meine LG!
Ich wünsch dir ganz viel Kraft, und dann auch so ein tolles "Licht am Ende des Tunnels"
Lieben Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hi hdanne
Bei allem Verständnis - Du polarisierst ständig zw. gesunden und schwerbehinderten Kind, aber was sich hinter den Persönlichkeiten der beiden verbirgt, kommt so gut wie gar nicht zur Sprache. Wenn in Dir ständig dieser Gedanke dominiert, hast Du keine Chance in der 2. Instanz.
Ein 11-jähriges Kind wird im ABR-Verfahren vom Gericht i.d.R. angehört, seine Meinung dazu wird beachtet. Inwieweit diese in die Entscheidungsfindung einfliesst obliegt dem Richter. Der wird sich aber auch Berichte vom JA anschauen und ggf. einen Verfahrenspfleger bestimmen, vielleicht auch ein Gutachten bestellen (wenn das alles nicht bereits im 1. verfahren geschehen ist).
Bei Dir höre ich hauptsächlich Verbitterung heraus, und die bringt Dich keinen Millimeter voran. Das Kind selbst kann hier nur der Schlüssel sein. Wie schaut es bei ihr also aus? Wie gut kommt sie mit ihrem Bruder klar, wie mir Dir und auch wie mit der KM? Wie kommst Du konkret mit dem JA klar? Das sind m.E. die Schwerpunkte, auf welche sich konzentriert werden muss.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Liebes Krümelmonster,
Dein Worte tun echt gut. Und es freut mich, wie Du Dich um Dein behindertes Kind kümmerst. Mein Sohn hat übrigens B, G, H und 100%, also das volle Programm. Der erste Professor hatte u.a. was von geistiger Behinderung diagnostiziert (das sei sogar angeblich die vorrangige Behinderung). Der gleiche Prof schreibt jetzt nur noch von "Verdacht auf leichte Intelligenzminderung", aber das treibe ich ihm auch noch aus. Sohn hat bei mir mit intensiver Förderung nach ABA/VB u.a. die Kulturtechniken Schreiben, Lesen und Rechnen gelernt. Mit Schreiben/Lesen hatte er einen visuellen Zugang zur Sprache, damit hat er auch gesprochene Sprache gelernt. Über die Augen geht bei Autisten oft viel, über die Ohren oft sehr wenig.
Die Sprüche "Tochter will nicht kommen, oder nicht über Nacht bleiben" habe ich von der KM schon öfter gehört, sogar beim JA. Ich weise dann gleich auf PAS hin, die Dame vom JA weiß hoffentlich, was das ist. Ich bestehe auf einer gerichtlichen Festschreibung der Umgangsregelung.
Ich habe auch von 40 Wochenstunden auf 30 reduziert, arbeite also nur noch Teilzeit. Wie meine Tochter das gehört hatte, sagte sie, wie aus der Pistole geschossen, dass sei ja oberfies, dann müsste ich der Mama ja weniger Unterhalt zahlen. Die KM kommuniziert alle ihre Sorgen und Ängste mit der Tochter, als wenn sie eine Erwachsene wäre.
Übrigens, ich habe inzwischen auch eine tolle Frau kennengelernt. Sie hat zwei Kinder, eins davon ist auch aus dem autistischen Spektrum. Und sie hat ihren Sohn sehr weit gebracht. Wenn ich einen Hut hätte, dann würde ich ihn vor ihr ziehen. Ihr Ex ist mit der Behinderung des Sohnes nicht klargekommen und hat sich vom Acker gemacht. Aber wenigstens haben sich die Eltern nicht ums Geld oder ABR zanken müssen, das haben sie einvernehmlich geregelt.
Viele liebe Grüße
Hermann
Hi Oldie,
es stimmt, ich bin verbittert. Schließlich bin ich auch nur ein Mensch. Ich weiß auch, dass eine Verbitterung mir vor dem Kadi gar nicht hilft.... Tochter (11) kommt mit autistisch behinderten Bruder (16) gut aus. Beide können sich gegenseitig richtig gut ärgern. Jetzt wirst Du sicher fragen, was daran gut sei. Nun, ein Autist, der seine Schwester ärgern kann, hat riesige Fortschritte gemacht. Tochter kann sich gut wehren, und oft muss ich sie ermahnen, dass sie ihren Bruder nicht zu sehr ärgert.
Tochter wurde bisher nur beim JA angehört. Sie ist von ihrer Mutter sehr stark beeinflusst. Ein Arzt hatte sich vor Jahren mal verplappert und was von narzistischer Persönlichkeitsstörung erzählt. Ich habe mir von einer Psychologin Bücher zum Thema empfehlen lassen. Da durfte ich u.a. was von narzistischer Selbstprojektion (Mutter in die Tochter) lesen. Gar nicht nett. Tochter ist recht unselbständig und kann sich nicht entscheiden (sie muss erstmal Mama fragen).
Natürlich hat die Tochter beim JA das "Richtige" gesagt. Eine Beeinflussung der Tochter will der Richter nicht sehen, der angebliche Kindswille ist für ihn entscheidend. Die KM hat noch andere große Defizite, die interessieren den Richter aber überhaupt nicht. Bei ihm bekommen stets die Mütter die Kinder, außer die Mutter will ein Kind definitiv nicht haben. Der behinderte Sohne ist "unstrittig" und wurde weder von JA noch vom Richter gefragt, wo er hinwolle. Die Geschwisterbeziehung ist beim Richter auch kein Thema. Es ist ein älterer Richter, der dem traditionellen aber überholten Rollenverständnis anhängt. Es wird Zeit, dass der Mann in Ruhestand geht. Nach Aussage einer früheren Praktikantin (sie wird wahrscheinlich bald meinen Sohn stundenweise betreuen) bekommen beim Amtsgericht Ulm stets die Mütter die Kinder. Ich schätze, ich habe bei diesem Richter nicht mehr viel zu verlieren. Die KM bekommt alles, was sie will. Sie und ihre völlig verantwortungslose RA schrecken auch vor eidesstattlichen Falschaussagen nicht zurück. Eine davon konnte ich sogar 100% beweisen, aber das war dann ja nur "ein Versehen". Für den Staatsanwalt besteht kein öffentliches Interesse. Inzwischen durfte ich lesen, dass Falschaussagen auch von RA vor dem Familiengericht ganz normal sind.
Die Tochter ist in einem Loyalitätskonflikt. Sie möchte es beiden Eltern recht machen, was natürlich nicht funktioniert. Kurz vor ihrem Auszug sagte sie mir, wenn sie beim Papa bliebe, dann wäre die Mama traurig. Sie hilft der Mama.
Ich komme mit der Dame vom JA gut aus, obwohl ich kein Blatt vor dem Mund nehme und Klartext rede. Ich denke, ich habe einen guten Eindruck hinterlassen.
Ich komme mit meiner Tochter prima aus. Wir gehen z.B. gemeinsam zum Karate. Sie hat inzwischen den Grüngurt. Ich versuche stets wenigstens etwas autismusfreie Zeit mit ihr allein zu verbringen.
Alles Gute
Hermann
Hallo Leute,
mal ein paar Updates in meinem Fall:
(1) Gegen die EA des Richters bezüglich des ABR für die gesunde Tochter läuft eine Beschwerde, die hoffentlich bald vor dem OLG Stuttgart
entschieden wird. Ich habe alle Register gezogen (Trennung der Kinder, Umzug der KM an den sozialen Brennpunkt meiner Heimatstadt, Tochter
wurde nicht vom Richter befragt usw.). Ob das was helfen wird, wage ich nach der Lektüre der einschlägigen Literatur zu bezweifeln.
(2) Ja, und dann war da noch ein Ereignis mit Schlüsseln: Ein Schlüsselbund ist am Sonntag (Tochter war da)
verschwunden und ganz seltsamerweise am Mittwoch (Tochter war wieder da) auf mein Nachfragen hin ganz plötzlich
wieder aufgetaucht. Meine Tochter hat mir nur Lügen aufgetischt bzgl. Verbleib des Schlüssels und was sie damit machen wollte.
Ich musste damit rechnen, dass die KM Gelegenheit hatte, meine Schlüssel nachmachen zu lassen. Ich habe daraufhin ein zweites
Mal alle relevanten Schlösser/Schlüssel getauscht. Diese Aktion hat mir 300 Euro gekostet. Aber ich möchte nicht riskieren,
dass meine Bude irgendwann leergeräumt ist.
Viele Grüße
hdanne
