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Trennung Antrag aufs Gemeinsame Sorgerecht Wegzug

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(@samijo)
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Sehr geehrte Mitglieder des Forums,

ich wende mich heute an Sie, da ich mich in einer äußerst schwierigen Situation befinde und dringend Rat und Unterstützung benötige.

Nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes am 23. Juli letzten Jahres begannen die Probleme mit meiner Ex-Partnerin. Schon direkt nach der Geburt begannen ihre Sticheleien gegen mich. Trotz meines Wunsches nach gemeinsamem Sorgerecht hat sie mich immer wieder vertröstet, angeblich wegen angeblicher Termine und anderer Verpflichtungen. Schließlich habe ich einen Termin beim Jugendamt vereinbart, da sie sogar mit dem Gedanken spielte, ins Ausland zu ziehen. Zu meinem Entsetzen stand ich jedoch alleine beim Jugendamt, da sie sich nicht dazu durchringen konnte, mitzukommen.

Nachdem ich meine Situation geschildert hatte, wurde mir geraten, vor Gericht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, was ich dann auch tat. Kurz darauf zog sie zu ihren Eltern. Sie hat noch zwei weitere Kinder von verschiedenen Vätern, zu denen unsere gemeinsame Tochter, 14, und ihr mittlerer Sohn, 3, keinen Kontakt haben.

Kurz darauf erfuhr ich vom Jugendamt von einem Strafverfahren gegen mich wegen angeblicher häuslicher Gewalt und Kindeswohlgefährdung. Diese Vorwürfe erwiesen sich als haltlos, aber ich musste dennoch rechtlich dagegen vorgehen, da mein Job als Staatsdiener auf dem Spiel stand. Kurz vor dem Gerichtstermin zog sie die Klage zurück, aber der Termin für das gemeinsame Sorgerecht blieb bestehen.

In den folgenden zwei Monaten durfte ich meinen Sohn nicht sehen. Das Gericht entschied, dass ich erst eine Bindung aufbauen müsse, und legte einen Umgangstermin fest, der jedoch immer wieder von meiner Ex-Partnerin abgelehnt wurde.

Am 20. Februar dieses Jahres sollte ein erneuter Gerichtstermin stattfinden, der jedoch aufgrund der Krankheit des Verfahrensbeistands verschoben werden musste. Doch am Sonntag zuvor erfuhr ich, dass meine Ex-Partnerin mit unserem Kind und ihren anderen Kindern in einer Nacht-und-Nebel-Aktion 450 km weit weggezogen war, ohne jegliche Begründung oder Information an das Jugendamt oder ihre Anwältin.

Vor Gericht wurde mir zugesagt, dass das geteilte Sorgerecht zum 15. März verkündet wird, aber es fehlt noch die Stellungnahme meiner Ex-Partnerin, ob sie zustimmt oder ablehnt. Das Umgangsrecht muss nun am neuen Wohnort meines Kindes verhandelt werden.

Ich weiß nicht, wie ich das alles finanziell und in Bezug auf meinen Urlaub bewältigen soll, zumal ich befürchte, dass meine Ex-Partnerin weiterhin versuchen wird, mir den Kontakt zu meinem Sohn zu erschweren oder zu verwehren.

Ich befinde mich derzeit in rechtlicher Beratung, aber ich bin für jeden Ratschlag und jede Unterstützung dankbar, die Sie mir geben können.

 

SamiJo

 
Geschrieben : 21.02.2024 21:49
(@zebra)
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Hallo SamJo,

die Familienverhältnisse klingen kompliziert: Ihr habt eine gemeinsame 14jährige Tochter und einen Sohn von einem dreiviertel Jahr. Dazwischen ist ein dreijähriger Sohn, der von einem anderen Mann stammt und ein weiteres Kind, das ebenfalls von einem anderen Mann stammt.

 bedeutet, dass Du und Deine Ex vor 14 Jahren zusammen wart, dann getrennt (in der Zeit kam zumindest der dreijährige Sohn zur Welt) und dann im letzten Jahr wieder zusammen. Und jetzt wieder getrennt. Richtig?

Dann müsstest Du die Trennungssituation mit der Kindesmutter ja schon einmal erlebt haben. Hast Du seinerzeit das gemeinsame Sorgerecht für Eure große Tochter erhalten? Und hast Du zu dieser zur Zeit Kontakt oder  lebt sie bei Dir?

Was Euren gemeinsamen Sohn betrifft, so ist die Situation mehr oder weniger festgefahren: Der Umzug ist abgeschlossen und Du wirst das Kind nicht zurückholen können. Und auf eine Distanz von 450 km wird sich Umgang ziemlich schwierig gestalten, wenn Deine Ex nicht kooperativ ist. 

Auch die Chance, dass ein Gericht Deiner Ex auferlegt, Euren Sohn zum Umgang zu Fir zu bringen, halte ich angesichts des Alters Eures Sohnes sowie der Tatsache, dass die Ex ja noch ein weiteres Kleinkind betreuen muss, für extrem unwahrscheinlich. Du wirst also den Umgang in der 450 km entfernten Stadt selbst organisieren müssen.

Eine Option sehe ich eigentlich nur darin, dass Du in die Nähe Deiner Ex und Eurer gemeinsamen Kinder ziehst. Ansonsten wird das Ganze sehr schwierig und nervenaufreibend für Dich werden.

 
Geschrieben : 22.02.2024 02:38
(@samijo)
Beiträge: 4
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@zebra Sorry da ist beim schreiben ein Fehler unterlaufen wir haben nur einen 7 Monate alten gemeinsamen Sohn 

 
Geschrieben : 22.02.2024 11:14
82Marco
(@82marco)
Beiträge: 5675
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Servus @samijo!

Damit wärst Du wohl mindestens der dritte Vater (und KU-Zahler) im Bunde, tut aber nicht wirklich was zur Sache.

KM hat durch ihren Wegzug Fakten und Hürden geschaffen, die Du im Sinne Eures gemeinsamen Kindes eigentlich nur ausbügeln kannst, in dem Du hinterher ziehst (es sei denn, Du willst ich weiß nicht wie oft im Monat 900 km durch die Republik reisen).

Meines Erachtens ist das gemeinsame Sorgerecht derzeit Dein kleineres Problem, regelmäßige Umgänge wären hier wichtiger, um die Bindung zum Kind nicht zu verlieren; nur hat KM hier ordentlich vorgelegt, um dies zu erschweren...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

 
Geschrieben : 22.02.2024 11:46
(@samijo)
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Themenstarter
 

@82marco Auch den Umzug wird das Umgangsrecht am neuen Wohnort meines Sohnes verhandelt.

Das Gemeinsame Sorgerecht ist immens Wichtig da die Gefahr besteht das meine Ex nach Kanada auswandert wo Sie schonmal gewohnt hat. 

Meine einzige Chance besteht gerade darin das Alleinige Sorgerecht einzuklagen da Sie überall wo Sie gewohnt hat <Mietschulden hinterlässt und somit nicht tragfähig ist.

Zudem unterbindet Sie weiterhin den Kontakt, gibt mir keine Informationen zu meinem Sohn (nur "Ihm gehts Gut, er ist Krank und er Entwickelt sich altersgerecht") 

Das Gericht hat bestätigt da ich versuche eine normale Kommunikation herzustellen aber Sie nicht somit ist der Aggressor auf der Anderen Seite.

Auch beeinflusst sie die anderen beiden Kinder in dem Sie sagt Ihre Väter hätte sie Geschlagen etc genauso erzählt sie so von mir. An diesen Aussagen ist nicht ein Tropfen Wahrheit somit steht eine Kindeswohlgefährdung auch das PAS-syndrom im Raum.

 
Geschrieben : 22.02.2024 16:13
(@zebra)
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Geschrieben von: @samijo

Meine einzige Chance besteht gerade darin das Alleinige Sorgerecht einzuklagen da Sie überall wo Sie gewohnt hat <Mietschulden hinterlässt und somit nicht tragfähig ist.

Hm, das klingt alles ein bisschen wirr. Hast Du denn nun auf gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht geklagt? Und was haben ihre Mietschulden, so sie tatsächlich welche hat, mit dem Sorgerecht zu tun? Wenn Du Sorge hast, dass Euer Kind auf der Straße landet, lass Dir gesagt sein, dass Du in Deutschland als Vermieter keine Chance hast, eine Mutter mit zwei so kleinen Kindern räumen zu lassen. 

 
Geschrieben : 22.02.2024 17:10
82Marco
(@82marco)
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Ergänzend zu Zebra

Geschrieben von: @samijo

Das Gemeinsame Sorgerecht ist immens Wichtig da die Gefahr besteht das meine Ex nach Kanada auswandert wo Sie schonmal gewohnt hat. 

Ich fürchte, dass KM Sich nicht davon abhalten lassen wird, selbst wenn Du gSR und damit verbunden Aufenthaltsrecht zugesprochen bekommst.
Wenn sie (wie bereits geschehen) in einer Nacht-und-Nebel Aktion sich mit Kind vom Acker macht und damit wieder Fakten schafft, bist Du vorhersehbar so gut wie chancenlos, am Status Quo was zu ändern.

Meine Meinung
Marco

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Geschrieben : 22.02.2024 17:39
(@samijo)
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@82marco Ein Umzug ist auch meine Berufliche Situation sehr schwierig, da ich als Soldat in einem Fachbereich arbeite und auch somit meine Zukunft zerstören werde 

 
Geschrieben : 22.02.2024 17:41
(@annasophie)
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Hallo,

 

bezüglich Umgang und Unterhalt. Du bist ja auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet, wenn das gemeinsame Kind erst 7 Monate alt ist. Ich würde die hohen Umgangskosten vom Einkommen abziehen, sprich Fahrtkosten und Übernachtungskosten, da sie ja diese Entfernung geschaffen hat. Und natürlich auch klären, dass du häufige Umgänge brauchst. Sprich diese Kosten mindestens 2x monatlich anfallen sowie jeweils x Tage im Jahr durch Urlaub. So dass du relativ wenig Mittel übrig hast, um neben dem kindesunterhalt noch betreuungsunterhalt zu leisten.

 

denn ich gehe davon aus, dass die Mutter Bürgergeld beantragen wird.

 

sophie

 
Geschrieben : 22.02.2024 21:50
(@susi64)
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Illustrious Member
 

Hallo,

so leid es mir tut, aber eine sinnvolle Lösung wirst Du kaum erreichen können. Die KM sitzt einfach am längeren Hebel. Sie ist flexibel und Du als Soldat nicht. 

Das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten ist heute kaum noch ein Problem, das gSR löst aber Deine Probleme nicht. Wenn Du dem Umzug nicht zustimmst, dann wirst Du das gSR auch sehr schnell wieder los sein. Selbst wenn Du hinterher ziehst gehe ich davon aus, sie dann ganz schnell wieder weiter zieht. Irgendwelche Laiendiagnosen, so zutreffend sie sein mögen sieht das JA bzw. Gericht auch nicht gern, da wird Dir ganz schnell unterstellt, dass Du die KM nur schlecht machen willst.

Das alleinige Sorgerecht wirst Du nicht bekommen, da das Kind Dich bisher gar nicht kennst. 

Ich sage nicht, dass das gerecht ist, aber die Realität ist einfach so. Das einzige, was Du tun kannst ist, nach Deinen Möglichkeiten einen Umgang anzubahnen und aufrecht zu erhalten. Vermutlich wird das noch eine Weile dauern und Du solltest davon ausgehen, dass es ohne Gericht auch nicht funktionieren wird. Die erhöhten Umgangskosten werden Dir erhalten bleiben, weil sie ja "mittellos" ist. 

VG Susi

 
Geschrieben : 23.02.2024 01:36
(@zebra)
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Geschrieben von: @susi64

Hallo,

wenn Du dem Umzug nicht zustimmst, dann wirst Du das gSR auch sehr schnell wieder los sein. 

Er braucht dem Umzug nicht zuzustimmen, da die Exfreundin schon umgezogen ist und das gemeinsame Sorgerecht nicht ex tunc gilt.

Was das alleinige Sorgerecht betrifft, so kennt er das Kind zwar schon (sie ist ja erst aufgrund der Spannungen nach der Geburt zu ihren Eltern gezogen), aber das bloße „Kennen“ ist natürlich keine Begründung für das alleinige Sorgerecht (ebensowenig wie die Schulden der Kindesmutter).

 
Geschrieben : 23.02.2024 11:01