Tochter will zum Va...
 
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Tochter will zum Vater zurück

 
(@anvoloe)
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Hallo liebe "Gemeinde"!

Folgendes Problem stellt sich für mich.

Ich bin Vater von 3 Kindern(Mädchen 6,10,17Jahre) und bin von meiner "Noch-Ehe-Frau" seit 2 Jahren getrennt. Umgang ist gerichtlich gekärt und läuft so einigermaßen.
Die Geschwister wurden vom Familiengericht getrennt. Die 6-jährige und die 17-jährige Tochter leben bei mir mit alleinigem Sorgerecht, die 10-jährige Tocher bei der Mama, auch mit alleingem Sorgerecht.

Jetzt möchte meine 10-Jährige Tochter wieder bei mir und meiner Partnerin leben. Ich habe gemeinsam mit meiner Partnerin lange mit meiner Tochter darüber gesprochen und versucht, alle "Für" und "Wider" zu erklären. Trotdem verfestigt sich der Wunsch bei meiner Tochter immer stärker.

Über das "Warum" kann ich nur spekulieren!
Ich bin gerne bereit, auch meine 10-jährige Tochter in meiner neuen Familie "richtig" aufzunehmen und für sie zu sorgen.

Allerdings wagt sie es nicht, das Ihrer Mama klar und deutlich zu sagen. Sowie sie dieses Thema bei ihrer Mama anschneidet, wird diese entweder wütend oder erklärt dem Kind, daß sie dann nicht mehr leben möchte.

Die Kommunukation zwischen mir und der Mama ist eigentlich abgebrochen und findet nicht statt.

Welche qualifizierte Unterstützung kann ich vom JA erwarten?

Gemeinsame von mir vorgeschlagene Gespräche bei JA und "Hilfseinrichtungen" im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens, wurden bereits in der Vergangenheit von der Kindes-Mama ignoriert. (Aussage vor 2 Jahren der Mama: 1. Nimm die Kinder und lass mich in Ruhe
vor Gericht dann: Gib mir ein Kind und dann ist es gut)

Ich mache mir also wenig Hoffnung, daß ein gemeinsames und moderiertes Gespräch Erfolg haben kann.

Mittlerweile hat meine Tochter starke Schuldgefühle gegenüber ihrer Mama. Trotzdem möchte sie bei mir leben. Ich bin und wäre gerne bereit dazu.

Wer hat ähnliche Erfahrungen?

Wer kann mir einen Rat geben, wie man in solcher Situation rechtlich sauber und vor allen Dingen ohne erhebliche Belastung für die Kinder vorgehen kann?

Danke für Eure Antworten, Erfahrungen oder Hinweise.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2015 17:45
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Wer kann mir einen Rat geben, wie man in solcher Situation rechtlich sauber und vor allen Dingen ohne erhebliche Belastung für die Kinder vorgehen kann?

Gar nicht! Zum einen ist der Aufenthalt rechtlich eindeutig geregelt. Die KM hat das alleinige Sorgerecht für die Tochter und damit das uneingeschränkte ABR.
Alle Hoffnungen, die Ihr der Tochter auf einen Wechsel zu Euch macht, sind illusorisch. Das JA hat keine Handhabe.

Ihr könnt nur den Weg über ein neues Gerichtsverfahren gehen. In dessen Mittelpunkt würde aber Eure Tochter stehen, die sich aktiv gegen die Mutter entscheiden
müsste. Das ist das Gegenteil von heraushalten. Des Weiteren sehe ich das Alter der Tochter für ein solches Verfahren auch als kritisch an, denn zwar könnte ein
deutlich gefestigter Wille einen Einfluss haben, trotzdem ist 10 Jahre noch recht jung und wie ein Richter entscheidet, nicht abzusehen. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass hier ein Wechsel von der Mutter zum Vater erfolgen soll, was ungleich schwieriger ist, als umgekehrt, weil in Eurem Fall der Mutter noch zusätzlich das letzte Kind
genommen wird.

Es müssten schon gravierende Gründe vorliegen. Warum wurden die Kinder damals getrennt? Wie wurde das begründet?

Einziger Weg wäre der friedliche über die Mutter, vom dem immer behauptet wird, dass es nicht ginge. Ihr könntet Euch auf das GSR für die Tochter einigen und
dann mit Einverständnis der Mutter den Umzug vornehmen. Gegen ihren Willen sehe ich leider keine realistische Chance.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 18:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

an Eurem Fall kann man sehen, wie wichtig dann doch das GSR sein kann. So wäre es einfach nur eine kurze Absprache und die Tochter könnte ohne rechtliche Problematik zu Dir ziehen. Oder ganz einfach: Man weitet einfach den Umgang aus - so dass es für alle Beteiligten akzeptabel ist.
Aus der Forenerfahrung drehen nicht wenige KMs total durch, wenn es zu Trennung von Geschwistern kommt (allein schon beim Umgang). Warum das bei Euch so "geklappt" hat, geht aus Deiner Beschreibung leider nicht hervor.

Aus meiner Sicht solltet ihr den Fokus auf einen ausgeglichenen Umgang legen. Auch bei friedlich getrennten Elternteilen wird der Wohnort des Kindes festgelegt. Das macht bei ausgeglichenem Umgang auch keinerlei Probleme. Also zusammensetzen und überlegen, was möglich ist. Gruß Ingo

P.S. Das JA kann nur moderieren, Deine Exe aber zu nichts zwingen. Deshalb würde ich hier auch keine hohen Erwartungen haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2015 19:33
(@diskurso)
Registriert

Hallo anvoloe,

Die Geschwister wurden vom Familiengericht getrennt. Die 6-jährige und die 17-jährige Tochter leben bei mir mit alleinigem Sorgerecht, die 10-jährige Tocher bei der Mama, auch mit alleingem Sorgerecht.

Warum ? Das ist so doch eher ungewöhnlich, besonders das aSR.

Sowie sie dieses Thema bei ihrer Mama anschneidet, wird diese entweder wütend oder erklärt dem Kind, daß sie dann nicht mehr leben möchte.

Das ist emotionaler Missbrauch eines Kindes !
Schon allein diese Suizid-Drohung sollte ein starkes Argument zum Wechsel des Kindes sein.

Wer kann mir einen Rat geben, wie man in solcher Situation rechtlich sauber und vor allen Dingen ohne erhebliche Belastung für die Kinder vorgehen kann?

Rechtlich sauber wäre selbstverständlich nur die gerichtliche Übertragung des SR bzw. ABR auf Dich.
Ohne erhebliche Belastung für die(?) Kinder geht das natürlich nicht.
Wenn Du vor Gericht einen SR/ABR Antrag stellst, wird sicher auch das Kind angehört. Wenn es dann von dem emotionalem Missbrauch berichtet ...
Wäre denn der selbe Richter wieder verfahrensbeteiligt ? Falls ja, müsstest Du selbst am Besten Deine Chancen einschätzen können.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2015 14:34
(@anvoloe)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Antworten.

Tja! Warum wurden die Kinder getrennt??? Nach der Trennung von meiner Ex wollte die KM zunächst gar kein Kind bei sich haben. Dann jedoch, nach 10 Monaten und "wollte sie die jüngste Tochter zu sich nehmen. Als sie bemerkte, daß das auch mit Aufwand verbunden ist, wollte sie die 10-jährige zu sich nehmen. Dem habe ich dann in der Gerichtsverhandlung zugestimmt, da auch meine Tochter zum damaligen Zeitpunkt den Wunsch bei der Anhörung äusserte, bei der Mutter leben zu wollen. Sie wurde laut Verfahrensbeistand sehr beeinflusst. Mir hat damals die Kraft und das Geld gefehlt, um weiterzugehen. Ich war  der Ansicht, daß sie mit ihren 10 Jahren auch die Erfahrung machen kann und soll, wie das künftige Leben bei ihrer Mutter und deren Lebenspartner läuft.
Vor Gericht wurde auch durch die Richterin geäussert, daß der Beschluss zum Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht in für immer bestehn muss und änderbar ist.
Jetzt ist aber das "normale" Leben dort eingezogen und sie möchte einfach nur noch zu mir. Ich bin mir darüber im Klaren, daß sich diese Einstellung erneut ändern kann. Auch bei meiner jüngsten Tochter.

Ich kann nicht sagen, daß die KM nicht liebevoll mit dem Kind umgeht. Jedoch wurde meine Tochter aus ihrem vertrauten Lebensumfeld(Schule,Familie,Freunde etc.) entfernt.

Das eine 10-jährige die Tragweite einer solchen Entscheidung noch nicht abschätzen und werten kann, wurde vom Gericht nicht berücksichtigt. Alle üblichen Grundsätze, wie Kontinuität etc. spielten keine Rolle. Warum auch?!
Der Umgang mit meiner Tochter klappt prima. Ich habe sie wöchentlich bei mir, weil die Mama "so viel" arbeiten muss. 24 Stunden!!! Allerdings in der Woche!!!
Meine Ex möchte ein seeeeehhhhhhhhhr flexible Umgangsregelung. So kommt es regelmässßig vor, daß meine Tochter einfach mal so zur Arbeitsstelle meiner neuen Partnerin gebracht wird und die Mutter einfach verschwindet. Eine Absprache zu Ferien und Feiertagen erfolgt gar nicht. Muss ich alles mit dem Kind alleine klären, obwohl explizit im Umgangsbeschluss daruaf hingewiesen wurde, daß der Umgang nur über Mutter und Vater zu klären ist.
Egal. Ich versuche trotzdem alles zu organisieren, um für das Kind Zeit zu haben, neben meiner eigenen selbständigen Tätigkeit und der Betreuung meiner anderen Töchter.
Meine Befürchtung besteht jedoch hauptsächlich darin, daß sich meine Tochter eines Tages so von ihrer Mutter abgrenzen will und wird, daß sie einfach "abhaut". Bei früh-pubertierenden Töchter ist das nicht unwahrscheinlich.

Es geht eben immer noch meiner Ex darum, mich zu verletzen und daß sie nicht "alleine" ohne Kinder dasteht und als Rabenmutter abgestempelt wird. Auch ihrer Familie ist es sehr wichtig, was die Leute sagen.

Aus euren Antworten kann ich entnehmen, daß es sehr schwer werden wird, klare und verlässliche Regelungen zu finden.

Trotzdem herzlichen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 14:50
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Geschwistertrennung ist ja das eine - unübliche.

Aber warum wurde dann auch gleich auf ASRs entschieden??

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 15:30
(@anvoloe)
Schon was gesagt Registriert

weil das angeblich besser sei für die Kinder, damit die Eltern nicht miteinander reden müssen und sich aus dem Weg gehen können.

Ich war zwar dagegen, hatte aber keine Chance.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 15:32
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist ja ein fürchterliches Urteil für die Kinder und das anschließende geschacher (KM "will" erst die eine, dann die andere) macht's noch schlimmer. Hat denn keiner mal gefragt, was die Kinder wollen?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 15:55
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

weil das angeblich besser sei für die Kinder, damit die Eltern nicht miteinander reden müssen und sich aus dem Weg gehen können.

Da wurdest Du sauber über den Tisch gezogen, inkl. legen und rasieren ...

Vor Gericht wurde auch durch die Richterin geäussert, daß der Beschluss zum Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht in für immer bestehn muss und änderbar ist.

Aber nur mit erheblichen Aufwand und nicht mal eben so ... Dieser Beschluss hätte mit dieser Begründung nirgendwo standgehalten.

Jetzt geht es nur über erneuten gSR und dann weiter ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:35
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi anvoloe,

wie alt ist denn die Tochter jetzt? Ich bin verwirrt, da Du 10 Jahre zur Zeit der Verhandlung und auch jetzt aktuell angibst.
Oder ist diese Gerichtssache ganz frisch?

Wie es scheint handelt es sich bei dem Umgang und dem Sorgerecht um keine Beschlüsse, sondern um Vergleiche, oder?
Wurde der Umgang und das Sorgerecht in einem Termin verhandelt?

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 18:33




(@anvoloe)
Schon was gesagt Registriert

Meine Tochter ist jetzt fast 11 Jahre alt und verhandelt wurde, als sie 10 wurde.
Es wurde alles in einem Termin verhandelt und beschlossen. Kein Vergleich!

LG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2015 13:52