Tochter an der Schu...
 
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Tochter an der Schule die Finger gebrochen - wer haftet für was?

 
(@bester-papa)
Registriert

Moin,

wenn man denkt, man könnte ein ruhiges Wochenende verbringen, kommt es meist viel schlimmer.

Gestern wurden meiner 9-jährigen Tochter an einer Privatschule durch einen Klassenkameraden die Finger gebrochen. Es war ein absichtlicher Tritt gegen ihre Hand.
Nachdem mich die Schule angerufen hatte und mich bat, die Hand meiner Tochter untersuchen zu lassen, stellte man im Krankenhaus fest, dass 2 Finger an der rechten Hand leicht gebrochen sind.
Tochter hat nun einen 6-wöchigen Gipsverband, kann 6 Wochen kein Sport mehr machen und wohl auch nicht mehr in der Schule richtig mitschreiben, geschweige denn Klausuren mitschreiben.

Ich habe gestern Nachmittag im Krankenhaus verbracht.

Meine Fragen:

Wer haftet für die Kosten? Schule oder die Eltern?
So wie mir das Krankenhaus sagte, übernimmt jedenfalls die Schul-Krankenkasse die Arzt- und Behandlungskosten.
Aber ich habe ja noch weitere Kosten wie Fahrtkosten sowie Verdienstausfall. Eventuell kommt noch neue Kleidung hinzu, weil sie mit dem dicken Verband kaum in ihre Jacken passt. Wer übernimmt das? Soll ich Strafanzeige stellen?

Klassenkamerad ist übrigens Wiederholungstäter und hat ihr schon einmal ein blaues Auge verpasst.  Der ist ohnehin auf der Schule kein Unbekannter mehr und wird nun vermutlich von der Schule fliegen.

Für Tipps bin ich dankbar.

VG
BP
(der schon wieder einen ziemlich dicken Hals hat)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2015 19:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

I.d.R. haftet der Verursacher, hier der Schüler, der das getan hat, über seine Haftpflichtversicherung oder aus eigener Tasche. Sinnvoll ist dabei, das Anzeige wegen Körperverletzung erstattet wird. Zumal dann, wenn sich die Gegenpartei sperrt. Ist sie kooperativ, kann auch anders verhandelt werden. Deren Entscheidung. Was sagt denn die Schule dazu? Auch die kann in Haftung treten, falls Versäumnisse vorliegen. Du siehst, dere Möglichkeit der Mauschelei ist Tür und Tor geöffnet.

Was denkst Du denn, was das war? Vorsätzliche Körperverletzung, Unfall beim Spiel, Unfall allgemein, Selbstverletzung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 19:11
(@bester-papa)
Registriert

Hi Oldie,

danke für die Antwort.
Das war auf jeden Fall vorsätzlich. Zwar nicht in der Absicht, die Finger zu brechen, aber der Tritt sollte schon weh tun.

Mit dem Direktor konnte ich noch nicht sprechen. Der ruft mit hoffentlich zurück. Sonst gibt's nen bösen Brief. So wie ich den kenne,  will der wieder alles klein reden.

Der Gegenseite habe ich die Kosten schon mal avisiert. Die wollen das dann der Haftplichtversicherung geben. Aber so wie ich die Versicherungen kenne, versuchen die wieder alles abzulehnen. Andererseits kann mir auch egal sein, ob die versichert sind oder nicht. Schließlich haften die Eltern.

Insofern ist eine Anzeige sicher sinnvoll. Ich werde mich dann wegen der Kosten zunächst an die Eltern wenden. Sofern die der Meinung sind, dass die Schule die Aufsichtspflicht verletzt haben, sollen die sich mit der Schule rumärgern.

VG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2015 20:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

M. E. ist die Versicherung der Schule zuständig, wenn es in der Schule passiert ist, unabhängig davon ob fahrlässig oder vorsätzlich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 21:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mit dem Direktor konnte ich noch nicht sprechen. Der ruft mit hoffentlich zurück.

Vergiss es. Aus den verschiedensten Gründen wird der die Füße still halten. DU musst aktiv werden, und zwar sofort.
Ich kenne keine Haftpflichtversicherung, welche bei Personenschaden ohne Anzeige überhaupt tätig wird.

Gruss oldie

PS: Vorsatz heißt, es wird eine Aktion ausgeführt, bei welcher akzeptiert wird, dem anderen Schaden zuzufügen. In welcher Dosierung auch immer anschließend festgestellt. Sogar bei Selbstverteidigung ist die Gegenmaßnahme nicht egal oder gar beliebig.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 21:16
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Also ich finde das Thema Anzeige in der Grundschule für etwas sehr übertrieben! Klar ist, dass es eine deutliche Ansage seitens der Schule geben muss, da es sich ja offenkundig um einen wiederholten Fall handelt, werden die sicherlich bilateral was tun, auch weil sie sonst ja ein Problem mit den anderen Eltern bekommen würden.

Natürlich kannst (und solltest) Du auch versuchen, mal direkt den Kontakt zu den anderen Eltern zu suchen. Offensichtlich scheint es ja auch ein Problem zwischen den beiden Kindern zu geben. Und wenn das nicht Vollhonks sind, dann werden die sicherlich auch das Fehlverhalten ihres Kindes erkennen.

Und was Behandlungskosten betrifft, so bin ich sicher, dass das von der Versicherung der Schule bezahlt wird, sollte die einen Regressanspruch gg. einen private Versicherung des Jungen haben, so ist das nicht Dein Problem.

Was die übrigen Kosten von Dir genannten Kosten betrifft, finde ich es kleinlich. Ich kann mir nicht vorstellen das Du einen Anspruch auf Fahrtkosten (wohin denn?), Verdienstausfall (warum denn?) und für größere Klamotten hast (häh? kauf doch ein, spätestens übernä. passt das dann eh...). Aber ich lass mich gerne eines besseren belehren. Wenn, dann wirst Du die m.E. direkt beim Verursacher geltend machen müssen, ob der (bzw. die Eltern) eine Versicherung dafür hat, ist sein Problem. Und wenn er nicht bezahlen will, dann musst Du das zivilrechtlich durchsetzen. Aber eine Anzeige wegen Körperverletzung gg. einen 9 oder 10jährigen - nee Du...

Gruß, toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 22:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Oldie: das ist ein Kind unter 10, das ist nicht strafmündig/ deliktunfähig. Also fällt das unter "passiert unter Kindern" und die Schule muss im Rahmen ihrer Kompetenzen ggf mit Einschaltung des Schulamtes handeln.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 22:59
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus meiner Sicht liegt hier ein Problem vor, dass durch die Pädagogen bzw. Streitschlichter an der Schule gelöst werden sollte. 9 Jährige sind nicht strafmündig, ob hier eine Anzeige etwas bewirkt, bezweifle ich. Wichtig ist aber, dass der Junge schon deutlich seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Wenn er in dem Alter schon Mädchen tritt bzw. sogar ins Gesicht schlägt, läuft da etwas gewaltig schief.

Die finanziellen Schäden wird die Schulversicherung übernehmen, da der Vorfall in der Schule passiert ist und hier die Schule die Verantwortung hatte. Sprich bitte mit den zuständigen Lehrern, da die auch sehr viel Papierkram mit der Versicherung haben und die genauen Fakten brauchen.

Ein Gespräch mit der Schulleitung ist auf jeden Fall wichtig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 23:01
(@bester-papa)
Registriert

Moin Moin.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Vergiss es. Aus den verschiedensten Gründen wird der die Füße still halten. DU musst aktiv werden, und zwar sofort.

Das sehe ich nämlich auch. Ich hatte schon einmal nach dem blauen Auge um ein Gespräch gebeten, was aber nicht erfolgte. Vielleicht mein Fehler, da nicht weiter nachgehakt zu haben.
Aber das Ganze kann die Schule eh nicht mehr unter den Tisch kehren. Ich habe nachmittags an der Schule auf den Vater gewartet und ihn mit der Situation konfrontiert. Das hat die halbe Schule mitbekommen.
Der Vater wurde erst einmal kreidebleich. Auch wenn er sehr nett erschien, ist er weder Fisch noch Fleisch. Ich habe nicht den Eindruck, dass der mal wirklich ernsthaft mit dem Jungen redet. Da habe ich, glaube ich, schon deutlicher mit ihm gesprochen.

Und sollte die Schule meinen, mit mir über den Vorfall nicht sprechen zu müssen, wird das Thema Gewalt auf jeden Fall ein Thema auf dem nächsten Elternabend. Vor versammelter Mannschaft. Mit Füße still halten ist da nicht mehr.

@ Oldie: das ist ein Kind unter 10, das ist nicht strafmündig/ deliktunfähig. Also fällt das unter "passiert unter Kindern" und die Schule muss im Rahmen ihrer Kompetenzen ggf mit Einschaltung des Schulamtes handeln.

Ja, LBM, das sehe ich ja ähnlich. Ich habe auch kein gutes Gefühl dabei, einen 9-Jährigen bei der Polizei anzuzeigen. Das würde sicher einen noch größeren Schock für ihn bedeuten, zumal ihm ggf. eh schon der Rauswurf aus der Schule droht.
Wenn aber eine Anzeige eine Voraussetzung für die Haftpflichtversicherung ist, dann hat er halt Pech gehabt. Ich werde aber morgen mal meine eigene Versicherung anrufen und im ein paar Tipps bitten. Dann sehe ich weiter.

Was die übrigen Kosten von Dir genannten Kosten betrifft, finde ich es kleinlich. Ich kann mir nicht vorstellen das Du einen Anspruch auf Fahrtkosten (wohin denn?), Verdienstausfall (warum denn?) und für größere Klamotten hast (häh? kauf doch ein, spätestens übernä. passt das dann eh...).

Toto, ich gebe Dir sicher Recht, was Fahrtkosten betrifft. Die Fahrt zum Krankenhaus mag kleinlich sein. Auch die noch anstehenden Fahrten zur Nachbehandlung. Bei dem Verdienstausfall sehe ich das aber anders. Ich bin freiberuflich bei einer Firma beschäftigt. Da werde ich nach anwesende Stunden bezahlt. Und die nicht anwesenden Stunden werden mir eben nicht bezahlt.
Wenn mir auf der Strasse jemand in mein Auto fährt und ich dadurch einen Vortrag an der Uni nicht halten kann, für den ich Geld bekomme, dann haftet der Verursacher eben nicht nur für den Blechschaden, sondern gerade auch für den Verdienstausfall.
Und neben dem ganzen Ärger habe ich wenig Lust, auch noch auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Wichtig ist aber, dass der Junge schon deutlich seine Grenzen aufgezeigt bekommt. Wenn er in dem Alter schon Mädchen tritt bzw. sogar ins Gesicht schlägt, läuft da etwas gewaltig schief.

Der Junge sass ja wohl schon häufiger beim Direktor, weil er auch andere Mitschüler geschlagen hat. Ich bezweifle, dass da Gespräche noch helfen. Jedenfalls habe ich ihm deutlich gemacht, sich in Zukunft nicht mehr als 5m meiner Tochter zu nähern. Da er in der Parallelklasse ist, sollte das machbar sein.

Ich werde aber jetzt erst einmal morgen schauen, ob der Direktor mich morgen zurückruft, worum ich ihn gebeten habe. Dann sehe ich weiter.

VG
BP

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Themenstarter Geschrieben : 13.12.2015 14:36
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du solltest aber trotzdem die Schule in der Verantwortung ist mit den Eltern das Gespräch suchen.

Wir hatten in der Grundschule mehrere Vorfälle:

1. Meine Kleine wurde in der 1. Klasse von Viertklässlerinnen drangsaliert, weil sie über sie an einen Freund von ihr herankommen wollten. Die vier Mädchen bekamen eine Schulstrafe und Gespräche. Das hat dazu geführt, dass sie ihr freiwillig ein Kuscheltier geschenkt haben und sie die letzten zwei Jahre, die sie auf der Schule waren vor allem möglichen beschützt haben. Die Mädels hatten eingesehen, dass es falsch war. Als meine Kleine das Kuscheltier bekam habe ich ihr Ü-Eier für die Mädels mitgegeben, einfach weil sie ihre Fehler eingesehen haben.

2. Meine Kleine bekam von einem Jungen den Pullover mit Edding bemalt, weil sie den Arm nicht weggezogen hatte. Nach dem Gespräch mit seinen Eltern hat er sich vor der ganzen Klasse bei ihr entschuldigt. Er hätte den Pullover von seinem Taschengeld ersetzen müssen, wenn ich nicht interveniert hätte (war ein alter von der Großen). Deswegen sind seine Eltern mit ihm und ihr Eis essen gegangen. Fand ich richtig gut.

3. Ein Junge hat den nagelneuen Haarreifen meiner Kleinen verbogen, vor der ganzen Klasse. Er war es aber angeblich nicht. Ich habe bei seinen Eltern angerufen und ihn am Telefon gehabt. Da hat er es mir gegenüber zugegeben. Seine Eltern haben es aber abgeleugnet. Ich habe sie gebeten doch bitte mit ihrem Sohn zu sprechen und mich wieder anzurufen. Der Anruf erfolgte nie und eine Entschuldigung auch nicht. Soweit zu den gut situierten Eltern und ihrem Überfliegerkind.

Also, du kannst an Reaktionen alles bekommen, aber wichtig finde ich, dass gesagt wird, das ist so nicht in Ordnung. Und wenn dann von den Eltern die Einsicht kommt, daran muss unser Kind arbeiten, dann ist es perfekt gelaufen, egal wer jetzt den Zeitausfall oder ähnliches zahlt.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2015 14:43




(@bester-papa)
Registriert

Moin.

Kurze Rückmeldung:

Gespräch mit der Schule lief ganz o.k. Ich soll alle Kosten einreichen, auch den Verdienstausfall. Ob das auch gezahlt wird wird man sehen. Immerhin gibt es so etwas wie Kinderpflege-Verletztengeld. Da muss ich mich mal schlau machen.

das ist ein Kind unter 10, das ist nicht strafmündig/ deliktunfähig. Also fällt das unter "passiert unter Kindern" und die Schule muss im Rahmen ihrer Kompetenzen ggf mit Einschaltung des Schulamtes handeln.

Kinder sind mit Vollendung des 7. Lebensjahres deliktfähig/strafmündig, wenn sie die Folgen der Tat schon abschätzen können.
Und wenn ein 9-Jähriger schon mehrfach ermahnt wurde oder gar anderen ein blaues Auge verpasst hat, dann, so würde ich sagen, kann ein 9-Jähriger auch die Folgen eines Tritts in etwa abschätzen.
Immerhin gibt es Gerichtsurteile, wo z.B. auch ein 9-Jähriger schon verurteilt wurde, der eine Scheune unbeabsichtigt ansteckte.

Aber egal: Ich müsste dann einen Titel gegen den Jungen erwirken, sofern die Eltern nicht haften wollen, weil sie behaupten, dass die Schule die Aufsichtspflicht verletzt hat.
Aber das mache ich wohl nicht. Auch nicht eine Anzeige.

Hab im Moment ganz andere Probleme..siehe mein anderer Thread.

VG

BP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.12.2015 03:13