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Sorgerecht / Bleiberecht

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(@sandgren)

hy kurt,

Ich wüßte nicht warum sie die besseren Karten haben sollte !

auch wenn es niemand gerne hört:weil sie die MUTTER ist!

Und eine Mutter die ihrem Kind nachweislich den Tod wünscht hat wenig Chancen meiner Meinung nach.

upppsss,sorry,das war ein einmaliges vergehen zu dem der KV die KM gezwungen hat,ist also entschuldigt!

Da werde ich endgültig einen Riegel vorschieben.

das solltest du dringend tun!
nur reine kampflaune ohne struktur wird dich ins aus befördern! 😉

Du hast gut reden; seit 3 Monaten werde ich von meiner Frau beleidigt, betrogen und angegriffen.

na und?
da bist du nicht der einzige,und wenn das den ausschlag für den aufenthalt der kinder ausmachen würde könnte deep VS schliessen!

Sie fliegt hochkant aus dem Haus und ich bekomme das ABR !

das "rausfliegen" ist ne vernünftige idee die dir schon viele geraten haben,
aber komm emotional mal auf den boden der tatsachen!
so wie ich deinen beitrag lese wird dich auch das JA bzw. der richter erleben,was glaubst du wie das rüber kommt oder noch schlimmer wie das anschliessende ergebnis ist? :puzz:

bleib ruhig,argumentiere sachlich und du hast eine chance! 😉

dreh weiter am rad und ihr werdet untergehen! ;(

gruss sandgren

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 14:45
(@andreadd)
Registriert

Hallo Kurt,

dass du sauer bist, ist doch verständlich, aber das bringt dich nicht weiter.

Erkläre sachlich, warum du dir Sorgen um das Kind machst, aus der Sicht des Kindes. Lass die Mutter so platzen, wie dir zumute ist, dann machst du es richtig.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:02
(@kurt_12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

tut mir leid wenn ich hier den Eindruck eines Berserkers mache.
Momentan kann ich noch nicht mal konzentriert arbeiten weil der Zustand Zuhause
einfach die Hölle ist. Ich weiß, ich bin zu Emotional hier aufgetreten.

Ich weiß aber auch das wenn ich die Sache angehe, ruhig und sachlich argumentieren werde.
Wenn ich so wäre wie meine Frau wäre das Ganze schon eskaliert. Ich möchte auch auf keinen
Fall den Eindruck machen bemitleidend zu werden, also nicht falsch verstehen.

PS
Zu meiner Person:
Bin 39 Jahre alt und lebe in Düsseldorf

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2007 15:12
(@andreadd)
Registriert

Hallo Herr Nachbar,

schade, dass du zu unserem Treffen letzten Freitag nicht dabei warst.  😉

Wir bemitleiden dich auch gar nicht, wir treten dich gerade in den Allerwertesten, damit nicht alles versiebt wird. (Nicht böse gemeint!) Düsseldorf ist allerdings ein sehr mütterlastiges Pflaster. Umso mehr mußt du darauf achten, dass du dir keine Fehler erlauben darfst. Du wirst so schnell nicht wieder die gute Chance haben, die du jetzt hast, das ABR und deine Tochter zu behalten.

Du kannst dich freuen, dieses Forum so früh gefunden zu haben. Wenn wir das gehabt hätten, wären wir sicher schon viel weiter.

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:20
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Kurt,

wie die anderen schon geschrieben haben Komm Runter
Kauf dir ´nen Boxsack.

Gehe äußerst bedacht vor. Der blöden KM kannst du nach Deiner gewonnen
ABR-Verhandlung die Meinung sagen.
Wir wissen alle, daß das die Hölle ist. Denke an dein Kind !
Du brauchst jetzt viel Kraft.
Wie dir vorher schon empfohlen wurde, lies mal einige Geschichten hier, und du
wirst sehen, daß das Ganze das du vor dir hast nix mit Logik zu tun hat.
Telefoniere vielleicht mal mit Deep.
Ich habe das ganze (zumindest was ABR betrifft) hinter mir, und ich habe das ABR.  :thumbup:
Ohne dies Seite hier, wäre es mir anders ergangen  :exclam:

solidarischen Gruß
babbedeckel, der die KM heute noch  :gunman: könnte

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:38
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

@ Brille007: sei doch nicht zu hart zu Kurt. Es ist nun mal zum Verzweifeln und auch zum mit der Faust auf den Tisch hauen. Ich finde nicht , dass man aus dem bisher geschriebenen Wesenszüge wie Beratungsresistenz oder Selbstgefälligkeit rauslesen kann. Auch ich konnte am Anfang nicht glauben was abgeht - ich wollte es auch nicht - aber man hat mir geholfen. mit Geduld und Nachsicht, wo sie angebracht war. Kurti ist nicht geholfen, wenn er hier abgewatscht wird.

Hallo, Kurt

auch ich kann deinen Ärger und auch deine Verletzung sehr gut verstehen.
Nur, es ist wirklich so, in diesen heißen Trennungsphasen rettet den eigentlich vom Familierecht als Verlierer vorgesehenen Mann nur das Bewahren eines eines kühlen Kopfes, wen er seine Chancen wahren will !!

Du bist noch sehr am Anfang, und sehr in deinen (ebenso berechtigten, wie Nachvollziehbaren) Gefühlswallungen verhangen. Wenn du mit dem Scheiß durchbist, wirst du ein halber Familienrechtler sein. Fange an dich zu bilden. Mit Hilfe von Google und den Sichworten "Trennungsfaq.de, Sorgerecht, ABR, Familienrecht, Erste Hilfe Trennung, Scheidung, Väterrechte, Sorgerechtsentzug" und ähnliche bekommst du eine Menge "Futter".
Auch klicke dich hier mal durch die Rubrik "Erste Hilfe"

Wenn dabei oder danach Fragen auftauchen, scheue dich nicht sie zu stellen - vielleicht weiß niemand die Antwort aber es könnte ja sein.

Auf deine Frage, wie du ohne deine (leider ungültigen) Beweise beweisen sollst, dass deine Tochter besser bei dir aufgehoben ist möchte ich dir noch kurz antworten. Die Begründung muss auf das Kindeswohl abheben. Dabei kannst du durchaus einfliessen, dass die KM der Tochter mehrfach den Tod wünschte und zu Gewalttätigkeiten - auch gegenüber dem Kind- neigt. Beweis: Deine eigenen Beobachtungen (du könntest deine Mitschnitte in Form eines Gesprächsprotokolls einbringen - aber ja nichts von Aufzeichnungen schreiben), Befragung der Tochter  und (!) Begutachtung des Mutter-Kind-Verhältnisses/Bindung  und der Erziehungseignung der KM.
So könnte das aussehen.
Aber dieses sind Schritte, die erst später erforderlich werden.
Im Moment ist es wichtig, wie du deine Ex (auch räumlich) loswirst, ohne dass du dir selber Schwierigkeiten bereitset.
Leider kenne ich mich da nicht so genau aus, wie genau diese nächsten Schritte aussehen könnten.
Empfehlenswert wäre es in deier Phase, du sprichst mit deinem Chef über deine Situation und nimmst Urlaub; denn Arbeiten und den Rauswurf durchziehen erfordert übermenschliche Kraft.

Wohlmeinender
Haddock

edit: ihr habt mich ein wenig Überholt. Thema "emotional". Dazu möchte ich noch sagen: Mir ist es egal ob einer emotional (über)reagiert. Lieber hier, als vor den Schwarzkitteln - irgendwo muss man doch auch mal Frust ablassen können (solange die Forenregeln eingehalten werden  😉 )

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 15:41
(@kurt_12)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

wie hast Du das ABR denn bekommen ? Wie sah denn die Lage bei Dir aus ??

Gruß
Kurt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2007 16:55
(@kurt_12)
Schon was gesagt Registriert

Wenn ich mit den Beweisen die eigentlich keine sind, nicht durchkomme frage ich mich überhaupt wie es mir gelingen soll das ABR zu erhalten. Meine Frau wird sich in einem Gespräch mit dem Jugendamt natürlich vorbildlich verhalten und alles abstreiten.

Unsere Tochter mag ja ihre Mutter immer noch, sie möchte natürlich dass beide im Haus wohnen bleiben. Eben der nachvollziehbare Wunsch eines Kindes. Mir sagte sie " wenn Mama auszieht dann sofort ! " Weil sie dann Angst hat mit ihr allein zu sein.

Ich könnte höchstens das Protokoll der Polizei hinzuziehen um zu belegen dass meine Frau gewalttätig ist.
Oder die Nachbarn als Zeugen angeben, aber was nützt das ?
Auf der anderen Seite spricht auch nichts gegen mich ! Der betreuerische Mittelpunkt liegt bei uns beiden zu gleichen Teilen. Seit 5 1/2 Jahren sind wir beide berufstätig, ich koche, putze und bügele ebenso für meine Tochter wie meine Frau auch. Durch den Telearbeitsplatz bin ich an 2 festen Tagen Zuhause und durch die 34 Std. Regelung alle 14 Tage sogar 3 Tage !

Unsere Tochter geht ab Sommer in die 16:00 Uhr Betreuung, von daher sehe ich keine Probleme. Das einzige Problem ist, das sie ab April arbeitslos ist. Hat sich aber als Arbeit suchend gemeldet, mir sagte sie, sie wolle erst mal nicht arbeiten um mir eins auszuwischen. Dem Richter muss sie aber erst einmal klar machen, warum sie dann zuvor gearbeitet hat als unsere Tochter erst 3 Jahre alt war. Damit kommt sie nicht durch. Ich werde dem Jugendamt die Sache ohne Emotionen vortragen. Ich habe mir zu
jedem Vorfall Notizen gemacht, also wann was gesagt oder getan wurde. Ich hoffe wenigstens dies hilft ein wenig weiter, sonst könnte ja jeder machen was er will. Weiß eigentlich jhemand ab welchen Alter die Kinder befragt werden ?

Danke und Gruß
Kurt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2007 17:57
(@kruemel1)

Hallo kurt_12,

alle Argumente die du für die Betreuungszeiten deiner Tochter nennst, kann deine Frau ja genausogut anführen viel wichtiger ist es sicherlich endlich in die Gänge zu kommen und dich kundig zu machen.

Je länger der Vorfall mit der Polizei zurückliegt desto mehr wird sich dann die Frage auftun warum du dein Kind soolange in den Händen dieser Frau gelassen hast und warum du nicht sofort eine Trennung vollzogen hast.

Die Beweise werden dünner je länger du sie ungenutzt bei dir rumliegen lässt.

Sollte nochmal die Polizei gerufen werden müssen dann bestehe darauf das die Beamten sie der Wohnung verweisen.

Geh zu einem Anwalt und hol dir Beratung, geh zum JA und schilder deinen Fall.

Sollte sie mit im Mietvertrag stehen würde ich dir davon abraten sie hoppla hopp vor die Tür zu setzen, dann wird sie zum armen bedauernswerten Wesen und du der Böse der sie davon gejagt hat.

Lieben Gruss

Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 18:32
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hattest du nicht morgen deinen ersten Termin beim Anwalt?

Zu deinen Betreuungsvorstellungen: Das sieht alles nicht schlecht aus! Der Richter (wenn es soweit kommt) wird dich danach fragen, und beispielsweise das JA und evtl. Verfahrenspfleger müssen auch Stellung dazu beziehen, inwieweit das mit dem Kindeswohl konform geht. Diese Vorstellungen sind aber im Vorfeld nicht so wichtig- da wird erst später nach gefragt.

Was die Verstellung- und  Wandlungsfähigkeit deiner Ex angeht: es wird in einem Verfahren sicherlich eine Gutachterin beauftragt. Da kann man nur hoffen dass diese die Spielchen deiner Ex durchschaut.
Vielleicht kannst du, wenn du beim JA bist, ganz "aus Versehen" doch mal eine besonders prägnante Stelle aus den Tiraden der Ex vorspielen (z.B. Todesdrohung Kind, Aussage nur wegen des Unterhaltes das Kind behalten zu wollen o.Ä.). Die JA MA wird dir zwar sagen, dass du das nicht hättest tun sollen - aber woher solltest du das wissen - du wirst die Aufnahmen selbstverständlich nicht mehr vorspielen :wink:. Die Sachbearbeiterin wirds im Kopf behalten! 🙂 (keine Ahnung was die Ander hierzu meinen)

Zu deiner Frage der Anhörung der Kinder: Angehört werden müssen schon Kleinkinder - allerding wird den Äusserungen erst ab 14 Jahern entscheidender Wert beigemessen. Davor ist es Sache des Richters, ob der Wunsch des Kindes Einfluss hat.

Was die körperl. Gewalt deiner Ex angeht, habe ich hier einen Link zu einem "Antrag für Männer nach dem Gewaltschutzgesetz". Schau den mal durch, ob er für dich passt, und ob du den nutzen kannst (www. davor):

bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung4/Pdf-Anlagen/Antr_C3_A4ge_20f_C3_BCr_20M_C3_A4nner_20nach_20dem_20Gewaltschutzgesetz,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

Gruß
und Kopf hoch

Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 19:06




(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
kommt mir alles so bekannt vor....

Auch ich wurde angeschrien, geschlagen etc. zum Teil vor den Kindern.

Die OLG-Richter meinten nur "der eine hat Temperament der andere nicht...", der Hammer.

Es ist sehr schwierig für Eure Tochter. Ich denke Deine Frau sollte sich in Behandlung begeben.

Die Beweise sind nicht zulässig !!!!! Das habe auch ich versucht. Ich wurde vor Gericht zerfetzt....da kann man auch ne Strafanzeige bekommen..

Für Dich ist das ok, und für Deinen RA sicher auch, damit er Dir glaubt... aber das war es schon.
Es gibt aber eine Möglichkeit, spiel es jemandem ab udn der kann bezeugen, das es das geschrei auch gehört hat...

LG

Joe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2007 19:49
(@kurt_12)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

ich habe das mit der Betreung so hervorgehoben weil es eben für einen Mann sehr ungewönlich soviel
Zeit trotz berufstätigkeit zu haben. OK, der Richter wollte nichts davon wissen dass Du geschlagen worden bist !

Möchte mal wissen wie es umgekehrt gewesen wäre. Aber dass meine Tochter von meiner Frau eingeschüchtert
wird kann ihn nicht kalt lassen. Da werde ich alles aufführen was mir vorgefallen ist. Außerdem ist es nur eine Frage
der Zeit bis sie wieder ausrastet.

Ich wäre schon beim Anwalt gewesen wenn nicht die Sache mit meinem Vater dazu gekommen wäre. Er ist im September erkrankt und am 11.01.07 verstorben. Muss auch noch meiner Mutter besistehen die ich damit noch
gar nicht belastet habe. Ich denke es warten noch sehr viel Prüfungen im Leben auf einen !

Gruß
Kurt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2007 22:56
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Schicksal ist ähnlich wie Deines.
Auch bei mir hat sich meine Ex über Internet Liebschaften gesucht, ist teilweise bis tief in der Nacht (bis morgens 6 Uhr) vor dem PC gewesen. Ist dann später über Nacht weg  und nachdem sie sich offiziell getrennt hatte, ist sie fast gar nicht mehr da gewesen.
Auch sie war gewalttätig (z.B. Platzwunde die genäht werden musste), allerdings habe ich keine Polizei zur Hilfe geholt (Sch...Liebe), es wurde aber dokumentiert, auch habe ich Tagebuch geführt.
Und ich habe die Hasstiraden und Schimpftaraden auf Band aufgenommen, sogar mit dem Handy Filmaufnahmen erstellt.
Das war alles nicht zulässig, kein Richter wird das zulassen, wenn nicht Deine Frau der Verwertung zustimmt, und die wird den Teufel tun. Viel mehr kann sie Dich dann anzeigen...also be careful.....
Selbst die Aussagen meiner Kinder wurden vor dem OLG verworfen und als imaginär bezeichnet.
Ich habe meine Erfahrungen gemacht. Als Mann bist Du meist auf verlorenem Boden, zumindest was die OLGs betreffen.
Das FG hier in K...... ist da fortschrittlich, und hat mir die alleinige Sorge für meine 3 Mädchen übertragen, aber das OLG hat es umgeschmissen. Meine Mädchen leben jetzt bei der Mutter.
Ich denke hier hilft nur extreme Härte !
Am besten Du suchst ne Wohnung und ziehst mit Deiner Tochter um. Wenn Deine Frau auch im Mietvertrag steht, wird es schwer sie rauszubekommen. Gewalt gegen Männer ist ein Kaveliersdelikt, viel mehr wurde ich beim OLG 16 Senat vorm Vorsitzenden verhöhnt „der eine hat Temperament, der andere nicht“.
Also hilft nur pack die Koffer und Dein Mädchen und geh notfalls in eine entsprechende Einrichtung.
Vielleicht hast Du dann ne Chance....

Sorry, bin da leider Realist geworden....Frauen haben wirklich NARRENFREIHEIT !!

Grüße

Joe

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 12:54
(@kurt_12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bei den OLG's sitzen bestiimt so Opas die meinen dass Kinder unbedingt zur Mutter gehören.
Es kann aber auch nicht angehen dass Frauen alles machen dürfen was sie wollen.

Wie auch immer, ich werde alle Register ziehen die mir zur Verfügung stehen.

Gruß
Kurt

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2007 15:27
(@papajoe69)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
es gibt verschiende Senate, aber der 16 in Stgt. ist berühmt für soche Vorgänge, deshalb auch die Strafanzeige wegen rechtbeugung. Auch ich ziehe alle Register incl Verfassungklage mit Antrag auf einstweilige Anordnung.
Ich hoffe das bringt was.
Die FG sind da wesentlich moderner, aber OLG sind oft mit Greisen besetzt, oder halbtags-Richterinnen.
Traurig aber wahr.
Grüsse
Joachim

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 15:32
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