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Sorgen, Nöte, Ängste

 
(@stefan2)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!

Bei meiner Recherche im Internet bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und habe gleich einige Zeit mit dem durchstöbern der Themen verbracht.
Ich möchte das Angebot "hier eine Geschichte vorzutragen" oder "Tagebuch zu führen" gerne nutzen.

Vor 14 Tagen hat sich meine Lebensgefährtin von mir getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter (knapp 2 Jahre alt) und die Trennung bzw die Abwicklung danach verläuft nicht ganz unkompliziert, weswegen ich die letzten Tage versuche, mich schlau zu machen. Nun zum Hintergrund, zur Situation:

Wir waren seit etwas mehr als 8 Jahren ein Paar, leben (aktuell noch) in einer gemeinsamen Wohnung (die wir erst im Mai bezogen und richtig viel Geld investierten) und haben eine Tochter die bald 2 Jahre alt wird. Das Sorgerecht haben beide Elternteile, das haben wir vor Geburt beim JA eingereicht/unterschrieben (wie auch immer). Meine Ex nahm nach dem gesetzlichen Mutterschutz 1 Monat Elternzeit und später noch einmal 1 Monat (also die beiden "Vätermonate") und ich war im Grunde seit dem 2 Lebensmonat meiner Tochter in Elternzeit (bin es jetzt offiziell auch noch, obwohl ich kein Elterngeld mehr beziehe). Das heißt, meine Ex konnte weiterhin arbeiten und ich habe mich hauptsächlich um unsere Tochter gekümmert (wirtschaftliche Gründe sowie Karriere meiner Ex waren die Gründe für diese Regelung). Bis dato 1 3/4 Jahre.

Zur mir, ich bin 29 Jahre und habe während meiner Elternzeit ein Abendgymnasium besucht (geht noch bis Mai 2009) und erhalte entsprechend BAFöG. Tagsüber Kinderbetreuung und Abends Schule passt perfekt. Seit 4 Wochen arbeite ich wieder in Teilzeit 25 Std und die Tochter ist nun in einer Kinderkrippe am Arbeitsort der Mutter (andere Stadt 50 km entfernt).

Nun hat meine Ex die Beziehung vor 14 Tagen beendet und plant, dass sie in einigen Monaten (oder gar früher) aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und sich eine WH in der Stadt ihres Arbeitsplatzes (eben 50 km entfernt) nimmt. Abgesehen davon, dass ich von der ganzen Situation die letzten 2 Wochen seelisch am Boden war und teilweise einfach nur heulend in einer Ecke saß (und ich bin gewiss keine Memme), habe ich nun Angst das ich meine Tochter nun durch das Ende der Beziehung "verliere".
Ich liebe meine Tochter über alles und ich kann mir momentan in dieser Lage nicht vorstellen, dass sie in einer anderen Stadt wohnt, als ich es tue. Es ist schon schwer genug zu akzeptieren, dass mein ideales Familienbild von Mutter, Vater, Kind in EINER Wohnung oder Haus nun zerstört wurde. Ich persönlich kann nicht wegziehen, da ich mein Abitur am Abendgymnasium auf jeden Fall fertig machen möchte. Erst im Sommer nächsten Jahres würde ein Umzug für mich in Frage kommen. Meine Ex will aber jetzt schon mit meiner Tochter wegziehen und das macht mir Angst. Angst in dem Sinne, dass ich kein "Wochenendvater" sein möchte. Es ist vielleicht egoistisch von mir, aber ich möchte einfach das meine Tochter "mit mir" groß wird und nicht nur am Wochenende. Ich will am täglichen Leben teilhaben und nicht nur einmal in der Woche einen "Bericht" erhalten.

Finanziell kann ich es mir nicht leisten (jedenfalls auf dem ersten Blick) wenn meine Tochter bei mir wohnen würde. Wie bereits erwähnt, beziehe ich BAFöG und habe hier in der Stadt keinen Krippenplatz, sodass ich die Teilzeitstelle aufgeben müsste für die Kinderbetreuung - dann widerrum würde das Geld fehlen (mit Krippenplatz würde es gehen - da haben wir aber keinen zur Aussicht).
Die KM kann alleine eine Wohnung mit Kind finanzieren, wenn sie in die Stadt ihres Arbeitsplatzes zieht, da zum einen dort die Mieten niedriger sind und sie Fahrtkosten (Benzin, Verschleiß, etc) von rund 300 € monatlich einsparen würde. Wichtiger Vorteil ihrerseits ist der Krippenplatz der eben dort zur Verfügung steht.

Ich habe meiner Ex gesagt, dass ich es nicht erlaube, dass sie mit unserer Tochter in eine andere Stadt zieht. Kann sie einfach ohne meine Zustimmung mit Kind umziehen oder ist meine "Ablehnung" erst übers Amt/Anwalt/Gericht wirksam oder gar nichtig?
Ich will auf keinen Fall das die Sache per JA, Anwalt oder gar Gericht gelöst wird, da ich immer noch der Meinung bin, dass dies auch zwei Erwachsene Menschen unter sich regeln können.
Doch eine gewisse Angst bleibt da eben dabei, dass ich die Tage von der Arbeit komme und meine Ex ist samt Tochter weg. Das ist unvorstellbar für mich!

Gestern Abend hatte ich ihr (der Ex) angeboten, dass sie bis nach meinem Abitur im Mai nächsten Jahres einfach nicht in die andere Stadt umziehen sollte, sondern hier in unserer Heimatstadt bleiben sollte. Danach werde ich sehr wahrscheinlich noch ein Studium beginnen und dies kann ich ja dann in dieser anderen Stadt auch belegen. Die Zeit bis dahin würden wir uns die Betreuung unserer Tochter teilen (dieses 3:4 Tage Modell das ich hier gefunden habe, gefällt mir zB sehr gut) und abgesehen von 2 einzelnen Wohnungen und weiterhin Fahrkosten würde es finanziell für beide Parteien besser sein.
Ob sie auf diesen Vorschlag drauf eingeht, weiß ich noch nicht. Ich hoffe es jedenfalls.

Ich stehe momentan echt unter Druck und bin verzweifelt, da ich befürchte dass ich im Grunde (trotz gem. Sorgerecht) keine Chance habe, meine Ex an einen Umzug zu hindern und so meine Kleine nur noch am Wochenende sehen kann.

Soviel dazu. Danke fürs lesen.

Stefan

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2008 20:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Stefan,

das scheint mir so einer der Fälle, wo es kein Recht und kein Unrecht gibt, sondern einfach nur ein Problem.

O.k., vielleicht wirst Du da auch geplant abserviert, nachdem Du 2 Jahre lang als Babysitter gut warst, aber das wäre Spekulation. Was die Fakten sind ist, dass die Beziehung zu Ende ist (was Du akzeptieren musst und wohl noch nicht hast) und dass Du selbst zugibst, dass sie für ihre Planung die besseren Argumente hat.

Und Du schreibst, dass Du Angst hast. Angst bereits davor, dass Deine Tochter woanders wohnen könnte. Was ja noch nicht heisst, dass Du sie verlierst. Irgendwelche Hinweise auf Entfremdungspläne oder Bindungsintoleranz gibt's ja hier nicht. Vielleicht solltest Du sowohl Deine Ängste überdenken als auch Deine Zukunftsplanung. Du willst studieren, was für einen KU-pflichtigen Vater ja durchaus ein Problem sein kann.

Wie wär's mit einer Lösung, die formal als Wechselmodell gilt und Dich damit vor KU-Pflicht schützt, aber den KiGa in Mamastadt vorsieht, Du aber die Mehrzahl der Wochenenden und der Ferien übernimmst? (Die KiGa-Ferien sind wohl grossteils in den Semesterferien?). Sowas schiene mir vernünftig. Und so schlecht ist Deine Verhandlungsposition ja nicht, schliesslich könntest Du als bisher betreuender Vater bei einer streitigen Auseinandersetzung ja auch als BU- und KU-Berechtigter Hauptbetreuer rausgehen. Diese Verhandlungsposition kannst Du nutzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2008 23:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stefan,

deine Vorschläge klingen ja durchaus konziliant und kooperativ, die Frage ist, wie setzt man das durch.

Deine Absicht, eine Art Wechselmodell anzustreben ist sicher gut.
Leider tut die Familienjustiz alles um gute Lösungen zu verhindern.

Sie möchte gerne, dass einer die Kinder alleine hat und der andere bezahlt und ansonsten die Klappe hält.

Eine Unterstützung von offizieller Seite wirst du für dieses Anliegen also nicht kriegen.

Auf dieses unerwünschte Modell kann man sich also nur einvernehmlich einigen oder garnicht.

Genauer gesagt, wären deine Aussichten, euer Kind bei dir zu behalten sogar relativ gut, allerdings setzt das absolut konsequentes und rücksichtsloses Verhalten voraus.
Dies gilt für beide Seiten. Wer am rigorosesten und rücksichtslosesten vorgeht, hat bei der Justiz die besten Karten.

Das schließt friedliche und einvernehmliche Lösungen dann meistens aus. Wenn einer diesen Weg gegangen ist, ist die Erde verbrannt und der Angreifer hat gewonnen.

Ich weiß leider keine Lösung für dein Problem, wollte dir nur zumindest erstmal einen kurzen Abriss über die Spielregeln geben.
Ich hoffe, es kommen noch welche mit guten Ideen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2008 23:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Stefan,

Wer am rigorosesten und rücksichtslosesten vorgeht, hat bei der Justiz die besten Karten.
Das schließt friedliche und einvernehmliche Lösungen dann meistens aus.

Im Allgemeinen hat Beppo damit sicher recht, aber was du über deinen konkreten Fall geschrieben hast klingt so, als könntet ihr vielleicht durchaus noch vernünftig miteinander reden. Verbrannte Erde sehe ich bis hierhin noch nicht. Je nachdem wie (a) deine Ex-LG drauf ist und (b) in welchen Punkten du ihr entgegen kommst, ist die Chance für eine einvernehmliche (Übergangs-)Lösung gar nicht mal so schlecht. Und während du mit ihr über eine friedliche Lösung redest, kannst du dich ja parallel dazu auf den Fall vorbereiten, dass sie plötzlich doch den Krieg ausruft. Wenn diese Vorbereitung am Ende für die Katz war - um so besser!

Was immer ihr miteinander vereinbart, haltet es am besten schriftlich fest, und formuliert es so, dass es nach menschlichem Ermessen keine Missverständnisse geben kann. Zwei Ausfertigungen davon, jede wird von euch beiden unterschrieben (jeweils Ort, Datum, Unterschrift); eine Ausfertigung ist für dich, eine für sie. Mach von deiner Ausfertigung eine Kopie und bringe sie an einem sicheren Ort unter (z.B. bei deinen Eltern oder sonstwo in der Verwandtschaft, oder bei zuverlässigen Freunden), für den Fall, dass dein Exemplar verloren gehen sollte. Ich will nicht sagen, dass so eine private Vereinbarung unbedingt vor Gericht Bestand hat, aber es hilft gegen eine der Krankheiten, unter denen Exen hin und wieder leiden: Nämlich gegen den Selektiven Gedächtnisschwund ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 01:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr
Ich wollte das rigorose Vorgehen auch weder gut heißen, noch empfehlen, nur darauf hinweisen, dass es das Erfolgversprechendste ist.

Ob es in diesem Fall das richtige ist, weiß ich definitiv nicht.
Hoffentlich nicht.

Stefan, schreib noch ein bisschen was, um das eher einordnen zu können.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 01:51