Sohn Lebt Bei mir :...
 
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Sohn Lebt Bei mir 🙂 Brauche Hilfe und Ratschläge

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(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  Liebe  Gemeinde

Bin  Seit  2011  Getrennt  und  seit  der Zeit leben  Meine  Zwei Kinder  7 und 9 bei  der KM  .  Mit dem Großen  lief es aber nie richtig gut bei der  Km  da sogar  das JA sich eingemischt  hat und  Ende  der Gesichte  mein Sohn    9  lebt  seit  dem 14.12.12  bei mir und bleibt  dauerhaft  bei mir  Tochter bei KM  mit regelmäßigen  Kontakt .
tja  Für mich  ein  sehr  angenehmer  Stress  aber  weiß  nicht  so ganz  wie und was  ich als  erstes  machen soll  und muss .     

1  Will  ihn  Ummelden auf meine  Adresse  was brauche ich zu??  unterlagen  welche

2  Kindergeld  kassiert  seit dem 14.12  noch die  KM  was da machen  tun? 

3  wie ist das mit Steuerklasse  jetzt  1.1  bleibt  die so  oder  ??

4  Wie  geht das jetzt  mit Unterhalt  für den Großen  zahle ich seit  Januar nix  mehr  für die  kleine  ja .

Ich  würde  diese  Sachen schnell erledigen aber  weiß nicht  wirklich wie  und welche Unterlagen brauche ich für.

Sind auf der  Suche  nach einer  Wohnung für uns 2  was sehr gut  aussieht  hoffe  bald wird was.  Arbeit  ist auch Gewechselt  von schicht  runter nur auf Früh. 🙂

Ich weiß sehr  viele fragen  aber ich Hoffe  ihr könnt mir  da  helfen. 🙂

Mfg

Jonas 2004


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2013 16:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ummeldung so schnell wie möglich, dafür müsste eine Geburtsurkunde reichen.
Dann kannst du Kindergeld beantragen.
Ja, du zahlst nur noch für die Tochter, für den Sohn müsste die Mutter jetzt Unterhalt zahlen. Wenn du damit keine Arbeit haben möchtest kannst du das über das Jugendamt laufen lassen. Kann sie keinen Unterhalt zahlen kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen.
Wichtig: sofern eine Unterhaltsurkunde (Titel) für den Sohn besteht die Mutter auffordern diesen an dich zurückzugeben.
Bezüglich der Steuerklasse, wenn du allein mit deinem Sohn lebst kannst du Steuerklasse II erhalten. Dies ist aber keine große Ersparnis.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 16:44
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jonas,

willkommen.

Habe das Gleiche 2 Monate vor Dir durchgemacht.
Hoffe Du hast das Sorgerecht ebenfalls, sonst könnte es u.U. mit Ärzten und Schule problematisch werden.

Wegen der Fragen:

Ummeldung: Einwohnermeldeamt. Es reicht die Geburtsurkunde, bzw. Vaterschaftsanerkennung + Deine Unterschrift. Dort kannst Du gleich eine Haushaltsbescheinigung ausstellen lassen fürs Kindergeld
Kindergeld: Geh auf die Webseite der Kindergeldkasse, lade die Formulare herunter, fülle sie aus und weg damit.
Titel: Wenn die Ex die rausrückt ist gut, wenn nicht (so wie meine) ist auch kein Beinbruch. Im schlimmsten Fall kann man die Vollstreckung vom Anwalt anfechten lassen. (Info mein Anwalt) Ist dann halt ein zusätzlicher Nervenkitzel.
Schule: Solltest Du Dich melden, damit Du auf den Verteiler kommst, wegen Elternabenden u.ä,
Unterhalt: Beistand durchs Jugendamt und lass die das erledigen.

Gruss,
yama


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 19:06
(@Inselreif)

Es gibt Bundesländer, da braucht man für die Ummeldung eine Einverständniserklärung des Mitsorgerechtsinhabers, wenn man nicht Allein-ABR hat. Insbesondere dann, wenn das Kind "alleine" umzieht.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 13:19
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Dankeschön  für eure antworten

Wir haben beide  das Sorgerecht. Dass Unser Sohn bei mir  lebt  haben wir vor ca. 3 Wochen bei JA  geklärt  letzte  Woche  Freitag war noch ein  Termin  wegen Geburtsurkunde  und Einverständnis  Erklärung  wegen Ummeldung . tja  Meine  EX  blockt  jetzt  und ich weiß nicht  so ganz was  weiter. Termin Freitag abgesagt. Heute  Termin abgesagt!!  der  Kleine  geht jetzt  Freitag  zu ihr zum WE  will aber  nicht  gehen  alles  ziemlich Kompliziert  habe  sogar  gehört  das sie zum Gericht  möchte  das alleinige Sorgerecht  für  beide Kinder Für sich zu  bekommen .Mit welcher  Grundlage das weiß ich noch nicht.  mal sehen.

Dankeschön  für eure  antworten

Gruß

Jonas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2013 18:16
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jonas,

tja, der lieben Frau wird aufgefallen sein, dass Kindsbesitz finanziell sehr lohnenswert ist.
Trotz allem, sei ein Vater und trete mit ihr in Kontakt. Mich würde wirklich interessieren, wie es gekommen ist, das Dein Sohn jetzt bei Dir ist? Gibt es von der Mutter Vorwürfe des "Verrats"  an Dich, bzw. den Sohn?

Ansonsten ist die Situation so:

Sorgerecht wird sie im Normalfall nicht bekommen. So ein Antrag soll also höchstens einschüchtern. Nur wenn sie irgendwie nachweisen kann, das ihr euch immer um alles streitet, dann könnte das was werden. -> Deswegen Kontakt suchen. Zeig ihr, das sie das Kind nicht verliert, sondern eher Entlastung bekommt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht -> da ist für sie schon eher was zu holen.
Betreuungskontinuität ist bei 3 Wochen noch nicht gegeben. Und wenn es dumm läuft gibt es ein Urteil zum ABR, mit dem Mutti den Sohnemann jederzeit (mit der Polizei) zurückholen lassen kann. Das meine ich für den Fall, wenn er es später mal wirklich nicht mehr aushält und gehen will.

Deswegen sollte die erste Prio sein, ein Gerichtsverfahren zu verhindern.
Dazu gehört eigentlich auch zu hinterfragen, warum die Situation jetzt so ist wie sie ist. Es kann nicht sein, das ein Kind nach Belieben entscheiden kann, zu wem es gerade ziehen möchte. Diese Macht steht ihnen, zumindest in diesem Alter nicht zu. (Sehen die Gerichte übrigens auch so, so das der vermeintliche Kindeswille an dieser Stelle wenig Rolle spielt). Das müssen also schon triftige Gründe sein, die für einen Aufenthaltswechsel sprechen.
Abhängig von den Gründen wirst Du (zumindest von mir) unterschiedliche Ratschläge bekommen.


AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2013 15:24
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  yamagotchi

Vielen  Herzlichen Dank für deine Antwort 

Ja da gebe ich dir Recht  das ein Kind in den Alter nicht  hin und her entscheiden kann und Darf , Sache ich er ist Mehrmals  von der  KM  geschlagen worden  und  hat es in der Schule  erzählt  tja  da ist das JA   an die Sache  ran .Kontakt  ist eine  sehr  gute Idee  bloß  schwer  Sms.  Anrufe . E-Mail   nix  der einzige  Kontakt  ist JA  aber  da Sie leider  Blockiert  und  droht  ist es einfach  sehr  schwer  eine  gute  und  richtige  Lösung zu finden was ich sehr  gerne  machen würde . na ja  haben am Dienstag Termin Nr.  3  beim JA  und ich denke  wenn Sie wieder  absagt   wird das JA schon reagieren  hoffe  ich. ist einfach blöd  er ist seit 15.12  bei mir  und seit  dem tut sich eigentlich nix  1 guter  Termin  und ende.  ich sehe  weiter  und melde mich wieder.

Dankeschön nochmals

Jonas2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2013 23:48
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo 

Tja wie  ich ich mir leider  dachte  hat meine EX  den 3 Termin  abgesagt  mit Begründung  Sie will nicht  mit mir reden.  Ich weiß nicht mehr  was jetzt kommt  und was  jetzt  passiert. Sohn Lebt  seit 15.12  bei  mir  Tochter  bei ihr , Alle  Versuche  von der  Flexiblen Familien Hilfe das ganze  Normal zu regeln  0  was kann und muss  ich jetzt  machen ??? 

So wie ich  verstanden habe werden die das JA  informieren  und das  da drüber  klären zu können. Blöde  Frage  von mir  Kann und Darf die KM  das ganze  einfach so Blockieren obwohl die Flex.. uns  von JA zugeteilt  wurde?  was kann jetzt  kommen und Passieren.

Ich weiß  ich stelle  fragen ...  nur  ich Lebe  seit  2 Monaten seit 2 Monaten mit  meinen Sohn  und alles  läuft  sehr  gut  aber  so kann das nicht für immer  bleiben  solange die KM  blockiert .  was kann  jetzt  passieren  Gericht?  hoffe  nicht

Gruß

Jonas2004


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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2013 07:24
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moin Jonas,

deine stichpunktartigen Beschreibungen des Geschehenen machen es Dritten schwer dir hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Ich versuche es trotzdem:

Die Frage ist doch: Was sagt das Jugendamt zum Verhalten deiner Ex?

Fakt ist, dass der Bub bei dir wohnen will und soll. Ich denke das hat auch das JA erkannt. Fakt ist auch, dass du Sorgeberechtigt bist. Das heißt mit anderen Worten, dass du dazu berechtigt bist dir eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde deines Sohnes zu holen. Damit kannst du ihn dann ummelden. Sollte noch die Problematik eines Ausweises bestehen, meldest du den alten erstmal als gestohlen und beantragst einen neuen.
Auch wenn du für irgendetwas die Unterschrift deiner Ex benötigst (ich würde erstmal alles ohne versuchen bis ein Amt aufschreit) musst du Fakten schaffen. Zudem wird auf gleicher Ebene der Kommunikationsbykott deiner Ex nicht als positiv gewertet.

Unter Umständen musst du Klage einreichen. Und zwar das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und nebenher die evt. nötigen Unterschriften. Eine andere Chance wäre auch, das Sorgerecht der Mutter für gewisse Entscheidungen auszusetzen und damit das Jugendamt als weitere Sorgeinstanz zu installieren. Beispielsweise eben, wenn es sich um Zustimmungen zur Ummeldung geht oder ähnliches.

Sich jetzt hinsetzen und warten bis Mama mal Piep sagt ist der falsche Weg. Du bis jetz betreeuender Elternteil und musst handeln.

Als nächstes solltest du eine Beistandschaft beantragen, damit der KU gegenüber deinem Sohn seitens der Mutter gezahlt wird. Kann diese nicht zahlen, dein Sohn ist 9, Unterhaltsvorschuß. Als nächstes steht eine Lösung an, wie du deine Tochter möglichst oft und regelmäßig sehen kannst. Auch der Umgang zu deiner Tochter steht dir weiter zu, im übrigen auch deinem Sohn.

Gruß
Sputnik


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 11:34
(@yamagotchi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Jonas,

ich versuche Dir etwas Unsicherheit zu nehmen.

Was kann Dir jetzt passieren?

Eilverfahren wird es erstmal nicht geben, dafür wohnt der Kleine zu lange bei Dir.
Sorgerecht wird in so einem Fall nicht weggenommen, da kannst Du absolut beruhigt sein.
ABR -> hängt jetzt ganz stark vom Gericht und dem weiteren Verhalten der Parteien ab.

Folgende Tipps:
Sehr wichtig ist ausführlich darzulegen, das Du die Betreuung übernehmen willst und kannst und sie de facto schon übernommen hast. (Umfeld, Arbeitszeiten, alles). Männer sind hier immer noch in der Beweispflicht.
Auf die Kontinuität pochen. Je länger Du ein kommendes Verfahren hinauszögern kannst, umso besser für Dich.
Wenn es in der Verhandlung gegen Dich läuft, einfach auf eine gerichtlich angeordnete Mediation drängen. Bringt wieder mindestens Zeitgewinn.
Jugendamt ist ein guter Verbündeter, hat aber im Endeffekt nichts zu entscheiden. Entscheiden tun die Eltern, oder eben das Gericht, wenn die es nicht können. Meine Erfahrung ist, das praktisch alle Gerichte versuchen, sich vor einer Entscheidung zu drücken (wohl Angst vor der Verantwortung) und selbst in der Verhandlung darauf drängen, das die Eltern sich einigen. Lass Dich da nicht überfahren.

Und noch etwas: Falls Du oder Deine Ex denken, das mit einer Gerichtsentscheidung alles erledigt ist - Pustekuchen. Schon eine Woche später kannst Du das nächste Gerichtsverfahren am Hals haben. Gerade bei Streitigkeiten, wo es um Kinder geht ist es wichtig, wenn die Eltern sich einigen. Das funktioniert dann erfahrungsgemäß besser als ein erzwungener Entscheid.

Und noch ganz zum Schluss: Du hast jetzt gar nicht geschrieben, ob Dein Sohnemann dieses Wochenende bei seiner Mutter verbracht hat, oder nicht. Kontakt solltest Du auf jeden Fall fördern. Für den Fall, das er dort gegen seinen Willen festgehalten werden sollte, könnt Ihr ja etwas ausmachen, z.B. das der Sohnemann dann aus dem Fenster steigt, o.ä.

Gruss,

yama


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 13:14




(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Für den Fall, das er dort gegen seinen Willen festgehalten werden sollte, könnt Ihr ja etwas ausmachen, z.B. das der Sohnemann dann aus dem Fenster steigt, o.ä.

Tolle Idee. Vor allem wenn die Ex im 3. Stockwerk oder noch höher wohnt........  :redhead:


AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 13:18
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jonas,

Und noch ganz zum Schluss: Du hast jetzt gar nicht geschrieben, ob Dein Sohnemann dieses Wochenende bei seiner Mutter verbracht hat, oder nicht. Kontakt solltest Du auf jeden Fall fördern. Für den Fall, das er dort gegen seinen Willen festgehalten werden sollte, könnt Ihr ja etwas ausmachen, z.B. das der Sohnemann dann aus dem Fenster steigt, o.ä.

Gruss,

yama

Am  Wochenende war  er nicht da , lag seid  Donnerstag  krank im Bett mit  sehr  hohen  Fieber. habe  der  Km gleich bescheid gegeben  und gesagt  Sie  kann und soll ich  besuchen wann immer  Sie  möchte  leider  ohne  ergebnis.  schade


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2013 18:05
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Dankeschön für eure Antworten

Habe  gestern einen Anruf bekommen  Nächsten  Mittwoch Termin  beim JA  durch die  Familien Hilfe  die waren  Schneller  wie  ich . Tja jetzt  abwarten und schauen was Passiert .

Vielen  dank euch

Jonas 2004


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2013 07:02
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen

Tja  nur eine  Info zu meiner  Gesichte . Also der Termin  beim JA ist auch aus  da meine  DEF  sagte  Sie möchte nicht mit  mir reden und in einen Raum sitzen. tja  jetzt  verstehe ich nur  Bahnhof  und frage mich selbst  soll ich  warten  Bis  das  JA  reagiert  oder  ???  was hab ich für Möglichkeiten 

Gruß

Jonas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 11:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde die Gelegenheit nutzen und ein Einzelgespräch mit der SB führen.
Da bittest du sie um ihren fachkundigen Rat und kompetente Hilfe.
Frage viel, höre geduldig zu und nicke zustimmend.

Wenn es was Gutes ist, nimm es mit und bedanke dich artig.
Wenn es Blödsinn ist, nimm es auch mit, bedanke dich artig und werfe es draußen in den Müll.

Wenn du Glück hast, hast du eine Verbündete, wenn nicht, hast du zumindest die Chance die wüstesten Zerrbilder über dich zu entzerren.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 12:06
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Vielen Dank  Beppo  genau das habe ich vor, werde Montag  da anrufen und um ein schnelles  gespräch bieten tja  ich meine was bleibt mir ja auch viel übrig . 1 ist Klar ich werde um meinen Sohn Kämpfen  und  nicht  immer  kleinbeigeben  das  habe ich vor fast 2 Jahren  schon gemacht  Jetzt  nicht  ..nein .

Vielen  Dank  nochmals


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2013 13:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aber bitte, ganz behutsam.
Nicht diskutieren, nichts schlechtes gegen die Mutter oder sonst jemand.
Nicht laut werden.
In ruhigen und besorgtem Ton fragen und bitten.
Sonst nichts.
Und bevor es aus dem Ruder läuft, danken und gehen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2013 14:22
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  

Tja  gestern um 17.15  war  das  langerwartete Termin  beim JA  mit  mit  meiner  Ex-frau  und  2 von der  Familien  Hilfe .  Leider  ist das Ganze  nicht  gut  verlaufen da es nicht  möglich war sich auf irgendetwas zu einigen und  zu reden. Meine EX  hat sich paar Mal mit der  Dame  von Ja  in die Haare bekommen mit Aussagen wie, was verlangen sie  von mir. mein Sohn soll bei dem da sein. tja  Ende der Geschichte  wir haben nix erreicht außer  der aussage  da sie sich nicht  als Eltern einigen können muss einer von ihnen vor Gericht und das ganze da klären oder jemand  gibt nach und verzichtet  auf alles . soll Natürlich laut meiner ex  ich sein.  ich denke  früher  oder später wird das ganze  vor Gericht  landen  mit  allen was dazu  gehört . könnt ihr  mir irgendwie  mit rat helfen?? was soll ich jetzt machen selbst zum Anwalt rennen oder warten und nix tun. und  welche Voraussetzungen  stellt das Gericht  wegen Arbeitszeiten??  ich  Arbeite  früh und  spät  aber seit mein Sohn bei mir  ist nur  früh. das Problem ist die Firma ist der Meinung die können mir nur  zeitweise helfen nicht  auf Dauer. ich meine spät 5-mal die  Woche aber Sohn wäre betreut von Oma. meint ihr da gebe es Probleme ich  hoffe ihr könnt mir da was helfen.

Lg  an alle  

Jonas 2004

PS. Was muss passieren damit ein Sohn  bei Vater leben darf !!!!!  wo alle alles  sagt seit er bei Vater ist . alles besser ist


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2013 19:00
(@jonas2004)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hoffe  irgendjemand  kann mir  da weiter Helfen  ;( ;( ;(


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2013 11:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich kann deinen Ausführungen nicht so ganz folgen.

Lebt dein Sohn nun bei dir oder nicht?
Und wenn ja, wie lange schon?
Und wenn ja, warum willst du dann klagen?

Wenn er noch keine 6 Monate bei dir lebt, solltest du vor Allem die Füße still und deine Ex hin halten bis mindestens 6 Monate rum sind und auch dann solltest du Streit vermeiden.

Aber nochmal, was willst du jetzt erstreiten?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2013 11:53




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