Schluss mit Angst!!...
 
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Schluss mit Angst!!! ABR zu mir!!! public

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(@elternteil_m)
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Moin zusammen,

ich habe kürzlich wegen Brisanz den Weg gewählt, im geschützten Bereich das Sonderfallforum zu nutzen.
Vor dem Kontext, das sich viele User in der Vergangenheit meine Geschichte verinnerlicht haben, und nun
in der Kommunikation "aussen vor" sind, schreibe ich die Ereignisse der letzten Wochen hier nieder.

Beziehung 2001 - 06/2003, keine Ehe
Unser Sohn L. geb. 05/02, GSR + Vaterschaft unterzeichnet, Im Rosenkrieg ABR zur KM / Umgangsbeschluss 11/03 Jedes dritte Wochenende von Do - Mo holt und bringt der KV (= 1200km pro WE).
Umgang ausgebaut auf 188 Tage im Jahr.  (Freitag bis Sonntag der darauffolgenden Woche) 
Letzter Umgang 02.06. - 18.06. freundlich vereinbart.

1.) Antrag auf Einstweilige Anordnung, das ABR vorübergehend auf mich zu beantragen, da Gefährdung unter der (Nicht)Aufsicht der KM, da der Junge nicht mehr zurück möchte. und Antrag, das er über den 18.6 hinaus bleiben dürfte. .

2.) Antrag auf Übertragung des SR auf mich, ersatzweise ABR.

Kind äussert hinreichend, er will nicht zur KM.
Die Übergaben eskalieren seit Anfang 2006
Kommunikation mit der KM wird vom Kind abgelehnt.
mangelnde Kontinuität, kein Förderungsprinzip erkennbar,
Lebensmittelpunkt des Kindes ist bei mir. (188 Tage per anno)
Kind bei KM hauptsächlich Fremdbetreuung, hier 100% Betreuung durch mich. 
Kind lehnt seine Mutter auch Unbeteiligten gegenüber ab. Auch im KiGa - MA gegenüber..
Stabil und deutlich negiert er seine Mutter, sucht die körperliche Nähe von erwachsenen Frauen spontan..
EV von Zeugen reichlich.
Auch Kiga Aussagen ( er geht bei ihr und bei mir in den Kiga ).

Richter reagiert zunächst auf unsere Anträge nicht,
Erst am 26.6. gibt er mir auf  - ohne zu beschliessen!!! - das Kind zur KM zurückzuführen, Grund : 1x ABR zur KM, das wird nicht aufgehoben, keien Gefahr bei der KM
Der Antragsteller soll sich bis zur Hauptverhandlung in Geduld üben.

Meine RA legt Wert auf den beantragten Beschluss. Gegenseite hat auch Beschluss beantragt.
Wir beschliessen, das Kind nicht zurückzugeben.

Am 27.6. steht um 09:00 die Polzei vor der Tür.
. . . . sie wollten gerne wissen, wem der herrenlose Segelanhänger vor meienr Haustür gehört.

gegen 11:00 kommt ein Gerichtsvollzieher:
Er weisst mich darauf hin, das KM ihn beauftragt hat, notfalls mit Gewalt / Polzei das Kind herauszuholen. Sie sei unterwegs (300km) um das Kind abzuholen. . .
Ein Beschluss ergeht jedoch nicht, KM erscheint nicht. . .Gegen 18:00 Uhr gibt der Gerichtsvollzieher Entwarnung und wundert sich, das die KM ihn ohne Beschluss telefonisch beauftragen wollte. . ..

Am Mittwoch, 28.6. morgens ist der Beschluss da: Übergabe an die KM. Keine Gefahr bei der KM, und ABR braucht nicht aufgehoben zu werden.
Beschwerde gegen den Beschluss, da die Kindesantwicklung nicht beachtet wurde, dennoch:

Ich rufe die KM an, teile ihr mit, das ich mich dem Beschluss nicht verschliessen werde und L. freundlichst und so angenehm für ihn wie möglich übergeben möchte.
Ich melde bei ihr meine Bedenken an, da sie ab morgen Seminar hat, und sie ja den Bengel auch am Sonntag nehmen könnte, dann wäre er nicht 4 Tage in Fremdbetreuung, was ihm nach 3 Wochen beim Papa bestimmt nicht gut bekommen würde. . . .Nein, sagt sie, sie würde nicht zum Seminar fahren und so wörtlich: "MEIN Kind kommt heute zu mir!"
OKOK, Beschluss ist Beschluss.

Ich wirke mit weinemden Herzen auf L. ein, das er sich nicht weigern soll. Ich schaffe es, das L. in einer Eisdiele im Schutze der Öffentlichkeit der KM ( in Begleitung ihrer Mutter) friedlich übergeben wird. Er fragt mich noch ob er nun für immer bei Mama bleiben muss. Ich sage nein, aber wann er wieder zu mir kommen kann bespreche ich mit Mama und würde es ihm dann mitteilen. Traurig lässt er sich wiederstandslos ins Auto der KM setzen. Den üblichen Budenzauber lässt er sein. KM dürfte mit L. gegen 20:00 zu Hause gewesen sein.

Am darauffolgenden Tage fährt sie für 4 Tage (entgegen ihrer Zusage vom Vortage) zum Seminar.
Weder Kind -noch sie- sind für mich erreichbar. Handy-sms-festnetz. . . nix.

Ursprünglich war für diesen Tag bereits wieder die Übergabe von L. (nebst seinem Halbbruder N.!!!) an mich geplant.
dieses fiel nun wegen der unbedingten Ausübung des Beschlusses aus. Die Kids fanden es mit sicherheit nicht toll, das ihre WOche Urlaub bei mir gestrichen wurde. L. wollte mal wieder alles heir seinem grossen Bruder zeigen. . . N. wollte gerne mit uns wieder segeln und entertainment geniessen. 

Erstkontakt zur KM erst am Abend des 3. Juli: Ich kann L. nicht sprechen, auch heute nicht, da sie "den ganzen Tag" zum Geburtstag sind.

Gestern war ein "68er" vom hiesigen, nicht zuständigen JA hier, im Rahmen der Amtshilfe war er aufgefordert, meine häusliche Situation zu scannen.
Das haben wir fröhlich getan. Habe ein gutes Gefühl bei ihm. Kommt hier in Motorradklamotten an, wies mich sogar dezent auf mögliche Vorwürfe von Maipulation hin (und hat es sich nciht notiert )
Er war VOR Antragstellung seit 2 Jahren von mir hinreichend involviert und unterstützte den Antrag, eine Entscheidung fürs Kind muss her. . . .er war betroffen, das das Gericht so beschlossen hat, er wird auf meinen Wunsch hin auch die hiesige Kindergärtnerin befragen ( hab sie befreit )

Fragen:
Sollte ich eine Umgangspflegschaft einrichten lassen ?
Verfahrenspfleger für den Lütten ist beantragt.

Aber bitte keine Postings á la:
Ich weiss nicht was ich sagen soll, ich fühle mit Dir etc. . . . ja?
Die Zeit ist anstrengend, konstruktive Kritik lässt mich eher wachsen.

     

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 17:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Elternteil!

Himmel ... Du hast ja denselben Mist wie ich am Gange.

Aus meiner Erfahrung kann ich nur vorschlagen: VOLLGAS VOLLGAS VOLLGAS.

Ich würd umgehend alles fordern was geht: Einsetzung einer Umgangspflegschaft. Antrag auf Übertragung des alleinigen ABR auf Dich und anschließend auch wieder das SR. Bevor Du nicht rumstrampelst wie ein bunter Hofnarr und massiv Deine Forderung rausbrüllst - solange wird der Richter nicht wach.

Ich hab auch so einen. Erst als wir ihm Prozessverschleppung vorwarfen und 3 Eilanträge innert 10 Tagen einreichten reagierte er endlich vernünftig, setzte sich mit dem JA zusammen und gab mir einen UmgangsBESCHLUSS. Trotzdem sagt mir heute die VP, daß es schwer wird ein einmal entzogenes ABR wieder zurück zu bekommen.

Ich würde es mich allerdings nicht trauen meinen Kleinen einzubehalten und daher würde ich Dir hier auch raten - nicht nochmal!! Aber Du hast wie ich einen vollkommen einzigartigen Fall. Die meisten Entscheidungen mußt Du individuell aus dem Bauch heraus treffen. Auch wenn sie erstmal unlogisch scheinen.

Ich kann natürlich nur aus meiner persönlichen Erfahrung schließen - aber ich glaube Du mußt die Politik der knallharten Hand gehen. Alles fordern, keine Kompromisse, klar machen, daß Du zur Not eine jahrelange Schlacht durch alle Instanzen gehen wirst. Ansonsten wirst Du abgehandelt wie ein Standardfall.

Ein Bündniss aus Kompromissen kann kein Kindeswohl herbeiführen.

Bleib dran!
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 18:14
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hi elternteil,

Fragen:
Sollte ich eine Umgangspflegschaft einrichten lassen ?
Verfahrenspfleger für den Lütten ist beantragt.

zu beiden fragen: NEIN!!!

du hast zwei verfahren laufen warum jetzt noch mehr stress, bzw. druck aufs gericht ausüben.

bedenke: du hast das kind einfach bei dir behalten ( gründe laut gericht zweifelhaft ) dies werden dir die beiden personen bestimmt übel nehmen.

mir ist es jedenfalls so ergangen.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 18:39
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Wisst ihr, was ich nciht verstehe, und mich an den Rand des Verzweifelns bringen lässt:

Ich habe seit 4 Jahren die engste Beziehung zu L.
Ich habe seit 3 Jahren keine übermässige Arbeit angenommen, um immer viel für ihn dasein zu können,
um ihn jederzeit nehmen zu können, wenn die KM ihn abschob.
Letztes Jahr war er 188 Tage bei mir. Ca. 50 Tage bei der KM.
Ich bin inzwischen natürlich bei HARTZ 4, trotz drei Vollausbildungen 
Ich habe seit 3 Jahren darauf hingearbeitet, das er zu mir kommen kann, wenn er es will.
Ich habe seit 3 Jahren daran geglaubt, das wenn das Kind kommuniziert, es zumindest gehört wird. . .
Ich habe seit 2 Jahren mit dem hiesigen JA geschnackt, er sagte: Herr L. sie müssen etwas unternehmen, stellen Sie Anträge, er konnte nix tun, da er nicht zuständig war/ist..
Ich bin hier seit 1,5 Jahren an unzähligen Ereignissen gewachsen.
Ich habe die Anwältin gewechselt, meine jetzige Anwältin ist Vertreterin eines Bundesweit anerkannten Vereines. Vehemente Verfechterin von Kindeswohl, Elterngeschlechtsneutral, die mich seit 1 Jahr kostenlos beriet.
und nun erst mit PKH zu etwas Geld kommt.

Ich habe alle persönlichen und fachlichen Berater gefragt, bevor ich das Risiko einging.

und nun?
Bekomme ich das Gefühl:
Tja, wer der Mutter das Kind vorenthält, muß mit Sanktionen rechnen. . .
oder:
tja, wenn man das gewusst hätte. . .
oder:
Ach hätten sie doch am eigenen Wohnort eingerreicht, hier der RIchter hätte bestimmt anders reagiert. .  .
oder:
Herr E.. jetzt sind Sie erstmal unterlegen, nun heisst es erstmal klein beigeben. . .
oder:
Jaja, meist geht es ja doch so aus, Kinder gehören zur Mutter. . .

und werde gemieden wie das Weihwasser, Unterstützung? Wofür, der hat doch verloren, der verliert auch der Sorgerechtsprozess. . . . und wird ein verbitterter erfolgloser, verzweifelter Kämpfer, dem man am besten ein Kind nur noch im begleiteten Umgang geben darf.

Ich sitze nicht im Kellerloch, versteht mich nicht als depressiv oder gar suizidal, aber als etwas aussichtloser Don Quichote fühl ich mich schon.

So n  SHICE 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 19:54
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*räusper*

den Anranzer kann ich so nicht stehen lassen. In diversen Telefonaten haben gerade wir beide alles durchgekaspert und wiedergekäut. Es ist ein kniffliger Fall und es wird einer bleiben, bis die letzte Instanz ein Urteil gesprochen hat.

Es gibt Handlungsoptionen und mögliche Folgen einer Handlung. Leider ist das Familienrecht nicht logisch planbar wie eine mathematische Aufgabe. Die Einflussfaktoren und (Tages-)Stimmungen der Beteiligten sind nicht vorhersehbar. Wenn du eine Rüge über dein Vorgehen bekommst, dann soll derjenige, der diese ausgesprochen hat, den Beweis antreten, dass es anders zum Erfolg geführt hätte. Sprich mit 30 Leuten, was sie wie gemacht hätten und du wärst mit 60 Vorgehensmodellen versorgt worden.

Ich nehme gerne, wenn es dir hilft, deine Mecker entgegen. Ungeachtet dessen, dass ich sie für nicht angebracht halte und als Entlastung auf deiner Seite betrachte. Allerdings verwehre ich mich dagegen, du habest keine Unterstützung bekommen und würdest künftig keine bekommen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 20:03
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

@ Deep 
Sorry, habe versäumt zu erwähnen, das es natürlich Ausnahmen gibt.
Ich dachte nicht , das DU Dir den Schuh anziehst.

@all
Ich will ja auch niemanden persönlich angreifen und sagen:
Nun sieh mal, wie Du meinen Karren aus dem Dreck bekommst.

Übrig bleibt dennoch ein Don Quichote-Gefühl, und das, weil ich etwas für das Kind gewagt habe.

Ich hoffe es bleibt ein Phyrrus-Sieg für die Ungerechtigkeit am Kindewohl.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 20:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sagte nicht, ich würde mir den Schuh anziehen. Ich sagte, deine Mecker entgegenzunehmen und ergänze: Für andere. Stellvertretend.

Du bist einen Weg gegangen, der bei nachträglicher Beschau nicht den gewünschten Erfolg brachte. Ob ein anderer Weg positivere Ergebnisse erbracht hätte, ist nicht bestreitbar und nicht beweisbar. Also gilt es, aus dem Heute das Optimum zu machen, den Weg bis zum Ende zu gehen. Es wird weitere Gabelungen geben und wieder wirst du dich entscheiden müssen. Diese Entscheidung ist unumstößlich, eine Einbahnstraße. Dies soll dich nicht lähmen, dir keine Angst einflößen, dich jedoch vorbereiten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 20:43
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Elternteil,

leider ist gerade alles im Nirwana verschwunden, was ich dir geschrieben hatte, wird seinen Grund haben.

Den Antrag auf eine/n Verfahrenspfleger/in für deinen Kleinen finde ich nicht schlecht. Aufgabe eines solchen Menschen ist es, die Rechte des Kindes in dem Verfahren zu wahren, und im positisten Fall die Bedürfnisse des Kindes zu vertreten. Also ein Mensch mehr im Prozess, der sich auf die Seite deines Kindes stellt.
Natürlich kann es passieren, dass dieser Mensch letztlich schreibt, Kind besser bei der Mutter aufgehoben, aber wie groß ist die Chance?

Gleiches gilt für ein kinderpsychologisches Gutachten. Selbst wenn dort steht, dein Sohn hat die bessere Bindung zu dir, kann der Richter locker darüber weggehen, wie du weißt, geschieht es. Aber es kann auch anders ausgehen.

Entscheide selbst und nutze, was du glaubst, was dir und vor allen deinem Sohn hilft,

Leopardin

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 21:00
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo elternteil,

du brauchst jetzt eins... ruhe ruhe und ruhe. bedenke dein antrag läuft noch.
du musst leider wie wir betroffenen auf deinen sohn zählen.

kindesanhörung beantragen.

ich ziehe mir den schuh mit an da wir zu spät kontakt hatten.

kämpfe um deinen sohn auch wenn der weg lang und steinig wird.

ich halte nach wie vor nichts von diesen nutzniessern, verfahrenspfleger umgangspfleger, die hänegn alle am tropf des richters/in wenn die nicht machen was der richter will dann bekommen sie keinen job mehr.

ich kann es nachempfinden habe die gleiche sch**** genau so erlebt.

ruf an und heul dich aus... das hilft.

denke auch daran wer verbittert ist macht fehler. achte auf die fehler der KM

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2006 21:47
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke,

nun erstmal  n Fussball vor die Birne und PC aus.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2006 21:52




(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, es hat am 11. 7 eine Anhörung stattgefunden.

Am Ende hatte der Richtergesagt, er macht vor seinem Urlaub einen Beschluss.

Nun hat er das Protokoll rausgegeben:

. . . .
L. ist ein für sein Alter aufgeweckter Junge. Er weiß, zu welchem Fragenkreis er angehört werden soll. Zunächst wird ein Gespräch über belanglosere Fragen geführt. Nach einer Weile fragt L., wann es denn nun losgehe. Auf die Frage, was er damit meine, antwortet er: "Ich weiß worum es geht." L. erklärte, er finde es in (mein Wohnort) schön, aber auch auf der (Wohnort der KM). Er möchte am liebsten bei Mama und Papa bleiben. Tiefergehenden Fragen wich er aus und tat so, als habe er sie nicht gehört.
Als L. das Arbeitszimmer des Unterzeichnenden verließ, stürzte er auf seinen Vater zu. Dieser nahm ihn in die Arme. Als dann die Verhandlung beginnen sollte, klammerte er sich an den Antragsteller und wollte ihn nciht mehr loslassen. Er weinte bitterlich und fragte, ob er ihn denn mitnehme. L. konnte erst nach einiger Zeit beruhigt werden.
Den Parteien und ihren Vertretern wurden die wesentlichen Äußerungen von L. mitgeteilt. Sodann wurde ihnen die Sach- und Rechtslage ausgiebig erörtert (ca 1 3/4 Stunden). Eine Einigung konnte nicht erreicht werde, Beide Parteien blieben bei den aus den Schriftsätzen sich ergebenden Auffassungen.

Das JA (bei mir) hat einen Bericht zu den Akten gefaxt.
Antragsgegnerin hat Schriftsatz zum 11.7. zu den Akten gefaxt.
Die Antragsstellervertreterin hat gefaxt
Antragsgegnerin hat Schreiben der Stadt Wiehl zu den AKten. . .

Die Antragsstellervertreterin nimmt den Antrag aus der Antragsschrift Bl. 2 der Akten.

Die Antragsgegnervertreterin nimmt den Antrag aus dem Schriftsatz vom 20. Juni (Bl 21 der Akten)

B.u.v.

1. Die Sache wird zum Spruch genommen. Eine Entscheidung kann aber erst nach dem Erholungsurlaub des Abteilungsrichters abgesetzt werden. Das wird etwa Mitte September 2006 sein.

2. Das Gericht geht davon aus, das L. bis zu einer Entscheidung seinen Lebensmittelpunkt bei der Antragsgegnerin hat, und dass dem Antragssteller weiterhin das Umgangsrecht eingeräumt wird, das seit geraumer Zeit praktiziert wird.

...............................................................

Ich finde der Richter macht sich das richtig einfach.
Er reitet das Thema auf dem Kindeswohl aus.
Ich finde es kann nicht angehen, das ich Anfang Juni beantrage:
Hier ist etwas nicht wohl fürs Kind , die Eltern können sich nicht einigen, wir brauchen einen Entscheid.
und nach 6 Wochen und einer Anhörung sagt er:
Ich geh in Urlaub, warten wir doch mal ab, was passiert.

Frage:
Kann ich, ohne einen Beschluss zu haben, bereits OLG Beschwerde einlegen, da hier der Richter nicht tätig ist, oder muss ich Untätigkeitsklage beim AG führen oder muss erst der Lütte kräftigeren Schaden nehmen ?

Oder muss ich abwarten, das die KM nun weiter Druck auf den Jungen ausübt, bis er nicht mehr zu mir will ?
denn den Punkt 2. . . Umgangsrecht weiterhin eingeräumt wird. . . .das ist doch Killefit, jeder Richter weiß, das nix passiert, wenn sie, wie ja nun bereits durchgezogen sich auf den alten Beschluss beruft. . . und dem Lütten sagt: Dein Lebensmittelpunkt ist bei Mama. . .

Shice.

der Umgang am vergangenen Wochenende verlief erwartungsgemäß:
L. ist vom ersten Moment an traurig, weil er nur 5 Tage bei mir bleiben darf.
L. geht mir fast etwas aus dem Weg, traut sich kaum dicht an mich ran.
L. sagt, das Mama ihm sagt, er muss jetzt bei Mama wohnen und darf mich nur noch ein bisschen besuchen.
Nach zwei Tagen hat er es einigermassen verdrängt,
ab 4. Tag klebt er wei gewohnt an mir, passt immer auf, das ich in seiner SIchtweite bleibe, spielt nicht alleine, will nur mit mir spielen, mit anderen Kindern ist er nur 2-3 Minuten zu beschäftigen, dann kommt er zurück zu mir. Er sagt dauernd: Papa aber nicht morgen schon wieder zu Mama, ja?
etc etc.
Ich übergab ihn, dieses Mal hat die KM eine rappelvolle Eisdiele gewählt.
Sein Bruder und Nichte waren auch anwesend.
L. hat gebrüllt, er will nicht da bleiben, obwohl ich ihn ausdrücklich gebeten hatte, trotz seiner Meinung keinen Aufstand zu machen..
Er will nicht Eis essen. Er will nicht bei Mama schlafen. Papa nimm mich wiedermit.  etc etc. . . . das übliche Drama.

Doch leider: Es interessiert nur mich.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 11:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Elternteil_m
ich lese die Sache etwas anders als Du:

L. erklärte, er finde es in (mein Wohnort) schön, aber auch auf der (Wohnort der KM). Er möchte am liebsten bei Mama und Papa bleiben. Tiefergehenden Fragen wich er aus und tat so, als habe er sie nicht gehört.

Gleichzeitig hat er den gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter. Der Junge steht also genau mittig und das Kontinuitätsprinzip (und der 'nichtexistente' Mütterbonus) wird ihn vielleicht zur Mutter ziehen.

Erwartet der Richter in den 6 Wochen neue Fakten? Oder will er sehen, ob der derzeitige Status quo funktioniert und beiden Eltern die Zeit geben, mit der Sache klar zu kommen, so dass sie das Urteil besser verdauen können?

Ich befürchte, die Zeit ist gegen Dich,

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 11:20
(@andreadd)
Registriert

Hallo Elternteil m,

so wie sich die Sache bei euch darstellt, wird auch die Übertragung des ABR auf dich die Probleme nicht lösen. Dein Junge wünscht sich, wie fast alle Scheidungskinder, dass die Eltern wieder zusammen sind und er sich nicht mehr hin- und hergerissen fühlt. Der Richter wird es auch so sehen, dass es die KM nicht an der nötigen Bindungstoleranz fehlen läßt, bei so viel Umgang, wie du mit deinem Jungen hattest. Wenn man eure Situation mit der anderer Eltern vergleicht, hätte vermutlich manch andere KM aufgrund des Verhaltens deines Sohnes bei der Übergabe den Umgang erstmal kräftig gekürzt. Das ist bei euch nicht der Fall und der Richter wird das positiv in die Wagschale der Mutter legen. Ihr macht es eurem Kind nicht leichter, wenn es mitbekommt, dass immer wieder ein Gezerre um mehr oder weniger stattfindet.

Ich sage dir mal ehrlich: Wenn ich Richter wäre, ich würde den Umgang regelmäßig verläßlich festlegen, um auch dem Kind Orientierung zu geben. Ich finde es sehr grausam, wenn ein Kind entscheiden soll, bei wem es lieber ist. Und denke nicht, dass dein Sohn nicht im Hinterkopf hat, dass er dir einen Gefallen tut, wenn er dir zeigt, dass er an dir hängt. Trotzdem liebt er auch Mama. Er hat nicht deine Vorbehalte. Er will euch beide.

Ich nehme an, dass der Richter hofft, dass euch das mit der Befragung des Kindes auch aufgegangen ist und ihr auf diese Bedürfnisse eingehen werdet. Das geht in erster Linie an dich.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2006 11:58
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

so wie sich die Sache bei euch darstellt, wird auch die Übertragung des ABR auf dich die Probleme nicht lösen.

Wenn er hier ist, hat er 100%ige Betreuung durch mich und die KM ein angemessenes Umgangsrecht.
Er soll sic hstabil in einer Umgebung (bei mir) sicher zu Hause fühlen. Was er auch tut! Wenn er gefragt wird, wo er wohnt, sagt er auch wenn er bei der KM ist: In (mein Wohnort), Straße, Hausnummer. . .

Er fühlt sich nicht hin und hergerissen. Er negiert die KM in vielen vielen Situationen.

Das gänzliche Weiterreichen des Kindes in andere Hände liegt nicht gut in ihrer Wagschaale.

Unser Kind hat bislang kein gerangel mitbekommen, er hat lediglich mitbekommen, das nciht zwei Gutes für ihn wollen, sondern das einer immer für ihn da ist und eine dauernd abwesend ist.

@Weisnich

Hallo Elternteil_m
ich lese die Sache etwas anders als Du:
Zitat von: Elternteil_m am 26. Juli 2006, 09:10:10
L. erklärte, er finde es in (mein Wohnort) schön, aber auch auf der (Wohnort der KM). Er möchte am liebsten bei Mama und Papa bleiben. Tiefergehenden Fragen wich er aus und tat so, als habe er sie nicht gehört.

Gleichzeitig hat er den gewöhnlichen Aufenthalt bei der Mutter. Der Junge steht also genau mittig und das Kontinuitätsprinzip (und der 'nichtexistente' Mütterbonus) wird ihn vielleicht zur Mutter ziehen.

L. erklärte . . . . sind die Originalworte des Protokolls und nicht meine Sichtweise.
Sein gefühlter und statistisch tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist bei mir.
Hier hortet er seine Lieblingsspielsachen.
Hier will er zur Schule. Er betont, nicht bei seinem Bruder,
sondern hier bei den Cousinen in die Schule gehen zu wollen.

Das Kontinuitätsprinzip ist bei der KM leider garnicht vorhanden.
Oder ist Kontinuitätsprinzip, das Kind 95% der Zeit von anderen betreuen zu lassen, obwohl sie ohne Arbeit ist?

Erwartet der Richter in den 6 Wochen neue Fakten? Oder will er sehen, ob der derzeitige Status quo funktioniert und beiden Eltern die Zeit geben, mit der Sache klar zu kommen, so dass sie das Urteil besser verdauen können?

Leider hat der Richter uns nicht mitgeteilt, was er erwartet und was er sehen will.
Meine Anwältin meint, er will sehen, ob die KM sich daran hält, den praktizierten und nicht den per Beschluss festgelegten Umgang zuzulassen.
Was ich persönlich an dem Protokoll gut finde ist, das der Richter nicht gesagt hat: Die momentane Situation, der ständige Wechsel ist schädlich fürs Kind, der Vater solle seinen Umgang zurücknehmen und den Lebensmittelpunkt bei der KM wachsen lassen. . .

Übrigens hat das dortige JA im Bericht geschrieben, das es annimmt, das der Lebensmittelpunkt bei der KM sei.
Diese Schlussfolgenrung war jedoch nicht zulässig, da die KM lediglich eine halbe Stunde im JA befragt wurde, und das Kind überhaupt nicht befragt wurde.
 

 

Wer hat gesagt, das das Kind entscheiden soll ?

Ic hfände es unverantwortlich, einem 4jährigen die Entscheidung auf die Schultern zu packen und vermeide es, ihn für Äusserungen Verantwortung fühlen zu lassen. Sage ihm deutlich, das er frei und ohne Repressalien sagen kann, was er tun möchte, aber Papa und Mama dann entscheiden. und wenn die beiden sich nicht entscheiden können, kommt der Spielregelmacher.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2006 20:50
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Elternteil_m,
ich kann mir vorstellen, wie Du Dich fühlst. Ich würde Dir gerne beim Bier zuhören und ich merke auch, dass Du da ne ganze Menge Zeugs in Dich gefressen hast.

Ich könnte Dir jetzt zustimmen und Dir ein positives Gefühl geben. Aber das möchte ich nicht. Ich will Dir ehrlich sagen, was ich denke.

Der Richter entscheidet nicht mit gefühlten Aufenthalten, ausgeschnitten Reaktionen oder einzelnen Aussprüchen.
Derjenige, der sie zu deuten weiss, bist Du. Und ja, der Kleine will scheinbar beide Eltern nicht verlieren; speziell Dich nicht.

Jetzt beschreibst Du hier die Aktenlage (Protokoll des Richters, 'ständiger' Aufenthaltsort vom JA) und das sieht meiner Meinung nach nicht gut aus. Manchmal sind es kleine Details, die man nicht beachtet hat oder nicht beeinflussen konnte und sie brechen einem dann doch das Genick.

Meiner Meinung nach, solltest Du nicht damit rechnen, diesen Prozess zu gewinnen. Hoffen dagegen schon.

Eine Sache, die Du bisher deutlich besser als ich hinbekommen hast und auf die Du auch aufbauen solltest ist der Umgang. Selbst, wenn die Fälle beim ABR wegschwimmen, musst Du alles dransetzen den Umgang, den Du hast zu schützen.

Mann. Es tut mir leid. Das ist meine Sicht der Dinge. Soll ich Dir Honig um den Bart schmieren?

Pass auf dich und deine Leute auf,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2006 02:14
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine Anwältin hat der Gegenseite geschrieben, man möchte Vorschläge bezüglich des im Protokoll festgehaltenen Umgangs machen. . . nix kam, gegn. Anwältin ist in Urlaub, es wird um Fristverlängerung bis 11.8. gebeten.
Ich habe der KM am 28.7. eine Mail mit Umgangsvorschlag geschickt, hälftig, 14 Tage hier , 14 Tage dort, Umsetzung sonntags.
Nix, keine Reaktion.
Telefon wird permanent nicht abgenommen.
Ausser Samstag, da nahm der grosse Bruder ab. Sie ware nbeim Frühstücken. KM unterbrach den Lütten: " Wenn DU nicht mit Papa spreeche nmöchtest, brauchst DU das nicht" Der Lütte legte den Hörer zur Seite ohne Aufzulegen. Daraufhin hat sie den Kindern gesagt: " So, wenn ihr fertigt seit mit Frühstücken, räumt ihr ab! Ich muss hoch ins Büro!" 5 Minuten später sind die Kids alleine nach draussen. . . zu den Teichen?

Wer hat praktikable Ideen ?
Das dortige Jugendamt macht mir nicht den Eindruck, als wenn es der KM bereits penetrieren würde.
Richter ist in Urlaub. Antrag auf Einstweilige Anordnung der Umgangsregelung?
Am 9.8. ist dort die Einschulung des grossen Bruders. . .
 

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.08.2006 23:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde keine EA auf Umgang erwirken wollen. Der Richter hat geschrieben, er gehe davon aus, an der gelebten Umgangsregelung würde (übergangsweise) festgehalten werden. Er hat nicht den ehemals geschlossenen Vergleich gemeint.

Wenn du nun auf Umgang klagst, rennst du in das Risiko, die Standardvariante durchzubekommen. Wenn überhaupt eine Entscheidung ergeht, denn der Richter ist ja nun im Urlaub und für eine EA-Entscheidung kann 3 Monate ins Land gehen.

Für viel besser in diesem Sinne halte ich den von der KM jetzt etablierten Umgangsboykott. Das hat mehr verwertbare Substanz.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2006 10:56
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Elternteil_m,

ich denke wie Deep, daß du jetzt besser abwartest. Der Richter möchte sehen, daß an der Umgangsregelung festgehalten wird.
Das wird nun seitens der Km nicht. Das spricht gegen sie und für dich.

Auch wenn es schwer ist für dich, diese Zeit jetzt auszuhalten....halte durch.

Der Umgangsboykott ist ihr Eigentor wird sich aber positiv für Sohnemann und dich auswirken. Protokolliere alles weiter , auch deine Versuche sie telefonisch zu erreichen.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

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Geschrieben : 02.08.2006 16:28
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

@ elternteil,

auch ich habe dir am telefon erklärt dass du nichts machen sollst. lass die KM mal machen und bevor der richter aus dem urlaub kommt, bekommt er von deiner anwältin post über die entwicklung bei der KM.

wenn alles zu spät ist reicht die mitteilung beim OLG ein

carsten

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Geschrieben : 02.08.2006 17:08
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hab versäumt, ihre Vorgehensweise nac hder Rückführung zu dokumentieren:
Am 16.7. bekam ich diese E-Mail von ihr:

Hallo E,

nach dem vorliegenden richterlichen Beschluß ergeben sich folgende Besuchstermine für L. in verbleibendem Jahr bei Dir.

Ich möchte Dich bitten, auch von Deiner Seite aus dem Kind transparent zu machen, das hier in W sein zuhause und Lebensmittelpunkt ist und er Dich regelmäßig besuchen wird.

20.07.06
17.08.06
14.09.06
12.10.06
09.11.06
07.12.06
04.01.07

Du kannst L. jeweils zu diesem Termin um 10.00 Uhr pünktlich abholen und am folgenden Montag um 18.00 Uhr pünktlich zurück bringen.

Ich bitte Dich, mir diese Termine und deren Einhaltung bis zum 18.07.06 per email zu bestätigen um eine reibungslose Abholung am 20.07.06 zu gewährleisten.

Bitte vergiss Deinen Kindersitz nicht.

Gruß,

Ich habe nicht reagiert, ihr nur den Termin 20.7. bestätigt, der dann auch funzte.
Nach meiner Rechtsauffassung handelt es sich hier um Erpressung, denn wenn ich das bestätigt hätte, wäre sie damit losgelaufen und hätte gezeigt, das wir Eltern uns geeinigt hätten. . . sie hat die E-Mail bewusst so gestaltet, das ich annehmen könnte, es liegt ein neuerlicher Beschluss vor. . . 
Es gibt aber nur den alten Umgangsbeschluss von vor drei Jahren, (jede dritte Woche Donnerstag bis Montag) . . .

Das wird der Richter nach seinem Urlaub noch zum Vorgang bekommen. . .   

Ich konnte sie heute erreichen. Jedoch ohne Ergebnis:

Sie bestätigte, das sie meine E-Mail vom 28.7. erhalten hat.
Sie sagt, das sie nicht beabsichtige auf meine E-Mail zu reagieren.
Sie wolle sich überhaupt nicht mehr mit mir über L. unterhalten.
Sie weigert sich, den Umgang wie bisher praktiziert weiterzuführen.
Sie hätte mir ja die Umgangszeiten gemailt, sie würde sich an den (alten) Beschluss halten.
Das Protokoll des Richter M. über den Termin 11.7. interessiert sie nicht.
Wörtlich:
"Das interessiert mich nicht, was der Richter geschrieben hat!
Ich habe einen Beschluss von einem deutschen Gericht, von einem deutschen Richter, an den halte ich mich und nichts anderes. L. und Dein Wunsch interessiert mich schon gar nicht!"

Ohne weitere Worte gab sie den Hörer L. und sagte: "Hier der will Dich sprechen!"
Kurz nach der Begrüssung sagte sie zu L.: "So L. genug telefoniert. Sag Tschüß!"
L. beendete traurig das Gespräch mit: "Tschüß Papa, ich darf jetzt nicht mehr telefonieren!"

Entsprechend der wirren obigen E-Mail wäre der nächste Umgang vom 17. - 21.8.
Das ist aber falsch, die von ihr vorgeschlagenen Termine haben einen Abstand von vier Wochen !
In dem alten Beschluss steht jedoch alle drei Wochen Donnerstag bis Montag!
und dann wäre der nächste Umgang 11. - 14.8. . .

soll sie man so weitermachen. . . .

Ich schick dem Lütten erstmal n Kilo Knetgummi in rosa, damit er sich n Elefanten kneten kann.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

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Themenstarter Geschrieben : 02.08.2006 17:14




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