Hallo Ihr lieben und vielen Dank für die Aufnahme.
Zu meiner Situation:
Meine Frau - Ausbildung ca 500euro
Ich Angestellter. 1500euro
2 Kinder
Ich habe einige fragen an euch.
Wir wollen uns trennen, haben einfach gemerkt das es nicht mehr passt.
Sie würde gerne in der jetzigen Wohnung wohnen bleiben, finde ich auch gut da der weg zur Schule einfach TOP ist. Ich suche mir eine Wohnung in der nähe. Nur:
Wäre die anstehenden kosten nicht, und da kommt Ihr ins Spiel.
1. Wir beide würden gerne wissen was so eine Scheidung kostet, oder ob wir uns zwingend Scheiden lassen müssen? Gibt es dazu eine Alternative?
2. Wie man sehen kann bleiben mir wohl 1080euro für mich als Selbstbehalt. Wie soll ich davon eine Wohnung (2 Zimmer im Schnitt hier 650 - 700Warm) etc. bezahlen. ich möchte ja auch gerne ein Zimmer für die Kids haben.
3. Was gibt es für mich als Unterhaltszahler für Möglichkeiten an Unterstützung? Wohngeld? evtl.
4. Was ist mit der Differenz die ich nicht Zahlen kann. Beispiel: Beide Kinder kosten 600euro laut Tabelle, ich kann nur 200euro Zahlen. Was passiert mit den 300euro? Muss ich die zurückzahlen? Erstes Kind 8 zweites Kind 3
Vielen vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Hallo,
sind 1500 mit Steuerklasse 3? Ab Januar 17 hättest du Steuerklasse 1. Unterhaltsrechtlich bist du ein Mangelfall, deine Ex kann ergänzend Unterhaltsvorschuss beantragen. Du musst aufpassen, dass dir kein Titel aufgeschwatzt wird, den du nicht bedienen kannst. Grundsätzlich gilt, wenn du nicht leistungsfähig bist, entstehen keine Schulden. Man kann aber versuchen, dich zu einem Nebenjob zu nötigen.
Deine Frau sollte jedenfalls mehr arbeiten, wenn sie kein Sozialfall werden will, denn ggf. ist auch eure Wohnung dann für sie nicht zu halten.
Fakt ist, die Trennung führt euch beide in die Bedürftigkeit. Gibt es keine Chance durch Ehetherapie etwas zu retten?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
der Mindestunterhalt für die Kinder
8 Jahre 289 €
3 Jahre 240 €
Dein Selbstbehalt 1080 €.
Normalerweise kannst du von deinem Einkommen (Jahreseinkommen/12) berufsbedingte Aufwendunge und zus. Altersvorsorge geltend machen, wenn du diese ansparst.
Aber du siehst schon, dass du gar nicht leistungsfähig bist.
Ist dein Gehalt nach Steuerklasse III mit 2 Kinderfreibeträgen? Wenn ja, dann wird das im nächsten Jahr auch nicht funktionieren.
Ja, du kannst aufstockend Hartz 4 beantragen oder Wohngeld, aber das wird wohl nur genehmigt wenn du Titel über den Unterhalt hast. Und wenn du nicht über die Grenzen kommst.
Hartz4-Satz liegt bei 405 € plus Wohnkosten. Abziehen von deinem Einkommen kannst du 130 € und dann zwischen 10 und 20 %. Der Rest wird angerechnet. Aber vermutlich liegst du mit einem Selbstbehalt von 1.080 € über den Grenzen.
Das wird deine Frau mit den Kindern auch müssen. Denn von 500 € plus 2x Kindergeld plus 240 plus 289 wird sie vermutlich die Kosten für Wohnung etc. auch nicht decken können. Denn vorher hattet ihr 2.500 plus 2x Kindergeld.
Bei deiner Frau würden dann auch 405 € plus 237 plus 270 plus Miete. Aber Kindergeld etc. wird angerechnet.
Sophie
Hallo Ihr lieben,
ja Steuerklasse 3 habe ich Immoment.
Puuuh das sind ja aussichten,... und Ehe retten, wir sind seit 2Jahren dabei.
Wir wollen eine 50/50 betreuung der Kinder, also jeder "so gut es passt" die hälfte der Zeit mit den Kinder. Ich weiß, im Alltag kann es mal schwierig werden. Aber es sollte lösbar sein.
Es ist extrem schwierig eine passende Wohnung zu finden mit 1080euro, mann möchte ja auch noch ein wenig leben und gutes Obst / Gemüse kaufen können. Das Auto können wir dann nicht mehr halten. Grausam.
@LBM - wie meinst du das mit dem Titel?
Gruß und vielen Dank für die Informationen.
Moin Abe,
Du hast es sicher schon zwischen den Zeilen rausgelesen: In Eurer Situation solltet ihr Euch noch mal wirklich überlegen, ob ihr Euch wirklich trennen wollt.
Wir kennen Euren "Leidensweg" natürlich nicht - nur in Eurer Situation werdet ihr vermtl. beide zu Sozialfällen. Ob das für Euch / Eure Kids so erstrebenswert ist, sei dahingestellt. Sinnvoll wäre es vielleicht auch noch, das Ausbildungsende Deiner Frau abzuwarten und dann ggf. das Trennungsjahr zu starten.
Ich schreib einfach mal, welche Probleme ich bei Euch sonst noch sehe:
Wir wollen uns trennen, haben einfach gemerkt das es nicht mehr passt
Hier wird nicht ganz deutlich, von wem die Trennung eigentlich ausgeht. Sollte es von Dir als Mann ausgehen: Mach Dir bitte klar, dass Du mit dieser finanziellen Situation in absehbarer Zeit keine neue Familie aufbauen können wirst. Dir werden auch nicht andere Frauen um den Hals fallen, weil Du gerade "frei" geworden bist.
Aus der Forenbeobachtung geht ein Großteil der Trennungen von den Frauen aus. Wenn die Trennung vom Mann ausgeht, ist das für viele Frauen eine Kampfansage. Im Normalfall sind Trennungen von Frauen exakt durchgeplant, passende neue Partner (gerne 400 km entfernt) stehen bereit und der Möbelwagen steht vor der Tür. Durch eine Trennung würdest Du diese Pläne zerstören. Dies wird in der Praxis mit einer extra Priese Boshaftigkeit bei der Trennung beantwortet. Würde mich wundern wenn es bei Euch anders läuft.
Problem Geld: Kinder sind eine fantastische Einnahmequelle, insb. wenn man selbst nicht viel Geld hat. Der Bezug von Kindergeld und Unterhalt ist für viele Exen sehr attraktiv. Scheidungserfahrene Freundinnen werden Deiner Partnerin sehr schnell erzählen, was ihr "zusteht". Und sie wird sehr schnell lernen, dass bei einer 50:50 Betreuung kein Unterhalt für sie rauspringt. Bei 500 Euro Ausbildungsgehalt wird sie sich auf diese Form der Betreuung nicht einlassen. Geld um Umgang zu erkaufen hast Du auch keins. Ich sehe hier wenig Chancen für Dich, dass Du dieser - im Familienrecht angelegten - Ungerechtigkeit entgehen wirst.
Problem Titel: Mit der Trennung hat die KM Anspruch darauf, dass Du einen Titel unterschreibst (wenn sie es will). Damit unterwirfst Du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung bei Ausbleiben der Unterhaltszahlungen. Ein FamGericht kann Deinen Selbstbehalt auch noch drücken bzw. Dir Auflagen zur Steigerung Deiner Einkünfte geben. Auch fiktive Anrechnungen sind möglich. Selbst wenn sie erstmal keinen Titel von Dir fordert, besteht ein hohes Erpressungspotential Dir gegenüber, da sie Dir stets damit drohen kann. Tust Du nicht was sie will, wird sie das Druckmittel einsetzen.
Fahrzeug: War das Auto Familienauto hat Deine Frau u.U. Anspruch darauf, dieses weiter zu nutzen.
Thema neue Partner: Aus der Forenbeobachtung ist es gar nicht so selten, dass nach einer Trennung innerhalb von wenigen Tagen / Wochen der neue Traumpartner durch Deine DEF (Demnächst Ex-Frau) gefunden wird. Dies kommt insb. bei Frauen zum Tragen, die nicht gut allein sein können. Auch ist Vorteilhaft, da diese dann in der Trennungszeit eine psychologische Stütze haben. Die Einkünfte dieses neuen Partners sind übrigens egal. Zahlen wirst Du trotzdem. Auf Grund der finanziellen Belastung bist Du als pot. Partner mit "Altlasten" oftmals uninteressant.
Dies sind nur ein paar der Probleme, die auf Dich zukommen könnten / werden. Du solltest noch mal in Dich gehen, ob eine Paartherapie nicht sinnvoll wäre. Oder zumindest eine massive Gehaltssteigerung möglich ist. Gruß Ingo
Moin Abe,
euer hauptsächliches Problem sehe ich in der finanziellen Lage (allerdings ist das bei allen so, wer mehr verdient, zahlt mehr)
Ich halte allerdings eine Lösung zur Rettung eurer Ehe aus finanziellen Gründen . . .naja. . .das scheitert meiner Meinung irgendwann.
Hierzu:
.... oder ob wir uns zwingend Scheiden lassen müssen? Gibt es dazu eine Alternative?
Nö, ihr könnt einfach auseinanderziehen und gut wäre, ändern MUSS man nichts, man wohnt halt nicht mehr zusammen.
Aber da kommt das finanzielle wieder ins Spiel.
und hierzu:
Wir wollen eine 50/50 betreuung der Kinder, also jeder "so gut es passt" die hälfte der Zeit mit den Kinder.
Eine strikte 50/50 Betreuung fällt auch unters Wechselmodell, was bedeutet, das keiner Unterhalt zahlt.
Diese Idee wird solange absolut klasse gefunden, bis eine Partei merkt, dass das finanziell ganz ganz doof ist, und schon bei 49/51 wärst du wieder unterhaltspflichtig.
Bei Geld hört das gemeinsame sich um die Kinder kümmern schnell auf.
Gruß
jo
Hallo an euch alle, vielen Dank für die Eindrücke...
Wisst Ihr es ist auch mit Psychischen belastungen behaftet wenn es einfach nicht mehr passt, daher denke ich dass das Geld zweitranig ist.
Es ist alles schon traurig genug.
Servus Abe!
... daher denke ich dass das Geld zweitranig ist.
Täusch Dich bitte nicht und seid beide vorsichtig! Ich will nicht den teufel an die Wand malen, aber:
Im Fall einer Trennung müsst ihr zwei Haushalte nebst gefüllten Kühlschränken stemmen und egal, wie ihr euch in Sachen Kindes- und Trennungsunterhalt einigt: sobald einer von euch beiden die Hand Richtung Sozialtöpfen streckt, kommen diese Zahlungen von Amts wegen dazu.
Wenn es ganz blöd lauft, musst Du Dein eigenes Leben ganz und das der KM zusätzlich (mit)finanzieren, auch wegen
Eine strikte 50/50 Betreuung fällt auch unters Wechselmodell, was bedeutet, das keiner Unterhalt zahlt.
Diese Idee wird solange absolut klasse gefunden, bis eine Partei merkt, dass das finanziell ganz ganz doof ist, und schon bei 49/51 wärst du wieder unterhaltspflichtig.
Bei Geld hört das gemeinsame sich um die Kinder kümmern schnell auf.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Dir werden auch nicht andere Frauen um den Hals fallen, weil Du gerade "frei" geworden bist.
Das unterschreibe ich im 6. Jahr Solo doch glatt mal blanko. Bin aber auch ganz froh über meine Freiheiten. Mutter hat wieder neuen Versorger, Hochzeitsglocken
läuten und das Wiegenbett steht auch bereit. Aber auch darüber bin ich nicht gerade unglücklich, das ist wohl eine verfestigte Situation und soweit die Kinder
sich darin wohlfühlen, bin ich damit auch zufrieden. Das Verhältnis zur Ex ist relativ entspannt. Gelegentlich wird mal nach mehr Geld gefragt. Aber auf dem Ohr werde ich regelmäßig taub, wenn die Forderungen unverschämt werden.
Problem Titel: Mit der Trennung hat die KM Anspruch darauf, dass Du einen Titel unterschreibst (wenn sie es will). Damit unterwirfst Du dich der sofortigen Zwangsvollstreckung bei Ausbleiben der Unterhaltszahlungen. Ein FamGericht kann Deinen Selbstbehalt auch noch drücken bzw. Dir Auflagen zur Steigerung Deiner Einkünfte geben. Auch fiktive Anrechnungen sind möglich. Selbst wenn sie erstmal keinen Titel von Dir fordert, besteht ein hohes Erpressungspotential Dir gegenüber, da sie Dir stets damit drohen kann. Tust Du nicht was sie will, wird sie das Druckmittel einsetzen.
Das sehe ich eigentlich gar kein solches Problem. Ich habe damals tituliert, als ich noch in Steuerklasse III war. Man kann übrigens unterhaltsrechtlich auch durchaus dazu angehalten werden, bis zum Ende des Trennungsjahres an der Steuerklasse III festzuhalten. Nach dem Trennungsjahr fiel die Steuerklasse weg und es gab ein paar hundert Euro Netto weniger. Damit sackte mein SB um über 30 Prozent herunter. Die Mutter wollte den Titel aber nicht abändern lassen, oder sonstwie auf einen Teil des Unterhalts verzichten, war damals KU tituliert nach DDT Stufe Zwo. Ich habe also eine Abänderungsklage angeleiert und habe parallel beim Jobcenter Aufstockung beantragt. Die Aufstockung über das Arbeitsamt ist zwar kein Selbstläufer, aber es muß ja nicht wie in meinem Fall eine Prozesslawine gegen den hiesigen Landkreis nach sich ziehen. Bis zur Abänderung durch das Familiengericht (1,5 Jahre) konnte ich also den Titel also auch weiterhin bedienen.
Auch ist Vorteilhaft, da diese dann in der Trennungszeit eine psychologische Stütze haben.
Ich habe mich damals über die Krankenkasse coachen lassen und war lange in therapeutischer Behandlung. Zunächst ein paar Wochen stationär, später regelmässig ambulant (Verhaltenstherapie). Hat mir sehr geholfen, wieder auf die Beine zu kommen.
Die Einkünfte dieses neuen Partners sind übrigens egal. Zahlen wirst Du trotzdem. Auf Grund der finanziellen Belastung bist Du als pot. Partner mit "Altlasten" oftmals uninteressant.
Das stimmt. Potentielle Gespielinnen nehmen regelmässig reißaus, wenn ich von meinen Belastungen erzähle. :rofl2:
Aber es ist nicht nur das Geld. Auch Patchwork ist alles andere als ein Zuckerschlecken.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo,
ich denke, dass es natürlich das beste wäre, wenn die Ehe zu retten wäre. In vielen Fällen ist Stress und Geldmangel eine Ursache für die Trennung/Scheidung und das könnte auch bei Euch der Fall sein.
Was das Finanzielle angeht sieht es bei Euch sehr schlecht aus. Sicher könnt Ihr Euch auf etwas privat einigen, dass wird aber nicht funktionieren, da die KM und letzlich auch Du über nicht genügend Geld verfügen. Die Regeln für KU sehen vor, dass er bei einer überdurchschnittlichen Betreuung des UET auch geringer (1 Stufe oder auch 2) ausfallen kann, dass bringt aber nichts, da Du jetzt schon ein Mangelfall bist.
Ein Mangelfall ist kompliziert, da viele Abzugsmöglichkeiten, die sonst bestehen in diesem Fall nicht angewendet werden, um maximalen KU zu erreichen.
Auch das Wechselmoedell bringt nichts, da in diesem Fall gequotel nach Einkommen der Unterhalt (siehe <a href="http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/wechselmodell-einzelheiten/index.php>hier</a>)" berechnet wird und Deine Frau schlicht leistungsunfähig ist.
Letzlich läuft es auf die Ideen von Debugged hinaus. Ihr werdet bei im Fall der Trennung auf öffentliche Gelder angewiesen sein, d.h. Du hast u.U. Anspruch auf Wohngeld und aufstockendes H4, aber eine größere Wohnung ist nicht drin. Die KM und die Kinder werden von dem Einkommen der KM und KU plus aufstockendes H4 leben. Hier ist die Frage ob die jetztige Wohnung dafür geeignet ist oder ob auch sie umziehen müssen.
Da die KM und Kinder vom Amt abhängen wird mit Sicherheit geprüft wieviel Unterhalt Du zahlen kannst und es wird vermutlich eine Mangelfallberechnung, dann bleiben Dir 1080 Euro. Die KM und die Kinder werden aufstockendes H4 bekommen.
Wegen eines Titels solltest Du Dich nicht verrückt machen, letzlich wird es darum gehen, dass Dein Mangelfall anerkannt wird und Dir die 1080 Euro blieben. Ein Titel ist keine Erpressung sondern ein Recht des Kindes auf Unterhalt und bedeutet, dass der Unterhalt sofort vollstreckt werden kann, der Unterhaltsanspruch besteht an sich und hängt nicht vom Titel ab. Trotzdem solltest Du nicht alles unterschreiben, weil es letzlich eben darauf ankommt ob die leitsungsfähig bist und für wieviel.
VG Susi
Hallo,
wann beendet deine Frau ihre Ausbildung?
Sophie
Hallo und danke an alle.
@Sophie, hallo, sie ist im 2ten.
Was steht den einem Unterhaltszahlenden Vater mit dem Selbstbehalt für leistungen zu, wahrscheinlich keine.
Wohnungstechnisch? 1Zimmer Wohnung?
UNd was darf meine Frau für eine Miete Kalt haben? qm2?
Moin Abe,
hier kann man auf Grund der regionalen Unterschiede keine konkrete Aussage machen. Sollte es wirklich auf ALG II Bezug hinauslaufen, kannst Du ungefähr von den alten Größen aus der Sozialhilfe ausgehen: 1 Person 45 qm , für jede weitere Person 15 qm (jedoch meist er ab dem 6 Lebensjahr).
Was Deiner Frau zusteht, muss sie wohl mit der ARGE klären.
Auch für Dich macht es Sinn, einen Antrag auf ergänzendes ALGII zu stellen (wenn es zur Trennung kommt) um Deinen Unterhaltspflichten nachkommen zu können.
Schau Dir hierzu auch mal den Trennungs-FAQ an: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo