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Rien ne va plus - Nichts geht mehr

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(@schmusepapa)
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Hallo weisnich,

zunächst mal herzlichen Glückwunsch zur Herstellung des rechtlich Normalen bzgl. des Umgangs. Ist jämmerlich, aber naja...
@DeepThought hat dazu ja schon alles gesagt.

Zurück zum Ursprungsthema:

ich habe mir den verlinkten Post durchgelesen; leider hatte ich Probleme, die Urteile zu ergooglen.

Also dann wollen wir mal nachhelfen (weißt du was ich für eine Stunde Nachhilfe verlange)?  :rofl2:

OLG Köln, Beschl. v. 29.12.2003 >hier<
Oberlandesgericht Nürnberg  >dort<
OLG München, 16 UF 654/03 >da<
OLG München vom 10.01.1997 >nochmal hier, musste in der Seite suchen, brauchste kein google<
OLG Schleswig vom 24.01.2003 >nochmal dort<
BGH vom 29.01.2003 >www.bundesgerichtshof.de<, dann nach dem Aktenzeichen XII ZR 92/01 suchen. So ab Seite 11 wird es interessant. Kriegste hin, oder?

Nun lies dir mal die Urteile bzw. die Leitsätze durch. Ich sehe Parallelen zu deinem Fall.

Btw.: Was sagt denn dein Anwalt zur "Karrieresprungdiskussion"?

Was sind die Wurzeln? Also die Wurzeln meines Einkommens sind auf der einen Seite mein Studium und auf der anderen Seite meine Flexibilität und Risikobereitschaft

Gab es diese Risikobereitschaft schon während der Ehe? Zur Definition der "Wurzeln" findest du einiges in den Urteilen.

Im Augenblick scheint mir ein Mangelfall aussichtsreicher. Daher muss ich versuchen, Geld in meine Ausbildung zu stecken, die ganze Sache anerkannt zu bekommen und danach in den Mangelfall zu schliddern.

Viel Erfolg!

Nur befürchten meine Anwälte, dass es hier erhebliche Probelem geben kann.

Ich ehrlich gesagt auch.

In zwei Jahren wird sich dann die neue Rechtssprechung durchgesetzt haben, ich meine LG mit gemeinsamen Kind anrechnen können und dann gehe ich von der Mangelfallsituation in eine Karrieresprungdiskussion.

Hast du Halluzinationen, weil du deinen Post so spät geschrieben hast?
:bahnhof:

Gruß

Martin

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Geschrieben : 10.01.2007 00:48
(@romyh)
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Herzlichen Glükwunsch auch von mir.

Endlich wieder ein Erfolg für die Väter, obwohl es ja eigentlich normal sein sollte, ne?

Genieß die Zeit mit deinem Kind.

Liebe Grüße aus Berlin,
Romy

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2007 12:18
(@weisnich)
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Update:
Post vom OLG. Eine LAdung für den 01.06.2007 (!). Zur Erinnerung: die letzte Verhandlung war im Juli 2006.

So, als erstes habe ich mich über die Unterhaltsreform gerettet. Dann können wir wenigstens auch mal die LG mit gemeinsamen Kind zur Freude Aller mit einbeziehen.

Damt hätte ich jetzt nicht direkt gerechnet, muss ich gestehen.

Gruß,
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 13.01.2007 14:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

schein dein Jahr zu werden!

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2007 16:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
mit einem kopfschüttelndem Lächeln poste ich heute.

Ich habe Sohni jetzt von Samstangs morgens bis Sonntags abends. Die erste Nacht verlief ohne Probleme (ich hatte auch nichts anderes erwartet).

Gestern waren wir dann im nahen Holland und danach nach Bocholt in das Schwimmbad Bahia (das übrigens sehr schön und bei den Umkleiden sehr familienunfreundlich und konfus ist).

Auf dem Weg zum Schwimmbad dann folgende Diskussion zwischen Sohni und mir:
Sohni: Papa, Du willst wieder zur Schule gehen?
Ich: Nö, ich will studieren.
Sohni: Ja, aber studieren kann ich doch nur, wenn man genug Geld hat.
ich: aber ich habe doch genug Geld.
Sohni: Aber nicht für Mama mich und C. (der neue LG)
Ich: Ja, aber C geht doch auch arbeiten und Mama kann auch wieder arbeiten. Sie kann sich doch eine Arbeit als Erzieherin suchen und dich dann mit in den Kindergarten nehmen.
Sohni: Will se aber nich.

Ja. Sowas von einem Dreijährigen. Woher er nur die Gedankengänge hat?

Noch eine Sache:
Da ich wahrscheinlich beim letzten Arbeitgeber von der Ex  wegen der falschen Strafanzeigen angeschwärzt wurde, habe ich übrigens bei allen Dokumenten meinen neuen AG geschwärzt.

Gestern fragte mich dann der Kurze vier mal, wo ich arbeite.

Naja. Ich habe wohl zwei Mal ins Schwarze getroffen. Nur zu dumm, dass die Ex jetzt den Kurzen losschickt. Sie war sich nie zu Schade für absurde Aktionen und daran wird sich wohl auch nichts ändern.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2007 13:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

diese Art der Instrumentalisierung ist nicht neu und du musst ihr begegnen.

Im Auto lege ich mein Portemonnaie immer in der Mittelkonsole ab. Ist halt so dicke, dass es am Po drückt.  :rofl2: Meine Mittlere hatte es anl. der Abholfahrten durchsucht und ich habe freundlich gesagt, dass sie es wieder weglegen kann und mir vertrauen soll, dass genug Geld drin ist um zu tanken und an der Tanke auch noch ein EIs zu kaufen. Dann fragte sie mich, wie viel Miete ich zahle, wie viel ich verdiene und ob ich die Schulden abzahle. Ich lächelte sie an und sagte: "Weißt du, ich verspreche dir etwas. Am Sonntag werde ich Mama bitten, mich alles selbst zu fragen, was sie so alles wissen möchte" Die Antwort der Mittleren: "Ja, Papa, das ist eine gute Idee." Wie sehr die Ex am Sonntag ins Stottern kam, muss ich wohl nicht beschreiben.

Also: Beziehe der Ex gegenüber klar Stellung. Die Fragen sind nicht altersgerecht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 21.01.2007 13:50
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Update:

Moin Michael,
schein dein Jahr zu werden!

DeepThought

Deep, Du scheinst Recht zu haben.

1. Ich habe die Eingangstests für das Studium erfolgreich hinter mir gebracht und bin nun Student!
2. Sohni ist in einer Kita (damit gewinnen andere Einflüsse)
3. Mami geht arbeiten; anscheinend sogar Vollzeit

Als ich Sohni heute abgab - er hatte eine Infektion - kam wieder das "Warum haste mich nicht angerufen und ihn zurückgebracht?". Meine Antwort war, daß er auch bei mir krank sein kann.

Ich bot ihr auch an, ihn zu nehmen, wenn er mal krank ist und nicht in den Kindergarten kann. Damit war ihr dann klar, daß ich weiß, was ich nicht wissen sollte.
Woran denken AE-Mütter, wenn sie wissen, daß Ex weiß, daß sie arbeiten? Na klar - sie bat mich die Kita und das Essen zu bezahlen. Obwohl das totaler Humbug ist, werde ich mich aber trotzdem beteiligen. Ich kann sie ja nicht auf der einen Seite dazu drücken, arbeiten zu gehen, indem der erwartetet Geldsegen ausbleibt und auf der anderen Seite den Lohn der Arbeit nicht versüßen.

Mami ist auf jeden Fall gelandet.

Fröhlichen Gruß,
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 04.02.2007 19:51
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe heute wieder Post bekommen und schreibe einfach, damit ich nicht den ganzen Tag mit dem Frust rumrenne.

Gut. Das Studium gibt es nicht und war auch nicht in der Ehe geplant blablabla. Den ganzen Brief lang: Kohle her, aber zackig.

Dann aber das wirklich nervige:
Es klappt mit dem Umgang ja gar nicht. Bei mir ist er am 2. Tag erkrankt und ich habe ihn nicht unverzüglich zur Mutter gebracht, bin nicht zum Arzt gegangen. Und das obwohl er 0,5°C Übertemperatur hatte.

Dann habe ich mich mit ihm in mein Bett gelegt, weil er schlecht drauf war. Daraus wird: Er hat kein eigenes Bett.

Und ich halte ihn hier fest, obwohl er zur Mama zurück will. Quatsch mit Sosse.

Schließlich kommt er immer völlig verdreckt nach Hause. Ja, ich gehe mit ihm auch bei schlechtem Wetter auf dem Spielplatz oder nach draussen. Dann allerdings mit Wechselsachen. Oder meinte sie den Schokoladenmund, entstanden beim M&M-Essen auf der Rückfahrt?

Wie bringe ich meiner Nochfrau bei, dass sie von dem Kurzen alles hören kann, wenn sie ihn nur richtig ausfragt? Warum macht sie es nicht einfach wie ich und fragt ihn nicht aus.

Das Dumme ist allerdings, daß in 1 Monat eine automatische Erweiterung ansteht, die meine Ex wohl nun umzupissen versucht. Ich muss also darauf reagieren. Ich seh mich schon wieder vor Gericht. Umgangserweiterung die Dritte.

Es nervt, nervt und nervt. BIn ich der einzige, der nichts besseres zu tun hat als sich den Kopf heiss zu reden und anschliessend zum RA zu rennen und Hasstriaden abzussenden?

Naja,
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 17.02.2007 13:10
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal wieder ein kleines Update.

Meine Ex geht Vollzeit als Erzieherin arbeiten. In der selben Kindertagesstätte wird übrigens unser Sohn ganztags betreut. Aber sie reduziert die Arbeitszeit im Juni auf 27,5h/Woche. Ich glaube, da mache ich nix dran. Zumindest hat sie mehr Freizeit und bekommt die nicht-gearbeitete Zeit von mir subventioniert. :wiking:

Dann noch eine unschöne Sache:
Mein Kleiner sagte beim letzten Umgang mehrmals, dass er nicht mehr zu mir will. Gut, er war wieder einmal krank und demensprechend schlecht gelaunt. Aber ich habe das Gefühl, dass er weiterhin manipuliert wird.

Ich kann jetzt viel hin- und herüberlegen und abwägen. Helfen kann mir aber wohl keiner. Ich will nämlich nicht Gegendruck auf meinen Sohn aufbauen und ich will auch kein weiteres Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.

An der Stelle muss ich wohl mit Gottvertrauen arbeiten und darauf hoffen, dass ich dieses Tief überstehen kann und gefestigter da stehe.

Kann ich das hoffen? Wieder einmal bin ich verunsichert, verärgert und traurig.

Gruß,
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2007 09:11
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,
ich drehe mich ein wenig im Kreis....

Gerade eben stelle ich meine Einkünfte und abziehbaren Ausgaben 2006 und 2007 zusammen für das OLG meines Vertrauens.  :rofl2: :rofl2:

Ich komme auf nette Leistungsfähigkeiten, wenn mir nicht viele Dinge gecancelt werden. Natürlich werden sie mich zusammenstreiche, allerdings erhoffe ich mir auch dann Vorteile, wenn ich Dinge nicht anerkannt bekomme.

Was ich damit meine ist z.B. das Studium. Sie können es anerkennen - dann sind 600€ minus Steuererleichterung weg jeden Monat. Oder aber, sie erkennen es nicht an. Dann ist meine nächste Lohnsteigerung aber mir und von der Steuererleichterung dürfen sie auch nur beim KU naschen. Einige Entscheidungen sind welche zwischen Pest und Cholera.

So auch bei einem anderen Punkt, bei dem ich eure Hilfe brauche:
Ich habe einen Zweitwohnsitz. Ich komme also Sonntags an meinem Zweitwohnsitz an und fahre von dort aus am Montag früh zur Arbeit, wie auch den Rest der Woche. Am Freitag fahre ich auch dort hin, studiere noch ein wenig und fahre dann zu meinem Erstwohnsitz.

Ich habe also den Weg zur Arbeit, daneben aber auch zwischen meinen Wohnsitzen.

Beim km-Betrag lassen sich die Leitlinien klar aus - wenn es um den Weg zur arbeit geht. Was ist aber mit den Wohnsitzen? Das macht nämlich einen mächtigen Unterschied aus: Die Steuer erlässt mir 7400€; bei der Leitlinienrechnung kämen 2400€ raus.
Der schlimmste Fall wäre eine Anerkennung. Dann nämlich dürften sie von der Steuererleiterung nehmen und müssten nur wenig abgeben. Am Ende würde ich also beim Weg zuzahlen und darüber hinaus auch mehr EU.

Gibt es da irgendeine Regelung?

Gruß,
Michael

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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 00:02




(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Weisnich,

Dann nämlich dürften sie von der Steuererleiterung nehmen und müssten nur wenig abgeben. Am Ende würde ich also beim Weg zuzahlen und darüber hinaus auch mehr EU.

also ich weiss nich... bzw. um mich zu "outen" ich verstehe nich, was du meinst. :puzz:

Gruß

Martin

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Geschrieben : 05.04.2007 00:37
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

also ich weiss nich... bzw. um mich zu "outen" ich verstehe nich, was du meinst. :puzz:

Ich erkläre es Dir gerne:
Ich zahle 40% Steuern. Der Weg bringt mir eine Steuererleichterung von 7400€ macht netto 2960€.

Das OLG erkennt im schlechtesten Fall nur nach Leitlinien an (Obwohl es nicht drinsteht), macht 2400€.

Ich habe dann netto aber (2960-2400) = 560€ mehr und muss diese fast ganz abgeben.

Die Fahrt kostet mehr als 2400, da zahle ich also drauf. Und dann werden mir noch 560€ von meinem Netto weggenommen.

Klarer?

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2007 00:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die doppelte Haushaltsführung hast du doch nur, weil du eine neue Familie hast. Folglich sollte/darf dieser steuerliche Vorteil nicht in die Unterhaltsberechnung fließen.

Vielleicht noch schnell heiraten, um's zu zementieren?  :rofl2:

DeepThought

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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2007 10:35
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
heute mal wieder Umgangserweiterung.

Also in der letzten Verhandlung haben wir eine Umgangserweiterung spätestens ab April festgelegt. Nun will die Ex sich nicht an die Vereinbarung halten.
Beim vorletzten Umgang hat sie vorgeschlagen, die Erweiterung im Juli zu vollziehen. Beim letzten Mal sagte sie mir dann, dass wir im Juli mal 'darüber sprechen können'. Hinhaltetaktik as usual.
Auf eine Urlaubsregelung will sie sich auch nicht einlassen, schon gar keine ganze Woche.

Daraufhin blieb mir nichts anderes übrig, als mich wieder an meinen RA zu wenden. Der schickt ein Schreiben raus mit Fristsetzung. Aber ich bin mir sicher, daß wir damit wieder vor Gericht landen. Eigentlich hatte ich dem Richter genau das vorhergesagt.

Da ich wiedereinmal das Minimum fordere, bin ich mir recht sicher es zu bekommen. Aber es sind wieder einmal 830€ auf meiner Seite und ihre 830€ bezahlt ihr.

Das ist wohl der Preis, den man zahlen muss. Glücklicherweise kann ich ihn auch zahlen.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2007 23:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Michael,

ist die Umgangserweiterung im letzten Verfahren schriftlich festgehalten worden? Denn wäre für die Ex keine PKH drin wegen Mutwilligkeit.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2007 00:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Deep,
werde ich versuchen, aber Molli (der Spitzname meines Richters (übrigens nicht von mir)) glaubt an das Lamm in meiner Ex und wird schon ihrer Schmähschrift Glauben schenken in der sie behaupten wird, dass der Umgang schon mit einer Übernachtung nicht klappt.

Dass er mal durchgreift und vielleicht auch meine Kosten rüberschiebt, kann ich mir nicht vorstellen. Wo sie doch sooooo wenig und ich soooo viel verdiene.....

Wir versuchen einfach das Beste und lassen uns überraschen. Wenn nur alles nicht so vorhersehbar pervers wäre.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2007 01:01
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
die Frist ist verstrichen - die Gegenseite hat nicht einmal auf unser Schreiben geantwortet.

Somit reiche ich nun die 3. Klage ein und ärgere mich still vor mich hin.

Auch habe ich meinen RA auf das PKH-Thema angesprochen. Wir werden es natürlich versuchen aber er meinte auch, dass es in familienrechtlichen Geschichten immer einfach ist, die Mutwilligkeit zu umgehen, indem ein wenig Unsinn in den Raum gestellt wird. Das hängt sehr von dem Willen des Richters ab. Und bei 'Molli' bin ich mir sicher, daß er nicht zu solch harten Bandagen greifen wird. Wie soll sie mit den 2800€/Monat, die sie mit dem versteckten neuen hat, das auch schaffen.

Das ist aber auch ein anderes Thema.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2007 19:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe wieder resichlich Post bekommen, von der ich hier berichten möchte:

1. Umgangsverfahren vor dem AG
Mein Richter hat eine Verhandlung genau einen Monat nach Klageschrift / EA anberaumt. Das gibt Pulspunkt in der nach unten offenen Richterskala. Es wird mit den Ferien also vielleicht doch was. Danke Molli. Denke jetzt doch noch noch mal über die Sinnhaftigkeit der PKH dieses mutwilligen Verfahrens nach und ich küsse dir die Füsse.

2. Unterhalt vor dem OLG
ICh habe ja meine Ausgaben / Einnahmen mit Belegen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Gegenseite / das OLG gesandt.
Nun bekomme ich einen Brief in dem folgendes steht:
- Sie hat meinen ehenaligen AG gar nicht von der vergewaltigungsanzeige berichtet, worauf mich dieser fragte, ob ich wegen Inhaftierung ausfallen würde. Das war ich selbst...
- Sie lebt nicht mit dem Neuen zusammen. Dafür gibt es jetzt sogar eine EV(!). Zumindest räumt sie aber ein, dass sie mit ihm zusammen ist, was vor einem JAhr nicht so war. Da kannte sie ihn nicht, wusste aber, dass er Student ist.
- Der Junge verdient auch nich 1500€ wie sie mir am Telefon sagte, sondern lediglich 400€. Da habe ich mich verhört, befüchtet sie.
- Ich habe von meinem ehemaligen AG eine Abfindung bekommen (Hatte nicht ICH gekündigt; oder bekommt man die dann auch?)
- Ich habe ind Deutschland Arbeitslosengeld bekommen (Kriegt man nicht 3 Monate Sperre, wenn man kündigt? Und kriegt man auch ALG, wenn man zuvor eine Arbeitsstelle im Ausland hatte?)
- Die Belege zur Zweitwohnung, zu den Fahrten, zu meinem Studium, ... werden der Einfachheit halber ignoriert und dann auch in der Sache bestritten
- Meine, Lebensgefährtin, die ich im Ausland kennen gelernt habe, nimmt gar keinen Deutschkurs und kümmert sich um di 1,5 Jahre alte Tochter. Nein, sie geht malochen und ich verstecke auch das.

Die Krönung: ICH BEKOMME VON DER ZEITARBEITSFIRMA EINEN FIRMENWAGEN DER GEHOBENEN MITTELKLASSE. Willkommen in Utopia. Also, ich hatte schon an einige Dinge gedacht und diese mit Belegen und Bescheinigungen abgesichert, aber darauf kam ich, ehrlich gesagt., nicht.

Nun aber mal eine Frage an euch:
In der Eidesstattlichen Versicherung schreibt sie:
1. Sie lebt mit dem Neuen nicht in einem Haushalt
2. Der Neue hat eine eigene Wohnung (Anm. Bei seiner Mutter; Bedarfsgemeinschaft; sie nehmen alle gerne frische Kohle vom Staat)
3. Sie kocht, putzt nicht für ihn und versorgt ihn nicht
4. Sie erhält keine Zuwendungen
5. Er ist armer Student und verdient nur 400€ (die restlichen 1100€ macht er wohl schwarz)
6. Die Arge hat das mal unangemeldet kontrolliert

NUn ist es aber so, dass sie oft gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Mein Sohn nennt mich oft beim Namen des Neuen und erzählt mir (ungefragt) von seinem Alltag mit dem Neuen. Die beiden unternehmen auch alleine was, der Neue passt auch alleine auf ihn auf. Mama wäscht natürlcih für ihn und er schläft auch jede Nacht da, frühstückt mit ihnen.

Kann ich nicht einen Detektiven beauftragen, der dann später auf ihre Kosten geht, um ihr den vermeindlichen Prozessbetrug nachzuweisen?

Was meint ihr?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 00:49
(@hamburger jung)

Hi weisnich,

ich weiß nich  :rofl2: ob Du meine Geschichte verfolgt hast, meine Ex ha auch ´ne falsche EV abgegeben, dies konnte ich beweisen und habe ddas Beweisschreiben gleich mit ans AG geschickt. Nix passiert... Aber versuchen kannste es ja, muß ja nicht auch so laufen. Nur Privatdetektive gehen mein ich unter 2000€ gar nicht erst los, und obs dann anerkannt wid istdie zweite Frage....

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2007 00:58
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmmm. Wir haben da noch ein weiteres Verfahren, wo es um nachehelichen Unterhalt geht. Das kommt aber erst nach dem o.g. Termin.
Interessant ist es also nicht für diese Verhandlung.

Das Interessanteste wäre so oder so, Kosten zu erzeugen und diese von ihr erstattet zu bekommen. "Cash is cash and cash is king" gilt nämlich auch in der deutschen Realität.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2007 01:34




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