Hallo Weisnich,
verstehe die Frage nicht ganz:
Nun meint der RA, dass für das zweite Kind mit meiner LG weniger Geld zur Verfügung steht und will ihr nur 204 Euro gönnen. Also gleiche Altersstufe nur verschiedene Einkommensstufen.
Ist eine verwegene Argumentation. Wie wird das denn begründet und mit welchem rechtlichen Hintergrund? Ich sehe keinen.
Um was geht es eigentlich? Du bist einem weiteren Kind zum Unterhalt verpflichtet. Damit "rutscht" du evtl. eine Stufe in der DT für dein Kind aus der geschiedenen Ehe herunter. Und es lässt auch weniger Raum (=Geld) für den EU deiner "Ex".
Willst du hier konkrete Hilfe, dann benötigen wir weitere Infos. Ansonsten ist deine Frage (denke ich) wohl eher rhetorisch gemeint. KU ist (zumindest in den entsprechenden Altersstufen) für alle Kinder gleich.
Gruß
Martin
Hi,
war auch nicht wirklich ernst von mir gemeint. :redhead:
Aber mit welcher Bauerschläue Anwälte versuchen einem das Geld aus dem Kreuz zuleiern finde ich schon manchmal zum k....... Natürlich habenbeide den gleichen Anspruch auf KU. Ich denke mir, dass der Anwalt den KU für Dein erstes Kind vom Netto abgezogen hat und somit für das zweite Kind weniger Netto vorhanden ist und Du in eine andere Einkommensstufe fällst. Ich weiß leider nicht, ob dass so gerechnet werden kann/muss und ich dem Anwalt unrecht tue.
Gruß
Platt
Also noch mal die Details:
Ich bin nicht geschieden, sondern mitten in den Verhandlungen.
Ich habe einen Sohn von der Ex 2,5Jahre KU 276 (ich glaube Stufe 6)
Nun habe ich auch noch eine Tochter von ganzen 7 Moanten, allerdings mit meiner LG.
Jetzt sieht die Ex die Fälle schwimmen (besser gesagt, ihren TU/EU) und denkt sich immer neue Sachen aus.
ICh will einfach nur die Gewissheit, dass nicht mein AG Richter auf die Idee kommt, den Titel für den Sohn bestehen zu lassen und nun das zweite Kind niedriger ansetzt.
Ich glaube mittlerweile nämlich gar nüscht mehr. Und meinem Richter traue ich fast alles zu.
Gruss,
Michael
Hi,
hatte einen Verdacht und der hat sich leider bestätigt. Momentan steht Dein zweites Kind nur im zweiten Rang. Soll sich ja bekanntlich ändern. Auch Deine Nochehefrau steht vor dem zweiten Kind.
Der Anwalt rechnet wie folgt.
Dein Netto - KU Kind 1 =die Berechnungsgrundlage für den KU 2
also andere Einstufung gemäß DT.
Wenn ich es dann richtig verstanden habe.
Gruß
Platt
Moin Platt,
wo steht das denn? Meines Wissens sind Kinder, ob ehelich oder unehelich, einander gleichgestellt.
Gruß, Xe
Hi Xe,
wenn ich dass richtig verstanden habe?
www.abc-recht.de/ratgeber/familie/urteile/recht_unterhaltszahlung.php
Soll sich aber ändern
Gruß
Platt
Also Leude,
ich bin weder Busfahrer noch geschieden.
Ich habe auch mal gelesen, dass nacheheliche Kinder schlechter gestellt sein können. Zumindest war es in der Vergangenheit so, obwohl ich mir sicher bin, dass sich die Rechtspraxis zu Gunsten der Kinder geändert hat.
Und: Die Kleine ist nicht NACHEHELICH.
Gruss,
Michael
Hi weisnich,
ich will mich nicht streiten. Es war lediglich der Versuch, zu ergründen, warum der Rechtsanwalt so rechnet. Es ist auch vollkommen uninteressant, ob das Kind nachehelich ist. Was interessiert ist die Tatsache, dass es unehelich ist. Und momentan scheinen die Gerichte noch so zu verfahren. Aber wird sich ja voraussichtlich zum 1.4.2007 ändern. Solange ich nichts anderes sehe ist es halt so.
Der Beruf spielt keine Rolle.
Gruß
Platt
Nun sagen mir die Hammer Leitlinien:
24. Konkurrenz von Unterhaltsansprüchen
24.1 Zusammentreffen von Ansprüchen minderjähriger Kinder, privilegierter volljähriger Kinder und getrennt lebender bzw. geschiedener Ehegatten:
Minderjährige Kinder, privilegierte volljährige Kinder und getrennt lebender/geschiedener Ehegatte sind gleichrangig (§ 1609 Abs. 2 S. 1 BGB). Die Kinder erhalten den Tabellenunterhalt wie zu Nr. 11, der Ehegatte die Sätze wie zu Nr. 15. Im Mangelfall (vgl. Nr. 23.1) gilt Nr. 23.2.
Da steht nix von vor-, nach-, ausser- oder innerehelich.
Ich hoffe mal, das Ding kommt in die Tonne.
Gruss und Dank,
Michael
Moin,
zwar stimmt die Tatsache, dass die Verteilungsmasse auf Kind 1, Kind 2 und Exe verteilt wird. Allerdings sind da zwei grundlegende Tatsachen zu beachten:
- beide Kinder sind gleichberechtigt. Das heisst, dass sie beide den ihnen zustehenden Unterhalt bekommen. Reicht die Verteilungsmasse nicht aus, wird diese gleichmäßig auf die Berechtigten verteilt. Das heißt, das der Unterhalt für Exe und Kind 1 sinkt, wenn ein Mangelfall vorliegt (ist ja auch mathematisch richtig, eine Summe X wird durch drei statt durch zwei verteilt).
- Das führt (wenn bereits jetzt ein Mangelfall vorliegt) dazu, dass der Titel des Kindes 1 nicht mehr bedienbar ist, d.h. die darin stehende Summe ist nicht mehr korrekt. Wenn eine Differenz von 10% aufliegt, kann Abänderungsklage eingereicht werden.
Jetzt kommt das "Schmankerl", wie man hier so sagt:
da ich davon ausgehe, dass deine Lebensgefährtin und das jüngere Kind wie du auch in Frankreich leben, greift für dieses Kind das französische Recht, da der Wohnort des Kindes maßgeblich ist. Also fix mal schlau machen, denn unter Umständen ergibt das eine ganz anderes "Mischungsverhältnis".
Gruß, Xe
Hallo Forum,
heute wieder Umgang.
Mein Vater verlegt gerade ein Regenrohr im Garten. Da wollte der Kurze natürlich unbedingt hin mit Bagger und Schaufel. Gut, dass ich ihm alte Klamotten angezogen habe.
Da ich nun auch meinen Ernährungsbeitrag leisten wollte: Im Anschluss Erdbeeren pflücken. Der Kurze liebt Erdbeeren und ist von Reihe zu Reihe gehüpft, kniete sich hin und schlug sich den Bauch voll. Dabei liess er es sich nicht nehmen, sich vereinzelt in Erdbeeren zu knien. Sehr gut, dass ich ihm alte Klamotten angezogen habe.
Nun fahren wir danach zu seiner Mutter. Die kommt auch gerade an und ich frage sie: Möchtest auch ein paar Erdbeeren? Sie meinte aber, dass es zu viele seien und sie sich was abnehmen wolle.
Als wir drei nach oben gingen, lud mich der Kurze in der Wohnung ein. Da ich nun aber schon zwei Strafanzeigen von der Ex habe, sagte ich ihm: Nee, Papa wartet besser im Flur. (Niemals werde ich allein in einem Raum mit meiner Ex sein, das habe ich mir geschworen!) Er zu seiner Mutter: "Mama! Papa will nicht mitkommen" Sie "Ja" Ich "Papa wartet hier, okay?"
Nun ist mein Kleiner im Augenblick recht trotzig und liebt Erdbeeren. Als sie mir die restlichen Erdbeeren zurückgeben wollte, kämpfte er nun um den Korb und schrie: NEIN! NEIN! Danach liess er sich auf dem Boden fallen und schrie einfach nur noch - und das ganze Haus hört mit.
Natürlich empfand ich die Situation schlimm. Aber irgendwie auch nicht. Der Kurze zeigt seine Mutter, dass er mit mir zusammensein wollte. Und da sie immer so auf Nachb **tsts - ID 6**aft acht legt, feierte ich natürlich einen inneren Reichsparteitag, als er nicht nur mal beim Abholen, sondern auch mal beim Zurückbringen richtig aufdrehte. Gott ist gerecht.
Morgen dann wieder Abholen,... Hoffentlich reift irgendwann in ihr die Erkenntnis, dass einer Übernachtung nichts im Wege steht. Aber bis dahin liegt noch ein weiter Weg vor mir. Und die OLG Verhandlung in 2 Wochen bzgl. Unterhalt. Das nagt etwas an mir. Ob sie mich wieder kaputturteilen?
Gruss,
Michael
P.S.: Deep, was ich eigentlich so schlimm an dem Wort 'Nachbar-schaft'. Das musst du doch wirklich nicht zensieren. :rofl2: :rofl2:
Hallo Leute,
ich komme gerade wieder vom OLG. Dort verhandelten wir 3(!) Stunden über unseren Fall. Herausgekommen ist, nachdem ich wieder zusammengestreicht worden bin, dass sie einen Vorschlag machen wollen, bei dem etwa 180€ TU anfallen. Damit könnte ich Leben und hätte den Scheiss endlich mal von der Backe.
Nun mal sehen, ob die Gegenseite diesen annimmt. Obwohl der Richter nach der Zeit so angefressen war, dass er am Schluss mehrmals beiden Seiten drohte, diesen Vorschlag nicht abzulehnen.
Zwei kleine Details:
Die Tochter gibt es doch. Endlich auch schriftlich. Der Richter fragte die Ex erst einmal und dann noch einmal, ob sie sich denn auch sicher sei. Auch im Rest ihres Vortrags mangelte es an Glaubwürdigkeit. NAch
Für die 2200km Umgang kann ich mir pro Monat 123(!) Euro anrechnen lassen. Begründung: Den Rest kann ich ja vom Kindergeld bestreiten. Gut Nehmen wir 200€ und rechnen:
(Vergessen wir mal die theoretische KM-Pauschale von 9cent pro km.)
Ein Liter Diesel kosten derzeit mindestens 1,10Euro., also kann ich genau 181L Diesel davon kaufen. Macht Acht liter.
Das ist doch gut. Daher an euch: Kennt einer von euch ein verschleissfreies, wartungsfreies, investitionsfreies Familienauto, das nur 8L Diesel braucht. Und Öl sollte es auch nicht brauchen.
Uli, was ist mit deinem Unterhaltspanzer? Leih mir den doch, kriegst auch ein Mopped von mir im Gegenzug. Aber bitte mit rundum-Sorglos-Packet. Oder ich schick die Belege an deinen Chef, so dass ermir die Kohle überweist?
Haben OLG Richter eigentlich einen Firmenwagen, oder warum wissen sie nicht, was ein Auto kostet.
Gruss,
Michael
Uli, was ist mit deinem Unterhaltspanzer? Leih mir den doch, kriegst auch ein Mopped von mir im Gegenzug. Aber bitte mit rundum-Sorglos-Packet. Oder ich schick die Belege an deinen Chef, so dass ermir die Kohle überweist?
Haben OLG Richter eigentlich einen Firmenwagen, oder warum wissen sie nicht, was ein Auto kostet.
Das ist ja das Lustige: Steht das KFZ als Dienstwagen auf der Einnahmeseite ist ein VW-Polo plötzlich 450,- € netto/ Monat wert (was bei meiner Steuerquote von 25% einem zusätzlichen Bruttoeinkommen von 1.600,-€/Monat entspräche). Musst Du Dir allerdings ein Auto halten, um zur Arbeit zu kommen oder den Umgang zu pflegen, so finanziert sich das praktisch von selbst.
Unterhaltsrecht heißt auf gut Deutsch: die Kohle fließt grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) von MANN zu FRAU. Damit das geht, muss beim Mann viel Kohle da sein und das geht nur, wenn die Einnahmen hoch und/oder im Gegenzug die Kosten gering bleiben.
Uli
Hallo,
gerade habe ich eine Antwort von einer Französischen Freundin bekommen, die mich nach meinem Verfahren gefragt hatte. Was sie geschrieben hat, muss ich mal reinposten:
"Concerning your trial court, I am happy the judges gave you a correct amount. It was unbelievable that she asked more for her than for <Kindesname>. Comparing to what she asked, it looks a good deal. Hope she will really make <Kindesname> profit of the money. If she really loves <Kindesname>, she should and a mother always does.
You must me happy when all these things are finished you can go ahead in your new life."
Nun ja. Franzosen haben irgendwie eine andere Sicht auf die Dinge, oder? Meine Situation verstehen kann dort irgendwie keiner.
Gruss,
Michael
Hallo Forum,
Sachen gibt's die gibt es nicht. Glaubt es mir.
Zur Erinnerung:
Trennung Ende 04. Dann konnte ich unseren Sohn nur 2x2h sehen. harte Diskussionen, Boykott, Klage, dann 3,5 Stunden.
Beginn des Jahres gehe ich der Sache nochmal nach, wieder etwas mehr. Sonntags 8,5 Stunden
Jetzt hake ich wieder nach. Schreibe ne Mail an meine 'Freundin' vom JA. Plötzlich fällt mir auf. Man, Micha, ersten Sprung des Dreisprungs vergessen.
Also Mama angerufen:
Ich: Hallo, hier ist der Michael
Sie: Ich hatte schon versucht dich zurückzurufen (Ich hatte zuvor angerufen)
Ich: Ist egal. Ich wollte mit Dir über Umgangserweiterung reden.
Sie: OK
Ich: Ja gut, wo denn? Sollen wir uns irgendwo treffen? Oder zum JA?
Sie: Och nee. Lass uns das Samstags genau so machen wie Sonntags.
Ich: Das ist ja super, danke Dir.
10 Sekunden später war das Gespräch vorbei. Das Leben hat immer neue Überraschungen für mich. Nach all dem Grabenkampf fallen die Verbesserungen wie reife Früchte vom Baum.
So und jetzt sitze ich hier und bin einfach glücklich. Wieder 5h mehr.
:laffepc:
Prost,
Michael
Oh man Michael, das freut mich für Dich und den Kleinen *strahlt*
Es gibt also doch noch klitzekleine Wunder ?!
Gruß
Marina
Update:
Wie ich heute erfahren habe, sind beide Strafanzeigen tot. Seid einem Monat. Da fragt man sich also jetzt.
1. Warum haben die für so haarsträubende Vorwürfe 1,5 Jahre zur Klärung gebraucht?
2. Warum hat es die Staatsanwaltschaft zwar für nötig gehalten, die Anzeigende über die Einstellung zu informieren, nicht aber mich?
Erfahren habe ich durch die Einstellung nämlich, indem mein Strafverteidiger auf meinen Auftrag hin, noch einmal die Akten bestellt hatte.
Ich befürchte nur, dass ich auf beide Fragen keine Antwort erhalte.
Was mir nur auffiel war, dass ich den Brief meines Anwalts über die Einstellung der Strafverfahren gelesen habe, wie eine Gasrechnung. Ich bin mir von Anfang an sicher gewesen, dass die Anzeigen nicht weit kommen. Es hat mich sehr belastet, zumal auch ernsthafte Gefährdungen auftreten können, aber ich habe in dem Punkt auf meine weisse Weste vertraut.
Die Bestätigung war dann nur wie das Erhalten einer Gasrechnung: Gas verbraucht, Rechnung kommt, zahlen.
Jetzt hat die Ex die Geschichte in unserem Freundeskreis getragen. Ich könnte jetzt klagen, meine Freunde ansprechen, irgendwie kontern... aber in mir ist es leer. Meine Freunde werden wissen oder merken, dass an der Sache nichts ist, da ich mich auf freiem Fusse bewege. Ich lasse es dabei.
Mir fällt dabei wieder ein Gespräch mit der Ex ein. Ich flehte sie an, Kompromisse zu suchen und zu finden, da wir sonst am Ende vor einem riesigem Scherbenhaufen stehen.
Da sind wir jetzt. Ich habe bisher alles 'gewonnen':
- Umgang (Boykott durchbrochen, Umgang fixiert und ausgeweitet)
- Unterhalt (1/6tel ihrer Ursprungsforderung)
- 2x Strafanzeigen (eingestellt)
Freude will sich trotzdem nicht einstellen. Statt dessen fühle ich mich immer noch tief enttäuscht und trauernd. Nicht über das Stück Beziehung, sondern über den Menschen 'hinter' meiner Ex. Obwohl vieles sinn- und niveaulos war, wurde es angepackt, auf den Tisch gezerrt und mit dem Schlachterbeil seziert. Was dann da auf dem Tisch lag und was bei der Untersuchung herauskam, war egal.
Gruss,
Michael
Hallo Forum,
wieder einmal ein Update.
Der Umgang läuft jetzt Sa und So von 8:30-17:00Uhr. Leider kommt es bei den Übergaben zu Eskalationen.
Beim letzten Mal war ich vor dem Zurückbringen mit dem kleinen auf der Toilette. 15min später, bei Mama im Flur, hat sich er nicht mal 3-jährige dann trotzdem nass gemacht. Auf den letzten beiden Treppenstufen sagte er dann noch zu mir "Papa, warum kann ich nicht immer bei dir bleiben". Keine Sorge, ich will daraus jetzt keinen ABR Verfahren machen; ich antwortete ihm "hier ist es doch auch schön".
Das Problem ist nur: hinter den zwei Stufen war eine geöffnete Tür und in dieser stand die Ex.
Sie nahm den kleinen in der Hocke zwischen die Beine und liess einen ihrer Herrenmenschensalven ab. Bei ihr passiere das nie, ich sei nicht fähig...
Nun ist es so, dass das Einnässen auch 2x bei mir passiert ist. Das war dem kleinen total unangenehm. Ich denke aber, dass es nach der Abgewöhnung nicht anormal ist. Also machte ich kein Problem daraus. Lernen wird er es eh, weil ihm die kalte Hose sehr unangenehm ist.
Letztes Mal musste er bei mir 2x Erbrechen (einen Virus, den er einmal durch die Komplette Familie übertrug; mich erwischte es in der Nacht vor einem sehr wichtigen Gespräch über 9 Stunden). Beim 2. Mal rief ich dann die KM an, da ich Erbrechen zwar nicht für gefährlich halte, so lange es nicht mehrmalig vorkommt und der Kurze dehydriert. Ich wollte von ihr wissen, ob er schon bei ihr gebrochen hat.
Ihre Antwort: "Bringe ihn sofort zurück." Ich sagte ihr aber, dass ich dies nicht für nötig halte. Er war sehr fidel und wollte absolut nicht nach Hause, sondern trotzdem noch durch den Wald, in dem wir gerade waren.
Als wir aus dem Wald rausgingen, sagte er ungefragt zu mir "Papa, es geht mir wieder gut".
Was wurde nun daraus? Meine Ex meinte am Samstag zu mir, dass ich ihn zurückzubringen habe, wenn er krank sei und nach Hause wolle.
Sie versteht es einfach nicht. Wenn ich dem Jungen geschlossene Fragen stelle, dann wird er mir das erzählen, was ich hören will. Fragt Mama ihn also "Na, wolltest Du nicht nach Hause zur Mama", dann wird er nicht mit Nein antworten.
Obwohl die Strafanzeigen platt sind und der Unterhalt auch mehr oder weniger geklärt ist, steigt die Bereitschaft zur Kommunikation nicht.
Ich habe offizielle Telefonnummern und gehe immer dann an mein Telefon, wenn es klingelt. Verpasse ich ein Gespräch und jemand hinterlässt mir seine Nummer, dann rufe ich zurück.
Sie hat eine Geheimnummer und geht nicht an das Handy (nur solange ich keinen Umgang habe). Beratungsgespräche hat sie mehrfach abgelehnt. Sorgerechtsrelevantes will sie auch nicht mit mir besprechen - das Kind lebe schliesslich bei ihr.
Ich taste mich nun einen schmalen Grat lang:
Als erstes muss ich die Zahl der Übergaben minimieren. Daher habe ich heute, mithilfe meines Anwaltes eine erneute Erweiterung eingeleitet: Fr, 17:00 - So 17:00. Freitag, weil ich den Kurzen immer total übermüdet bekomme und er 3 Stunden Mittagsschlaf bei mir braucht (das haben wir natürlich nicht erwähnt).
Ferienregelung ist dann Bestandteil der nächsten Scheibe von der Umgangssalami, die ich Anfang nächsten Jahres angehen werde.
Weiterhin baten wir um Mitteilung des Kindergartens. Ich habe jetzt 3 mal gefragt und 3 mal abartige Antworten bekommen.
Das wird für Zündstoff sorgen, allerdings ist und bleibt der Umgang mein Hauptziel und da darf ich nicht wackeln.
Ein Problem, das bleibt ist die Kommunikation. Wie kann ich meine Ex dazu bringen, dass sie einen Vorteil hat, mit mir über das Kind zu sprechen, ggf. sogar das gemeinsame Sorgerecht warzunehmen?
Ich habe mir schon überlegt, zu unserem Pfarrer zu gehen, den sie persönlich kennt und zu dem sie eine mittelstarke Verknüpfung hat. Bei dem könnte sie nicht ohne weiters Nein sagen, ohne ihr Gesicht zu verlieren. Allerdings ist mir nicht klar, ob ich sie in diesen Druck bringen sollte.
Gruss,
Michael
Hallo Leute,
Business as usual: ganzes Wochenende Umgang will sie nicht (sie könne keinen Bedarf erkennen) und zum Kindergarten lässt sie sich auch nicht aus. Frechheit aber auch von mir
Brief gelesen, Anwalt angerufen und der macht jetzt 2 Klagen fertig:
1. Umgang am kompletten WE + 1/2 Ferien
2. Welcher Kiga
Das wir uns immer zu fünft damit beschäftigen müssen....
Es ist gut, eine Kriegskasse zu haben. Ich befürchte nämlich, dass sie selbst für die zweite Klage PKH bekommt :knockout:
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
ich fürchte, mit der PKH hast du Recht. Mutti will doch nur das Beste.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama