Hallo Michael,
warum willst du wegen des Neuen etwas machen? Es ist doch normal, dass die Mutter auch nicht ewig solo bleibt.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Andrea,
ich bin heilfroh, dass der Neue aufgetaucht ist. Wir haben da genau die selbe Meinung.
Was mich interessiert, ist aber Ehegattenunterhaltsrelevantes. Den mag ich nämlich gar nicht gerne zahlen.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
wenn du auf eheähnliche Gemeinschaft anspielst, die kommt er nach 2 Jahren zum tragen. Und natürlich kannst du protokollieren in der Zeit, wann z.B. gemeinsame Urlaube stattgefunden haben. Wenn du Glück hast, funktioniert es ja gut und die beiden heiraten.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hallo Forumler,
ich hatte in der letzten Zeit zu viel zu tun, um hier aufzutauchen, dann schaue ich mal wieder rein: 2395 neue Posts. Oh Mann. Einige quergelesen und seitdem habe ich vom Kopfschütteln Nackenschmerzen. Unfassbar, irgendwie.
Ich war wieder in Afrika und diesesmal war es noch schlimmer, da ich nicht in der Fabrik schlief sondern ausserhalb. 1 Stunde hin und eine zurück. Zusammen 2 Stunden Horror täglich. Das hatte oft was von Horrorshow. 'Polizeikontrollen' mit Maschinenpistolen auf den Hauptstrassen, die einfach nur Geld zocken. Mitten in Lagos nackte Tote auf dem Bürgersteig, denen man das letzte Hemd geklaut hat. Kleinkinder als Strassenverkäufer, Prostitution. Und in 10 Jahren wird ein Drittel der Nation tot sein. Jeden Tag sterben dort soviele Menschen wie in einer Kleinstadt an Aids.
Wenn man nachts in sein 'Hotel' kommt, vor Hitze und Dreck fast umkommt hat man Probleme die Bilder aus dem Kopf zu kriegen. Und das Land ist eins der Reichsten der Welt. Mehr als 20% des Rohöls kommen daher. Das Geld landet laut Weltbank bei 0,3% der Nigerianer.
Gott sei Dank habe ich damit nichts zu tun. Ich mache Trinkwasser.
Im 'Hotel' sprach ich mit den Ölfritzen. Die sind teilweise schon Jahrzente da und haben sich 'eingelebt'. Arbeiten, abends mit Wein, Weib und Gesang die Kohle verjubeln. Zu Hause in Europa auch die Tragödien, wie wir sie erleben. Aber die Jungs sind ausser Reichweite der Gesetze.
Und in Nigeria ist Recht nur eine Frage von Geld. Alles ist zu kleinen Preisen käuflich.
Die Typen merken gar nicht mehr, wie krank ihre Seelen eigentlich sind.
Wieder zu Hause Umgang nach Plan. Mein Bruder hatte während meines Aufenthaltes in Nigeria einen Schlaganfall, daher nahm ich mir den Montag nach dem Umgangswochenende frei, um ihn zu besuchen.
Den Montagmorgen begann ich mit einem Besuch beim JA.
Faktisch hatte ich in Erfahrung gebracht, dass die Mitarbeiterin schon seit Weihnachten Kontakt mit der KM aufzunehmen versucht, allerdings keine Antwort erhält. Sorgen macht ihr das nicht, da sie weiss, dass ich auf den Kleinen 'aufpasse'.
Dann erklärte ich ihr noch einmal, warum 3,5h zu wenig sind, aber sie wies meinen Vorstoss zurück, indem sie mir sagte, dass ich ja nichts anderes erwarten sollte, da ich ja so schnell eine neue Familie gründete und dass sie die Mutter unterstützt, schon allein, weil sie nicht weiss, was noch alles in der Ehe vorgekommen sei.
Ich musste schlucken. Dann fragte ich sie noch warum sie so ablehnend und arrogant sei, was sie natürlich bestritt.
Danach rief ich meinen Anwalt wegen der Strafsache zur Vergewaltigungsanschuldigung an. Die Anzeige ist jetzt fast ein Jahr alt. Die Ex wurde drei mal vernommen, ich nie. Dafür konnte ich aber nachweisen, dass sie unter Eid gelogen hat. Mit einem Zeugen. Ein andere Zeuge, unser Eheberater, wurde auch noch vernommen.
Aber kein Resultat. Weder muss die Ex sich wegen der Lüge verantworten, noch hat die Staatsanwältin den 'Mut', die Sache fallen zu lassen. Die ganze Geschichte ist so absurd. Ich schliff dem Anwalt nocheinmal ein, dass der Deckel langsam zugemacht werden müsse. Egal wie.
Ich dachte nach, sprach mit meinen Leuten. Mir wurde klar, dass ich, um beim dem JA weiter zu kommen, die Sachbearbeiterin ersetzen muss. Die ist mit ihrem 'Genderforschungshintergrund' gemixt mit den Anschuldigungen der Ex so mit Vorurteilen belastet, dass sie nur schaden kann.
Ich rief sie also an. Sagte ihr, dass wir nicht miteinander warm werden würden, ich mich ihr nicht deutlich machen könne. Ich bat sie, mir einen Weg aufzuzeigen, wie wir den Sachbearbeiter austauschen, ohne, dass jemand den Kopf dabei verliert. Geht nicht, sagt sie, aber sie will einen Hausbesuch machen. Blablabla.
So. Mein kurzer ist 2,25 Jahre. Ich habe ihn an 2 Wochenenden im Monst an 2 Tagen für 3,5 Stunden. 0,5 Stunden für die Fahrt, 1,5 Stunden zum Warmwerden und 1,5 Stunden zum Papasein.
Der Kurze braucht mich. Er hat Angst vor Geflügel (damit meine ich z.B. Raben; V ögeln verbietet die Software hier), ich gehe mit ihm in den Zoo. Er hat Angst vor Zügen, ich gehe mit ihm auf den Bahnhof. Er verliert seine Angst und kann freier sein. Hört er heute einen Zug, will er dahin, gucken.
Seine Mutter ist gut, aber sehr angstbeladen. Und ich habe Sorge, dass er damit verbrannt wird.
Ich kann jetzt wieder klagen, muss aber damit rechnen, keine Verbesserung zu erhalten. Oder ich warte, bis er 3 ist, dann muss was kommen.
Bis dahin kann sich die Situation aber weiter manifestieren und ich bleibe bei der Situation.
Mit dem JA erreiche ich nix. Von der Mutter kommt auch nichts. Die Frage ist nun. Klagen oder warten bis er 3 ist und dann klagen.
Vielleicht habt ihr da einen guten Rat.
Gruss,
Michael
[Editiert am 26/3/2006 von Weisnich]
Hallo Weisnich,
also ich hatte geklagt als meine Tochter ungefähr so alt war wie dein Sohn und war erfolgreich. Aber auch nur deshalb, weil meine "Ex" eigentlich keine Umgangsverweigerin ist, sondern auf die "Ratschläge" einiger Beraterinnen hörte, die sagten das Kind sei für Übernachtungsbesuche einfach noch zu jung. Nachdem die Richterin dann mit Psychologen und Gutachten gedroht hat, sollten sich die Eltern nicht einigen, kann ich meine Tochter seitdem regelmäßig mit Übernachtungsbesuchen sehen.
An deiner Stelle würde ich klagen. nicht sofort, sondern in 3 Monaten. Das hängt auch von den Bearbeitungszeiten des für dich zuständigen Amtsgerichtes ab.
Ich skizziere mal einen Zeitablauf, der ungefähr meinen Erfahrungen entspricht.
- Du reichst Klage ein.
- Ca. 14 Tage später fordert das Gericht vom Jugendamt einen aktuellen Bericht.
- Bei der "Performance" deiner Jugendamts-Perle braucht diese für den Bericht mindestens 4 Wochen. Bis er dir zugestellt ist über den "Transportweg" Gericht->Dein Anwalt-> Du vergehen weitere 14 Tage. Da sind dann schon 2 Monate mindestens rum.
- Wie der Bericht aussieht, kannst du dir heute schon denken. In meinem JA-Bericht stand damals als letzter Satz: "Aus Sicht des JA bestehen keine Bedenken gegen Übernachtungsbesuche der Tochter beim Vater". Diese Satz wird bei deinem Bericht wahrscheinlich fehlen. Dann erneute Anfrage übers Gericht, wieso denn dein Sohn nicht bei dir übernachten dürfe. Das sei ja der Antrag gewesen, und dazu müsse sich das Jugendamt schließlich äußern. Das dauert mind. weitere 4 Wochen. Jetzt sind schon 3 Monate rum.
- Das Gericht bestimmt einen Verhandlungstermin. Termin >= 8 Wochen bei dem für mich zuständigen Gericht. Dann sind 5 Monate rum, und dein "Kurzer" ist fast 3 jahre alt und die Begründung, er sei zu jung, um beim Papa zu übernachten, "zieht" dann nicht mehr.
Wartest du, bis er drei Jahre alt ist, gibt es eine Entscheidung erst, wenn er 3,5 Jahre alt ist.
Ist halt meine persönliche Meinung. Du kennst den Richter ja bereits persönlich, versuche mal abzuschätzen, wie er reagieren könnte, und frage mal deinen Anwalt.
Mit dem Jugendamt kommst du keinen Millimeter weiter. Jetzt hilft (wenn überhaupt) nur noch das Gericht. Ich würde an deiner Stelle nicht mehr allzu lange damit warten.
Gruß
Martin
Hallo Leute,
kleines Update:
Wie beschrieben habe ich meinem Strafanwalt in der Strafsache zur Vergewaltigungsanschuldigung Druck gemacht. Die Ermittlung jährt sich nächsten Monat. Seitdem ist nicht wirklich passiert. Und ich habe mich gefragt, warum die Staatsanwältin das Ding nicht mal langsam fallen lässt.
Mein Anwalt liess sich die Akte kommen und seitdem sind wir schlauer: Es ging eine neue Anzeige ein, wegen 'Verbreitung por nografischer Schriften'. Ich muss ihn wohl nächste Woche mal anrufen und fragen, was ich verbreitet haben sollte.
Die Sache wurde aber von der Staatsanwaltschaft in die Tonne getreten, weil ich ja nicht in D lebe - ihr müsst aber nicht meinen, dass ich ohne eigene Recherchen irgendwas davon mitbekommen haben sollte.
Auf jeden Fall hat es meine Ex wohl geschafft, die Sache mit der nächsten Anzeige am Leben zu erhalten.
Was mache ich denn nu? Wie kann ich meine Ex davon abbringen, zu versuchen, mich andauernd in den Knast zu stecken?
Gruss,
Michael
Moin,
wenn du wie oben beschrieben beweisen kannst, daß sie eine falsche eidliche oder nichteidliche Aussage getätigt hat, würde ich das wiederum durchaus anzeigen, und zwar an deinem Wohnort(!). Zwar ist das eine offene Kriegserklärung, aber ich denke, du befürchtest auch, daß diese Chosen ewig weitergehen werden, und genau das sollte damit unterbunden werden.
Gruß, Xe
Hallo Forumgemeinde,
es geschehen noch Zeichen und Wunder. Heute eine Mail vom der netten Dame aus dem Jugendamt:
Sehr geehrter Herr Weisnich,
in der vergangenen Woche hat ein gemeinsames Gespräch mit der Kindesmutter in der Dienststelle stattgefunden.
Die Regelung des Umgangsrechts wurde erneut erörtert.
Die Kindesmutter hat darüber hinaus hinsichtlich der Durchführung der Besuchskontakte geäußert, dass bei einer Ausweitung die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund stehen müssen. Das heißt die Versorgung (regelm. wickeln, ect.) muss gewährleistet sein und im Notfall sollten sich die Elternteile entgegen kommen und den Jungen auch mal, falls es ihm z. B. nicht gut geht oder er unruhig wird, früher zurück bringen. Die elterlichen Bedürfnisse sollten also nicht im Vordergrund stehen.
Frau Ex-Weisnich hat vorgeschlagen die Besuchskontakte, wie nachfolgend, auszuweiten:
Der Samstag wird von 8.30 bis 12.00 Uhr ohne Veränderung beibehalten.
Am Sonntag findet eine Ausweitung von 5 Stunden statt. In der Regel hält [Der Kurze] in der Zeit von 13 bis 15 Uhr Mittagsschlaf.
Dieser sollte regelmäßig beibehalten werden, um den Tagesrhythmus des Kindes nicht durcheinander zu bringen.
Um 17 Uhr muss [Der Kurze] dann wieder an die Mutter übergeben werden.
Das nächste Besuchswochenende findet am 22. und 23.04.2006.
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit ein bißchen weiterhelfen.
Viel Spaß mit [Dem Kurzen] .
Mit freundlichen Grüßen
S. M. (nomen est omen)
Ich dachte mir: verstehen muss ich das mit Sonntag nicht, aber lieber einen Spatz in der Hand als eine Taube auf dem Dach.
Ein längerer Samstag wäre schon besser gewesen, weil ich ja immer noch 6 Stunden fahren muss, aber sei es drum. Irgendwo wollte die Ex mir dann doch wohl eine auswischen... nachdem ihr wohl vom JA klargemacht wurde, dass sie auf verlorenem Posten steht.
So, und jetzt sitze ich hier einfach und freue mich!!!!!!!!!!!! Ein kleiner Schritt für die Ex, aber ein grosser für das Vatersein (frei nach Armstrong)
Gruss,
Weisnich.
P.S.: Sollte ich ihr Blumen schicken? (Der Perle vom JA, nicht der Ex! Ich bin ihr so sehr auf den Sack gegangen, sie hat so leiden müssen... da habe ich jetzt ein schlechtes Gewissen.
Update:
Post vom OLG.
Ich soll neue Verdienstbescheinigungen vorlegen und alle Zahlungen nachweisen.
Exchen kann noch was sagen und sonst nix.
Was sagt mir das?
Sie wollen nicht meine neue Lebensgefährtin, die wegen Kindererziehung (5 Monate) zu Hause ist, einbeziehen.
Moment mal. Nach französischem Recht kann ich alle Kosten, die ich habe (Miete, KFZ, die Betreuung neuer Kinder...) abziehen und daraus berechnet sich die Leistungsfähigkeit.
So. Muss ich nun erst vor den EuGH?
Morgen rufe ich mal meinen Anwalt an. Die spinnen doch. Neue Familie, erhebliche Umgangskosten... vom SB bezahlen. Vielleicht sollte ich mal in Frankreich Sozialhilfe beantragen.
Gruss,
Michael
Hallo Weisnich,
so ganz bin durch deine Berechnungen ja nicht wirklich gestiegen.
Du schreibst jetzt " nach französichem Recht".........ich bin nicht sicher ob es irgend jemanden, im deutschen Recht Tätigen interessiert.
Exchen und Kind 1 ( wie du immer schreibst) werden nach deutschem Recht berechnet, glaube da liegt der Hase im Pfeffer, oder?
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Michael,
ich wünsch dir einfach mal Kraft für die Verhandlung.
Gruss Kruemel1
Hallo Myth,
ich habe ein Einkommen X.
Davon werden Lohnsteuern, KU und einer der ehelichen Kredite abgezogen. Dann soll ich noch TU bezahlen und mir bleiben 930 Euro.
Davon soll ich nun:
- zwei weitere Kredite (immerhin 400 Euro / Monat)
- Umgang (2200km, und wenn ich dem ADAC glauben darf, kostet das mindestens 572 Euro)
- Wohnsteuer (70 Euro)
und dann noch das lebensnotwendige:
- das 2. Kind
- die betreuende LG
- Miete
- Versicherung/Steuern
- Telefon
- einen neuen Hausstand
...
bezahlen.
Nun tue ich mich damit schwer. Und auch damit, dass meine Französische Leistungsfähigkeit nach deutschem Recht berechnet wird.
Jetzt klage ich vor dem OLG und die scheinen sich nicht für
- zwei weitere Kredite (immerhin 400 Euro / Monat)
- Umgang (aslles, was mahr als 13 cent kostet)
- Wohnsteuer (70 Euro)
- die betreuende LG
- Miete
- Versicherung/Steuern
- Telefon
- einen neuen Hausstand
zu interessieren.
Und da frage ich mich natürlich, ob das so richtig ist.
Weil ich kann dir dir Konsequenz ganz einfach erklären:
Von 1000 Euro kann ich das nicht. Also entweder nächsthöher klagen, nächstes Risiko eingehen, oder ganz schnell ab nach Chine, Afrika, Südamerika,... den Kurzen vergessen und meiner Verantwortung gegenüber meiner Tochter gerecht werden.
Gruss,
Michael
Hallo Forum,
alles wie gehabt. Ich habe gerade die Antwortschreiben der Gegenanwältin wegen des Unterhaltsprozesses bekommen.
Subjetiv betrachtet, wieder einmal der Wahnsinn. Die Spitze:
Meine Tochter existiert nicht. Also, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde sind gefälscht. Ich mache das alles nur, um den Unterhalt zu kürzen.
Und meinen damaligen 'Freunden' (die Freunde der Ex) habe ich das Kind auch nicht vorgestellt, noch nehme ich es beim Abholen mit. Und meinen Sohn halte ich wohl immer ein Hologramm vor.
Naja. Einmal soll ich darauf achten, dass die Kleine den Kurzen nicht immer 'schlägt', wenn es dann zum Unterhalt kommt, verstrahlt sie dann zu einer Energiewolke: E = m c².
Dann wird wieder alles abgesprochen, was abzusprechen ist. Es geht mir so auf den Geist, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen. Wieder einmal muss ich die absurdesten Behauptungen wiederlegen und mich haarsträubenden Anschuldigungen stellen - ich kann bald nicht mehr.
Gruss,
Michael
hallo michael,
auch wenn ich von chemie wenig verstehe, aus basteln von knallern mit unkrautex, also natriumchlorat,und zucker ,möchte ich dir dennoch mut machen. halt durch!!!
liebe grüsse bengel
Meine Tochter existiert nicht. Also, die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde sind gefälscht. Ich mache das alles nur, um den Unterhalt zu kürzen.
Antwortschreiben:
"Das abenteuerliche Vorbringen der Gegenseite bedarf keiner detaillierten Stellungnahme. Es wird auf die im Schriftsatz vom xx.yy.zzz beigefügten amtlichen Dokumente verwiesen. Sofern seitens des Gerichts dennoch Zweifel an der Existenz meiner Tochter (Name) sowie meiner Vaterschaft bestehen, wird um richterlichen Hinweis gebeten, welche Dokumente offizieller Stellen des Staates Frankreich noch beigeschafft werden sollen."
Eine Anekdote neulich beim Umgang:
Ich war zu viert Schwimmen. Unser Sohn hatte mit seiner Halbschwester gespielt und auch meine neue Lebenspartnerin wird immer besser angenommen. Die Zeit bringt es halt.
Nun in der Umkleide. Von der Harmonie angestachelt meinte unser Sohn:
Sohni: "Papa, wenn Du Dich dann mal mit C. (der Neue der Ex) triffst, dann... (und er fing zu grübeln an)
Ich: "Du, ich habe noch nie mit ihm gesprochen. Die verstecken den immer vor mir"
Sohni: "Aber warum?" (Einer seiner Standardsprüche)
Ich: "Weis(s)nich"
Sohni: "Ich glaube, er versteckt sich, weil Du so viel verdienst"
Ich konnte mich kaum auf den Beinen halten, blieb aber nach aussen unbeeindruckt und wechselte das Thema. Jaja. Kindermund tut Wahrheit kund.
So, dass musste ich mal loswerden. Glauben tut das eh keiner.
Gruss,
Michael
Moin,
ich weis(s)nich, ob es dir hilft, aber ein denkwürdiges Gespräch hat mal mit meinem Schwiegervater stattgefunden. Ex wollte in Bett im Wert von knapp 500 € (!) zur letzten Weihnacht haben. Besagter Schwiegervater meinte dann, ich würde doch arbeiten gehen, da müsste mir das wohl wert sein. Worauf ich ihm genannt habe, was ich verdiene (österreichischer Maßstab) - und er meinte, na für das Geld zu arbeiten wäre ja wohl mehr als dämlich, das könnte ich ihm nicht erzählen.
Er lebt seit knapp 25 Jahren von ALG/AlHi, jetzt Hartz IV.
Gruß, Xe
Hallo Leute,
heute brauche ich mal eure Hilfe.
Der RA meiner Ex hat nämlich eine pfiffige Idee:
Für unseren gemeinsamen Sohn (2,5Jahre) zahle ich 276KU (mit Titel).
Nun meint der RA, dass für das zweite Kind mit meiner LG weniger Geld zur Verfügung steht und will ihr nur 204 Euro gönnen. Also gleiche Altersstufe nur verschiedene Einkommensstufen.
Ist meiner Meinung nach nicht sinnvoll. Beide Kinder sind ehelich, sollten daher auch das selbe Geld bekommen.
Was meint ihr?
Gruss,
Michael
Hi,
eine wirklich pfiffige Idee. Warum gehts Du darauf nicht ein? Aber nach der geringeren Einkommensklasse.
Gruß
Platt
Neinnein Platt,
also den Titel über 276 will er schon so lassen. Nur an der Kleinen (7 Monate) soll ich Geld sparen. Für Mama's EU.
Gruss,
Michael