Hallo Foris,
so, ich muss nu los. Noch ein paar Stunden arbeiten gehen, dann nach auf dem Mopped nach Deutschland fliegen (hoffentlich habe ich nicht allzu viel Regen).
Morgen dann zum JA einen Titel machen, damit ich mit ihm die Prozesskosten senken kann und damm übermorgen 5er Gespräch zum Unterhalt. Aber Moment mal, die Zeugen habe ich ja vergessen. Tatsache. Meine Eltern haben auch eine Einladung gekriegt. Wer sonst noch kommt, weiss ich nicht. - Hoffentlich passen die alle in den kleinen Raum 😉 .
So und dann hoffen wir mal, dass im Endeffekt immer noch genug Kohle übrig blleibt, dass ich den Kurzen immer noch besuchen kann. Obwohl - wenn nicht, fahr ich einfach mit dem Fahrrad. Oder ich leg mich aufs Fax.
Ich hoffe ich habe Glück - Drückt mir die Daumen.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
viel Glück für morgen.
Gruß Robert
Hi Michael
Je te souhaite beaucoup de chance
Alexa
Beurteile einen Menschen nie nach seinem Lächeln.... manche Lachen nur um nicht weinen zu müssen.
Hallo Michael !
Auch wenn Du es nicht mehr rechtzeitig lesen kannst..
Ich drück Dir auch ganz fest die Daumen !!!
LG Marina
Hallo ihr,
ich habe wieder vieles zu berichten.
Am besten fange ich mal mit der Unterhaltsverhandlung an.
Der Richter fing also an zu rechnen und bemerkte schnell, dass ich ein Mangelfall bin. Daher schätzte er meine Lage rechtlich wie folgt ein:
- Lohn ist von mir richtig berechnet (oh danke, Meister, als Physiker, sollte ich die Grundrechenarten beherrschen)
- Lohnsteuer wird voll anerkannt (endlich auch mit Zustimmung der Gegenpartei)
- Wohnsteuer ist mein Ding (warum auch die Steuern beachten die ich zahlen muss? Ich kann mich auch einfach davor drücken oder unter einer Brücke schlafen)
- Partnerhandy ist mein Ding (also nicht nur mein Handy, sondern auch ihrs, Hä?)
- Motorradkredit wurde voll anerkannt, dafür aber kein Arbeitsweg (war klar)
- Das Arbeitszimmer, das nach französischem Recht anerkannt wird, ist auch mein Ding. Das Einkommen wird zwar in F erzielt, aber die Aufwendungen kann man nach deutschem Recht beurteilen (iss klar)
- Autokredit meiner Frau muss ich nicht weiter zahlen, dass ist unser Ding und hat mit dem Unterhalt nichts zu tun, wenn ich ihn nicht bezahle und angebe
- Den Kindesunterhalt am Existenzminimum (135%) hat er auch anerkannt; eigentlich liege ich sogar zwei Stufen darunter, aber er fand das gut und durch die Titulierung, an der er nichts ändern wollte, kann ich nun auch das hälftige Kindergeld anrechnen. Der Gegenanwalt hat gekocht, weil die Hälfte seiner Einnahmen auf einmal futsch waren. Tja, mein Lieber.
- Ach ja, einen weiteren Kredit hatte er noch übersehen, den wollte er aber dann auch anerkennen.
Gut, damit hatte ich fast gerechnet. Im Falle des Arbeitszimmers und der Wohnsteuer kann man sich noch streiten. Ich, und ich glaube auch das EGBGB sehen das etwas anders.
Dann kamen wir zu den strittigen Themen:
Angefangen bei den Umgangskosten:
Der Gegenanwalt war sich ganz sicher, dass ich diese aus zwei Gründen nicht ansetzen kann. Ersten sei ich mutwillig weggezogen und zweitens sei ich schließlich Mangelfall. (Ich sagte ja schon zuvor, dass der Junge echt keine Ahnung hat)
Der Richter meinte aber, dass er keine Mutwilligkeit sehe und auch die Anrechnung im Mangelfall gerade durchgeführt werden müsse. Und nun fing er zu rechnen an:
2200km. 13 Euro pro 100km (Hallo, wo lebt der Mann?). Macht 286 Euro. Die Hälfte erkannte er dann an: 143 Euro.
So und jetzt machte er einen Vorschlag.
Ich bekomme meinen Selbstbehalt (Von den 890 Euro bezahle ich dann die Wohnsteuer von 75 Euro und dann auch noch die 250 Euro, die der Umgang mehr kostet, macht 565 Euro zum Leben. Dann noch Arbeitszimmer, Miete, Fahrtkosten, Essen, Kleidung, Versicherung. Damit bin ich weit Jenseits der 0) und ich zahle meiner Frau 429 Euro TU.
Sie darauf: Nein, nehme ich nicht an (ich dachte nur: Danke, Schatzi)
Daher musste er nun ein Urteil vorbereiten. Und ich hoffe mal, dass er dann etwas seriöser rechnen muss und vielleicht auch mal Gesetze recherchiert. Ansonsten muss ich halt vor das OLG.
Gut, dann kam es zu den Elternkrediten. Und da wurde ich erst verhört und danach nacheinander meine Eltern. Und ich sage wirklich verhört, denn mit ‚vernommen’ hatte das nichts zu tun.
In ganz wenigen Details stimmen die Aussagen nicht überein, aber in den wichtigen Dingen. Wir hatten uns nämlich bewusst vorher nicht abgesprochen und ernten damit Glaubwürdigkeit. Volle Anerkennung nach 1,5 Stunden Verhandlung. Gut.
Leute, dass Ding war fernsehreif.
Am nächsten Tag hörte ich von meinem Strafanwalt, dass meine Ex richterlich vernommen wurde. Gut der Staatsanwalt hat also auch Zweifel.
Nun ist es aber nicht so, dass ich zu der Sache angehört wurde oder wenigstens meinen Anwalt briefen konnte. Nix da, der durfte mir nicht mal von dem Termin erzählen. Super so ein Gewaltenschutzgesetz. Aber ich habe mittlerweile das Anzeigenprotokoll. Und da passen einige Dinge nicht. Außerdem liest man von der ersten Zeile an den Strafcharakter aus dem Ding raus.
Gut. Leider geht das jetzt an einen anderen Staatsanwalt, wegen Ortswechsel (Tatortprinzip) und ich muss einfach hoffen, dass ich nicht an einen Beschützerinstinktbehafteten komme.
Mich wollte übrigens noch keine dazu hören. Seltsam das alles.
Jetzt aber der Hammer.
Gestern ruft mich meine Frau an und wir haben uns 52 Minuten am Telefon recht sachlich unterhalten. Sie weiß, dass mit ihrem Traumunterhalt nicht mehr zu rechnen hat (Am Anfang hatte sie mit Kind 1504 Euro von mir gefordert (jetzt dürft ihr mal rechnen, was mit Erziehungsgeld und Kindergeld dabei rauskommt)).
Und sie weiß auch, dass ich meine Position gegenüber dem Umgang gut ausgebaut habe und mir auch keine Fehler erlaube.
Aber auf einmal wollte sie mit mir über Umgang sprechen. Sogar über eine Ausweitung haben wir ernsthaft gesprochen. Wir wollen uns beim JA treffen.
Die Vergewaltigungsgeschichte klang auch an, aber an der Stelle sagte ich zu ihr, dass ich erst mit ihr darüber rede, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
Gut, dann stöhnte sie noch ein wenig, wie schlecht es ihr doch geht, dass sie vielleicht umziehen muss (och, tatsächlich?).
Keine Sorgen. Ich habe mich davon nicht einfangen lassen. Ein paar Sonnenstrahlen machen noch keinen Sommer, speziell bei ihrem Charakter. Aber heftig fand ich die Sache schon. Grabenkampf total mit allen Mitteln, selbst wenn diese strafbewährt sind und zwischendurch redet man mal eine Stunde am Telefon, als sein Nichts gewesen. Glauben tut mir das doch irgendwie keiner, oder?
So, und ich werde jetzt mal zusehen, dass ich mich irgendwie über Wasser halte. Zu Verlieren gibt es ja nicht mehr viel.
Macht es gut, vielleicht besser als ich,
Michael
Hallo Leidensgenossen und Leidensgenossinnen,
mit einiger Fassungslosigkeit habe ich, 10 Wochen nach der Verhandlung zum Unterhalt, mein Urteil erhalten.
Zur Erinnerung. 10 Wochen vorher schlug der selbe Richter als Kompromiss vor, dass ich 430 Euro zahle.
Nun soll ich fast 1000 Euro überweisen und für mich bleiben dann noch 930 übrig. Von diesem soll ich aber dann noch unstrittige Beträge zahlen, nämlich:
- Fahrtkosten wegen Umgang (2200km/Monat)
- Wohnsteuern, die es halt in F gibt (70€/Monat)
- Rückführung Dispokredit aus Ehe.
- 2 Kredite von meinen Eltern, die er nicht anerkannt hat
Wenn ich das dann noch mal abziehe, komme ich auf 43 Euro zum Leben.
Gut, dann muss ich auch noch das Ehehandy bis zum Ende bezahlen, die Fahrtkosten zur Arbeit wurden auch abgelehnt, die Anwälte... aber das ist ja dann auch egal. Ob mir nun 20 oder 2000 Euro zum Leben fehlen macht am Ende keinen Unterschied.
Selbstbehalt? Pustekuchen. Ich kann euch z.B. mal ein Zitat aus dem Urteil geben, das die Situation vielleicht ein wenig deutlicher macht. Die Erklärung, warum die Fahrtkosten zum Umgang nicht anzuerkennen sind:
„Ebenfalls nicht berücksichtigt werden können die vom Beklagten geltend gemachten erheblichen Fahrtkosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Sohn der Parteien. Fahrtkosten für die Ausübung des Umgangsrechts können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Der Beklagte hat diese Kosten im eigenen und im Interesse des Kindes selbst aufzubringen, da dies andernfalls sich auf den Unterhaltsanspruch der Klägerin und auch des Kindes selbst auswirken würden, wäre bei Anerkennung der Fahrtkosten die Lebensstellung des Kindes begrenzt. Nur wenn die Fahrtkosten dem beklagte schlechthin unzumutbar wären und dazu führen würden, dass dieser das Umgangsrecht nicht oder nur noch in erheblich eingeschränktem Umfang ausüben könnte, würden Billigkeitserwägungen es erforderlich machen, die Fahrtkosten zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 717, 718). Dies ist aber nicht der Fall [Meister, kann ich nicht rechnen oder Du? 40 Schleifen ist zu wenig zum Leben. Natürlich werde ich meinen Sohn nicht mehr besuchen können]. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Klägerin einen Unterhalsanspruch unterhalb des Existenzminimums [ja, genau 24 Euro drunter]...“
Den Rest erspare ich euch, da es nun noch abgedrehter wird.
Nun für mich klingt das nach cerebraler Diarrhoe. Aber nun brauche ich eure Hilfe.
1. What the F… ist BGH NJW 1995, 717, 718? Das sind mind 286 € im Monat. Habe ich echt als Physiker eine Rechenschwäche? Oder warum ist mir das zuzumuten?
2. Mein Richter berechnet die Fahrtkosten mit 13ct/km. Wie soll man das schaffen? Woher hat der das? Kann ich Belege benutzen um die Kosten aufzuschlüsseln, oder ist das dann auch egal?
3. Der hat z.B. den Dispo in dem Urteil unterschlagen, obwohl er nach der Verhandlung noch mal Papiere dazu angefordert hat und diese auch erhielt. Schlonzerei? Was soll das?
Dann mal nebenbei. Natürlich gehen wir in Berufung, weil zu verlieren gibt es nicht mehr viel. Vielleicht sollte ich aber einfach zurück nach Deutschland zurück und mich in das Heer der Hartz IV Bezieher einreihen.
Gruss,
Michael
Moin Michael,
ja, es geschehen Dinge zwischen Verhandlungstermin und Urteilsverkündung, die dem normalen Menschen nicht zugänglich sind...
BGH NJW 1995, 717, 718?
BGH Neue Juristische Woche Jahrgang 1995 Seite 717 und 718. Da steht ein Urteil, auf das sich bezogen wird.
Meines Erachtens hat der Richter einen Beschluss des BVerfG unbeachtet gelassen (>hier). Dort steht im vorletzten Absatz:
2. Das Unterhaltsrecht darf dem Unterhaltspflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen, sein Umgangsrecht zur Erhaltung der Eltern-Kind-Beziehung unter Berücksichtigung des Kindeswohls auszuüben. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen. Die Bemessungsregelungen für den Unterhalt ermöglichen die Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts.
Na, den Spruch des BVerfG soll der Richter sich mal zu Gemüte führen...
Mein Richter berechnet die Fahrtkosten mit 13ct/km.
Das ist eine Pauschale und sollte sich in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien finden.
Der hat z.B. den Dispo in dem Urteil unterschlagen
Damit dokumentiert er, dass er auch nur ein Mensch ist. Und vor allem Staatsdiener. Bevor der Staat zahlen muss, bist du erst an der Reihe.
Der Gang zum OLG ist absolut gerechtfertigt.
DeepThought
[Editiert am 3/12/2005 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Zur Erinnerung. 10 Wochen vorher schlug der selbe Richter als Kompromiss vor, dass ich 430 Euro zahle.
Hi weisnich,
ist ja übel, wie das gelaufen ist 😡
Klar, hinterher ist man immer schlauer, doch warum hast dem Kompromiss nicht zugestimmt?
Kopf hoch und weiter....
Liebe Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Hi Fly,
weil meine Ex den Vorschlag abgelehnt hat und als Klägerin zuerst gefragt wird.
Ausserdem ist da das letzte Wort noch nicht drüber gesprochen. Und bei einem Kompromiss hätte ich jetzt Sorgen, ggf. Änderungen in meinem Leben einfliessen zu lassen. Kompromisse zahlst Du einmal erst.
Vergleiche dazu auch DT Goldene Regel zu den Kompromissvorschlägen im Unterhaltsrecht.
Gruss,
Michael
Hi,
dass Umgangskosten nicht mal dann anrechenbar sind wenn sie von der Gegenseite verursacht wurden ist hierzulande üblich, ich durfte und darf das selbst buchstäblich erfahren und bezahlen... Der Staat hat trotz aller gegenteiliger Lippenbekenntnisse kein Interesse am Kindwswohl, sondern daran, dass die Mütter bestmöglich monetär abgepolstert sind, will heissen, der SB des Vaters ist die einzige einigermassen (jaja) harte Grenzlinie. Dass Kids ein naturgegebenes Wohl im Umgang mit ihrem Vater erfahren ist dagegen für die Politik und femizentrierte Rechtsprechung völlig nachrangig.
In deinem Fall würde ich dennoch auf jeden Fall vors OLG ziehen. Und, wenn dir das möglich ist, mit dem härtesten Hund als Anwalt den du dir leisten kannst, auch wenn der nicht nach BRAGO tätig wird sondern gegen Erfolgsprämie oder nach Stundensätzen. Nicht, weil ich Chancen sehe dass die Umgangskosten angerechnet würden vorm OLG, das ist praktisch aussichtslos. Sondern wegen der Wohnsteuern, des Dispokredites und der Kredite deiner Eltern. Mach das alles mit Nachweisen noch fester als bisher, und dann lass den Anwalt machen.
cya, und viel Erfolg,
elwu
Moin,
und vergiss die im Euroraum vorhandenen Lebenshaltungsindizierungen nicht - Österreich ist z.B. 6% teurer als Deutschland. Die ARGE hat wohl mittlerweile von mir bzw. meinem Anwalt die Nase voll und hat eine Erhöhung des Selbstbehaltes um 6% von 890 € auf 945 € akzeptiert. Näheres Material dazu gibt es bei Destatis.
Gruß, Xe
Hallo Xe,
das habe ich schon drin. Allerdings solltest Du nicht Dein SB bereinigen, sondern Dein Nettoeinkommen.
Es wird mit dem deutschen System gerechnet, also ist es nur sinnvoll ausländische Einkünfte vor der Rechnung zu bereinigen. Das meint auch mein AG-Richter. Rechne das mal nach.
Gruss,
Michael
Hallo Leidensgenossen,
heute schreibe ich euch schweren Herzens.
Eigentlich bin ich am Wochenende nach Deutschland gefahren, um meinen Sohn zu sehen... eigentlich. Ich packte also Kind und Kegel in das Auto, fuhr zu meinen Eltern und legte mich gerade hin. Den Tag zuvor war ich noch beruflich in Paris.
Völlig abgekämpft legte ich mich also um 19:00 Uhr ins Bett. Die Next kümmerte sich ums Kind, obwohl sie eigentlich auch auf dem Zahnfleisch ging.
Dann um 22:00 ein Anruf auf dem Handy. Meine Ex. Kind sei krank. Vielleicht Sonntag.
Ich hatte ihr noch erklärt, dass ich Anfang Januar beruflich für 2 Wochen nach Afrika muss (sie denkt an 'Urlaub' ich denke an Bürgerkrieg) und in der Zeit genau das Besuchswochenende liegt.
Ich bat darum vorzuziehen. Dazu muss ich sagen, das ich in der Vergangenheit auch mal Verschiebungen hinnahm, auch wenn die Gründe nichtig waren, weil ich mich kompromissbereit zeigen wollte.
Meine Ex sagt, kein Problem aber nur nach hinten, sprich zu meinen Lasten. Ausserdem habe er ja an dem Wochenende Geburtstag und da wollen sie weg. Sie sprach so, als sei ich der Letzte, der den Kurzen an seinem Geburtstag sehen dürfte.
Insgesamt war sie wieder sehr schnippisch, sagte ich solle meinen Rausch ausschlafen... Nebenbei gesagt: ich trinke eigentlich nie Alkohol... es war erbärmlich.
Nun habe ich im Endeffekt meinen Sohn nicht sehen können (also der Besuch bei den Grosseltern mütterlicherseits war natürlich kein Problem, dafür war er dann doch nicht zu krank, daher der Konjunktiv), das nächste WE wird er dann wieder 'krank', dann bin ich in Afrika und im Februar feiern wir dann Weihnachten und seinen Geburtstag nach.
Das tut weh. Diese Ignoranz und diese Arroganz ist schwer zu ertragen.
Dazu noch der finanzielle und körperliche Aufwand bei dem Kind, meiner LG und mir.
Ich muss gestehen, dass ich in der Folgezeit mal wieder über eine ziemlich wilde Reaktion nachgedacht habe und auch kurz davor stand... aber ich die Ex nie treffen, ohne unseren Sohn zu treffen.
Also besann ich mich wieder auf das LoLa Prinzip und fokussiere mich auf die drecks Erweiterung, des Umgang auf einen Tag an der ich jetzt schon ein Jahr vergeblich arbeite und nur auf Unverständnis stosse.
Und hoffentlich wird irgendwann mal einiges einfacher. Ich weiss nicht, wie lang der Glaube an das LoLa Prinzip wirken kann.
Danke für das Zuhören,
Michael
hallo weisnich,
das tut mir leid für dich. bleibt dir nicht anders übrich, als sachlich zu bleiben und einen unendlich langen atem zu haben. bon voyage.
Paris ne s'est pas fait en un jour.
à bientôt
bengel
Hallo Michael,
es tut mir richtig weh das lesen zu müssen und Dein Frust und
deine Verzweiflung ist fast zum Greifen nah. Es erscheint mir
auch so boshaft.
Aber Bengel hat recht. Du wirst nur Weiterkommen wenn Du
dich bis bisher um Sachlichkeit bemühst. Dass das leichter
gesagt als getan ist, darüber brauchen wir gar nicht reden.
Ich hoffe nur, dass Deine neue Familie Dir ein wenig von der
Kraft zurück gibt, die Du in dem ständigen Kampf um Deinen
Sohn aufbringen mußt.
Das wünsche ich mir für Dich !
LG Marina
Erfolgsbücher haben ja immer einen wahren Kern, aber vermutlich
reicht es nicht nur eins davon zu haben :calim:
http://www.infosekta.ch/is5/gruppen/lola_flam1999.html
Ganztägigen Umgang wünsche ich Dir schonmal für spätestens
nächstes Jahr , es gibt ja durchaus Sinn mit dem Vater
in Ruhe Zeit zu verbringen, wie das mit alle 14 Tage für 2-4 Stunden klappen
soll wird mir für immer ein Rätsel bleiben. Überlegt Dir schonmal wie das
funktionieren könnte, daher welcher Autositz ist der beste, wo kommt der Saft hin, wo kann er
spielen, Schläfchen halten, sind die Steckdosen gesichert und soweiter.
Das Denken in diese Richtung zu bewegen, hat bei mir geklappt, aber ob das für ein Erfolgsbuch
ausreicht weiss ich jetzt auch nicht ....
[Editiert am 26/12/2005 von sascha]
--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.
Hallo Michael,
traurig, daß es für dich und den Lütten so gelaufen ist.
Trotzdem hast du richtig reagiert. Ich kann die Wut verstehen und auch, daß man am liebsten losbrausen möchte. Gut, daß der Verstand i solchen Momenten siegt, wenn auch nur knapp.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Lieber weisnich / Michael,
ich habe den kompletten Thread durchgelesen und bin ergriffen.
Du schreibst so nah, so ausdrucksvoll, dass man meinen könnte,
man würde sich einen Film ansehen.
Ich hab' Dich richtig in's Herz geschlossen !
Dass Du Deinen Sohn nicht sehen kannst und keine Verschiebung statt findet,
Du danach in Afrika bist und auch nichts gegen die Willkür der Kindesmutter
machen kannst, tut mir leid.
Ich hatte meine beiden Kinder an Heilig Abend auch nicht, und es hat "etwas" gefehlt.
Wie viel "leerer" muss es bei Dir im fernen F gewesen sein.
Deine Erfahrungen mit dem JA (und die sehr bildhafte Schilderung) kann ich nur bestätigen.
Schon seltsam, wenn man sich als Mann und Vate rbemüht zum einen keiner der "schlechten Väter"
zu sein, die sich nicht um ihre Kids kümmern und keinen KU / TU /EGU zahlen wollen, in dem man die
einzige Möglichkeit - nämlich zum JA zu gehen - nutzt, um eine Regelung herbei zu führen und dann einfach nur so (wie im von Dir beschriebenen Fall) behandelt wird, bzw. auf Ignoranz und Blindheit stösst. Und wenn man mal nicht auf selbige stösst, dann kann der andere Teil ja immer noch die Gespräche ablehnen.... Da geht mir der Hut hoch, aber ich habe inzwischen einen neuen Wahlspruch, der da lautet ," kannst du die Situation nicht ändern, ändere deinen Standpunkt zur Situation."
Ich drück' Dich und die Daumen und wünsche Dir auf diesem
Weg ein 2006, dass wesentlich besser für Dich , Deinen Sohn und "Next" läuft.
ganz liebe Grüße
strike
hi weissnich,
mann oh mann, da habe ich schon gedacht, dass es mich hart erwischt hat. Aber wenn ich diese Sachen so lese, dann schnürt es mir direkt die Kehle zu. Verdammt Umgang gegen Geld. Das gibts doch gar nicht! Wo leben wir denn hier?
Liebe gibts anscheinend wirklich nur noch in den Hollywood-Machines. Das tut mir so leid. Hey was ist mit den Frauen los? Kind als Handelsobjekt?! Na toll!
Hier läuft wirkllich was gewaltig schief.
Hallo Forum,
ich wollte mich mql wieder zurückmelden.
Am 2. Jan bin ich ja für 2 Wochen nach Westafrika. Beruflich. Dadurch konnte der JA termin nicht stattfinden.
Dann bekam ich noch mal Verlängerung; noch ne Woche. Der Aufenthalt da hat mich fertig gemacht.
Körperlich wegen der Hitze, dem Essen. Eigentlich war ich 3 Wochen krank. Und dnn die Arbeitszeiten waren hart. Wir haben rund um die Uhr gearbeitet.
Seelisch wegen dem, was ich da gesehen und erlebt habe. Leute, es geht uns verdammt gut hier.
Am letzten Tag bin ich dann zum Doc. Gott sei Dank keine Malaria.
Dir Rückreise ging dann mit dem Nachflug nach Paris, mit dem Mietwagen zu meinem Wohnort und dann mit dem Privatwagen ins Ruhrgebiet zu meinem Sohn. 27h reisen.
Der Umgang gestaltete sich dann aber normal. Abgesehen von den üblichen Herrenmenschen-Sprüchen der Ex. Ach ja, und sie hat jetzt nicht mehr nur verdeckt einen Neuen. Er wohnt bei ihr. Der hat aber keine Patte, so dass ich den beiden nicht lange gebe.
Der Kurze war froh, mich zu sehen und wir haben eine gute Zeit verbracht. Naja, mit seiner Halbschwester kann er noch nichts anfangen, aber warten wir mal ab.
In Afrika habe ich erfahren, dass ein Freund von mir, den ich als Zeugen angab, bei der Polizei eine recht gute Aussage für mich gemacht habe. Ich hoffe, dass ich damit dem Vergewaltigungsvorwurf den garaus machen kann. Zumindest konnte ich beweisen, dass meine Ex in zentralen Punkten zweifach eidesstattlich gelogen hat. Ich hoffe das reicht.
Dann habe ich wieder briefe bekommen. Die BfA will Dokumente von mir haben, die schon lange nicht mehr existieren. Doll. Mal sehen, wie ich die ranschaffe,
Und dann bin ich immer noch keinen Millimeter weiter, was die Umgangserweiterung angeht.
Dann werde ich mal versuchen, die nette Frau vom JA dazu zu nötigen, einen 3er Termin stattfinden zu lassen. Das mache ich ürbigens seit Oktober. Vielleicht sollte ich im Endeffekt zu Waffengewalt übergehen. Aber das macht bestimmt keinen guten Eindruck. Also lassen wir das.
Vielleicht hat einer hier einen guten Tip, ob ich was wegen des Neuen machen soll. Dokumentiert wird, die Fragen ist nur, ob es sich lohnt, weiter Nachforschungen anzustellen. Die Scheidung steht früher oder später an. Tipps her!
Gruss,
Michael