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Rien ne va plus - Nichts geht mehr

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Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Weisnich,

hast Du ehrlich etwas anderes erwartet? Grundsätzlich hat er ja Recht, die Kita wird da in eine Sache mit reingezogen, die sie an sich überhaupt nichts angeht. Letztlich ist es eine Sache zwischen der Mutter und Dir, die da auf eine Ebene gezerrt wird, wo sie nicht hingehört. Dass das aufgrund des Verhaltens der Mutter überhaupt erst passiert "muss" ihn ja nicht interessieren (denn dazu müsste er sich in eure persönliche Geschichte "einmischen"). Er hat sich den einfachen Weg gewählt: Kind lebt bei Mutter, also bestimmt Mutter und Vater soll die Klappe halten = Kita hat ihre Ruhe.

Die Lage für die Kita / Erzieherin IST misslich, sie haben die Anweisung (von der Kitaleitung??), dass sie Dir Deinen Sohn nicht geben dürfen. Wissen die Erzieher um die Rechtslage des StGB?? 

Bei sicherlich korrekt von Dir wie hier erklärter Rechtslage

Ihnen sollte bewusst sein, dass ich bei einem ähnlichen Verhalten wie am vergangenen Freitag in Zukunft Strafanzeigen stellen werde.

5. Es besteht rechtlich kein Unterschied im Sorgerecht bei gemeinsamer Sorge geschiedener Eltern. Dieser Umstand sollte auch in ihrem Kindergarten ernst genommen und befolgt werden. Falls ihnen das Bestehen der gemeinsamen Sorge unklar ist, kann ich es auf ihren Hinweis mit einem Urteil belegen.

6. Ich bitte um professionelles und unparteiliches Verhalten ihrer Mitarbeiter, speziell vor den Kindern.

7. Am 09.05.2008 werde ich Sohni zum Umgang abholen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns kurzfristig treffen können und bitte sie um einen entsprechenden Termin.

sollen sie nun aber Exekutive spielen und Deinen Beschluss bzw. Dein Recht durchsetzen.

Das ist shit! Als unbeteiligter Dritter würde ich auch erwarten, dass ihr als Eltern euch einigt. Was bliebe ihnen denn anderes übrig als zu sagen: "Wer zuerst kommt, nimmt das Kind mit! Wir halten uns raus!" ? Es sind zwei sorgeberechtigte Elternteile da, die "ihr Recht" durchsetzen wollen.

Nur mal so: Meine Kita hat auch vermerkt, dass LBP Lausebacke NICHT abholen darf. Ich bin ihr "Vertragspartner" (Aussage Kita) und will das aus den bekannten Gründen nicht. Das ist, was die interessiert. Wie die das letztendlich umsetzen würden, würde mich auch interessieren. Tatsache ist, die rücken die Kinder nur an die Leute raus, die auf der Positivliste stehen. Ich denke, für Sorgerechts- bzw. Umgangskriege sind die einfach nicht gerüstet und vorbereitet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 22:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

ich muß ja zugenben das ich jetzt faul zum lesen bin. Aber ich erinnere mich dunekl das es ja einen Umgangsbeschluß gibt und darin wurde doch soweit ich mich erinnere festgelegt das weisnich seinen Sohn aus der KiTa zum Umgang abholen soll, ich glaub sogar auf Wunsch der KM, oder irre ich da nun völlig? Und ist nicht die KM dort sogar beschäftigt???

Ich würde dem Herrn Dekan in so nem Fall durchaus mal aus dem Urteil zitieren...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.05.2008 23:13
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Leute:
@LBM: nee, ich schreibe dir mal nichts, sonst sind wir uns böse

@mid

Aber ich erinnere mich dunekl das es ja einen Umgangsbeschluß gibt und darin wurde doch soweit ich mich erinnere festgelegt das weisnich seinen Sohn aus der KiTa zum Umgang abholen soll,

Jepp

ich glaub sogar auf Wunsch der KM?

Jepp

Und ist nicht die KM dort sogar beschäftigt???

Jepp

Ich würde dem Herrn Dekan in so nem Fall durchaus mal aus dem Urteil zitieren...

Den Beschluss hat er in Kopie!

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 23:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann müßte er ja wissen, das du den Knirps nicht aus bösen Willem dort abholst, sondern per Richter dazu verpflichtet wurdest. Vielleicht soltle man dem armen Mann doch mal erklären was da drin steht. Vielleicht tut er sich mit dem Juristendeutsch ja etwas schwer...

Ganz ehrlich. Ich würde mich an oberster Stelle mal sehr genau fragen, ob so eine Frau als Erzieherin in einer kirchlichen Einrichtung am richtigen Platz ist. Es gibt krichliche Einrichtungen da darf man als Geschiedener mensch nicht arbeiten...

@ LBM:

Grundsätzlich gebe ich dir ja recht. Ich finde auch eher das der KiGa sich raushalten sollte. Nur da hat die KM genau diesen ja zum Schauplatz gewählt und daher ist der Kleine eben dort abzuholen, egal was der KiGa davon hält. Sie müssen sich ja nicht zum Handlanger machen lassen. Sie können ja zuschauen wie die KM das Kind ordnungsgemäß übergibt oder irgenwann dazu gezwungen wird... (zumindest hoffe ich das)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

das:

Sie können ja zuschauen wie die KM das Kind ordnungsgemäß übergibt ...

wird für die Kita auch sicher nicht das Problem darstellen. Das Problem ist ein KV, der sein Recht durchsetzen will, sein Kind zum Umgang abzuholen und eine KM, die eben das verhindern will. Egal was die Kita macht, sie ergreift "Partei". Und was ist jetzt für die einfacher auszuhalten, ein KV alle 14 Tage, der maulend abrauscht oder täglich Krieg mit der KM? Zumal diese, wenn ich es richtig verstehe, da arbeitet??

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja lbm,

nur diese Partei dürfen sie nicht ergreifen. Dadurch das sie aber ihm sagen, das die KM das Kind nicht herausgeben setzen sie sich über einen Umgansbeschluß hinweg, deren Übergabeparameter eben die dort beschäftigete KM gewählt hat. Ich denke wenn das öffentlich wird ist das sicher keine allzugute Presse...

Klar ist es der Weg des geringern Widerstandes... obwohl Erzieherinnen gibt es zu hauf. Und wie wohl andere Etlern (und ich spreche da nicht von AE) darauf reagieren wenn ihre Kinder von jemanden miterzogen werden ,der nichtbereit ist sich an Recht und Ordnung zu halten... wäre sicher auch mal ein interessanter Aspekt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.05.2008 23:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nenene, LBM, so nicht. Die KiTa hat schlicht nix zu machen. Die haben nach einem Umgangs"dingens" zu fragen und ohne zu mucken, dies umzusetzen. Zudem: Es ist intiierend die KM gewesen, die eine Parteilichkeit der KiTa verlangt hat. Und sie hat willfährige Gehilfinnen gefunden, die dieser armen geschundenen Mutter nur zu gern zur Seite stehen.

Am Rande: Dein Verbot, LB an LBP herauszugeben ist verständlich angesichts der Situation. Die Bereitschaft des KiTa fokussiere ich nur und ausschließlich auf die euch betreffende Lage. Würde die KiTa eine solche Verweigerung grds. akzeptieren und wäre ich betroffener Vater, würden die sich 'n größeren Stab von RAs halten müssen, um den Zyklon "Deep" überstehen zu können.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:53
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo, nur mal so ins Unreine gesprochen: wenn eine KM in einer Kita arbeitet, und in einen Umgangsbeschluss auf ihren eigenen Wunsch der Umgang genau dort beginnen soll, und dann genau das durch die lieben Kolleginnen schlichtweg verhindert wird - dann kann das doch kein Zufall sein...Also das ist schon komisch, nee.
kopfschüttelnde Grüße, ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2008 23:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Deep:
Zyklon Deep ist gut 😉

In meiner Kita kam der Vorschlag von der Leiterin, ich könne das da eintragen und ich habe es damals wirklich dankbar angenommen, auch wenn mir (auch damals schon) bewusst war, dass es rechtlich nicht haltbar ist. Aber dennoch war mein Eindruck, dass die das "auf Ansage" so halten, mir scheint einfach, dass da überhaupt keine Kenntnis rechtlicher Grundlagen vorhanden ist. Und sind wir doch mal ehrlich, das wissen doch auch viele Betroffene selbst nicht. Wahrscheinlich ist Weisnich auch der Erste, der da körpergewaltig reinstapft und versucht seinen Beschluss umzusetzen. Vermutlich wird auch das was Recht ist und das, was sie für Recht halten nicht getrennt.

Vielleicht sollte Weisnich Strafanzeige stellen. Als Präzedenzfall. Ich denke, wenn das jemand gradlinig durchziehen kann, dann er.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 00:25
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
nach Feedback eines bekannten Beraters habe ich dem Dekan geschrieben, dass ich erschüttert bin...blabla.

Was ich absolut krass finde ist die Tatsache, dass gar kein Unrechtsbewusstsein im Kiga zu finden ist. Der Mensch meint wirklich, ich will ihm drohen mir dem 235er und fragte mich, ob ich denn auch Freitag komme. Das meinte der Ernst. Mittlerweile ist ihm aber auch klar, dass ich es genau so ernst meine.

Und trotzdem komme ich mir immer wie ein verwirrter Falschfahrer vor. Ich sitze da und sehe nicht einen Falschfahrer, sondern tausende. Trotzdem glaube ich immer noch, dass ich auf der richtigen Seite fahre. Nur irgendwann werde ich noch paranoid. Was machen denn die ganzen anderen? Lassen die sich von der Erzieherin einschüchtern und geben Ruhe?

Selbst hier im Forum gibt es alteingesessene Userinnen, die irgenwie, naja, wie soll ich jetzt sagen....

Egal was die Kita macht, sie ergreift "Partei".

Was damit gemeint sein soll, bleibt mir verschlossen. Der Kiga kann auch keine Partei ergreifen.
Jetzt mal für auch für Kiga-Mamis: Mamma will nicht? OK. Kann se wat vorlegen? Ja. Hält dat ner Prüfung bei unserem Rechtsverdreher stand? Nö. Also Asche = Papa kriegt Kind und fertig.

In meiner Kita kam der Vorschlag von der Leiterin, ich könne das da eintragen und ich habe es damals wirklich dankbar angenommen

Ich würde dieser Mutter vorschlagen, falls sie ein Auto braucht, soll sie einfach eins klauen. Den genau so illegalen Vorschlag darf sie dann auch dankbar annehmen. Motto: Wir mauscheln uns mal, besseren Wissens, illegal durchs Leben, weil es einfacher ist.
Manchmal macht ASR vielleicht doch Sinn! LBP macht vielleicht mit? Die Welt kann nicht nur weit weg fairer und korrekter sein, sondern auch ganz nah bei einem selbst. Was passiert, wenn die Mutter mal von einem Bus überfahren wird? Dann kommt LB zu LBP und das ist ja auch klarer Wille aller. Iss klar soweit. Weil is ja so schön einfach.

@LBM
ich mag dich und du hast mir auch nett geholfen. Was du da machst, macht aber keinen tiefen Sinn. Frag LBP mal, ob er nicht sein SR abgeben will. Das wäre irgendwie ehrlicher.

@mid

Wie kann ein Dekan oder eine Leiterin eines konfessionellen Kindergartens es mit dem Gewissen vereinbaren, den Vater auszuschließen? Zumal es einen Gerichtsbeschluss gibt, der ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vater ein Umgangsrecht hat, demzufolge hat sich der Vater nichts Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen?

Biste eigentlich enttäuscht?  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Ich sage nur: Homo homini lupus. Der Spruch ist älter als der ganze Katholizismus.
Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2008 03:52




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ weisnich:

Enttäuscht? Nö, dazu bewege ich mich schon viel zu lange in christlichen Kreisen und weiß sehr wohl zu unterscheiden wer das "C" als Job sieht und für wen es wirklich Berufung ist und versucht danach zu leben. Auch diese Beispiele habe ich im Umfeld und weiß das es auch Chrsien gibt, die in der Situation anders handeln würden, weil ihnen das Kind un der Vater wichtiger sind als irgenwelche Hirarchie- oder "Politik"-Geplänkel...

Traurig, das es grade in Kreisen, in denen die Öffentlichkeit so ein Handeln eigentlich "erwartet" eben nicht gehandelt wird .... ja, sehr. Denn damit wird ein schwarzes Schaf wieder zum Ablehnen der ganzen Herde benutzt  😉

Tina

P.S.: Das Zitat das du mir da unterschiebst stammt von eskima  :rofl2:, aber ich würde es auch so abgeben

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 13:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

ach Mensch, wie soll ich Dir erklären, was ich meine....

1. Was Dich betrifft: Du BIST im Recht, Du hast ein Urteil, was besagt, dass Du Deinen Sohn zum Zeitpunkt X aus der Kita abholst, außerdem hast Du das SR. Nur will sich die Kita einfach nicht die Hände mit eurem Problem "schmutzig" machen. Die wollen euren Sohn betreuen und weiter nichts. Das ist zwar falsch und ich sehe da auch eindeutig nicht Dich als Geisterfahrer. Aber rein subjektiv verstehe ich, dass die sich raushalten wollen. Du und ich und viele Andere hier haben schon einen so tiefen Einblick in die Materie, dass man von Anderen erwartet, sie müssen sich ebenfalls mit der Thematik auseinandersetzen und das korrekte Wissen erarbeiten. Tun die nicht und wollen die nicht. Das heißt, wenn die nicht damit konfrontiert werden, dass Ärger von Außen zu erwarten ist (Anwaltsbrief, Anzeige), werden die versuchen "ihre Meinung" umzusetzen, solange sie keine Repressalien erfahren. So wie die KM. Die meint Recht zu haben und will ihr Recht durchsetzen und wird es so lange tun, bis sie sich die Beule holt, die ihr bewußt macht, dass SIE die Geisterfahrerein ist.
Deshalb vermute ich konkret, dass Du auch hier den offiziellen Weg gehen musst (selber reden, Anwalt, Gericht). Du bist halt derjenige, der den Weg für als erster für alle anderen freiboxen muss.

2. Was mich betrifft: In meiner Thematik kollidieren in meinem Empfinden immer zwei Rechte. Einmal das Sorgerecht des anderen Elternteils (LBP) und auf der anderen Seite meine Verpflichtung, unser Kind vor Schaden zu bewahren. Konkret das, was mir im November 06 passiert ist: Ich lasse Vater und Kind spazierengehen, konnte nicht mal ernsthaft befürchten, dass der Vater als Sorgeberechtigter sich 3 Promille einhilft und muss mir von der Polizei (!) vorwerfen lassen, dass ICH meine Aufsichtspflicht verletze, wenn ich mein (!) Kind so einem (!) mitgebe. Sei doch mal ehrlich, in dieser Situation KANN man gar nichts richtig machen. Ich WILL meinem Mann NICHT das SR wegnehmen, weil er im "gesunden Zustand" ein toller und verantwortungsbewusster Vater ist. Das, was ich mir objektiv ungerechtfertigt und subjektiv (aus meiner Sicht) gerechtfertigt rausnehme ist, sein Sorgerecht einzuschränken, wenn es zB um Situationen geht, in denen unser Sohn gefährdet werden könnte. Ja, jetzt kann man aufschreien und sagen: "Böse LBM darf das nicht!" Nein, das darf LBM nicht. Aber LBP käme nie auf die Idee, das Kind unabgesprochen aus der Kita zu holen, WENN er NICHT alkoholisiert wäre.
Die Kita verhält sich gegen das Gesetz und ich tue es. Aber: wie verhält sich eine Kita korrekt, wenn ein sorgerberechtigter Vater vollalkoholisiert ein Kind abholen will? Rückt sie das Kind nicht raus, verstößt sie gegen die von Dir zitierten §§, tut sie es und dem Kind stößt etwas zu, dann ???

Das Problem was ich habe ist, dass ich es so oder so "falsch" mache. Denn wenn ich mich an die Gesetze halte und dem Kind stößt etwas zu, dann kann ich mir ja auf die Schulter klopfen und sagen: "Immerhin warst Du gesetzestreu, auch wenn Dein Kind jetzt zu Schaden gekommen ist!" Ich halte es lieber damit, dass ich sage: "Um Gefahr abzuwenden, fahre ich auch über die rote Ampel, auch wenn ich damit ein Vergehen im Straßenverkehr begehe!"
Das SR werde ich LBP nicht entziehen, weil ich so gutgläubig bin, dass er die Kurve irgendwann bekommt und ihm wegen einer Krankheit nicht das Recht auf sein Kind entziehen will. Und bis dahin werde ich das Recht so lange brechen, wie es nötig sein wird und die entsprechenden Konsequenzen aushalten. Für mich und unsere Situation habe ich nämlich in der Gesetzessubsumtion die Reihenfolge gebildet:

1. Die Unversehrtheit des Kindes ist zu schützen
2. Die Sorgeberechtigung von LBP ist zu schützen und zu fördern.

Wenn Punkt 1 mit Punkt 2 irgendwann nicht mehr kollidiert, dann werde ich mein eigenmächtiges Handeln umgehend einstellen. Eine gerichtliche Entscheidung bedarf es insoweit nicht, weil ich mit LBP in "nüchternen" Momenten mein Handeln abspreche bzw. erläutere und mir auch sein "Okay" hole. Und glaube mir, er ist dafür, dass ich sein "sauberes Bild" vor Lausebacke hochhalte, telefonische Kontakte fördere, wo es nur geht, mit ihm ins KH fahre, damit er ihn mal wieder sieht, mit ihm in die Reha fahren werde um Papa zu besuchen, wenn die Reha zugelassen wird und daneben die volle sächliche und finanzielle Verantwortung trage, ohne ihm zusätzlich Druck zu machen, sehr dankbar.

Und das ist der Unterschied, lieber geschätzter Weisnich, zwischen mir und Deiner Ex: Deine Ex befriedigt ihre eigenen Vorstellungen von Recht und ignoriert alle (gemeinsam) getroffenen Regelungen und erzwungenen Beschlüsse mit dem Ziel, Dich aus dem Leben eures Sohnes zu kicken und ihre Macht auszuspielen, ohne auch im Blick zu haben, dass sie eurem Kind damit schadet, weil sie ihm den Vater wegnimmt.
Ich versuche, für Kind, Vater und mich eine Regelung zu treffen, die ALLEN summa summarum gerecht wird. Ich habe mir das Recht zugestanden, mir die Arschkarte, die ich habe, so auszurichten, dass ich mit den Entscheidungen, die ich treffe, ruhig schlafen kann, mit der Gewissheit, LBP gegenüber fair zu sein und Lausebacke zu beschützen.
Dass das nicht eine allgemeingültige Vorgehensweise ist, ist mir völlig bewusst. Und ich denke, auch Du verstehst durchaus, dass man unsere Situationen überhaupt nicht vergleichen kann, zumal in meinem Fall kein Vater da ist, der sich benachteiligt und entrechtet fühlt.

Dir traue ich zu, dass Du mit Deiner gewaltigen Erscheinung, Deinem fundierten Grundwissen und Deiner diplomatischen Art Dein Recht und das Deines Sohnes durchsetzen wirst und dass die Kita an dem Punkt ankommt, an dem sie sehen wird, dass Du ruhig und korrekt durchgesetzt hast, was richtig und wichtig ist.
Daher wage ich mich jetzt vor, Dir zu raten, Deinen Umgang, den Beschluss und das Abholen von der Kita auf gleichem beharrlichen Weg zu erzwingen, wie Du es seit längerem tust. Denn ich bin gewiss, dass in Deiner Person keinerlei Gefährdung für Dein Kind liegt.

Liebe Grüße, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.05.2008 17:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe heute ein Einschreiben des Dekans bekommen.

Er meint, dass ich aufhören solle den Kiga für meinen Streit zu missbrauchen und doch das Kind an anderer Stelle übergeben werden sollte.

Ich werde ihn jetzt nicht darüber aufklären, dass ich das weder kann noch möchte. Zumindest hat er sich informiert, ansonsten hätte er sich wohl das teure Porto erspart.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2008 16:29
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,
das verstehe ich jetzt nicht. Warum willst du ihm nicht antworten?

Sag ihm doch das du das gerne tun würdest. Und er möge sich doch mit seiner Bitte an das Gericht wenden.

Schließlich war der Übergabeort Kiga ja nicht deine Idee.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 16:42
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bart,
viele Menschen verstehen mich nicht. Frag mal im hiesigen Kiga oder JA nach.  :rofl2: :rofl2:

Bart, man muss nicht in jeden Teller spucken, der sich gerade anbietet.
Bekehren kann ich ihn nicht und den Kiga auch nicht. Ich kann ihnen nur klar machen, dass ich ihnen ans Bein pinkel, wenn sie in meinen Teller spucken (um das Bild erneut zu gebrauchen). Die Fronten sind geklärt Punkt. Aus.

Der Dekan und ich haben beide besseres zu tun als uns zu streiten. Er wird auch nicht nur in meine Richtung Dinge klargestellt haben.

Hatte ich eigentlich erzählt, dass Mausi nur einen befristeten Vertrag hat? Gott ist nicht schnell, aber gerecht.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2008 16:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
der Kurze war natürlich nicht in dem Kindergarten, er soll schon um 13:00 Uhr abgeholt worden sein. Außerdem fragte man mich, ob ich das Einschreiben nicht bekommen hätte. Man wunderte sich darüber, dass ich überhaupt in den Kindergarten käme.

Dumm nur, dass er eine halbe Stunde später den Kindergarten im Wagen seiner Mutter verließ.

Ich habe kurz überlegt, ob ich nicht daraus was mache, aber ich lasse es. Egal, was ich sage - es stehen immer reichlich Freundinnen bereit, die das Gegenteil sagen.

Ich lasse es einfach dabei. Der Kurze war nicht im Kiga und Zu Hause anzutreffen, ich habe die Mutter auf dem Handy angerufen; es war abgeschaltet  - sie bekommt eine SMS, wenn sie es einschaltet. Jugendamt 'darf' ich nicht mehr anrufen (es bringt auch nix).

Also Bericht an den RA, Vortrag bei Gericht, abhaken.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2008 18:56
 Uli
(@Uli)

Lieber Michael,

es tut mir einfach nur grenzenlos leid - für den Jungen und für Dich!

Mehr fällt mir dazu nicht ein (und schon garnicht zu diesem Saupack!)!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 22:47
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe mal wieder Post von Molli bekommen.

Die RAin meiner Ex kann nicht , daher wurde der Termin um eine Woche verschoben.

Außerdem weist er darauf hin, dass er als erstes den ganz frischen Antrag meiner Ex zusammen mit meinem Antrag zur Präzisierung der Umgangsregelung verfrühstücken will.

Und irgendwann kommt dann auch mal mein Zwangsgeldantrag aus Februar.

First in, last out statt fifo. Ob Molli das in seinem Kühlschrank auch so macht? Hoffentlich nicht - nachher wird er noch krank.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2008 21:24
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
also langsam mache ich mir ernsthafte Sorgen. Das Dingen mit dem Zwangsgeldantrag eskaliert immer weiter. Heute bekomme ich ein Schreiben der Gegen-RAin, von dem ich nie gedacht hätte, dass ich es lesen werde:

...Der anwaltlich vertretene Antragsteller ist dazu übergegangen Umgang mit dem Kind <Kurzer> im Wege der "Selbstjustiz" durchzusetzen zu versuchen.

Im Hinblick darauf ist der Antragsteller jeweils Freitags, wenn nach der Vereinbarung der Parteien ein Besuchskontakt mit dem Knid anstand, im Kindergarten erschienen.

Hierbei handelt es sich nicht nur um die Arbeitsstelle der Antragsgegnerin, sondern auch um den Kindergarten des Kindes <Kurzer>.

Der Antragsgegner hat allerdings nicht vor dem Kindergarten halt gemacht, sondern ist nicht nur in das Gebäude, sondern auch in die Gruppe des Kindes <Kurzer> gegangen.

Da <Kurzer> völlig verängstigt auf das Erscheinen des Antragstellers reagiert hat, hat die Antragsgegnerin dem Antragssteller deutlich gemacht, dass er das Kind nicht aus dem Kindergarten mitnehmen kann.

Darüber hinaus musste die Leiterin des Kindergartens, weil der Antraggsteller vernünftigen Argumenten nicht zugängig war, von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Ungeachtet dessen hat der Antragssteller sowohl dem Träger der Kindergartens, dem Arbeitgeber der Antragsgegnerin, als auch dem Jugendamt mit "strafrechtlichen Konsequenzen" zu drohen für den Fall, dass diese sich nicht zu "Vollstreckern" der Umgangsregelung herablassen.

Dem anwaltlich vertretenen Antragsteller sollte nahegelegt werden, sich selbst an "Recht und Gesetz" zu halten, bevor er anderen Personen vorwirft, hiergegen zu verstoßen.

In dem Fakten sind Fehler. Ich wurde z.B. nicht aus dem Kiga geschmissen und habe auch dem JA nicht gedroht.
Allerdings frage ich mich, nach dem Selbstverständnis. Die RAin muss doch irgendwie glauben, dass es eine Chance gibt, die ich gerade nicht sehen kann. Bin ich zu blöd oder schießt sich die Frau gerade ins Aus?
Habt ihr eine Idee, wo die hinwollen?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2008 19:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

ja, die Idee habe ich. Ich lese zwischen den Zeilen: "Bitte liebes Gericht, beschließ ein Umgangsverbot/Umgangsausschluss, weil der Vater gewalttätig ist und der Umgang dem Kindeswohl zuwiderliefe."

Siehst Du es nicht? Ich schon...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2008 20:02




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