Rien ne va plus - N...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Rien ne va plus - Nichts geht mehr

Seite 12 / 18
 
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
heute muss ich mich mit dem Motto melden: Viel Feind, viel Ehr.

Nach jedem Niederschlag meint man immer, dass es das jetzt gewesen ist und es ab jetzt bergauf geht.

Heute wollte ich mal wieder meinen Sohn aus der Kita abholen.
Erst ignorierte mich die Erzieherin. Das klappte nicht, da ich dafür nicht schmächtig genug und nicht gerade auf den Mund gefallen bin.

In der Kita bauten sich dann die Erzieherin und meine Ex vor mich auf und wollten mich nicht zu meinem Sohn lassen. Auch hier hat der Kluge vorgesorgt: Einen Griff in die Tasche und eine Kopie des Beschlusses nebst Scheidungsurteil (wegen GSR) ausgehändigt.
Die beiden wollten sich nicht besänftigen lassen.

Also schlug ich vor, die Polizei zu rufen. Das fand irgendwie keinen Anklang. Ich fand das dann auch ein wenig drastisch und schlug vor, mit der Leiterin zu sprechen.

Nun stellte sich heraus, dass das letzte Schreiben der Anwältin nicht nur bei Gericht und beim Jugendamt, sondern auch bei der Kita aufgetaucht ist.
Die Leiterin war sich nicht sicher, was jetzt zu tun sei. Ich konnte ihr zwar klar machen, dass es sich einmal um einen Gerichtsbeschluss handelte und ein anderes Mal um ein Anwaltsschreiben, aber sie schwamm. Eigentlich befürchtete sie, dass es mittlerweile einen weiteren Beschluss gäbe, die den Umgang aussetzt.

Ich ließ also ein Schreiben aufsetzen, der die Vorgänge bescheinigt (hat sie echt gemacht) und zog ab, nachdem wir uns darauf geeinigt hatten, dass sie die Sache genauer klärt.

"Zufälligerweise" hatte ich gerade noch den Dekan (es ist ein kirchlicher Kindergarten) an der Strippe. Ich kenne die einzelnen Abhängigkeiten innerhalb des Kigas recht genau, da meine Ex während unseren Zusammenseins dort schon ein Praktikum gemacht hatte. Der Mann ist sehr "beliebt", da er sich mit Inbrunst um seine kleinen Schäfchen und deren Versorgung im Kindergarten kümmert.
Ich plauschte mit ihm ein wenig darüber, ob in den Kindergärten nicht für mehr Rechtsbewusstsein gesorgt werden könne, zumal ich darüber nachdenke Strafantrag zu stellen.
Er will sich auf jeden Fall kümmern.

So, jetzt schreibe ich noch eine kleine Mail an die Leiterin, in dem ich auf die Rechtsproblematik hinweise und auch mal frage, ob es üblich ist, Anwaltspost in die Kiga-Akte einfließen zu lassen. Und ich werde wohl mal fragen, was sich aus der Sache denn nun ergeben hat.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.04.2008 21:31
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Michael,

ich lese seit längerem in deinem Thread. Das mit dem KiGa finde ich echt krass!!!

Ich stell mir sowas gerade in meinem Fall vor. Keine Ahnung wie ich reagiert hätte. Ich glaube ich hätte den

Anruf bei der Polizei in Betracht gezogen. Ich ziehe den Hut vor deiner Besonnenheit.

Hat dein Kleiner das ganze mitbekommen?

Gruß
Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 10:48
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Bart,
mir ist auch nicht ersichtlich, wie es die Kindesmutter an allen Orten schafft, mich zur persona non grata zu machen. Andauernd muss ich mich dafür rechtfertigen, dass ich einem Gerichtsbeschluss folge und meinen Sohn zum Umgang abholen will.

Die beiden, von mir gestarteten, Gerichtsverfahren gehen nun mächtig Richtung Kampfkurs. Das wird ein hartes Ende nehmen. Ich stehe aber nun da und kann nicht anders. Bei Umgangsboykott aus Überzeugung hilft nur Widerstand oder Aufgabe - ich habe mich für Widerstand entschieden und ziehe die Nummer sauber durch.

Als ich sagte, dass dann wohl jetzt die Polizei anzurufen sei, meinten meine Gegenüber, ob ich dem Kind dies antun wolle. Der Grund für meine gegenteilige Entscheidung lag aber woanders. Ich weiß, dass ich innerhalb der internen Hierachie der Kirche wahrscheinlich mehr bewirken kann. Unser Dekan will noch was werden, ihm ist klar, dass ich die Sache durcheskalieren werde und er wird sich nicht von einer Kita in die Suppe spucken lassen.

Mein Sohn hat nichts davon bemerkt, noch haben wir uns gesehen. Vor Kindern sollte man Situationen vermeiden. Ich halte es für geschickter, Situationen mit Kindern zügig zu beenden und auf Erwachsenebene weiter zu arbeiten.
Es bricht mir das Herz, wenn ich sehen muss, welchem Druck der Kurze ausgesetzt ist und mir ist auch klar, dass der Druck auch von meiner Seite kommt.
Will ich den Druck aber wegnehmen, müsste ich den Kurzen aufgeben und das hat er erst recht nicht verdient.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.04.2008 12:39
(@jemmy)
Registriert

Hallo Michael

Ich weiß, dass ich innerhalb der internen Hierachie der Kirche wahrscheinlich mehr bewirken kann. Unser Dekan will noch was werden, ihm ist klar, dass ich die Sache durcheskalieren werde und er wird sich nicht von einer Kita in die Suppe spucken lassen.

Und genau das ist es, was so viele Neulinge hier nicht verstehen. Taktisches vorgehen! Dafür lieferst du hier ein Lehrbuchbeispiel  :thumbup:

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 14:03
 Uli
(@Uli)

Taktisches vorgehen!

...wobei das Perverse an der Sache ist, dass man nicht an das Rechtsempfinden Dekans apelliert, sondern an seine Karieregeilheit!

Ich denke mal, die Ruhe im Karton ist ihm wichtiger, als die Not eines Umgangsvaters und dessen Kindes.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 14:11
(@jemmy)
Registriert

Hallo

...wobei das Perverse an der Sache ist, dass man nicht an das Rechtsempfinden Dekans apelliert, sondern an seine Karieregeilheit!

Wohl wahr. Das ist ja das schlimme, dass für das Erreichen der Ziele ( Umgang) die Gesetze nicht ausreichen, sondern man derart verschlungene Wege gehen muss um für die Zukunft etwas zu erreichen.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 14:27
(@ariba)
Registriert

Moin,

also das mit den Gesetzten:

Wohl wahr. Das ist ja das schlimme, dass für das Erreichen der Ziele ( Umgang) die Gesetze nicht ausreichen, sondern man derart verschlungene Wege gehen muss um für die Zukunft etwas zu erreichen.

LG Thomas

Meines Erachtens reichen die Gesetze so einigermaßen ganz gut aus. Nur setzt diese keiner rigoros um!!
Meine Gedanken dazu - Kindeswohl orientiert, zumindest langfristig - sind folgende:

Bei Umgangsboykott hartnäckiger Natur KM ein Wochenende in Beugehaft und das Kind solange zum Vater.
Man glaube ich daran, dass dann aber eine (Hardcore-)Boykotteuse wieder zu Sinnen kommt und den begehrten Umgang mehr fördert, als Papa es für möglich gehalten hätte. Funzt auch das nicht, KM das SR entziehen und dann kommt Ruhe in die Kiste, Punkt!

Ja, drastisch. Aber ich erlaube mir die Behauptung aufzustellen, dass das für die Kinder wesentlich besser ist, als ein jahrelanger Umgangsboykott, samt Entfremdung von Nichtbetreuenden Elternteil und Kind.
Warum die Richter nicht einfach härter durchgreifen, entzieht sich meiner Kindeswohl-Logik!

Gruß
Ariba


Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 15:00
(@jemmy)
Registriert

Hallo

also das mit den Gesetzten:Meines Erachtens reichen die Gesetze so einigermaßen ganz gut aus. Nur setzt diese keiner rigoros um!!
Meine Gedanken dazu - Kindeswohl orientiert, zumindest langfristig - sind folgende:

Ich hatte mich wohl undeutlich und mißverständlich ausgedrück. Ich meinte "Gesetze " reichen nicht aus, in dem Sinne, wie du es zusammengefasst hast.  :thumbup: Also nach dem Motto " Was nutzt das  beste Gesetz, wenn es nicht umgesetzt wird".

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 26.04.2008 16:21
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HAllo Forum,
ich habe mich mit ein paar Leuten besprochen und rausgekommen ist das:

Sehr geehrte Frau Kigaleiterin,
seid nunmehr 4 Monaten wurde meinem Sohn der Umgang mit seinem Vater verwehrt, obwohl Besuche beim Umgangselternteil für Scheidungskinder grundsätzliche Bedeutung für das Kindeswohl haben.

Auch liegt ein eindeutiger Umgangsbeschluss des Amtsgerichts Untertutzingen vor, nachdem der Umgang im Rhythmus von 14 Tagen, beginnend am Freitag um 16:00 Uhr im Kindergarten beschlossen wurde. Diesen Beschluss haben die Kindesmutter und ich, orientiert am Kindeswohl, durch Vergleich erarbeitet. Er liegt in Sohnis Akte und ist auch im Anhang zu finden.

Nun habe ich am vergangenen Freitag feststellen müssen, dass die derzeitige Entfremdung von ihrem Kindergarten unterstützt wird. Ich wurde von Erzieherinnen sehr schroff daran gehindert, Sohni zum Umgang abzuholen; er durfte mich nicht einmal treffen. Auch wurde mir gesagt, dass ich in dem Kindergarten nichts zu suchen hätte.

Darüber hinaus wurde mir bei ihrem Beisein von Seiten der Erzieher Vorwürfe aus einem Schreiben der Rechtsanwältin Blubblubblub gemacht, das sich in Sohnis Akte befindet.

Auch wurde deutlich, dass ein klarer Unterschied zwischen väterlicher und mütterlicher Sorge beim gemeinsamen Sorgerecht gemacht wird.

Nun möchte ich vermeiden, dass es in Zukunft zu ähnlichen Situationen kommt und möchte daher folgendes anmerken:

1. Prinzipiell möchte ich sie darum bitten, Umgang nicht zu verhindern, sondern zu unterstützen; der Umgang mit beiden Elternteilen hat z.B. essentielle Bedeutung für das Selbstverständnis von Kindern. Gerade Pädagogen sollte die Umstände einleuchten und daher zur konsequenten Unterstützung führen.

2. Der angehängte Gerichtsbeschluss vom 35.13.2007 zum Umgang hat Gültigkeit. Das Schreiben der Rechtsanwältin Blubblubblub hat Belang für das, von mir eingeleitete, Zwangsgeldverfahren wegen Umgangsverweigerung, jedoch keine Verbindung zu Sohnis Umgang.

3. Insoweit ist mir völlig unklar, warum dieses Schreiben in der Akte zu finden ist. Da Kindergartenakten zuweilen an Schulen weitergegeben werden, möchte ich sie bitten, das Schreiben aus der Akte entfernen zu lassen und ihre Mitarbeiter anzuweisen, zukünftig von der Ablage weiterer Schriftsücke ähnlicher Art abzusehen.

4. Da wie beide keine Juristen sind, möchte ich sie auf den §235 Strafgesetzbuch hinweisen:
§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
...
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 und des Absatzes 2 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
...

Ihnen sollte bewusst sein, dass ich bei einem ähnlichen Verhalten wie am vergangenen Freitag in Zukunft Strafanzeigen stellen werde.

5. Es besteht rechtlich kein Unterschied im Sorgerecht bei gemeinsamer Sorge geschiedener Eltern. Dieser Umstand sollte auch in ihrem Kindergarten ernst genommen und befolgt werden. Falls ihnen das Bestehen der gemeinsamen Sorge unklar ist, kann ich es auf ihren Hinweis mit einem Urteil belegen.

6. Ich bitte um professionelles und unparteiliches Verhalten ihrer Mitarbeiter, speziell vor den Kindern.

7. Am 09.05.2008 werde ich Sohni zum Umgang abholen. Ich würde mich freuen, wenn wir uns kurzfristig treffen können und bitte sie um einen entsprechenden Termin.

Mit freundlichen Grüßen,
Weisnich

Da schauen wir mal, was der Dekan Montag sagt (er kriegt natürlich eine Kopie). Ich denke, dass ich auch einen Termin mit ihm machen sollte. Das ist ja wie im Kindergarten!

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2008 16:01
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Michael,

ich les' das hier schon eine Weile und würde gerne was kluges sagen, aber mir fehlen bei sowas die Worte. Ich find's gut, das Du konsequent dranbleibst, bei einem dreifachen Vater ja keine Selbstverständlichkeit, und dass Du professionell bleibst. Die Erzieherinnen wirst Du damit wohl kriegen, aber Dir ist wahrscheinlich auch klar, dass Dein Sohn am 9.5. krank sein wird. Also würde ich nochmal die Handy-Nummer reinschreiben, unter der Du zu erreichen bist im Falle von Problemen, die eine frühere Abholung erforderlich machen. Dann ist er zwar den ganzen Tag krank, aber Du nimmst die Erzieherinnen damit aus der Zwickmühle.

Ich wünsch Dir, dass Du die Kurve kriegst, und dass Du an einen Richter gerätst, der von PAS schonmal was gehört hat (oder auch wieder Molli?)

Gruss, Arndt


AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 21:54




(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Weisnich,

je nachdem, wie der Dekan "gestrickt" ist, hast du noch ein nicht von der Hand zu weisendes Argument: alle Kinder haben zwei Eltern und Sohni braucht auch seinen Vater. Es wäre doch schade, wenn er von einer alleinerziehenden Mutter ohne jeden Vaterkontakt großgezogen wird, das ist nicht im Sinne Gottes. Und du bist da und möchtest dich gern kümmern, damit Sohni keine Defizite erwirbt.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2008 23:23
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
@pappasorglos
Mir war auch letztes Mal klar, dass es nichts wird mit der Abholung. Allerdings hätte ich nicht gedacht, dass es die Umstände sind, die ich dann vorgefunden habe.
Meine Ex macht mich zur Persona-non-grata und alle um sie herum greifen das unkritisch auf. Beim Kiga wurde mir nun die Möglichkeit gegeben, mal auf diese Kiste zu klopfen und dann mache ich das auch.
Beim nächsten Besuch eines Vaters werden die sich genau überlegen, was zu machen ist. Und ihnen wird auch klar geworden sein, dass ich mich nicht so platt einschüchtern lasse.

Meine Kids versuche ich gleichzubehandeln. Alle! Ich kümmere mich um die beiden Mädchen, aber halt nun einmal auch um den Kurzen.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen, wie sich die Situation entwickelt. Ich bin mir auch sicher, dass Molli wieder die Samthandschuhe auspacken wird, denn auch dort hat sie einigen Erfolg mit ihrer Darstellung als Opfer. Aber ich habe keine Alternative. Da ich Protestant bin, könnte ich sagen "Nun stehe ich hier, ich kann nicht anders"
Ich gehe auch davon aus, dass der Kern PAS ist. In unseren Schreiben bringen wir das auch dahin. Da aber PAS kontrovers diskutiert wird, nennen wir es "Elternentfremdung". Ob Molli das einbezieht, mag ich nicht einzuschätzen. Klar ist aber, dass er wahrscheinlich nicht ein klares Urteil fällt und damit den Weg vorgibt. Bekomme ich §33FGG, bekommt er alle 2 Wochen einen neuen Fall auf seinen aktenbeladenen Schreibtisch.

Nicht umsonst habe ich immer noch keinen Termin.

Ende letzten Jahres hat er einen ähnlichen Antrag abgeschmettert. Das Ding ging ergebnislos vor das OLG Hamm; man übernahm die Argumentationskette: Die Mutter ist so geschickt, dass PAS nicht offensichtlich ist, das altere Kind ist mit 11 Jahren so alt, dass nicht mit erzieherischen Mitteln eingewirkt werden kann also gibt es keine Zwangsmittel. Die Mutter soll zwar Umgang stattfinden lassen; macht sie es aber nicht, auch egal. Papa ist draußen und kann sich einen Weg überlegen, wie er mit der Anarchie klar kommt. §6 GG? Egal! Die Kinder haben endlich Ruhe (diese 'heilende' Ruhe hat man übrigens auch bei hospitalismus-traumatisierten Kindern, die von ihren Eltern getrennt wurden, gefunden)

Zitat aus dem Beschluss:
"Dem Antragsgegner wird angeraten, den Umgangskontakten entgegenstehenden Willen der Kinder derzeit zu respektieren und darauf zu vertrauen, dass sie von sich aus mit Abstand zu den Ereignissen der vergangenen Zeit den Weg zu ihm wieder finden. Die Antragstellerin ihrerseits ist im Interesse des Kindeswohls, das regelmäßig einen Kontakt zu beiden Elternteilen gebietet, gehalten, auch weiterhin behutsam auf die Kinder einzuwirken, damit diese nach einiger Zeit von sich aus Umgang mit dem Antragsgegner suchen."

Meine einzige Hoffnung ist, dass Sohni jünger ist und ich darauf hoffen kann, dass sich die RAin weiterhin so grottenschlecht verkauft oder die Ex zur falschen Zeit ihre Tarnung fallen lässt.

@Eskima
Das Schreiben ist sehr faktenorientiert und dient eigentlich als Argumentationshilfe. Ob aber Sohnis Defizite oder religiöse Anschauungen eine Rolle spielen werden, mag ich zu bezweifeln.
Selbst die Leiterin gab mir den Rat, das Kind zur Ruhe kommen zu lassen und abzuwarten. Irgendwann würde Sohni schon zu mir kommen.
Ich glaube kaum, dass ich das System ändere. Allenfalls kann ich für etwas mehr Vorsicht sorgen.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 00:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

@Eskima
Das Schreiben ist sehr faktenorientiert und dient eigentlich als Argumentationshilfe. Ob aber Sohnis Defizite oder religiöse Anschauungen eine Rolle spielen werden, mag ich zu bezweifeln.
Selbst die Leiterin gab mir den Rat, das Kind zur Ruhe kommen zu lassen und abzuwarten. Irgendwann würde Sohni schon zu mir kommen.
Ich glaube kaum, dass ich das System ändere. Allenfalls kann ich für etwas mehr Vorsicht sorgen.

Ich meinte das etwas anders, und zwar auf die Initiative des Dekans bezogen.

Als ich mit meiner damals ca. achtjährigen Tochter in eine evangelische Gemeinde "reingerochen" habe, wurde ich damit konfrontiert, dass sie ein armes Kind sei, das nur von der Mutter großgezogen wird. Schließlich brauchen Kinder Vater und Mutter. Damals war ich wie vor den Kopf gestoßen, weil ich doch meinem Kind alles Gute angediehen ließ. Ich habe meine Tochter nicht als "armes Würstchen" gesehen.

Mit dieser Erkenntnis würde ich allerdings die Meinung auf Vaterseite "ausschlachten". Wie kann ein Dekan oder eine Leiterin eines konfessionellen Kindergartens es mit dem Gewissen vereinbaren, den Vater auszuschließen? Zumal es einen Gerichtsbeschluss gibt, der ausdrücklich darauf hinweist, dass der Vater ein Umgangsrecht hat, demzufolge hat sich der Vater nichts Schwerwiegendes zuschulden kommen lassen?

Wohlgemerkt, alles als Fragestellung.

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 28.04.2008 01:54
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Eskima,
nein, ich habe dich verstanden. Daher schrieb ich auch in der Mail:
"Seid nunmehr 4 Monaten wurde meinem Sohn der Umgang mit seinem Vater verwehrt, obwohl Besuche beim Umgangselternteil für Scheidungskinder grundsätzliche Bedeutung für das Kindeswohl haben."

Trotzdem habe ich lernen müssen, dass entweder ich unter Kindeswohl etwas anderes verstehen muss, als meine Gegenüber, oder Kindeswohl neben dem Zweck als Scheinargument keine Bedeutung hat.

Meinen Vater z.B. hatte ich auch nicht immer, weil er sehr viel arbeitete. Aber ich habe ihn bekommen, wenn ich ihn brauchte. Er hat mir den Unterschied zwischen Angst und Respekt gezeigt, meine handwerklichen Fähigkeiten begründet, meine Schulausbildung gerettet... also ich habe gelernt, dass man seinen Vater braucht.
Ich sehe das auch immer wieder bei meinen Mädchen. Es gibt einfach Dinge, die nur ich kann oder die nur meine LG kann.

Seitdem ich meinen Teil nun an meinen eigenen Sohn weitergeben will, muss ich mich erklären und stoße auf Desinteresse.

Es geht im Kern nie um Kindeswohl, christliche Nächstenliebe oder vielleicht Gewissen. Bewegung kommt nur in Spiel, wenn es um Arbeitsvermeidung, Selbstbefriedigung von eigenen Meinungen, Arbeitsplatz- oder Karriereängste geht. Die pure Motivation Kindeswohl habe ich bisher nur bei Eltern kennengelernt, die ihre Rolle bewusst wahrnehmen und in Frage stellen. Dazu benötigt es einer satten Portion Altruismus, die es wohl nur unter Verwandten gibt.

Meine Ex denkt auch, dass sie Sohni vor mir beschützen muss, um das Beste für das Kind zu erreichen. Ich bin alterozentriert genug, um sie zu verstehen.
Versetze ich mich aber in die Lage meines Sohnes und sehe wie er nicht nur mich, sondern auch seine Schwester grundlos ablehnt, dann komme ich zu dem Schluss, dass da etwas nicht optimal läuft für ihn und muss handeln.
Meine Ex denkt also, dass sie kindeswohlorientiert handelt, stellt sich aber nicht in Frage und passt eher nicht in die o.g. Kategorie.

Dass der Beschluss plötzlich an Gewicht gewinnt oder ich dadurch belegen kann, kein Schwerverbrecher zu sein, kann ich mir fast nicht vorstellen. Bisher hat sich niemand  ernsthaft mit der rechtlichen Situation auseinandergesetzt und mir wurde mir immer subtil unterstellt, einen Fehler gemacht oder etwas verbrochen zu haben (auch beim JA oder im Kiga). Daran wird sich nichts ändern.
Welchen Wert ein solcher Beschluss vor Gericht hat, zeigt übrigens der o.g. Beschluss des OLG Hamm. Er ist wie ein Lottogewinn in einer Fremdwährung, die es nicht gibt.
Der Beschluss versetzt mich einfach in die Situation, ein Druckmittel zu haben um mit den Motivatoren Arbeitsvermeidung / Karriere zu spielen und das auch mehr schlecht als recht. Uli bezeichnet das als pervers, weiß aber selbst, dass es so ist.

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob nicht ich mich zum Affen mache, wenn ich mit dem Beschluss argumentiere. Tatsächlich wird mir immer vorgeworfen, dass ich die Einhaltung des Beschlusses fordere.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.04.2008 03:43
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
endlich kriege ich Post von Molli!

Er hat nen Termin anberaumt im Juni. Allerdings wunderte mich, der Text ein wenig:
"Sehr geehrter Herr Weisnich,
in der Familiensache Exchen gegen Weisnich lade ich sie...."

Hä? Müsste doch Weisnich gegen Exchen heißen. Das Aktenzeichen habe ich auch noch nie gesehen.

Also entweder ignoriert der Mensch meine beiden Anträge (Zwangsgeld, Präzisierung der Umgangsvereinbarung) und macht dass Fass Umgangsausschluß auf, oder es gibt hier Grobschlonzerei.

Mal Montag am Gericht anrufen. Interessiert mich jetzt doch mal, was da passieren soll. Vielleicht auch eine ganz andere 'Überraschung' und diesmal war das Familiengericht schneller als die Staatsanwaltschaft.

Frau M. vom JA ist übrigens auch eingeladen. Somit sitzen wir zu 7: Molli, die beiden Anwälte, Exchen, Frau M., Murphy und ich. Ich muss dann wohl die Hosen runter lassen und jeder darf mal.

Kennt eigentlich jemand einen guten RA für Umgangssachen am OLG Hamm? Bitte per PN.

Schaun wa mal,

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2008 22:09
 Uli
(@Uli)

Kennt eigentlich jemand einen guten RA für Umgangssachen am OLG Hamm? Bitte per PN.

Ich schick Dir mal ne PN


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2008 00:13
(@PhoeniX)

Moin

Also entweder ignoriert der Mensch meine beiden Anträge (Zwangsgeld, Präzisierung der Umgangsvereinbarung) und macht dass Fass Umgangsausschluß auf, oder es gibt hier Grobschlonzerei.

Das wäre ja wieder so ein Unding deiner Molli. Wenn das so kommen sollte, hoffe ich ja nicht das du Molli sanktionslos verzeihst.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 03.05.2008 02:56
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,

@Phönix
Molli ist keine Sie, sondern ein Er. Würde sonst der Opferblick meiner Ex so effektiv sein?
Und ich kann verzeihen. Nur halt nicht dauerhaft - noch hat er Zeit genug, da der Antrag erst 1,5 Monate alt ist.

Interessant ist übrigens auch, dass es keinen Bescheid über die PKH meiner Ex gibt, obwohl wir sehr sachlich argumentiert haben, warum wir PKH wegen Mutwilligkeit für unnötig halten.

Erst mal schauen, was Montag ist. Das Leben ist ja bekannterweise wie eine Pralinenschachtel.

Ich habe gestern übrigens einen interessanten Song von Heinz-Rudolf Kunze gefunden: Väter. Wenn er dabei nicht so doll jammern würde, wäre das Ding richtig gut.
Er beschreibt Väter mit: "Was immer sie treiben, getriebene Täter - Sobald sie beginnen zu bleiben, Verräter"

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.05.2008 16:51
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
ich habe gerade mit dem Amtsgericht meines Misstrauens geredet.

Mein Zwangsgeldantrag wird unter der altbekannten Geschäftsnummer abgehandelt. Der Antrag meiner Ex, den Umgang für 6 Monate auszusetzen, wird nun mit der neuen Nummer in der Ladung verfrühstückt. Meinen Antrag auf Präzisierung der Umgangsregelung hat der Richter dort angehängt.

Und nächsten Monat will Molli in einem Großfeuer 3 Anträge abfackeln.  :phantom:

PKH-Beschluss für meine Ex liegt nicht vor. Das könnte mal ein Signal setzen - allerdings kann er den PKH-Beschluss natürlich auch in der Verhandlung machen.

Und ich werde wohl vor das OLG müssen, wenn ich nicht die präzisierte Minimallösung (Umgang an jedem 'ungeraden' WE, x Tage zu Beginn der Sommer und Herbstferien) und das Zwangsgeld durchbekomme.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 11:08
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Forum,
wiedereinmal sitze ich vor dem PC und bin absolut entrüstet.

Gerade habe ich mit dem Dekan gesprochen.

Seiner Meinung nach missbrauche ich den Kindergarten für meinen Streit mit der Kindesmutter und bringe die Erzieherin in eine missliche Lage.
Auch hier wird die Meinung der Mutter über Gerichtsbeschlüsse gestellt und meine Bitte um Professionalität wurde ausgelacht.

Zumindest will er sich kümmern. D.h. er will seine Rechtsabteilung damit beauftragen, zu prüfen, ob ich zu dem Kind gelassen werden muss.

Ich überlege, parallel an das Bistum Münster zu schreiben.

Gruß,
Michael


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2008 22:23




Seite 12 / 18