Ich habe ja auch gesagt, wenn es von mir ist, werde ich auch zahlen. Hier wurde ja nur gefagt ob ich Vater sein möchte. Da ist die Antwort eigentlich nein. Aber aussuchen kann ich mir das ja nun leider nicht. Wenn es von mir ist zahle ich, dann möchte ich das Kind aber auch zu festen Zeiten sehen (und ich glaube genau hier ist Konfliktpotential, denn ich interpretiere die Nachrichten der KM nicht so, dass sie mir das Kind mitgeben möchte)
Hallo Zotac,
ich glaube, Du solltest erst mal eine Sicht auf die Dinge entwickeln.
Deine Aussage, "wenn ich zahle, will ich das Kind auch sehen" setzt die falschen Signale, finde ich. Du erkaufst Dir ja nicht das Recht das Kind zu sehen bzw. es nur sehen zu wollen, weil Du zahlst, ist dem Kind gegenüber nicht fair. Sehen solltest du es wollen, (wenn der Test das so ergibt), weil es Dein Kind ist und nicht, weil Du x Euro dafür bezahlst.
Für ein Kind ist es wichtig, beide Elternteile zu haben. Aber wenn ein Vater sich für ein Kind nur interessiert, weil es ihn Geld kostet, dann halte ich es für besser, wenn er dem Kind fern bleibt. Wenn Du den Kontakt zu - ich sage es jetzt mal - Deinem Kind aufnimmst, dann sollte dieser beständig und zuverlässig sein. Denke immer daran, dass das Kind nichts für seine Eltern kann. Weder für seine Mutter, die aus unerfindlichen Gründen den Vater nicht informiert hat, noch für seinen Vater, der eigentlich kein Kind wollte (aber nicht selbst verhütet hat) und nun völlig zwiegespalten ist.
Also: Unabhängig vom Finanziellen: Entweder Du kümmerst Dich um Dein Kind absolut zuverlässig oder Du lässt alles wie es ist und machst das Kind nicht kirre, in dem es erst einen Vater dazugewinnt und den dann vielleicht hinterher wieder verliert, weil irgendetwas zu unbequem wird. Es ist ein Kind, kein Spielzeug.
Und Du solltest es auch nur tun, wenn es ein ehrliches Interesse ist und nicht, weil Du der Mutter nun mal ein wenig in die Parade fahren willst.
Also, finde erst mal einen Standpunkt und dann sieh weiter. Wenn die KM es jetzt in den Kopf bekommt, Dich als Vater benennt und die Vaterschaft festgestellt wird, dann kommst Du um Zahlungen, vorausgesetzt Du bist leistungsfähig, sowieso nicht herum.
Also trenne von Anfang an die Pflicht zur Unterhaltszahlung von dem Recht auf Umgang.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich vermute, dass es im Zusammenhang mit dem Tod des Vaters der KM steht. Er ist soweit ich weiß genau im Zeitraum des ersten Schwangerschaftswochen oder sogar zum Zeugungszeitpunkt herum gestorben. Wovon sie genau lebt weiß ich nicht, sie meinte zu mir ihre Mutter unterstützt sie, dann muss sie noch Halbwaisenrente bekommen(?), Kindergeld, sie hat glaube ich auch mal was von Schüler-Bafög erzählt. Das ist jetzt mein Kenntnisstand, der ist aber nicht verifiziert, da wir darüber kaum gesprochen haben. Alles andere weiß ich natürlich nicht, warum sie so gehandelt hat und was da in ihr vorgeht/vorging.
Warum fragst du nicht? Ihr habt doch Kontakt oder?
Hilft zumindest ihre Motive zu verstehen und ihre finanzielle Lage besser einzuschätzen.
Gruss
Warum fragst du nicht? Ihr habt doch Kontakt oder?
Hilft zumindest ihre Motive zu verstehen und ihre finanzielle Lage besser einzuschätzen.
Gruss
Seit der Nachricht haben wir keinen Kontakt. Ich habe ihr geschrieben ich werde mich bei ihr melden. Ich will jetzt auch vor dem Anwaltstermin keine sinnlosen Diskussionen führen und mich streiten. Von ihr kam seitdem auch nichts mehr und das finde ich auch momentan gut so. Ich bin aufgewühlt genug. Arbeiten muss ich ja auch noch, es ist schwierig genug sich zu zwingen dort ein halbwegs normales Bild abzugeben derzeit. Ich werde mich nach dem Termin bei ihr melden (vorher schreibe ich hier aber auch nochmal über das Gespräch mit dem Anwalt).
hiZotac,
Ich habe ja auch gesagt, wenn es von mir ist, werde ich auch zahlen. Hier wurde ja nur gefagt ob ich Vater sein möchte. Da ist die Antwort eigentlich nein. Aber aussuchen kann ich mir das ja nun leider nicht. Wenn es von mir ist zahle ich, dann möchte ich das Kind aber auch zu festen Zeiten sehen (und ich glaube genau hier ist Konfliktpotential, denn ich interpretiere die Nachrichten der KM nicht so, dass sie mir das Kind mitgeben möchte)
naja, logisch nicht sofort, du bist schließlich ein Fremder Mensch für (dein) Kind. Wie so ne Eingewöhnung müßte man dann erstmal eine Anbahnung stattfinden lassen und sich dann anschließend auf eine verläßliche Umgangsregelung einigen. Die sicher beinhalten sollte, dass du (euer) Kind auch zu Übernachtungen mitnimmst. Und ihn zur KiTa bringst. Und ihm den Boppes abwischst. Und ihn tröstest.....Vater sein eben.
Ich würde auch folgendes vorschlagen:
werd dir klar, was du willst. Wenn du kein Vater sein willst, dann lass es. Um den Unterhalt (so die KM diesen fordert) wirst du allerdings nicht drum rum kommen. Vielleicht könnt ihr euch privat einigen, ansonsten Titel über Mindestunterhalt, befristet auf den 18ten Geburtstag.
Wenn du Umgang willst solltest du - aber das ist nur meine persönliche Meinung - auch Vater sein.
Verläßlicher Elternteil mit viel Umgang und Teilhabe am Leben und an der Erziehung.
Alles andere (und das sehen hier einige sicher anders) finde ich persönlich murks.
Ich denke, dass ein sich halbherzig kümmernder ET auch immer ein gewisses Desinteresse suggeriert, was das Kind auf sich bezieht.
Also: Brainstorming ist angesagt.
mmm
Hallo Zotac,
Hier wurde ja nur gefagt ob ich Vater sein möchte. Da ist die Antwort eigentlich nein. Aber aussuchen kann ich mir das ja nun leider nicht.
Doch, das kannst du dir aussuchen. Den Unterhalt für das Kind und in den ersten 3 Jahren für die Mutter wirst du bezahlen müssen, aber darüber hinaus bist du zu nichts verpflichtet. Unterhalt zahlen hat mit Vater sein nur am Rande etwas zu tun.
Ich hatte ca. 1 Woche im Scherz geschrieben, so oft wie das Kind bei ihr ist, könnte man ja denken es wäre ihres. Da meinte sie dann, wenn es ihrs wäre, dann wäre es auch meins. Da meinte ich dann das kann ja wohl nicht ihr ernst sein und sie schrieb nein es ist nicht ihr Kind. Dann eine Woche später kam die Nachricht mit dem Beweis der Geburtsurkunde. Sie meinte ihre Familie hätte es mir schon lange sagen wollen (persönlich kenne ich niemanden), sie hätte sich aber durchgesetzt, weil es ihre Sache sei.
Die KM hielt es übere mehrere Jahre nicht für nötig, dich über die Geburt zu informieren. Im Gegenteil sie hat dich sogar aktiv darüber getäuscht, dass das Kind, das du sogar schon kennengelernt hast, etwas mit dir zu tun hat. Es ist wohl nicht besonders schwer sich vorzustellen, dass die KM nicht daran interessiert ist, dass du eine aktive Vaterrolle bei diesem Kind spielen sollst. Aus ihrer Familie kennst du niemanden, der vermitteln kann oder mit dem du sprechen kannst, wie die KM "tickt". Du selbst kennst das Kind eigentlich kaum und lernst es jetzt als aller erstes mal als "Kostenfaktor" für dich kennen. Dies sind denkbar ungünstige Bedingungen, um offen ein Kind kennenzulernen und Kontakt zu ihm aufzubauen. Insbesondere, wenn es außerdem 70 km entfernt lebt.
Du solltest dir gut überlegen wie weit du dich hier einbringen willst. Ohne erhebliche Unterstützung durch die KM wird ein Kontaktaufbau zu dem Kind sehr schwer, aufwändig und wahrscheinlich frustrierend für dich.
Ich wünsche dir eine weise Entscheidung. Und Unterhalt zahlen ist auch eine Form von Fürsorge für das Kind. Unter den gegebenen Umständen vielleicht sogar die einzig sinnvolle.
Beste Grüße,
schultze
Hallo hier das Update:
Beim Anwalt wurde mir geraten den Test über ein Institut machen zu lassen. Ich habe bei einer Uniklinik in der Nähe angerufen und möchte das dort machen lassen. Die KM und ich müssen einen Antrag ausfüllen und sie kann dann ihr Probe bei sich beim Gesundheitsamt einreichen und ich in dem Institut. Der Test kostet 780€, die KM versteht nicht warum ich das nicht "kostenlos im Jugendamt" machen lasse. Naja ich will sie ja auch gar nicht an den Kosten beteiligen und das JA raushalten. Ich habe ihr den Antrag zukommen lassen, sie meinte nochmals sie ist sich sicher. Es gibt "aber sowieso jemand anders zu dem er Papa sagt" und sie "erwarte auch wenn ich das positive Ergebnis habe nichts". Sie wird wohl kaum Kindesunterhalt ablehnen können, oder? Ich sehe höchstens, dass sie sich beim Eintragen beim Notar querstellt. Muss ich dann irgendwas aktiv tun, wenn sie nicht kooperiert um nicht rückwirkend zahlen zu müssen?
Sie gibt übrigens mir die Schuld, weil ich ja so gefühlskalt gewesen wäre, dass ich die Schwangerschaft nicht bemerkt habe und mich irgendwann mal gesagt habe, dass ich schwangere Frauen nicht besonders schön finde. (ich wollte ja auch keine Kinder, vorallem nicht mit ihr!)
naja,
okay, es war nicht besonders klasse von der KM, dich über den Nachwuchs im Unklaren zu lassen, zugegeben.
Aber
ich wollte ja auch keine Kinder, vorallem nicht mit ihr!
hey, wenn du damals schon so gedacht hast, wieso zum Geier hast du nicht mit dafür gesorgt, dass sie nicht schwanger wird.
Gut, das Thema ist jetzt durch aber das ist echt so ein Punkt, den ich nicht verstehen kann.
mmm
Der Test kostet 780€, die KM versteht nicht warum ich das nicht "kostenlos im Jugendamt" machen lasse. Naja ich will sie ja auch gar nicht an den Kosten beteiligen und das JA raushalten.
Ich habe ihr den Antrag zukommen lassen, sie meinte nochmals sie ist sich sicher. Es gibt "aber sowieso jemand anders zu dem er Papa sagt" und sie "erwarte auch wenn ich das positive Ergebnis habe nichts".
Sie wird wohl kaum Kindesunterhalt ablehnen können, oder? Ich sehe höchstens, dass sie sich beim Eintragen beim Notar querstellt. Muss ich dann irgendwas aktiv tun, wenn sie nicht kooperiert um nicht rückwirkend zahlen zu müssen?
Sie gibt übrigens mir die Schuld, weil ich ja so gefühlskalt gewesen wäre, dass ich die Schwangerschaft nicht bemerkt habe und mich irgendwann mal gesagt habe, dass ich schwangere Frauen nicht besonders schön finde. (ich wollte ja auch keine Kinder, vorallem nicht mit ihr!)
Lieber Zotac,
jetzt muss ich mich mal hier rein hängen 🙂
Nach den Fakten, die sich in den letzten Tagen so angesammelt haben, aber vor allem die zuletzt von mir zitierten Fakten sagen mir eins: Lass es so wie es ist und lasse diese komische Frau abblitzen, es sei denn du hast ein unbändiges Interesse daran in den nächsten Jahren den Zahlvater zu spielen.
Dieses ständige kleine Bröckchen vorwerfen von ihr ist gruselig und setzt meines Erachtens genau das Desaster voraus, was dir hier einige schon geschildert haben.
Ich würde mich bei ihr gar nicht mehr melden und sollte sie dich nicht in Ruhe lassen würde ich ihr folgende Nachricht zukommen lassen:
Liebe Exilein,
bitte verstehe mich nicht falsch aber ich bin mit nichten verantwortungslos. Allerdings sehe ich akkut keinen weiteren Anlass dazu, weiter mit dir zu kontakt zu halten, da es dir und dem Kind in den letzten 2 Jahren wohl nicht schlecht ergangen ist und ihr scheinbar nicht in Not seid, und sogar eine aktive Vater-Rolle für das Kind gewährleistet ist.
Solltest du nach über zwei Jahren verstanden haben, dass das Kind ein Recht auf seinen wahren und leiblichen Vater hat, kann ich der Rolle gern gerecht werden. Allerdings, musst du davon ausgehen, dass ich neben dem Wunsch Unterhalt für das Kind zu gewährleisten auch auf ausgewogenen Umgang sowie das gemeinsame Sorgerecht bestehe, also ein aktiver und lebhafter Vater im Leben des Kindes und neben dir als Elternteil werde.
Solltest du dich damit einverstanden erklären freue ich mich auf deine Rückantwort und auch um Vorschläge wie wir das alles miteinander und einvernehmlich regeln. Vorteilhaft wäre vielleicht eine vertragliche Unterzeichnung auf beiden Seiten.
Solltest du kein Interesse daran haben, wünsche ich dir, dem Kind und dem Scheinvater alles erdenklich Gute. Sollte mein Kind je das Interesse daran haben, seinen leiblichen Vater kennen zu lernen, steht meine Tür jederzeit für mein Kind offen!.
Weiter würde ich mich mit der Thematik nicht mehr beschäftigen. Und das sage ich dir aufgrund meiner langjährigen Erfahrung einer zumindest ähnlichen Situation.
Gruß
Sputnik
Sie meint sich möchte sich über das Jugendamt "absichern" und hat Angst, dass ich ihn "ganz" haben will. Und sie will nicht, dass ich Mitspracherecht habe, da ich sonst ihre Entscheidungen blockieren könnte. Als Beispiel hat sie genannt, dass das Kind irgendwann einen anderen Namen annimmt und sie eine bestimmte Schulform wählt.
Ihre Angst dabei ist, dass das Kind ihr irgendwann vorhält, dass es keinen Kontakt zum Vater gibt. Ich habe sie gefragt, ob man aus ihrer Sicht als Vater nur Pflichten und keine Rechte hat. Da schrieb sie, doch natürlich, aber sie möchte am Liebsten, dass ich beides nicht habe.
Dann noch die Aussage: "Ich möchte das Kind nicht teilen!". Dann meinte sie noch sie weiß, dass ich gerichtlich meine Rechte einklagen könnte usw. und darum wäre sie vorsichtig, warum ich den teuren Test will.
Klingt alles total super und unkompliziert, oder? Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob sie mir die Unterlagen für den Test zuschickt. Sie scheint sich ja sehr sicher zu sein, dass ich der Vater bin und merkt wohl, dass wenn ich soviel Geld in die Hand nehme, sie dann eventuell auch nicht mehr so weiterleben kann wie bisher.
Hallo,
wichtig ist hier in meinen Augen, dass du Kontakt zu ihr hast und sie an einer Feststellung der Vaterschaft nicht gehindert ist. Ob du dich als Vater eintragen lassen solltest, auch mit positivem Ergebnis des Vaterschaftstests, weiss ich nicht.
Aber eher nicht.
Wenn der Test positiv ist oder sie ihn verweigert, dann kannst du dich in zwei Jahren darauf berufen, dass sie von dir als Vater wusste und keine Anstrengungen unternommen hat, dies in der Geburtsurkunde korrigieren zu lassen oder Unterhalt von dir zu fordern.
Dann kann sie nur Unterhalt ab dem Zeitpunkt fordern, wenn sie ihn fordert und nicht rückwirkend bis zur Geburt.
Das du ein greifbarer Vater für euer Kind sein wirst, da glaube ich nicht so wirklich dran.
Sophie
Das ist interessant. Weil beim Anwalt wurde mir gesagt der Kindesunterhalt kann das Kind rückwirkend einfordern. Nur weil die KM darauf verzichtet, das soll nicht ausreichen.
Moin
Richtig. Das Kind kann mit Volljährigkeit den kompletten KU ab Geburt fordern, da kein Vater vorhanden war und ihm dadurch ein Nachteil/Schaden enstanden ist.
Ich weiß wirklich nicht, was hier für ein Spiel gespielt wird. Jeder versucht anscheinend seinen Allerwertesten in's Trockene zu bringen. Das Kind hat Rechte? - Pfff.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Richtig. Das Kind kann mit Volljährigkeit den kompletten KU ab Geburt fordern, da kein Vater vorhanden war und ihm dadurch ein Nachteil/Schaden enstanden ist.
Ich weiß wirklich nicht, was hier für ein Spiel gespielt wird. Jeder versucht anscheinend seinen Allerwertesten in's Trockene zu bringen. Das Kind hat Rechte? - Pfff.Gruss oldie
Hallo oldie,
was schlägst du mir denn vor?
Grüße
Zotac
Klingt alles total super und unkompliziert, oder?
Klingt zumindest danach ihr den Brief so zu schreiben, wie ich es dir vorgeschlagen habe.
Das Gesamtbild wundert mich im übrigen nicht.
Das was du durch machst haben schon 100.000 bei Gericht durch gefochten aber mit einem kleinen Unterschied: Die Mütter kamen nicht drumherum, weil sie zu gierig nach dem Unterhalt waren!
Lass das Thema wie es ist. Wenn sie den Unterhaltstittel in der Hand hat kannst du davon ausgehen, dass sie gut und gerne nochmal 70 km weiter zieht .....
Und was die Einklage des Unterhalts gegenüber dem Kind anbelangt: Auch das Kind müsste in 16 Jahren erst einmal einen Nachweis der Vaterschaft erhalten und ich kann mir kaum vorstellen, dass das Kind nichts besseres zu tun hat als dich erst einmal zu verklagen zumal die Mutter 18 Jahre alles unversucht hast dich als Vater zu installieren.
Moin,
1) der KU kann nachgefordert werden.
Es geht nur darüber, dass Du als Vater eingetragen bist, und sie diesen KU nicht geltend macht. Dann kann dieser nicht rückwirkend gefordert werden.
2) Ich versteh nicht, wieso der Test 780,00 Euro kostet. Ein einvernehmlicher Test kostet so um die 150~250 Euro. Ich würde nicht soviel hierfür ausgeben, da das Ergebnis ja in jedem Fall gleich wäre. (im Internet suchen).
Da das Kind vermutlich den Nachnamen der KM hat, wäre eine Einbennung unproblematisch. Nur wenn das Kind Deinen Nachnamen tragen würde, wäre es problematischer.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
wenn du den Test übers Institut machst tust du nur eines: Du schmeißt Geld sinnlos zum Fenster raus, das geht deutlich günstiger. Wenn KM nicht möchte, wird weder der billige noch der "teure" Test anerkannt und du musst einen zweiten Test übers Gericht machen lassen für ein paar tausender. Nur mit dem Unterschied: wenn du dir dann nach dem günstigen Test sicher bist kannst du das problemlos riskieren. Es gibt keinen Vorteil von diesem teuren Test.
LG
Nadda
Hallo,
Kasper hat das Wesentliche genannt. Grundlage ist <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html>" § 1613 BGB </a>.
Bist Du als Vater nicht eingetragen, dann geht es nach Absatz (2), dass die Unterhaltsforderung rechtlich nicht möglich war, denn Unterhalt kann nur von Verwandten, in Deinem Fall vom Vater gefordert werden, dafür muss der Vater aber festehen.
Stehst Du als Vater fest (und bist eingetragen) und die KM macht den Unterhalt nicht geltend, dann kann eine Forderung nur durch Inverzugsetzung ab diesem Datum (max. 1 Monat mehr) erfolgen.
Rechtsverbindlich darf die KM nicht auf Unterhalt verzichten, dass spielt aber praktisch nur dann eine Rolle, wenn das Kind auf staatliche Leistungen/Hilfe angewiesen ist. Fordert die KM keinen KU, dann musst Du auch nicht zahlen.
Deshalb sollte ein Vaterschaftstest gemacht werden, der Klarheit bringt, bei Einvernehmen kann das auch ein privater Test sein.
VG Susi
Moin
Was ich tun würde? Vermutlich einen Vaterschaftstest einfordern und das Ergebnis mit seinen Folgen akzeptieren. Ich sage mal so: wenn die KM schon Dir ggü. nicht den Mund halten konnte, wie will sie es dann ggü. dem Kind können wenn dieses nachfragt? Und es wird Fragen stellen, irgendwann. Wie willst Du in Zukunft der KM begegnen, zumal dann, wenn das Kind dabei ist? Es kommt mir nun mal so vor, als dass ihr euch nicht für, sondern gegen das Kind verschwört.
PS: In Ergänzung zum §1613 BGB: Berechtigt ist das Kind, nicht die KM. Von daher kann das Kind - da derzeit minderjährig - sich mit Volljährigkeit auf den dortigen Abs. 2 Pkt. 2a berufen. Ebenso hat es das Recht auf Vaterschaftsfeststellung, welches ja ebenfalls bei Minderjährigkeit ruht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.