2) Ich versteh nicht, wieso der Test 780,00 Euro kostet. Ein einvernehmlicher Test kostet so um die 150~250 Euro. Ich würde nicht soviel hierfür ausgeben, da das Ergebnis ja in jedem Fall gleich wäre. (im Internet suchen).
Ehrlich gesagt habe ich als erstes auch im Internet geschaut. Bei einer Uniklinik habe ich aber ein besseres Gefühl, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Irgendwo hatte ich auch was gefunden, dass bei billigen Tests auch gern mal ein falsch positives (oder umgekehrt) Ergebnis rauskommt. Ich möchte hier wirklich nicht am falschen Ende sparen und fühle mich besser, wenn Profis die Proben abnehmen, statt die KM selbst.
Okay also eintragen und dann sehen was sie fordert. Sie redet ja immer vom Jugendamt, weil sie Angst hat ich würde ihr das Kind dann "wegnehmen". Das habe ich mitnichten vor, aber dann würde der Unterhalt ja gleich über Titel laufen. Wenn es soweit kommt dass der Unterhalt festgeschrieben wird, werde ich auch für meine "Rechte" einstehen, so dass auch diese festgeschrieben werden.
P.S. sie weiß schon wie der Hase läuft. Sie kam vorhin gleich damit, wenn ich gemeinsames Sorgerecht beantragen würde, könnte sie nicht mehr ohne Zustimmung umziehen. Und sie hätte ja die 2 Jahre alles allein mit dem Kleinen geschafft und ich habe gar keinen Anteil daran und wie ich überhaupt daran denken irgendwas nach dem Test zu "fordern". (dabei habe ich rein gar nichts gefordert und von Sorgerecht habe ich gleich gar nichts gesagt - ich war auf jeden Fall vorhin froh als der leidige Textchat beendet war)
Hallo,
auch wenn die Vaterschaftsanerkennung über das JA läuft, muss kein Titel erstellt werden. Die KM und Du können sich auch freiwillig einigen.
Zum einen über den Betrag des Unterhalts und zum anderen über die Titulierung.
Rechtlich ist es so, dass das Kind Anspruch auf einen Titel hat, wenn der Titel aber nicht gefordert wird, muss er auch nicht erstellt werden.
Das JA kann Dich nicht zwingen einen Titel erstellen zu lassen, es sei denn die KM richtet eine Beistandschaft beim JA ein. In diesem Fall nimmt das JA die Rechte des Kindes wahr und wird einen Titel fordern. Diese Beistandschaft kann dann auch nur die KM aufkündigen.
VG Susi
Moin Zotac
lassen wir mal die Details und widmen uns der großen Frage, die nach meinem Gefühl noch nicht richtig beantwortet ist: Vatersein ja oder nicht?
Dann ist die Frage, ob die Frage richtig gestellt ist, vielleicht muss sie auch eher lauten: Kann ich, selbst wenn ich will, zukünftig ein Vater für mein Kind sein?
Was haben wir an Fakten: Eine KM, die des öfteren ein Kind bei sich hatte und erklärt, dass es nicht ihres wäre. Die Dich mehrfach und bewusst in dieser elemenaren
Sache belogen hat. Ach ja, vorher hatte sie Dich noch in Sachen Verhütung hintergangen. Und die dann plötzlich - na ja, nicht plötzlich, sondern irgendwann nach zwei
Jahren! - mit der Tatsache um die Ecke kommt, dass es doch ihr Kind sei und natürlich bist Du der Vater.
Die Dir dann großzügig die Möglichkeit eines Vaterschaftstestes einräumen möchte, und die schon einen Vater für das Kind an der Hand hat. Jetzt mal drei mal raten,
welche Rolle, sie Dir zugedacht hat?
Wenn Du Dir vorstellen kannst, die Vaterrolle zu übernehmen, ruf sie an, sag ihr Du freust Dich sehr auf das Kind und wann Du es sehen und kennenlernen kannst.
Ohne irgendwelche Zusagen, ohne Vorabanerkennung einer Vaterschaft, etc., Du willst Deine vermeintliches Kind einfach besuchen und ein wenig mit ihm spazieren
gehen. Dann warte mal die Reaktion ab.
Wenn Du Dir das sowieso nicht vorstellen kannst (also der Mindestumgang für ein so kleines Kind ist jedes WE ein kompletter Tag mit Übernachtung und noch mindestens einen
Tag in der Woche) dann mach einfach gar nichts, und cancel den Kontakt zu diesem Lügenweib komplett.
Nochmal, ehe hier mit Vaterschaftstest und /oder Vaterschaftsanerkennung hantiert wird, solltest Du Dich entscheiden, was Du willst. Und es ist kein Zuckerschlecken gegen
eine boykottierende Mutter zu Felde zu ziehen. Gerade bei einem so kleinen Kind, das dich gar nicht kennt. Ich führe seit etwa 9 Jahren Umgangsverfahren gegen meine KM
und ich habe die Geburt meines Kindes miterlebt und ich habe es geschafft, Vater zu bleiben, trotzdem nagt ein seit 10 Jahren schwelender Konflikt mit der KM an mir und ich habe
noch mindesrtens 7 Jahre vor mir. Will sagen, man muss das mögen... 😉
Also lass das Rechtsgedöns erstmal beiseite und versuch Dein Kind kennenzulernen oder mach erstmal nichts, wenn Du Dir eine Vaterschaft unter diesen Umständen nicht vorstellen
kannst. Die kommen schon auf Dich zu, wenn sie Dich als Zahlesel auserkoren haben, da mach Dir mal keine Gedanken.
LG,
Mux
Hallo Mux, danke für deine Meinung!
Ich bin jetzt erstmal gespannt ob sie mir die Unterlagen zurückschickt. Jetzt selbst wieder einen Rückzieher machen obwohl ich ja den Test ausgesucht habe finde ich auch nicht gut. Falls sie es nicht zurückschickt, dann bleibt eben erstmal alles wie es ist.
Mir tut halt das Kind sehr leid und ich weiß auch nicht ob/wann ich denn (weitere) Kinder haben werde. Sie weiß auch genau, dass der Kleine sich letztes Jahr wunderbar mit mir vestanden hat und mit mir gespielt hat. Obowhl sie selbst sagt, dass er scheu und zurückhaltend ist bei Menschen, die er nicht/kaum kennt. Das scheint sie selbst zu wurmen, dass das damals so gut lief und er beim Abschied geweint hat.
Ich überlege ob ich sie unabhängig vom Testergebnis frage, ob ich den Kleinen demnächst mal besuchen kann an einem Wochenende. Sie kann ja dabei sein und "aufpassen".
Moin Zotac,
ich bleibe bei meiner Meinung: Du wirst gerade von der KM massiv verschaukelt.
Ob und was Du von unseren Tipps hälst, bleibt Dir überlassen.
Den Tipp den Test für 160 Euro durchzuführen hast Du nun für das 700 Euro Modell in den Wind geblasen. Eine Garantie, dass die KM mitmacht, hast Du trotzdem nicht.
Die KM hat Dich übrigens nicht nur in der Vergangenheit angelogen, sie erzählt ihren Mist auch noch aktuell:
"sie weiß schon wie der Hase läuft. Sie kam vorhin gleich damit, wenn ich gemeinsames Sorgerecht beantragen würde, könnte sie nicht mehr ohne Zustimmung umziehen
Ausser von Kindsbesitzerinnen blabla hast sie leider keine Ahnung. Das GSR bietet Dir Mitsprache bei einer Handvoll Dinge (Kiga-Wahl, Schulwahl, geplante Operationen). In Deutschland herrscht Freizügigkeit. Die theoretischen Möglichkeiten, einen Umzug innerhalb Deutschlands durch das GSR zu verhindern, gehen gegen Null.
Ich habe sie gefragt, ob man aus ihrer Sicht als Vater nur Pflichten und keine Rechte hat. Da schrieb sie, doch natürlich, aber sie möchte am Liebsten, dass ich beides nicht habe.
Von den Aussagen und dem Verhalten her hast Du es mit einer Kindsbesitzerin der ziemlich übelen Sorte zu tun. Leichtfertiges Handeln oder "Nettigkeiten" jeglicher Art können bei solchen Personen extrem teuer werden.
Ich überlege ob ich sie unabhängig vom Testergebnis frage, ob ich den Kleinen demnächst mal besuchen kann an einem Wochenende. Sie kann ja dabei sein und "aufpassen".
Gute Idee - wenn eine Gegenleistung in Form der Testung erfolgt ist, gerne. Vorher: Nö.
Eine Kindsbesitzerin wird Dir vielleicht sogar einen einmaligen Kontakt zugestehen. Warum? Um Dein schlechtes Gewissen (was sie bei Dir schon angestachelt hat) noch zu verstärken und Dich dann weiter erpressen zu können.
Es geht bei der ganzen Geschichte darum, Dich finanziell zu melken und um nichts anderes. Sie verpackt es nur etwas cleverer. Gruß Ingo
Hallo Ingo, ist es für mich nicht sogar gut, wenn sie denkt ich hätte mehr Rechte (sofern ich sie denn durchsetze), als es tatsächlich der Fall ist? Der Test wird erstmal übrigens nur angezahlt. Ganz bezahle ich erst wenn alle Proben und Unterschriften da sind.
ist es für mich nicht sogar gut, wenn sie denkt ich hätte mehr Rechte (sofern ich sie denn durchsetze), als es tatsächlich der Fall ist?
Nö. Denn wenn sie es wirklich glaubt, dann musst Du nun das GSR langwierig und aufwändig gerichtlich erkämpfen. Wüsste sie, dass das GSR gar nicht sooooo einschränkend für sie ist, würde sie vielleicht einfach dem GSR zustimmen.
Mann, bist Du naiv. Aber Hauptsache mal 700€ für nen Test ausgeben, obwohl Du in meinen Augen immer noch nicht weißt, was Du wirklich willst. Und wenn es erstmal die einfache Neugierde ist, zu wissen, ob es Dein "Fleisch und Blut" ist,, dann wäre das günstiger gegangen.
Gruß, Toto
Nö. Denn wenn sie es wirklich glaubt, dann musst Du nun das GSR langwierig und aufwändig gerichtlich erkämpfen. Wüsste sie, dass das GSR gar nicht sooooo einschränkend für sie ist, würde sie vielleicht einfach dem GSR zustimmen.
Mann, bist Du naiv. Aber Hauptsache mal 700€ für nen Test ausgeben, obwohl Du in meinen Augen immer noch nicht weißt, was Du wirklich willst. Und wenn es erstmal die einfache Neugierde ist, zu wissen, ob es Dein "Fleisch und Blut" ist,, dann wäre das günstiger gegangen.
Gruß, Toto
Ich habe weder vor noch einen weiteren Test später zu machen (bei einem Apotheken-Test wäre ich mir immer unsicher) und auch habe ich nicht geschrieben, dass ich definitiv GSR beantragen möchte. Sondern nur überlegt, ob es mir nicht in die Karten spielen könnte, wenn die KM denkt ich könnte GSR jederzeit mit für mich umfangreichen Rechten erkämpfen und mir darum entgegen kommt, wenn ich es nicht tue. Aber ja du hast recht ich bin noch unsicher was ich genau will. Kann mir das jemand verdenken, wo ich erst seit weniger als 2 Wochen Bescheid weiß? Bezahlt habe ich bisher auch noch garnichts für irgendeinen Test. Der Test ist außerdem gerichtsverwertbar, sofern es doch nötig ist.
Ich hatte in der Beziehung immer klar gesagt, dass ich niemals Kinder haben möchte.
wenn du immer noch dieser Meinung bist, wieso nun dieser Aufwand? Was willst DU???
mmm
Ich habe meine Meinung schon etwas gewandelt gehabt als ich den Kleinen ein paar mal getroffen hatte. (von nie auf kann man sich überlegen mit der richtigen Frau)
Vielleicht war es vorangig auch eine Schutzbehauptung, so dass sie gar nicht erst auf so eine Idee kommt sowas zu planen, ich hab mich da wohl auch einfach zu unreif für gefühlt gehabt.
Moin Zotac,
Ich habe weder vor noch einen weiteren Test später zu machen (bei einem Apotheken-Test wäre ich mir immer unsicher)
auch diese Tests gehen in renommierte Labore und reichen für die Erkenntnis "Vater sein: ja oder nein" absolut aus.
Kann mir das jemand verdenken, wo ich erst seit weniger als 2 Wochen Bescheid weiß
Es ist halt ähnlich wie bei plötzlichen Trennungen nach mehrjähriger Ehe. Der Mann ist (meistens) absolut überrumpelt, weiß nicht was er machen soll. Das ist auch erstmal normal. Nur geht es dann daraum, so schnell wie möglich das Steuer wieder in die Hand zu nehmen und den Realitäten ins Auge zu sehen.
Und hier haben Dir mehrere erfahrene Mitglieder bereits aufgezeigt, dass Du es hier schon mit der "hardcore" Variante der Kindsbesitzerin zu tun hast. Du solltest also Deine Naivität ihr gegenüber dringend ablegen. Diese Frau wird Dir (messen wir sie an dem von Dir beschriebenen Verhalten) weder bgzl. Umgang noch mit sonst etwas entgegenkommen.
Es geht Deiner Ex darum, 225 Euro Mindest-KU zu erwirtschaften und so die eigenen Eltern (die wahrscheinlich auch keinen Bock mehr darauf haben, ihre Tochter durchzufüttern) zu entlasten. Möglicherweise spekuliert sie auch damit, Dich als billigen Babysitter zu missbrauchen, um ihren Abschluss zu schaffen. Deshalb schmeisst sie Dir auch dauernd Brocken a la "Du kannst das Kind gerne mal sehen" hin. Mit "Vater sein" hat das alles nichts zu tun. Gruß Ingo
Vielleicht wäre wirklich das beste alles zu lassen wie es ist und sich den Stress nicht anzutun. Aber dann muss ich mir vielleicht später vom Kind zurecht anhören es nicht versucht zu haben. Heute war übrigens nichts in der Post wegen dem Antrag.
Vielleicht wäre wirklich das beste alles zu lassen wie es ist und sich den Stress nicht anzutun.
Ich möchte hier mal ein wenig den Focus auf das Thema "Eigenschutz" richten ...
Du solltest Dir im Klaren sein, dass der KU nachgefordert werden kann. Das kann bedeuten, dass in 16 Jahren plötzlich Post bei Dir reinflattert und das Kind sich einen Startschuss von Dir holt. Wir reden hier über irgendeine Summer von um die 70000,00 Euro (rückwirkend ab Geburt, Verjährung erst drei Jahre nach bekanntwerden der Vaterschaft).
Sprich, wenn Du jetzt schon weißt, dass Du der mögliche Vater bist und Dich nicht kümmerst, kann in einigen Jahren alles was Du aufgebaut hast, ganz schnell den Bach runter gehen. Hast Du Dir für die Altervorsorge ein Haus gekauft, dann pfändet man es Dir unter dem Hintern weg ... für nix. Da bist Du schneller Pleite, wie Du "piep" sagen kannst und nichts wird Dich davor retten.
Daher ... Einvernehmlicher Test aus dem Internet, kosten bis 200 Euro (der einvernehmliche für 780 Euro ist übrigens auch nicht gerichtsverwertbar). Ist dieser Positiv, lässt Du die Vaterschaft eintragen, ob die Ex dann was fordert, bleibt ihr Problem, aber sie kann für die Vergangenheit nichts mehr fordern (auch das Kind nicht). Ob und wie Du Deinen Vaterpflichten nachkommst, bleibt auch Dir überlassen ... alles eine Frage der Absprache.
Aber Du setzt Dich nicht dem Risiko aus, dass Du in irgendeiner Zukunft vor den finanziellen Scherben Deines Lebens stehst.
Und nein, keine schriftliche Vereinbarung mit der Kindesmutter kann Dich vor diesem Fiasko retten!
Denk mal drüber nach.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Dankeschön. Das werde ich! Bin irgendwie noch ganz durcheinander.
Du solltest Dir im Klaren sein, dass der KU nachgefordert werden kann. Das kann bedeuten, dass in 16 Jahren plötzlich Post bei Dir reinflattert und das Kind sich einen Startschuss von Dir holt. Wir reden hier über irgendeine Summer von um die 70000,00 Euro (rückwirkend ab Geburt, Verjährung erst drei Jahre nach bekanntwerden der Vaterschaft).
Sprich, wenn Du jetzt schon weißt, dass Du der mögliche Vater bist und Dich nicht kümmerst, kann in einigen Jahren alles was Du aufgebaut hast, ganz schnell den Bach runter gehen.
Dieses Szenario halte ich für rechtlich nicht begründet. Grundsätzlich kann Unterhalt für die Vergangenheit nicht bzw. nur ab Inverzugsetzung gefordert werden. Zudem ist die grundsätzliche Voraussetzung Bedürftigkeit.
Der Mutter ist der mögliche Vater mit Namen und Adresse bekannt. Der Vater muss sich schon aktiv entzeihen, damit die Voraussetzung der Hinderung eintritt.
Der BGH hat dazu mit Urteil vom 23.10.2002 (AZ: XII ZR 266/99) ausgeführt:
„Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, daß dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde. Insofern gilt für Unterhaltsrückstände, die allein Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits sind, nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (Senatsurteil BGHZ 84, 280, 281).
Vielmehr spricht gerade bei derartigen Ansprüchen vieles dafür, an das sogenannte Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderungen zu stellen. Nach § 1613 Abs. 1 BGB kann Unterhalt für die Vergangenheit ohnehin nur ausnahmsweise gefordert werden. Von einem Unterhaltsgläubiger, der lebensnotwendig auf Unterhaltsleistungen angewiesen ist, muß eher als von einem Gläubiger anderer Forderungen erwartet werden, daß er sich zeitnah um die Durchsetzung des Anspruchs bemüht. Andernfalls können Unterhaltsrückstände zu einer erdrückenden Schuldenlast anwachsen.
Abgesehen davon sind im Unterhaltsrechtsstreit die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Parteien nach längerer Zeit oft nur schwer aufklärbar. Diese Gründe, die eine möglichst zeitnahe Geltendmachung von Unterhalt nahelegen, sind so gewichtig, daß das Zeitmoment der Verwirkung auch dann erfüllt sein kann, wenn die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die etwas mehr als ein Jahr zurückliegen. Denn nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1585 b Abs. 3, 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB verdient der Gesichtspunkt des Schuldnerschutzes bei Unterhaltsrückständen für eine mehr als ein Jahr zurückliegende Zeit besondere Beachtung. Diesem Rechtsgedanken kann im Rahmen der Bemessung des Zeitmoments in der Weise Rechnung getragen werden, daß das Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann."
Also nochmal: Sobald die Mutter Unterhaltsvorschuss oder sonstige Leistungen in Anspruch nimmt, wird im Rahmen von übergeleiteten Ansprüchen die entsprechende Behörde sowieso auf Zotac zugehen.
Und JETZT wird nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch Betreuungsunterhalt fällig. Auch kann die KM jetzt noch wesentlich besser Ansprüche für die Vergangenheit durchsetzen als in einigen Jahren.
Was in 16 Jahren sein kann, sollte nicht die Entscheidungen von heute beeinflussen, denn kein Mensch weiß, ob da überhaupt noch unser Mütterstaat existiert, noch, ob das Kind wirklich Ansrüche stellt, noch ob die getzlichen Grundlagen sich nicht geändert haben.
LG,
Mux
Lieber Mux,
es stimmt alles, was Du schreibst ... trotzdem ein ABER ...
Der Kindesunterhalt ist ein Anspruch des Kindes, der derzeit nicht gestellt werden kann, da es an der fehlenden Vaterschaftsfeststellung mangelt. Unstreit kann der Kindesunterhalt rückwirkend ab Geburt gestellt werden, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde... ich würde mich nicht auf das schmale Brett Deiner Argumentation stützen, da die KM zu keinem Zeitpunkt hierfür haften muss. Das Kind, aufgrund mangelnder Möglichkeit, schon garnicht.
Dies gilt natürlich nicht für den BU (Betreuungsunterhalt), da hierfür die KM selber verantwortlich ist ...
Ich ändere meine Meinung dahingehend ab, dass der TO vielleicht bis zum 3ten Lebensjahr des Kindes wartet. Sollte er sich aber doch für die Vaterrolle entscheiden, die übrigens für das Kind nicht sooo unwichtig ist, dann sollte er dies jetzt tun. Mit allen Konsequenzen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Zotac,
Ihre Angst dabei ist, dass das Kind ihr irgendwann vorhält, dass es keinen Kontakt zum Vater gibt.
Das ist meines Erachtens die einzige Motivation der KM dir überhaupt von deiner möglichen Vaterschaft erzählt zu haben. Vieles spricht dafür, dass du es, wie viele andere hier auch mit einer Kindesbesitzerinnen-Mentalität zu tun hast. Das schließt nicht aus, dass du das Kind auch mal besuchen dürftest (ein stolzer Besitzer eines Rennpferdes möchte ja auch gerne, dass es andere bewundernd anschauen) oder vielleicht sogar regelmäßigen Umgang haben könntest (wenn der Stallknecht sich nach meinen Vorgaben um mein Rennpferd kümmert, und es ausreichend bewegt, wenn ich keine Zeit habe ist das doch toll). Dass du irgendwie als Vater verantwortlich mitwirken könntest erscheint nach deinen Schilderungen doch eher fraglich.
Und sie will nicht, dass ich Mitspracherecht habe,
Natürlich nicht. Wenn der Stallknecht sich um mein Rennpferd kümmert und es füttert und reitet, wenn ich keine Zeit habe, heißt das doch deswegen nicht, dass er irgendein Mitspracherecht bekommt, z.B. in welchem Rennen mein Pferd startet oder in welchem Stall ich es unterstelle. Eine Kindesbesitzerin sieht in der Regel im "Vater" einen Stallknecht. Der darf evtl. schon machen, aber natürlich nichts entscheiden.
Ich habe sie gefragt, ob man aus ihrer Sicht als Vater nur Pflichten und keine Rechte hat. Da schrieb sie, doch natürlich, aber sie möchte am Liebsten, dass ich beides nicht habe.
Immerhin erkennt die KM bei dir an, dass es ohne Rechte auch keine Pflichten geben sollte. Da ist sie schon besser als so manche andere KM.
Du solltest Dir im Klaren sein, dass der KU nachgefordert werden kann. Das kann bedeuten, dass in 16 Jahren plötzlich Post bei Dir reinflattert und das Kind sich einen Startschuss von Dir holt. Wir reden hier über irgendeine Summer von um die 70000,00 Euro (rückwirkend ab Geburt, Verjährung erst drei Jahre nach bekanntwerden der Vaterschaft).
Im Prinzip ist das richtig. Denn wenn du tatsächlich der biologische Vater des Kindes bist, kann rückwirkend ab Geburt KU nachgefordert werden, weil die Forderung aus rechtlichen Gründen nicht möglich war (§ 1613 Abs.2 Nr.2a BGB). Bekannte Fälle hierfür sind vor allem der Regressanspruch eines Scheinvaters. Ob das so allgemein auch gilt, wenn es keinen anderen Mann gibt, der deine Unterhaltspflicht in der Vergangenheit erfüllt hat, weil es keinen rechtlichen Vater gibt, weiß ich nicht.
Da bist Du schneller Pleite, wie Du "piep" sagen kannst und nichts wird Dich davor retten.
Das stimmt so nicht. Denn nach § 1613 Abs. 3 kann als Härtefall eine Stundung, Ratenzahlung oder auch Erlass beantragt werden, wenn es wirklich zur Forderung des gesamten KU mit Volljährigkeit käme. Warum du ein Härtefall bist, müsstest du dann allerdings darlegen.
Wenn du es selber für möglich hältst der Vater des Kindes zu sein, würde ich mir deshalb schon überlegen selber mit Nachdruck auf einer Klärung des Sachverhaltes zu bestehen und im positiven Fall dann auch die Vaterschaft anzuerkennen. Fordert die KM dann Unterhalt für das Kind, ist das eben so und dein Beitrag an Fürsorge für dieses Kind.
Fordert sie keinen Kindesunterhalt laufen auch keine Schulden auf, denn es gibt kein rechtliches Hindernis für die KM den Unterhalt zu fordern. Stimmt die KM der Klärung der Vaterschaft und ggf. später der Anerkennung der Vaterschaft nicht zu solltest du dich beraten lassen, wie das am besten dokumentiert werden kann. Denn ich denke, dass die Verhinderung der Klärung ein wichtiger Grund sein könnte, warum es später ein Härtfall wäre, wenn man dann nach 18 Jahren plötzlich mit der Forderung nach rückständigem KU um die Ecke kommt. Ob das zur Abwehr von rückwirkenden Forderungen anerkannt wird, würde dann ein Gericht entscheiden müssen. Aber möglich ist das.
Vielleicht solltest du aber mit der Klärung der Vaterschaft evtl. warten bis das Kind 3 ist, denn dann hat die KM wahrscheinlich nur noch geringe oder keine Möglichkeiten mehr rückständigen Betreuungsunterhalt für sich selbst zu fordern.
Daher ... Einvernehmlicher Test aus dem Internet, kosten bis 200 Euro (der einvernehmliche für 780 Euro ist übrigens auch nicht gerichtsverwertbar).
Das stimmt nicht unbedingt. Ein Test, bei dem eine Identitätsprüfung eingeschlossen ist, könnte anerkannt werden. Sollte das Testergebnis negativ sein und trotzdem Vaterschaftsfeststellungsklage erhoben werden, könnte man evtl. mit einem solchen Test argumentieren, dass die Klage mutwillig ist. Da in einem solchen Fall der vom Gericht evtl. erneut angeordnete Test auch negativ sein wird, hat man wahrscheinlich schon bessere Aussichten nicht auch noch an den Kosten des (sinnlosen) Verfahrens beteiligt zu werden. Im anderen Fall kann man immer einwenden, dass es leicht möglich wäre im außergerichtlichen Test eine falsche Probe "unterzujubeln" und die KM das Ergebnis deshalb nicht glauben musste. Ihre Klage könnte dann trotzdem berechtigt sein und man hängt evtl. mit hälftigen Kosten im Verfahren auch wenn man nicht der Vater ist.
Und nein, keine schriftliche Vereinbarung mit der Kindesmutter kann Dich vor diesem Fiasko retten!
Das stimmt leider weitestgehend. Auf zukünftigen Unterhalt kann man nicht rechtsgültig verzichten. Theoretisch könnte die KM allerdings sich vertraglich verpflichten deinen Unterhalt mit zu übernehmen, dich also freizustellen. Solltest du dann wegen Unterhalt in Anspruch genommen werden, könntest du den Unterhaltsbetrag von der KM als Erstattung einfordern. Dies wird in den meisten Fällen allerdings wohl nicht gehen, weil dafür die KM außerordentlich leistungsfähig (also "reich") sein müsste, damit so ein Vertrag umsetzbar und nicht sittenwidrig wäre. Aber vielleicht ist deine KM ja demnächst nach der neuen Quotenregelung Mitglied im Vorstand eines DAX-Unternehmens. Dann könnte das vielleicht gehen.
Beste Grüße,
schultze
Moin Zotac,
spannend wird es auch, wenn die KM nach oder während der schulischen Ausbildung zu einem Sozialfall wird (weil die Eltern abspringen, es mit der Schule doch nicht klappt). Dann springt die ARGE ein und alle Forderungen gehen auf diese über. Bekommt diese Behörde dann "ganz zufällig" gesteckt oder kommt es einfach nur dann raus, dass Du der KV bist, könnte ich mir schon vorstellen, dass dann versucht wird auch rückwirkend die Kohle zu holen.
Und dann kann die KM auch nur freundlich mit den Schultern zucken, da sie dann auch keinen Einfluss auf die Beitreibung der Forderungen hat. Eine Klärung der Situation ist somit sicherlich sinnvoll. Gruß Ingo
Moin
Kann mir das jemand verdenken, wo ich erst seit weniger als 2 Wochen Bescheid weiß?
vs.
Ich habe meine Meinung schon etwas gewandelt gehabt als ich den Kleinen ein paar mal getroffen hatte.
Kann es sein, dass die KM Dir regelmäßigen Umgang einräumt? Oder wie ist dieser häufige Kontakt innerhalb von zwei Wochen zu verstehen? Wie oft waren denn diese Kontakte?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
