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Plötzlich keinen Kontakt mehr zum Kind aber Zahlen darf Man(n)

 
(@dareld)
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Guten Abend,

nach einigem Überlegen habe ich mich entschlossen mich hier auch Vorzustellen und meine Geschichte kund zu tun.
Ich bin 41 Jahre alt und Vater eine fast 13 Jährigen Sohnes und das ist meine Geschichte.

Um das ganze abzukürzen, es war so wie bei wohl jedem von uns, man Lernt sich kennen Verliebt sich, Heiratet und der Zuwachs kommt auch.
Und dann auch vielleicht mal das Ende das man sich anders Vorgestellt hat.

Soweit so gut.

Als nun das Ende und damit auch die Scheidung vor der Tür stand, mein Sohn war damals 6 , war man sich noch einig das beide für das Kind trotzdem da sein sollten und sich auch zusammen was den Gemeinsamen Sohn betrifft kümmert, das funktionierte auch die ersten Jahre, um genau zu sein 5  ganz wunderbar.

Es gab gemeinsame Unternehmungen und man half sich auch ob jetzt beim Renovieren oder sonstigem auch mit den Ex-Schwiegereltern lief es gut.
Wir hatten beide in den Jahren keine neue Beziehung angefangen sei es bei dem einen aus kein Verlangen oder beim anderen um nur für den Sohn da zu sein.
In diesen Jahren war alles ok, ich hatte meinen Sohn alle 14 Tage bei mir, auch wenn er es wollte und es bei mir möglich war zwischen drin und in den Ferien es war alles sehr harmonisch soweit man das so nennen kann.

Nach gut 5 Jahren hatte es sich dann so ergeben das ich doch eine Neue Beziehung eingegangen bin und damit nahm dann das Schicksal seinen lauf.
Sie drehte plötzlich total am Rad wegen meiner neuen Partnerin und machte Sie schlecht wo es nur ging, selbst ich war auf einmal der Böse.
Ich wusste auch das irgendwann der Tag kommen würde wo ich Ihm meine neue Partnerin vorstellen musste, er hatte ja auch selber schon nach ihr gefragt und wollte wissen wie Sie so ist usw.
Also haben wir einen Tag ausgemacht an dem sich beide kennen lernten sollten und beschnuppern konnten, er war erst begeistert und fand Sie toll.
Da ahnte ich noch nicht das es alles nicht so rosig ist wie gedacht.

Weil meine Partnerin und ich in verschiedenen Stadtteilen wohnten und hier alles etwas ländlicher gelegen ist, beschlossen wir zusammen zu ziehen.
Da Sie im Haus ihrer Eltern eine Wohnung hatte, bin ich zu ihr gezogen.
Sie wusste das ich meinen Sohn auch bedingt durch meine Arbeit nur alle 14 Tage am Wochenende hatte und ich dann für Ihn da sein wollte, anfangs war es auch in Ordnung, nach einiger Zeit und auch Belästigungen durch meine Ex grad wenn unser Sohn bei uns war wurde der Zustand und das Verhältnis meiner Partnerin mit meinem Sohn schlimmer, sie ließ Ihn spüren das Sie sauer auf seine Mutter war und wenn ich mich um Ihn kümmerte kamen immer häufiger die Vorwürfe das ich Sie nicht beachten würde , mein Sohn vorziehen würde und noch mehr.
Es kam also wie es kommen musste, wir Trennten uns, auch aus Liebe zu meinen Sohn tat ich dies weil es meiner Meinung nach kein Zustand für ein Kind ist wenn es spürt das es unerwünscht ist.

Soweit das zur Vorgeschichte.

Ich hatte also wieder meine eigene Wohnung meinem Sohn alles erklärt und er kam auch weiterhin zu mir.
Dann es war das Wochenende in den Ferien 2012,  2 Wochen bevor er zu mir für 3 Wochen kommen sollte so wie immer, das war das letzte mal das ich meinen Sohn gesehen habe. Ich weiss noch wie gestern das er sagte : Papa ich freue mich darauf bei dir zu sein.
Ich hatte angefangen Pläne für die Ferien zu machen, was wir Unternehmen könnten usw.

Als das erste Wochenende dann näher kam und ich wissen wollte wann ich Ihn abholen kann, kam das er Krank sei und deswegen nicht sofort kommen könnte, das verstand ich natürlich und dachte mir auch nichts.
Nach einer Woche in der ich nichts weiter gehört hatte als das er wird langsam wieder gesund, fragte ich dann wie es ist und wann er zu mir kommt.
Die Antwort war das er noch bei Oma und Opa ist, gern noch 1 oder 2 Tage dort bleiben wollte, auch dagegen hatte ich nichts, wenn es ihm gefällt ok.

Dann versuchte ich Ihn zu erreichen und als Antwort kam das er mich anrufen würde wenn er mit mir Sprechen will  ( wie bitte, was denn nun??? )
Es kam nichts ich rief seine Mutter an die mir sagte er will nicht mit dir reden ( warum das denn ?)

Die Ferien und auch mein Urlaub vergingen ohne jede Regung auf SMS, Anrufe, Besuche, Briefe und Mails.
Immer wieder versuchte ich Ihn zu kontaktieren, nichts brachte erfolg.
Irgendwann kam die Weihnachtszeit und wie sooft versuchte ich meinen Sohn zu erreichen, erfolglos.
Im Januar 2013 ging ich dann zum JA um mir dort einen Rat zu holen, als ich meine Geschichte erzählt habe schaute die Dame mich an und meine " Und  ? was soll ich jetzt tun ?? "
Das war ein Schlag wie mit einem Hammer.
Ich bat sie dann darum erkundigen einzuholen und vielleicht heraus zu finden was los sei, die letzte Information die ich erhielt war das es einen Termin im Januar gibt, seit dem habe ich nie wieder was gehört und Anfragen blieben unbeantwortet.

Bis Heute habe ich keine Antwort erhalten warum und wieso und meinen Sohn nicht mehr gesehen.

Mein Hauptanliegen und meine Bitte um Hilfe und Rat was ich tun kann zum folgenden.

Mein Sohn ist dieses Jahr 12 geworden somit Zahlte dann das Unterhaltsamt nicht mehr und meine Ex musste den Titel gegen mich erwirken / stellen.
Was ja ok war und ich nicht übel nahm.

Im April diesen Jahres kam es dann zur Verhandlung betreffend des Unterhalts für meinen Sohn.
Ich muss dabei sagen ich Verdiene 1300 € Brutto, habe also Netto um die 950 € - 1060 € je nachdem wie viele Feiertage , Wochenenden und eventueller Provision ( ehr selten) ich Arbeite und bekomme.

Bei der Gerichtsverhandlung wurde mir ein fiktives Einkommen angerechnet aufgrund meiner Lehre ( ich übe diesen Beruf seit über 15 Jahren nicht mehr aus )
Darüber hinaus wurde mir angerechnet das ich ja nicht die Miete zahle die mir zustehen würde ( 70 € weniger als ich darf ) und auch sonst wurden keine Sachen wie Fahrtkosten und eventuelle Schulden berücksichtigt die zum Teil noch aus der Gemeinsamen Ehe stammen.

Ich wurde also dazu Verurteilt  ( der Richter nannte es Vergleich ) Monatlich 125,00 € zu zahlen Rückwirkend ab Januar 2013 bis Oktober 2013 dann sollte eine neue Prüfung statt finden.
Des weiteren sollte ich 30 Bewerbungen schreiben im Monat, ich muss dabei sagen das ich zu dem Zeitpunkt ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte mit der Aussicht auf Festanstellung, diese wurde dann auch dank meines Chefs 2 Monate später im Juni bestätigt zum 1.10.13.

Ich habe nach dem ich mich ausreichend wie ich dachte Informiert habe, versucht einen Änderungsantrag zu stellen gegen diesen Vergleich da ich ja einen Selbstbehalt von 1000 habe.
Mein Anwalt meinte das geht nicht und ich müsste erst mal Zahlen auch eine andere Anwältin meinte ich sei machtlos und solle Zahlen, das tat ich dann auch bis zu diesem Monat, davon ausgehend das meine Ex einen Neuen Antrag stellen müsste und es ja geprüft werden sollte, jetzt hab ich von Ihr nur die Nachricht bekommen , ob mir klar sein würde das ich noch weiter Zahlen muss bis zu einem neuen Termin.

Das kann doch nicht sein ?
In dem Vergleich / Urteil steht auch nichts davon drin sondern nur das sie das Recht hat mit Ablauf von 6 Monaten einen Antrag auf Zahlung des gesetzlichen Unterhaltes zu stellen, ohne hierfür die Voraussetzungen eines Abänderungsantrages darlegen zu müssen.

:puzz:

Meine Frage oder Fragen dazu :

Das kann doch nicht sein das ich nur Zahlendes Mitglied bin und meinen Sohn nicht sehen kann oder er nicht will.

Ich keinen Abänderungsantrag stellen kann.

Und ich trotz des Selbstbehalts  zahlen muss, wobei ich selber dann kaum mehr habe als H4 und das bei bis zu 60 Stunden in der Woche.

P.S. Ich sollte noch erwähnen der Vollständigkeits halber , das meine Ex seit 2012 einen Neuen Partner hat und mein Sohn diesen kennen lernte zu der Zeit als der Kontakt zu ihm abbrach.

Bitte verzeiht meine vllt. etwas konfuse Schreibweise, momentan versteh ich leider die Welt nicht mehr.

 


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2013 00:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin. Und willkommen bei vs. Du wirst sehen, dass Dir hier die Mitglieder viele Infos geben können. Wichtig scheint mir, dass Du die beiden Sachverhalte mit denen Du zu kämpfen hast, sauber trennst: Umgang und Unterhalt - das hat zunächst einmal wenig miteinander zu tun, weder in der jeweiligen Verpflichtung (bzw. Wahrnehmung), noch in der Bekämpfung etwaiger Missstände und noch weniger emotional: Du wirst Unterhalt zahlen müssen, auch wenn - warum auch immer - kein Umgang stattfindet. Ebenso wie es ein Umgangsrecht gibt, wenn Du - aus welchen Gründen auch immer - nicht leistungsfähig für KU bist.

Zum Umgangsthema: Hier scheint mir viel zu viel Zeit ins Land gegangen zu sein.Die Fragen, die sich mir aufdrängen sind, warum Du nicht viel mehr hinterher warst, den Umgang wieder aufzunehmen, nachdem in den Sommer(?)Ferien 2012 irgendwas schief gelaufen war. Aber das ist jetzt vergossene Milch, vielmehr musst Du jetzt alles dran setzen, den Kontakt zu Deinem Jungen wieder aufzunehmen. und ich schreibe bewusst zum Kind direkt, da ich es mit 13 Jahren für alt genug halte. Lass Dich aber nicht verunsichern,  wenn das anfangs vielleicht etwas holprig ist: gut möglich, dass das Kind sich von Dir im Stich gelassen fühlt. Schließlich warst Du - in seiner Wahrnehmung - einfach irgendwann nicht mehr da, obwohl er sich doch auf die Ferien mit Dir gefreut hat. Wahrsch hat auch die KM ihren Teil dazu beigetragen mit dem Verweis auf das Unterhaltsverfahren, dass Du nicht zahlen willst und mit dem "Angebot" einer neuen Familie.

zur unterhaltshöhe selbst kann ich nicht viel sagen.  nur so viel, dass da im Verfahren irgendwas gründlich schief gelaufen ist. Zu einem Vergleich wird man nicht verurteilt, man unterschreibt ihn selbst und akzeptiert ihn damit. Deshalb ist es auch schwer, da wieder raus zu kommen. Hast Du den Text damals nicht gelesen bevor Du unterschrieben hast? Wurdest Du nicht (anwaltlich) beraten? Neben der Höhe und der Unterstellung eines fiktiven Einkommens ist mE mal zu prüfen, ob es damals im Verfahren grundlegende Fehler gab, die Dir eine Möglichkeit bieten, das Thema ggf. nochmals auf zu machen.

Gruss, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2013 10:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Neben den absolut richtigen Worten von TotoHH möchte ich noch betonen, dass du deinen Sohn nicht bedrängen solltest.

Mache ihm Angebote.
Und die auch nicht gleich für einen längeren Zeitraum sondern für kürzere Ereignisse.
Zusammen ins Kino z.B.

Wenn er daran Spaß hat, kannst du deine Angebote ja intensivieren.

Wenn du ihn nicht ans Telefon bekommst, schicke ihm ne Mail oder ne Nachricht über Facebook oder Ähnliches.
Ansonsten auch per Brief.

Zum Unterhalt hat Toto auch Recht, dein Anwalt scheint nicht viel zu taugen.

Es gibt allerdings auch Richter, da wird man so über den Tisch gezogen, dass man auch mit einem guten Anwalt keine Chance hat.

Es gibt allerdings auch einen Ausweg:
Aufstockendes Hartz4.

Da kannst du deine völlig überhöhten Unterhaltszahlungen von deinem Einkommen abziehen.
Außerdem hast du da noch Freibeträge für Erwerbstätige, die sich für dich auf 310,-€ summieren dürften.
Damit dürftest du einiges mehr haben als jetzt und könntest diesem rechtsbeugerischen Richter den 8. Finger von links zeigen.

Gruß Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2013 11:36
(@diskurso)
Registriert

Moin,

wie schon gesagt, musst Du Umgang umd Unterhalt strikt trennen.
Zum Thema Unterhalt gibt es hier andere kompetente Ratgeber.

Dein Sohn wurde (vermutlich) von der Mutter stark manipuliert, um den unbequem gewordenen Vater loszuwerden, um eine neue "heile Familie" spielen zu können.
Wie war Dein Verhältnis zu Deinem Sohn bis zum Sommer 2012 ?
Völlig unverständlich ist mir, warum Du bzgl. des Umgangs so lange so untätig warst.
Offenbar war Dir Dein Sohn so wichtig, dass Du sogar so konsequent warst, die neue Partnerschaft wegen Ihm zu beenden.
Das hast Du sehr richtig gemacht, denn eine Next, die Dir vorwirft, dass Du sie nicht beachten und Deinen Sohn bevorzugen würdest (trotz nur 14-tägigem Umgang), hat es nicht anders verdient.

Im Januar 2013 ging ich dann zum JA um mir dort einen Rat zu holen,
die letzte Information die ich erhielt war das es einen Termin im Januar gibt, seit dem habe ich nie wieder was gehört und Anfragen blieben unbeantwortet.

Deutsche Jugendämter sind nicht gerade dafür bekannt, sich für Kind-Väter-Kontakte zu engagieren, denn im Zentrum steht oft nur das mütterliche Wohlbefinden.
Juristisch ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt dazu verpflichtet, den Umgang mit dem so genannten "Umgangselternteil" zu fördern und zu fordern.
Der Umgang dient in der Regel dem Kindeswohl, eine Einschränkung (erst recht ein Totalabbbruch) muss begründet werden. Eine Vereitelung ist eine Kindeswohlgefährdung.
Das JA ist bei einem Kontaktabbruch (oder anders gesagt Umgangsboykott) gesetzlich dazu verpflichtet da gegenzuwirken und u.a. Gespräche mit beiden Elternteilen zu führen.
Zum Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt hinsichtlich der Ausübung des Umgangsrechts ist in § 18 Abs. 3 SGB VIII festgelegt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__18.html

meine Ex musste den Titel gegen mich erwirken / stellen.
Was ja ok war und ich nicht übel nahm.

Wenn es für Dich o.k. war, warum "musste" sie denn dann ?
Einen gerichtlichen Titel gibt es normalerweise erst, wenn der KV nicht zahlt bzw. sich die Expartner nicht über die Höhe einigen können

Du wirkst gegenüber der Rechtslage und der Ex etwas hilflos und naiv.
Ich empfehle Dir, Dir zunächst hier einen Überblick zu verschaffen:
http://www.trennungsfaq.de/


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2013 16:33
(@dareld)
Schon was gesagt Registriert

Hallo TotoHH, Beppo und diskurso,

erst mal dickes Danke für eure Antworten.

Natürlich unterscheide ich da den Umgang mit meinem Sohn und dem Unterhalt.

Was ich seit 2012 alles versucht habe außer das JA, so eigentlich ich alles auch das ich im dicksten Winter vor seiner Haustür gestanden habe, also Anrufe, SMS, Briefe es hat nichts geholfen bis Heute nicht, ich habe es versucht über seine Mutter die alles abblockt , er ist Krank , Schläft und natürlich er ist nicht zu Hause.
Meine Tür steht für Ihn immer offen, das weiss er, aber mir kommt es so vor das er mit den neuen Freund seiner Mutter zusammen gekauft wurde, sprich IPhone,Xbox und der ganze kram.
Das er alt genug ist finde ich ja auch, aber seine Mutter behandelt ihn noch wie einen 7 Jährigen in der Hinsicht.

Ich weiss das echt nicht mehr weiter.

Betreffend des Titels, ist erwirken vielleicht das Falsche Wort gewesen, sie musste es so machen das wurde ich da vom Amt so vorgegeben das Sie diesen Weg gehen muss.
Richtig gesprochen hat Sie darüber nie mit mir das wollte Sie nicht.

"Du wirkst gegenüber der Rechtslage und der Ex etwas hilflos und naiv."

Das kann gut sein, ich hab immer erst an meinen Sohn gedacht.

Zu meiner Anwältin kann ich nur sagen die hat den Mund gehalten und als der Richter sagte das wäre dann zu Zahlen, kam von Ihr das können Sie ich erkläre Ihnen das später, so schnell hab ich die noch nie aus einem Gerichtssaal verschwinden gesehen nach der Verhandlung.
Da die Dame auch noch Schwanger war ist sie anscheinend direkt in den Mutterschutz gegangen oder so was, jedenfalls hab ich es auch bei anderen Anwälten probiert die meisten haben direkt abgelehnt mit der Begründung da ist schon einer dran.

Ich hab Heute einen Brief von Ihrem Anwalt erhalten das es jetzt weitergeht wegen dem KU, ich werde also wieder damit vor Gericht landen diesmal aber nicht wieder Hilf- und Kampflos.
Meinem Anwalt werde ich diesmal auf die Finger schauen und auch sehen das es bei mir vor Gericht landet.
Ich weiss ja immer da wo das Kind wohnt, aber die Sache hat einen bitteren bei Geschmack dadurch, das habe ich vergessen zu erwähnen, der Chef meiner Ex, hat die Firma in der Sie arbeitet nur nebenbei, Hauptberuflich ist er Anwalt und jetzt Ratet mal wo er 90% dieser Tätigkeit ausübt ?!
Genau an dem Gericht wo die Verhandlung ist ( ein Schelm,der dabei was denkt )  :exclam:

Nun ja ich werde mir die Links von euch anschauen und ich denke das ich da auch eine Menge lernen kann, erst mal ist es toll nicht mehr das Gefühl zu haben damit allein zu stehen.

Ich Danke euch.

Gruß
Dareld


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2013 21:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hab Heute einen Brief von Ihrem Anwalt erhalten das es jetzt weitergeht wegen dem KU, ich werde also wieder damit vor Gericht landen diesmal aber nicht wieder Hilf- und Kampflos.

Ein Grund mehr, dich umgehend mit aufstockendem Hartz4 zu beschäftigen.
Am besten reichst du gleich nächste Woche schon mal einen Antrag ein, damit die Frist für den Monat November noch gewahrt bleibt.
Er muss gar nicht vollständig sein. Das kannst du später nachreichen.

Dann können dir die die nächsten Gerichtsverhandlungen und Unterhaltserhöhungen piepegal sein.
Dann lässt du dir den, von den Richtern und Anwälten verursachten Schaden vom Staat wieder ersetzen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2013 21:58
(@diskurso)
Registriert

Außerdem solltest Du mal beim JA Druck wegen dem Umgang machen.
Falls Du dort nicht weiterkommst, wende Dich an den Vorgesetzten der zuständigen verträumten Sachbearbeiterin.

Erspare Dir die unwürdigen und offenbar sinnlosen Kontaktversuche - das geht ab jetzt nur noch offiziell.
Ohne Druck von außen wird das nichts.


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2013 23:56