Hallo,
nun bin auch ich hier und habe auch gleich ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand helfen:
Meine Frau und ich haben uns nach 11 Jahren Ehe seit Januar getrennt. Seit April hat sie mir einen „Neuen“ vorgestellt, so dass die Sache für mich endgültig ist :thumbdown: Sie/Wir hat vor ca. 6 Jahren das Haus von Ihren Eltern (dieses waren zuvor Eigentümer) per Kauf „übernommen“. Die Hälfte des Kaufpreises wurde finanziert die andere Hälfte, da Erb-Schenkung der Eltern und per Sicherheit durch die Bank belastet. Meine Frau alleine steht im Grundbuch. In den Darlehnsverträgen stehen wir jedoch beide! D.h. ich/wir haben diese ca. 6 Jahre gemeinsam von einem Konto getilgt. In der zwischen Zeit wurden noch eine Photovoltaikanlage und eine neue Heizanlage finanziert. Z.Z. werden die Darlehnsraten von ihrem Konto abgebucht. Ich selbst habe in dieser Zeit alleine das Dach innengedämmt, den Außenbalkon neu saniert, Gäste-WC, kompletter Heizungskeller und Eingangsbereich neu gefliest. Zaun neu eingezogen, Garten gestaltet usw. Eben alles was das traute Heim schöner macht. Jetzt zur Frage: 1. Da wir Kinder haben, möchte ich eigentlich nicht, dass für sie große Änderungen anstehen, ABER steht mir irgendetwas des Hauses nun zu? Immerhin habe ich ja mit getilgt?! Was ist mit dem belasteten Schenkungsbetrag? 2. Frage, habe ich Chancen aus den Darlehensverträgen der Bank raus zukommen und wenn ja, wie? Bei der ersten Umschuldung?
3. Frage: Diese bereitet mir echt Kopfzerbrechen. Vorab, wir versuchen dies ohne Anwalt und Streit zu regeln. Meine Frau hat seither auf 400,00 Euro gearbeitet. Überstunden wurden bar ausgezahlt. Somit ist sie zurzeit bedürftig und bekommt von mir Ehegattenunterhalt im Trennungsjahr. Da mir das Jugendamt hierbei nicht helfen konnte/wollte (sie verwiesen auf eine anwaltliche Hilfe -> Haus usw. ) habe ich diesen aufgrund meiner Unterlagen selbst errechnet, damit sie überhaupt Kohle bekommt. Sie selbst hilft leider nicht sehr viel dabei, da ihre Gedanken ja nun bei einer anderen Person sind :exclam:. Deshalb auch die Frage(n), stimmt es, dass wenn eine Nachmittagsbetreuung in der Schule gegeben ist, sie nach dem Trennungsjahr und somit eh ja im Scheidungsjahr wieder voll arbeiten MUSS und ich somit aus dem Ehegattenunterhalt raus komme?
4. Frage: Um eine 100% sichere Berechnung zu erstellen, brauchen wir im Trennungsjahr nun doch einen Anwalt? Muss die Bank erst klären von wem sie die Raten einfordert? Ich meine, meine Frau ist zufrieden mit dem Betrag, es ist nicht so, dass es Streit gibt. Ich hätte nur gerne nicht zu viel oder zu wenig bezahlt. Zurzeit weiß die Bank (noch) nichts von der Trennung, ich denke dass dies auch erst nach einer Scheidung relevant wird? Ist es dann erst Möglich durch eine Aufteilung dieser Schulden ihr/mein relevantes Netto ermittelt werden?
5. Frage: Dürfen im Trennungsjahr gemeinsam erworbene Gegenstände veräußert werden? Nur wenn das Geld doch wieder in die Summe des zu trennenden Vermögens läuft und definitiv nicht ausgegeben wird, oder? D.h. ich dürfte mein viel zu großes Auto verkaufen und mir ein kleineres kaufen, muss aber einen eventl. Differenz nicht für meine neue noch einzurichtende Wohnung benutzen sondern bis zur Scheidung auf dem Konto belassen?
Danke und Gruß
Game over!
Hallo und herzlich Willkommen,
1. Da wir Kinder haben, möchte ich eigentlich nicht, dass für sie große Änderungen anstehen, ABER steht mir irgendetwas des Hauses nun zu? Immerhin habe ich ja mit getilgt?! Was ist mit dem belasteten Schenkungsbetrag?
Da du nicht mit im Grundbuch stehst, wird es schwer werden, irgendwelche Ansprüche geltend zu machen. Du kannst nur dahingehend "Druck" aufbauen, wenn du Dich nicht mehr an den Ratenabtrag beteiligst. Alle Tätigkeiten die du gemacht hast, werden kaum anrechenbar sein.
2. Frage, habe ich Chancen aus den Darlehensverträgen der Bank raus zukommen und wenn ja, wie? Bei der ersten Umschuldung?
Du hast hier ein riesen Problem: Warum soll die Bank Dich aus der Schuld entlassen, wenn die Ex kein Einkommen hat. Rede mit der Ex und versuche Sie dahingehend zu bewegen, dass Sie Deiner "Entlassung" zustimmt. Jedoch muss Sie dann aber auch nachweisen, dass Sie die Kosten alleine stemmen kann.
Ggf. sollte ein Verkauf der Hütte mal ins Spiel gebracht werden.
Diese bereitet mir echt Kopfzerbrechen. Vorab, wir versuchen dies ohne Anwalt und Streit zu regeln. Meine Frau hat seither auf 400,00 Euro gearbeitet. Überstunden wurden bar ausgezahlt. Somit ist sie zurzeit bedürftig und bekommt von mir Ehegattenunterhalt im Trennungsjahr. Da mir das Jugendamt hierbei nicht helfen konnte/wollte (sie verwiesen auf eine anwaltliche Hilfe -> Haus usw. ) habe ich diesen aufgrund meiner Unterlagen selbst errechnet, damit sie überhaupt Kohle bekommt. Sie selbst hilft leider nicht sehr viel dabei, da ihre Gedanken ja nun bei einer anderen Person sind . Deshalb auch die Frage(n), stimmt es, dass wenn eine Nachmittagsbetreuung in der Schule gegeben ist, sie nach dem Trennungsjahr und somit eh ja im Scheidungsjahr wieder voll arbeiten MUSS und ich somit aus dem Ehegattenunterhalt raus komme?
Wenn die Holde sich nicht kümmert, so ist Sie nicht bedürftig!!! Im Trennungsjahr kann Sie nicht verpflichtet werden arbeiten zu gehen.
Mache Dir folgenden Umstand bewusst: Die Ex hat nichts mehr mit der Frau zu tun, die du einst geheiratest hast. Du musst zusehen, dass du mit Deiner Situation klar kommst und damit hast du schon genug zu tun. Sehe zu das du Deine Sachen in trockene Tücher bekommst, bevor die rosa rote Brille wieder weg ist und dann die Gier kommt...und glaub mir, die wird kommen.
4. Frage: Um eine 100% sichere Berechnung zu erstellen, brauchen wir im Trennungsjahr nun doch einen Anwalt? Muss die Bank erst klären von wem sie die Raten einfordert? Ich meine, meine Frau ist zufrieden mit dem Betrag, es ist nicht so, dass es Streit gibt. Ich hätte nur gerne nicht zu viel oder zu wenig bezahlt. Zurzeit weiß die Bank (noch) nichts von der Trennung, ich denke dass dies auch erst nach einer Scheidung relevant wird? Ist es dann erst Möglich durch eine Aufteilung dieser Schulden ihr/mein relevantes Netto ermittelt werden?
Eine 100% sichere Berechnung macht ggf. der Richter. Du/Ihr habt die Möglichkeit eine Trennungsvereinbarung aufzusetzen und diese dann bei einem Notor zu beurkunden. Stelle einfach male Zahlen und Fakten hier ein und dann kann man ja mal versuchen eine Richtung abzuschätzen.
Dürfen im Trennungsjahr gemeinsam erworbene Gegenstände veräußert werden? Nur wenn das Geld doch wieder in die Summe des zu trennenden Vermögens läuft und definitiv nicht ausgegeben wird, oder? D.h. ich dürfte mein viel zu großes Auto verkaufen und mir ein kleineres kaufen, muss aber einen eventl. Differenz nicht für meine neue noch einzurichtende Wohnung benutzen sondern bis zur Scheidung auf dem Konto belassen?
Auch hier wieder das Motto...wo kein RKläger da kein Richter. Wenn du mit der Ex sprechen kannst so versucht das untereinander zu regeln.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Tach,
sofern es das Haus angeht:
Ausgezahlt bekommst du wahrscheinlich nix, da Gattin Eigentümer und schon so quasi 50% Schenkung
von Eltern, also kein Zugewinn.
Im Ernstfall könntest du aber deine bessere Hälfte verklagen, wenn es sein muß, das sie dich im Innenverhältnis von
den Darlehensverpflichtungen freihalten soll. Du hast ja schliesslich nix mehr von der Hütte. Es sei denn, du
wohnst z. B. dort weiterhin.
Anderes Beispiel: Ehepaar kauft Reitpferd, Pferd gehört ihr, er bezahlt den Kredit für die Anschaffung. Dann steht Trennung
an, er kann kein halbes Pferd zum Reiten mitnehmen.
Mit 400 Euro/mt. kann deine Frau kein Haus halten. Ergo wird sie vollbeschäftigt oder das Haus muss unter den Hammer.
Das solltest du auf jeden Fall im Vorfeld aussergerichtlich regeln, wenn es denn geht. Sonst wird es nur noch teurer.
Für die Bank bleibst du jedenfalls bis dahin immer die erste Wahl für die weitere Ratenzahlung.
Gruß, Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Mit 400 Euro/mt. kann deine Frau kein Haus halten. Ergo wird sie vollbeschäftigt oder das Haus muss unter den Hammer.
Das solltest du auf jeden Fall im Vorfeld aussergerichtlich regeln, wenn es denn geht. Sonst wird es nur noch teurer.
Für die Bank bleibst du jedenfalls bis dahin immer die erste Wahl für die weitere Ratenzahlung.
es gibt noch eine dritte Variante: Der Opener wird auf so hohe nacheheliche Unterhaltsleistungen verklagt, dass sie das Haus halten kann. Möglicherweise sogar um den Preis, weiter in den Kreditverträgen zu stehen. Denn der Bank sind die realen Eigentums- und Wohnverhältnisse vollkommen egal; die interessiert nur, dass sie sicher ihr Geld bekommt - was bei einer 400-EUR-Jobberin eher nicht der Fall sein wird.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Game over
Mit dem Hauskredit,hast du sehr schlechte Karten. Die Bank entlässt dich nicht aus der Pflicht. Jetzt erst Recht nicht. Deine EX hat kein Einkommen ,vermutlich nur du. In meiner Familie war ein ähnlicher Fall. Das Haus wurde
dann am Schluss versteigert. Aber bis dahin bist du schon selber Pleite. Ich will dir keine Angst machen,aber das ist Realität.
Du kannst nur hoffen das deiner EX dies auch bewusst ist,ansonsten sitzt sie nämlich auf der Strasse.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin Game over,
Du sprichst diverse Themenblöcke in diesem Thread an.
Ich möchte Dir empfehlen, mit etwas mehr Futter in den entsprechenden Unterforen separat nachzufragen (Unterhalt / Zugewinn).
Zum Thema Haus:
sofern es das Haus angeht:
Ausgezahlt bekommst du wahrscheinlich nix, da Gattin Eigentümer und schon so quasi 50% Schenkung
von Eltern, also kein Zugewinn.
Das möchte ich so nicht stehen lassen:
In Abhängigkeit des Werts des Hauses (und der Gesamt-Vermögenssituation) steht Dir eventuell ein Ausgleich zu.
Beispielrechnung (ohne Schulden - da beidseitig, in der Tat ein Problem für Dich):
Im Endvermögen von Ex steht ein Haus mit Wert (z.B. 100 EUR), eine Schenkung (z.B. 50 EUR) wird als ihr Anfangsvermögen betrachtet, also wäre ihr Zugewinn 50 EUR, so nix anderes da, stünden Dir 25 EUR Ausgleich zu.
Das Haus wurde dann am Schluss versteigert. Aber bis dahin bist du schon selber Pleite. Ich will dir keine Angst machen,aber das ist Realität.
Solange einer von beiden die Schulden tilgt, macht die Bank gar nix.
Wovon tilgt Exilein denn ?
So Deine Unterhaltsleistungen dazu herangezogen werden, solltest Du anstelle dessen lieber selber den Schuldendienst leisten (ansonsten läufst Du Gefahr, dass Exilein den Unterhalt anderweitig "investiert" und die Bank dann nochmal die Hand bei Dir aufhält, da Gesamtschuldner).
Ein Hausverkauf mag in der Tat eine Option sein. Da Du aber nicht Eigentümer bist, hast Du darauf zunächst keinen Einfluss.
Noch was: Bist Du ausgezogen ? Sind Umgänge geklärt ?
Besten Gruß
United
Ich würde Dir auch gerade in dieser Situation ans Herz legen, einen guten Anwalt für Familienrecht aufzusuchen, der auch mit der Immobilienfrage vertraut ist. Erstens solltest Du wissen, was wirklich zu zahlen ist, zweitens müsst ihr eine Lösungsstrategie (am besten über Notarvertrag) ausarbeiten.
Es sieht am Anfang immer sehr hoffnungslos aus, das ist normal. Durch gute Beratung hier und einen guten Anwalt wirst Du aber vielleicht auch wieder Licht am Ende des Tunnels sehen.
Und mach nicht den Fehler "an das Gute" und "Sie wird es schon für mich nicht so schlimm machen" zu glauben. Wie schon oben gesagt, Deine Ex hat Dich bereits abgeschrieben und an der Situation wird sich nichts mehr ändern. Nutze jetzt noch den Zeitraum wo ihr euch halbwegs gut versteht und zurre die wichtigsten rechtlichen Schritte so schnell wie möglich fest.
Je mehr Zeit verstreicht, um so weniger wird sie bereit sein, noch irgendetwas für Dich zu tun. Deshalb Plan aufstellen was zu tun ist, Termin beim Anwalt ausmachen. Umgehend. Gruß Ingo
Moin game over,
eigentlich heißt es ja: "Du stehst vor einem Trümmerhaufen". Bei dir hat das leider eine ganz andere Qualität - du bist mit beiden Beinen eingeklemmt, ob du da so raus kommst oder dir beide Beine abhacken musst, ist schwer absehbar. Sicher scheint mir jedoch - es wird Blut fließen.
Diese Einschätzung bezieht sich vor allem auf das Haus. Wenn ich deinen Beitrag so lese, so scheinst du ein recht hohes Einkommen zu haben. Ich kann dir nur einen Rat geben. Suche dir einen ganz ausgeschlafenen Anwalt und mach so schnell wie möglich Nägel mit Köpfen.
Deine EX ist im siebten Liebeshimmel und für prakmatische Lösung z.Z. nicht zu haben? Das ist deine Chance nüchtern nach der für dich am besten geeigneten Strategie zu suchen. Natürlich "Niemand hat vor eine Mauer zu bauen (oder hier - einen Krieg zu beginnen)" - aber ich kann dir nur raten, mit deinem Anwalt Schützengräben zu bauen.
Noch etwas anderes:
Warum sollen eure Kinder nicht bei dir in Zukunft leben? Ob sie in einem Haus wohnen oder zur Miete - zu Hause ist immer da, wo die Eltern sind!
Mich irretiert so ein wenig, dass die Kinder in "Deiner Geschichte" so eine untergeordnete Rolle spielen. Nicht eine deiner fünf Fragen haben sie zum Inhalt. Dieses Forum hat, wie man schon am Namen erkennen kann, genau hier seinen Schwerpunkt.
Du sprichst diverse Themenblöcke in diesem Thread an.
Ich möchte Dir empfehlen, mit etwas mehr Futter in den entsprechenden Unterforen separat nachzufragen
Wenn du hier für dich verwertbare Antworten bekommen möchtest, solltest du das so machen.
Einen Rat kann ich dir schon jetzt geben. Es gibt kaum gütliche Trennungen - bei Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf und die zwischen geschieden Eheleuten so und so.
Also beginne so schnell wie möglich wirksam zu agieren, vor allem auch im Sinne der Kinder.
Gruß Horschti, der nicht versteht, wie man für etwas bezahlen kann, was einem nicht gehört.
Zum Thema Haus:Das möchte ich so nicht stehen lassen:
In Abhängigkeit des Werts des Hauses (und der Gesamt-Vermögenssituation) steht Dir eventuell ein Ausgleich zu.
Beispielrechnung (ohne Schulden - da beidseitig, in der Tat ein Problem für Dich):
Im Endvermögen von Ex steht ein Haus mit Wert (z.B. 100 EUR), eine Schenkung (z.B. 50 EUR) wird als ihr Anfangsvermögen betrachtet, also wäre ihr Zugewinn 50 EUR, so nix anderes da, stünden Dir 25 EUR Ausgleich zu.
Ich will keine Diskussion über einen Zugewinnausgleichsanspruch lostreten. Fakt ist, das Game over sich
seinen Anspruch an die Wand nageln kann, da seine Holde wohl kein Umlaufvermögen hat. Bis die
Hütte verkauft ist und vielleicht auch sogar nach Darlehenstilgung für Neukredit u. ggf. ältere
Hyptheken über bleibt, da hat er schon ganz andere Probleme...
Noch schöner ist übrigens, das die Bank auch immer zuerst zu dem kommt, der das Umlaufvermögen, sprich:
den größeren Gehaltseingang hat, das kann ich aus eigener, gelebter Praxis, berichten. Das hat, wie hier
schon erwähnt, nichts mit den Eigentumsverhältnissen an der Immobilie zu tun sondern mit der
gesamtschuldnerischen Haftung.
Gruß, debugged (der verstehen kann, das man(n) für etwas bezahlt,
was einem nicht gehört, aber es selber heute aber nicht mehr tut)
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten! Ja, ich weiß, die Fragen gehören eigentlich in die anderen Rubriken, aber ich musste irgendwo beginnen. Die anderen Fragen stelle ich dann doch separat. Fakten und Zahlen sind ja genau mein Problem. Um zu berechnen benötige ich Zahlen, um diese zu bekommen, brauche ich jemand der mir das berechnet … -> Anwalt? Mir geht es auch um diese Dahrlehnsschulden, ob und wie die in die Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnung mit einfließen? Wisst ihr, eigentlich würde ich das genau so belassen wie es jetzt ist und wenn sie Bedenken hat soll sie mir doch das per genauere Berechnung mitteilen. Mein Ziel ist es ja erst mal, dass sie es wirklich einsieht ab nächstes Jahr wieder voll zu arbeiten. Dann würde mir wesentlich mehr bleiben. Wir wollen uns ja deshalb wenn es geht, durch „verrechnen“ der vorhandenen Güter im Haus usw. in der Trennungszeit ohne Anwalt einigen (was vielleicht auch gelingt), nur möchte ich auch nicht über den Tisch gezogen werden, was dieses Haus betrifft. Um jede Lampe möchte ich aber ebenso nicht streiten und zum verklagen bin ich z.Z. nicht der Typ.
Und ja, ich bin gleich 3 Tage nach der Entscheidung/Trennung ausgezogen. Das mit ihrem Haus ist Ok, sie bezahlt zurzeit weiterhin die Tilgungen vom alten gemeinsamen Konto. Mein neues Konto habe ich sofort getrennt. Aber hier muss eine Regelung her, oder? Macht das dann die Bank, wenn wir uns dort melden? Ich habe einige Dokumente im Netz gefunden wie das mit diesen Darlehns ablaufen könnte. Dann hat sie auch gleich die noch für 2 Jahre eingehende Eigenheimzulage eingesackt. Darf sie das behalten? Zumindest sind es Einnahmen für sie zur Berechnen des Unterhalts für nächstes Jahr. Aber wenn ich für die Photovoltaikanlage und die neue Heizung noch mit tilge, dann gehört diese ja wohl auch zu 50% mir? Zu den Zahlen und Fakten: Wenn wirklich jemand helfen kann, dann bitte nur per privater Kommunikation wo ich Beträge nennen könnte. Zu den Kindern: Ich habe diese immer jedes Wochenende, da meine Frau dies auch unterstützt. Sogar auch einmal unter der Woche. Mehr Zeit hatte ich zuvor auch nicht. Das funktioniert soweit, nur seit eben ihr Neuer auch bei uns zuhause rein schnurrt, ist auch für die Kinder die Situation eine neue und schwieriger damit umzugehen. Sie sind ja erst 6 und 9. Zu dem Einkommen, nein ich verdiene nicht super gut aber es ist ok und reichte uns, seither. Jetzt wird es ein kleines bisschen weniger … Z.Z. ist die Hälfte meines Nettos weg. Bis Montag werde ich mich nicht mehr melden können, da ich keinen Netzzugang in meiner Übergangswohnung habe.
Gruß und Danke erst mal.
Game, ehrlich.
"Mein Ziel ist es ja erst mal, dass sie es wirklich einsieht ab nächstes Jahr wieder voll zu arbeiten. Dann würde mir wesentlich mehr bleiben"
Lass diese Illussionen. Deine Frau hat keinerlei Interesse, dass für Dich noch irgendwas gut läuft bzw. das Du irgendwelche Vorteile hast. Du bist noch viel zu verhaftet in Deiner Situation, was verständlich ist. Sie bringt Dich aber keinen Zentimeter weiter. Mache sofort nächste Woche einen Termin beim Anwalt und lass Dich in einer Erstberatung (max. 190 Euro) über die wichtisten Punkte in Deiner Situation beraten.
Ein Anwalt muss ausserdem nicht "Krieg" bedeuten, sondern er zeigt Dir realistisch die Möglichkeiten auf und stellt die Berechnungen auf, die Du benötigst. Und er ist ausschließlich Deinen Interessen verpflichtet. Wenn Du eine friedliche Lösung anstrebst, ist auch dies über eine ausgewogene Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar bzw. weitere Maßnahmen bezgl. des Hauses möglich.
Nochmal, fang an etwas zu tun. Du hast bereits durch den Auszug einen entscheidenen Fehler begangen. Deine Ex ist allein durch den emotionalen Vorteil des neuen Partners, der gewohnten Umgebung in einer weit besseren Position als Du.
Moin GameOver,
Aber wenn ich für die Photovoltaikanlage und die neue Heizung noch mit tilge, dann gehört diese ja wohl auch zu 50% mir?
um Deine Spendierhosen mal ein bisschen zu bremsen: Nichts davon gehört Dir; egal, was Du davon bezahlst. In dem Moment, in dem PV-Anlage und Heizung montiert werden, gehören sie dem Eigentümer der Immobilie bzw. des Grundstücks. Und das ist Deine DEF, nicht Du.
Selbst wenn Deine DEF ein Grundstück in die Ehe mitgebracht hätte und Du hättest auf Deine eigenen Kosten ein Haus draufgestellt, wäre das Haus allein ihres. Insofern: Es ist nicht Dein Problem, wer diese Anlagen bezahlt. Tust Du es trotzdem, kannst Du Dich gleich von dieser Kohle verabschieden; Du wirst nichts davon wiedersehen.
Warum schlägst Du Deiner Ex nicht vor, dass ihr Neuer in Deine Verpflichtungen eintritt? Das wäre mal ein sauberer Schnitt.
Grüssles
Martin
(der dem "Frieden" namens "wir können doch alles ohne Anwälte regeln" sehr misstrauisch gegenüberstünde)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
