noch ein Neuer .......
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

noch ein Neuer ........

Seite 1 / 2
 
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

als neuer "Alter" möchte ich mich kurz vorstellen.

Neu  : erst heute habe ich durch Zufall dieses interessante Forum entdeckt und mich spontan angemeldet.

Alter : nun ja - ein 59 Jahre alter Mann bin ich schon und -
          seit 2.Januar auf das "Altenteil" geschickt, werde ich versuchen die mir verbleibende Restzeit zu genießen.

Meine 1. Ehe ( 9 Jahre + 10 Monate ) wurde 1992 geschieden und mittlerweile bin ich mit meiner jetzigen Ehefrau auch schon wieder ca. 20 Jahre verheiratet. 18 bis 30 Jahre alt sind meine Kinder und zur Zeit wohnen wir im schönen Vogelsberg / Hessen.

Gerne möchte ich in späteren Beiträgen mehr von mir erzählen; auch habe noch das eine oder andere Anliegen oder die Bitte um Auskünfte ....... vielleicht kann ich mich auch "nützlich machen".

Also -
bis bald

moniire


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2015 00:22
(@Jarod48)

Hallo,

dann freue ich mich, dich hier begrüßen zu können und willkommen zu heißen.  🙂

LG

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2015 01:24
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Dein Willkommen @jarod,

wie ich oben schon erwähnte bin auch ich ein "Scheidungsopfer".
Es liegt zwar schon etwas weiter in der Vergangenheit, hat jedoch seinerzeit mein kpl. Leben verändert. Meine damalige Ex-Ehefrau hatte sich in ihren ehemaligen Schulkameraden neu verliebt und unsere Beziehung ziemlich unvermittelt abgebrochen.

Wir ( Ehefrau, Tochter und ich selbst ) waren seinerzeit im Nordosten Thailands wo ich einen Vertrag an einer Fachhochschule hatte. Nach diesem "Schlag" reisten Tochter und Frau zurück in die BRD und ich saß alleine in TH.

Nach mehreren Jahren in TH erhielt ich einen Anschlussvertrag in Malawi / Africa und dort erreichte mich dann auch das Scheidungsurteil : Ende der Ehe nach 9 Jahren und 10 Monaten im Jahr 1992. In diesem Schreiben des Amtsgerichts ist auch gleich der Betrag des von mir abzuführenden Versorgungsausgleichs in Höhe von 294.- DM
errechnet worden - und hierzu habe ich nun zwei Fragen :

1. Welches Datum gilt denn als "Stichtag" für die Berechnung des VA ? Das Datum des  Scheidungsantrags  ODER  das Datum des Scheidungsurteils ?
Hier im Forum habe ich an mehreren Stellen gehört, dass das Datum des ANTRAGS ( damals von meiner Ex gestellt)  der Bezugspunkt sei - in meinem Urteil jedoch ist angeführt, dass die Berechnung dieser besagten 294.- DM Bezug nimmt auf das "ENDE der Ehezeit am 30.06.1992 ..........

2. Wie kann ich ermitteln welchen VA- Betrag ich, mit Beginn meines Ruhestands, an meine Ex abzuführen habe ? Für die 294.- habe ich selbst ca. 7 Rentenpunkte ( bezogen auf das Jahr 1992 ) ermittelt und auf den Wert eines Rentenpunkts zum heutigen Datum hochgerechnet. Meine Rechnung ergibt ca. 210.- €  mtl.  Abzug von meiner Rente - stimmt das so ?

Sicherlich hat jemand Erfahrung zu dieser Problematik -
ich erhoffe mir einfach ein wenig mehr Sicherheit und möchte gerne vorab wissen mit welchem Betrag ich zu rechnen habe.

Oder bleibt dies eine "Überraschung"  :redhead:

Danke im Voraus

moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 12:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

für Dich gilt als Altfall das Datum des Scheidungsurteils.

Die Vorschriften der §§ 1378 Abs. 2, 1384 BGB in der seit dem 1.09.2009 geltenden Fassung, nach denen im Falle der Ehescheidung für die Höhe der Ausgleichsforderung an die Stelle der Beendigung des Güterstands der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags tritt, sind nicht anwendbar, wenn die Ehe vor dem 1.09.2009 rechtskräftig geschieden worden ist. -<a href="http://www.rechtslupe.de/familienrecht/stichtag-fuer-den-versorgungsausgleich-in-altfaellen-380935#sthash.ae36hEvU.dpuf>Quelle</a>."

Zum VA-Betrag kann ich nichts sagen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 13:15
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank @Susi für Deine schnelle Antwort  :thumbup:

Meine erste Frage ist nun geklärt.

Gruß
moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 13:25
(@Jarod48)

VA bedeutet sicher Versorgungsausgleich. Wie sowas läuft, kann ich dir leider nicht sagen, weil ich mich noch nicht mit sowas beschäftigt habe. Ich weiß nur, dass meine zweite Ex von ihrer Betrieblichen AV was an mich abdrücken muss.

Gruß

Jarod


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 14:31
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Sache scheint kompliziert zu sein. Ich gehe mal davon aus, dass der VA-Ausgleich als schulrechtlicher Versorungsausgleich festgelegt wurde, da der Du Rentenansprüche im Ausland erworben hast?
Der Ausgleich erfolgt dann erst, wenn Deine Ex Rente bezieht.

<a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232674/publicationFile/52252/geschiedene_ausgleich_rente.pdf>Broschüre" der Rentenversicherung</a>.

Dabei wird auf Seite 43 auf die Möglichkeit der Abänderung des Ausgleichs eingegangen. Ob das für Dich ein günstiger Weg ist, weiss ich  nicht.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 14:47
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

ich habe zwar im Ausland gearbeitet hatte aber jeweils einen deutschen Arbeitgeber.

Denke mal der VA wird also ganz "normal" gehandhabt;
wie ich jedoch den heutigen Wert aufgrund der damaligen Angaben im Scheidungsurteil errechnen kann finde ich auch im internet nirgendwo .............

Danke dass Du Dir solch ein Mühe machst !  🙂

moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 15:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin moniiere,

Denke mal der VA wird also ganz "normal" gehandhabt;

Welcher Versorgungsträger ist es denn ?

Ist das die Gesetzliche Rentenversicherung ?

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 15:18
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

es ist eine Mischung aus RVA und Pension ( Land Hessen )


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 15:46




(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Entschuldigung !

" DRV "  heisst das wohl richtig


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 15:49
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe hier nun einmal den Text aus dem Scheidungsurteil auszugsweise abgeschrieben :

" ...................... dabei beläuft sich die monatliche Anwartschaft der Antragstellerin auf DM 84,97, diejenige des Antragsgegners auf DM 2,25.
Zusätzlich ist bei dem Antragsgegner gegenüber dem Land Hessen eine Anwartschaft im Sinne des § 1587 a Abs.2 Nr.1 BGB in Höhe von DM 671,36 vorhanden. Kindererziehungszeiten sind bei der Antragstellerin berücksichtigt.

Bei der gegebenen Sachlage ist somit der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 durchzuführen, indem zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Antragsgegners eine monatliche Versorgungsanwartschaft in Höhe von DM 294,32 auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin begründet wird, und zwar bezogen auf das Ende der Ehezeit zum 30.06.1992.  ..................... "

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich selbst habe dann für mich folgende Berechnung angestellt :

DM 294,32  entsprachen  im Jahr 1992 ( 294,32  / DM 42 ) = 7,0076 Rentenpunkten

7,0076 Rentenpunkte entsprechen heute ( 7,0076  x  € 28,61 ) = € 200, 48

Keine Ahnung ob dies so stimmt ! Genau dies ist meine Frage !

Gruß
moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 16:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo moniire,

Bei der gegebenen Sachlage ist somit der Versorgungsausgleich gemäß § 1587 durchzuführen, indem zu Lasten der Versorgungsanwartschaft des Antragsgegners eine monatliche Versorgungsanwartschaft in Höhe von DM 294,32 auf dem Versicherungskonto der Antragstellerin begründet wird, und zwar bezogen auf das Ende der Ehezeit zum 30.06.1992.  ..................... "

so wie es dem Urteil entnehme ist der Ausgleich bereits erfolgt, da der Antragstellerin ja die Punkte gut geschrieben wurden und damit Dir abgezogen (interne Teilung). Eigentlich müsste sich aus Deinem Rentenkonto ergeben ob der Ausgleich bereits erfolgt ist. Der Abzug sollte dort verbucht sein.
Aus meiner Sicht musst Du gar nichts unternehmen und ja Dein Rentenanspruch könnte sich um diese Summe verringern, Du musst aber nichts überweisen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 16:13
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

in dem jährlich neuen Rentenbescheid ist der VA bereits berücksichtigt - das stimmt.

Für meine zu erwartende Pension jedoch bekomme ich keine Bescheide ( und hier liegt der größte (Haupt)-Teil der VA  !! )

Gruß
moniire


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2015 16:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo moniire,

gut, wieder was geklärt. Dann gilt das <a href="http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/beaversg570001t.htm#57002>hier</a>," aber so richtig freundlich zum Rechnen sieht es nicht aus.

Absatz (2) Der Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt berechnet sich aus dem Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften oder übertragenen Anrechte. Dieser Monatsbetrag erhöht oder vermindert sich bei einem Beamten um die Vomhundertsätze der nach dem Ende der Ehezeit bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind. ....

Viele Spass beim Rechnen.
VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 16:46
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

:rofl2:


Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 17:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Monire,

Für meine zu erwartende Pension jedoch bekomme ich keine Bescheide ( und hier liegt der größte (Haupt)-Teil der VA  !! )

auch in Hessen wird es sicherlich eine zentrale Stelle für die Versorgungsbezüge geben. Telefonier Dich doch mal durch, ob Du dort nicht doch eine Beratung zu Deinem Fall bekommst. Als Ausgangspunkt für die Recherchen würde ich Deinen alten Dienstherr nehmen. Dort wird man Dir sicherlich schnell die zuständige Stelle nennen können. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2015 20:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Absatz (2) Der Kürzungsbetrag für das Ruhegehalt berechnet sich aus dem Monatsbetrag der durch die Entscheidung des Familiengerichts begründeten Anwartschaften oder übertragenen Anrechte. Dieser Monatsbetrag erhöht oder vermindert sich bei einem Beamten um die Vomhundertsätze der nach dem Ende der Ehezeit bis zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand eingetretenen Erhöhungen oder Verminderungen der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, die in festen Beträgen festgesetzt sind. ....

Achsooo!

Habe ich mir aber schon so gedacht. Ist ja schließlich ganz logisch und absolut alternativlos! 🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 00:46
(@moniire)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi , hallo Beppo,

lese ich das richtig :
meine Ex-Ehefrau profitiert von meiner NACH der Ehescheidung absolvierten "Karriere" ??

Ich die damals ermittelten Rentenpunkte werden auf den heutigen Wert der Rentenpunkte umgerechnet und fertig !
Falsch ?
Was hat denn mein heutiges Einkommen / Rente mit dem Anspruch meiner Ex zu tun ?

mmmmmm
bleibt mir alles ein Rätsel !

Gruß
moniire  :redhead:

:redhead:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2015 01:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

lese ich das richtig :
meine Ex-Ehefrau profitiert von meiner NACH der Ehescheidung absolvierten "Karriere" ??

Häh?
Wie meinst du das?
Meinst du deine erste Ex, sollte von deiner jetzigen Karriere profitieren?
Wo liest du das?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 01:25




Seite 1 / 2