Moin Vratjas,
in Ergänzung zu Totos Ausführungen:
Jetzt, wo die Trennung ausgesprochen ist, ist die Zeit des rumeierns endgültig vorbei. Es gilt jetzt die Weichen für die Zukunft zu stellen, da du es vorher verpasst hast.
Wer ist die Mutter, dass sie meint, darüber bestimmen zu können, ob und wann du das Kind sehen darfst? Du bist der Vater, du hast die gleichen Rechte in Bezug auf das Kind. Wir haben dir hier vorher schon gesagt, dass du ein Recht auf Umgang mit dem Kind allein hast bzw. das Kind ein Recht auf Umgang mit dir. Warum hast du ihr das in dem Moment nicht eindeutig klar gemacht? Lies dir bitte mal §1684 BGB durch. Was dort drin steht, wäre die passende Antwort auf den Vorschlag der KM gewesen, dass du am Wochende vorbeikommen darfst. Allein das Wort "darfst" zeigt doch schon, wem das Kind aus ihrer Sicht gehört.
Wenn du hier noch igendetwas retten willst, informierst du heute noch die KM darüber, wie du dir den Umgang vorstellst. Nur durch regelmäßigen alleinigen Umgang, wirst du zukünftig vor der Willkür der KM halbwegs geschützt sein.
Gruß
Brainstormer
Servus Vratja,
volle Zustimmung zu @TotoHH`s und @brainstormers`s letzten Beiträgen. Lass Dich nicht einlullen und gib Dich keinen falschen Hoffnungen hin und spiele hier keinesfalls auf Zeit.
Ex will die Trennung und Unterhalt. Klare Ansage. Gut, dann willst Du im Gegenzug eine ausreichende und unbelastete Umgangszeit allein mit Deinem Kind. Darauf hat v.a. das Kind Anspruch. Übrigens willst Du jetzt auch das GSR, schon aus Prinzip und falls der KM einmal etwas passieren sollte, damit Du Dich gut kümmern kannst...
Kümmere Dich umgehend um einen Mediationstermin bei einem Familienhilfeverein, der Caritas, Diakonie, o.ä.;Thema: Ausarbeitung einer Umgangsvereinbarung betreffend das Kind xy; und mache der Ex gleich verbindliche Terminsvorschläge, am besten in einem persönlichen Brief...
So wie die Ex laut Deinen Mitteilungen gewickelt ist, sollte der Umgangsdreisprung hier ganz konsequent abgearbeitet werde, d.h. sollte sie sich auf Gespräche für eine Umgangsregelung nicht einlassen, dann geht`s wegen Umgang weiter zum JA und dann zum Gericht... und das zügig...
Und sei bitte nicht blauäugig. Wenn Deine Ex schon finanzielle Ansprüche stellt, dann steckt da nach der Forenerfahrung meist mehr dahinter und war sie ggfs. schon bei einem Anwalt. Lese hierzu auch einmal § 1615 l BGB.
Um wegen dem Unterhalt für`s Kind gleich Luft raus zu nehmen, ist evtl. zu überlegen, ob Du nicht gleich selbst einen Titel erstellen lässt. Entweder durch Jugendamtsurkunde (beim JA kostenlos) oder beim Notar (gegen geringes Geld).
Aber Obacht(!). Bevor Du beim JA oder woanders irgendetwas unterschreibst, frage immer besser noch einmal hier nach. Es gibt da Fettnäpfchen in die Du besser nicht trittst.
Viele Grüsse
Moin Vra,
das die Lage zwischen uns so angespannt ist.
Die kleine wäre das wichtigste in ihren ganzen Leben und sie hat angst das sie einen Schlag kriegt wenn sie ihren Papa nicht mehr sieht oder jedes Wochenende woanders ist, also 1x beim Papa und 1x bei der mama und in der Schule sagen muss das sie am Wochenende nur mit der Mama im Tierpark war.
Sie schlug mir vor das ich Unterhalt zahlen solle und eben jedes wochenende vorbeikommen kann und man unternimmt mit der kleinen was zusammen.
wie Du siehst konnten wir Dir dieses Ergebnis schon recht zutreffend voraussagen. Wie Dir die anderen schon gesagt haben, sind Frauen den Männern meist deutliche Schritte voraus.
Brain hat es Dir schon deutlich gesagt:
Wenn du hier noch igendetwas retten willst, informierst du heute noch die KM darüber, wie du dir den Umgang vorstellst. Nur durch regelmäßigen alleinigen Umgang, wirst du zukünftig vor der Willkür der KM halbwegs geschützt sein
Bleibst Du jetzt bei Deiner "ach, es wird schon nicht so schlimm werden" - Haltung hast Du eigentlich schon verloren.
Nach Trennungen geht es zum Großteil nur um das Geld. Und das macht Deine Exe Dir ja nun schon sehr deutlich.
Schauen wir uns die Aussagen doch mal konkret an:
Die kleine wäre das wichtigste in ihren ganzen Leben
Schon mal eine üble Kiste. KMs die Kinder als Selbstzweck für ihr persönliches Seelenheil ansehen neigen in der Tendenz zur Kindsbesitzerin. Du scheinst in der Betrachtung nicht vorzukommen.
und sie hat angst das sie einen Schlag kriegt wenn sie ihren Papa nicht mehr sieht oder jedes Wochenende woanders ist, also 1x beim Papa und 1x bei der mama und in der Schule sagen muss das sie am Wochenende nur mit der Mama im Tierpark war.
Kinder bekommen eher davon einen Hau weg, wenn Sie Elternteile ohne Bindungstoleranz haben (wie wohl ziemlich offensichtlich Deine Ex), die dem anderen Elternteil sein Recht auf eingenverantwortlichen Umgang nicht gönnen wollen. Regelmäßiger und geplanter Umgang (am besten mit einem freundlichen und neutralen Übergabeverfahren) schaden Kindern überhaupt nicht und sorgen für Planungssicherheit auf beiden Seiten. Wenn Mama eh nicht aus ihrem Einsiedlerhof runterkommt, wirds wohl aucht nicht so viel mit Tierparkbesuchen.
Sie schlug mir vor das ich Unterhalt zahlen solle und eben jedes wochenende vorbeikommen kann und man unternimmt mit der kleinen was zusammen
Na Prima. Da hat die Helferindustrie doch schon feine Arbeit geleistet. Zum einen bist Du nach der räumlichen Trennung von der KM und Kind zum Unterhalt verpflichtet. Da wird auch nichts "geklüngelt" sondern die Düsseldorfer Tabelle zu Rate gezogen. Es wird auch nichts verrechnet oder sonst irgendetwas "gedreht", da es dann nur ein kurzer Weg für die KM ist, Dich vor den Kadi zu bekommen.
Dazu wäre ich mal gespannt, wann sie mit dem Thema "ich will einen JA-Titel für den Unterhalt" kommt. Das ist bestimmt auch schon in Arbeit. Bitte auch hier im Vorfeld informieren, um Fehler zu vermeiden.
Natürlich unternimmst Du NICHTS mit der KM zusammen. Der Zug ist leider abgefahren für Sie. Du führst Deinen Umgang vom ersten Moment an in Deinem Umfeld und zu Deinen Bedingungen durch. Nichts anderes. Alles andere ist nicht akzeptabel.
Hier wird noch sehr viel Arbeit auf Dich zukommen, da Deine Exe zunächst wahrscheinlich auf keinen Deiner Punkte (die Du hoffentlich so auch vorträgst) eingehen wird. Hast Du einen guten Anwalt für FamRecht am Start? Du wirst ihn wohl sehr bald brauchen. Gruß Ingo
Moin Vratjas,
in der Tat hast Du Dir da ein besorgniserregendes Exemplar von Kindesbesitzerin angelacht ...
Nichts desto trotz erstmal das Positive:
1. Du hast ne eigene Wohnung und musst Dir demzufolge keine Gedanken um eine Hausratsauseinanderreissung machen.
2. Du warst nicht dem Trugschluss unterlegen, dass ein Trauschein Eure Partnerschaft verfestigen wird.
3. Deine Ex scheint kein Exemplar zu sein, welches "Muttersein" als einzige sinnvolle Beschäftigung ansieht (sondern geht einer eigenen Arbeit nach)
Wie war denn Euer Ausflug zu Deiner Schwester??
Ich gehe davon aus, dass dieser ausgefallen ist ... schreib doch aber bitte noch dazu.
Lass Dich nicht einwickeln!
Dem ist vollumfänglich zuzustimmen.
Dennoch möchte ich - aufgund Entfernung und Kindesalter - davor warnen, hier vollkommen auf stur zu setzen, auf Dein Recht (bzw. das Recht Eures Kindes) zu pochen und gemeinsame Unternehmungen vollends abzulehnen.
Sie schlug mir vor das ich Unterhalt zahlen solle und eben jedes wochenende vorbeikommen kann und man unternimmt mit der kleinen was zusammen.
Dieser Passus enthält drei Elemente:
1) Unterhalt:
Dass sie es Leid ist, Dich um Geld anzubetteln (auch wenn es nur "gefühlt" ist), ist durchaus verständlich. Hierzu kannst Du gerne einen eigenen Thread im entsprechenden Unterforum eröffnen, in dem Dir beim Rechnen geholfen wird.
2) WE-Besuche:
Spätestens, wenn neue Partner ins Spiel kommen, ist das Ding durch. Dieses ist aber vermutlich noch nicht der Fall (oder gibt es da Verdachtsmomente, aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die ein oder andere, sich gerne zwei Optionen offen hält).
Insofern solltest Du diesen Ball durchaus aufnehmen und das Besuchsangebot auch (noch) wahrnehmen. Allerdings müssen bei diesen Besuchen auch Zeiten "erlaubt" sein, in denen Du mit Eurem Nachwuchs alleine bist (Spaziergänge/Kurzzeitbesuch bei Familie). Ziel sollte sein, diese Zeiten auf Übernachtungen (so möglich zunächst in räumlicher Nähe also bei Mutter oder Schwestern). Schliesslich will auch KM mal wieder unterwegs gehen können, um ihre Freiheit zu geniessen.
3) Zusammenunternehmungen:
Nun ja, wie unter 2) genannt, hat sich das früher oder später ohnehin erledigt.
Insbesondere ihre Reaktion zu 2) wird zeigen, ob es hier noch Möglichkeiten für ein halbwegs einvernehmliches Auseinandergehen gibt (auch wenn die Indizien derzeit ganz stark in Richtung "Ich-will-nur-was-mir-zusteht" und "Nur-ich-weiß-was-für-mein-Kind-gut-ist" weisen) ...
Besten Gruß
United
Was bedeutet "JA Titel für Unterhalt" ?
Dass das JA bestimmt was ich zahlen muss?
Wenn ich jetzt erstmal zustimme laut Düsseldorf Tabelle Summe X zu bezahlen ist das doch nicht in Stein gemeißelt oder?
Bin grad in der Arbeit und hab nur wenig Zeit zu schreiben aber in kürze nur so viel.
Termin mit RA und Mediator steht heute nachmittag an.
Die KM ist tatsächlich eine Kindsbesitzerinn vor dem Herren!
Sie versucht ihr Seelenheil vom Kind abhängig zu machenm bzw macht sie es, das Kind und die Arbeit ist ihr einziger Lebenszweck und ihre einzige Aufgabe.
Ausflug zur Schwester fiel aus ja.
Ich kaufte einen Kindersitz, die kleine hat gebrüllt wie am Spiess, also fuhren wir los und kauften einen neuen und ich habe den alten zurückgegeben.
Langsam kotzt mich meine Weichei einstellung selbst an aber wenn bei der mal aufn Tisch haust dann gibts Tränen und Hofverbot und was weiss ich was.
*nerv*
Moin,
Ich kaufte einen Kindersitz, die kleine hat gebrüllt wie am Spiess, also fuhren wir los und kauften einen neuen und ich habe den alten zurückgegeben.
Das verstehe ich nicht?? Willst Du damit sagen, dass ein 1jähriges Kind bestimmt hat, dass die Farbe vom Kindersitz nicht gepasst hat??
Was bedeutet "JA Titel für Unterhalt" ?
Dass das JA bestimmt was ich zahlen muss?
Wenn ich jetzt erstmal zustimme laut Düsseldorf Tabelle Summe X zu bezahlen ist das doch nicht in Stein gemeißelt oder?
Der BetreuungsET hat - stellvertretend für das Kind - Anrecht auf einen vollstreckbaren Titel über die Höhes des KU, iW gem. DDT (Düsseldfer Tabelle). Über die Höhe kann man streiten, es gibt verschiedene Abzugspositionen. Man muss aber nicht darüber streiten. Hier im Forum wird gerne mal explarisch gerechnet, wenn Du die nötigen Angaben machst. Auf eine Berechnung vom JA würde ich nicht blind vertrauen. Diesen vollstreckbaren Titel (wenn er denn von der KM gefordert wird) kannst Du ebenfalls beim JA erstellen lassen. Aber auch hier die Warnung, dass das JA da oftmals mehr rein schreibt, als drin stehen muss. Und das kriegt man später nur mit sehr großen Mühen wieder weg. Einen Titel entsprechend Deiner Vorgaben kannst Du auch beim Notar erstellen lassen. In keinem Fall musst Du beim JA sofort unterschreiben. Auch hier gibt es einen Formulierungscheck hier bei vs.
Dennoch möchte ich - aufgund Entfernung und Kindesalter - davor warnen, hier vollkommen auf stur zu setzen, auf Dein Recht (bzw. das Recht Eures Kindes) zu pochen und gemeinsame Unternehmungen vollends abzulehnen.
Jein - vollständige Sturheit ist selten das Erfolgsrezept. Aber: die Entfernung ist nunmal mit 45 km durchaus überbrückbar (sogar an einem Vormittag hin und abend zurück). Gerade in dem Alter wird das Kind bei der Autofahrt sehr schnell einschlafen! Und außerdem kann es nicht sein, dass der KV, der ja bislang präsent war im Leben des Kleinkindes, sich erst langsam an alleinigen Umgang herankämpfen muss. Sorry - dafür kein Verständnis! Wenn darüber hinaus es die Stimmung erlaubt, zu dritt was zu unternehmen, dann gerne. Aber nicht um zu beweisen, dass der KV mit einem Kleinkind umgehen kann... (es sei denn, vratjas schreibt jetzt, dass er im verg. Jahr niemals den Finger zur Betreuung des KIndes gerührt hat/ rühren durfte und vollends unbeholfen ist... :wink:). Und wenn ihr dann was zusammen macht, dann ist doch klar, dass auch der KV mal das Kind trägt, Windeln wickelt, es füttert, es badet, ....
Gruß, toto
Ja ich denke dass das der erste große Streitpunkt sein wird, wenn ich das Kind mal mitnehmen will alleine.
Gestern war Termin beim Anwalt, die gute Frau hat mir einiges erklärt und erläutert und seitdem bin ich irgendwie noch frustrierter.
Krass finde ich das bei der Düsseldorfer Tabelle ich um eine Stufe nach oben rutsche weil wir "nur" ein Kind haben.
Dazu das noch Sonderkosten wie Kinderkrippe und Klavierunterricht dann auch noch hälftig dazu kommen 🙁
Weiss jmd wieviel so eine Kinderkrippe für Babys halbtags 4 tage die woche kostet?
Anwältin meinte das ich anfangs kaum ne Chance habe das Kind alleine zu haben, also mal spazierengehen und so sachen ja aber bis ich sie mal mitnehmen darf muss sie mindestens 3 Jahre alt sein wobei es auch hier je nach Gericht Ausnahmen gibt.
Die Mutter sieht alles sehr entspannt und positiv, klar sie hat leicht reden, verdient gut, hat ihre Eltern die mal paar stunden jeden Tag die kleine bespassen dürfen, dann kommts in die Kindergrippe und am wochenende hat sie die kleine für sich.
Ich darf nur zahlen, fresse halten und hab das glück vorbei kommen zu dürfen wann ich will nach absprache.
irgendwie weiss ich grad nicht mehr wie mein Leben geregelt weitergehen soll :/
Zum Thema Kindersitz, ja die Mutter meinte das am Rücken so ein großer Absatz drin wäre, das drückt doch die kleine, macht ihr den Rücken kaputt und die kleine schreit doch schon wenn man sie nur reinsitzt usw usf
Und so geht das schon die ganze zeit......wenn ich was mache was ihr nicht passt oder nicht gefällt dann heissts "Lass das! Das mag die kleine nicht" ich daraufhin "wieso? woran machst du das fest? Sie schreit doch nicht" als Argument meint die Mutter dann "das weiss ich, ich kenn die kleine mittlerweile ganz gut, besser als du, bist ja nie da"
Hurra! Und da sollst noch Gegenargumentieren :gunman:
Servus Vratja,
aufregen hilft nichts. Willkommen in der Wirklichkeit. Da musst Du jetzt durch und va. das beste für Dich und das Kind daraus machen.
Sieh`s einmal positiv.
Beziehunsgtechnisch weisst Du jetzt was Sache ist und im Prinzip war dieses Ergebnis doch absehbar und warst auch Du seit längerem schon nicht mehr zufrieden und ein bißchen unglücklich. So lesen bzw. lasen sich jedenfalls Deine anfänglichen Beiträge.
Und ja, jetzt ist auch die Zeit gekommen, dass Du Dich als erwachsener/volljähriger Mann für Dein Kind einmal "gerade machst". Du bist der Vater/Papa und lässt Dich durch niemenden aus dem Leben Deines Kindes drängen. Das ist ab jetzt die Botschaft, hinter der Du auch uneingeschänkt in Wort und Tat stehen musst.
Insgesamt hast Du in der Vergangenheit hier wohl etwas zviel "laufenlassen". Agumentativ hält Dir die KM das jetzt sogar schon vor...
Es ist schon einmal gut, dass Du bei einer Anwältin warst und Dich informiert hast. Behalte das ggü. der KM aber erst einmal lieber noch für Dich. Dies hier:
Dazu das noch (...) Klavierunterricht dann auch noch hälftig dazu kommt 🙁
ist doch noch reine Zukunftsmusik und das hier:
Anwältin meinte das ich anfangs kaum ne Chance habe das Kind alleine zu haben, also mal spazierengehen und so sachen ja aber bis ich sie mal mitnehmen darf muss sie mindestens 3 Jahre alt sein wobei es auch hier je nach Gericht Ausnahmen gibt.
muss bei Dir nicht unbedingt so laufen. Deswegen schreiben Dir ja hier die Mitglieder, weil andere User und auch ich Dein aktuelles Problem schon längst durch haben...deshalb helfen wir Dir, der KM ihre "Giftzähne" zu ziehen...
Vorrangig solltest Du an der Ausarbeitung des Umgangs (=Deine 1. Baustelle) arbeiten.
Hast Du Dich schon um Termine für Mediationsgespräche bemüht? Wenn nein, sofort tun und dann der KM zeitnah einen persönlichen Brief schreiben und gleich verbindliche Terminsvorschläge zur gesprächsweisen Erarbeitung einer notwendigen Umgangsregelung machen.
Daneben ist der KU Deine 2. Baustelle.
Wie bereits geschrieben empfiehlt sich zur Titulierung eine sog. Jugendamtsurkunde. Das geht ganz einfach beim JA. Teile denen mit, dass Du für Dein minderjähriges Kind xy den Unterhalt titulierun lassen willst und lasse Dir einen "Entwurf" ausarbeiten. Regelungspunkte auf die zu achten wäre sind die korrekte Stufe und dass der Titel auf das 18. Lebensjahr des Kindes befristet wird. Bevor Du jedoch etwas beim JA unterschreibst, fagst Du zuvor besser noch einmal hier nach. Und lass Dich beim JA nicht bequatschen, dass ein "Entwurf" nicht ginge und Du gleich unterschreiben müsstest, o.a.
Und Vratja, so wie sich Deine Darstellung zum Kindersitz ließt, musst Du auch an Dir selbst arbeiten, sonst wird nämlich die KM (wie schon in der Vergangenheit) mit Dir weiter kräftig "Schlittenfahren". Manchmal muss man sich auf "sinnlose" Diskussionen auch nicht einlassen....
Deine Botschaft ab jetzt: siehe oben...
Viel Erfolg
Hi Vratjas,
Krass finde ich das bei der Düsseldorfer Tabelle ich um eine Stufe nach oben rutsche weil wir "nur" ein Kind haben.
da die Mutter ebenfalls noch unterhaltsberechtigt ist, gibt es zwei Personen und es wird nicht hochgestuft. Allerdings könnte es vorteilhaft sein, sie nicht darauf zu stossen und lieber die 20,- zu bezahlen. Hat das die Anwältin nicht erwähnt?
Dazu das noch Sonderkosten wie Kinderkrippe und Klavierunterricht dann auch noch hälftig dazu kommen 🙁
Nicht hälftig sondern nach Einkommen gequotelt. Hat das die Anwältin nicht erwähnt?
Anwältin meinte das ich anfangs kaum ne Chance habe das Kind alleine zu haben, also mal spazierengehen und so sachen ja aber bis ich sie mal mitnehmen darf muss sie mindestens 3 Jahre alt sein wobei es auch hier je nach Gericht Ausnahmen gibt.
Da Du zu dem Kind bereits eine Beziehung hast, sollte unbegleiteter Umgang auch unter drei Jahre die Regel sein.
Bist Du Dir sicher, dass Du diese Anwältin behalten möchtest??
Gruss von der Insel
Hi,
sorry, wenn mir mein eigener Anwalt so einen Quatsch erzählt dann war er mein Anwalt!
Offenbar hat die Dame von Familienrecht nicht wirklich viel Ahnung und ich würde dir hier dringend raten dich nach anderer anwaltlicher Beratung umzusehen.
Gerade weil deine Situation so unklar ist und deine Exe wohl auch noch nicht so ganz weis was sie will solltest du zumindest über die rechtlichen Gegebenheiten immer gut aufgeklärt sein. Ok, diese Informationen kannst du in vielen Fällen auch hier holen - aber ein schlechter Anwalt wäre mir einfach zu riskant.
Du brauchst jetzt wohl erstmal eine tragfähige und sinnvolle Umgangsregelung - und dazu kannst du dir hier unglaublich viele Tipps und Ideen holen. Auch gerade für kleine Kinder ist Umgang total wichtig. Und da reden wir von häufigem Umgang der dann vielleicht etwas kürzer sein kann, aber eben häufig damit du im Leben deines Kindes auch eine feste Größe bist. Und da kleine Kinder einen ganz anderen Zeitbegriff haben sollte mindestens 2mal die Woche ein Treffen von euch beiden drin sein.
LG
Nadda
´Guten morgen zusammen,
@ bagger
Ja rein argumentativ hält mir die KM hier einiges vor und sie hat auch Recht muss ich ehrlich zugeben, ich könnte jetzt Gründe aufzählen wieso und warum das so zustande kam aber ich glaube das ist sinnlos da das Kind in den Brunnen gefallen ist und es nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.
Vorwürfe wie das ihr Vater zu uns in das Wohnzimmr kam um meine Tochter zu trösten sind für mich ein Schlag in's Gesicht aber mittlerweile unangebracht.
Hm die titulierung des KU's beim JA wurde mir von der anwältinn nicht empfohle da sie meinte alles was man irgendwie so gemeinsam vereinbart mal positiv zu sehen ist.
Und wenn man sich einigt hätte man keinen Grund dazu.
Und sie warnte mich davor ja nichts zu unterschreiben vom JA da die angeblich gerne mal mehr reinschreiben als nötig wäre, was genau sie da meinte habe ich leider nicht erfragt.
@ Inselreif
ja doch gestaffelt nach Einkommen also in unseren Fall hälftig bzgl Klavierunterricht usw da wir beide ähnlich verdienen.
Das erwähnte sie schon ja
Ja selbe dachte ich mir auch das ich wegen 20 Euro jetzt keinen Weltkrieg anfange 😉
nochmal @ bagger
Ja da g ebe ich dir zu 100000% Recht, ich muss definitiv mehr an mir arbeiten.
Leider bin ich so aufgewachsen, immer es jedem Recht machen, brav sein, nachgeben und arbeiten und fleissig sein.
Tja so ist das wenn man ohne Vater aufwächst.
Gruß an alle
Servus Vratja,
das Rad kannst Du jetzt nicht mehr zurück drehen. Du musst Dich auch nicht hier bei uns für die Vergangenheit rechtfertigen.
Es geht jetzt darum, zukunftsorientiert zu denken und zu handeln und hier Lösungen zu entwickeln, die da lauten:
Wie schaffe ich es, mich von einer ziemlich possessiven KM nicht gänzlich aus dem Leben meines Kindes drängen zu lassen, zukünftig möglichst viel unbelasteten Umgang zu haben, wichtige Entscheidungen für das Kind aktiv mitzugestalten und bei meinen finanziellen Verpflichtungen, die das Gesetz vorsieht, der KM möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten...
Leider liest sich in Deinem letzten Beitrag z.B. kein einziges Wort zu dem Rat, Dich möglichst schnell um Mediationstermine für eine Umgangsregelung zu kümmern und die KM hierzu verbindlich einzuladen.
Die Trennung ist frisch und der Umgang muss geklärt werden, darauf hat v.a. das Kind einen Anspruch...deswegen sollte man das Eisen schmieden, solange es heiss ist...
Und die Titulierung hat v.a. den Vorteil, dass Dich die KM nicht mit einer Unterhaltsklage hinterrücks überfallen kann. Du kannst die Titulierung einfach jetzt schon vornehmen und einmal abwarten. Es wird sich nämlich m.E. bald zeigen, ob diese Einschätzung hier:
die titulierung des KU's beim JA wurde mir von der anwältinn nicht empfohle da sie meinte alles was man irgendwie so gemeinsam vereinbart mal positiv zu sehen ist.
Und wenn man sich einigt hätte man keinen Grund dazu.
wirklich zutrifft.
Insgesamt halte ich auch @Inselreif`s und @naddas`s Bedenken gegenüber der Anwältin für gerechtfertigt.
Wie bist Du an die Frau gekommen? Ist sie eine Fachanwältin für Familienrecht? Und wo spielt eigentlich Deine Geschichte?
Viele Grüsse
Moin Vra,
stimme Bagger auch zu. Deine Anwältin wirkt leider nicht wirklich so, als ob sie Dich in diesem Fall gut vertreten kann und will. Du wirst es nach aller Erfahrung hier nicht mit einer 08/15 -Trennung zu tun bekommen, sondern mit der "Hardcore Variante". Die Gründe dafür haben Dir bereits mehrere Mitglieder geschrieben.
Zum Thema Kindersitz, ja die Mutter meinte das am Rücken so ein großer Absatz drin wäre, das drückt doch die kleine, macht ihr den Rücken kaputt und die kleine schreit doch schon wenn man sie nur reinsitzt usw usf
Hier im Forum hatten wir schon Fälle wo Kinder im Fussraum transportiert wurden, auf Motorräder ohne Kindersitz gesetzt wurden und andere "Knaller". Selten aber habe ich so einen Quatsch gehört. Deine Ex will nicht, dass Du Kontakt bzw. mit Eurem Kind wegfahren kannst. Nichts mehr.
Jeder Markenkindersitz bietet heute ausreichend Ergonomie, um angemessene Fahrbereiche mit Kind abdecken zu können. Wie fährt Deine Ex denn mit dem Kind? Mit dem Bollerwagen?
Da Du schon bei solchen "Absurditäten" einknickst, musst Du dringend an Deinem Selbstbewußtsein arbeiten. Deine Exe hat noch nicht mal mit dem "Kindsbesitzerhandbuch" angefangen.
@ Bagger: Die Geschichte spielt wohl in Bayern. Gruß Ingo
Hallo zusammen
ja nun wochenende 1 nach der ausgesprochenen trennung ist nun vorbei und ich bin nach anfänglich Höhenflug und der Denke "Alles wird gut" wieder am Boden der Tatsachen.
Also wir haben uns nun auf Kindesunterhalt geeinigt, sie richtet ein Konto ein und ich überweise das Geld.
Ihr sagt die KM könnte mich mit einer Unterhaltsklage rückwirkend überfallen?
Geht das denn tatsächlich? Also wenn ich im Betreff reinschreibe "Für Kindesunterhalt" und einen Dauerauftrag einrichte könnte das trotzdem noch passieren?
Mediations termine habe ich keine nein.
Denn da hänge ich immo, ich weiss nicht mehr weiter, sie hat mir wohl klar gemacht das ich das Kind nie alleine haben werde, also muss ich darauf bestehen.
Nun gleich zum Anwalt oder erst zum JA?
Das die anwältinn nicht das gelbe vom Ei ist merkte ich im laufe des Gesprächs.
Da werde ich mir einen neuen suchen, definitiv.
Thema Kindersitz, tja es wurde ein neuer gekauft der ihrer Meinung nach der bessere ist für unser Kind.
Langsam wiedert mich mein mangelndes Selbstbewusstsein selbst an.
Ich denke halt leider so, immer des Friedens willen und denke immo das ich wenn ich mich ruhig verhalte ich mehr Zeit mit meinen Kind verbringen kann.
Alles scheisse echt 🙁
Hallo,
das du einen Kindersitz gekauft hast, den die Mutter befürwortet, ist in deiner Situation vielleicht ganz positiv: sie hat jetzt keinen Grund mehr zu sagen, dass der nicht richtig ist.
Und das ein Kind, was noch nie im Kindersitz gesessen hat erstmal protestiert, das ist in meinen Augen normal. Aber im Regelfall schlafen Kinder gern beim Autofahren, so dass dies kein Problem ist.
Unsere Große musste nach der Geburt regelmäßig 1xdie Woche zur Krankengymnastik und 2xdie Woche zum Orthopäden. Das waren ca. 25 km und hat immer gut geklappt. Ich bin meist allein mit ihr gefahren..und das ganze ging ein Jahr lang. Am Rücken hat sie definitiv nichts..
Sophie
Hi,
Also wenn ich im Betreff reinschreibe "Für Kindesunterhalt" und einen Dauerauftrag einrichte könnte das trotzdem noch passieren?
Du schreibst bitte rein "Kindesunterhalt für Klein-Lisa Mustermann Februar 2013".
Klagen kann sie natürlich trotzdem. Aber so lange Du den richtigen Betrag zahlst und sie Dich nicht aufgefordert hat, einen Titel zu errichten, ginge eine Klage zumindest kostenmässig ins Leere.
Wie schaut die Einigung betragsmässig aus?
sie hat mir wohl klar gemacht das ich das Kind nie alleine haben werde, also muss ich darauf bestehen.
Nun gleich zum Anwalt oder erst zum JA?
Nach dem Umgangsdreisprung gehst Du jetzt zum JA.
und denke immo das ich wenn ich mich ruhig verhalte ich mehr Zeit mit meinen Kind verbringen kann.
das Gegenteil wird der Fall sein.
Gruss von der Insel
Moin Vratjas
ja nun wochenende 1 nach der ausgesprochenen trennung ist nun vorbei und ich bin nach anfänglich Höhenflug und der Denke "Alles wird gut" wieder am Boden der Tatsachen.
Du musst jetzt langsam mal anfangen zu realisieren, was wir dir hier bereits mehrfach sehr deutlich geschrieben haben. Du hast es hier mit einer Kindesbesitzerin zu tun und da gibt es keinen Spielraum für irgendwelche Hoffnungen - à la 'Alles wird gut' oder 'Sie wird schon irgendwann selbst zur Einsicht kommen'.
Also wir haben uns nun auf Kindesunterhalt geeinigt, sie richtet ein Konto ein und ich überweise das Geld.
Ihr sagt die KM könnte mich mit einer Unterhaltsklage rückwirkend überfallen?
Geht das denn tatsächlich? Also wenn ich im Betreff reinschreibe "Für Kindesunterhalt" und einen Dauerauftrag einrichte könnte das trotzdem noch passieren?
Als Verwendungszweck bitte immer Monat und Jahr mit angeben, für den der Unterhalt bestimmt ist.
Rückwirkend kann Unterhalt nur sehr begrenzt geltend gemacht werden, z. B. wenn in der Vergangenheit bereits Auskunft über dein Einkommen verlangt wurde.
Mediations termine habe ich keine nein.
Denn da hänge ich immo, ich weiss nicht mehr weiter, sie hat mir wohl klar gemacht das ich das Kind nie alleine haben werde, also muss ich darauf bestehen.
Nun gleich zum Anwalt oder erst zum JA?
Wenn du der KM deine Vorstellungen bezüglich Umgang mitgeteilt hast und diese darauf nicht reagiert, dann ist der nächste Schritt der Weg zum Jugendamt mit der Bitte um ein Vermittlungsgespräch.
Langsam wiedert mich mein mangelndes Selbstbewusstsein selbst an.
Dann wird es spätestens jetzt Zeit, daran etwas zu ändern.
Ich denke halt leider so, immer des Friedens willen und denke immo das ich wenn ich mich ruhig verhalte ich mehr Zeit mit meinen Kind verbringen kann.
Gerne nochmal und immer wieder: Durch Nachgeben erreichst du genau das Gegenteil von dem, was du möchtest. Warum sollte die KM sich veranlasst sehen, ihre Meinung und ihr Verhalten zu ändern, wenn du es scheinbar widerspruchslos akzeptierst?
Gruß
Brainstormer
ok super 🙂 Danke für die tips.
Das bedeutet beim Unterhalt das ich keinen Dauerauftrag einrichten kann oder langt da "Unterhalt für Mustermann Februar 2013 bis Dezember 2013" ??
Mei das thema Kindersitz, das ist halt die KM, mustert den sitz entdeckt eine kleine Stufe darin und denkt das würde den Rücken kaputt machen.
Ich habe den Kindersitz zurückgegeben und bekam natürlich nur eine Gutschrift, die haben durch einen Fehler mir 100€ zuviel gut geschrieben, das erste was die KM daraufhin sagte "ja dann kannst du doch die Schuhe für die gloa zahlen wenn du 100Euro geschenkt kriegst"
und ich knick ein....wahnsinn echt, ich gehöre geprügelt.
So viel zur Geldgier und Egoismuss der KM und zum mangelnden Selbstvertrauen von mir.
Gut dann werde ich jetzt mal so gerüstet an die Front gehen.
Mich widert es an wie meine tochter dort erzogen wird, mir vorheulen das ihr die kleine das wichtigste im Leben ist aber dann darf sie nichts anlangen, nicht rausräumen, keine CD's anfassen weil alles ihr gehört.
Wenn ich sage sie soll die kleine halt einfach mal lassen dann meint sie nur "Dann bring halt du deine CD's mit"
Die Frau ist egoistisch und Besitztumsgeil ohne Ende.
Als ich mit meiner damaligen Ex vor Jahren zusammen war, die hatte auch ein Baby mitgebracht, mein Gott das war nicht mal von mir und ich hab halt die alten lausigen CD's in den schrank und die konnte es dann rausräumen.
"Unterhalt für Mustermann Februar 2013 bis Dezember 2013" ??
Auf jeder Überweisung "Februar 2013 bis Dezember 2013"? Also das geht gar nicht.
Tu Dir den Gefallen und schreib "Kindesunterhalt" oder den Vornamen dazu und jeden Monat einzeln. Da machst Du Dir eine Vorlage und hast in zehn Minuten das ganze Jahr 2013 als Terminüberweisung erfasst. In solchen Dingen geht man bei so minimalem Aufwand einfach kein Risiko ein!
Gruss von der Insel
okay, dann mache ich jeden Monat händisch und speicher das dann ab 🙂
Nochmal vielen Dank für die ganzen hilfreichen Tips.
