Moin Mathias,
na ja, Deine Planungen in Ehren... ich wundere mich trotzdem immer wieder, warum sich Elternteile hier so beharken müssen. Toto hat Dir das Wechselmodell genannt - hier gibt es sehr viele Varianten. Für ein Kind sind Verlässlichkeit und Regelmäßigkeit wichtig. Dann klappt das ohne Probleme. Es ist dann auch total wurscht, wo ich den Lebenssitz des Kindes "auf dem Papier" hinsetze.
Beim Lesen kann man feststellen, dass die Scheidungsindustrie an Euch einen großen Reibach machen wird. Ihr könntet alles einvernehmlich in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Dazu muss man aber seine Anwälte von Anbeginn richtig aufstellen.
Und wie gesagt wir werden bis Anfang nächsten Jahres noch zusammen in unseren Haus wohnen
Kennst Du schon das Gefühl, wenn man nicht gerne nach Hause kommt? Weil Deine Exe vielleicht schon mit ihrem Neuen Dauergespräche am Telefon führt. Oder das Haustelefon klingelt während Du oben im Schlafzimmer liegst? Das klingt in der Theorie alles nett - in der Praxis ist so ein "Zusammenleben" absolut kein Spass und mit sehr hohen emotionalen Belastungen verbunden.
Da diese Situationen meist gerade dann eintreten, wenn Du wichtige Prüfungen für Dein Studium hast, solltest Du dir gut überlegen, wie Du mit diesen Belastungen umgehen willst. Gruß Ingo
Ich empfehle auch Dir gerne den Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de
Sorry ich hatte das vorhin ganz vergessen zu erwähnen, ich werde mich die nächsten Tage gründlich zu dem Wechsel Modell informieren.
Und auch wenn ich momentan von Kopf her meinen Sohn gerne bei mir hätte, wird das WM wohl mein angestrebtes Ziel werden.
Eine einvernehmliche notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung wäre genau die variante, die ich gerne am Ende haben möchte.
Hierzu muss ich mich wohl auch noch richtig informieren, damit ich das so früh wie möglich in die Gespräche einbringen kann.
Und noch die Sache mit der Wg, meine Frau ist mir mittlerweile ziemlich egal. Es könnte nur zum Vorteil meines Sohnes sein, wenn sie so schnell wie möglich jemanden findet, der ihr bei ihren nächsten Lebensabschnitt unter die Arme greift.
danke nochmal für die netten tipps.
Matthias
Moin Matthias,
ich bin überzeugter und in der Praxis erfahrener Anhänger des WM - deshalb mein Plädoyer hierzu. Wenn die logistischen Voraussetzungen gegeben sind, ist ein vernünftig ausgestaltetes WM, mit Kommunikation der ETs und gelebter Flexibilität sicherlich ein Idealfall für Trennungskinder! Wieviele der Attribute bei Euch umgesetzt werden können, weißt Du am Besten!
Dringende Empfehlung an Dich, Dich mit dem WM auseinander zu setzen und es dabei akzeptieren zu lernen. So wie die gelebte Justizpraxis es zeigt, sind Deine Erfolgsaussichten die Betreuung auf dem Gerichtsweg zu erhalten leider wie schon geschrieben <50%.
Ob Du gleich von Anfang an das versöhnliche WM in den Ring gibst, oder das WM als Kompromiss zw den Extrema vorschlägst, ist dann Taktik!
Wenn Du Fragen zum WM hast, dann her damit - am Besten in einem eigenen Thread
Gruss, Toto
Hi,
noch mal zum Haus:
Angenommen bei Ende der Zugewinngemeinschaft ist das Haus noch nicht verkauft. Jeder von Euch besitzt dann eine Haushälfte im Wert von 175.000 abzüglich Schulden 75.000 sind 100.000 Vermögen.
Deine Ex hat 185.000 Startvermögen, also keinen Zugewinn. Du hast einen Zugewinn von 100.000, musst also 50.000 an Ex ausgleichen. Dir selbst bleiben noch 50.000.
Das gleiche gilt grob auch, wenn ihr vorher verkauft und den Erlös hälftig aufteilt.
Jetzt mal angenommen, bei Ende der Zugewinngemeinschaft ist das Haus bereits verkauft und der Erlös nach Eurer Vereinbarung aufgeteilt.
Du hast dann 50.000, Deine Ex 150.000. Bei Deiner Ex bleibt damit ebenfalls kein Zugewinn, bei Dir ein Zugewinn von 50.000, Du zahlst also noch mal 25.000 an die Ex und Dir selbst bleiben nur noch 25.000.
Umgehen könntet ihr das Schlamassel, indem ihr Eure Aufteilung in eine Zugewinnvereinbarung aufnehmt.
Gruss von der Insel
Das heißt doch aber auch, wenn wir das haus im einem Jahr nach der Scheidung oder während des scheidungsprozesses verkaufenk könnte man doch auch die doppelte zugewinn Aufteilung vermeiden.
Ja.
Ihr könnt mit dem Verkauf aber auch gleichzeitig den Zugewinnausgleich durchführen und die Zugewinngemeinschaft dann notariell beenden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Matthias,
schwierige Situation, habe ich selbst gerade unter ähnlichen Vorzeichen durchlebt, wird Dich viel Kraft und Nerven kosten.
Zum Haus und Zugewinnausgleich kann ich Dir wenig sagen, da ich kein Vermögen habe ist das kein Thema, womit ich mich befasst habe. Dafür habe ich in den letzten Monaten zwangsweise unheimlich viel über die Thematik Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc. gelernt.
Als erstes Frage Dich, ist Deine Anwältin die Beste, welche Du bekommen konntest. Du begibst Dich auf ein Parket, wo Deine DEF Heimvorteil hat. Auch wenn Sie keine FA für Familienrecht ist, so kann sie sich doch recht schnell in neue Fachgebiete einarbeiten, das hat sie gelernt. Auch kennt sie genügend andere Anwälte, kennt die Gepflogenheiten vor Gericht und u.U. auch die Richter. Ich habe mich im Kollegenkreis umgehört, wer ist geschieden, wer hat dich vertreten, wie zufrieden warst du, wie arbeitet er. Auf diese Art bin ich an einen erfahrenen alten Anwalt mit der Mentalität eines Pitbulls geraden, genau das Richtige für so eine wichtige Entscheidung. Ich habe so oft gehört, das jemand vor Gericht auf die Schnauze gefallen ist, weil der Anwalt nichts taugte, ich würde einen Anwalt, welcher mich gerade bei so wichtigen Sachen wie Betreuung der Kinder suboptimal berät, feuern, ehe er echten Schaden anrichtet. :gunman:
Zweitens machst Du Dir klar, was das Beste für Dein Kind ist. Das ist das Wichtigste, nicht was Du willst. Und diese Linie verfolgst Du dann konsequent. Bei dieser Überlegung findest Du selbst die Argumente, welche schwer zu wiederlegen sind, da sie nur vom Kindeswohl getragen werden (Und diesem ist das Familiengericht auch verpflichtet). Eine Mediation ist m.E. sinnvoll, wenn beide ET kompromissbereit sind, oft wird sie aber missbraucht, um einem Partner Zugeständnisse abzuringen, welche vor Gericht nicht durchsetzbar sind. Vergiss nicht, Deine Frau ist Anwältin, sie kennt sich mit diesen Spielen normalerweise bestens aus. Lass Dich da nicht über den Tisch ziehen, einmal, auch unter dem Druck der Situation, gemachte Zugeständnisse sind nur sehr schwer wieder zu korigieren.
Übrigens würde ich auch sehen, eine Betreuung der Kinder ohne dritte Hilfe sicherzustellen. Es mag sein, dass die Gerichte dieses nicht beachten sollen, aber es ist ein Angriffspunkt für die Gegenseite. Ich habe die Betreuung der Kinder in Kindergarten bzw. Kinderkrippe organisiert und danach meine Arbeitszeit diesen Gegebenheiten angepasst (Habe aber das Glück, einen sehr guten Arbeitgeber zu haben). Somit konnte meine Frau zwar vor Gericht die Fremdbetreuung bemängeln, da aber weder das Jugendamt noch der Verfahrenspfleger darin ein Problem sahen ist sie damit abgeblitzt.
Dann siehst Du zu, alle Unterlagen zur Seite zu schaffen, welcher Du habhaft werden kannst. Auch habe ich beste Erfahrungen damit gemacht, Kontakt zu engen Vertrauten und Familienangehörigen meiner Frau zu halten, man erfährt so manches. Auch das Jugendamt, der (sicherlich noch kommende) Verfahrenspfleger, die Rechtspfleger beim zuständigen Familiengericht u.s.w. sind Leute, welche per definition neutral sein sollten, aber als Menschen zu subjektiven Wertungen neigen und damit als Verbündete unglaublich wertvoll sein können. Das heisst, Du solltest den Kontakt suchen, mit diesen zusammenarbeiten, immer kooperativ, immer um das Kindeswohl bemüht....
Gib niemals ohne Not Boden preis, meine Frau hat mit den Zurücklassen der Kinder bei mir den Boden für ihre spätere Niederlage vor Gericht bereitet. Lasse sie beispielsweise keinesfalls mit dem Kurzen ausziehen, damit kann sie Tatsachen schaffen, welche für Dich kaum wieder zu korigieren sind. Plane jeden Schritt von Dir genau, überdenke alle möglichen Konsequenzen und wie Du dann weiter vorgehst. Plane die ganze Sache wie den wichtigsten Feldzug Deines Lebens. Und gehe erst auf Konfrontation, wenn klar ist das Deine Armee bestens aufgestellt ist.
Das Thema Unterhalt würde ich erst angehen, wenn klar ist, wie es weitergeht. Damit ersparst Du Dir ein Durcheinander, wenn etwas doch anders kommt als geplant und erregst nicht den Verdacht, Dich würden finanzielle Interessen beeinflussen.
Brauchst Du noch eine Ermutigung, hier meine Geschichte, mal mit Happy End: http://www.vatersein.de/Forum-topic-26180.html .
Gruß
Jens