Hallo,
meine Exfrau und ich sind schon seit über 10 Jahren geschieden. Bisher hatten unsere zwei Kinder auch bei ihr gelebt.
Sie hat dann wieder geheiratet und auch mit Ihrem neuen Mann zwei Kinder bekommen. Vor 3 1/2 Jahren wollte Sie dann mit Ihrem neuen Mann
und allen vier Kindern nach Neuseeland auswandern. Unsere gemeinsamen Kinder, welche damals 13 und 10 Jahre alt waren, wollten
aber nicht mit sondern dann lieber zu mir ziehen. Es ging dann alles bis zum Familiengericht, wo ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht
zugesprochen bekommen habe. Sie ist dann ohne unsere Kinder nach Neuseeland ausgewandert.
Jetzt leben die Beiden seit 3 1/2 Jahren bei mir, sind inzwischen 16 + 13 und letztes Jahr kam meine Exfrau nach Deutschland zurück.
Sie versprach unseren Beiden, dass Sie jetzt für immer in Deutschland bleibe und wieder mit Beiden zusammen lebe möchte und
dass Beide wieder zu ihr ziehen. Jedoch ist Sie dann einen Monat später von einem Tag auf den anderen wieder nach Neuseeland
geflogen und hat unseren Beiden nichts davon gesagt. Jetzt ist kaum noch Kontakt da. Früher haben Sie fast jede Woche einmal
geskypt und e-mails geschrieben. Seit Anfang des Jahres kommt gar nichts mehr, zum Geburtstag nur noch eine Karte.
Der Junge, 13, ist in der 6. Klasse auf dem Gymnasium sitzen geblieben und wiederholt gerade die Klasse und es sieht wieder nicht
so gut aus. Er ist zwar bei einer Therapeutin, die auch einen Intelligenztest mit ihm gemacht hat, der auch sehr positiv war, jedoch
ist er immer noch sehr oft lustlos.
Muss jetzt erstmal abbrechen, schreibe später weiter.
Bezüglich Unterhalt war ich die ganze Zeit auf die Willkür meiner Exfrau angewiesen. Ich habe zwar beim hiesigen
JA Unterhalt beantragt, jedoch wurde dieses von meiner Exfrau erstmal pauschal abgelehnt mit dem Hinweis, kein
eigenes Einkommen zu haben. So musste dieses per Anwalt und über einen Antrag bei der Dijuf geregelt werden.
Meine Exfrau konnte die Höhe und das Datum festlegen, ab wann Sie Unterhalt zahlen möchte. Wenn ich das nicht
akzeptiert hätte, würde es vor Gericht gehen, wo ich persönlich erscheinen müsste - in NZL.
Jetzt ist letzten Monat endlich eine Bestätigung von allen Seiten unterschrieben worden, dass mein Exfrau monatlich
ca € 90 für beide Kinder zusammen auf ein Konto in NZL einzahlt und einmal im Jahr eine Gesamtüberweisung an
mich macht. Bei einer monatlichen Zahlung würde von dem Betrag noch die Überweisungsgebühren abgezogen werden.
Das Schlimmste ist jedoch, dass Sie letztes Jahr erst den Kindern Hoffung gemacht hat, um danach komplett nach
Neuseeland zu verschwinden und sich nicht mehr zu melden.
Moin Dirk,
Deine Tatsachenschilderung ist nichts Ungewöhnliches für uns; ein Unterhaltspflichtiger - zumal wenn er weiblich ist - muss in einem Land wie NZL nicht wirklich befürchten, für seine Pflichten einzustehen.
Die Frage ist allerdings: Was genau soll dieses Forum für Dich leisten? Auch wenn es Dich nicht trösten wird, beschreibst Du aus der Sicht der meisten User hier schliesslich ein kleines "Luxus-Problem": Diese User würden nämlich mit Wonne den Unterhalt für ihre Kinder selbst und allein erwirtschaften, wenn sie dafür - so wie Du - die Kinder ständig bei sich hätten.
Vielleicht musst Du Deinen Blick auf die Dinge ein wenig ändern: Betrachte Dich einfach als "Unterhaltswitwer", der das alles allein und ohne fremde Hilfe gebacken bekommt. Das ist sinnvoller als Probleme zu beklagen, für die es keine Lösung gibt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
ich bin auch sehr froh darüber, mit meinen Kindern zusammen zu sein und beklage mich eigentlich in keiner Weise über diesen Zustand. Ich habe mich auch erst heute in diesem Forum angemeldet, um mich evtl. mit Gleichgesinnten etwas auszutauschen. Und unter dieser Rubrik " Meine Geschichte " hab ich mir halt gedacht, dass ich zum Einstieg meine Geschichte runterschreibe. Ich schaffe es auch, alles selbst zu erwirtschaften, jedoch finde ich es als einzigen Punkt ungerecht, das meine Exfrau ( als die Kinder noch bei ihr gewohnt haben ) mir in Deutschland mit den Anwälten jedes jahr Druck gemacht hat, dass ich auch immer angemessen überweise ( was ich auch getan habe ). Und jetzt hat sich die Situation umgedreht und Sie versteckt sich hinter den neuseeländischen Gesetzen. Aber das ist auch wirklich etwas, mit dem ich sehr gut und locker leben kann, solange Sie nicht dauernd auch immer die Kinder wieder mit hineinzieht.
Und ich kann nur mein tiefstes Bedauern für diejenigen ausdrücken, welche Ihre Kinder sehen möchten und dieses von den Müttern verhindert wird.
Moin,
was ich nicht verstehe: Gerichtsstand ist doch immer der Wohnort der Kinder. Warum sollst Du da nach NZL gehen, um den Unterhalt einzuklagen?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
ich habe bereits vor 2 Jahren über das hiesige JA das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht mit der Führung einer Beistandschaft mit dem Ziel der Titulierung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gegenüber meiner Exfrau in Neuseeland beauftragt. Meine Exfrau gab bisher immer an, dass Sie keinen Unterhalt leisten kann, aufgrund keiner eigenen Verdienstmöglichkeiten. Das Einkommen Ihres Mannes wäre in diesem Zusammenhang unrelevant.
Die Erfolgsaussichten für einen Unterhalt wurden mir gegenüber vom JA und DIJUF als gering bezeichnet, weshalb ich auch keinen eigenen RA eingeschaltet habe.
Da die Aktivitäten des DIJUF sich doch sehr in Grenzen gehalten habe und meine Exfrau beim Gerichtstermin Mitte 2009 in NZL dann doch angab Unterhalt zahlen zu wollen, wurde mir geraten dieses Angebot / Vergleich zu akzeptieren ( durch die Anwälte in NZL vom DIJUF ), weil ansonsten die Beweislage für einen höheren Unterhalt bei mir liegen würde und ich dafür in NZL vor Gericht erscheinen müsste.
Ob das so korrekt war, konnte mir auch das DIJUF nicht beantworten, wo sich zeitweise 6 Monate keiner mir gegenüber zu dem Fall geäussert hat.
Ich habe dann direkt mit den Anwälten in NZL per e-mail kommuniziert und das Angebot akzeptiert, um dieses endlich auch zum Abschluss zu bekommen.
Denn meine Exfrau konnte nicht nur die Höhe des Unterhaltes selbst angeben, sondern auch, ab wann eine Unterhaltszahlung möglich ist.
Diesbezüglich sind die Gesetze in NZL nicht so streng, was Unterhalt anbelangt wie hier in Deutschland.
Ich möchte noch einmal betonen, dass ich mich nicht darüber beklage, sondern diese Umstände einfach nur zur Kenntnissnahme und evtl. als Hilfe für andere aufführen wollte.
Gruß
Dirk