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Mutter psychisch krank

 
 pia
(@pia)
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Hallo,

sie sind seit 13 Jahren verheiratet (mit 20) und haben 2 Kinder (6 und 14). In der 2. Schwangerschaft ist Sie sehr depressiv, launig, agressiv,...usw geworden. Dies hat sich auch nicht mehr geändert. Er hat die ganze Zeit um die Ehe gekämpft, wollte mit Ihr reden, Familientheraphy, kürzere Arbeitszeit für Sie, hat Sie in Ruhe gelassen damit Sie Ihre Freiheiten hatte. Sie hat abgeblockt und es herrschte kein schöner Umgangston mehr Ihrerseits. Sie fing an die Kinder grundlos zu beschimfen wurde richtig laut und rastet fast täglich aus (Bsp.: weil kein Joghurt mehr im Kühlschrank war). Man kann die Situation kaum in Worte fassen. Es wurde die ganze Familie mit hineigezogen. Alle anderen sind die Bösen und würden behaupten Sie wäre eine Raabenmutter und könne Ihre Kinder nicht erziehen. Wir kommen aus geordneten Verhältnissen und haben dies natürlich nie behauptet...im Gegenteil...bei Ausrastern haben wir uns sogar zurück gehalten um nicht in Ihre Erziehungsmaßnahmen einzugreifen. Fazit: Sie ist psychisch krank und völlig am Ende, bräuchte dringend von außen Hilfe. Hat Hilfe von der Familie nicht mehr angenommen. Die Ehe ist kaputt und Sie steht kurz vor dem Auszug und weiss eigentlich gar nicht, wie gut Sie es haben könnte.
Was kann ein Vater tun, um zu beweisen, daß Sie nicht mehr fähig ist Ihre Kinder "normal" zu erziehen. Ihnen Liebe zu geben.
Sie kann es nicht. Will bei Auszug den Kleinen mitnehmen. Wird bei der Sorgerechtsfrage auch ein Sechsjähriger befragt und auch die Mutter von proffesionellen Leuten "unter die Lupe genommen" ? Hat der Vater eine Chance beide Kinder zu behalten?

pia


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2004 00:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pia,

klingt ja nicht so erfreulich.

Die "Krankheit" der KM wäre sicherlich geeignet, das Kind beim Vater zu belassen. Hier würde z.B. ein sog. Erziehungsbefähigunggutachten gute Dienste leisten. Mehr darüber kannst du auf gwg-gutachten.de erfahren. Unterstützend wären EVs der bei Ausrastern Anwesenden auch ganz gut zu gebrauchen.

In begründeten Fällen wird sehr wohl dem KV die Kinder zugesprochen; alleridngs ist es schwer, bis dahin zu kommen. Ein guter Kontakt zum JA ist erforderlich, leider. Die Frage ist, ob der KV, wenn erwerbstätig, dies auch tatsächlich leisten kann und ob die Familie ihn zu unterstützen vermag.

Knifflig sehe ich die Zeit bis zur Trennung an. Auf jeden Fall gilt es zu verhindern, dass die KM plötzlich und unvermittelt einfach auszieht und den KV somit vor vollendete Tatsachen stellt. Auch wenn dies den Straftatbestand des Kindesentzugs darstellt, so interessiert es letztlich weder das JA noch Richter.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2004 00:57