Hi,
ich denke ihr redet aneinander vorbei.
Es ist völlig egal wer das ABR hat oder ob GSR besteht oder nicht.
Der Elternteil bei dem das Kind sich zum jeweiligen Zeitpunkt sich aufhält bestimmt wer, wann und wo das Kind evtl. fremdbetreut wird. Der andere Elternteil hat kein Recht da mitzubestimmen, etwas zu verbieten oder zu erlauben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
zumindest ist das, was Du schreibst der Inhalt von Howis Post.
Leider hast Du bei Deinem Post vergessen mit "lies bitte richtig" anzufangen! 😉
VG Susi
Jarod, die Aufregung des TO ist mpMn sowenig zielführend, wie der Gang deiner Verflossenen zu Gericht.
ABR und GSR spielen in dem Zusammenhang keine Rolle.
solange die Ex'en das ABR für das Kind haben und wir keinen Umgang, haben wir kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft
Und wenn du als Vater das GSR und ein WM hast, hast du bei der Betreuung des Kindes während es bei seiner Mutter ist, immer noch nichts zu melden. Ebenso wenig, wie die Mutter während der Betreuungszeiten des Vaters. Was für dich selbstverständlich ist, darüber regt der TO sich auf:
Der TO hat sich aufgeregt, dass Ex die Oma beauftragt hat.
Diese Aufregung führt zu nichts. Außer zu vermeidbarem Ärger, falls er denselben Fehler machen sollte, wie deine geschiedene Ehefrau
Ich würde mir von meiner Ex auch nicht vorschreiben lassen, wer meinen Sohn kurzzeitig betreut, wenn ich gerade verhindert bin. Sie hat es zwar versucht, ist aber von der Richterin in die Schranken gewiesen worden.
Es ist völlig egal wer das ABR hat oder ob GSR besteht oder nicht.
:thumbup: So ist das.
Gute N8! 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
OMG>>Oh Mein Gott
Jarod, die Aufregung des TO ist mpMn sowenig zielführend, wie der Gang deiner Verflossenen zu Gericht.
Du solltest bei Abkürzungen (mpMn) davon ausgehen, dass diese nicht jedermann gebräuchlich sind. Warum die Leute vor Gericht ziehen, muss für Andere nicht immer Sinn ergeben.
Das hat in sofern keiner Behauptet. Und ich schreibe es gern nochmal, dass der TO einfach null zu sagen hat, wenn das Kind regulär bei seiner Ex is.
Und wenn du als Vater das GSR und ein WM hast, hast du bei der Betreuung des Kindes während es bei seiner Mutter ist, immer noch nichts zu melden. Ebenso wenig, wie die Mutter während der Betreuungszeiten des Vaters. Was für dich selbstverständlich ist, darüber regt der TO sich auf: Diese Aufregung führt zu nichts. Außer zu vermeidbarem Ärger, falls er denselben Fehler machen sollte, wie deine geschiedene Ehefrau :thumbup: So ist das.
Was hat das Wechselmodell damit zutun? Es is egal welche Form von Umgang ausgeübt wird, die Ausgangsposition bleibt die gleiche.
Der Aufreger hier ist doch, dass ich schrieb, dass der TO sich aufregt, bei etwas wo er nichts zu sagen hat, ich ihm das erklärte und Horst der Meinung is, dass ich Unsinn schrieb, er aber bezüglich seiner sinngemäßen Aussage der gleichen Meinung war :knockout:
Jarod,
ich denke Howie bezog sich auf diese Aussage:
solange die Ex'en das ABR für das Kind haben und wir keinen Umgang, haben wir kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft.
und stellte einfach fest, dass der andere Elternteil auch dann nicht mitbestimmen darf, wenn er GSR und evtl. sogar das GABR.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Papa2005
Also ganz ehrlich: Deine Einstellung bringt mich ein bisschen auf die Palme: Hast Du Dir schon mal überlegt, dass es für eine gesunde Entwicklung Deines Kindes enorm wichtig ist, auch Kontakt zu seinen Grosseltern zu haben?
Auch ich habe in meiner Kindheit viel Zeit bei meinen Großeltern verbracht. Auch meine Tochter ist schon mal alleine mit Oma und Opa in den Urlaub gefahren.
Hat es mir geschadet? Nö. Meiner Tochter? Auch nicht.
Rege Dich nicht über Dinge auf, die Du nicht ändern kannst. Es gibt kein Gesetz, das es der KM verbietet, ohne ihr Kind in den Urlaub zu fahren, alleine einkaufen zu gehen oder das Kind nicht zur Oma bringen zu dürfen.
In Deutschland wird ein Grossteil der Kinder fremdbetreut, ohne dass sich jemand darüber aufregt oder es den Kindern schadet.
Und bedenke: Die KM könnte das Kind auch von irgendeinem Kindermädchen oder Typen betreuen lassen, also sei froh, dass es die Omma ist.
VG
BP
Guten Morgen,
ich oute mich auch mal als eine Mutter, die sich ueber freie Zeit bzw Zeit ohne Kind gefreut hat. Und, das braucht man auch.
Ein Kind rund um die Uhr 24/7 zu betreuen ist kein Spaziergang - das kannst du lieber TO vermutlich nicht wissen. Der Alltag mit Kind besteht normaler Weise eben nicht nur
aus Spasshaben mit dem kleinen Racker.
Ich bin nicht nur Mutter! Ich bin ausserdem (Ehe-) Frau und Feundin und Tochter und Schwester ...es gibt viele Menschen in meinem Leben, mit denen ich
Zeit verbringen moechte. Ich bin nicht Mutter geworden, um im Anschluss meine Lebensqualitaet aufzugeben.
Auch mein Kind (heute 19) braucht Abstand von mir und viel Umgang mit anderen Menschen.
Meinen Ex um Erlaubnis fragen kaeme mir nicht in den Sinn - erst recht nicht, wenn der so einen Ton auf Lager haette wie du.
Riviera
Drei Ausrufezeichen hinter fast jedem Satz finde ich bedenklich!
Jarod,
ich denke Howie bezog sich auf diese Aussage:
und stellte einfach fest, dass der andere Elternteil auch dann nicht mitbestimmen darf, wenn er GSR und evtl. sogar das GABR.
Tina
Nein, er stellte fest, dass ich seiner Meinung nach Unsinn schreibe und wiederholte den selben Unsinn nur aus Sicht eines Vaters. Das ist gleichzusetzen mit: A, B und C treffen sich und A meckert darüber das sein Auto schlecht anspringt. B schlägt vor "Tausch doch mal die Zündkerzen aus" und C sagt "Das is doch Unsinn, A braucht doch nur die Zündkerzen zu wechseln".
So.
@ riviera
Trotzdem hättest Du wohl kaum das ABR dem Vater übertragen, damit Du wesentlich mehr Zeit für dich hast, oder?
So wie er das geschrieben hat, würde der TO auch wenn er das ABR hätte und die Mutter nur Umgang, nie ohne sein Kind in den Urlaub fahren.
Alleinerziehend bin ich in 17 Jahren ein Mal ohne Kind in Urlaub gefahren und das auch nur, weil ich erst einmal selbst sehen wollte, wie sich Camping anfühlt. Es ist aber auch so, dass ich nichts dagegen hatte, wenn meine Eltern in Urlaub gefahren sind, dass die beiden ihre Enkelin mitgenommen haben. Die Zeit war jedoch für Töchterlein schöner als für mich. Und ich bin Vater, Sohn, Kumpel.........
Jeder hat also seine ganz eigene Meinung und Situation und deinen Text kann man nicht nur als abwertend betrachten, er ist es auch, besonders "Meinen Ex um Erlaubnis fragen kaeme mir nicht in den Sinn - erst recht nicht, wenn der so einen Ton auf Lager haette wie du."
Im übrigen weißt Du nicht, aus welchem Grund da !!! steht und findest das bedenklich? *kopfschüttel*
Hallo Jarod,
deine Weisheiten mich betreffend hast du woher?
Zu mir sagst du, ich wuesste nicht warum der TO die 3 ??? schreibt aber mir unterstellst du ganz andere Dinge. Logik?
Im Uebrigen: Mein Ex und ich hatten bis auf kurze Zeit immer beide das ABR, wir hatten das WM und Tochter hat sowohl bei ihm wie auch mir gelebt.
...aber das erzaehl ich hier nicht alles nochmal.
Genau, ich habe meine Meinung und Erfahrungen so wie du und die anderen. Und nu?
Ich bin auch nicht die Erste die 3 Fragezeichen uebertrieben finden.... woran liegt es nur, dass die die nicht zurecht weist?
Anyways....als ET muss man eben nicht immer den Ex um sein OK bitten. Wie mein Ex und ich das machen ist nicht dein Business.
Und mir ist auch voellig schnurz wie oft du alleine in den Urlaub gefahren bist. Das sagt rein gar nichts ueber deine elterlichen Qualitaeten aus. Absolut Null.
schoenen Tag, riviera
Kopfschuettel!!! :rofl2:
...na gut, damit das auch klar ist... unsere Tochter war, wenn sie in der Freizeit fremdbetreut wurde, immer im Kreis SEINER Familie betreut - nie in meiner.
Und noe, ich wuerde/haette meinen Ex nie gefragt, ob ich mit meinem neuen Mann alleine in den Urlaub fahren darf. Er war aber natuerlich der erste auf meiner Liste
fuer die Betreuung unserer Tochter - immer!
Info's an den Vater meiner Tochter gebe ich von mir aus. Heute klaert Tochter (19) das alleine.
Hoffe, das ist recht so.
riviera
@ riviera68
1. ? was eine Frage bedeutet.
2. Eine Feststellung, denn der TO schrieb es bereits.
4. Eine Tatsache
Und nun is mir völlig wurscht, welchen weiteren Inhalt dieser Thread bekommt.