Mutter lässt Kind a...
 
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Mutter lässt Kind alleine zu Hause !!!

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(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich habe wieder einmal eine Frage.
Ich habe vor kurzem erfahren, dass meine Ex vor 2 Wochen mit ihrem Freund im Urlaub war und während dieser Zeit ist unsere Tochter unter der Aufsicht von ihrer Mutter (der Oma meiner Tochter) alleine geblieben. Diese Oma hat weder Führerschein, noch ist sie der deutschen Sprache sehr mächtig !!! Dass heißt, dass meine meine Ex einfach beschlossen hat, in den Urlaub zu fliegen und mir davon kein einziges Wort gesagt hat, dass unsere Tochter unter der Aufsicht einer anderen Person alleine gelassen wird !!!
Ich finde das total abstossend und falsch !!! Ich hätte wenigstens darüber informiert sein müssen, dass sie ausser Landes ist um im Notfall helfen zu können und wichtige Entscheidungen treffen zu können, denn wir haben das gemeinsame Sorgerecht !!!
Jetzt habe ich mich kurz mit meiner Anwältin unterhalten und sie auf diesen Vorfall angesprochen. Sie sagte mir, dass meine Ex ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, da sie dafür gesorgt hat, dass meine Tochter(9Jahre) nicht alleine war.
Aber ich finde, ich als Vater hätte darüber unterrichtet werden müssen !!!
Was ich mich noch frage: Ist sowas eigentlich nicht strafbar, wenn ich als Mutter oder Vater das Land verlasse und mein 9-jähriges Kind für 14 Tage alleine zurücklasse ??? Mit einer Person der ich mein Kind anvertraue !!! Ich finde das total daneben und würde das nie machen. Denn meiner Tochter kann während dieser Zeit etwas zustossen, während ich am Strand liege und Cocktails schlürfe.
Hat sie die Aufsichtspflicht verletzt ???
Bitte helft mir

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 11:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Papa,

die KM hat euer Kind nicht alleine gelassen.

Sie hat für die Zeit ihrer Abwesenheit die Aufsicht auf eine andere Person übertragen.

Das geschieht übrigens täglich, wenn sich das Kind im Kiga oder der Schule aufhält 😉

Strafbar wäre es, wenn sie das Kind tatsächlich ohne jegliche Betreuung in diesem Alter 2 Wochen sich selbst überlassen hätte. Aber genau das hat sie ja nicht getan.

Ich gehe auch davon aus, dass sie ihr Handy dabei hatte und im Notfall sicher hätte verständigt werden können. Natürlich wäre es schön gewesen, wenn sie dich verständigt hätte und dir vielleicht sogar angeboten hätte, dass du in dieser Zeit euer Kind betreust. Ist aber nicht geschehen. Sie muss dir nicht Bescheid geben, wenn sie in den Urlaub fährt, in eine Klinik geht oder berufsbedingt eine Woche abwesend wäre.

Auch bei GSR ist das eben eine Alltagsentscheidung und keine Entscheidung von besonderer Tragweite.

Du würdest es nicht tun, deine Ex aber schon. Nicht umsonst habt ihr euch getrennt, weil ihr eben unterschiedliche Ansichten und Lebensmodelle habt. An deiner Stelle würde ich mich nicht mehr groß darüber aufregen, der KM aber anbieten beim nächsten mal natürlich gerne das Kind zu nehmen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa 2005!
Es ist alles in bester Ordnung, KM hat nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt, Tochter ist nichts passiert und Oma kann auch ohne fundierte Sprachkenntnisse aufs Kind aufpassen.  😉
Es wäre sicher nett gewesen, wenn KM Dich gebeten hätte, auf Euer Kind aufzupassen...hat sie aber nicht.

Was willst Du erreichen, wenn Du jetzt ein Fass aufmachen wolltest?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:09
(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort,
doch was wer z.B. wenn meine Tochter ins Krankenhaus, oder dort wichtige Entscheidungen getroffen werden müssten ? Sollte ich zu diesem Zeitpunkt nicht erreichbar worden sein, wäre das bestimmt nicht gut für meine Tochter !!! Hätte ich aber gewusst, dass meine Ex ausser Landes ist, so wäre ich immer erreichbar und mein Handy stets an !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 12:11
(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir nur darum, zu wissen wenn meine Tochter sich unter der Obhut einer anderen Person befindet !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das geht sich aber nunmal nichts an, wenn diese Betreuungszeit in die Zeit fällt in der sich euer Kind bei der KM aufhält.

Oder willst du jedesmal der KM Rede und Antwort stehen, wenn du euer Kind mal zu Oma bringst oder es zum spielen zu einer Freundin geht und damit die Mutter der Freundin die Aufsicht übernimmt,weil du nicht stundelang mit dieser Kaffee trinken möchtest?

Willst du umgekehrt über jede Minute informiert werden, in der sich euer Kind in der Obhut eines Lehrers, der Trainierin im Sportverein, bei einer Freundin oder sonstwo ist. Oder noch schlimmer, sie könnte sich für ein paar Stunden sogar alleine mit Freundinnen auf dem Spielplatz treffen oder den Schulweg alleine gehen. Das alles sind völlig normale Vorgänge und etwas worüberman sich in intakten Familien gar keine Gedanken machen würde. Ich kenne übrigens genug Elternpaare, die mal ne Woche zuzweit in den Urlaub fahren und dann Kinder aller Altersklassen bei Großeltern, Tanten und Onkels oder Paten lassen ohne das deswegen irgendjemand Wirbel macht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hätte ich aber gewusst, dass meine Ex ausser Landes ist, so wäre ich immer erreichbar und mein Handy stets an !!!

Nun ja, das wäre ein Grund, zukünftig immer erreichbar zu sein...dieser Anruf könnte Dich auch ereilen, auch wenn KM im Land ist.

Es geht mir nur darum, zu wissen wenn meine Tochter sich unter der Obhut einer anderen Person befindet !!!

Es ist ihre Oma, somit eine Person ihres Vertrauens (KM´s und Tochters).

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:21
(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Ich lasse meine Tochter in der Zeit, in der sie bei mir ist(jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien) NIEMALS alleine irgendwo !!! Ich fliege auch nicht in den Urlaub während meine Tochter zur Schule geht !!! Denn nicht umsonst habe ich 3 Jahre dafür gekämpft, meine Tochter regelmäßig zu sehen !!! Ich verstehe nur Eltern nicht, die mit ihrem Freund oder Lebenspartner in den Urlaub fliegen und ihr Kind zurücklassen !!! Ich könnte das meiner Tochter niemals antun !!! Vor allem jetzt nicht, im Alter von nur 9 Jahren !!! Sie würde das sicherlich nicht verstehen und würde sich von mir abgestoßen fühlen !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 12:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Och weisst du, hast du eure Tochter mal gefragt, wie sie es fand?

Ich lasse meine Tochter in der Zeit, in der sie bei mir ist(jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien) NIEMALS alleine irgendwo !!!

Reden wir in 4 oder 5 Jahren nochmal drüber. Dan nwirst du feststellen, dass Freunde wichtiger werden undauch in der Papazeit der junge Mensch mal alleine wo hin will. Spätestens dann solltest du deine Einstellung überdenken ,denn sosnt wird der Teenager nicht mehr zudir kommen, wenn er sich von dir eignesperrt fühlt.

Ich verstehe nur Eltern nicht, die mit ihrem Freund oder Lebenspartner in den Urlaub fliegen und ihr Kind zurücklassen !!!

Sie lassen kein Kind zurück. Sie vertauen es für eine gewisse Zeit anderen an, denen sie vertrauen können. Ich verstehe diese Eltern sehr gut. Denn sie haben verstanden, dass sie eben nicht nur noch Eltern sind, sondern auch noch ein (Liebes)paar und das auch diese Beziehung gepflegt werden muss. Viele Beziehungen scheitern genau aus diesem Grund: Es dreht sich nur noch alles um das Kind.

Ich könnte das meiner Tochter niemals antun !!!

Mit dieser Einstellung tust du dir etwas ganz anderes an. Du stellst sie auf einen Sockel und stellst ihr vermeintliches Wohlergehen über deines. Damit machst du sie indirekt für den Wohlergehen und dein Glück verantwortlich. Keine schöne Sache für ein Kind.

Ich könnte das meiner Tochter niemals antun !!!

Meine Eltern haben mich auchschon mit 6 Jahren mal eine Woche bei meinen geliebten Großeltern gelassen. Ich wiederum meine Kinder auch schon mit 3 oder jünger mal ein oder zwei Übernachtungen bei ihren Großeltern. Weder ihnen, noch mir hat das je geschadet oder wurde als Zurückweisung empfunden. Im Gegenteil. Alle haben immer und egal wo ohne Heimweh o.s. geschlafen und sind alle selbstbewusste junge Menschen, die auch verstehen, dass Eltern Freizeit und Freiraum benötigen. Solange dabei die gemeinsame Zeit nicht zu kurz kommt.

Versuche nicht deine eigenen Vorstellungen deiner Es oderschlimmer euren Kind überzustülpen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Papa 2005!
Wenn Du Deinen letzten Beitrag für Dich akzeptabel findest, dann ist es gut so...nur: Du darfst nicht erwarten, dass andere Menschen das genauso gut finden oder gar Dir gleich tun.

Im übrigen brauchst Du nicht jeden Satz mit drei Ausrufzeichen zu verdeutlichen, die Sache ist Dein Ärger und Deine Aufregung nicht wert, zumal Du keine Handhabe zur Änderung hast!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 12:37




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papa 2005,

Ich lasse meine Tochter in der Zeit, in der sie bei mir ist(jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien) NIEMALS alleine irgendwo !!!

Das hat Deine Ex doch auch nicht.

Die Fremdbetreuung fällt im Allgemeinen unter die Alltagssorge.

Wenn Oma im Notfall im Krankenhaus aufschlägt, wird Eure Tochter dort auch behandelt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 13:08
(@Jarod48)

In der Situation Wellen zu machen bringt absolut nichts. Der Vater meiner Ex betreut meinen Sohn täglich, sofern kein Umgang ist und niemanden interessiert das, OBWOHL der Mann geistig und körperlich "behindert" ist, durch einen Hirnschlag. Der Mann fährt sogar noch Auto und keiner weiß ob er das überhaupt noch darf.

Im übrigen schließe ich mich den anderen an, dass deine Ex auch ohne das Kind in Urlaub fahren darf. Das sie dich nicht informiert hat oder gar gefragt, ob Du in der Zeit das Kind betreuen kannst, damit hat sie auch nichts falsch gemacht. Das eizige was Du tun kannst, bau irgendwie deinen Frust ab.

An sich kann ich deine Gedanken schon verstehen. Nur müssen wir uns damit abfinden, solange die Ex'en das ABR für das Kind haben und wir keinen Umgang, haben wir kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft. Ich hoffe mal, ich hab das jetzt richtig formuliert.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 14:28
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Papa'05,

ich denke du hast dich seit deinem Kampf zu sehr reingesteigert. Auch scheinst du dich aus den Augen verloren zu haben.

Das eizige was Du tun kannst, bau irgendwie deinen Frust ab.

Besser: baue wegen so etwas erst gar keinen auf... sorry, aber du siehst Gespenster...

An sich kann ich deine Gedanken schon verstehen.

Ich, um ehrlich zu sein, nicht. Es liegt hier keine Kindesgefährdung vor. Eine Woche bei Oma ist fantastisch!
Meine hat mich immer richtig verwöhnt.. das war super toll klasse.

Denn sie haben verstanden, dass sie eben nicht nur noch Eltern sind, sondern auch noch ein (Liebes)paar und das auch diese Beziehung gepflegt werden muss.

Das sind schlaue Eltern  :thumbup:

An deiner Stelle würde ich mich nicht mehr groß darüber aufregen, der KM aber anbieten beim nächsten mal natürlich gerne das Kind zu nehmen.

Genau so  :thumbup:

LG Daniel

PS: Die drei Ausrufezeichen (!!!) nerven echt :-X

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 14:42
(@Jarod48)

Besser: baue wegen so etwas erst gar keinen auf... sorry, aber du siehst Gespenster...

Keinen Frust aufzubauen fällt fast immer schwer, vor allem wenn man selbst meint, dass doch alles viel leichter und anders laufen könnte/müsste. So wahrscheinlich im Kopf des TO.

Ich, um ehrlich zu sein, nicht. Es liegt hier keine Kindesgefährdung vor. Eine Woche bei Oma ist fantastisch!

Kommt drauf an, ob sich das Kind mit Oma wohl fühlt. Aber auch deswegen läge keine Kindesgefährdung vor.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 14:51
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

solange die Ex'en das ABR für das Kind haben und wir keinen Umgang, haben wir kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft

Das ist Unsinn! Meine Ex und ich haben GSR und WM.
Trozdem lass ich mir nicht von Ex in die Suppe spucken wenn Prinzesschen bei mir ist.

Als Ehefrau Nr2 und ich in die Flitterwochen geflogen sind war meine Tochter auch bei meiner Mutter.
Sollte meiner Ex einfallen deshalb ein Fass aufzumachen. Dann lernt sie mich aber kennen!

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 14:59
(@Jarod48)

Lies bitte richtig Horst.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 19:41
(@papa-2005)
Schon was gesagt Registriert

Ich weis nicht, für mich ist es schwer nachzuvollziehen, wenn man ein Kind zu Hause lässt, bei einer anderen Person während man am Strand liegt. Ich meine, wenn meine Ex berufstätig wäre und übers WE oder für 5 Tage in einer anderen Stadt wäre, ok. Aber in den Urlaub zu fliegen und das Kind nicht mitzunehmen, ist doch schon ein wenig beschämend !!! Schliesslich ist sie die Mutter unserer Tochter !!!
Aber anscheinend empfindet hier jeder ein wenig anders als ich. Ich kann und werde Eltern nicht verstehen, die sich für 2 Wochen in die Karibik verziehen und das eigene Kind zu Hause lassen !!! Schliesslich würde das Kind bestimmt auch gerne mit der Mutter oder dem Vater am Strand liegen. Deswegen plane ich meinen Urlaub MIT meiner Tochter anstatt sie abzuschieben !!! Wie dem auch sei, ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2014 20:10
(@Jarod48)

Schön das Du es indirekt angesprochen hast. Jetzt stell dir doch mal vor, deine Ex wäre ohne dir Bescheid zu geben MIT der Tochter in den Urlaub geflogen und dein Umgang hätte den kürzeren gezogen. Hättest Du im Nachhinein gesagt "Schwamm drüber, solange es meiner Tochter gefällt und ich den Umgang nach bekomme, sag ich nichts dazu"?

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 20:48
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jarod,

Lies bitte richtig

Mein Eindruck ist, Horst hat den TO besser verstanden als du.

Was ein Elternteil entscheidet, während das Kind bei ihm ist, entscheidet das jeweilige Elternteil ganz allein. Mit oder ohne GSR und Umgang. Was der TO seiner geschiedenen Frau vorwirft, hat Horst als WM-Vater offenbar ganz genauso praktiziert. Und jede Form der Einmischung der KM würde er sich energisch verbitten. Nichts anderes haben die anderen Antworten dem TO gesagt: Was eine KM während ihrer Betreuungszeit macht, liegt schlichtweg nicht im Einflussbereich des KV - und umgekehrt. Ganz unabhängig von der Regelung des Sorgerechts und des Umgangs.

Wer dies konsequent beachtet, gewinnt mpMn nach einer Trennung sehr viel Lebensqualität. Lebensqualität, auf die der TO offenbar lieber verzichtet, weil er sich mit viel Energie im Leben der KM aufhält:

Ich meine, wenn meine Ex berufstätig wäre und übers WE oder für 5 Tage in einer anderen Stadt wäre, ok. Aber in den Urlaub zu fliegen und das Kind nicht mitzunehmen, ist doch schon ein wenig beschämend !!! Schliesslich ist sie die Mutter unserer Tochter !

Sich den Kopf des anderen Elternteils zu zerbrechen und dessen Verhalten gegenüber dem gemeinsamen Nachwuchs korrigieren zu wollen, macht nicht nur wenig Freude - es führt auch zu nichts. Außer zu Schlafproblemen und Magengeschwüren oder (falls man darüber nicht nur nachgrübelt, sondern auch Juristen damit befasst) zu überflüssigen Kosten und vorhersehbaren Schlappen bei Gericht.

Oder um es knapp à la Horst auf den Punkt zu bringen:

Dann lernt sie mich aber kennen!

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 21:53
(@Jarod48)

solange die Ex'en das ABR für das Kind haben und wir keinen Umgang, haben wir kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft

Das ist Unsinn! Meine Ex und ich haben GSR und WM.
Trozdem lass ich mir nicht von Ex in die Suppe spucken wenn Prinzesschen bei mir ist.

Als Ehefrau Nr2 und ich in die Flitterwochen geflogen sind war meine Tochter auch bei meiner Mutter.
Sollte meiner Ex einfallen deshalb ein Fass aufzumachen. Dann lernt sie mich aber kennen!

Gruss Horst

Offensichtlich muss ich mich präziser audrücken. Ex hat das ABR und Papa Umgang, soweit klar? Wenn das Kind sich bei der Ex befindet, hat Papa kein Mitspracherecht was die Betreuung betrifft.

Ich hoffe, dass hat man jetzt begriffen.

Der TO hat sich aufgeregt, dass Ex die Oma beauftragt hat. Da gibt es nichts besser zu verstehen Biggi62.

Und Biggi, für dich gilt demnach das gleiche, lies bitte richtig, wenn Du schon meckern willst.

Ich würde mir von meiner Ex auch nicht vorschreiben lassen, wer meinen Sohn kurzzeitig betreut, wenn ich gerade verhindert bin. Sie hat es zwar versucht, ist aber von der Richterin in die Schranken gewiesen worden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2014 22:34




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