Mutter kümmert sich...
 
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Mutter kümmert sich nicht um meine Tochter!

 
(@darki)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
hoffe hier kann man mir weiter helfen.
Meine Tochter 3 Jahre lebt seit ca. einem Jahr mit ihrer Mutter allein.
Noch sind wir verheiratet.
Sorgerecht haben wir also beide.
Es hat sich nun heraus gestellt das die kleine ca. 10 Monate in ihrer Entwicklung zurück ist.
Jedoch nimmt die Kindesmutter keinerlei Termine wahr.Das ist auch dem JGA bekannt.
Zudem weißt meine Tochter auch defiziede beim Essverhalten auf die nicht abgeklärt werden.
Die Kindesmutter gelobt immer wieder besserung,doch stattdessen lügt sie was das zeug hält.
Wenn ich mich telefonisch erkundige hört man das sie die termine wahr nimmt,doch wenn ich dann dort bei den Ärzten anrufe höre ich immer genau das gegenteil..
Nun bin ich soweit das ich beim nächsten Besuchskontakt die kleine hier behalt und mich hier an Ärzten wende.
Doch ist das mein Recht?Was passiert wenn ichs einfach mach??
Hoffe mir kann hier jemand dazu was sagen.
Danke im voraus.

Gruß Darki


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 19:25
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Darki!

Noch sind wir verheiratet.Sorgerecht haben wir also beide.

Habt Ihr für Dich und die Tochter eine Umgangsregelung getroffen? Wenn ja - wie lautet die und wie ist sie fixiert (schriftlich?)?
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung, daß die Tochter bei der Mutter leben soll oder wie habt Ihr Euch geeinigt?

Jedoch nimmt die Kindesmutter keinerlei Termine wahr.Das ist auch dem JGA bekannt.

Kannst Du das dokumentieren? Kriegst Du die ganzen nicht wahrgenommenen aber verabnredeten Termine noch zusammen? Wenn ja, dann mach ne Liste.

Wenn ich mich telefonisch erkundige hört man das sie die termine wahr nimmt,doch wenn ich dann dort bei den Ärzten anrufe höre ich immer genau das gegenteil..

Auch das notieren und in Deine Liste mit aufnehmen. Die brauchst Du später.

Nun bin ich soweit das ich beim nächsten Besuchskontakt die kleine hier behalt und mich hier an Ärzten wende. Doch ist das mein Recht?Was passiert wenn ichs einfach mach??

VORSICHT! Ja, es ist Dein Recht sie einzubehalten. Jedoch ist das Recht des Vaters nur so lange etwas wert, wie die Mutter dies zulässt. Will sagen: sie kann einen Herausgabebeschluss beantragen, wird diesen wahrscheinlich bekommen und 3 Tage später holt sie die Kleine mit der Polizei wieder bei Dir ab.

Das Erste, was Du tun solltest, ist das JA zu involvieren in Deine Pläne. Alleine. Wenn ich das richtig lese, dann gibt es dort schon eine Sachbearbeiterin (SB) ... auch wenn KM bisher nicht erschien. Rufe dort an, schildere Dein Problem und lass Dir Tips und Rat geben. Bite die um HILFE FÜR DIE TOCHTER! Ggf raten die sogar dazu die Kurze einzubehalten. Erwarte aber nicht zu viel, denn ohne richterlichen Beschluss sind denen (fast) komplett die Hände gebunden. Trotzdem brauchst Du sie für später.

Das Zweite wäre ein Arztbesuch mit der Kurzen während Deines regulären Umgangs. Lass Dir auch gleich ein Attest geben über die Dinge, die auf Vernachlässigung hindeuten. Aber behalte sie nicht kopflos ein. Erstmal nicht! Keine Alleingänge!!!!!

Das Dritte wäre Dir selbst die Frage zu beantworten, ob Du (zeitlich, finanziell, räumlich) in der Lage wärest die Kleine vollständig zu betreuen. Wenn ja, dann arbeite einen Betreuungsplan aus.

Das Vierte wäre einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ohne den verlierst Du die bevorstehende Schlacht. Du scheinst zumindnest das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nicht sogar das alleinige Sorgerecht einklagen zu wollen. Das ist kein Pappenstiel. Du brauchst dafür Rechtsbeistand sonst bügelt Dich die KM über.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 20:33
(@bm-rk)
Registriert

Hallo Darki!

Zum fünften solltest du dich darum bemühen sprachlich eure Tochter nicht dir alleine zu zuschlagen.
Das mag evtl. sehr banal klingen....Mütter machen das auch sehr häufig. Ich sehe aber keinen Grund, dass auch Väter dazu neigen...
Das macht sich nie gut.

Banal ist es auch deswegen nicht, weil du im Sinne Eurer Tochter handeln solltest und musst...nicht in deinem Sinne!

Wie sehen denn die Umgangstermine aus...?
Hast du die Kleine oft? Kannst du etwas bezwecken? Ist eure Tochter evtl. bei dir besser aufgehoben?
Kannst du das schaffen (Arbeit etc....)?

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 21:56
(@darki)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal für die Informationen.
Also zunächst ist das JGA von mir schon 3 mal kontaktiert worden.Immer wieder mit den selben Dingen.
Es gab auch schon ein gemeinsames Gespräch dort im hiesigem Amt.Wo KM,SB und ich vorsprachen.
Dort hatte sich selbst die Kindesmutter dazu geäußert und gab zu sich nie wirklich um die kleine gekümmert zu haben.
Doch jedes mal gelobt sie besserung.
Heute sprach ich nochmals mit dem JGA und da sagte man mir das die nochmal mit der KM reden würde und wenn sich bis Januar nichts ändern würd das die KM dann ein Problem hätt.
Räumlich könnte ich die kleine auf jeden fall zu mir nehmen,allerdings würd dann mein berufliches Leben erstmal zu neige gehen.
Was ich aber auf jeden Fall in Kauf nehmen würd.
Also es ist nur im Sinne der kleinen gerichtet,denn wenn ich sehe das sie 10 Monate zurück ist und man könnte ihr helfen,doch es wird absolut nix getan,dann könnt ich echt so ......
Umgangsrecht ist nur mündlich festgehalten.
Ich sehe sie jedes zweite WE regelmässig.

gruß Darki

grüsse Darki


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 22:01
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Darki!

Also zunächst ist das JGA von mir schon 3 mal kontaktiert worden.

Wunderbar, dann hast Du bereits einvernehmliche Versuche gestartet das Wohl der Tochter herzustellen.

Dort hatte sich selbst die Kindesmutter dazu geäußert und gab zu sich nie wirklich um die kleine gekümmert zu haben.

Gut. Das dürfte dort dokumentiert worden sein und ein Punkt auf Deinem Konto ausmachen.

Heute sprach ich nochmals mit dem JGA und da sagte man mir das die nochmal mit der KM reden würde und wenn sich bis Januar nichts ändern würd das die KM dann ein Problem hätt.

Auch gut. Und da sich bis Januar bestimmt nix ändern wird, solltest Du auch beginnen die Probleme für KM vorzubereiten. Suche Dir einen guten Anwalt und gehe in die Startlöcher. So wie es scheint hast Du auch ein JA, welches der Meinung ist, daß eine Änderung her muß.

Räumlich könnte ich die kleine auf jeden fall zu mir nehmen,allerdings würd dann mein berufliches Leben erstmal zu neige gehen.
Was ich aber auf jeden Fall in Kauf nehmen würd.

Warum würde das zu Neige gehen? Bedenke, daß Du auch eine finanzielle Sicherung in Deinem Betreuungsplan haben musst. Wie sieht es bei Dir mit Gleitzeit aus? Arbeit von zu Hause?

Umgangsrecht ist nur mündlich festgehalten. Ich sehe sie jedes zweite WE regelmässig.

Dann halte das erstmal ein, um der Kleinen kein zusätzliches Chaos zu beschehren. Außerdem solltest Du jetzt nicht mehr für massiv veränderte Situationen sorgen, da das JA ja bereits ein kommendes Eingreifen angekündigt hat.

Wenn Du Deiner Kleinen wirklich helfen möchtest, dann mußt Du ab sofort dieses beachten: Big Brother is watching you! Du musst Dich beweisen. Die Augen vom JA (und gewissermassen auch die vom künftigen Richter) sind bereits auf Dich gerichtet. Sofern die KM als erziehungsunfähig gedeutet wird, rückst Du auf die Bühne. Alles, was Du bis dato Unkluges getan haben solltest, wird Dir negativ angelastet.

Bleibe korrekt, ruhig, behalte Deinen Kopf. Keine Kurzschlussreaktionen - so schwer es auch fällt. Und wie BMRK bereits schrieb - es geht nicht um Dich. Du willst das Wohl Deiner Tochter sichern und anderes sollte auch nicht mehr aus Deinem Mund heraus kommen. Auch trotz Vernachlässigung liebt Deine Tochter ihre Mama und es ist wichtig, daß sie -sofern sie bei Dir lebt- weiterhin Kontakt zur Mama behält. Das sollte von Beginn an Teil Deiner Argumentation sein. Kinder brauchen beide Elternteile. Bedenke dies!

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 22:18
(@PhoeniX)

Moin

Habt Ihr für Dich und die Tochter eine Umgangsregelung getroffen? Wenn ja - wie lautet die und wie ist sie fixiert (schriftlich?)?
Gibt es eine schriftliche Vereinbarung, daß die Tochter bei der Mutter leben soll oder wie habt Ihr Euch geeinigt?

Wofür?? Die Dinger taugen nix. Selbst wenn es Gerichtlich angeortnet ist.

Jedoch nimmt die Kindesmutter keinerlei

Termine wahr.Das ist auch dem JGA bekannt.

Kannst Du das dokumentieren? Kriegst Du die ganzen nicht wahrgenommenen aber verabnredeten Termine noch zusammen? Wenn ja, dann mach ne Liste.

Wenn ich mich telefonisch erkundige hört man das sie die termine wahr nimmt,doch wenn ich dann dort bei den Ärzten anrufe höre ich immer genau das gegenteil..

Auch das notieren und in Deine Liste mit aufnehmen. Die brauchst Du später.

Würde dem Richter nur aufzeigen, das du deine Ex kontrollierts. Unnötig ist es auch, weil das JA eh bei einer Gerichtsverhandlung gehört wird und die sich beim Arzt erkundigen. Eher ist hier zu raten,  nal selbst mit dem Kind zum Arzt. Das zeigt Erziehungsbereitschaft.

 

Nun bin ich soweit das ich beim nächsten Besuchskontakt die kleine hier behalt und mich hier an Ärzten wende. Doch ist das mein Recht?Was passiert wenn ichs einfach mach??

VORSICHT! Ja, es ist Dein Recht sie einzubehalten. Jedoch ...... 

Ähhhmmm..... Sollte der Artz die Bedenken bestätigen ist es im höchstem Maße dem Kindeswohl dienlich.

Räumlich könnte ich die kleine auf jeden fall zu mir nehmen,allerdings würd dann mein berufliches Leben erstmal zu neige gehen.
Was ich aber auf jeden Fall in Kauf nehmen würd.

Was ist dir wichtiger???

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 20:59
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Martin!

Würde dem Richter nur aufzeigen, das du deine Ex kontrollierts. Unnötig ist es auch, weil das JA eh bei einer Gerichtsverhandlung gehört wird und die sich beim Arzt erkundigen.

Er brauchts für sich!!! Bei dem, was da noch alles kommt, verliert er schnell den Überblick. Der Rat ein Tagebuch oder eine dokumentarische Liste zu führen ist Standardtip für jeden kämpfenden KV!

Eher ist hier zu raten,  nal selbst mit dem Kind zum Arzt. Das zeigt Erziehungsbereitschaft.

Hierzu schrieb ich bereits:

Das Zweite wäre ein Arztbesuch mit der Kurzen während Deines regulären Umgangs. Lass Dir auch gleich ein Attest geben über die Dinge, die auf Vernachlässigung hindeuten.

Ähhhmmm..... Sollte der Artz die Bedenken bestätigen ist es im höchstem Maße dem Kindeswohl dienlich.

Dann erkläre das mal den Cops, die mit KM samt richterlichem Herausgabebeschluss vor der Türe stehen. Die werden sagen, daß sie ihren Auftrag erfüllen und alles weitere Sache des Zivilrechts ist. Und schwupps ist das Kind wieder weg. Nicht sehr dienlich für das Kindeswohl.

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:07
(@PhoeniX)

Dann erkläre das mal den Cops, die mit KM samt richterlichem Herausgabebeschluss vor der Türe stehen. Die werden sagen, daß sie ihren Auftrag erfüllen und alles weitere Sache des Zivilrechts ist. Und schwupps ist das Kind wieder weg. Nicht sehr dienlich für das Kindeswohl.

  Wieso richterlicher Beschluß???  Und die Cops können gar nichts. Wenn beide Partein  das ABR haben machen die gar nix.  Es wird wohl eher eine Gerichtsverhandlunginnerhalb von 14 Tagen werden.

Gruß

Martin

PS so habe ich im übrigen meine ABR Verhandlung herbeigeführt, weil ich keine 6 Monate warten wollte.


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:15
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Martin!

  Wieso richterlicher Beschluß???  Und die Cops können gar nichts. Wenn beide Partein  das ABR haben machen die gar nix.  Es wird wohl eher eine Gerichtsverhandlunginnerhalb von 14 Tagen werden.

Also ich hab anderes zu Hauf hier gelesen und teils selbst erlebt.

Naja, ich würd jedenfalls keinem KV zum Einbehalten der Kids raten. Könnte ein übel nach hinten los gehender Schritt sein.

PS so habe ich im übrigen meine ABR Verhandlung herbeigeführt, weil ich keine 6 Monate warten wollte.

Wie lautet der Beschluss?

Grüße,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:34
(@PhoeniX)

Moin

Naja, ich würd jedenfalls keinem KV zum Einbehalten der Kids raten. Könnte ein übel nach hinten los gehender Schritt sein.

Könnte muß aber nicht. Wenn ich Auto fahre könnte ich einen Unfall bauen. Also  fahre ich nicht, damit ich meinen Führerschein behalte.  Wer ABR hat sollte es auch zum Kindeswohl einsetzen.

Wie lautet der Beschluss?

Guckst du >hier<

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2006 22:39