Meinen Sohn zur Ado...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meinen Sohn zur Adoption freigeben!?

 
(@falli2102)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin Vater vn einem fast sieben Jahre alten Sohn und bräuchte mal eure hilfe!?
ich bin mit der mutter des kindes schon über sechs jahre  nicht mehr zusammen, sie hat jetzt vor einem jahr geheiratet und die beiden haben ein kind bekommen, natürlich lebt mein sohn bei der mutter.
sie fragt schon die ganze zeit wie es mit einer namensänderung bei meinem sohn aussieht, sie möchte das sie alle gleich heißen, was verständlich ist!
ich möchte aber nicht nur der sein der nur zahlt und da das eine menge geld ist und besonders weil ich seit geraumer zeit eine eigene familie mit zwei kindern habe.
hier meine frage, ist es möglich das der partner meiner ex-frau den meinen sohn adoptiert und wie würde das ablaufen?
ich denke nämlich das sie mich etwas verarschen wollte, aber das ist eine andere geschichte.

mfg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2006 18:36
(@PhoeniX)

Moin.

Er kann adoptieren, wenn alle zustimmen.

Es würde aber bedeuten, das du nachhaltig aus dem Leben radiert wirst. Du hast keine gesetzlichen Ansprüche mehr an deinen Sohn und er nicht mehr an dich. Sprich Umgang Erbe etc. Selbst deine Eltern wären gesetzlich gesehen nicht mehr die Großeltern.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 18:41
(@falli2102)
Schon was gesagt Registriert

das war mir klar, aber ich frage mich eher welche rechtlichen schritte muss ich gehen oder welche behördengänge wenn alle einverstanden sind und wie lange dauert das?
grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2006 18:46
(@PhoeniX)

Stiefkindadoption

Die Stiefkindadoption ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Kindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten bzw. verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Vormundschaftsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Vormundschaftsrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Einwilligung evtl. schon ab 10 oder 12 Jahren notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Rein erbrechtliche Gründe können gegen eine Adoption nicht erfolgreich vorgebracht werden. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass - anders als bei anderen Adoptionen - das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten bzw. verpartnerten Elternteil aufrecht erhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind dann ein gemeinsames Kind der Eheleute bzw. Lebenspartner, was ja gerade mit dieser Art der Adoption bezweckt wird.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 20:07
(@falli2102)
Schon was gesagt Registriert

wie lange muss die kindes mutter mit dem ehepartner verheiratet sein, sie behauptet das sie minderstens ein jahr verheiratet sein muss und das kind muss in diesem fall über den zeitraum den namen des vaters haben?
wo finde ich sachen zum ausdrucken damit ich etwas schriftlich habe?
grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2006 21:28
(@PhoeniX)

Moin

Mir drängt sich hier der Verdacht auf, das deine Ex dich zu einer Namensänderung drängen möchte und dir somit eine Adoption in aussicht stellt, die so nie statt finden wird.

Kinder kriegen den Namen des neuen und zahlen darf der alte weiter.

Die Kinder können direkt nach der Hochzeit adoptiert werden. Unterschreibe keine Namensänderung, sonst guckst du demnächst dumm aus der Wäsche.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 22:57