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Meine / Unsere Geschichte - Sorgen, Probleme, Fragen

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(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Also bezgl. der Schule sollte er unmißverständlich seine Position vertreten. Nachweis des GSR, und sollten die nicht mitspielen, dann an die bei Euch zuständige Schulaufsicht herantreten.

Eins solltet Ihr aber immer im Hinterkopf haben: Wann endet die Alltagssorge der Mutter, d.h. wann muß sie den Vater beteiligen. Es gibt Rechtsprechnung dazu, aber eben keine Eindeutige. Schulwechsel, Wechsel der Schulform, Kiga usw. gehören regelmäßig nicht mehr zur Alltagssorge des Betreuungselternteils.

Aber, es müsste halt jedesmal das Gericht zur Prüfung angerufen werden. Realistischerweise ist das schlicht nicht möglich. Nochmal, ich habe nicht mehr alles in dieser Sache gelesen, aber es gibt immer noch die Möglichkeit eine Ergänzungspflegschaft zur " Überwachung" dieser Sachen zu beantragen. In einem solchen Fall würde den Eltern ein Teil der Personensorge entzogen und auf den Ergänzungspfleger übertragen werden.

Geht auch nur wieder über das Gericht, muss substantiiert begründet werden und es kann dauern. In Deinem Fall würde ich das aber jetzt noch nicht ins Auge fassen.

Ich habe knapp neun Monate nach erfolgreichem Abschluss meiner Sache noch immer engen Kontakt zum JA und meinem Rechtsanwalt. Wie haltet Ihr das mit dem Anwalt?

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2008 12:26
(@mucki86)

Mit dem Anwalt ist denke ich nicht so eine gute Lösung, erstmal. Ex wird garantiert noch mehr dicht machen und auf die sind wir nun mal angewiesen um mit seiner Tochter Kontakt zu haben (500km entfernt).

Also bezgl. der Schule sollte er unmißverständlich seine Position vertreten. Nachweis des GSR, und sollten die nicht mitspielen, dann an die bei Euch zuständige Schulaufsicht herantreten.

Nachweis des GSR haben die ja jetzt. Schulaufsicht das wo wir wohnen? Nicht bei der Tochter an der Schule?

Wann endet die Alltagsorge der Mutter?
Wir wollten uns ja lediglich informieren wie sich seine Tochter "eingelebt" hat und im Unterricht mitkommt, und das vielleicht 2-3 mal im Jahr. Mehr wollten wir doch nicht und die machen so ein Fass auf.

Unabhängig: Kann man eigentlich bei unserem JA hier etwas ausrichten? Oder gilt das nur in dem Ort wo das Kind lebt?

gruß mucki


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Geschrieben : 24.01.2008 13:34
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Zuständig ist das JA am Wohnort des Kindes, das gleiche gilt für die Schulaufsicht. Schulamt, oder wie das bei Euch heißt.

Thomas


Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

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Geschrieben : 24.01.2008 15:29
(@mucki86)

Hallo an alle!
da bin ich auch mal wieder.
Kurze Info: Läuft alles einigermaßen ok, für die sonstige Verhältnis. Man schreibt sich E-Mails aber eher in letzter Zeit schleppend von ihrer Seite aus und angerufen, so dass mein LG mit seiner Tochter sprechen konnte das sie seit einem halben Jahr nicht mehr. Das müssen wir wohl so ertragen und wir rufen an.
Zu meiner Frage: Ab April 2009 fällt der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt weg. Ex sagte das sich mein LG sich doch mal erkundigen soll wie seine Tochter zu ihrem rechtlichen Unterhalt kommt. Sie bekommt das ja nicht alleine hin. Wir sind beide arbeitslos. Meines erachtens gibt es keine Zuschüsse, oder? Ich habe mal gehört das es vom Arbeitsamt einen Zuschuss gibt für Fahrgeld. Kennt sich da jemand aus? Wie sollen wir uns verhalten wenn es nichts gibt und sie steht damit so zu sagen allein da?
Liebe Grüße mucki86


AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 12:34
(@mucki86)

Hallo!
warum schreibt denn keiner?

Stimmt das wenn man Hartz 4 bezieht, denn Unterhalt für das Kind trotzdem bekommt, und das nur z.B. an das Jugendamt überweisen muss  :question:

Bitte antwortet mir. Bin doch selten im Internet.
Gruß mucki


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 11:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo mucki,

Die Antwort auf deine Fragen setzt Informationen voraus, die sich vermutlich irgendwo in der Tiefe dieses Fadens oder sonstwo befinden.

Der letzte Beitrag ist aber fast ein Jahr alt! Das merkt sich keiner.

Wenn du also jetzt neue Fragen stellst, stelle bitte auch noch mal die Basisinformationen zur Verfügung oder füge einen Link ein, damit wir das nicht mühsam zusammensuchen müssen.

Dann klappts auch mit dem Nachbarn!  😉

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2008 14:09
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