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(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe mich gerade angemeldet und möchte hier auch meine Geschichte los werden.
Mein Frau und ich sind seit 2001 verheiratet und wir haben eine Tochter mit 5 Jahren. Im Dezember letzten Jahres zog meine Frau aus. Gründer dafür waren, dass sie mit dem Leben als Hausfrau und Mutter nicht zurecht kam, ihr fehlte die Abwechslung. Allerdings muss ich sagen, einen Shop hat sie sich nie gesucht und hatte auch Interesse gehabt mir in meiner Selbstständigkeit zu helfen. Meine Tochter blieb bei mir gemeldet und den Kindergarten besuchte sie weiterhin in unserem Wohnort. Wir vereinbarten das meine Tochter eine Woche bei mir und eine Woche bei der Mutter ist. Das funktioniert auch Anfnags sehr gut. Seit März allerdings gab riese Problem, meine Tochter wollte nicht mehr zu ihrer Mutter, sie weigert sich in ihr Auto einzusteigen bzw. sie weinte die ganze Zeit wenn ich sie zu ihr fuhr. Meine Tochter äusserte immer wieder, ihr Zuhause wäre bei mir. Eskaliert ist das ganze dann im Juni, meine Frau kam und die Kleine presste sich gegen das Auto und klammerte sich an mich, weinte und zitterte am ganzen Körper. Ich lies sie los und sie rannte in ihr Zimmer und blieb eine weiter Woche bei mir. Letzte Woche gab es nun ein Gespräch in dem meine Frau sagte sie möchte die Tochter ganz bei Ihr haben. Ich sagte dass ich das nicht zu lasse und bot ihr an, das die Kleine ganz zu mir geht und sie sie an 3 Wochenenden hat. Sie sagte sie überlege sich das. Am vergangenen Wochenende wollte ich meine Tochter wie gewöhnlich abholen, aber sie machte mir nicht auf und hinderte auch meine Tochter daran mir auf zu machen.

Eine Tag später erhielt ich Post vom ihrem Anwalt, indem sie das Aufenthaltsrecht beantragt hat. Nun war ich beim Anwalt und es wird Wahrscheinlich zum Prozess kommen.

Ihr ist scheinbar die Kleine nicht so wichtig ihr gehts es ganz allein um ihren Egoismus.Ich hoffe ich habe Chancen meine Tochter ganz zu bekommen.

Über Hilfestellung oder Anmerkungen wäre ich Dankbar.

Gruß
jacky68


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 18:47
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin jacky68....

erstmal ein "Willkommen".....

Mich würde interessieren,was dein RA gesagt hat oder machen will.....

Ich denke,das da noch einiges auf Dich zukommen wird.

LG balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2007 19:12
(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein Anwalt sagte das natürlich eine Gradwanderung ist, allerdings muss ich erwähnen, die ganzen Vorfälle wurden auch von anderen Personen gesehen und auch gab es im Kindergarten eine entsprechende Szene. Ich hoffe das wird mir etwas weiterhelfen. Weiterhin ist auch so das meine Frau meine Tochter komplett von meiner  Familie isoliert. Sie selber hat keine und auch keine Verwandtschaft, und legt auch keinen Wert darauf. ich weiss eh nicht wie sie das schaffen will ohne Unterstützung.

Der Anwalt meinte es wird sicherlich zu Prozess kommen, über die Taktik, werden wir erst moregn sprechen, ist alles zu frisch, er musste sich auch erst ein Bild machen.

Hast eine Idee noch, die weiterhelfne kann?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 19:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

welche Anträge wurden gestellt? Es hätte umgehend ein Antrag gestellt werden müssen auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zwecks
a) Kindesherausgabe
b) vorläufiges ABR
und ferner beantragt werden müssen, nach § 50a Abs. 2 FGG ohne Anhöhrung der Parteien zu entscheiden.

Dafür, so vermute ich jedoch, ist es ein klein wenig zu spät, denn es liegt ein ABR-Antrag der Gegenseite vor.

Besorge dir Eidesstattliche Versicherungen der Zeugen!

DeepThought

*edit Rechtsquelle korrigiert*


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2007 20:21
(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

Ja das stimmt der ABR der Gegenseite liegt vor, ich soll diesem zustimmen bis morgen. Mein Anwalt schreibt jetzt erstmal, das ich die Kleine am Samstag wieder mal holen werde. Alles weitere dann nach Samstag.

Die Bestätigungen der Zeugen bin ich gerade am Sammeln, muss ich da etwas beachten, reicht es einfach die Ereignisse von den Zeugen aufzuschreiben und unterschreiben  zu lassen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 20:29
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Bestätigungen der Zeugen bin ich gerade am Sammeln, muss ich da etwas beachten, reicht es einfach die Ereignisse von den Zeugen aufzuschreiben und unterschreiben  zu lassen.

Hallo, Jacky

die Aussagen müssen der Form der "Eidesstattlichen Versicherung" genügen. Dann darf das Gericht (theoretisch) nicht darüber hinweggehen. Muster für dies Form findest du im Netz.

Mich würde noch interessieren, warum, glaubst du , will deine Tochter nicht mehr zur Mutter?

Gruß
Haddock


AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2007 20:38
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi jacky...

dieses kommt mir sehr bekannt vor:

.... und bot ihr an, das die Kleine ganz zu mir geht und sie sie an 3 Wochenenden hat. Sie sagte sie überlege sich das.

und...

Eine Tag später erhielt ich Post vom ihrem Anwalt, ......

So ist es bei mir auch abgelaufen (aber ohne ABR-Beantragung).Deine "Ex" hat wie meine schon im Vorfeld "gearbeitet",sprich sie war beim RA und der hat ihr wahrscheinlich ein paar Sachen zum Unterhalt gesagt.
Und nun geht die Geldsache los.......
Kannst du eigentlich nachweisen,wann Du Töchterlein betreuut hast ?Hast Du ein Kalender oder ähnliches,wo Du die Sachen notiert hast?
Vielleicht wird sie jetzt auch noch versuchen,eure Tochter umzumelden(Wohnsitz),falls sie es nicht schon getan hat

LG balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2007 20:39
(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

@balduin

Habe alles aufgeschrieben, wann ich sie hatte, welche Vorfälle es gab und dann natürlich die Zuegen dies das Drama jedesmal miterlebt haben.

Darf mein Frau eingentlich die Kleine ummmelden ohne mein Zustimmung?

@haddock

Ganz einfach, die Kleine ist hier aufgewachsen, sie hat hier eine Intakte Familieb( Oma , Uroma, Tante , Neffe und Nichte) in der sie sich wohlfühlt. Bei mein Frau, gibt es das nicht, sie hat keine Familie und keine Verwandte.

jacky68


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2007 21:21
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Jacky68

Darf mein Frau eigentlich die Kleine ummelden ohne mein Zustimmung?

Theoretisch nicht. In der Praxis : Mal so mal so. Oft hinterfragen die Sachbearbeiter bei ummeldenden Müttern nicht, ob die das auch dürfen - es wird einfach dein Einverständnis vorausgesetzt - oder es wird vorausgesetzt, das Mme schon das alleinnige Sorgerecht haben wird.

Ganz einfach, die Kleine ist hier aufgewachsen, sie hat hier eine Intakte Familie( Oma , Uroma, Tante , Neffe und Nichte) in der sie sich wohlfühlt. Bei mein Frau, gibt es das nicht, sie hat keine Familie und keine Verwandte.

... aber ihre Mutter - deren Status als Bezugsperson ungleich schwerer wiegt, als bei Oma, Uroma, Tante, Neffe und Nichte.
Das fällt mir spontan zu deiner Begründung ein.

- ich glaube die wird nicht reichen, um Richter und JA zu überzeugen!

Gruß
Haddock

Moin, Jacky


AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2007 09:15
(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

das ist mir schon klar dass das nicht ausreicht, aber zählt denn das Verhalten meiner Tochter gar nicht, ich dachte und denke eigentlich noch immer das es um das Wohl des Kindes geht. Und wenn ich das Verhalten der letzten Monat ansehe, muss das doch zählenn. Vorallem selbst wenn ich den Prozess verlieren sollte, dann hat sich die Situation nicht verändert, sobald ich die Klieine habe und sie muss zu ihrer Mama, wird sie sich weigern. Nur was mach ich dann  , zwinge ich das Kind, das kann doch nicht sein oder?

jacky


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2007 10:11




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gem >§ 1684 Abs. 2 BGB< hast du alles zu unterlassen, was das Verhältnis zum anderen Elternteil erschwert. Umgekehrt, und so denken Unrechtsprecher, hast du den Umgang zu fördern, das Kind positiv darauf einzustimmen. Bei einem 5-jährigen Kind wird es durchaus, vor allem bei Vätern, als Erziehungsdefizit bewertet, wenn das Kind sich gegen den Umgang wehrt. Ausnahme: Es liegen schwerwiegende Gründe für das Kindesverhalten (Misshandlung etc.) vor.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2007 10:54
(@jacky68)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe lange nichts mehr geschrieben, musste ich etwas zurückhalten, war in einer heissen Phase.

Ich hatte letzte Woche Termin bei Gericht wegen ABR. Noch mal kurz zur Info, seit Juni 2007 hatte mein Frau mir unsere Tochter vorenthalte.

Entscheidung gab es noch keine vor Gericht. Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben und bis dahin gilt eine Übergangregelung, in der meine Tochter 2 Wochen bei mir und danach 2 Wochen bei ihr ist.

Hat jemand Erfahrungen mit solch einem Gutachte. Wie läuft das ab?

Gruß
jacky


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.08.2007 16:01
(@PhoeniX)

Moin

Ließ mal >HIER<

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2007 23:44