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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus WNV!

SIE wird sich nicht ändern und alles tun, um mir zu schaden. Auch, wenn das Kind darunter leidet...

Den hier geäußerten Rat, Rückgrat zu zeigen und ihr deutlich zumachen, wo die Hacke am Stiel hängt, ist nachvollziehbar...nur funktioniert das leider nicht bei derartig gestörten, kranken Menschen.

Damit hier keine Missverständnisse aufkommen: KM wirst Du nicht ändern können, aber Eurem Sohn solltest Du Vorbild und "Drachentöter" sein, darauf kommt es an!
Daher hopphopp schnell die Rüstung aus´m Schrank holen und stell Dich dem Gegenwind...Junior wird schon irgendwann  merken, wer ihm gut tut und wer nicht

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 13:23
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

.. aber Eurem Sohn solltest Du Vorbild und "Drachentöter" sein, darauf kommt es an!
Daher hopphopp schnell die Rüstung aus´m Schrank holen und stell Dich dem Gegenwind...Junior wird schon irgendwann  merken, wer ihm gut tut und wer nicht

Hi Marco,

meinem Sohn ist seinem 8 Lebensmonat regelmäßig bei mir (die paar von KM verursachten Unterbrechungen lassen wir mal aus) und es gab in diesen Jahren schon ganz viele Situationen, in denen ich sein Vorbild und Drachentöter war und bin...im permanenten Gegenwind der KM

Er ist jetzt 6,5 Jahre und ich habe es bisher durch Liebe und besonnenes (hier nennen es viele Weichei)-Verhalten geschafft, dass er sehr gut entwickelt, gesund und glücklich ist.

Die KM ist ein Pulverfass, dass mit Billigung von AG, OLG, Diakonie und Verfahrnesbeistand und trotz erkannter massiver Verhaltensauffälligkeiten dieses Kind bei sich haben darf.
Es besteht ein sehr fragiles Gleichgewicht, dass bisher funktionierte.

Mit der Situation vor der Einschulung habe ich so nicht gerechnet und habe es spontan und in der Einschätzung der Gesamtsituation als Lösung empfunden, den akuten Druck nur so aus dem Kessel nehmen zu können, indem ich fernbleibe.

Dieser eine Termin (Einschulung) ist vorbei und so gelaufen, wie ergelaufen ist... und bis zum nächsten "großen" Termin (Abschiedsfeier Grundschule) werden 4 Jahre vergehen. In diesen 4 Jahren werde ich mit ihm über 100 Umgangswochenenden und 24 Wochen Ferienzeit haben...alle Zeit der Welt um ihm weiter verlässlich zu zeigen, dass ich sein Papa bin, auf den er sich verlassen kann.

Wie Du schon schreibst, wird er merken, wer ihm gut tut und wer nicht...und dies mit wachsendem Allter und Reife auch
immer deutlicher formulieren.

Parallel arbeite ich wie gesagt an einer Reaktion zusammen mit meiner Anwältin.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 13:41
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Sie verhält sich nicht "normal", ist unberechbar. Sie gebärdet sich rücksichtslos und unreflektiert auch auf dem Rücken des Kindes.

Und du unterstützt und belohnst dieses Affentheater durch dein Order Parieren, Wolle. Mit Ausweichen und schamhaftem Schweigen machst du dich zum Komplizen ihres Verhaltens.

Die SMS gestern hätte ich als Steilvorlage genommen damit KM sich vor versammelter Mannschaft bis auf die Knochen blamiert. Oder lernt sich wie ein erwachsener Mensch zu benehmen. Du lässt ihr jede Unart durchgehen und wunderst dich wenn ihr Verhalten immer dreister wird.

Mich wundert nicht das die Lady dir auf der Nase herumtanzt wenn du immer dafür gerade stehst das ihr Verhalten für sie ohne Konsequenzen bleibt.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 16:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin WNV,

Er ist jetzt 6,5 Jahre und ich habe es bisher durch Liebe und besonnenes (hier nennen es viele Weichei)-Verhalten geschafft, dass er sehr gut entwickelt, gesund und glücklich ist.

nachdem Euer Sohn seinen Lebensmittelpunkt bei seiner Mutter hat und keinen Tag länger bei Dir ist als im Umgangsbeschluss steht (also 4 von 30 Tagen im Monat plus 6 Wochen Ferien), wird man sein gutes Gedeihen nicht Dir zurechnen, sondern Deiner Mutter. Das ist einfach eine Frage der Mathematik.

Die KM ist ein Pulverfass, dass mit Billigung von AG, OLG, Diakonie und Verfahrnesbeistand und trotz erkannter massiver Verhaltensauffälligkeiten dieses Kind bei sich haben darf.

wie gesagt: einen Satz weiter oben schreibst Du das genaue Gegenteil von "Verhaltensauffälligkeiten":

dass er sehr gut entwickelt, gesund und glücklich ist.

Ein Kind ist nicht an 4 Tagen im Monat normal und an 26 Tagen verhaltensauffällig. Sollte da irgendwann mal jemand genauer hinschauen, wird eine positive Entwicklung nicht Dir zugerechnet.

Mit der Situation vor der Einschulung habe ich so nicht gerechnet und habe es spontan und in der Einschätzung der Gesamtsituation als Lösung empfunden, den akuten Druck nur so aus dem Kessel nehmen zu können, indem ich fernbleibe.

wie Dir mittlerweile von mehreren sachkundigen Usern mitgeteilt wurde, ist "gut gemeint" das Gegenteil von "gut gemacht". Für einen 6-Jährigen gibt es kein "Papa ist nicht gekommen, damit Mama nicht ausrastet und ich einen schönen Tag habe", sondern nur ein "der hat versprochen zu kommen und war nicht da!"

Und wenn Du Dich selbst noch an Deine Kindheit und Deine Emotionen mit 6 erinnern kannst, weisst Du sehr genau, dass es keine Ausrede gibt, die eine solche Enttäuschung und einen solchen Wortbruch aufwiegt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 18:48
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@all:

Ich habe morgen einen Telefonat mit dem RA, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Mir schwebt ein deutliches Schreiben an die KM vor, dass derartige Aktionen (Drohungen) zukünftig zu unterlassen sind, mit Hinweis, dass ihre Haltung nicht dem Kindeswohl dient und dass wir uns vorbehalten, die in der SMS geäußerten, mehr oder weniger unverhohlenen Drohungen gegen mich aktenkundig zu machen.
Darüber hinaus Erinnerung an die Beschlusslage (GSR nach OLG-Urteil) und Klarstellung. dass ich mich weiterhin in meinem Ermessen und zum Wohle des Kindes auch in schulische Angelegenheiten einbringen werde.
Weiterhin Erinnerung daran, dass das GSR-Urteil bereits einmal von ihr unterlaufen wurde, als sie mich nicht in die Auswahl der Schule miteinbezog und wir davon ausgehen, dass das GSR-Urteil zukünftig von ihr umgesetzt wird.

Habt Ihr andere, bessere oder mehr Ideen?
Gerne auch erste Formulierungsvorschläge.

Danke  🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 19:13
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Habt Ihr andere, bessere oder mehr Ideen?

Mensch Wolle, Du zäumst den Gaul schon wieder von hinten auf.

Dein Ziel darf nicht sein das Verhalten der KM zu ändern.
Die tut was sie für richtig hält und was ihr Spaß macht.
Genau wie du und ich und alle anderen Menschen.

Vorgestern hatte deine Ex Spaß dran zu versuchen dir die Einschulung eures Sohnes zu versauen.
Es hätte ganz allein in deiner Hand gelegen diesen Versuch scheitern zu lassen.

Ein Versprechen das du eurem Sohn gegeben hast stand auf der einen Seite.
Das dumme Geblubber einer hysterischen Kuh stand auf der anderen Seite.

Du hast dich einschüchtern lassne und  hast brav mitgemacht.
Statt auf ihre wirre SMS gar nicht weiter einzugehen und ihr tags drauf auf dem Schulhof freundlich zuzuzwinkern: "Na, wieder nüchtern?"  😉

Was sollen Anwälte oder das JA an deinem feigen und kriecherischen Verhalten ändern?
Wie sollen die die Vergangenheit korrigieren? Die Einschulung hast DU versäumt.
Hinterher herumzujammern ändert garnichts daran wie du dich entschieden hast.

Der KM werden dazu bestimmt eine Menge Erklärungen für euren Sohn einfallen.
Keine davon wird der Wahrheit entsprechen. Oder dir gefallen.
Oder die Bindung zwischen deinem Sohn und dir stärken.

Es steht nicht in deiner Macht das Verhalten der KM zu ändern.
Du kannst nur dein eigenes Verhalten ändern.
Dafür brauchst du keinen Anwalt und kein Amt. Nur Eier.

Schwachsinnige SMS künftig zu ignorieren wäre ein guter Anfang.
Schwieriger finde ich die Sache mit dem gebrochenen Versprechen.

"Mama wollte nicht das ich komme. Deshalb war ich nicht da. Du weißt ja wie sie ist." ist als Ausrede für ein gebrochenes Versprechen ziemlich lahm. Und als väterliches Vorbild für eine kleinen Jungen eine Katastrophe.

Deine Baustelle ist zwischen deinen Ohren. Nicht beim Anwalt oder Jugendamt.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 19:39
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Deine Baustelle ist zwischen deinen Ohren. Nicht beim Anwalt oder Jugendamt.

Danke Horst,

DAS ist mir klar...

Dennoch möchte ich auch formal reagieren, um den Vorfall und Inhalt der Nachricht aktenkundig zu machen. Es ist durchaus möglich, dass ich in Zukunft weitere Verfahren führen muss, dafür würde ich gerne Munition haben..

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 19:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da unterschreibe ich jedes Wort! :thumbup:

Sowas würde ich mir von keinem Menschen bieten lassen und schon gar nicht von einem Expartner.

Davon mal abgesehen hätte ich vor einem Menschen, der sich von mir so schikanieren ließe, auch null Respekt.

Horsts Antwort enthält alles, was für dich wichtig ist. Druck es dir aus und kleb es an deinen Kühlschrank.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 19:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von mir auch:  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.08.2014 20:13
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo LBM,

Sowas würde ich mir von keinem Menschen bieten lassen und schon gar nicht von einem Expartner.

Davon mal abgesehen hätte ich vor einem Menschen, der sich von mir so schikanieren ließe, auch null Respekt.

Ja, aber du hast wahrscheinlich auch keinen Expartner, dem es letztlich egal ist, ob dein Kind Umgang mit dir hat. (Leben deine Kinder nicht sogar bei dir?)
Und WNV durfte ja schon erleben, dass bei Umgangsboykott der Verweigernde vor Gericht nur ein "Dududu" hört und der Umgangsbrechtigte enorme Verfahrenskosten hat, um eine Selbstverständlichkeit, nämlich Kontakt zum eigenen Kind zu erreichen.
Ich glaube, dass ein BET, der erfahren hat wie sanktionslos in vielen Fällen in Deutschland Kontakt zum Kind verweigert werden kann, ohnehin keinen Respekt vor dem anderen Elternteil hat. Da kommt es auf die Einschulungsgeschichte auch nicht weiter an.
Es ist da wie mit einem notorischen Dieb: wenn der vor Gericht erfährt, dass man zu ihm nur sagt "dududu, beim nächsten mal bist du aber bitte artig" und der Bestohlene hat Kosten, die ein Vielfaches des Wertes des Diebesguts ausmachen, wird wohl in Zukunft nicht besonders beeindruckt vom Handeln des Bestohlenen sein. Und vor allem wird er sein Verhalten nicht ändern.

Beste Grüße,
schultze, der der Meinung ist, dass ein völlig verfehltes Familienrecht und insbesondere eine verfehlte Anwendung desselben genau diesem Verhalten Vorschub leistet

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 16:38




(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Dear all,

anbei der Entwurf eines Briefes an die KM.
Ich möchte diesen Brief direkt an sie senden; alternativ - da ich davon ausgehen muss, dass meine Post nicht angenommen wird, über meinen Anwalt.

Wie ist Eure Meinung zu dem Brief?
Ergänzungen, Streichungen, Veränderungen?

Danke WNV
------

Hallo >Vorname KM<,,

bezugnehmend auf die Vorkommnisse im unmittelbaren Vorfeld von >Kind<’s Einschulung am 21.08.2014 ist es mir wichtig, Dir folgendes mitzuteilen:

Für >Kind< ist es wichtig, dass Mutter und Vater für ihn präsent sind!

Da >Kind< bei Dir lebt, ist es völlig in Ordnung für mich, dass ich bei Terminen  und Themen des „alltäglichen“ Lebens im Hintergrund bin bzw. gar nicht in Erscheinung trete.

Die Einschulung eines Kindes ist jedoch eine Begebenheit von herausgehobener Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes und es wäre für >Kind< sehr wichtig gewesen, dass er hierbei von Mutter und Vater begleitet wird, um ihn die Sicherheit zu geben, dass er von beiden Elternteilen schützend und unterstützend in diesen neuen Lebensabschnitt begleitet wird.

Durch Deine SMS am Vorabend der Einschulung, die aus meiner Sicht eine eindeutige Erpressung und  eine kaum verhohlene Drohung gegen mein eigenes Leben darstellt, hat sich eine Situation ergeben, die mich „handlungsunfähig“ gemacht hat und in der ich zur akuten Vermeidung der von Dir angekündigten massiven Eskalation und Drohungen spontan auf meine Teilnahme an der Einschulung verzichtet habe – um >Kind< eine unbeschwerte Einschulung zu ermöglichen.

Für mich bedeutet das, dass ich >Kind< an diesem Tag nicht beistehen konnte. Ich bin mir sicher, dass er meine Abwesenheit bemerkt hat und sich entsprechende Fragen stellt. Er hatte mich im Vorfeld auf seinen Schulstart angesprochen und mich gefragt, ob ich auch komme. Dies hatte ich ihm zugesagt. Dieses Versprechen habe ich auf Deine Intervention hin brechen müssen, was sich für mich sehr ungut anfühlt.

Mir stellt sich die eindringliche Frage nach der Verhältnismäßigkeit Deiner Reaktion, denn ich wollte lediglich an >KInd<’s Einschulung teilnehmen…Dein Verhalten war in bezug auf das Kindeswohl in meinem Augen nicht richtig, denn Du hast ihm in dieser konkreten Situation den Vater genommen.

Um es noch deutlicher zu machen: >Kind< hat das Recht, dass sein Vater in derartigen wichtigen Lebensmomenten an seiner Seite ist und sein Leben mitgestaltet und verantwortet. Andersherum habe auch ich als sein Vater das Recht, an seiner Seite zu sein.

Dieses Recht wurde – wie Du weißt – durch das Oberlandesgericht xyz nachhaltig bestätigt, in dem das gemeinsame Sorgerecht ausdrücklich bei beiden Eltern belasssen wurde.

Ich habe Dir nichts „angetan“!
Du konstruierst hier für Dich eine geistige und emotionale Haltung, für die nicht ich, sondern nur Du selbst verantwortlich bist!

Ich teile Dir hiermit mit, dass ich mich kein weiteres Mal von Dir erpressen oder unter Druck setzen lassen werde. Wenn Du etwas beim Jugendamt oder Gericht klären willst, stehe ich hierfür gerne zur Verfügung, da es die Chance eröffnen würde, dass sich die zuständigen Instanzen ein Urteil über Dein Verhalten – z.B. den Inhalt und Form Deiner SMS - bilden können.

Sofern Du der Meinung bist, psychisch erkranken zu müssen, so empfehle ich Dir eine entsprechende ärztliche oder therapeutische Unterstützung. Aber projeziere die Gründe hierfür nicht auf mich!
Gerne stehe ich für eine Eltern-Mediation zur Verfügung, wenn dies zur Klärung der Situation beiträgt.

Wenn Du weiterhin – wie in Deiner SMS - der Meinung sein solltest, dass Du Dich nicht um das Kind kümmern kannst und ein Negativszenario bzgl. >Kind<’s Schullaufbahn und seiner Betreuung durch Dich zeichnest, nur weil ich an der Einschulungsfeier teilnehmen wollte, so antworte ich Dir:

Reiß Dich zusammen!

Und: ich kann all das sehr gut für >Kind< wahrnehmen, falls die nicht zu wünschende Situation eintreten sollte, dass Du wegen psychischer Erkrankung ausfallen solltest!

Abschließend wünsche ich mir, dass dieses Vorkommnis nun geklärt ist und wir im Sinne von >Kind< zur Normalität übergehen können.

WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 17:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Weg,

sorry, aber aus meiner Sicht: Vergiss es.

Du versuchst nun krampfhaft einen Sündenbock für Dein Fehlverhalten zu finden. Dein Fehlverhalten war es, Dich von dem Blödsinn der KM beeindrucken zu lassen und der Einschulung fernzubleiben.

Wie Dir schon die anderen Mitglieder beschrieben haben, bist Du vollkommen allein für dieses Verhalten verantwortlich. Was soll jetzt ein "nachtreten" in Form eines Briefes helfen? Insbesondere Sätze wie "Reiß Dich zusammen" werden sicherlich auf die KM eine besondere Wirkung haben. Genau - nichts wird passieren. Bzw. wird sich wenn Euer Verhältnis noch weiter verschlechtern.

SMS sind übrigens keine Beweise, wenn Du sie nicht durch Dritte begutachten bzw. sichten lässt. Dies können z.B. Rechtsanwälte sein. Diesem würde ich wenn auch die Kommunikation mit der Exe überlassen. Dieser wird sachlich die möglichen Tatbestände herausarbeiten und die KM auffordern dies zu unterlassen. Und dann ist es gut. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 17:34
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo WNV,

auch ich ratr Dir den Brief nicht zu schicken, entweder läßt er die KM völli kalt oder sie lacht sich sogar in Fäusten, wie gut sie Dich doch getroffen hat.

Etwas anderes wäre ein Anwaltsbrief, der die Vorwürfe und Sachverhalte abstrakter und damit auch wirkungsvoller einordnen kann und damit u.U. noch Wirkung erreicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 19:52
(@Brainstormer)

Moin WNV,

mit diesem Schreiben begibst Dich in eine völlig unnötige Rechtfertigungs- und Erklärungsposition.
Auch die Vorwürfe und Appelle an die KM wirken hilflos und werden sie wenig beeindrucken.

Trotzdem würde ich sie nicht einfach so davonkommen lassen.

Prüfe z.B. mit deinem Anwalt, inwiefern die SMS den Tatbestand einer Nötigung erfüllt und lass ihn ein nettes Schreiben aufsetzen, in dem deutlich wird, dass zukünftig jegliche Behinderung bei der Ausübung des GSR, entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen werden.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 21:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

1. Gut, dass du ihn geschrieben hast.
2. Noch besser, dass du ihn hier vor dem Abschicken einstellst.
3. Nun schmeiß ihn weg.

Die Gründe haben die anderen schon geschrieben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2014 21:40
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@all:
Thanx für Eure Einschätzungen...ich werde den Brief nicht abschicken.

Prüfe z.B. mit deinem Anwalt, inwiefern die SMS den Tatbestand einer Nötigung erfüllt und lass ihn ein nettes Schreiben aufsetzen, in dem deutlich wird, dass zukünftig jegliche Behinderung bei der Ausübung des GSR, entsprechende Konsequenzen nach sich ziehen werden.

Brain,

danke für diese Idee mit der Nötigung....werde ich weiterverfolgen.

Welche Konsequenzen könnten das denn sein?

Das GSR ist mE ein zahnloser Tiger...
war in den letzten Jahren hauptsächlich "passiv" für mich von Nutzen im Sinne von Kontakt/Informationen zu/von Ärzten und KiGa.
Bei der einzig anstehenden Entscheidung mit GSR-Relevanz (Schulwahl Grundschule) wurde ich natürlich nicht einbezogen - meine Vorschlag zum Austausch und Vorschläge für eine Schule wurden ignoriert. Paradoxerweise geht Kind jetzt aber doch auf eine der beiden Schulen, die ich mir Vor Ort angeschaut hatte...

Falls ich wegen Behinderung des GSR vor Gericht gehen würde...wäre das dann nicht eine Steilvorlage für das Gericht zum Entzug des GSR wegen manifestierter unüberbückbarer Kommunikationsstörung?

Gruß WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2014 12:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja 2 mögliche Ziele kommen aus meiner Sicht in Betracht:

1. Die kleine Lösung: Der KM so doll auf die Finger hauen, dass sie die Lust an solchen Aktionen verliert.

2. Die große Lösung: Du arbeitest auf einen Wechsel des ABR hin.

Du solltest die zunächst überlegen, welches Ziel du, realistisch, erreichen möchtest.
Von dieser Frage hängt ab, was du als nächstes tust und wie.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2014 12:42
(@Brainstormer)

Moin WNV,

Falls ich wegen Behinderung des GSR vor Gericht gehen würde...wäre das dann nicht eine Steilvorlage für das Gericht zum Entzug des GSR wegen manifestierter unüberbückbarer Kommunikationsstörung?

Ich meinte nicht, dass du vor Gericht ziehen solltest.

Meiner Meinung nach hast du jetzt 2 Möglichkeiten, da der Drops eigentlich gelutscht ist:
1. Du belässt es dabei und tust ihr gegenüber so, als wenn dir das völlig am A... vorbeigeht.
2. Siehe Beppo: Du sorgst dafür, dass ihr jemand (nicht du) mal ordentlich auf die Finger haut.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2014 14:42
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Falls ich wegen Behinderung des GSR vor Gericht gehen würde...wäre das dann nicht eine Steilvorlage für das Gericht zum Entzug des GSR wegen manifestierter unüberbückbarer Kommunikationsstörung?

Zumindest wäre es eine Steilvorlage für Deine Ex.

Ich sehe die Dinge ähnlich wie Brainstormer. Aus meiner Sicht bleibt Dir, wenn Du das große Ziel ABR nicht angehen willst, eigentlich nur die Schlacht verloren zu geben und ausgerüstet mit der Munition aus dem Forum in die nächsten Schlachten, die mit Sicherheit nicht lange auf sich warten lassen werden, zu ziehen. Aus Fehlern kann man lernen.

Viel Glück!
Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2014 14:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin WNV,

die Vorschreiber haben sämtlich recht: Du kannst Dein weiches und überflüssiges Einknicken vor den Drohungen Deiner Ex nicht nachträglich mit einem Anwaltsbrief heilen. Deine Ex hat bekommen, was sie wollte: Du warst bei der Einschulung nicht da; weder für Sohnemann noch für die Lehrer noch für die anderen Eltern. Warum das so war und ob Du mit Deinem Nachgeben ein ehrenhaftes Ziel verfolgt haben willst, spielt juristisch keine Rolle mehr. Aber nur, wenn man dem anderen mit irgendwelchen Sanktionen drohen kann, macht ein Anwaltsbrief überhaupt Sinn; ansonsten machst Du Dich nur (ein weiteres Mal) lächerlich.

Dein Ziel muss sein, im nächsten vergleichbaren Fall nicht mehr einzuknicken. Dabei wird Dir ein Anwalt wenig helfen können; Rückgrat musst Du schon selbst haben. Und wenn deswegen mal irgendwas eskaliert, ist das eben so.

Ob das Verhalten oder der behauptete Dachschaden Deiner Ex für einen ABR-Antrag ausreicht, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Aber wie ich Dir schon schrieb, wird das hier

Er ist jetzt 6,5 Jahre und ich habe es bisher durch Liebe und besonnenes (hier nennen es viele Weichei)-Verhalten geschafft, dass er sehr gut entwickelt, gesund und glücklich ist.

bei einer gerichtlichen Klärung nicht Dir als Umgangs-Elternteil zugerechnet, sondern der Haupt-Betreuungsperson, also Deiner Ex. Ein so oder so ähnlich lautendes Ergebnis einer Begutachtung würde daher vorhersehbar lauten, dass keine Gefährdung des Kindeswohls zu erkennen und keine Übertragung des ABR auf Dich erforderlich ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2014 15:17




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