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meine geschichte - wellentäler

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke, das sind genau die Formulierungen, die bisher schon verhindert haben, dass ich das verstehe.
Vorsichtshalber, solltest du also trotzdem 1-3 Trostbiere bereit halten!  😉


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2009 13:05
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

es geht weiter und ich möchte Euch ein update geben.

Nachdem einige Monate "Ruhe" war und ich den Umgang mit meinem jüngsten Sohn ungestört wahrnehmen konnte, steht jetzt die nächste Eskalation - initiiert durch meine "Frau" an. Es geht um einen "Unfall" bei mir und ihrer darauf folgenden "Mitteilung", dass ich mit allen 3 Kinder überfordert wäre und ein zu hohes Unfallrisiko für ihn besteht und dass er zukünftig nur noch dann bei mir sein "darf", wenn max. EIN weiteres Kind gleichzeitig bei mir ist

Vorgeschichte zum "Unfall" siehe hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-19255.html

Unmittelbar nach dem "Unfall" fuhr meine Ex mit den beiden Kindern (sie hat noch ein Kind aus einer früheren Beziehung)in eine bereits länger geplante Kur und es war meine Hoffnung, dass sie sich auf dieser Kur entspannt und ihre "Affektaussage" nach Rückkehr revidiert.

Weit gefehlt:
Sie kommt morgen zurück, am kommenden WE wäre mein Sohn planmäßig gemeinsam mit meinen beiden Kindern aus 1. Ehe bei mir....und gestern erreicht mich folgende email:
"es geht um die Abklärung, ob X am WE 25. KW zu dir geht. falls Du an diesem WE auch Y haben solltest, geht er nicht zu dir".

Ich habe nichts anderes erwartet - aber es trifft mich dennoch....es sooo absurd!!

Ich habe gestern bereits kurz mit meiner Anwältin telefoniert und wir werden heute länger sprechen.
Plan ist es, dass ich meiner Ex eine email zurückschicke, in der ich sage, dass ich ihre "mitteilung" nicht akzeptiere und dassich darauf bestehe, dass die seit 1,5 Jahren bestehende Umgangsregelung genauso beibehalten wird; andernfalls werde ich sofort meine Anwältin damit beauftragen, die Fortführung der bisherigen, gewachsenen Umgangsregelung gerichtlich bestätigen zu lassen. Falls meine Ex darauf nicht einlenkt, geht sofort der Schriftsatz meiner Anwältin raus.

Einen Zwischenschritt beim JA habe ich nur kurz erwogen - da ich meine Ex und ihre Kompromisslosigkeit jedoch kenne, halte ich das für verlorene Zeit.
Es ist an der Zeit, dass ich eine deutliche Grenze setze. Vermutlich wird das der Auftakt einer Schlammschlacht sein, denn sie wird in ihrer Wut und ihrem Hass alles in Bewegung setzen, um mir sowohl beim Umgang als auch finanziell zu schaden.

So be it.
Über Eure Gedanken oder Anmerkungen hierzu freue ich mich.

Viele Grüße aus Düsseldorf
Wolfgang


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 10:24
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Wolfgang,

bist ja eigentlich schon ein alter Hase auf dem Gebiet der Umgangsauseinandersetzungen.
Dein geplantes Vorgehen ist meiner Meinung nach genau richtig!

Auch richtig ist es wohl, sich auf eine kommende Schlammschlacht einzustellen. Auf jeden Fall gibt es keinen Grund auf dieser Welt, irgendwelche Zugeständnisse oder Kompromisse zu machen.

Du könntest ja Glück haben und auf einen Richter stoßen, der der KM ein paar sehr deutliche Worte mit auf den Weg gibt, die eine Schlammschlacht von vorne herein eindämmen.
Einen solchen wünsche ich Dir auf jeden Fall...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 10:39
(@lesemaus)
Registriert

Hallo Wolli,

ich denke, dieser altbekannten Mischung aus Hysterie und verschobener Wahrnehmung kannst du nur mit großer Ruhe und Standhaftigkeit begegnen.
Lass dich auf gar keine Diskussionen ein.
Mit einer Beule an der Stirn eines 2-Jährigen, selbst wenn sie von der befreundeten Kinderärztin attestiert ist, wird sie wohl kaum eine Aussetzung/Umstellung des Umganges durchsetzen können.

Besteh auf der bisherigen Umgangsregelung, die ist nämlich gut durchdacht und gut für alle, die Kinder haben im Wechsel Individualität und Geschwisterbindung, und du und auch die Mütter haben jeweils ein WE frei.

Lass sie schreiben, lass sie schreien, bleib ruhig und sag so wenig wie möglich dazu.
Heb die mails nur immer schön auf. Die dürften in Summe aussagekräftiger sein als ein ärztliches Attest über eine Beule.

Gruß, Andrea

PS: Nach einer MuKiKur kommen die wenigsten Frauen väterentspannt zurück. Spekuliere ich mal. Gewesen bin ich selbst noch in keiner......


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 11:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

PS: Nach einer MuKiKur kommen die wenigsten Frauen väterentspannt zurück.

Genau.
Nach meiner Erfahrung sind das die reinsten Waffenmessen für militante Kindesbesitzerinnen.

Meine kam da auch immer voll aufmunitioniert und im Kampfanzug mit gekreuzten Patronengurten und abgezogenen Handgranaten im Mund zurück.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 11:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meine kam da auch immer voll aufmunitioniert und im Kampfanzug mit gekreuzten Patronengurten und abgezogenen Handgranaten im Mund zurück.

[ironiemoduson]Ist das Kurheim in Pakistan?[ironiemodusoff]
Ja, man (Mann) kann sich so richtig vorstellen, wie die Lagebesprechungen im Speisesaal ablaufen...

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 11:51
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Genau das habe ich mich gerade gefragt.

Was wird denen dort erzählt?

Die mittlerweile Ex-Frau meines Lebensgefährten war 7 Wochen auf Kur, kam nach hause und er sollte/mußte aus dem gem. Schlafzimmer ausziehen da die Kinder ja nun gewöhnt waren bei ihr zu schlafen.  :knockout:

Andrea


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 11:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was wird denen dort erzählt?

Naja, ich denke nicht, dass das zum offiziellen Seminarangebot gehört sondern eher als Erfahrungsaustausch kampferprobter Scheidungsveteraninnen Bestandteil des Rahmenprogramms ist.
Da der Scheidungskrieg ja auch sehr ermüdend sein kann, dürfte der Anteil dieser Amazonen unter den Streß geplagten AE-Müttern auch besonders hoch sein.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 12:02
(@lesemaus)
Registriert

Genau Beppo, so sieht es aus, man kann sich das in der Tat lebhaft vorstellen.
Selbst die friedfertigste und extremst aufs Kindswohl bedachte Ex wird vermutlich kurze Selbstzweifel bekommen, wenn sie 3 Wochen lang Gehör und Gehirn gespült bekommt...
...und dass Wollis zweite Ex nicht zur Kategorie AUSGEGLICHEN gehört, kommt ja spurenweise gut rüber....


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 12:28
(@sumsemann)

Tachen

ich hoffe ihr meintet das Geschriebene nicht wirklich ernst..  🙂
ich komme gerade von einer MuKiKu und bin ebenfalls nicht entspannt,weil mein Kiddi etwas krank war
und die Viren beschlossen auch mich Heim zu suchen..
auch ich bin AE-Muddi und habe genauso AE-Muddis wie AE-Väter getroffen, die einen an der "Klatsche"( very sorry) haben.
Ja auch Pappis waren da..
Also um dem Thema mal eine andere Richtung zu geben, im Speisesaal ist/ war man damit beschäftigt die Mäuler zu stoffen und die Hoffnung hatte mal "Warmes Essen in sich" zu bekommen. Ein Männerfressendes Monster ist mir nicht über den Weg gelaufen und ich war dort eher in der Unterzahl und fand die Besuche der Daddys anstrengend, weil mir bewußt wurde was meine Süße nicht hat.
Gespräche über Partner, Exen oder ähnliches waren entweder gutes Brechmittel,weil oft Gegenstandslos ( das übliche BLabla)oder aber ich konnte bedingt Aufbauarbeit leisten in Richtung: "Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile etc." und ja wenn ich von 10 AE-Muddis/ Pappas - Mitkurenden eine/n bekehrt habe..

bis denne Grüße
Moni 


AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 14:34




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

oder aber ich konnte bedingt Aufbauarbeit leisten in Richtung: "Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile etc." und ja wenn ich von 10 AE-Muddis/ Pappas - Mitkurenden eine/n bekehrt habe..

Na siehste, dann scheint es da ja auch einige Wilde gegeben zu haben, an denen du deine Missionsarbeit ausgeübt hast!

Stell dir mal vor, du wärst nicht da gewesen!  🙂


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2010 14:46
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

@ all

Vielen Dank für Eure Meinungen, die mich in meiner geplanten Vorgehensweise bestärken.

Ich habe gestern länger mit meiner Anwältin telefoniert und mit ihr gemeinsam eine email an meine Frau entworfen.

Tenor der Mail....habt Ihr dazu Anmerkungen?

- ich bin mit ihrem "Vorschlag" nicht einverstanden
- angestrebte Trennung der Geschwisterkinder im Rahmen der Umgangskontakte stellt Kindeswohl-
  beeinträchtigung für unser gemeinsames Kind dar
- Sorge, Aufsicht und Pflege unseres gemeinsamen Kindes werden von mir stets sehr umsichtig und sorgfältig
  wahrgenommen. Dazu gehört natürlich auch die Verhinderung von möglichen Spielunfällen. Da meine Ex
  pädagogisch bewandert ist, darf vorausgesetzt werden, dass ihr bekannt ist, dass Kinder sich beim Spielen ab
  und an weh tun
- Wenn Sie meint, dass aufgrund von vorangegangenen Spielunfällen eine umgangsrechtliche Einschränkung
  vorzunehmen ist, wird sie sicherlich dafür Verständnis haben, dass - wenn sie weiterhin auf ihrer Meinung
  bestehst - ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss
- Dies bedeutet, dass ich im Falle ihrer Wigerung, mir unser gemeinsames Kind an den vereinbarten
  Wochenenden bzw. Umgangszeiten zu übergeben, beim Familiengericht im Rahmen einer Einstweiligen
  Anordnung ihre Vorgehensweise überprüfen lassen werde
- abschließende Formulierung: "Im Sinne unseres gemeinsamen Kindes bitte ich Dich, bevor Du eine Weigerung
  durchsetzt, erneut über die Situation nachzudenken. Mir ist es sicherlich lieber, keine Rechtsstreitigkeit
  beginnen zu müssen, jedoch sollte Dir klar sein, dass ich dies ohne Zögern tun werde, wenn Du mir unser Kind
  verweigerst"

Danke & Grüße
Wolfgang


AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 10:54
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus Wolfgang,

2 Anmerkungen:

angestrebte Trennung der Geschwisterkinder im Rahmen der Umgangskontakte stellt Kindeswohl-
  beeinträchtigung für unser gemeinsames Kind dar

Kindeswohlbeeinträchtigung würde ich nicht schreiben. Die Kinder haben einfach das Recht, sich zu sehen. Schon gar, wenn sie gut miteinander auskommen.
Kindeswohlbeeinträchtigung klingt schon irgendwie nach Straftat und wird entsprechend "Gengendruck" erzeugen.

Sorge, Aufsicht und Pflege unseres gemeinsamen Kindes werden von mir stets sehr umsichtig und sorgfältig wahrgenommen.

Klingt nach Rechtfertigung und Entschuldigung. Das ist mit Sicherheit nicht erforderlich!

Einfach klare Ansage, dass es den Kindern bei Dir gut geht und Du eine Änderung der bestehenden Regelung nicht hinnehmen wirst.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 11:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Wolfgang!

- Sorge, Aufsicht und Pflege unseres gemeinsamen Kindes werden von mir stets sehr umsichtig und sorgfältig
  wahrgenommen. Dazu gehört natürlich auch die Verhinderung von möglichen Spielunfällen. Da meine Ex
  pädagogisch bewandert ist, darf vorausgesetzt werden, dass ihr bekannt ist, dass Kinder sich beim Spielen ab
  und an weh tun

Ich würde das weglassen, bringt nix ausser Missdeutung als Angriff auf sie...

Den Schlussatz würde ich ebenfalls weglassen, ist in den vorangegangenen Punkten bereits erläutert; wobei ich anstatt "ihrem Verständnis" besser "sie lässt mir keine andere Wahl als im Sinne des Kindes" schreiben würde.

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 11:08
(@lesemaus)
Registriert

Hallo Wolfgang,

du neigst dazu, allzu wortreich zu formulieren und dich für Dinge zu rechtfertigen, für die du dich nicht rechtfertigen musst.
Dein schlechtes Gewissen in allen Ehren, jedem tut leid, wenn das Kind sich was anhaut, aber es gibt schlicht kein Kind, dass nicht irgendwann eine Schramme abkriegt.
Schreib kurz und sachlich, und gib ihr keinen Raum zu diskutieren.

LG, Andrea


Getretener Quark wird breit, nicht stark

AntwortZitat
Geschrieben : 23.06.2010 11:51
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

dear all,

update: ich habe die o.a. email (mit teilweiser Berücksichtigung der von Euch genannten Punkte) gestern morgen an meine DEF versandt und Antwort bis heute Mittag erbeten.

Sie meldete sich eben und teilte mir mit:

- sie habe meiner Mail entnommen hat, dass am kommenden WE x UND Y bei mir wären und dass sie mir
 daher Z morgen nicht zum Umgang übergeben wird.

- Sie hat außerdem bereits alle Umgangs-WE aus ihrem Kalender gestrichen, an denen Z. zeitgleich mit X und
 Y bei mir sein würden, d.h. sie scheint das durchziehen zu wollen.

- sie verbietet mir ab sofort, zu ihrer Wohnung zu kommen und bei ihr zu klingeln. Zukünftige Übergaben von
  Z. sollen an einem neutralen Ort außerhalb ihres Wohnviertels stattfinden (McDonalds-Parkplatz)

- sie fragte, ob ich am WE 3.-4. Juli den Umgang wahrnehmen will - dem würde sie allerdings nur zustimmen, wenn max. ein weiteres Kind bei mir ist. Da an diesem WE planmäßig sowieso nur Z. bei mir wäre, werde ich den Umgang wahrnehmen.

- ansonsten hat sie nichts zu meiner Mail gesagt

- da ich Z. wegen der Kur nun bereits 5 Wochen nicht gesehen habe, hat sie angeboten, dass ich ihn morgen 13:30 - 15:30 hier sehen darf (in dieser Zeit hat sie hier in der Satdt einen Arzttermin). Ich habe zugesagt, damit Z. mich wiedersieht und die Zeit der Trennung nicht noch länger wird.

Ich bin aufgewühlt, wütend und traurig. Was für eine Farce.
Meine RAin habe ich bereits auf Rückruf - ihr Schriftsatz geht Anfang der nächsten Woche raus

Grüße
Wolfgang


AntwortZitat
Geschrieben : 24.06.2010 15:50
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Update:

Meine "Frau" hat die Scheidung inkl. Antrag auf alleiniges Sorgerecht eingereicht. Der entsprechende Antrag des Gerichtes ging mir vor 1 Woche zu. Ich werde bzgl. VKH-Antrag meiner Frau zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen aufgefordert - nicht jedoch zur Stellungnahme bzgl. der Scheidung an sich.
Unterhaltsforderungen habe ich bisher (noch) nicht erhalten.

Frage:
Gibt es Fristen, bis zu denen ich formal Stellung zu dem Scheidungsantrag an sich nehmen muss?
Was ist üblich an Antwortzeit?
Was ist inhaltlicher Bestandteil so einer Stellungnahme?

Hintergrund: Ich fahre in 1 Woche für 2 Wochen mit den Kindern in Urlaub und möchte mich während des Urlaubes so wenig wie möglich mit diesem Thema beschäftigen; ausserdem benötige ich Zeit um meine Strategie festzulegen - dafür ist es aus meiner Sicht wichtig zu wissen,ob und in welcher Höhe Unterhaltsforderungen kommen.

Danke
Wolfgang


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 16:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin zum Scheidungsantrag ansich musst du gar keine Stellungnahme abgeben.
Du wirst nur irgendwann in der Verhandlung gefragt, ob du auch geschieden werden möchtest.

Stellung beziehen musstn du eigentlich nur zu den begleitenden Anträgen, Z.B. Unterhaltb oder eben ASR für die Exe.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 16:50
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für die schnelle Antwort, Beppo!

Ich weite meine Frage aus:
gibt es bzgl. der begleitenden Anträge enstprechende Fristen oder Empfehlungen?

Wolfgang


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 16:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

gibt es bzgl. der begleitenden Anträge enstprechende Fristen oder Empfehlungen?

nein, die gibt es nicht wirklich (auch wenn sinngemäss drinstehen kann "Ihrer Stellungnahme sehen wir bis zum XYZ entgegen"). Befristet könnte einzig die Stellungnahme zum VKH-Antrag Deiner Ex sein: Wenn Du weisst, dass sie ein fettes Sparbuch auf den Bahamas oder Goldbarren unterm Kopfkissen hat, solltest Du das da reinschreiben. Aber grundsätzlich willst Du ja auch geschieden werden; der Widerspruch gegen den VKH-Antrag macht also nur Sinn, wenn sie Einkünfte oder Vermögen verschweigt oder falsch deklariert. (Hintergrund: Leute, die ihren Anwalt selbst bezahlen müssen, sind meist nicht so streitlustig wie die, die glauben, selbst die unsinnigsten Anträge "gratis" verhandeln lassen zu können.)

Aus psychologischen Gründen kann es Sinn machen, Dich VOR dem Urlaub mit Deinem Anwalt zu bereden, damit Du den Käse WÄHREND des Urlaubs aus dem Kopf hast. Zum ASR-Antrag musst Du derzeit garnix sagen; den muss vielmehr Deine Ex begründen (nein, ein "ich will mit meinem Ex nichts mehr zu tun haben" reicht dafür nicht). Möglicherweise kann es taktisch Sinn machen, einen entsprechenden Gegenantrag zu stellen; das rückt die Proportionen manchmal wieder gerade.

Aber "verfristeln" kann man da eigentlich nix; geschieden wirst Du sowieso erst, wenn alle Anträge gestellt und verhandelt sind.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2010 18:00




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