Hallo zusammen,
Mein Name ist Alex,ich bin 25 habe einen 5 Jährigen Sohn und lebe momentan im Trennungsjahr.
Zu meiner Vorgeschichte, ich bin mit meiner Frau am 07.09.2009 zusammen gekommen, sie ist damals recht früh schwanger geworden und ich war auch kein besonders toller Mann.
Als ich erfahren habe dass sie schwanger ist habe ich mein Leben umgekrempelt,habe angefangen zu arbeiten und so haben wir uns stück für Stück alles aufgebaut, eigene Wohnung usw.
Wir hatten immer mal wieder unsere Höhen und Tiefen aber das gibt es ja in jeder Beziehung, ich habe immer versucht alles richtig zu machen auch wenn ich es nicht immer geschafft habe.
Wir haben 5 Jahre zusammen gelebt,sie wollte schon immer heiraten und ich war mir unsicher bzw. hatte Angst davor.
Letztes Jahr habe ich den Mut gehabt und habe sie vor über 800 Leute auf einem Autotreffen gefragt ob sie mich heiraten möchte,es war alles geplant mit dem Veranstalter usw.
Sie hatte sich natürlich über alles gefreut und so haben wir dann letztes Jahr am 28.11 geheiratet, es lief meistens alles gut und Streit hatten wir natürlich auch aber ansonsten war es eig. ok.
Diesen September kam dann Der Schlag ins Gesicht, am 24 September hat sie mir über Whatsapp geschrieben dass sie jemanden kennen gelernt hat und mit ihm immer schreibt und so weiter,er würde sie akzeptieren und respektieren und all das würde sie von mir nicht bekommen. Ich war am Boden,ich wusste nicht wie ich damit umgehen soll.
Wir hatten uns dann komplett ausgesprochen wie noch nie,sie sagte sie gibt ihre Familie nicht auf wegen Gedanken usw. und würde den Kontakt zu ihm abbrechen.
Ich habe begriffen dass ich wohl auch was falsch gemacht habe also fing ich an alles anders zu machen,für meine Familie da sein,mehr unternehmen, habe Sie im Haushalt unterstützt und so.
nach 2 Wochen hatte ich ein komisches Gefühl weil sie wieder anders war, ich habe dann die Handyrechnung angeschaut und sah dass sie weiterhin mit telefoniert hatte und geschrieben auch.
Ich habe sie dann zu Rede gestellt und sagte dass ich ausziehe, sie bekam einen ''Zusammenbruch'' und wir redeten wieder und ich blieb wieder dort.
Das Vertrauen war zerstört, sie hat sich dann eingeengt gefühlt und kontrolliert, obwohl es eig. net so extrem war von meiner Seite.
Am 25.11 hat sie sich dann von mir wegen dem Neuen getrennt,unseren Hochzeitstag hatte sie bei ihm verbracht, ich war am Boden an diesem Tag und Nacht...
Paar tage zuvor haben wir unseren Urlaub geplant für nächstes Jahr, wir wollten schon seit Anfang des Jahres ein zweites Kind...
Seit 2 Wochen lebe ich nun einfach vor mich hin und weiss absolut nicht wie ich damit klar kommen soll...
Meinen Sohn sehe ich nicht so oft da wir da noch keine Vereinbarungen haben, wahrscheinlich werden wir uns da auch nicht einig ohne Jugendamt.
Ich hatte aus Wut mal gesagt dass ich die Wohnung nicht zahlen würde weil die Wohnung nur auf sie lief,daraufhin hat sie mir gesagt dass sie die Wohnung kündigt und mit unserem Sohn zu ihrem neuen ziehen wird.
Er selber ist alleinerziehender Vater von 3 Kinder, die haben das scheinbar auch alles schon durchgeplant und besprochen.
Ich bin momentan einfach nur fertig mit der Welt und verstehe nichts mehr, die Person die ich über alles liebe hat sich so verändert dass ich sie garnicht wieder erkenne.
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
Moin.
Nur zum Verständnis:
Wir hatten immer mal wieder unsere Höhen und Tiefen aber das gibt es ja in jeder Beziehung,
War das vor gut drei Jahren eine der genannten Tiefen?
Ich habe ihr die gesamte Möbel usw. Überlassen und jetzt soll ich noch so eine Summe bezahlen??? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Ich arbeite teilweise 45 sdt. Damit ich mir was leisten kann und dann sowas ???
Gruß. toto
Moin A6,
willkommen hier im Forum.
Ich schreib mal was mir auffällt:
so haben wir dann letztes Jahr am 28.11 geheiratet
und
wir wollten schon seit Anfang des Jahres ein zweites Kind...
Wenn schon starker Zweitkinderwunsch vorliegt, wird der nicht mit einmal ausgeschaltet. Du solltest hier darauf achten, dass Trennungsjahr zügig beginnen zu lassen (einen behördlichen Nachweis dazu kriegst Du mit der Änderung der Lohnsteuerklasse, die Du eh zum 01. Januar machen musst). Denn es kann
folgendes Problem eintreten: Bekommt sie nun ein Kind vom Next, bist Du als noch Ehemann rechtlich der Vater des Kindes. Mit allen Pflichten. Sollte sich hier eine Schwangerschaft ankündigen, musst Du umgehend tätig werden und Dir hier im Forum Rat einholen bzw. einen guten Anwalt für FamRecht einschalten.
- Es geht bei Trennungen fast nur noch ums Geld: Was verdienst Du? Danach wird sich bemessen, was Du an Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt (bis zur Scheidung) an Deine Exe zahlen musst. Verdient Deine Exe Geld? Wenn ja wieviel? Was hat sie für eine Ausbildung? Unsere Unterhaltsexperten können Dir dann mal ein eine erste Einschätzung geben. Mach dazu am besten noch mal einen separaten Beitrag im Bereich Unterhalt auf und stell dort Deine Zahlen ein.
- Mach Dir klar, dass das "Schreiben mit anderen" und Co. ein Vorgang ist, der nicht selten vorkommt. Ihr Vorteil liegt darin, dass sie in ihrem Next eine psychologische Stütze hat. Lass Dich deshalb nicht provozieren und suche Dir Unterstützung bei Deiner Familie / guten Freunden.
- Ihr solltet umgehend eine Umgangsregelung erstellen. Hier müsst ihr gucken, was mit Deinen Möglichkeiten gehtn.
- Wie weit wohnt der Next von Euch entfernt? Gerne werden Next in einer Entfernung von 400-800 km gewählt, um den Umgang zu erschweren.
- Denk dran, dass in der Ehe keinen Diebstahl gibt. Deine DEF kann somit ohne Probleme die ganze Wohnung ausräumen und das gemeinsame Familienauto mitnehmen. Hier solltest Du Vorsorge treffen und Deine Gegenstände sichern bzw. wichtige Unterlagen zu Deinen Eltern bringen.
- Schau Dir auch den trennungs-faq an. Er ist sehr wichtig: www.trennungs-faq.com Gruß Ingo
-
Moin Ingo,
Denn es kann folgendes Problem eintreten: Bekommt sie nun ein Kind vom Next, bist Du als noch Ehemann rechtlich der Vater des Kindes. Mit allen Pflichten.
Echt jetzt?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Echt jetzt?
Ja. Ein Problem welches nicht sooo selten vorkommt. Meist läuft es dann darauf hinaus, dass man nur mit hohen Kosten und umständlichen Klagen aus dieser Verpflichtung herauskommt, wenn die KM sich allem wiedersetzt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ja. Ein Problem welches nicht sooo selten vorkommt. Meist läuft es dann darauf hinaus, dass man nur mit hohen Kosten und umständlichen Klagen aus dieser Verpflichtung herauskommt, wenn die KM sich allem wiedersetzt.
Das gilt natürlich nur, wenn der Next die Vaterschaft nicht anerkennt, oder?
Das gilt natürlich nur, wenn der Next die Vaterschaft nicht anerkennt, oder?
Richtig! Ein Gesetz sieht seit 1998 vor, dass im Fall eines anhängigen Scheidungsantrags bis
spätestens einem Jahr nach der Scheidung ein anderer Mann als der Noch-Ehegatte die Vaterschaft
anerkennen kann. Stimmen die Mutter und der Noch-Ehegatte der Erklärung zu, dann ist nicht der
frühere Ehegatte Vater des Kindes, sondern der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Stimmen
die beiden Personen nicht zu, so muss der Vaterschaftsanerkennung zunächst eine Anfechtung
vorausgehen.
LG,
Mux
Aus eigener Erfahrung...
Richtig! Ein Gesetz sieht seit 1998 vor, dass im Fall eines anhängigen Scheidungsantrags bis
spätestens einem Jahr nach der Scheidung ein anderer Mann als der Noch-Ehegatte die Vaterschaft
anerkennen kann. Stimmen die Mutter und der Noch-Ehegatte der Erklärung zu, dann ist nicht der
frühere Ehegatte Vater des Kindes, sondern der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Stimmen
die beiden Personen nicht zu, so muss der Vaterschaftsanerkennung zunächst eine Anfechtung
vorausgehen.
LG,
Mux
Rotmark:
Ganz so ist es nicht...
Der biologische Vater kann erst die Vaterschaft anerkennen, wenn die Vaterschaft durch den "gesetzlichen" Vater erfolreich angefochten wurde
Stichtag ist zunächst die Rechtskräftigkeit der Scheidung...
Ab da wird die "Inkubationszeit" der Schwangerschaft (ca. 9 Monate) gerechnet. Ich glaube, mich erinnern zu können, dass es da eine ziemlich genaue Tageszahl analog der Berechnung der Schwangerschaftszeit beim Frauenarzt dafür gibt)
Wird also mit Scheidungsstichtag plus 9 Monate ein Kind von der Ex zur Welt gebracht ist man - gemäß BGB - als Exmann zunächst der Vater: mit allen Rechten und Pflichten!
Der tatsächliche (biologische) Vater war damals komplett außen vor und hatte zunächst keine Chance, die Vaterschaft anzuerkennen.
Bei mir hieß das damals:
1. Schritt: Ehelichkeitsanfechtungsklage (Kosten seinerzeit um die DM 950,-)
2. Schritt: verklagen des richtigen Vaters auf Erstattung der Kosten der Ehelichleitsanfechtungsklage und Erstattung der Kosten aus Schritt 2 + plus Zinsen...
Als meine Exfrau 1992 Ihr Kind zur Welt gebracht hatte, habe ich als geschiedener Exmann ein Schreiben der zuständigen Meldebhörde (Standesamt) bekommen, in dem man mich zur Geburt "meines" Kindes beglückwünschte und mich fragte, ob ich mit dem Vornamen des Kindes einverstanden sei.
Ich fand das seinerzeit "NICHT LUSTIG"
Edith: @Mux, habe gerade gelesen, dass das von Dir zitierte Gesetz aus 1998 stammt (ich hatte 1988 gelesen...)
:redhead:
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
ganz so schlimm ist es nicht mehr, bis zum 1. Juli 1998 galt die Regelung mit der <a href="http://lexetius.com/BGB/1592,5>Empfängniszeit</a>." In der aktuellen Rechtsprechung ist es nicht mehr enthalten <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1592.html>" Vaterschaft. </a>
Trotzdem ist Ehemann immer erst einmal der rechtliche Vater! Selbst wenn sich alle 3 Beteiligte einig sind, ist es nicht immer ganz problemlos die Vaterschaft rechtlich und biologisch auf einen Stand zu bringen.
VG Susi
P.S. Diese Vaterschaftsdefinition hatte auch Auswirkungen auf die Wiederheirat von Witwen bzw. Geschiedenen (auch das gab es früher schon!), schliesslich konnte der verstorbene/geschiedene Ehemann noch Kinder gezeugt haben, deshalb durften sie nicht sofort wieder heiraten ("Trauerjahr").