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Meine Geschichte - Umgang mit der Tochter

 
(@verne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Leser und Leidensgenossen,

Seit mittlerweile fast 2,5 Jahren kämpfe ich als sorgeberechtigter Vater um dem Umgang für meine 10-jährige Tochter.
Im Laufe dieser Zeit hat sich viel geändert. Doch vor allem meine Tochter und ich haben uns in diesem Konflikt verändert.

Mittlerweile habe ich den Mut und auch die Kraft zu berichten. Ehrlich gesagt tue ich das auch, um mir selber zu helfen und besser zu reflektieren.
Ich habe verstanden, dass der Punkt gekommen ist loszulassen. Im Interesse… und in tiefer Liebe zu meiner Tochter.

Meine Tochter hat sich in den letzten 3-4 Monaten durch den gesteigerten Elternkonflikt klar positioniert und die Wahrnehmung/Meinung der Kindesmutter zu Eigen gemacht.
Sie bezeichnet mich mittlerweile als Lügner, legt einfach auf wenn ich anrufe und will mich „ganz lange nicht mehr sehen“.
Ein echte Chance Einfluss zu nehmen habe und hatte ich nicht. Seit den Herbstferien 2015 durfte ich meine Tochter nur wenige Stunden besuchen.

Ich habe aufgehört nach Gründen für das Verhalten der Kindesmutter zu fragen, Ihre Anschuldigungen, Lügen und Beeinflussung der Tochter zu verstehen. Und ich glaubte, nach den ersten beiden Verhandlungen vor dem Familiengericht könnte es nicht schlimmer kommen.

Anfangs waren die Vorwürfe noch relativ harmlos:
Meine angeblich verdreckte, kindeswohlgefährdende Wohnung, dem Zurückhalten des Kindesunterhaltes, dem Willen meine Tochter entführen zu wollen, Drohungen (u.a. mit einem Messer) gegenüber der Mutter u.s.w.
Nach meinem letzten Antrag vor dem Familiengericht wurde mir ein grenzüberschreitendes Verhalten vorgeworfen. Ich würde meine Tochter immer streicheln, obwohl Sie das nicht will. Nachts hole ich Sie angeblich immer zu mir ins Bett.
Daraufhin haben sowohl die Verfahrensbeiständin, das Jugendamt und natürlich der gegnerische Anwalt eine Aussetzung des Umgangs inkl. einem familienpsychologischem Gutachten gefordert.

Denkbar schlechte Voraussetzungen für einen anstehenden Gerichtstermin, könnte man meinen.
Ich wollte schon alles absagen und meinen Antrag zurückziehen. Doch so feige wollte ich mich nicht verabschieden.
Dann kam alles ganz anders.

Trotzdem triumphiere ich diesmal nicht, fühle mich nicht als „Sieger“ wie in den ersten beiden Verhandlungen.
Auf den endgültigen Beschluss warte ich noch. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird mir wieder ein ganz normaler Umgang gewährt. Diesmal auch geregelt für die nächsten Jahre und nicht nur Monate. Spätestens in den Sommerferien soll meine Tochter wieder bei mir sein. Vorher soll es mehrere Besuchskontakte zusammen mit Kind und Mutter geben „um eine Brücke für meine Tochter zu bauen“, wie das Gericht es ausgedrückt hat.

Doch für eine Brücke braucht es auf beiden Seiten 2 Brückenköpfe. Den Vater und die Mutter.
Wenn die Mutter nicht nachhaltig mitspielt – und so sieht es aktuell aus - wird trotz Beschluss für meine Tochter alles nur noch schlimmer werden. Das will ich auf keinen Fall.

Ich werde nichts mehr erzwingen. Meiner Tochter werde ich immer das Gefühl geben, dass ich für Sie da bin und ich Ihr Verhalten mir gegenüber nicht vorwerfe.
Vielleicht wird Sie in ein paar Jahren wieder zu mir kommen wollen, bzw. hinterfragen was damals alles passiert ist. Vielleicht aber auch nicht, da man sich auseinandergelebt hat.
Unter Umständen wird mein Beitrag hier im Forum polarisieren. Warum sollte jemand mit einem positiven Beschluss im Rücken nicht weiter kämpfen um sich später nicht vorwerfen zu lassen alles getan zu haben?

Das ist aber nicht meine Art. Ich will nicht wie einige andere Teilnehmer des Forums jahrelang gegen die Ungerechtigkeit kämpfen und dabei agieren wie ein Michael Kohlhaas: „Es soll Gerechtigkeit geschehen, und gehe auch die Welt daran zugrunde!“
Und mit „Welt“ meine ich nicht nur meine Tochter, sondern auch mich selber.
Ich werde der Zukunft nun gelassener entgegen sehen und mich wieder auf mein eigenes Privatleben und eine neue partnerschaftliche Beziehung konzentrieren.

Natürlich freue ich mich über Eure Ratschläge und Erfahrungen aus ähnlichen Situationen. Das würde mich sehr freuen. Vielleicht sehe ich das alles viel zu rational.
Auf jeden Fall dürft Ihr mir aber die Daumen drücken, das alles irgendwann wieder gut wird.

Euer Verne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2016 19:07
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du solltest versuchen den regelmäßigen Umgang zu erreichen. Jetzt - mit einem Urteil im Rücken - ist es relativ einfach: das Gericht hat beschlossen, dass eure Tochter Umgang haben soll. Und das dies deshalb in keinster Weise zu diskutieren ist. Das ist wie mit der Schule, da muss euer Kind ja auch hingehen, ob es will oder nicht.

Und was die Brücke angeht, die gemeinsamen Kontakte mit KM, Kind und dir. Evtl. wäre ein Mediationsperson dabei sinnvoll. Einfach um bestimmte Auswüchse der KM gleich zu verhindern und der Tochter zu zeigen, da hat sich jemand Gedanken gemacht.

Ansonsten kann ich auch verstehen, wenn du müde vom kämpfen bist, aber deine Tochter kann sich gegenüber der Mutter noch nicht durchsetzen und darauf beharren, dass sie sich sehen will. Das kommt erst im Laufe der Zeit. Und solange gibt es eben diesen Beschluss der das regelt und worauf sich alle drei einstellen können.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2016 20:23
(@verne)
Schon was gesagt Registriert

Hi Sophie,
Danke für Deinen Rat!
Ich gebe Dir Recht, der Umgang wird beschlossen und ist nicht zu diskutieren.
Aber ich bin nicht müde vom Kämpfen. Ich habe die Sorge, dass ich meine Tochter in dem Konflikt noch mehr belaste und gegen mich aufbringe.
Natürlich werde ich versuchen die festgelegten Umgangskontakte wahrzunehmen. Aber wenn die Mutter das verhindert – was zu erwarten ist – weiß ich nicht ob ich mit allen Mitteln darum kämpfen kann und will.
Vor wenigen Monaten war ich auch in der Augen des Jugendamtes und Beiständin noch kein potentieller Sextäter, der seine Schutzbefohlenen ausnutzt.

Aber viel wichtiger:
Vor wenigen Monaten war ich für meine Tochter noch der „perfekte Papa“ und kein Lügner.
(So hat Sie es noch im November letzten Jahres in der gemeinsamen psychologischen Beratung ausgedrückt)

Eine Mediation ist eine gute Idee. Das hatte ich in der Vergangenheit auch vorgeschlagen. Inkl. Kostenübernahme, aber die Mutter hat es abgelehnt, bzw. gar nicht darauf reagiert.
Mir wurde gesagt, dass eine Übernahme der Kosten die Mutter schlechter stellen würde. Daher hat die Richterin letztes Jahr eine gemeinsame psychologische Beratung in städtischen Einrichtungen angeordnet. (s.o.)
Die Beratung ist im Januar für gescheitert erklärt worden, da die Mutter nach den Herbstferien keine Umgangskontakte mehr zulassen wollte.
Die Herbstferien waren übrigens der letzte festgelegte Termin aus der Verhandlung vor dem Familiengericht Mitte 2015.

Die Beratungsstelle hat in Ihrem Abschlussbericht ganz klar geäußert, das Umgangskontakte beim und mit dem Vater stattfinden müssen. Die Mutter hat das wenig interessiert.

Lg Verne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2016 21:19
(@achhja)
Nicht wegzudenken Registriert

Jetzt hast du alle Trümpfe in der Hand und willst sie nicht ausspielen? In dem Moment, wo du auf dem besten Weg bist mit Unterstützung des Gerichtes, gibst du dein Kind auf? Wovor hast du Angst? Schlimmer kann es doch eh nicht mehr werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2016 09:31
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

weshalb sollte deine Tochter durch den Konflikt mehr belastet werden als sie jetzt schon ist? Nun gibt es einen Umgangsplan, der einzuhalten ist, deswegen mein Vergleich mit der Schule. Da muss sie ja auch hin.
Es ist festgelegt worden, damit die KM und du nicht mehr diskutieren müsst und Tochter sich darauf einstellen kann. Das Gericht hat das so beschlossen, da für jedes Kind möglichst beide Elternteile da sein sollen.

Damit muss die Tochter kein schlechtes Gewissen mehr haben weil der Umgang und die zeitliche Komponente fixiert ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2016 10:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass es Deine letzte Chance ist doch noch Umgang zu haben. Der Vorteil des Gerichtsbeschluss besteht darin, dass nicht Du oder die KM etwas anordnet sondern ein Gericht. Der Richter hat entschieden, dass Deine Tochter Umgang haben soll. Erkäre es Deiner Tochter doch einfach so. In der Schule entscheidet der Lehrer/die Lehrerin und die Schüler haben sich daran zu halten, beim einem Richter haben sich Mama und Papa daran zu halten.

Sollte die KM die Anbahnung des Umgang boykottieren, dann solltest Du Dich an das JA wenden, vielleicht kann die Anbahnung ja auch dort passieren.
Passiert nichts musst Du Dich umgehend wieder an das Gericht wenden.

Ob es funktioniert kann Dir keiner sagen, aber es ist mit Sicherheit einen Vesuch wert. Wenn es nichts wird ist es sowieso vorbei, weil Deine Tochter dann einfach zu groß ist. Darauf bauen, dass sie sich dann irgendwann auf Dich besinnen wird, halte ich für unwahrscheinlich, nur übers Geld werdet ihr euch noch eine Weile streiten.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2016 11:36
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo verne,

klingt schon sehr traureig und resigniert. Schade!
Aber ich verstehe es auch.

Meine Entscheidungen um die Kinder (leben alle bei mir) gehen auch immer vom Kindeswohl aus, nie von meinen möglichen oder vermeintlichen Rechten.

Ich hoffe schon, dass du wieder mit dem Kind zusammenkommst. In ca. zwei Jahren könnte es selbst so weit denken, dass es von der mütterlichen Beeinflussung wieder abstand nimmt. Bleib auf jeden Fall leicht greifbar.

LG, mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2016 12:06
(@verne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo & danke für die vielen Antworten!

Ich will meine Tochter ja gar nicht aufgeben. Ich will Ihren inneren Konflikt aber nicht weiter verschärfen.
Was hilft es mit allen Mitteln der Tochter etwas aufzuzwingen, was Sie gar nicht will? Damit reiße ich Sie doch immer tiefer in diesen Konflikt.
Ob das jetzt Ihr eigener Wille ist oder durch die Mutter beeinflusst ist doch in diesem Zusammenhang egal. Sie kann es doch in Ihrem Alter nicht unterscheiden, oder?

Dazu kommt, dass meine Tochter in der Schule extrem nachgelassen hat. Ihre Klassenlehrerin hat mir berichtet, Sie sei „in ein tiefes Loch“ gefallen.
Sie fertigt Ihre Hausaufgaben entweder gar nicht, oder nur unvollständig und fehlerhaft an.
Dabei ist Sie unkonzentriert im Unterricht, lenkt sich und andere Kinder ab, verschludert Ihre Hefte.
Zudem hat Sie hat Schwierigkeiten beim Kopfrechnen und Rechtschreibung.
Ihr letztes Zeugnis war eine Katastrophe.

Seit ich Anfang Februar erneut einen Antrag vor dem Familiengericht gestellt habe, sagt Sie mir am Telefon ständig: "Papa, ich will nicht mir Dir telefonieren", oder „Ich habe keine Lust mit Dir zu reden“…und legt dann sofort auf.
Der Beiständin und auch der Richterin hat Sie erzählt: „Papa lügt immer. Er lügt vor Gericht. Ich brauche eine Auszeit und will Ihn ganz lange nicht mehr sehen.“
Auf die Frage was meine Tochter machen würde, wenn die Richterin doch den Umgang beschließt antwortete Sie: „Dann bin ich bockig“

Warum glaube ich, dass es trotz Beschluss nicht funktioniert?
Mir wurde meine Tochter im Mai letzten Jahres - trotz richterlichen Beschluss - fast gewaltsam entzogen und vor der Schule in ein fremdes Auto verfrachtet, nachdem die Mutter mit männlicher Verstärkung aufgetaucht ist. Was soll man gegen solche Aktionen tun?

Und das war nur ein Beispiel vieler derartiger Vorkommnisse.

lg Verne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2016 14:32
(@verne)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt hast du alle Trümpfe in der Hand und willst sie nicht ausspielen? In dem Moment, wo du auf dem besten Weg bist mit Unterstützung des Gerichtes, gibst du dein Kind auf? Wovor hast du Angst? Schlimmer kann es doch eh nicht mehr werden.

Ja, Du hast schon recht. Schlimmer kann es kaum noch werden. Aber es kann schlimm bleiben ohne besser zu werden.
Siehe meinen letzten Post bzgl. schulischer Leistungen und dem Umgangsboykott durch die Mutter trotz Beschluss im letzten Jahr.

lg Verne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2016 14:39
(@verne)
Schon was gesagt Registriert

Sollte die KM die Anbahnung des Umgang boykottieren, dann solltest Du Dich an das JA wenden, vielleicht kann die Anbahnung ja auch dort passieren.
Passiert nichts musst Du Dich umgehend wieder an das Gericht wenden.

Ob es funktioniert kann Dir keiner sagen, aber es ist mit Sicherheit einen Vesuch wert. Wenn es nichts wird ist es sowieso vorbei, weil Deine Tochter dann einfach zu groß ist. Darauf bauen, dass sie sich dann irgendwann auf Dich besinnen wird, halte ich für unwahrscheinlich, nur übers Geld werdet ihr euch noch eine Weile streiten.

VG Susi

Danke Susi für den wirklich guten Tipp mit der Umgangsanbahnung durch das JA. Das werde ich so machen, denn von der Mutter ist hier nichts zu erwarten. Ganz im Gegenteil.
Das verhindert u.U. auch, dass wieder so etwas passiert wie letztes Jahr an der Schule.

lg Verne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2016 14:43




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin V.

Ich verstehe Deine Zweifel. Aber ich verstehe nicht Deine Schlussfolgerung!

Meine Entscheidungen um die Kinder (leben alle bei mir) gehen auch immer vom Kindeswohl aus, nie von meinen möglichen oder vermeintlichen Rechten.

Die Frage ist doch, was das Kindeswohl ist!?

KM und KV waren hier unterschiedlicher Meinung. Deswegen musste ein Richter entscheiden.
Wärst Du, Verne, der Meinung, das Umgang gegen den von der KM eingeimpften Willen nicht dem Kindeswohl entspricht, dann hättest Du das Verfahren nicht anstrengen dürfen. Wenn Du jetzt aufgibst, dann bleibt ein Geschmäckle, dass Du das Verfahren angestrengt hast, um Recht zu bekommen. Das Kindeswohl (= Umgang mit Dir!) aber aus Bequemlichkeit (?) nicht durchsetzt! Jetzt zurückziehen kann bedeuten, dass Kind irgendwann Dir mal Vorwürfe macht, es nicht aus den Klauen der Kindesbesitzerin wenigstens tageweise befreit zu haben!

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Sollte sich beim Umgang weiter herausstellen, dass Kind massiv gg Umgang und Dich beeinflusst wird, dann hast Du eigentlich die Pflicht, weit mehr als nur Umgang zu erstreiten!! Für das Kind! (nicht für Dich. nicht gegen die KM)

Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2016 08:26