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Meine Geschichte, die mich jeden Tag ein wenig mehr ratlos macht

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(@ernie0612)
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Hallo zusammen  🙂

Habe mich hier angemeldet, weil ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben wie ich für meine Tochter auch Vater sein darf.

Nach dreijähriger Beziehung und kurz nach Feststellung der Schwangerschaft hat sich meine ex abrupt von mir getrennt. Meine ex ist eine Borderline-Perönlichkeit und solch ein Verhalten ist bekanntlich bei der Krankheit nicht unüblich.

Sie ist dann untergetaucht und hat jeden Kontakt blockiert und auch versucht zu zerstören.
Ich wusste wohl wo sie sich aufhält, habe sie aber gelesen, weil auch ich mit der Kraft am ende war.

Kurz vor der Geburt unserer Tochter habe ich wie ursprünglich geplant, die Vaterschaft anerkannt und darum gebeten, dass sie dem zustimmt.
Passiert ist dann nichts.
Als unsere Tochter geboren wurde, habe ich nichts davon erfahren und die KM hat mich als Vater nicht angegeben. Fünf Wochen nach der Geburt habe ich durch Zufall erfahren, dass die kleine längst auf der Welt ist und wieder einmal versucht in kontakt zu treten, wie immer keine Reaktion.

Ich habe dann eine Feststellungsklage eingereicht und da wurde natürlich meine Vaterschaft bestätigt. In dem Verfahren hat die KM bereits angefangen mit Geschichten erzählen, die weder zutreffen noch so zusammenpassen.

Dadurch ist viel zeit vergangen in der ich meine Tochter nicht sehen durfte.
Sie ist nun fast 11 Monate alt und ich habe sie weder gesehen noch Fotos oder Infos von ihr.

Nach der rechtskräftigen Feststellung bin ich freiwillig, über ihre Rechtsanwältin auf sie zu wegen den Unterhaltszahlungen.
Habe beim Jugendamt eine Sorgeerklärung unterzeichnet und den Unterhalt auch pünktlich bezahlt.

Nun hat sie, auf anraten eine Beistandschaft eingerichtet, was kein wirklichen Sinn macht, denn ich habe alle Unterhaltspflichten bereits betiteln lassen und da sie Hartz IV bekommt auch erklart, dass ich meinem Einkommen entsprechend bereit bin freiwillig Betreuungsunterhalt zu leisten.

Also unterm Strich mache ich alles dafür,daß es den beiden wenigstens finaziell gut geht.

Nun habe ich über meine Anwältin kontakt zu ihrer aufgenommen wegen einer Umgangsregelung, zurück kam, die KM sieht sich weder in der Pflicht noch in der Lage eine Regelung vorzuschlagen und erwartet dies von mir.
Gesagt getan, zweimal in der woche für zwei Stunden am Anfang. Ich muss meine tochter ersteinmal kennenlernen.

Gegenüber dem Jugendamt hatte sie vor einiger zeit mitgeteilt, ich durfte meine tochter nicht sehen, sie will das nicht.

Auf den neuen Vorschlag kam keine Reaktion, was ich erwartet hatte.

Für borderliner ist ein kontakt extrem schwer bis unmöglich wenn sie in der ablehnungsphase sind.und dazu noch von ihrem Umfeld in dieser Meinung unterstützt werden.

Ich meine sie tut alles dafür, dass sie sich immer mehr reinreitet und ich glaube ihr ist nicht bewusst was da auf sie zukommt.

Nur wie verhalte ich mich,
Soll ich weiter versuchen eine außergerichtliche Lösung zu finden oder jetzt den Umgang einklagen?

Ich hoffe hier geht es so manchem ähnlich und ich kann ein paar gute Tipps erhalten.

Vielen dank

Ernie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 12:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, außergerichtlich und durch lieb sein verlierst du nur Zeit.

Ab zum Gericht und eine Umgangsregelung einfordern.
Die von dir gewünschte, legst du gleich bei.

Und zwar nicht bescheiden und rücksichtsvoll sondern du forderst das Maximum dessen was du leisten kannst.
Zusammengestrichen wird es sowieso und dann ist es besser, die Hälfte von viel, als die Hälfte von wenig zu bekommen.

Ganz generell musst du aufhören, es deiner Ex recht machen zu wollen.
Das führt zu nichts. Jedenfalls zu nichts Gutem.

Ist ihr Borderline eigentlich diagnostiziert oder ist es deine persönliche Meinung?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 12:41
(@ernie0612)
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Danke für die schnelle erste Antwort

Ja Borderline ist diagnostiziert und sie war in unserer Beziehung auch nochmals in der klinik, weitere Therapien hat sie allerdings abgebrochen.
Wie das heute ist weiß ich nicht, ich hbae keine Ahnung ob sie in Behandlung ist.

Ich weiß eigentlich nichts, ausser das sie anscheinend eine frühe Hilfe hat. Aber was genau keine Ahnung. Ich bekomme von niemandem Infos, da die KM das nicht will und das jugendamt auch nichts sagt.

Das ist am schlimmsten für mich, da ist ein kleiner mensch dessen papa ich bin und unsere Tochter war gewollt, aber ich darf nichts und vorallem ich weiß seit über 10 Monaten nichts über sie oder von ihr.

So langsam und das finde ich schlimm verliere ich durch das Verhalten der KM den letzten Respekt von der der Mutter meiner Tochter. Das zerrt richtig an den Nerven.

Was ich auch nicht verstehe, ich hbae umgehend freiwillig den Unterhalt eingezahlt und sie geht zum jugendamt und richtet einen Beistandschaft ein, was es für sie viel umständlicher macht, als wenn ich weiterhin direkt bei ihr einzahle?????

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 13:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das muss dich überhaupt nicht wundern.
Als Vater bist du bei diesen Leuten bestenfalls Luft, meistens aber der Feind, der die arme Frau belästigen will.

Was mich viel mehr wundert ist, dass deine Anwältin dieses Spiel anscheinend mit macht und nicht auch schon längst ne Umgangsklage eingereicht hat.
Wie lange hast du die schon?
Hast du ein gutes Gefühl bei ihr?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 13:07
(@ernie0612)
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Ich habe mich gut in das Thema eingelesen und aufheizen Therapeuten an meiner Seite,  das leben mit einem borderliner ist hart das weiss ich zu gut.
Ich möchte aber nichts untersucht lassen.

Meine Anwältin habe ich erst neu, weil der erste nichts gemacht hat,  dauert alles zu lange.
Die neue hatte jetzt den einen Vorschlag gemacht der verzögert wird und will nun in der kommenden Woche Umgang im einstweiligen verfahren durchsetzen.

Die Frage ist wieviel kann ich fordern, bislang war der Vorschlag zweimal in der woche für 2 Stunden zum kennenlernen und dann steigern. Ich konnte allerdings viel mehr. Beruflich geht das gut und für meine tochter nehme ich mir alle zeit der Welt.

Gibt es da Faustregeln?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 13:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, dann hat sie erstmal nichts falsch gemacht.

Bei Kleinkindern sagt man meistens, kürzer aber dafür häufiger.

Daraus wird dann gerne nur kürzer gemacht.
Wenn es also nur 2 Stunden Intervalle sein sollen, dann müssen es eben nicht 2 sondern mindestens 5 pro Woche sein.
Außerdem ist sie ja schon fast ein Jahr alt und sie kann auch mehr ab.

Darüberhinaus wird sie ja älter und die Vereinbarung soll nicht nur den Anfangszustand abbilden sondern wachsen.
Es darf also ruhig ein Stufenplan sein.

Vermutlich wird dir am Anfang auch nur begleiteter Umgang zugebilligt.
Den forderst du aber nicht, sondern akzeptierst ihn bestenfalls für einen sehr kurzen Zeitraum.

Ich würde ruhig einen Tag in der Woche von 9:00 bis 17:00 fordern plus einen Nachmittag am Mittwoch.

Nach 2 Monaten Regelumgang alle 14 Tage von Freitag nachmittag bis Sonntag Abend.

Und wenn sie die Zeiten verkürzen wollen, reagierst du sofort mit häufigerem Umgang.
Und wenn der Richter irgendwo hinter deinen Wünschen zurück bleibt, musst du diese Einschränkung unbedingt zeitlich befristen.
Und zwar fix.
Nicht mit, "dann sehen wir mal weiter" oder "dann müssen Sie sich mit der Mutter verständigen"

Alles was jetzt nicht geregelt wird, zwingt dich wieder in die nächste teure Verhandlung.

Es ist auch unerlässlich, Ausweichtermine für ausgefallenen Umgang fest zu legen und welche Gründe es für eine Absage geben könnte.
Und dann, natürlich, die Belehrung über die Verhängung von Ordnungsmitteln nach §89 FamFG.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 13:33
(@ernie0612)
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Das ist wohliger einzigste weg, aber es geht um meine tochter.
Was tu ich wenn die ex mit den für sie typischen angriffen kommt, schließlich trägt sie für nichts Verantwortung.

Das mit der wochenenderegelung wird wohl noch dauern, sie stillt die kleiner immer noch..... Das wurde mir sofort mitgeteilt,dass nicht viel geht's die kleine gestillt wird.

Ich hätte mir überlegt:
Vier bis fünf mal in der woche für 2 bis 3 Stunden bis die kleine zu mir vertrauen hat, vielleicht die ersten 2 Monate. Dann Wochenende und daruber hinaus noch ein paar Stunden in der woche.

Den begleiteten Umgang nur für die ersten max 8 besuche akzeptieren.

Problem wird sein, dass die Ex mich weiterhin ablehnen wird und dann ist eine Kommunikation echt schwierig bis unmöglich.

Wie lange dauert ein Verfahren mit einstweiligen Anordnung und was tu ich wenn sie dann weiter blockt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 13:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist wohliger einzigste weg, aber es geht um meine tochter.

Was ändert das?

Das mit der wochenenderegelung wird wohl noch dauern, sie stillt die kleiner immer noch..... Das wurde mir sofort mitgeteilt,dass nicht viel geht's die kleine gestillt wird.

Dann eben häufiger.
Außerdem kann man abpumpen.
Es kann durchaus sein, dass du nicht mit allem durch kommst aber du musst jedes Entgegenkommen teuer verkaufen.
Und Einschränkungen befristen
Steht doch alles schon oben.

Den begleiteten Umgang nur für die ersten max 8 besuche akzeptieren.

Zu viel.
Höchstens 4 mal.
Die Gegenseite wird ihre Wünsche schon vortragen. Es ist nicht deine Aufgabe, dich darum kümmern.

Ich hätte mir überlegt:
Vier bis fünf mal in der woche für 2 bis 3 Stunden bis die kleine zu mir vertrauen hat, vielleicht die ersten 2 Monate. Dann Wochenende und daruber hinaus noch ein paar Stunden in der woche.

Ok aber nicht 4-5 und 2-3 sondern 5 mal 3.
Das Kürzen übernehmen die Anderen.

Problem wird sein, dass die Ex mich weiterhin ablehnen wird und dann ist eine Kommunikation echt schwierig bis unmöglich.

Ja aber auch das ist nicht dein Problem.
Lass sie sich doch lächerlich machen.
Lass sie ihre Ergüsse vortragen und warte ab, wie der Richter reagiert.
Im Zweifelsfall fragst du ihn, ob es nötig ist auf diese absurden Vorwürfe einzugehen.

Wie lange dauert ein Verfahren mit einstweiligen Anordnung und was tu ich wenn sie dann weiter blockt.

Any time from now.
Etwas schnelleres gibt es aber nicht.
Deswegen die Belehrung nach §89 FamFG zur Verhängung von Ordnungsmitteln.
Dafür ist es aber Bedingung, dass der Umgang ganz präzise geregelt wird, und keine "Missverständnisse" erlaubt, ob zu einem bestimmten Zeitpunkt Umgang ist oder nicht.
Nichts darf der individuellen Interpretation unterliegen, deswegen muss es simpel und klar sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 14:06
(@ernie0612)
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Okay das habe mal kapiert und werde mal was aufsetzen wie ich es mir vorstelle.
Kann ich die ordnungsgeldfrage gleich in den Antrag formulieren.

Sorry für die viele Fragezeichen, aber das halt alles Neuland und ich will und kann mir kaum Fehler erlauben das würde siesofort ausnutzen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 14:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja.
Sollte zwar nicht nötig sein, man sollte aber in der Verhandlung drauf achten, dass es mit aufgenommen wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 14:57




(@ernie0612)
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Danke erstmal
Ich werde über den weg weiter berichten.

Schönen sonntag noch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 14:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bis die kleine zu mir vertrauen hat,

Das kannst Du vielleicht denken, aber nie niemals sagen und Zweifel daran aufkommen lassen, dass das entscheidend ist. Und auch ein weinendes Kleinkind bei der Übergabe sollte Dich nicht irritieren, passiert auch bei Omas, Babysittern und in der Kinderkrippe regelm.

Den begleiteten Umgang nur für die ersten max 8 besuche akzeptieren.

Auch das schlägst Du bitte nicht selbst vor. Aus Deiner Warte braucht es keinen Aufpasser - auch Babysitter und Omas werden idR nach wenigen Minuten mit dem Kind alleine gelassen! begleiteter Umgang darf max eine Rückzugsposition sein, wenn es offensichtlich anders gar nicht funktioniert.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2014 15:05
(@ernie0612)
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Klar werde ich niemandem sagen, dass ich wegen dem Vertrauen meiner Tochter zweifel haben würde dass sind allein meine Gedanken. Und den begleiteten Umgang werde ich von mir aus nicht ansprechen,, dass war mal ein Einwurf von ihrer Anwältin und auch von meiner.

Da ich das normal auch nicht will.
Zum Glück bin ich nicht unerfahren was Kleinkinder betrifft und bei meiner eigenen Tochter denke ich nicht das es ein Problem geben wird.
Ich bin mir da meiner sache sehr sicher und weiß auch wasch will. Nur die frage des umsetzen ist für mich Neuland bei der Problematik der KM.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2014 16:34
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Wollte mal Über den aktuellen Stand berichten.

Die Anwältin der ex hat sich gemeldet.
Sie verbieten mir nun jeden versuch einer direkten Einigung und ich soll die ex nicht mehr kontaktieren.

Sie droht mir mit rechtlichen Schritten

Umgang bekomme ich nur in Begleitung und die ex wurde das dann organisieren, nach ihren Bedingungen.

Habe nun mit meiner Anwältin besprochen das wir diese Woche die Klage einreichen, im Wege der einstweiligen Anordnung
Und dann soll der Richter entscheiden was passiert.
Ich kann doch nicht alles schlucken was die KM mir diktiert

Bin gespannt was weiter passiert......

Bis dahin
Grüsse
Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.07.2014 12:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ernie,

Die Anwältin der ex hat sich gemeldet.
Sie verbieten mir nun jeden versuch einer direkten Einigung und ich soll die ex nicht mehr kontaktieren.

die Gegenanwältin hat Dir formal zwar nichts zu verbieten (das kann nur ein Richter), aber dass irgendwas, worauf Du Dich mit einem BL-Kranken "einigst", sowieso nur so lange gilt wie er Bock drauf hat, weisst Du ja bereits. Insofern machen private "Vereinbarungen" tatsächlich wenig Sinn; sie kosten nur Zeit. Fokussiere Dich auf gerichtlich beschlossene Dinge, die sich anschliessend auch durchsetzen lassen.

Sie droht mir mit rechtlichen Schritten

die wird sie doch auch ganz ohne Drohung und eigenes Zutun demnächst bekommen.

Umgang bekomme ich nur in Begleitung und die ex wurde das dann organisieren, nach ihren Bedingungen.

was Du "bekommst", entscheiden weder Ex noch Anwältin, sondern das zuständige Gericht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.07.2014 12:55
(@ernie0612)
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Hallo @all

Es geht weiter wollt mal berichten.

Die Klage ist nun eingereicht. Meine Anwältin hat einen Stufenplan aufgesetzt.
Beginnend mit 4 mal pro Woche für 3 Stunden, dass ganze maximal für zwei Monate.

Dann zweimal die Woche 3 Stunden und 14 tätig das Wochenende bei mir.

Urlaubzeit bei mir zweimal für 14 tage im jahr und Feiertage im Wechsel.

Zusätzlich hat sie dem Gericht angeraten, dass elterngespräche geprüft werden und so eine Kommunikation zustande kommen kann, die wiederum dann das gemeinsame sorgerecht zur Folge haben.

Ein verfahrensbeistand wurde für die kleine ebenfalls angeregt.

Da dies ausschließlich dem kindeswohl entspricht und die KM ihre Verweigerung noch weiter potenziert, in dem sie mir mit gerichtlichen Schritten hat drohen lassen, sollte ich weiterhin den kontakt zu ihr und unserer Tochter suchen.

Jetzt bin ich gespannt.

Sie hatte gestern vorgeschlagen, ich solle mich bitte ausschließlich auf einmal die Woche 2 begleitet einlassen, was sie dann an einem Platz ihrer Wahl organisiert.

Von begleitetem Umgang gehe ich ohnehin am Anfang aus, ich kenne meine tochter nicht einmal, aber das soll das Gericht entscheiden und auch bei welcher Einrichtung.

Was meint ihr zu den Vorschlägen, die sicher hoch sind, aber das war ja Absicht, gekürzt wird ohnehin.

Bin auf eure Meinung gespannt.

Gruss
Ernie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 20:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ernie,

Von begleitetem Umgang gehe ich ohnehin am Anfang aus, ich kenne meine tochter nicht einmal, aber das soll das Gericht entscheiden und auch bei welcher Einrichtung.

ich erinnere mich in einem ähnlichen Fall daran, dass der betroffene Vater - aufgrund eines Tipps aus dem Forum, nach meiner Erinnerung war das Kind noch jünger als 11 Monate - einen Babypflegekurs machte und die zugehörige schriftliche Bestätigung beim Gerichtstermin vorlegte. Niemand wird als perfekter Elternteil geboren; man muss alles lernen. Aber wenn Du allfälligen "Befürchtungen" wie "der weiss ja nicht mal, wie man eine Windel wechselt" dadurch entgegentreten kannst, sind das sicher fette Pluspunkte.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 20:33
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Moin Martin
Zu etwas ähnlichem habe ich mich heute auf anraten meiner Rechtsanwältin angemeldet. 😉

Und ich schaue mir ein elterntraining an.

Will ja vorbereitet sein.

Zum Glück weiss ich aber die grundsätzlichen Dinge um ein Baby...... Durfte schon einmal Erfahrungen als "leihpapa" sammeln

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.07.2014 20:43
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

ich erinnere mich in einem ähnlichen Fall daran, dass der betroffene Vater - aufgrund eines Tipps aus dem Forum, nach meiner Erinnerung war das Kind noch jünger als 11 Monate - einen Babypflegekurs machte und die zugehörige schriftliche Bestätigung beim Gerichtstermin vorlegte.

Hi Ernie,

der Fall, den @Brille meint, kann hier => http://www.vatersein.de/Forum-topic-26958.html
von Dir nachgelesen werden.
Ich sehe da einige Parallelen...vielleicht kannst Du die eine oder andere Erfahrung verwerten.

Good Luck
WNV

AntwortZitat
Geschrieben : 08.07.2014 21:26
(@ernie0612)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
Wollte mal berichten

Heute rief mich die Mitarbeiterin des sozialen dienst an.
Dort hatte die KM immer jeder Vermittlung verweigert.

Heute würde ich zu einem Gespräch eingeladen, mindestens Hintergrund das die KM offensichtlich ein offenes Ohr für die Vermittlung hätte. Dies in bezug auf Umgangsregelung und sorgerecht.

Derntermin ist in 14 Tagen.

Meine Anwältin meinte ichbsollte das Gespräch abwarten. Und wir sollten die Klage so lange ruhen lassen.
Die Vom SD war im Gegensatz zu sonst sehr offen und recht auskunftsfreudig. Ich weiß noch nicht so ganz was ich davon halten soll.

Was meint ihr dazu????????????

Habe morgen im übrigen meinen "Lehrers" für den Umgang mit meiner Tochter.

Danke für die kommenden Tipps.

Gruss Ernie.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2014 20:30




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