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Meine Geschichte aus Nürnberg

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(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Und ich warte immer noch, bisher kam noch nichts vom Gericht  :thumbdown:

Dementsprechend der übliche Kleinkrieg mit der KM. Wenn ich Tage einfordere, geht's nur noch meinem Kopf, melde ich mich ein paar Tage nicht ist mir das Kind nicht wichtig genug. Also mache ich alles falsch in ihren Augen.

Gestern erst wieder zwei Whatsapp bekommen und ich habe die halbe Nacht wach gelegen weil ich mich so geärgert habe.

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Themenstarter Geschrieben : 20.06.2017 21:20
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Der nächste Grabenkampf, heute nachmittag wollte ich Zwergi vom KiGa abholen, früh morgens kommt eine Nachricht dass der kleine krank ist und sie mit ihm zum Arzt geht.

Mal wieder genervt bei der Anwältin angerufen, die fragt beim Gericht nach und wir bekommen den Beschluss vorab per Fax.

Tja laut BGH kann das paritätische WM auch gegen den Willen eines Elternteil angeordnet werden und soll ich Euch was sagen??

SIE HABEN ES GEMACHT  🙂

Ab nächsten Montag bin offiziell Teilzeit Papa im Wechselmodell

Ich bin heute einfach nur erleichtert und glücklich, nicht mehr...

Hoffentlich kehrt jetzt etwas Ruhe ein

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Themenstarter Geschrieben : 21.06.2017 20:23
(@annasophie)
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Hallo,

gratuliere!

Ist im Beschluss auch festgelegt wie das Wechselmodell praktiziert werden soll (Wechseltage, Beginn)?

Sophie

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Geschrieben : 21.06.2017 22:03
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Beginn 26.06.

"Übergaben" finden zum Großteil im KiGa statt, außer KiGa hat geschlossen. Wechselmodell 2-2-3, so wie vom Jugendamt vorgeschlagen

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Themenstarter Geschrieben : 21.06.2017 22:09
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich freue mich sehr für das Kind und für Dich.
Die Kindesmutter sollte das Urteil von Ihrer Anwältin erfahren.
Bleibe weiter sachlich und freundlich gegenüber der Kindesmutter und gehe nicht auf etwaige Diskussionen, Streitereien etc. ein.
VG,
Tsubame.

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Geschrieben : 22.06.2017 00:00
(@lucasdaddy)
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Super  :thumbup: :thumbup: :thumbup:

LG,
LD

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Geschrieben : 22.06.2017 00:03
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Deshalb habe ich heute auch sehr Piano gemacht, ich werde jetzt mit Sicherheit keinen Streit vom Zaun brechen.

Der Kleine ist immer noch bei der KM und auf meine letzte Whatsapp hat sie bisher leider nicht geantwortet aber auch das verkrafte ich.

Jetzt aber doch noch ein paar Fragen:
Da wir ja jetzt das Doppelresidenzmodell haben muss der Kleine überhaupt umgemeldet werden?

Wegen der Berechnung der Ausgleichszahlung, können jetzt eigentlich beide eine Beistandsschaft einrichten? Meine Unterlagen kein Thema, die habe ich zusammen aber die der KM! Nochmal Anwälte müssen in meinen Augen nicht sein, die Kosten nur unnötig Geld.

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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 00:06
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Behörden sind auf das Doppelresidenzmodell nicht eingestellt.
Das Kind muss nicht umgemeldet werden. Und eine Beistandschaft für beide gibt es meines Wissens nach nicht.

Am allerbesten wäre es, wenn Ihr Euch zusammensetzt und das Finanzielle fair regeln könntet. Wenn die Kindesmutter gesprächsbereit ist, mache ihr doch ein eher grosszügiges Angebot um ihr in der ersten Zeit zu helfen. Wenn Du die Möglichkeit hast. Die finanzielle Hilfe könnte dann allmählich verringert werden. Auch bei diesem Modell ist der besserverdienende Elternteil übrigens verpflichtet, dem anderen unter die Arme zu greifen.

Und es sollte immer daran gedacht werden, dass es hier um ein Kind geht und darum wie seine Lebensumstände am besten langfristig stabil gestaltet werden. Eltern, welche sich regelmässig vor Gericht streiten und ein Elternteil, welches vielleicht versuchen wird, dieses Modell zu kippen, sind dazu nicht die besten Voraussetzungen.

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Geschrieben : 22.06.2017 00:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also meines Wissens kann niemand zwei Hauptwohnsitze haben. Das Kind sollte aber bei Dir zumindest mit Nebenwohnsitz gemeldet sein.

Leider ist Unterhaltsfrage beim  echten Wechselmodell ziemlich kompliziert. Es wird mit dem addierten Einkommen der Eltern gerechnet und dann gequotelt, siehe <a href="http://www.recht-e.de/unterhalt-im-wechselmodell/>hier</a>."
Was das JA macht, machen darf kann ich nicht sagen.

Du hast jezt einen Beschluss  :thumbup:, aber durchsetzen musst Du ihn trotzdem noch. Viel Erfolg.

VG Susi

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Geschrieben : 22.06.2017 00:35
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Dass das paritätische WM nicht automatisch eine Nullnummer ist war mir von Anfang an klar. Wie gesagt ich hatte vorab schon berechnet wo ich landen würde wenn ich voll KU-pflichtig wäre. Ich hatte beim JA schon angegeben, dass ich bereit bin den KiGa weiterhin alleine zu zahlen.

Ich warte jetzt noch ein paar Tage bis auch die KM das Ergebnis hat und dann werde ich mein Glück versuchen

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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 00:36




(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Klar muss ich den Beschluss auch durchsetzen, aber mit dem Stück Papier wird es mir hoffentlich etwas einfacher gemacht. Auf mich alleine wurde ja nicht mehr bzw. nur noch selten gehört.

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Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 00:37
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Auch von mir Glückwunsch zum Beschluss eines WM!  :thumbup:

Zu Deinen Fragen: Das Kind ist noch in Deiner (Eurer alten?) Whg gemeldet? Dann würde ich an Deiner Stelle gar nicht daran rütteln. Erstwohnsitz ggf. später dahin verlegen, wo es  evtl. sinnvoller ist für Kita oder Grundschule, wenn Entfernung/ Schulsprengel eine Rolle spielt. Aber insg. sollte das Thema kein wesentliches mehr sein!

Unterhalt: Du verdienst mehr als KM? Triff mal Deine Annahme über das Einkommen der KM, rechne pro-forma was gequotelt als KU von Dir an KM zu zahlen wäre (Hilfe kriegst Du hier) und biete der KM einen angemessenen Betrag an. Wenn ihr das zu wenig erscheint, dann sag, dass Du das auf Basis Deiner Annahme über ihr Einkommen gerechnet hast und selbstverständlich bei Offenlegung ihres Einkommens auch genau gerechnet werden kann.

Viel Erfolg bei allem, halt Dich auch weiterhin zurück, kein Siegesgeheul, tu, als wäre es selbstverständlich wie es ist und lebe einen gute und gemeinsame Elternschaft vor, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 02:35
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi64
Danke für den Link, dass werde ich mir mal in Ruhe zu Gemüte führen. Bin rechnerisch nicht ganz so unbedarft also sollte machbar sein.

@TotoHH
Zwerg ist noch in der alten Wohnung (bei mir) gemeldet. Die KM wollte vor längerer Zeit von mir eine Vollmacht um ihn umzumelden und diese habe ich verweigert, weil zum damaligen Stand noch gar nix geregelt war. Also habe ich hier die Bremse eingelegt aus naheliegenden Gründen (auch das EWA wurde von mir verständigt). Da unsere Wohnungen gerade einmal 3 KM Fahrtstrecke auseinander liegen, stellt sich hier kein Problem mit dem KiGa und bis Schule sind es noch mindestens 2,5 Jahre.

Das Thema Unterhalt/Ausgleichszahlung kann wirklich spannend werden. Ich werde zum 01.08. meine Arbeitszeit reduzieren und nur noch 90 % arbeiten, soll/muss ich da mein neues Gehalt für die Berechnung zu Grunde legen oder das letzte Jahr was ja dann eigentlich zu hoch wäre?

Ich verdiene mehr als KM, die aktuell aus dem Krankenstand (nach 1,5 Jahren) wieder raus ist und jetzt ALG1 in mir unbekannter Höhe bezieht. Kindergeld wird an die KM gezahlt. Mein bereinigtes Einkommen zu ermitteln ist kein Thema, kann/muss ich für die KM ein Einkommen ansetzen, da sie durch den Beschluss auch unterhaltspflichtig ist?

Kein Siegesgeheul, einfach nur Erleichterung. Ich bin auch bereit ab kommenden Montag einen Reset durchzuführen, egal wer was wem angetan hat. Ich fürchte nur, dass der Ausbruch kurz bevorsteht wenn die KM den Inhalt des Beschlusses mitgeteilt bekommt. Aktuell ist Zwerg bei Ihr (hat sich wohl Magen-Darm eingehandelt) und nicht im KiGa d.h. meine Betreuungstage die wir vorher kurzfristig ausgemacht haben sind dahin. Sonst müsste ich mit ihm innerhalb von zwei Tagen mehrfach zum Kinderarzt um mir jetzt eine Befreiung wegen „Kind krank“ zu holen. Habe der KM Unterstützung angeboten, aber keine Rückmeldung bekommen bzw. nur  Antworten um Stundenversetzt. Nacht um 23 Uhr kann ich ihn dann auch nicht mehr holen.

Zwerg am WE zu holen macht auch kaum Sinn wenn ich gemäß Beschluss ab Montag nachmittag in zwei Tage betreue. Also Zähne zusammenbeißen und stillhalten auch wenn das bedeutet dass ich ihn dann eine Woche nicht gesehen habe.

Auch mit Beschluss wird der Grabenkampf wahrscheinlich nicht enden, noch dazu weil JA, Beiständin und das Gericht sich meinem Antrag angeschlossen haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 14:49
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ruf doch beim Kinderarzt an und frage ihn, wie es Kind geht ?

Ab Montag nachmittag sollte der Beschluss unbedingt umgesetzt werden.

VG,
Tsubame.

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Geschrieben : 22.06.2017 15:00
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

solange nichts tituliert ist, könnt ihr euch einigen wie ihr wollt. Aber als Maßstab sollte doch die allgemeine anerkannte Rechenmethode in Betracht gezogen werden.

Wenn nichts tituliert ist, dann kann der Unterhalt auch den realen Gegebenheiten schnell angepasst werden, d.h. Du rechnest mit Deinem neuen Einkommen und bei der KM ist es erst einmal Alg1 bzw. später eben das reale Einkommen.
Summe ergibt KU gemäß DDT und dieser ist dann nach Einkommen zu quoteln. D.h. beide Einkommen werden um 1300 Euro reduziert und dann wird aufgeteilt. Sollte Alg1 darunter liegen, dann neue Rechnung nur mit Deinem Gehalt und der entsprechenden Stufe der DDT. Wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern, dann auch wieder die Rechnung.
Kindergeld wird geteilt (ist nicht ganz exakt).
Das würde ich als Verhandlungsbasis vorschlagen.

Barunterhaltspflicht bedeutet auch hier nur, dass bei Leistungsfähigkeit zu zahlen ist. Inwieweit Du auf eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit abstellen willst, weiss ich nicht. Wenn sie aber sich gerade erst aus dem Krankenstand erholt hat, würde ich hier nicht zuviel Druck machen solange ihr euch mehr oder weniger friedlich einigen könnt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 15:03
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was den KU betrifft würde ich es auch so angehen wie Susi vorgeschlagen. Dein Risiko wird tats. sein, dass Dir vermutlich Dein altes Vz-Einkommen zugrunde gelegt wird. Aber vielleicht ist KM ja mit dem Vorschlag einverstanden, ggf. kannst Du noch nen Euro drauflegen oder Du lässt ihr das Kindergeld oder Du kaufst die Klamotten ("um des Friedens willen") - je nachdem wieviel Du Dir leisten kannst und willst.

auch wenn das bedeutet dass ich ihn dann eine Woche nicht gesehen habe.

das finde ich nicht das Problem (wird sich bei Urlauben, die hoffentlich im Beschluss geregelt sind  :puzz: ) auch immer wieder ergeben.
Etwas ärgerlich finde, dass KM gerade "lernt", wie man "Umgang" vereiteln kann - nämlich mit der nicht-tauglichen Begründung "Kind ist krank"...
Nicht falsch verstehen,ich will Dich keineswegs anstacheln jetzt auf Teufel komm raus ein großes Rad zu drehen, nur vorerst zukünftig nicht einen Jota vom Beschluss abweichen, bis sich ein zuverlässiger Wechselmodus etabliert hat. Auch wenn eine Änderung praktisch oder bequemer erscheint; Flexibilität kann das WM einfacher machen, aber das kommt später und sollte in beide Richtungen funktionieren, sonst kommt es wie ein Boomerang zurück

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 15:18
(@tsubame)
Nicht wegzudenken Registriert

Etwas ärgerlich finde, dass KM gerade "lernt", wie man "Umgang" vereiteln kann - nämlich mit der nicht-tauglichen Begründung "Kind ist krank"...
Nicht falsch verstehen,ich will Dich keineswegs anstacheln jetzt auf Teufel komm raus ein großes Rad zu drehen, nur vorerst zukünftig nicht einen Jota vom Beschluss abweichen, bis sich ein zuverlässiger Wechselmodus etabliert hat. Auch wenn eine Änderung praktisch oder bequemer erscheint; Flexibilität kann das WM einfacher machen, aber das kommt später und sollte in beide Richtungen funktionieren, sonst kommt es wie ein Boomerang zurück

toto

Deshalb auch mein Hinweis beim Kinderarzt nachzufragen um zu erfahren, was Sache ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 15:51
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ab der Gültigkeit des Beschlusses ist es ja sowieso egal ob Kind krank oder nicht. Da muss ja dann jeder seinen Anteil an Kindkrank-Tagen haben.

Das einzige was dann das aushebeln würde, wäre für mich hohes Fieber etc. Meine Große hatte mal Pfeiffersches Drüsenfieber. Und sie wäre bestimmt nicht begeistert gewesen, zu wechseln (wenn wir das praktiziert hätten) einfach weil es ihr so schlecht ging.
Aber grippaler Infekt und/oder die üblichen Erkankungen sind ja kein Thema.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 16:13
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

@Susi64
Also ich muss nicht zwingend einen Titel haben, meine Idee der Beistandsschaft kam einfach nur auf um der KM im Notfall eine Berechnung von einer neutralen Stelle anzubieten wenn sie meinen Rechenkünsten nicht vertrauen sollte.

Nach meiner Einschätzung liegt Ihr ALG1 unter den 1300 EUR (jedenfalls hat sie sowas vor Gericht angedeutet). KU mit nur meinem Einkommen kein Thema, habe ich bereits. Aber theoretisch würde dass ja eine Quote von 100 % bedeuten. Ich will Sie ja auch nicht in die Pfanne hauen von wegen gesteigerte Erwerbsobliegenheit, ich möchte/muss den ganzen Krempel nur erst einmal verstehen. . Evtl. sollte da einen neuen Thread im richtigen Bereich aufmachen.

@TotoHH
Urlaube sind im Beschluss nicht geregelt, dass kümmert mich aber nicht wirklich weil mit Haustieren kann ich eh immer nur ein bis zwei Tage wegfahren. Das muss reichen bis sich das ganze gefestigt hat.

Nein, ich mache da jetzt kein Fass auf, weil der Beschluss zwar rechtskräftig ist, aber offiziell die Betreuung erst ab Montag den 26.06 regelt. Ab dem Tag sind auch „Umgangsausfälle“ wegen Krankheit eindeutig geregelt, d.h. Bettruhe durch Arzt verordnet und Krankheit von Kinderarzt festgestellt. Ab der Gültigkeit werde ich gerade zu Anfang sehr genau drauf achten dass es eingehalten wird, wenn man sich mal dran gewöhnt hat, kann man evtl. auch mal eine Ausnahmeregelung treffen (Urlaub, Tauschen).

Außerdem wäre das kommende WE ohnehin dass der KM, da jetzt krampfhaft von meiner Seite noch evtl. einen Tag Umgang einzubauen muss nicht sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2017 16:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

anstelle der 1300 Euro könnte auch mit 1080 Euro gerechnet werden.
Aber ja, unterm Strich kann rauskommen, dass sich für Dich finanziell nichts ändert! Vielleicht eine Stufe wegen weniger Einkommen, aber ansonsten nichts. Das liegt an der Addition der Einkommen.
Probiere es mal mit ein paar Zahlen aus.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2017 19:28




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