Hi
habe nur den Pflichtunterhalt bezahlt über Lohnpfändung ode3r Zahlungen ans Jugendamt. Als mein Sohn 18 Jahre wurde hat das Jugendamt gesagt es geht sie nichts mehr an hätte sich damit erledigt und mein Sohn und seine Mutter haben auch nicht geklagt. Mein Sohn möchte jetzt den Unterhalt haben kann er den einfordern oder hat er keine Chance
Hallo,
dass kann man so nicht beantworten. Die Frage wäre ob ein Unterhaltsanspruch bestand, wie lange es her ist und insbesondere ob jetzt ein Unterhaltsanspruch besteht.
Mit dem 18. Geburtstag erlischt der Unterhaltsanspruch nicht, nur das JA kümmert sich nicht mehr darum, sondern Dein Sohn ist dafür zuständig. Das JA könnte ihn aber bei der Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche unterstützen.
Eltern sind ihren Kindern bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung zu Unterhalt verpflichtet, wenn Dein Sohn also noch Schüler ist, eine Lehre macht oder studiert, dann könnte ein Unterhaltsanspruch bestehen. Er müsste Dir seine Bedürftigkeit nachweisen, d.h. Auskunft darüber geben was er macht und wie hoch sein Einkommen ist. Da bei einem Volljährigen beide Eltern barunterhaltspflichtig sind müsste er auch das Einkommen der KM offenlegen damit ein Unterhalt gequotelt berechnet werden kann.
VG Susi
Danke für die Antwort er ist mittlerweile 28 Jahre alt und ich denke ihm geht es um die Zeit zwischen seinem 13 Lebensjahr und seinem 18 Lebensjahr er hat angeblich eine Aufstellung vom Jugendamt was noch offen wäre er hat es aber nie eingeklagt oder Ansprüche gelten gemacht. Habe den Unterhalt direkt an das JA gezahlt oder die Lohnpfändung.
Hallo,
wirklich einfach ist es nicht zu sagen was ist und was nicht.
Aber wenn er etwas will dann muss er die Forderungen erst einmal nachweisen. D.h. um welche Unterhaltsschulden es überhaupt gehen soll. Da ca. Jahre lang die Forderung nicht gestellt wurde (so sie überhaupt berechtigt ist!), wäre hier schon die Frage nach Verjährung zu stellen.
Aus meiner Sicht solltest Du prüfen inwieweit überhaupt Unterhaltsschulden bestehen. Wurde der geforderte Unterhalt immer gezahlt, was bei einer Beistandschaft des JA und einer Lohnpfändung anzunehmen wäre, dann ist es eigentlich nicht möglich, dass es Rückstände gibt.
VG Susi