Mein Sohn ist weg.
 
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Mein Sohn ist weg.

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(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.
Meine Frau ( fast 22 Jahre verheiratet) ist letzte Woche einfach mit meinem Sohn, 2 1/2 Jahre alt,zu ihrer Freundin,die 400 km entfernt wohnt,abgehauen.
Wir haben noch zwei Töchter 17 und 19 sowie von der 19 jährigen einen Enkelsohn 2 J.
Sie hat nicht vor wieder zu kommen da sie sich dort einfach, ohne meine Einwilligung polizeilich angemeldet hat, auf die Adresse ihrer Freundin.
Da sie mir verbietet das ich am Wochenende meinen Sohn auf eigene Kosten nach Hause hole bin ich echt gesteßt und sauer.
Kann sie einfach so machen was sie will?
Sie hat zwar schon einen Anwalt eingeschaltet aber ich habe von dem noch keinen Brief bekommen.
Da sie versucht hat mein Konto leer zu räumen habe ich es für sie sperren lassen ist das ok?Sie war da verfügungsberechtigt.
Ich habe auch die Befürchtung das sie mir die Wohnung leerräumt wenn ich auf Arbeit bin.Wie kann ich mich davor schützen?
Darf ich ein neues Schloss einbauen?
Danke für eure Aufmerksamkeit.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2009 22:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erstmal herzlich willkommen.

Darf ich ein neues Schloss einbauen?

JA, warum auch nicht. Sie ist dort nicht mehr gemeldet. Allerdings muß du ihr ihre persönlichen Dinge auf Verlangen herausgeben.

Das auswechseln hilft aber nicht weiter, wenn die Kidner sie dann reinlassen.

Da sie versucht hat mein Konto leer zu räumen habe ich es für sie sperren lassen ist das ok?Sie war da verfügungsberechtigt

Wenn das Konto alleine auf deine Namen läuft, darfst du es natürlich für sie sperren lassen. Sie kann dich dann zur Zahlung von KU und TU auffordern.

Kann sie einfach so machen was sie will?

Darf sie theoretisch nicht, praktisch wird man ihr nicht mal auf die Finger hauen.

Sie hätte ohne deine Zustimmung das Kind nicht ummelden dürfen, aht sie aber. Alelrdigns darf sie dir den Umgang nicht verwehren. Nim mdir einen Anwalt und fordere sie auf Umgang zu gewähren. Er kan ndas ja auch damti salzen ,das er sie auffordert, das sie einen Tei lder Ksoten zu tragen hat, da sie völlig grundlos eine große Entfernung geschaffen hat. U.U. könntest du natürlcih auch einen Antrag auf Übertragung des ABR stellen,. allerdings dürfte der bei so einem kleinen Kind kaum  Aussicht auf Erfolg haben.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 22:57
(@marina-k)
Rege dabei Registriert

Hallo Shamway !

Herzlich Willkommen hier wenn auch aus traurigem Anlass.

Darf ich ein neues Schloss einbauen?

Gar nicht lange fragen, einfach tun. Es ist Dein gutes Recht dafür zu
sorgen, dass sie Dir nicht (salopp gesagt) die Bude ausräumt oder
wie schon versucht, das Konto plündert.

Als Nächstes würde ich Dir empfehlen, morgen sofort einen im
Familienrecht sattelfesten Antwalt auzusuchen und... ich glaube das
nennt sich eine "einstweilige Verfügung" rauslassen, dass euer Sohn
so rasch wie möglich wieder nach Hause kommt. Da kennen sich
andere aber besser aus als ich.

Nur keine Zeit verlieren. Reden könnt ihr immer noch und bei ihrer
überstürzten Flucht hat sie es mit dem Reden ja auch nicht so gehabt.

Danach könnt ihr immer noch das Warum und Weshalb und Wie-geht-
es-weiter klären.

Hast Du selbst eine Ahnung was der Grund sein könnte ? So ohne
weiteres wird es ja (vermutlich) nicht passiert sein. Was sagen eure
großen Töchter dazu ?

Halt die Ohren steif und bleib wachsam.

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 23:04
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und danke für die schnellen Antworten.
Eigendlich ist schon seit langer Zeit der "Wurm" in unserer Ehe drinn.
Nach solch langer Zeit haben wir uns auseinander gelebt.
Hinzukommt das sowohl sie wie auch ich einmal eine Affäre hatten.
Aber aus Rücksicht auf unsere Kinder haben wir uns immer wieder zusammengefunden.
Doch jetzt ist das wohl für sie nicht mehr wichtig,sie denkt nur an sich.
Sie will Freiheit.
Nur wie das gehn soll?Keine Ahnung.
Meine Töchter sind mittlerweile auch extrem sauer auf sie,weil sie einfach abhaut mit dem kleinen Bruder.
Vor allem das sie es mir verbietet den Kleinen in seine gewohnet Umgebung zu holen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2009 23:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn ihr beide (!) Affären hattet, bist Du sicher, dass der Kleine Dein Kind ist? Ich frage so direkt, weil das u. U. auch ein Grund sein könnte, dass sie ihn Dir so vehement wegnimmt.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 23:40
(@marina-k)
Rege dabei Registriert

Hallo Shamway !

Auch wenn es Dir kurzfristig vielleicht nicht helfen wird, auf längere
Sicht und wenn es nur die moralische Unterstützung ist, kann es für
Dich nur zum Vorteil sein, wenn die Mädels sauer auf ihre Mutter
sind und auf Deiner Seite stehen. Vermeide trotzdem, dass sie in
der Sache wenn nicht unbedingt nötig, zum Sand im Getriebe werden.

Was ich nur nicht verstehen kann und auch das hilft Dir im Moment
nicht weiter... wenn schon längere Zeit der Wurm drin ist, warum
entschließt man sich nach so vielen Jahren dazu, noch einmal ein
Kind zu bekommen ?

Ich erwarte darauf nicht wirklich eine Antwort und angehen tut es
mich auch nichts, aber es verwundert mich nur immer wieder.

Ihr.... also Deine Frau und Du könnt jetzt nur beide um Schaden-
begrenzung bemüht sein. Die Sache mit dem Konto läßt mich aber
zweifeln, wieweit ihr daran gelegen ist.

Lass Dich nicht einlullen nach dem Motto, Mama und Kind muss
und soll es gut gehen. Natürlich soll es das, aber daran haben
beide zu arbeiten und nicht nur einer die Hand aufhalten.

LG Marina

PS.: An den Punkt den LBM erwähnt hab ich naiv noch gar nicht
        gedacht und er ist sicherlich eine Überlegung wert.


AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2009 23:43
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Die Sache mit unserem Sohn war geplant da wir uns zu der Zeit echt gut verstanden haben und ich habe den kleinen echt lieb.

Ich war heute auf der Arbeitsstelle meiner Frau.Dort wurde mir gesagt sie hätte dort angerufen und gesagt sie komme nicht mehr zur Arbeit.
Ist das eigendlich eine Kündigung ihrerseits?Sie ist ja bis Mai  noch im Elternurlaub,hat aber auf 400 Euro Basis ein paar Stunden gearbeitet.

Wie verhält es sich mit der Wohnung hier bei mir.Muss sie für 3 Monate (Kündigungsfrist) anteilmäßig MIete zahlen?Sie steht ja mit im Mietvertrag.

Und zu letzt: Meine 17 Jährige Tochter hat ja eine Lehrstelle und wohnt dort am Lehrort in einem Wohnheim.SIe kommt aber wenn sie frei hat zu mir in die Wohnung.Viel Sachen und auch Möbel stehen ja noch hier,ausserdem wasche ich ihre Wäsche mit.
Muss meine Frau an sie Unterhalt zahlen weil sie ja noch nicht wirtschaftlich Selbstständig und Volljährig ist?

Danke.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2009 19:18
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

wenn ihr beide (!) Affären hattet, bist Du sicher, dass der Kleine Dein Kind ist? Ich frage so direkt, weil das u. U. auch ein Grund sein könnte, dass sie ihn Dir so vehement wegnimmt.

LG LBM

Hallo zusammen.

Ohje na das wäre ja noch der Hammer.
Sollte ich bevor ich irgendwas zahle einen Vaterschaftstest machen lassen?
Aber wer muss den dann bezahlen?

LG Shamway


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 10:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Shamway,

Du bist - da ihr ja verheiratet seid - der Vater. Das heißt, Deine Unterhaltspflicht ist davon unberührt. Aber ich würde an Deine Stelle um sicherzugehen, bei der nächsten Gelegenheit einen Test machen. Der ist für Dich nicht verwertbar. Wenn er so ausfällt, dass der Kleine Dein Sohn ist, ist ja alles gut, dann hast Du Gewissheit.
Wenn nicht, hast Du ab Kenntnisnahme bzw. ab Verdacht Deiner "Nichtvaterschaft" zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Das solltest Du dann tun, nicht nur um den Unterhalt zu "sparen", sondern auch, weil das Kind ein Recht darauf hat zu wissen, von wem es wirklich abstammt.

Soweit ich weiß gibt es verlässliche Tests schon unter 200 Euro im Netz.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 11:05
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

So heute ist Post vom Anwalt meiner Frau (oder soll ich sagen Ex )gekommen.
Wegen:Unüberwindlicher Differenzen sah sie sich gezwungen am 15.1. die eheliche Lebensgemeinschaft aufzulösen und weg zu fahren.
Ich soll erstmal den mindest KU von 199 Euro zahlen.
Bis 5.2. soll ich meine Verdienstbescheinigeunge einreichen.

Vom Unterhalt für meine Frau steht nix drinnen ist das gut?Oder kommt das später?

Gruß Shamway


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 13:21




(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Nochmal Hallo.

Ich habe nochmal einige Fragen.
Ist im Selbstbehalt von 1100 Euro TU gegenüber meiner Frau wenn sie es doch noch beantragt
meine Miete mit drinnen,also muss ich von den 1100 noch Miete bezahlen?
Oder wie ist das gemeint mit den Selbstbehalt?
Kann ich wenn ich irgendwann das Umgangsrecht bekomme meine Arbeitszeit verringen?
Ich arbeite im Wechseldienst und da muss ich an vielen Wochenenden arbeiten.
Um das Umgangsrecht wahrzunehmen müsste ich bestimmt um 20% runder gehen damit ich meinen Sohn besuchen oder herholen kann.

Danke und schönes Wochenende

shamway


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 15:02
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Shamway,

der SB ggü. deiner Ex beträgt 1.000 €, darin sind 350 € Miete enthalten.

Sind eure anderen Kinder noch Unterhaltsberechtigt darfst du von deinem ber. netto den jeweiligen Betrag der DDT Stufe 1 noch in Abuzug bringen, sofern sie keinen KU zahlt.

Deine Arbeitszeit darfst du als Unterhaltspflichtiger nicht einfach reduzieren, auch nicht, um den Umgang wahrzunehmen. Was du versuchen kannst, ist bei einerUmgangsregelung unterzubringen ,das deine Ex unnötigerweise die Entfernung geschaffen hat und sich deshalb an den Umgangskosten zu betiligen hat oder evtl. das Kind zu dir zu bringen oder auf halber Strecke zu übergeben

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dir auch Hallo,

Nein! Ganz so schön ist es im Unterhaltsrecht nicht:

1. Dein SB gegenüber TU ist nicht 1.100,- sondern 1.000,-
2. Miete ist dein Privatvergnügen und in den 1.000,- mit drin.
3. Arbeitszeit verkürzen ist nicht. Du hast deine volle Arbeitskraft in die Erwirtschaftung des Unterhalts zu stecken.
Wie du deiner Pflicht und dem rudimentären Recht auf Umgang in zeitlicher und finanzieller Hinsicht nachkommst ist ebenfalls dein Problem. Was kann schließlich deine arme Frau dafür, dass sie dich verlassen musste.

Du siehst, dass in Deutschland die Zeit der Zwangsarbeit und Leibeigenschaft noch lange nicht abgeschafft ist.

Herzlich willkommen!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:15
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antwort.
Wie ist es aber wenn ich aus gesundheitliche Gründen weniger arbeiten müsste?
Gruß
Shamway


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 15:23
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, dann müsste das belegt sein und wenn Frauchen das nicht einfach so akzeptiert, gerichtlich festgeklopft werden.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:26
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das müsste schon so fundiert sein, dass der Richter dir das auch glaubt, dass du ganz zufällig gerade jetzt krank wirst.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:34
(@shamway)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin schon längere Zeit krank(Depressionen).
Das geht schon einige Jahre und war 2006 9 Monate krank geschrieben.
Also daher kann es durchaus sein das sich mein Zustand verschlechtert.

Und ehrlich: Im Moment gehts mir echt bescheiden.

Gruß
Shamway


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2009 15:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, wenn du schon eine Vorgeschichte hast, und einen Arzt der deine Geschichte kennt ist das sicher eher möglich, als wenn das Phänomen ganz plötzlich vom Himmel fällt.
Und natürlich ist die neue Situation nicht gerade förderlich.

Dennoch muss das eben sehr fundiert sein, sonst wird das sofort als Simulantentum und Drückebergerei abgetan und wenn man den Stempel erstmal hat wirds eben noch schwieriger.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde in dem Fall fast meinen, dass das unter diesen Umständen geschehen sollte, bevor irgendwelche Unterhaltstitel erstellt werden, usw.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 15:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau, ganz wichtig!

Der aktuelle Einschlag hat dich aus den Strümpfen gehauen.

Wenn erstmal dein regelmäßiges Einkommen vorliegt und der Unterhalt tituliert ist, hängst fest du am Kälberstrick.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2009 16:02




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