Meine Geschichte sieht so aus.
Ich bin seit 15 Jahren mit meiner Frau zusammen, seit 2002 verheiratet und wir haben 2008 unseren Sohn bekommen. Wir waren uns einig das ich die Elternzeit nehme, da sie ihren Job nicht aufgeben wollte. Sie war sogar richtig mies drauf als sie nicht schon 2 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten durfte. Ich hatte Erfahrung mit Kindererziehung, hatte aus erster Ehe das alleinige Sorgerecht für meine daraus entstandene Tochter die jetzt 20 ist. Jedenfalls hab ich die Elternzeit genommen und da ich vorher selbständig war, hab ich das nebenher noch weiter gemacht. Es schien alles in Ordnung. Kein Streit oder sonst irgendwas. Sie wollte dann eine Mutter-Kind-Kur machen und bekam eine Absage. Beim zweiten Versuch diese Kur zu beantragen hab ich dann nachgeholfen, Druck gemacht und sie bekam die Kur. Ich hab beide dann in den Schwarzwald gefahren, wobei mein Sohn nicht dort bleiben wollte, lieber wieder mit Papa nach Hause. Nach drei Wochen holte ich beide wieder ab und merkte sofort das was nicht in Ordnung war. Sie würdigte mich keines Blickes und mein Sohn war total verstört. Er wich mir tagelang nicht von der Seite und auch im Kindergarten musste ich wieder für 2 Stunden wie am Anfang dabei bleiben. Letztlich kam ich dann dahinter das sie dort Herrenbesuch hatte und ich den kannte. Ich fand drei Fotos die mir sprichwörtlich den Boden unter den Füßen weg zogen. Ich brach mein gegebenes Versprechen und logte mich im Mailaccount meiner Frau ein. Dort fand ich dann eine Mail an den Typ die mich noch weiter erschütterte. Sie hatte vor abzuhauen und zu dem Typ in die Schweiz zu ziehen. Unseren Sohn hätte ich nie wieder gesehen. Also hab ich den Mann angeschrieben und ihm klar gemacht das er sich eine andere suchen soll. Das hat gefruchtet, war aber nicht das Ende der Fahnenstange. Sie war sauer und als ich mal eben mit meiner Tochter was erledigen musste eine Woche später, kam ich wieder heim und Frau, Kind und Hund waren weg. Ich erhielt dann nur einen Anruf: Ich bin ausgezogen und wenn Du mir folgst, ruf ich die Polizei. Toll. Erst einmal lies ich sie gewähren. Nach einer Woche war sie wieder da um sich ihre persönlichen Sachen zu holen. Sie räumte von sich und dem kleinen alle Sachen aus. Es blieb nichts da, auch nicht wie versprochen die hälfte. Dann ging sie zum Jugendamt und erzählte denen Schauergeschichten über mich. Die waren begeistert. Man vereinbarte eine Umgangsregelung. Gleich im Anschluss an die Unterzeichnung der Regelung kam dann der Hammer. Sie beantragte eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz. Ich dacht mich trifft der Schlag. Der Richter hatte aber ein einsehen und sie bekam statt des Elefanten eine Maus. Dann wollte sie mich wegen des Umgangs in der Mobilität einschränken indem sie mir das Auto wegnehmen wollte, das auch per Antrag auf e. A. Da hatte sie aber die Rechnung ohne meinen Vater gemacht. Denn unser Auto brauchte neu TÜV, kam nicht durch und musste geringfügig repariert werden. Das zahlte mein Vater und verlangte eine Sicherungsübereignung. Also war das Auto aus dem Spiel. Jetzt ging es um den Haushalt. Dort zog sie aber auch den kürzeren, denn als sie bei mir einzog hatte ich einen kompletten Hausstand schon da und sie brachte nur ihre Klamotten mit. Neu angeschafft wurden nur Wäschetrockner und Geschirrspüler. Den Trockner bekam sie dann. Nun ging es nur noch um das Kind und da lies sie mich auflaufen. Sie versuchte mehrfach den Umgang zu vereiteln. Das gelang ihr aber nie so recht, denn ich sagte das unser Sohn entscheiden solle ob er zu mir will und er wollte. Vom Gericht wurde dann eine Erziehungsberatung verordnet, der wir zustimmten. Bei den Gesprächen lies sie mich natürlich in einem besonders schlechten Licht darstehen. Zwischendrin kam von ihr noch ein Antrag auf e. A. mit Begründung Entführungsgefahr und der Umgang wurde ausgesetzt. Nachdem klar war das die Gefahr nicht bestand durfte ich den Umgang natürlich nachholen, was ihr nicht passte. Kurze Zeit später fuhr sie mit Kind in Urlaub und ich erfuhr in der Zeit das ihr die Vermieterin nach nur 5 Monaten die neue Wohnung gekündigt hatte. Bei Gericht gab sie zudem immer wieder an sie würde in Teilzeit arbeiten gehen um sich besser um unser Kind kümmern zu können. Das tat sie genausowenig. Ihr Arbeitgeber meinte nur wenn sie wolle, könne sie gehen. Ihr Urlaub diente wohl dazu sich beim Wohnsitz des mitlerweile neuen Freundes eine Wohnung zu suchen. Da ich meinen Sohn dann nie mehr gesehen hätte, 500 km wären zu weit weg für geregelten Umgang, gab das Gericht meinem späteren Antrag statt und vermieste ihr die Umzugspläne. Jetzt durfte sie maximal 50 km weg von meinem Wohnsitz. Da der bisherig geregelte Umgang an die Dauer der Erziehungsberatung gebunden war und diese nach meinem Antrag abgebrochen wurde, meinte meine Frau mir den Umgang auf 24 Stunden zusammenstreichen zu können. Das lies ich mir natürlich nicht gefallen, nahm meinen Sohn entgegen und fuhr erst mal in den Urlaub. Das natürlich nicht ohne sie vorher davon zu informieren. Jetzt war sie noch mehr sauer und wollte mir an Heilig Abend nur 4 Stunden Umgang zugestehen, was sie über ihre Anwältin mitteilen lies. Ich holte meinen Sohn wie "erlaubt" ab, gab ihn aber nicht wie von ihr verlangt zurück. Eine Stunde später stand die Polizei vor der Tür. Man erklärte mir was angegeben wurde seitens meiner Frau. Da ich aber etwas anderes Beweisen konnte vergewisserten sich die Beamten lediglich das es unserem Sohn gut ging und wünschten ihm ein frohes Fest. Meine Frau bekam unser Kind erst nach der Hälfte der Ferien wieder. Jetzt ging es bei einem Erörterungstermin um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Kind. Es wurde festgelegt das ein psychologisches Gutachten gemacht wird um den Lebensmittelpunkt zu klären. Völlig frech verlangte meine Frau mit Unterstützung ihrer Anwältin das ich mir eine neue Wohnung suchen solle, weil ich ja noch in der Wohnung lebe in der unser Kind die ersten 2,5 Jahre aufgewachsen ist. Mein Anwalt lachte nur und winkte ab. Der Richter sah das auch amüsiert. Ich muss natürlich nicht umziehen. Nun wurde der Umgang noch einmal neu geregelt. Ich darf meinen Sohn alle 2 Wochen von Freitag nach dem Kindergarten übers Wochenende bis Dienstag morgen bei mir haben und muss ihn dann wieder in den Kindergarten schaffen. Wenn ich kein Umgangswochenende habe darf ich danach Montag unseren Sohn aus der Kita holen und schaffe ihn am Dienstag wieder in die Kita. Die Regelung bleibt bestehen bis das Gutachten durch ist und wahrscheinlich länger. Im Fall das ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme, wird sie nur gedreht. Jetzt bin ich gespannt was bei dem Gutachter auf mich zu kommt.
Hi jarod45, erlebe jetzt fast genau das gleiche. 2e weihnachtstag hat mein eix mir gesagt sie hat ein neue und moechte sicht trennen. Der neue lebt aber fast 700 von wo ich lebe. Sie hat aber vor dahin zu ziehen. Was ich natuerlich nicht moechte. Kann ich ihr auch wie du sie ubers gericht dazu zwingen nur innerhalb ein bestimmte kreis weg zu ziehen?
Gruess JK70
Bei gemeinsamen Sorgerecht und einem noch nicht entschiedenen Aufenthaltsbestimmungrecht solltest Du lediglich einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen müssen. Diesen natürlich mit der Begründung das dein Umgangsrecht mehr als nur eingeschränkt würde. 700 km legt man nicht mal eben in ner halben Stunde zurück. Für gewöhnlich legt das Gericht dann einen Umkreis von 30 bis max. 50 km fest. Du sollst ja nicht stundenlang unterwegs sein um das Kind zu sehen und abzuholen bzw. wieder hin zu bringen. Es geht natürlich auch anders. Kommt immer auf die Umstände an. Es wäre natürlich auch denkbar eine größere Entfernung zuzulassen wenn diese beim Umgang mit entsprechend mehr Zeit berücksichtigt wird.
Gruß
Jarod45
Hi jarod45, erlebe jetzt fast genau das gleiche. 2e weihnachtstag hat mein eix mir gesagt sie hat ein neue und moechte sicht trennen. Der neue lebt aber fast 700 von wo ich lebe. Sie hat aber vor dahin zu ziehen. Was ich natuerlich nicht moechte. Kann ich ihr auch wie du sie ubers gericht dazu zwingen nur innerhalb ein bestimmte kreis weg zu ziehen?
Gruess JK70
Hallo an alle die das hier lesen,
vor zwanzig Jahren habe ich bereits eine Schlammschlacht wegen meines ersten ehelichen Kindes (Tochter) durch und die damals verloren, weil man eben gegen eine Mutter nicht ankommt. Damals machte meine Ex allerdings nach kurzer Zeit einen entscheidenden Fehler und es war ein streng katholischer Landrat da, der den Chef vom Amtsgericht anrief und diesen dazu brachte mir die elterliche Sorge zu übertragen. Damit hatte ich damals nicht mehr gerechnet. Ich stand ab da unter ständiger Beobachtung des Jugendamts, was letztlich feststellte das sich das Kind auch bei mir gut entwickelt. Der Umstand das die Mutter weder durch Staatsanwaltschaft noch Polizei auffindbar war tat sein übriges.
Ich kann an sich selbst gut einschätzen wann ich im Prinzip verloren habe.
Heute stehe ich vor dem zweiten Scherbenhaufen und stehe genauso da wie damals.
Diese Seite hier und natürlich selbstredend die Mitglieder sind echt hilfreich. Dafür ein dickes DANKE.
Bisher sieht es so aus. Meine Noch-Frau hat mich mit der Trennung versucht aus der Wohnung zu bekommen, schaffte das aber auch nicht als sie die Wohnung kündigte. Sie versuchte mich mittels Gericht fern zu halten von sich und unserem Kind. Das gelang ihr in Bezug auf sich nur begrenzt und beim Kind garnicht. Es folgte ein Versuch mir mein Auto wegzunehmen. Vergeblich. Beim Hausrat hatte sie an sich auch schlechte Karten, denn als sie einzog bei meiner Tochter und mir war der Hausrat schon da. Sie hatte lediglich ihre Klamotten. Das sind zwar Punkte wo ich in gewisser Weise lachen konnte weil sie ihren Willen nicht durchsetzen konnte, aber einen empfindlichen Punkt, unser Kind, entschied sie für sich und das wird wohl auch so bleiben. Das macht mich Ratlos, Hilflos und traurig. Ein Verfahrenspfleger machte mir bewusst was ich ohnehin ahnte. Es muss schon sonst was passieren damit mein Sohn wieder zu seiner Hauptbezugsperson darf. In dieser Hinsicht wird aber nichts passieren. Das jetzt beauftragte kinderpsychologische Gutachten wird daran auch nichts ändern.
Unser Kind ist nicht so gern bei Mutter und Opa im Haushalt. Für ihn ist das die Wohnung von Opa, da dieser ihn hauptsächlich betreut wenn er nicht gerade bei mir ist. Bei mir blüht das Kind auf und hat gleichzeitig Angst das Papa ihn wieder zur Mama schafft, was er jedes Mal zum Ausdruck bringt.
Was mich verzweifeln lässt, ist der Umstand das auch vor Gericht es niemanden interessiert was unser Sohn möchte. Er sei dafür noch zu klein. Es wäre natürlich absolut keine Frage wenn unser Kind von der Mutter betreut worden wäre. Dann wäre die Sache von vornherein klar. Er bliebe bei der Mutter. Jetzt scheut man sich davor dies gleich festzulegen und schindet Zeit um eine Trennung zwischen Kind und Vater schleichend durchzuführen. Ich solle laut Jugendamt die mir verbliebene Zeit um so intensiver genießen. Ehrlich, da könnt ich explodieren bei solchen Aussagen. Ich muss mich schon arg zusammenreißen um da nicht auszuflippen. Ich bleibe nur ruhig weil ich mir sage "Die piesaken dich und warten doch nur auf einen Austicker. Das hat dir dein Ausbilder damals schon eingeimpft." Wenn ich ihm heut dafür danken könnte würd ich das definitv tun. Ich könnte es zudem auch nicht verantworten, denn ich weiß welchen Schaden ich anrichten könnte. Ich muss deswegen auch immer an meinen Sohn denken. Umgang wäre dann gegessen. Mein Boxsack, wieder aus dem Keller geholt, hat schon ganz schön leiden müssen. Aber irgendwo muss man ja Dampf ablassen, wie vor 20 Jahren.
Ich kann nur beten das der Psychologe erkennt und bescheinigt das unser Kind lieber beim Vater wäre. Allerdings wissen wir alle was so ein Gebet bringt........nichts. Auch der Umstand das unser Sohn sich mit Händen und Füßen wehrt wenn es heißt es geht zur Mama, wird nichts am Ergebnis des Gutachtens ändern.
Selbst ein außergerichtlicher Vorschlag an meine Noch-Frau bezüglich unseres Kindes wird wohl im Nichts verpuffen. Ihre Meinung war und ist wohl noch immer, ich hätte ihr zwei Jahre vom Leben unseres Sohnes gestohlen. So sagte sie es bei Jugendamt. Sie bereuhe nur das unser Kind mich zum Vater hat. Man stelle sich dabei vor das sie bis zur Trennung nie etwas derartiges sagte.
Ich weiß, ich darf nicht aufhören zu kämpfen, muss an meinen Sohn denken und durchhalten. Er braucht seinen Vater, wie alle Kinder. Er braucht natürlich auch seine Mutter, logisch. Ich hab leider keine Ahnung was ich ihr angetan habe das sie so agiert wie sie es tut. Manche meinen ich müsse sie sehr verletzt haben. Wie? Alles was unsere Zukunft betraf entschieden wir gemeinsam, keiner alleine.
Jarod45
Hallo Jarod,
es bleibt zu hoffen, dass Du einen vernünftigen Gutachter hast und dass Deine Ex sich im Gutachten genauso bindungsintolerant zeigt wie mit der Aussage vor dem JA. Ich würde nicht grundsätzlich ausschließen, dass Du eine Chance hast. Es kann aber sicher nicht schaden, mit dem Schlimmsten zu rechnen.
Der Fokus sollte auf jeden Fall auch da liegen, für den Fall, dass Du nicht das Kind zu Dir bekommst, einen größtmöglichen Umgang festzulegen. Denn die Aussage vom JA "die verbleibende Zeit zu genießen" ist ja insoweit purer Unsinn, als dass ja kein Kontaktausschluss beschlossen wird.
Ich hoffe, dass die Gutachtenerfahrenen hier Dir noch weiterhelfen können.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich hoffe, dass die Gutachtenerfahrenen hier Dir noch weiterhelfen können.
LG LBM
Hallo LBM,
was ich hier bisher über Gutachten gelesen habe, ehrlich, macht mir Angst und lässt eigentlich jeglichen Hoffnungsschimmer im Nichts verschwinden. Ich war sogar schon soweit einen Brief an den vorsitzenden Richter zu schreiben und einzugestehen bzw. vorzuwerfen das man als Vater kaum eine Chance hat und das Kindeswohl nie zur Debatte stand. Davon hat mich brille007 abgehalten.
Das meine Frau sich wie Du sagtest "bindungsintolerant zeigt" wird nicht passieren. Sie hat es auch beim Verfahrenspfleger geschafft dies geschickt zu verbergen. Leider weiß sie sehr genau auf was es wann ankommt. Dagegen kann ich nichts tun. Ich kann nur mit dem Schlimmsten rechnen und auf größtmöglichen Umgang hoffen. Auch die Lügen meiner Noch-Frau werden als nicht so schlimm zur Kenntnis genommen und mit der Bemerkung "Man sieht das die Eltern zu keiner Kommunikation fähig sind." abgetan. Wenn es nicht nach dem Willen der KM geht, wird geblockt, alles nicht so tragisch. Wenn ich blocke, gibt es einen Aufstand, ich solle großzügiger sein und mich nicht so anstellen. Schließlich kann es nicht angehen das ein Vater einer Mutter das Kind wegnimmt.
Wie ich gelesen habe sind die Gutachter meist irgendwo so ausgesucht, das man im Vorfeld weiß welche Empfehlung sie abgeben werden. Auch der Umstand das diese Gutachten ab und an vollkommen hirnrissig sind macht es nicht besser. Ein Gutachten über ein Gutachten, wahnsinn. Letztlich muss zwar das Gericht entscheiden ob das Gutachten berücksichtigt wird, aber im Grunde weiß ich bereits wie entschieden wird. Ich bin nur nicht bereit mir das einzugestehen. Dies würde für mich bedeuten das die KM da steht, lacht und vielleicht nach vielen Jahren mein Sohn so weit gebracht wurde das er seinen Vater nicht mehr sehen will. Was bisher seitens der KM unternommen wurde untermauert leider dies Ahnung.
Das wäre das schlimmste für mich.
Moin,
Ich war sogar schon soweit einen Brief an den vorsitzenden Richter zu schreiben und einzugestehen bzw. vorzuwerfen das man als Vater kaum eine Chance hat und das Kindeswohl nie zur Debatte stand. Davon hat mich brille007 abgehalten.
zur Erläuterung: jarod hatte mir per PM den Entwurf eines Briefes an den zuständigen Richter geschickt; ich habe ihm erklärt, dass Gerichtsverfahren nicht gewinnt, wer den Richter in "Privatbriefen" am besten von der Schlechtigkeit des/der Ex-Partner/in zu überzeugen versucht.
@ jarod,
ich denke, Du musst Deinen Fokus mal ein bisschen ändern. Im Moment sehe ich nur ein Gezerre von der Sorte "wer ist der bessere Elternteil von uns und wer kriegt infolgedessen das gemeinsame Kind?" Du wendest dafür das Argument ein, die Elternzeit genommen zu haben. Das ist nicht besser oder überzeugender als das mütterliche Argument, neun Monate schwanger gewesen zu sein und das Kind unter Schmerzen geboren zu haben.
Es geht jetzt auch nicht um einen Contest, in dem Ihr Euch gegenseitig die Anzahl und Schwere Eurer Fehler nachweist in der Hoffnung, Euch selbst dadurch besser dastehen zu lassen. Wenn Ihr den Fokus mal von Euren persönlichen Befindlichkeiten und Verletzheiten wegdreht und ihn stattdessen auf Euer Kind legt, könntet Ihr auch zu dem nahe liegenden Schluss kommen: Unser Kind braucht uns beide.
DAS ist die Richtung, in der ich Lösungen suchen würde. Und ja: Dafür müsst Ihr einen Weg finden, als Eltern vernünftig miteinander umzugehen. Falls es Dir hilft: Stell Dir Euch beide vor - und zwischen Euch Euer Kind, an dessen zerbrechlichen dünnen Armen Ihr beide (!) zerrt. Ein schönes Bild?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ jarod,
ich denke, Du musst Deinen Fokus mal ein bisschen ändern. Im Moment sehe ich nur ein Gezerre von der Sorte "wer ist der bessere Elternteil von uns und wer kriegt infolgedessen das gemeinsame Kind?" Du wendest dafür das Argument ein, die Elternzeit genommen zu haben. Das ist nicht besser oder überzeugender als das mütterliche Argument, neun Monate schwanger gewesen zu sein und das Kind unter Schmerzen geboren zu haben.
in meinem Fokus liegt nicht wer der "bessere" Elternteil ist, vielmehr wo unser Sohn leben möchte. Es reicht wenn ich mit seinen Sachen das Wohnzimmer betrete "Ich muss jetzt aber nicht zur Mama". Das selbe gilt wenn ich ihn aus der Kita abhole. Ist er bei der Mutter und wird von mir abgeholt, sitzt er schneller im Auto als ich aussteigen kann. Wird er von mir aus dem Auto geholt um zu seiner Mutter zu gehen, hält sich seine Begeisterung gelinde gesagt in Grenzen.
Unser Kind braucht uns beide. Ich weiß das. Die Mutter will davon nichts wissen. Wenn das Gericht ihr die Entscheidung frei gelassen hätte, wäre der Umgang mit mir wie von ihr an Weihnachten diktiert. Alle zwei Wochen Samstag für 4 Stunden, wenn überhaupt.
Es geht jetzt auch nicht um einen Contest, in dem Ihr Euch gegenseitig die Anzahl und Schwere Eurer Fehler nachweist in der Hoffnung, Euch selbst dadurch besser dastehen zu lassen. Wenn Ihr den Fokus mal von Euren persönlichen Befindlichkeiten und Verletzheiten wegdreht und ihn stattdessen auf Euer Kind legt, könntet Ihr auch zu dem nahe liegenden Schluss kommen: Unser Kind braucht uns beide.
DAS ist die Richtung, in der ich Lösungen suchen würde. Und ja: Dafür müsst Ihr einen Weg finden, als Eltern vernünftig miteinander umzugehen. Falls es Dir hilft: Stell Dir Euch beide vor - und zwischen Euch Euer Kind, an dessen zerbrechlichen dünnen Armen Ihr beide (!) zerrt. Ein schönes Bild?
Grüssles
Martin
Bei jeder Gerichtsverhandlung sah ich dieses Bild vor mir: Unser Sohn wird gezogen und weint. Er fragt "Mama, Papa, warum tut ihr mir so weh?" DAS war jedes Mal unerträglich und der Grund bezüglich des Umgangs nachzugeben und diesen zu akzeptieren. Der Verhandlungen gab es 3, die erste von mir beantragt, und jedes Mal wurde der Umgang gekürzt weil die Mutter nicht bereit war Vorschläge vom Richter oder Verfahrenspfleger anzunehmen. Sie bestand auf der Umsetzung ihrer Vorstellungen. Meine Tochter meinte jedes Mal warum ich nachgebe, ich solle mich endlich einmal durchsetzen, Stärke zeigen. Das sagt sich so einfach. Es hätte endlose Streitereien bedeutet und das ist nicht das was unserem Sohn hilft. Ganz davon abgesehen das der Richter ungehalten reagierte.
Mit der Mutter einen vernünftigen Weg zu finden ist eine aussichtlose Angelegenheit. Praktisch hat sie Auflagen bekommen die sie einhalten sollte. Sollte. Die Einhaltung steht immer auf einem anderen Blatt, da aber kann ich selbst abhelfen und war dazu auch gezwungen. Ich renne nicht jedes Mal wenn sie quer schießt zum Gericht und stelle einen Antrag nach dem anderen so wie sie. Die Zeit verbringe ich lieber mit unserem Kind. Zudem ist Freitag Nachmittag eh keiner da und helfen würde es auch nicht.
Jarod
Hi Jarod,
eine Parallele sehe ich wie bei mir. Meine Frau hat sich auch nach einem Kur Besuch von mir getrennt.
Ich wünsche dir viel Kraft!
LG
Marko
Hi Jarod,
eine Parallele sehe ich wie bei mir. Meine Frau hat sich auch nach einem Kur Besuch von mir getrennt.
Ich wünsche dir viel Kraft!
LG
Marko
Hi Marko,
ich glaube es geht einigen Männern so das die Frauen zur Kur fahren und danach die Trennung kommt. Es hat den Anschein das diese Zeit genutzt wird um die Weichen auf Abschied vom Partner zu stellen, sich nach Anlaufstellen wo man Hilfe bekommt zu erkundigen und zu sehen wie das Kind/die Kinder auf diese Veränderung reagieren. In meinem Fall musste meine Frau feststellen das die Bindung zum Vater doch um einiges stärker ist als sie zugeben möchte.
Jetzt bin ich am warten inwiefern mein Vorschlag eines Wechselmodell angenommen wird. Die RAin meiner Frau befürwortete diesen Vorschlag weil damit ja bezweckt werden soll das dem Kind der Gutachter erspart bliebe. Bleibt zu hoffen das meine Frau endlich merkt das es mir nicht darum geht sie für was weis ich zu bestrafen. Wie die Entscheidung ausfällt werd ich bis zum Wochenende wissen.
Jarod
Hallo,
endlich ist vom Gericht der Beschluss wegen des Gutachtens versendet worden. GWG München. Dabei ist in Auftrag gestellt worden, ich zitiere am besten mal:
1. Entspricht der Lebensmittelpunkt des Kindes xxx, geboren am xxx, beim Vater/Antragsteller oder bei der Mutter/Antragsgegnerin dem Kindeswohl am besten?
2. D. Sachverständige soll bei der Erstellung des Gutachtenauftrags auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken, § 163 Abs. 2 FamFG.
3. Für die Einreichung des schriftlichen Gutachtens wird nach § 163 Abs. 1 FamFG eine Frist gesetzt bis 31.05.2012.
Jetzt hab ich mich mal ein wenig kundig gemacht über diese GWG und mich hat das blanke Entsetzen gepackt. Diese Damen und Herren aus München sind hier im Netz alles andere als gut beurteilt worden und es wurde sich gefragt wie das Gericht weiterhin mit solchen, ich verkneif mir den Ausdruck, zusammen Arbeiten kann. Klar könnte man jetzt auch sagen. Warts ab, wenn die zu Gunsten von Papa eine Empfehlung aussprechen, dann sind es die Besten und man wäre denen ewig Dankbar. Oh man.
Bezüglich Punkt 1 bin ich gespannt was da auf mich zukommt an Fragen etc.
Bei Punkt 2 frag ich mich ernsthaft ob der Richter weiß was er da den armen Leuten zumutet. Nicht in Bezug auf mich, vielmehr meine liebe Gattin/KM betreffend.
Zu 3 ist der Termin relativ zeitnah. Wenn ich mich recht erinnere hieß es noch vom Richter höchstpersönlich das so ein Gutachten zwischen einem halben und einem ganzen Jahr dauern kann. Anscheinend war das nur so daher gesagt damit wir uns doch noch so einigen.
Jetzt muss ich erst mal wieder eine ganze Woche rumkriegen wo ich meinen kleinen Schatz nicht sehen darf. Das ist schon schlimm genug. Noch kann ich sagen, ich hab die Kraft und wenn ich an die letzten zwei Nächte denke wo mein Sohn im Schlaf kicherte, dann dauerts noch bis ich das Handtuch werfe.
Ich bin gespannt ob seitens der KM noch was kommt. Sie warf mir vor ich hätte gegen die gerichtliche Vereinbarung verstoßen, dabei bin ich nur ihrem Wunsch nachgekommen. Sie sieht mich wohl am liebsten hinter Gitter.
Bis demnächst dann.
Update
Gutachten war der blanke Horror, wurde aber nicht vom Gericht akzeptiert. Die Gutachterin empfahl wegen angeblicher labilität meinerseits, das die Mutter das Kind weiter bei sich haben soll. Es gab eine nochmalige Verfahrenspflegschaft. Die machte ihren Job wirklich Spitze. Sie las das Gutachten nur auf den letzten Seiten und schloss sich der Meinung der Gutachterin an. Es spielte keine Rolle das mein Sohn sowohl der Gutachterin, als auch der Verfahrenspflegerin sagte das er nicht zur Mama, aber bei mir bleiben will. Das Gericht entschied für die Mutter. Die macht mit dem Umgang was sie will und verschiebt ihn schonmal, ohne zu fragen.
Jetzt geht das ganze vors OLG und auch unser Sohn ist geladen. Fragt sich, ob Falschaussagen, Umgangsverweigerung etc, inklusive Gerichtlicher Fehler geduldet wird im Freistaat Bayern.
Man wird sehen.
Moin
Das heisst also: Du gegen den Rest der Welt. Woraus schöpfst Du die Hoffnung, daß das OLG anders entscheidet?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich schöpfe Hoffnung aus der Tatsache, dass ich beweisen kann, dass das erstinstanzliche Gericht Mist gebaut hat und das BVerG entschieden hätte das Kind bei mir zu belassen, weil alles andere im groben Maße Kindeswohlgefährdend ist. Meine Beschwerde habe ich dahingehend formuliert, dass ich Falschaussagen meiner Ex, die sie nie beweisen musste, bloßstellen kann. Umgangsverweigerung, die das Gericht nicht geahndet hat etc. ansprach. Außerdem ist die Stellungnahme der Anwältin meiner Ex darauf begründet, dass es keine Rechtsfehler gegeben hätte und unser Sohn zwar bei mir leben will, aber das nicht zu interessieren hat. Man hat sozusagen eingeräumt das mein Sohn nicht bei der Mutter sein will, es der Mutter aber egal ist. Sie zwingt unseren Sohn dazu. Nicht zu vergessen, bei Gericht sind geladen: Antragsteller der Beschwerde (Ich), Antragsgegnerin (die Ex) und eben auch unser Sohn.
Moin jarod,
ganz ehrlich: Du läufst mit grosser Wahrscheinlichkeit auch auf ein verlorenes OLG-Verfahren zu. Die eigentliche Gefahr dabei ist Deine Beratungsresistenz und ein bockiges "ich will aber!"
ich schöpfe Hoffnung aus der Tatsache, dass ich beweisen kann, dass das erstinstanzliche Gericht Mist gebaut hat und das BVerG entschieden hätte das Kind bei mir zu belassen, weil alles andere im groben Maße Kindeswohlgefährdend ist.
Und Du glaubst, dass Juristen sich Deinen Ansichten darüber anschliessen würden, dass andere Juristen "Mist gebaut" hätten - nur weil Du das "beweisen" kannst? Auch eine Belehrung des Gerichts durch Dich über den Konjunktiv, wie das höchste deutsche Gericht entschieden hätte, wird dieses nicht beeindrucken. Viel mehr als eine gerunzelte Stirn wirst Du als Antwort nicht bekommen. Und ja: Möglicherweise noch einen Querulantenstempel.
Meine Beschwerde habe ich dahingehend formuliert, dass ich Falschaussagen meiner Ex, die sie nie beweisen musste, bloßstellen kann.
Danach, was Du "beweisen" kannst, wird voraussichtlich gar nicht gefragt werden. Gerichte entscheiden selbst, was sie zu ihrer Meinungsbildung brauchen. Ungefragte "Beweise" und aufgedrängte Zeugen gehören nicht dazu.
Außerdem ist die Stellungnahme der Anwältin meiner Ex darauf begründet, dass es keine Rechtsfehler gegeben hätte und unser Sohn zwar bei mir leben will, aber das nicht zu interessieren hat.
Ich habe Dir mehrfach mitgeteilt, dass die Meinung und der "Wille" eines 4-Jährigen juristisch tatsächlich nicht entscheidungsrelevant sind. Das ist auch beim OLG nicht anders; deshalb gibt es in dieser Frage auch keinen zu korrigierenden "Rechtsfehler".
Man hat sozusagen eingeräumt das mein Sohn nicht bei der Mutter sein will, es der Mutter aber egal ist. Sie zwingt unseren Sohn dazu.
Ein 4-Jähriger will vieles nicht; der ist mitten in der Trotzphase. Er will auch seinen Teller nicht leeressen, seine Legos nicht aufräumen, keine Mütze aufsetzen, sich nicht die Zähne putzen und abends nicht ins Bett. Und trotzdem kommt kein Gericht und sagt "wenn das Kind nicht will, muss es auch nicht!" Verantwortungsvolle Eltern wissen, dass SIE die Regeln machen müssen und sich nicht hinter dem "Kindeswillen" verstecken können.
Nicht zu vergessen, bei Gericht sind geladen: Antragsteller der Beschwerde (Ich), Antragsgegnerin (die Ex) und eben auch unser Sohn.
Daraus kann man den Schluss ziehen, dass das Gericht vielleicht herausfinden möchte, was hinter der "Willensbildung" steht, auf der so trotzig beharrt wird. Erfahrene Richter wissen durchaus, dass und wie dafür gesorgt werden kann, damit Kinder das "Richtige" sagen. Vielleicht wollen sie genau das herausfinden? "Kindeswohl" (und nur dieses wird juristisch beurteilt) ist etwas vollkommen anderes als sich blind dem "Kindeswillen" unterzuordnen.
Ein verlorenes OLG-Verfahren wird Deiner Ex eine Menge Oberwasser geben - Motto "Ich habe alles richtig gemacht und jarod alles falsch". Auch damit wirst Du anschliessend leben müssen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Martin,
dein hochtragendes Geschwafel, frei nach dem Motto "Ich hab Recht und Du bist ein armer Tropf" kannst Du dir schenken. Du kennst nur das, was hier zum 'Besten' gegeben wurde, mehr nicht und darauf begründest Du deine "Weisheiten". Nichts als gelaber und 'achwiebinichjasotoll'.
Wenn das Familiengericht Mist baut, bedeutet es natürlich das sich das OLG nicht die Butter vom Brot nehmen lässt. Logisch. Wer bin ich schon. Nur ein Vater der 'bockig' ist, deiner in diesem Fall mehr als überflüssigen Meinung nach. Das der Richter irgendwo noch grün hinter den Ohren ist und die Anwältin der Gegenseite auch nur ans Geld verdienen denkt, hab ich heute anhand der gerichtlichen Verfügung wegen der Anträge auf Ordnungsgeld gesehen. Da schüttelt man nur den Kopf und fragt sich ob die nur Grütze statt Hirn haben.
Selbstverständlich hat man deiner Meinung nach bei mehrfacher Umgangsverweigerung und Verstoß gegen gerichtliche Verfügungen 'Oberwasser'. Selbstverständlich kann man als Frau und Mutter tun und lassen was man will, egal was ein Gericht dazu sagt. Wir leben WO genau? Ich vergaß, in einem von Frauen dominierten Staat, logisch.
Der Kindeswille beruht nun schon seit 2 Jahren auf ein und der selben Meinung. Wenn es ein 'Ich mag jetzt endlich Schokolade' wäre. Ist es aber nicht.
Und nun darfst Du mir mit deiner Meinung mal ganz gespflegt den Buckel runter rutschen. :thumbdown:
Pfürti 😉
Oooch, jarod,
Du hast eine seltsame Art, mit Menschen umzugehen, die Dir helfen wollen. Ich vermute mal: Das ist auch offline nicht anders und möglicherweise einer der Gründe für Deine Probleme.
Ich muss (im offensichtlichen Gegensatz zu Dir) nicht zwanghaft recht haben wollen; ich schildere hier Erfahrungen mit der deutschen Familiengerichtsbarkeit. Wenn Du der Ansicht bist, die würden für Dich nicht gelten und Du würdest es allen - vom Amtsrichter bis zum Bundesverfassungsgericht - mal richtig zeigen: Die Ohrfeigen, die Du Dir dort abholst, tun Dir weh, nicht mir. Nennt sich "learning by doing", ist ziemlich teuer und ein herrlicher Grund, sich anschliessend über die Ungerechtigkeit der Welt zu beklagen.
Ich klinke mich aus.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Jarod45,
ich verfolge hier Deine Geschichte interessiert... kann und will auch nicht viel dazu sagen außer:
...
Der Kindeswille beruht nun schon seit 2 Jahren auf ein und der selben Meinung...
Also, Dein Sohn ist jetzt 4? Hat somit mit 2 Jahren schon seinen Willen sehr konkret geäußert?
Naja, das kommentiere ich mal nicht....
Mein Sohn wollte als er klein war (so ca. mit 4 bis 7 Jahren) unbedingt beim Papa leben...war nicht immer leicht für mich, aber ich wusste auch das "Warum"!
Beim KV war Highlife Konfetti angesagt, Eis zum Abwinken, Fernsehen, Computerspiele etc... ist noch heute so. Du brauchst nicht glauben, dass er heute bei seinem Vater leben wollte. "Och Mama, immer nur Wii spielen ist doch langweilig"
Kein Mensch hätte damals seinem Willen nachgegeben, und das ist und war gut so.
Pinkus, die weiter still mitliest (und die Kommentare von Brille durchaus zu schätzen weiß, da er einen ganz gut wieder auf den Teppich holt, wenn auch manchmal mit stark gespitzter Zunge)
Jarod,
Sinn dieses Forum ist es sich auch die Meinung und Ratschläge von anderen anzuhören. Auch wenn einem die Antworten vielleicht mal gerade nicht zu pass kommen.
Aber Dein Verhalten den Mitforis gegenüber ist wirklich das Letzte.
Von mir keine weiteren Antworten mehr.
***never give up***
Oooch Martin,
1. Leute die helfen wollen, geben nicht so gequirlte .... von sich.
2. Es ist deine Sichtweise, nichts anderes und in diesem Fall danke ich dir fürs 'Ausklinken'. Wer nichts 'Positives' zu sagen hat, sollte sich besser der Stimme enthalten.
3. Beweise hat jedes Gericht zu prüfen. Da macht die deutsche Gerichtsbarkeit keine Ausnahme. Deshalb ging auch die von meiner Ex angestrengte Klage, ich hätte ihr 1500 € zu zahlen weil sie der Meinung war das es so sein muss, sie aber falsche Angaben machte, voll in die Hose.
4. Ich muss nicht zwanghaft Recht haben, lasse mich auch gern eines besseren belehren, wenn ich feststelle das ich unrecht habe.
5. Du scheinst mich ernsthaft für einen Menschen zu halten, der sich vollkommen in die Hand eines Juristen begibt, ohne vorher Eventualitäten in Betracht gezogen zu haben, diesem sozusagen ausgeliefert ist. Ich habe die Möglichkeit erwogen, dass meine Beschwerde beim OLG abgewiesen wird. Hiervor hatte mein Anwalt mich gewarnt. Das ist nicht passiert. Vielmehr hat man abgewartet was die anderen Verfahrensbeteiligten in ihre Stellungnahme schreiben. Daraufhin wurde eine Anhörung angesetzt. Das kann alles Mögliche bedeuten, auch eine Niederlage. Ich bin aber vorbereitet und dieses Mal wird nichts anderen überlassen. Mein Anwalt ist dort nur Statist, weil beim OLG ein Rechtsbeistand pflicht ist. Schau doch mal nach was Jarod/The Pretender für ein Mensch ist. Sie sind Anwalt? Heute bin ich einer!
6. Ich weiß wie mein Sohn 'tickt', dass er sich bei seiner Mutter nicht wohl fühlt und weiß was hier läuft. Deshalb hat er heute in dem neuen KiGa seiner Erzieherin und der Chefin eine verbale Ohrfeige verpasst. Sah aus der Entfernung lustig aus wie sie da standen und sprachlos waren. Er war nicht zu überhören.
7. Deine Sichtweisen mögen im realen Leben oft zutreffend sein. Das ist aber Schubladendenken. Schon so abgestumpft. Kann einem richtig leid tun.
Zu guter letzt. Nichts ist vorbei, bevor es nicht vorbei ist. Ich warte den 24.1. ab und sehe dann wie es weiter geht.