Hallo erst mal an alle Leidgeprüften und Leidgeprüftinnen.
Es stehen einem die Haare zu Berge, wenn man hier eine Weile mitliest, was es für Ungerechtigkeiten in diesem Lande so gibt. Gut, dass es hier Helfer und Mitfühlende gibt.
Ab jetzt wird es länger:
Bin 50, wurde nach 16 Jahren Ehe Ende 2007 von einen Tag auf den anderen "entsorgt", nachdem ich bis einige Monate zuvor für Ostverhältnisse recht gut verdient hatte, nun aber von der Firma "outsourced" wurde und gut ein Drittel weniger Lohn am Monatsende, bei weniger Urlaub und längeren Arbeitszeiten, im Portemanaise war. Nicht ohne noch abzuwarten, bis die von meiner Abfindung gezahlte Doppelgarage geliefert und gestellt wurde. Am nächsten Tag war dann "Entsorgungstag". Ich war ziemlich fertig und bin dann auch mit einigen Sachen einfach überrannt worden, war dann 4 Wochen zur Reha und hatte mich dann einigermaßen gefangen.
Es wurde dann von der EXE auf eine möglichst schnelle Scheidung gedrängt, am liebsten ohne das Trennungsjahr abzuwarten. Im Hintergrund haben ihre Eltern da fleißig mit dran gebohrt, es gab auch einige sehr unschöne Szenen mit ihnen. Unter anderem wurde ziemlich schnell das von uns genutzte und finanzierte Haus von einem guten Bekannten ihres Vaters, der Gutachter ist, geschätzt. Raus kam natürlich ein relativ niedriger Wert ...
Letztendlich wollte ich damals dann einfach Ruhe haben und nicht noch viel Geld Anwälten hinterher werfen und habe mich auf eine Scheidung ohne eigenen Anwalt eingelassen. Vorher hatte ich einen "Beratungsanwalt". Es wurde ein gemeinsamer "Beratungstermin" vereinbart, bei dem die EX und ihr Anwalt zugegen waren. Natürlich wollte man mich ordentlich "ausbluten" lassen. Hab dann einen Fakt offen gelegt, der die EXE verpflichtet hätte, mir einen höheren Geldbetrag außerhalb der geregelten Vermögenstrennung zukommen zu lassen. Hätte ihr sicher Unannehmlichkeiten eingebracht. Daraufhin hat der Anwalt der Gegenseite mir sofort angeboten, den KU, den ich für 2 Kinder zahle, auf die vom JA asgerechnete und bis bis dato gezahlte Höhe festzuschreiben, wenn ich verzichte. Ich war einverstanden - Leben und leben lassen war mein Gedanke, also hab ich auf die Summe verzichtet in dem guten Glauben, mit dem, was mir monatlich zur Verfügung steht, ganz gut auskommen zu können.
Mittlerweile sind einige Jahre ins Land gegangen, ich habe wieder eine NEXT, EXE hat auch einen NEXT. EXE ist Beamtin, verdient sicher nicht schlecht, ihr NEXT hat ebenfalls eine gehobene Position, das Haus war schon vorher abgezahlt, ich zahle regelmäßig meinen festgesetzten Unterhalt, 2 x Kindergeld kommt auch noch oben auf, die Kinder sind bei mir gesetzlich mitversichert, brauchen also nicht extra von ihr privat versichert werden, die Große macht Ausbildung mit einem fürstlich zu nennenden Ausbildungsentgeld und Spesen. Vorsichtig geschätzt dürfte ihrem Haushalt im Monat bei Mietfreiheit ohne das Ausbildungsgeld für die Große bei ca. 5500 - 6000 € netto zur Verfügung stehen. Da sollte man doch damit auskommen können und Ruhe und Frieden sein lassen. Aber nein - mir könnte es ja zu gut gehen. Also wird Wind gemacht.
Ich verdiene als reisender Kundendiensttechniker 1734 € netto + Verpflegungsmehraufwand. Dieser wurde allerdings in Vergangenheit bei 250 €/Monat gedeckelt und auch ab und an nicht gezahlt. Urlaub- und Weihnachtsgeld gibt es nicht mehr, Prämien werden auch nicht mehr gezahlt, Lohnerhöhung gab es auch noch nie. Der einzige Vorteil - ich habe einen Firmenwagen und muss eine Art Dauerbereitschaft leisten und kann deshalb damit nach Hause fahren und auch sonst mal einen kleinen Weg erledigen. 1%-Regelung gibt es nicht, 100% Dienstwagen. Man kann davon leben, es ist nicht üppig, ich bezahle ca. 550 € Warmmiete, vollen Riesterbetrag und nun nur noch 1x Unterhalt. Eigentlich kann und sollte man nicht klagen ...
Aber ... ich muss mindestens 1x im Jahr wegen einer Augenkrankheit zum Augenspezialisten. Bisher ca. 250 km, in Zukunft 600 km eine Wegstrecke. Mit Begleitung, da ich nach der Behandlung nicht allein am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen darf, auch nicht als Fußgänger. In Zukunft wird also auch noch eine Übernachtung dabei sein. Das wäre ja noch erträglich. Allerdings bin ich im Sommer vergangenen Jahres nach §613a für ein Jahr in einer neuen Firma übernommen worden. Die Aussichten, dass mit Ablauf des einjährigen Besitzstandes eine Kündigung oder zumindest Gehaltseinbuße von paar hundert Euro erfolgt, sind recht groß. Zudem ist mir im letzten Jahr mitgeteilt worden, dass ich in absehbarer Zeit dialysepflichtig sein werde, somit ist es mit Geld verdienen vorbei. Eine Reha steht auch noch an. Nicht gerade rosige Aussichten.
Und nun fordert das JA im Auftrag der KM von mir, die Scheidungsfolgevereinbarung zu ändern und hat mich mit der Zahlung von erhöhtem Unterhalt in Verzug gesetzt. Ich habe schon mehrfach dem lieben JA meine Auffassung dazu geschrieben, sie beharren weiter darauf. Immer wenn die EXE Schulferien hat, rennt sie zum JA und ich bekomme nette Post. Auf den letzten Brief habe ich nicht geantwortet. Ich stelle mal die entsprechenden Schreiben anonymisiert ein.
Hier ein Auszug der Scheidungsfolgevereinbarung:
Scheidungsfolgevereinbarung Auszug Seite 1
Scheidungsfolgevereinbarung Auszug Seite 2
Hier das letzte nette JA-Schreiben:
Im bereinigten Netto wurden Aufwendungen für Gesundheit (Brille, Fahrten zum Arzt, Medikamente ...), als auch bis 10/2013 gezahlter Unterhalt für die Große nicht berücksichtigt! Aber, um die Höhe der verlangten Summen zur Nachzahlung ist es mir bisher gar nicht gegangen, ich habe auf Grund der "Titulierung" des Unterhaltes laut Scheidungsfolgevereinbarung die (Nach-) Zahlung abgelehnt.
Nachdem ich hier aber ein wenig mitgelesen habe, befürchte ich, dass ich um Zahlung und Nachzahlung nicht herumkommen werde, oder?
Scheinbar ist die Scheidungsfolgevereibarung in dieser Hinsicht nicht das Papier wert, worauf sie geschrieben steht. Und dafür habe ich einen Anwalt bezahlt 😡
Ist das so?
Muss ich den "Titel" ändern lassen? Ich verpflichte mich ja automatisch, die Summe zu zahlen, ganz gleich, welches Einkommen ich in Zukunft haben werde. D.h., wenn es - unwarscheinlich - exorbitant mehr wird, muss ich auf Verlangen neu titulieren und mehr zahlen, wenn es weniger wird, muss ich trotzdem zahlen, Selbstbehalt ist uninteressant! Änderung nach "oben" geht problemlos, nach "unten" so gut wie aussichtslos - wie ein Freund gerade erfährt.
Ich wäre ja eventuell bereit, nach Tabelle in der niedrigsten Stufe zu zahlen, befürchte aber somit die Forderungen stillschweigend anzuerkennen und auch die Nachforderungen begleichen zu müssen.
Den Titel möchte ich nicht nicht ändern lassen, aus den angegeben Gründen der Einkommensunsicherheit.
Andererseits möchte ich nicht auch noch zusätzlich Anwälte und Gerichte fett füttern. Die kleine ist jetzt 15,5 Jahre alt, bis 18 sind es nur noch 2,5 Jahre. Ob ich die allerdings verdienstmäßig noch durchhalte, steht in den Sternen. Sie geht aufs Gymnasium und wird sicher mal studieren, was dann kommt, wird man sehen. ich werde dieses Mal die Zahlung mit 18 einstellen und auf ihre Forderungen warten. Als die Große 18 wurde (auch Gymnasium), verlangte die EXE Zahlung wie bisher. Habe ich dann nach Gehaltsschätzung der EXE reduziert, eine Einkommensauskunft der EXE wurde mir nicht erteilt. Hab wahrscheinlich noch zuviel gezahlt - sei es drum.
Was raten mir die erfahrenen Fachleute?
Und noch eine Frage: EXE und ich hatten schon zu Ehezeiten jeder einen Riestervertrag. EXE eher als ich. Sie hat immer, bis heute, den Kinderbetrag gutgeschieben bekommen. Diese Verträge sind bei der Trennug nie erwähnt worden. Eigentlich könnte mir das auch egal sein. Aber da EXE ja den Hals nicht voll genug bekommen kann, wäre die Frage, ob man da irgendwie noch rankommen könnte und ob es sich für mich "lohnen" würde.
Ich danke euch, die ihr hier meinen Roman durchgelesen habt und hoffe auf gute Tipps.
Euer telefoner
Hi.
Meine Meinung: Du erfüllst die Vereinbarung der SFV. Wenn die Gegenseite mehr will, soll sie klagen.
Ciao,
ocean
Hallo,
das Problem dürfte sein, dass weniger als der Mindestunterhalt gezahlt wird. Es ist fraglich ob das bei Gericht anerkannt wird.
U.U. kann Dir einer der Fachleute hier (zumindest überschlagsmäßig) sagen wieviel Unterhalt bei Deinem Einkommen und den beiden Kindern angemssen wäre.
Weiterhin solltest Du keinen neuen Titel mit langer Laufzeit unterschreiben. Wenn Du einen neuen Titel erstellen lässt, dann befriste ihn auf ein Jahr mit dem Hinweis auf die unsichere Lage. Die Rückstände sind bei einer freiwilligen Einigung verhandelbar, vielleicht kannst Du hier doch noch etwas zu Deinen Gunsten ändern.
Ich sehe also folgende Aspekte:
1. Hat eine Scheidungsvolgenvereinbarung Bestand, wenn weniger als der Mndestunterhalt vereinbart wurde?
2. Was müsstet Du gemäß Düsseldorfertabelle jetzt als Mindestunterhalt zahlen?
3. Befristung auf ein Jahr (Änderung der Verhältnisse dann sehr gut möglich).
4. Was wird mit den geforderten Unterhaltsunterständen?
VG Susi
Hallo telefoner,
was die Nachforderungen betrifft: Wann wurden diese Nachforderungen denn erstmals nachweisbar gestellt?
Schließlich gab und gibt es eine wirksame Vereinbarung zum Kindesunterhalt, in der vereinbarten Höhe hast du ja offenbar auch gezahlt, und es war auch niemand aus rechtlichen oder irgendwelchen anderen Gründen daran gehindert, mehr von dir zu verlangen, wenn und sobald er's für nötig befunden hätte - eine Möglichkeit, dass Madame und/oder Jugendamt für einen vergangenen Zeitraum noch nachfordern können über den per Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegten Betrag hinaus: so eine Möglichkeit sehe ich unter diesen Randbedingungen nicht.
Das geht, wenn überhaupt, erst ab dem Monat, in dem du durch eine entsprechende Aufforderung in Verzug gesetzt wurdest (und sogar dann wäre noch über die Höhe des Nachschlags zu verhandeln).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Die 1. Forderung ist vom 27.4.2012. Dort wird Einkommensnachweis und für beide Kinder ab Mai 2012 je 334 € gefordert. (Große war noch keine 18) Widerspruch meinerseits unter Aufrechnung von Zufluss/Abfluss.
Nächstes Schreiben am 12.11.2013. Hier wird für die Kleine ab Dezember 2013 ein Betrag von 356 € (105%) gefordert. Gleichzeitig eine Nachforderung von 127 € je Monat von Oktober 2012 bis November 2013 erhoben. Die Große - weil nun 18 - steht nicht mehr zur Debatte.
Letztes Forderungsschreioben jetzt vom 17.2.2014. Forderung ab März 2014 von 356 € (105%) und Nachzahlung von 127 € je Monat von Oktober 2012 - Februar 2014.
Als die Große 18 wurde und noch auf das Gymnasium ging, forderte die KM Weiterzahlung des Unterhalts für die Große in bisheriger Höhe von 284,00 €. Einen Einkommensnachweis von ihrer Seite zur korrekten Berechnung hat sie abgelehnt, daher Schätzung ihres Einkommens und freiwillige Zahlung von 120 € (sorry, hatte mich im 1. Post verschrieben) an die Große von Oktober 2012 bis September 2013. Dann Beginn der Ausbildung mit guter Ausbidungsvergütung, keine Forderungen an mich.
Jetzt werde ich erst mal die an mich gestellten monatlichen Forderungen auf ein extra Konto einzahlen, damit ich nötigenfalls das Geld vorhalten kann. Mit den Nachforderungen wird es schon schwieriger.
Euer telefoner
Hallo Telefoner,
Letztendlich wollte ich damals dann einfach Ruhe haben und nicht noch viel Geld Anwälten hinterher werfen und habe mich auf eine Scheidung ohne eigenen Anwalt eingelassen.
Das war offenbar keine gute Idee. Wieso hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht - als Teil des gemeinsamen Sorgerechts - sang und klanglos aufgegeben? Der gegnerische Anwalt scheint dich an dem Punkt tüchtig über den Tisch gezogen zu haben. Finanziell hätte ein guter Anwalt für dich mindestens Trennungsunterhalt von deiner gut verdienenden Noch-Gattin sowie ggf. (im Rahmen der nachehelichen Solidarität) auch nachehelichen Unterhalt herausholen können.
Ich weiß nicht, wie in eurem OLG Bezirk der nacheheliche Bedarf definiert ist. In den Leitlinien des OLG Düsseldorf zur Düsseldorfer Tabelle steht wortwörtlich: "Der Bedarf der Ehegatten richtet sich nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnis-sen im Unterhaltszeitraum, soweit diese als die ehelichen Lebensverhältnisse nachhaltig prägend anzusehen sind. ... Der Bedarf des berechtigten Ehegatten beträgt danach 3/7 der Erwerbseinkünfte des ande-ren Ehegatten und 4/7 der eigenen Erwerbseinkünfte sowie 1/2 der sonstigen Einkünfte bei-der Eheleute. Der Bedarf des Verpflichteten beträgt 4/7 der eigenen Erwerbseinkünfte und 3/7 der Erwerbseinkünfte des anderen Ehegatten sowie 1/2 des sonstigen Einkommens beider Eheleute (Quotenbedarf)."
Andere OLG haben ähnliche Regelungen erlassen. Im Süden der Republik wird nicht 1/7 sondern nur 1/10 Erwerbstätigenbonus abgezogen.
Dass bei euch das geschlechtsspezifische Einkommensgefälle atypisch ist, hat 2009 offenbar niemand beachtet. Insofern war das
habe mich auf eine Scheidung ohne eigenen Anwalt eingelassen.
ganz sicher keine gute Idee. Nachdem du selbst eine Next hast und seit 2009 keinen Unterhalt verlangt hast, ist der Zug "nachehelicher Unterhalt" eh abgefahren. Bevor du dich neu gebunden hast, hättest du der Ex und deren Next sogar eine Haushaltsersparnis zurechnen können - und hättest somit wenigstens für eine Übergangszeit (d.h. solange du Unterhalt für beide Kinder zahlst) den Cashflow zwischen dem Haushalt der KM und deinem Haushalt wenigstens in Teilen umkehren können.
Ehegattenunterhalt zugunsten von getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehemännern wird deshalb nur selten ausgeurteilt, weil
a) eure Einkommenskonstellation eher selten vorkommt und
b) viele Männer sich genieren, von ihrer Ehefrau Geld zu verlangen.
Dass weder du noch dein "Beratungsanwalt" in dieser Richtung aktiv geworden seid - weil es einfach nicht in dein männliches Selbstbild gepasst hat - das kannst du deiner Frau nicht vorwerfen.
Den Titel möchte ich nicht nicht ändern lassen, aus den angegeben Gründen der Einkommensunsicherheit.
Wann wurden diese Nachforderungen denn erstmals nachweisbar gestellt?
...
Das geht, wenn überhaupt, erst ab dem Monat, in dem du durch eine entsprechende Aufforderung in Verzug gesetzt wurdest (und sogar dann wäre noch über die Höhe des Nachschlags zu verhandeln).
So ist das. Und offenbar warst du Seit Oktober 2013 im Verzug.
So, wie es aussieht, war euer Vergleich auch 2009 bereits eine Mangelfallberechnung.
2009 waren die Kinder 11 und 15 Jahre alt. Der Mindestunterhalt (Zahlbetrag ohne hälftiges Kindergeld) war laut Düsseldorfer Tabelle vom 1.1. 2009 für das jüngere 240 € (Stand 1.1.2008 waren es 245 €) und für das ältere Kind 295 € (2008: 288 €). Du hast 229 € bzw. 284 € tituliert.
Falls dein Einkommen seitdem gesunken ist, kommt ggf. eine Aufstockung in Frage. Voraussetzung dafür sind unangefochtene Titel.
Du schreibst, dass du 1.734 € netto verdienst. Fahrkosten fallen nicht an wg. Dienstwagen. Das entspricht einem Brutto von ca. 2.640 € p.m. Entsprechend kannst du als Riester-Sparer als Altersvorsorge 107 € p.m. vorab abziehen. Dazu 5% vom Netto berufsbedingter Aufwand sind weitere 87 € p.m.. Nachdem von dir Unterhalt in Stufe 2 gefordert wird, steht dir ein Bedarfskontrollbetrag von 1100 € zu.
1.734 € netto
- 107 € AV
- 87 € berufsbed. Aufwand
- 356 € Mindestunterhalt für ein Kind zwischen 12 und 17
1.184 € bleiben dir.
Da das mehr ist als der Bedarfskontrollbetrag in Stufe 2, scheint das Jugendamt korrekt gerechnet zu haben.
So ganz begreife ich nicht, wo dich der Schuh drückt. Außer, dass du deiner Ex-Ehefrau das sichere Beamtensalär sowie den solventen Next neidest. Fakt ist jedoch: Für die Berechnung des Kindesunterhalts ist das
EXE ist Beamtin, verdient sicher nicht schlecht, ihr NEXT hat ebenfalls eine gehobene Position, ... die Große macht Ausbildung mit einem fürstlich zu nennenden Ausbildungsentgeld und Spesen. Vorsichtig geschätzt dürfte ihrem Haushalt im Monat bei Mietfreiheit ohne das Ausbildungsgeld für die Große bei ca. 5500 - 6000 € netto zur Verfügung stehen.
vollkommen uninteressant. Was der Stiefvater deiner Kinder freiwillig seiner Ehefrau und den Stiefkindern schenkt, ist unterhaltsrechtlich eine freiliwillige Zuwendung Dritter und geht dich gar nichts an.
Nachdem die Große offenbar seit ihrem 18. Geburtstag von der Mutter und deren LG bzw. Ehemann allein unterhalten wurde und mittlerweile eigenes Geld verdient, ist auch eine Überprüfung zulässig, Unterhalt für das verbliebene unterhaltsberechtigte Kind nach Stufe zwei zu zahlen. So steht es in eurem Vergleich auf Seite 8 unter Punkt 5: "Im Übrigen ist dieser Vertrag unter den gleichen Voraussetzungen abänderbar, unter denen gemäß $323 ZPO auch ein Urteil abänderbar wäre." Genau das hat das Jugendamt - in Übereinstimmung mit sowie mit Hinweis auf euren Vergleich - offenbar getan: 356 € ist der aktuelle Zahlbetrag für ein Kind zwischen 12 und 17 in Stufe 2. Gefordert wird dieser Unterhalt laut Anschreiben des Jugendamts seit Oktober 2013. Ein entsprechendes früheres Anschreiben scheinst du ignoriert oder angefochten zu haben.
Und noch eine Frage: EXE und ich hatten schon zu Ehezeiten jeder einen Riestervertrag. EXE eher als ich. Sie hat immer, bis heute, den Kinderbetrag gutgeschieben bekommen. Diese Verträge sind bei der Trennug nie erwähnt worden. Eigentlich könnte mir das auch egal sein. Aber da EXE ja den Hals nicht voll genug bekommen kann, wäre die Frage, ob man da irgendwie noch rankommen könnte und ob es sich für mich "lohnen" würde.
Vergiss es, Telefoner. Beide Kinder leben seit Jahren unangefochten im Haushalt der KM, die mit deinem Einverständnis auch das Kindergeld bezieht. Als Doppelverdiener hättet ihr schon vor Jahren - während der Ehe, zwei Kinder riester-technisch aufteilen können. Das wäre für die Zulagen sicherlich fair und vernünftig gewesen. Im Nachhinein ändern kannst du nichts mehr. Zumal das ältere Kind nach Abschluss der Ausbildung eh als Förderkind aus der Riesterberechnung der Mutter fallen wird.
Das geschickteste wäre gewesen, der ersten Forderung nach Neuberechnung unverzüglich nachzukommen. Am Mindestunterhalt für Minderjährige führt regelmäßig kein Weg vorbei. Dass du die Unterhaltsschulden seit Oktober 2013 hast auflaufen lassen, war deine ganz private Entscheidung. Je eher du jetzt den geforderten Unterhalt titulierst, desto eher kannst du eine Klage des Jugendamts als Rechtsvertreter des jüngeren Kindes verhindern.
Insofern ist das kein guter Rat:
Wenn die Gegenseite mehr will, soll sie klagen.
Die Kosten eines solchen Verfahrens würden vorhersehbar ebenfalls bei dir landen.
Im Grunde weißt du das auch selbst:
Nachdem ich hier aber ein wenig mitgelesen habe, befürchte ich, dass ich um Zahlung und Nachzahlung nicht herumkommen werde, oder?
Für die Zukunft spekulierst du:
Aber ... ich muss mindestens 1x im Jahr wegen einer Augenkrankheit zum Augenspezialisten. Bisher ca. 250 km, in Zukunft 600 km eine Wegstrecke. Mit Begleitung, da ich nach der Behandlung nicht allein am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen darf, auch nicht als Fußgänger. In Zukunft wird also auch noch eine Übernachtung dabei sein. Das wäre ja noch erträglich. Allerdings bin ich im Sommer vergangenen Jahres nach §613a für ein Jahr in einer neuen Firma übernommen worden. Die Aussichten, dass mit Ablauf des einjährigen Besitzstandes eine Kündigung oder zumindest Gehaltseinbuße von paar hundert Euro erfolgt, sind recht groß. Zudem ist mir im letzten Jahr mitgeteilt worden, dass ich in absehbarer Zeit dialysepflichtig sein werde, somit ist es mit Geld verdienen vorbei. Eine Reha steht auch noch an. Nicht gerade rosige Aussichten.
Falls das Schlimmste eintreten sollte, wendest du dich zuerst vertrauensvoll an deine Ex. Du schilderst ihr die Gründe für deinen weiteren beruflichen Niedergang und bittest sie um Herausgabe des Titels von März 2014 und eine Mangelfallberechnung und reduzierte Neutitulierung. Falls deine Ex deine zuvorkommend und verbindlich formulierte Bitte ablehnen sollte, bittest du um ein Gespräch zu dritt beim Jugendamt.
Sollte sie die freiwillige Reduzierung ebenso wie ein Gespräch zu Dritte beim Jugendamt ablehnen oder sollte das Jugendamt sich der Auffassung deiner Ex anschließen, gehst du
1. zum zuständigen Amtsgericht und holst dir einen Beratungshilfeschein. Das sollte - falls alles so schlimm wird, wie du befürchtest - eine reine Formsache sein.
2. mit dem Schein und einem 10-€-Schein zum Anwalt deines Vertrauens.
Vor Vereinbarung des Termins solltest du dich intensiv umhören und vorab am Telefon bereits sagen, dass du
a) mit Beratungshilfeschein kommen und
b) einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen willst.
3. Dann lässt du den Anwalt eine Abänderungsklage auf Unterhalt nach Stufe 1 statt Stufe 2 einreichen und die Abänderung titulieren.
Da du als Dialyse-Patient nicht "leichtfertig" dein unterhaltsrelevantes Einkommen reduziert hast, sollte ein erfahrener Anwalt das problemlos durchbekommen.
4. Mit dem Titel auf Mindestunterhalt kannst du dein niedrigeres Einkommen als Arbeit Suchender oder Frührentner mit HartzIV aufstocken.
Falls du Glück im Unglück hast, macht der Familienrichter eine Mangelfallberechnung (ähnlich wie der gegnersiche Anwalt 2009) sodass du auch ohne Griff in die Sozialkassen nur so wenig Unterhalt zahlen musst, wie du leisten kannst. Falls du sehr viel Glück im Unglück hast, kriegst du die Mangelfallberechnung mit deiner Ex sogar ohne Anwalt und Gericht durch. Dass deine Nieren versagen und dein Arbeitgeber dich ausbeutet, während deine Ex als Beamtin mit neuem Partner ihr Leben ohne solche Schicksalsschläge meistern kann, macht sie noch nicht zu einem schlechten Menschen. Dass du 2009 weder Trennungunterhalt noch nachehelichen Unterhalt eingeklagt hast, kannst du ihr auch nicht ernsthaft vorwerfen.
Das alles ist ebenfalls in der Wundertüte deines Vergleichs unter Punkt 5 Seite 8 enthalten.
Mit diesem Vorgehen bewegst du dich künftig (als eventuell Erwerbsunfähiger) - ebenso wie derzeit deine Ex - voll und ganz im Rahmen dessen, was ihr vereinbart habt.
Das hier
Letztes Forderungsschreioben jetzt vom 17.2.2014. Forderung ab März 2014 von 356 € (105%) und Nachzahlung von 127 € je Monat von Oktober 2012 - Februar 2014.
klingt vor diesem Hintergrund
Die 1. Forderung ist vom 27.4.2012. Dort wird Einkommensnachweis und für beide Kinder ab Mai 2012 je 334 € gefordert.
wie ine sehr kulante und großzügige Lösung zu deinen Gunsten. Das hier
Einen Einkommensnachweis von ihrer Seite zur korrekten Berechnung hat sie abgelehnt, daher Schätzung ihres Einkommens und freiwillige Zahlung von 120 €
wie eine weitere Eselei deinerseits.
Aus derselben trüben Quelle gespeist, wie dein Verzicht auf Trennungsunterhalt in Punkt VII eurer Vereinbarung über Ehegattenunterhalt.
Mit einem leeren Beutel große Sprünge machen ist für Känguruhs schlau. Für Menschen im beruflichen Abstieg ist es ein todsicherer Weg in die Überschuldung.
Die Pfosten für die Grenzen des Unterhalts sind
a) der Bedarf des Empfängers und
b) die Leistungsfähigkeit des Zahlers.
Deinen Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen habt ihr seinerzeit unter Punkt römisch 7 einfach mit einem Federstrich zunichte gemacht. Das hätte dein Anwalt verhindern müssen - falls du einen gehabt hättest. Deine Dusseligkeit ändert jedoch nichts am Bedarf deines jüngeren Kindes.
Jetzt kannst du nur noch defensiv agieren. S.o. Das ist jedenfalls gar kein guter Plan:
Jetzt werde ich erst mal die an mich gestellten monatlichen Forderungen auf ein extra Konto einzahlen, damit ich nötigenfalls das Geld vorhalten kann. Mit den Nachforderungen wird es schon schwieriger.
Deine bockige Renitenz wird dir schlimmstenfalls ein drittes Mal in Fprm von Gerichts- und Anwaltskosten auf die Füße fallen. Die 2.159 € hast du dir selbst eingebrockt. Machs bitte nicht noch schlimmer. Andere Menschen kaufen für solche Summen einen älteren Gebrauchtwagen oder eine billige Einbauküche. Mit 1.734 € Nettoeinkommen bekommst du das Geld von jeder Bank. Für deine Eseleien kann im Vorfeld niemand außer dir etwas.
Gute Besserung und einen schönen Sonntag wünscht dir 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ich danke dir, Biggi. Klare harte Worte - aber wohl die Wahrheit. Dass mein Anwalt damals eine Pfeife war, hatte ich mir früher schon gedacht. Leider ist es eben wohl meistens Glückssache, ob man einen erwischt, der sein Fach versteht. Ich hatte ihn empfohlen bekommen. Ist ja nun leider nicht mehr zu ändern.
Was würde denn passieren, wenn ich die monatlichen Forderungen kommentarlos erfüllen würde, das Geld für die Nachzahlung ebenfalls auf einen Schlag zahle, aber den Titel nicht ändern lasse?
Ich sehe das mit dem Titel nicht ganz so easy wie du, ein Freund von mir erlebt da gerade großartige Sachen. Er war recht lange arbeitslos und dann nach kurzem erlitt er einen Unfall und war über 1 Jahr krank, dann hatte er eine Arbeit, bei der er gerade mal 1000€ als Facharbeiter! Vollzeit! 2 Schichten! verdient hat und noch 40 km Arbeitsweg 1 Strecke hatte. Er muss seinen Titel bedienen, obwohl es sein Selbstbehalt nicht zulässt.. Einzelheiten kenne ich zwar nicht, aber er kämpft auch mit Anwalt.
Wir sind übrigens beide in Thüringen zu Hause, Neueinstellungen als Facharbeiter über 1200 netto sind hier mehr als rar!
Euer Telefoner
Was würde denn passieren, wenn ich die monatlichen Forderungen kommentarlos erfüllen würde, das Geld für die Nachzahlung ebenfalls auf einen Schlag zahle, aber den Titel nicht ändern lasse?
Das weiß niemand im Voraus. Probiers halt aus. Schlimmstenfalls stehst du nicht schlechter da als jetzt. Grundsätzlich ist der Unterhalt tituliert und die Anpassung entspricht dem Wortlaut eurer Vereinbarung. Du kannst versuchen, die Anpassung als "außergerichtliche Einigung" mit dem JA und der Ex (als Vertreterin des Minderjährigen Kindes) formlos als Aktennotiz an die Scheidungsfolgenvereinbarung zu heften.
Wir sind übrigens beide in Thüringen zu Hause
Dann gelten für euch die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer Oberlandesgerichts. Der Quotenunterhalt für nachehelichen Unterhalt wird sehr ähnlich berechnet, wie nach den Düsseldorfer Leitlinien. Aber wie schon gesagt, das ist verschüttetete Milch. Könnte allerdings wieder spannend werden, falls du tatsächlich als Dialysepatient aufstocken müsstest. Bei sehr guten Einkommensverhältnissen deiner Ex könnte das Gericht ihr auferlegen den Bar-Unterhalt des jüngeren Kindes teilweise mit zu übernehmen.
Das
Neueinstellungen als Facharbeiter über 1200 netto sind hier mehr als rar!
ist hier in NRW auch nicht viel anders.
Alles Gute für deine angeschlagene Gesundheit sowie für dein dein berufliches Weiterkommen wünscht dir 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)