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KM durchleuchten- falsche Angaben? Wieviel Unterhalt muss ich zahlen?

 
(@luis1967)
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Hallo Vätergemeinde,

froh, hier endlich meine Sorgen formulieren zu können…schreibe jetzt ein bisschen durcheinander-
alles nicht so strukturiert, hoffe aber, dass ihr durchblickt.

In den ersten 2 Lebensjahren habe ich mich nur um unseren Sohn (heute 16 Jahre) gekümmert und meine Ex konnte so ihr Studium beenden. Tut hier nichts zur Sache, aber sie wurde nach 4 Wochen nach unserem Kennen lernen schwanger. Nach 2,5 Jahren habe ich mich von ihr getrennt. Meine jetzige Frau habe ich erst 1 Jahr später kennen gelernt. Die Kontakte zu meinem Sohn wurden von meiner EX immer kontrolliert/blockiert. Gemeinsamer Urlaub wurde kurzfristig abgesagt… Irgendwann hat mein Sohn dann selbst den Kontakt gesucht, aber sie hat uns immer mit Kontrollanrufen gestresst… und hört nicht damit auf.

Meine Frau ist nach 12 Jahren ziemlich abgenervt, weil das Machtgehabe meiner EX immer noch negativ in unser Privatleben einfließt.

Meine EX arbeitet erfolgreich als Rechtsanwältin, hat eine 140qm Wohnung, fährt einen dicken BMW, kann 3x in Urlaub, die Kinder spielen Tennis, haben ein eigenes Pferd…
Sozialneid? Vielleicht, oder eher enttäuscht vom Gerechtigkeitssinn! Sie hat 2 Kinder aus einer neuen Beziehung, wohnt offiziell aber nicht mit dem Vater zusammen. Dieser wohnt in einer anderen Stadt und ist an den Wochenenden bei der Familie. So gilt sie offiziell als allein erziehend und  kommt in den Genuss weitere Abzugsmöglichkeiten. Ihre Steuererklärung würde für Sie dann sehr positiv und das anzurechnende Einkommen dann weitaus geringer ausfallen. 

So sieht es jetzt aus: 
Ich war 1 Monat mit dem Unterhalt im Verzug und sie drohte mit Konsequenzen, obschon ich ihr mitgeteilt habe, dass ich natürlich weiter zahle, aber den überfälligen Betrag erst später  zahlen kann. War also mit 318 Euro im Rückstand. Sie hatte dafür kein Verständnis…
Also habe ich jetzt einen Kleinkredit aufgenommen und 636,00 überwiesen. In 2 Wochen kommt dann die nächste Überweisung! Keine Ahnung wie WIR über die Runden kommen, aber das interessiert Madame so gar nicht.   

Ich verdiene 2000 Euro, habe eine 8 –jährige Tochter, meine Frau hat keinen Job.

Wir können uns keinen Urlaub erlauben und fragen uns, wann wir auch unsere Tochter einmal etwas bieten können. Spülmaschine, Staubsauer kaputt, neue Kinderschuhe stehen an… und das sind nur kleine Baustellen! Wie bitte soll das bitte gehen?

Meine Fragen:
- Wie berechnet sich der Kindesunterhalt, wenn ich meine Frau und meine Tochter mitfinanzieren muss
- mein Sohn wird ganz sicher studieren, wie wird der Unterhalt dann berechnet?
Hier schwirren Zahlen von 600,- Euro im Raum.. muss ich dann 300 Euro zahlen, obwohl sie viel mehr verdient?
- Wie lange muss ich dann noch bezahlen und zu welchen Anteilen wird der Mehrverdiener- hier die Kindesmutter behandelt?
- Wie sieht es mit Bafög aus? Mit Ihrem Verdienst würde er kein Bafög erhalten, mit meinem schon.
- Meine Oma hat für ihn 3.000 Euro angespart, welches meine EX für ihn verwaltet. Fließt das mit in die Berechnung des Unterhalts (nach dem 18. Lebensjahr) ein? 
- wie kann ich nachweisen, dass sie in einer eheähnlichen Beziehung wohnt und nicht allein erziehend ist?
- meine Frau hat Aussicht auf einen Job, wird dieses Einkommen dann zu meinem Einkommen dazugerechnet?
- wir haben kein gemeinsames Sorgerecht, muss man mich trotzdem bzgl. künftigen  Pläne
(Studium, Ausbildung etc.) unterrichten?
- haben einen Titel und kein Auskunftsrecht.  Sie ruft oft scheinheilig an und fragt wie es meiner Frau geht, was mein Job macht etc. Das wollen wir nicht weiter, weil nach jedem Anruf meiner EX, Streit mit meiner Frau angesagt ist.
- ich würde ihr gerne sagen, dass Sie künftige Anfragen bitte schriftlich tätigt, wie kommt das bei meinem Sohn an? Er ruft mich eh immer von seinem Handy an. 

Fragen über Fragen…

Freue mich über konstruktive Antworten.

Luis

 
:question:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2008 23:38
 elwu
(@elwu)

War also mit 318 Euro im Rückstand.

Hallo,

nur zum Unterhalt:

1) woher kommt dieser Betrag? Existiert ein Titel?

2) Wenn die Dame erheblich mehr verdient als du kann das sogar dazu führen, dass du keinen Unterhalt zahlen musst. Die Rechtsprechung geht meist vom 3-4fachen des Einkommens des Barunterhaltspflichtigen aus. Jedenfalls, wenn der Vater sowohl Bar- als auch Betreuungsunterhalt leistet... In deinem umgedrehten Fall also: wenn die Dame ab sagen wir 5000€ Netto verdient, könntest du auf weniger bis gar keinen (ich würde aber selbst dann freiwillig noch etwas zahlen...) Unterhalt kommen.

zu den anderen Angelegenheiten wie den scheinheiligen Anrufen usw. sag' ich besser mal nix 🙂

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 00:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Luis, ich versuche auch mal ein bisschen:

- Wie berechnet sich der Kindesunterhalt, wenn ich meine Frau und meine Tochter mitfinanzieren muss

Nach der Düsseldorfer Tabelle, siehe hier: http://vatersein.de/News-file-article-sid-1442.html .
Dort findest du dich, bei 3 Unterhaltsberechtigten in Zeile 3 bei 402,- € wieder, allerdings nur, wenn du alle Möglichkeiten zur Einkommensbereinigung ausgeschöpft hast. Z.B. 5% Erwerbskosten und bis zu 4% Altersvorsorge.
Von den 402,- ziehst du das halbe Kindergeld von 77,- ab = 325,-€. Das ist seit 2008 so.

- mein Sohn wird ganz sicher studieren, wie wird der Unterhalt dann berechnet?
Hier schwirren Zahlen von 600,- Euro im Raum.. muss ich dann 300 Euro zahlen, obwohl sie viel mehr verdient?

Ab Volljährigkeit muss dein Sohn von beiden Eltern Einkommensunterlagen anfordern. Die Unterhaltspflicht verteilt sich dann auf beide Eltern je nach Einkommensquote.

- Wie lange muss ich dann noch bezahlen und zu welchen Anteilen wird der Mehrverdiener- hier die Kindesmutter behandelt?

Bis die erste Ausbildung "zügig" abgeschlossen ist. Trödeln musst du nicht bezahlen

- Wie sieht es mit Bafög aus? Mit Ihrem Verdienst würde er kein Bafög erhalten, mit meinem schon.

Keine Ahnung

- Meine Oma hat für ihn 3.000 Euro angespart, welches meine EX für ihn verwaltet. Fließt das mit in die Berechnung des Unterhalts (nach dem 18. Lebensjahr) ein? 

Ist das irgendwie Zweckgebunden? Kannst du das nachweisen?
Wenn nein, eher düster.

- wie kann ich nachweisen, dass sie in einer eheähnlichen Beziehung wohnt und nicht allein erziehend ist?

Indem du ihr nachspionierst.

- meine Frau hat Aussicht auf einen Job, wird dieses Einkommen dann zu meinem Einkommen dazugerechnet?

Nein, evtl. wird dir aber eine Haushaltsersparnis angerechnet.

- wir haben kein gemeinsames Sorgerecht, muss man mich trotzdem bzgl. künftigen  Pläne
(Studium, Ausbildung etc.) unterrichten?

Nein

- haben einen Titel und kein Auskunftsrecht.  Sie ruft oft scheinheilig an und fragt wie es meiner Frau geht, was mein Job macht etc. Das wollen wir nicht weiter, weil nach jedem Anruf meiner EX, Streit mit meiner Frau angesagt ist.
- ich würde ihr gerne sagen, dass Sie künftige Anfragen bitte schriftlich tätigt, wie kommt das bei meinem Sohn an? Er ruft mich eh immer von seinem Handy an. 

Was meinst du mit "kein Auskunftsrecht"?
Warum legt ihr nicht einfach auf, wenn ihr nicht mit ihr sprechen wollt?
Was für "Anfragen"?

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 00:58
(@luis1967)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Rückmeldungen,

- Nein, die Zahlung wurde einfach nur  überwiesen, obschon die Oma es für das Studium angespart hatte.
- einfach auflegen? Wir haben  keinen offenen Streit und hören erst was sie zu sagen hat . Später- nach dem Telefonat erkennen wir, dass sie perfide ist... und  sich nur wieder in unser Leben eingeschleichen wollte.
-wir haben eben beschlossen, dass wir keinen, aber absulut keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihr wünschen/ das als kleinen Vorgeschmack..., weil wir ja sehr bald mit  ihr kommunizieren (wg. Unterhalt für Studium etc). müssen und uns diese Pause gönnen.

Luis


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.04.2008 01:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo luis,

warum willst di ihr eine eheähnliche LG nachweisen? Auf den KU hat das ja so erstmal keinerlei Auswirkungen und EU zahlst du ja nicht.

- Nein, die Zahlung wurde einfach nur  überwiesen, obschon die Oma es für das Studium angespart hatte.

Ist das die Antwort auf die Frage ob ein Titel besteht oder auf die Frage ob die Oma was zweckgebunden angespart hat?

Also existiert ein Titel/Urteil in dem du zu soundsoviel KU verpflichtet wurdest?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 10:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi luis

- einfach auflegen? Wir haben  keinen offenen Streit und hören erst was sie zu sagen hat . Später- nach dem Telefonat erkennen wir, dass sie perfide ist... und  sich nur wieder in unser Leben eingeschleichen wollte.
-wir haben eben beschlossen, dass wir keinen, aber absulut keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihr wünschen/ das als kleinen Vorgeschmack..., weil wir ja sehr bald mit  ihr kommunizieren (wg. Unterhalt für Studium etc). müssen und uns diese Pause gönnen.

Was hältst Du davon, einfach mal nicht ranzugehen, den Stecker aus der Dose zu ziehen (vorher) und das Klingeln kann man auch gaaanz leise stellen.
Die Dame scheint ja nicht gerade kompromissbereit zu sein (siehe verspäteter KU + Zwang zur Kreditaufnahme). Mal ganz ehrlich, warum bist Du da so entgegenkommend. Euer Privatleben oder Zukunftspläne geht sie nichts an. An Deiner Stelle würde ich mehr Rücksicht auf meine LP nehmen und ihre Bedürfnisse befriedigen als die der Ex. Auch Dein Sohn sollte das verstehen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 15:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sie ruft oft scheinheilig an und fragt wie es meiner Frau geht, was mein Job macht etc. Das wollen wir nicht weiter, weil nach jedem Anruf meiner EX, Streit mit meiner Frau angesagt ist.

Gebetsmühlenartig Fragen in dieser Richtung wie folgt beantworten: "(Ggf. Liebes) Exherzschnuckelpups, gibt es irgendetwas unseren gemeinsamen Sohn betreffend, das du mit mir besprechen möchtest?" Immer wieder, immer wieder. Das dauert zwei Wochen und ihr habt Ruhe.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 15:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

eine Frage zum besseren Verständnis:

Für welchen Zweck interessiert es Dich, ob Ex mit dem Neuen zusammenlebt? Das tangiert Deine Unterhaltspflicht für Deinen Sohn überhaupt nicht. Wenn sie mit den Kindern in ihrer Wohnung allein gemeldet ist, gilt sie als Alleinerziehende.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2008 18:44
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Luis,

...weil wir ja sehr bald mit  ihr kommunizieren (wg. Unterhalt für Studium etc). müssen und uns diese Pause gönnen.

Wenn dein Sohn anfängt zu studieren, dann ist er volljährig, oder? Dann ist der Sohn direkt der Ansprechpartner, nicht die Mutter. Und falls sie auf die Idee kommt, den "Fall" des Sohnes zu bearbeiten, dann würde ein Interessenkonflikt entstehen.

Also: keep cool. Haltet euch die Dame vom Hals  😉

LG

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2008 01:43