KM arbeitet mit all...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KM arbeitet mit allen Mitteln

Seite 9 / 23
 
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

es geht weiter...
Übrigens gestern war der Jahrestag, als meine Tochter zu mir gezogen ist  :3ertralala:
...bzw. von der KM vor die Tür gestellt wurde.  😡

Letzten Freitag saß ich mit den Schwiegereltern zusammen, da sagte mir die Schwiegermutter "Ich habe deiner Frau den Brief
auf den Tisch geknallt ... und wir halten uns raus. "  :rofl2:  ==> Zusammenveranlagung

Gestern abend gegnerisches Anwaltsgekritzel bekommen:  :exclam:
1.) Zugewinn/Hütte:

  • Gegenseite sagt, daß meine EX kein Zugewinn hat (gut erkannt  :rofl2:)
  • Da ich aber Alleinschuldner wäre,  und bei meiner EX ihrer Haushälfte keine Schulden wäre, hätte ich die Haushälfte minus meinem Zugewinn zu zahlen (=70K) 

Punkt 2 stimmt natürlich nicht "wir" sind Gesamtschuldner  🙂
Anscheinend liest das die gegnerische RAin raus, da ich immer alleine auf den Darlehens-Kontoauszügen stehe.

2.) Unterhaltsberechnung (EU+KU)
nach deren Berechnung kommt ein EU-Betrag von ca. 700€ raus. :thumbdown: :gunman:
KU laut Düsseldorfer Tabelle etc.
Vergessen wurde hier der Betreuungbonus. Abzuzahlendes Darlehen zu niedrig angesetzt.
Wohnvorteil wurde auf 750 Euro angesetzt  :exclam:
Grundsteuer, Gebäudeversicherung und evtl. Instandhaltungskosten wurden auch nicht erwähnt/bzw. errechnet.

So nun ist´s soweit ... Kampf geht in die zweite Runde.
Mal sehen was mein RA so meint. Jetzt hat er was zu tun. EU möchte ich natürlich nicht blechen....

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2006 12:55
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo babbedeckel,

1.) Zugewinn/Hütte:

  • Gegenseite sagt, daß meine EX kein Zugewinn hat (gut erkannt  :rofl2:)
  • Da ich aber Alleinschuldner wäre,  und bei meiner EX ihrer Haushälfte keine Schulden wäre, hätte ich die Haushälfte minus meinem Zugewinn zu zahlen (=70K) 

Punkt 2 stimmt natürlich nicht "wir" sind Gesamtschuldner  🙂
Anscheinend liest das die gegnerische RAin raus, da ich immer alleine auf den Darlehens-Kontoauszügen stehe.

ist ein beliebtes "Spiel": Die Schulden bleiben bei dir, der Vermögenszuwachs bei "Ex". Selbst bei dem beklopptesten Richter kommt sie damit nicht durch. Ich frage mich manchmal, wie manche RA(vorzugsweise -innen) lächerlich machen.

Ihr habt nen Kredit, der aufgenommen wurde um eure "Hütte" zu finanzieren. Dieses Haus dürfte wohl dem Hauptteil des in der Ehe angehäuften (?) Vermögens darstellen.

Ob es dir alleine gehört, deiner "Ex" alleine oder euch beiden ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleiches völlig egal. Am Ende kommen da dann immer dieselben Summen raus.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2006 22:41
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

am Freitag mal wieder ein Schreiben der gegnerischen RAin bekommen.
Es geht um die Zusammenveranlagung .
Anscheinend ist EXchen mit dem Brief, zur Zustimmung der Zusammenveranlagung, den ich ihr
gegeben habe, zu Ihrer RAin gerannt  :rofl2:
Da steht drin, daß EXchen zustimmt, ich aber im Gegenzug schriftlich versichern solle ihr die Hälfte zukommen zu lassen
UND
falls Steuerschulden da wären, ich diese alleine zu übernehmen habe.  :gunman:
Außerdem solle ich EXchen eine Kopie der Steuererklärung zukommen lassen.
Frist für dieses Schreiben wurde auf 2 Wochen gesetzt.
Hmmm bin gerade am überlegen, eigentlich müßte ich ja nicht !?

Ach, übrigens am Samstag war die Geburtstagsnachfeier der Kleinen, anstrengend aber lustig.
Naja, manchmal sind wir Erwachsenen rausgeschickt worden...is klar bei 13 jährigen Mädels  😉
Higlights waren mittags ins Erlebnisbad, mit Kuchen und Getränken.
Dann eine "Schnitzeljagd"(im Dunkeln), und da hatte ich eine ganz spezielle Frage
gestellt: "Was kostet eine 5-tägige Einlagerung einer Leiche ?" ... Info an der
Friedhofsmauer im Aushang  :rofl2:
Wir (Kumpel und ich) auf die kreischenden Mädels gewartet und hinter der Friedhofsmauer
versteckt und dann "zugeschlagen". Ich sag´Euch, die haben das Gruseln gelernt.  :rofl2:
Da sprechen die Mädels länger drüber.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.11.2006 13:32
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Da steht drin, daß EXchen zustimmt, ich aber im Gegenzug schriftlich versichern solle ihr die Hälfte zukommen zu lassen
UND
falls Steuerschulden da wären, ich diese alleine zu übernehmen habe.  :gunman:
Außerdem solle ich EXchen eine Kopie der Steuererklärung zukommen lassen.
Frist für dieses Schreiben wurde auf 2 Wochen gesetzt.
Hmmm bin gerade am überlegen, eigentlich müßte ich ja nicht !?

hi babbedeckel,

hast du ne ungefähre ahnung, was exchen verdient?

wenn ja, dann rechne mal mit www.nettolohn aus, welchen steuerlichen nachteil sie dadurch erlitten hat,
dass ihr einkommen für die monate nach eurer trennung nach st.-kl. V versteuert hat
oder andersrum, wieviel sie mehr im säckel gehabt hätte, wäre es nach st.-kl. I versteuert worden

strenggenommen müsstest du exchen nämlich diesen betrag für ihre zustimmung erstatten

offenkundig hat exens RAin nicht den größten plan (oder ihr habt euch erst im dezember getrennt?) ...

nachdem ich den theoretischen anspruch meiner ex, nämlich 1.200,- eus, ermittelt habe,
habe ich unsere gemeinschaftliche nachforderung in höhe von 500,- eus "gerne" allein bezahlt

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2006 23:30
(@Aniram)

Lieber Babbedeckel !

Da steht drin, daß EXchen zustimmt, ich aber im Gegenzug schriftlich versichern solle ihr die Hälfte zukommen zu lassen
UND
falls Steuerschulden da wären, ich diese alleine zu übernehmen habe. 

Und das ist dann nicht sittenwidrig oder wie oder was ?

Beim Geldregen beide Hände weit nach vorne strecken, muss
aber etwas zurückbezahlt werden, spielt man toter Hund !?!

Ihr habt aber auch echt besch...eidene Bestimmungen in
Good Old Germany !

Obwohl ich kein Mann bin, mich das Ganze also nicht treffen
könnte - bin ich trotzdem froh darüber - dass einige Dinge hier
anders laufen und sich die Dämchen nicht gesund stoßen
können.

Unternimm bloß alles, damit es eine Nullrunde für sie wird.

Als würdest Du alleine nicht auf die Idee kommen *schiefgrins*

LG von der

schlauen Marina 😉


AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 03:48
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

ja, liebe  marina,

besch... bestimmungen, das ist wohl so ...

sie ermöglichen solch abstruse schreiben, wie von BD zitiert

als ich mich von exchen trennte, mitte mai ´05,
war die steuer für ´03 und ´04 noch nicht erklärt,
für ´05 logischerweise natürlich auch nicht

den größten teil dieser zeit hat exchen somit wie ich
von dem steuerlichen vorteil der zusammenveranlagung profitiert

meinem pesönlichen rechtsempfinden käme es gleich
steuernachforderungen oder - erstattungen würden geteilt

unseren besch... bestimmungen sei dank,
habe ich ganz leise alle 3 nachforderungen alleine bezahlt (300,- + 300,- + 500,-),
denn -wie ich u.a. auch hier lernen durfte- hätte ich auf meinem recht bestanden,
wär´s für mich um längen teurer gekommen

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 08:57
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai babbedeckel,
nachdem meine EX aus sentimentalen Gründen für das Trennungsjahr eine gemeinsame Veranlagung wollte  :knockout:, habe ich auf Anraten meines RA sowohl eine gerennt veranlagte alsauch gemeinsam veranlagte Erklärung ausarbeiten lassen.
Beide Ergebnisse habe ich ihr zugesandt und habe sie schriftl. aufgefordert, ebenfalls schriftlich zu bestättigen, sie wird für den für mich entstehenden Steuerschaden aufkommen. Bei Verstreichung der von mir abgegebnen Frist würde ich die für mich günstigere Variante beim  FA einreichen.
Ich habe natürliche keine Bestätigung erhalten  :luxhello:

Da ich mit de Trennung SÄMTLICHE in der Ehezeit angefallenen Schulden mitgenommen habe (das deutsche Recht will es offensichtlich so), sehe ich nicht ein, dass EX auch nur einen Cent mehr kriegt, als ihr zusteht. 😡

Liebe Grüße
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 10:07
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

@schlaueMarina  😉
ich werde wohl dieses Schreiben an meine EX aufsetzen...was soll´s  :knockout:
Bei uns sind eh wichtigere Baustellen zu erledigen.
Wie es aussieht bekomme ich/wir eine Nachzahlung ...fertisch.
...und danke LSW ... ich hatte aber schon vorher alles -ungefähr- ausgerechnet.
Was mich wundert, daß die RAin nicht ein "Innenverhältnis-"Ausgleich gefordert hat.
Wohl deswegen, weil der TU (bis zum Einzug meiner/"unserer" Tochter) auf Basis von Lst.-Kl. 3 berechnet wurde.
@Marco, thx, aber bei mir sieht´s etwas anders aus, ich bin froh wenn es zur Zusammenveranlagung kommt,
da ich sonst erheblich nachzahlen müßte....und meine EX kapiert´s einfach nicht. Sie will nur ihr Recht  😉

So weiter im Takt:
Gestern nochmals mit RA telefoniert, wegen dem Ausbezahlen der EX  und dem EU  :gunman:
Er schickt mir erstmal den Brief zu, und hält ihn für die Gegenseite zurück.
Ich soll ihn erstmal durchlesen.
Auf jeden Fall steht, bzgl. Zugewinn/Abfindung drin, daß ich bereit bin die Schulden zu übernehmen ... mehr nicht. 
Zur Erinnerung; ich hatte KEINEN Zugewinn und EX hat Zugewinn !
Schon ein Unterschied 70 K oder nix für EX  😉
Wegen dem  EU-Thema habe ich ihm Argumente gegeben, und er hat sie ausformuliert.
Wir erwähnen aber noch nicht den LG, da die die Turteltäubchen vorgewarnt sind (s.u.).
Auf jeden Fall fahren wir die Schiene, wir lassen es soweit kommen, daß dies bei der Scheidung mit verhandelt wird.

Meine Strategie, die ich zur Zeit überlege, und wohl auch machen werde ist;

  • Wenn EX nicht bereit ist aus dem GB sich austragen zu lassen, werde ich den Zugewinnausgleich einfordern
  • Wenn EXchen gerichtlich EU einfordert, und vom Richter zugesprochen bekommt, so werde ich in die nächste Instanz gehen. Und auf die erhöhte Eigenverantwortung (01.04.07) hoffen.
  • Parallel werde ich -nach der ersten Instanz- mir wohl einen Detektiv aussuchen müssen.

Das wird noch spannend.

Und nun nochwas:
In letzter Zeit(2 -3 Monaten), wenn ich zur Arbeit fahre, sehe ich nach ob LGs Wagen in der Straße
meiner EX steht.  :redhead: Bis vor 2 Wochen war dem -fast- jeden Morgen so. Auf einmal nicht mehr.
Heute morgen habe ich mir die Zeit -so aus Spaß- genommen, und bin mal das Wohngebiet abgefahren.
Was sehe ich da, Wagen von LG steht paar Straßen weiter ... Nun muß er aber ganz schön weit laufen,
bis er bei EXchen ist  :rofl2:
Die zwei Turteltäubchen meinen wohl, sie wären die ganz Schlauen.  :rofl2:
Auf jeden Fall ist jetzt eins klar, was gespielt wird  :exclam:
Habt ihr diesbzgl. noch Ideen.

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 10:31
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grüß Gott @babbedeckel!

Entschuldige, ich bin zu faul  :redhead:,alle Beiträge durchzulesen,um die nötigen Infos rauszufischen

Was hält Dich davon ab, eine gemeinsam veranlagte Erklärung einzureichen?

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 11:28
(@babbedeckel)
Registriert

Moin Marco,

du bist aber schwer im Süden (Grüß Gott und so ...)  😉

Grüß Gott @babbedeckel!
Entschuldige, ich bin zu faul  :redhead:,alle Beiträge durchzulesen,um die nötigen Infos rauszufischen
Was hält Dich davon ab, eine gemeinsam veranlagte Erklärung einzureichen?
Marco

Hmmm was mich davon abhält....also

  • Ich schreibe EXchen die Erklärung fürs FA...EXchen sagt ... "Du willst doch was von mir"
  • EX rennt damit zum RA, der wiederum an meinen RA ein Brief schreibt den ich bekomme  :knockout:
  • Sticheleien etc

Fazit: Ich bin immer noch ihr Lakai, Zahler, und Helfer ....

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2006 11:48




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Marco

Entschuldige, ich bin zu faul...

Guckst du >hier<

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.11.2006 11:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Deep
Danke für den Hinweis, habe geguckt...

@babbedeckel
Richtig erkannt, ich stamme aus und lebe im Großraum der Allianz Arena.

Ich befürchte, Du wirst wohl in den sauren Apfel beissen und den entstehenden Steuerschaden einklagem müssen.
Ich gehe davon aus, daß Du Deiner EX schriftl. mitgeteilt hast, daß Du sie für den Schaden regresspflichtig machst.

Ois Guade weiterhin 😉

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 11:54
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@babbedeckel
Richtig erkannt, ich stamme aus und lebe im Großraum der Allianz Arena.
Ich befürchte, Du wirst wohl in den sauren Apfel beissen und den entstehenden Steuerschaden einklagem müssen.
Ich gehe davon aus, daß Du Deiner EX schriftl. mitgeteilt hast, daß Du sie für den Schaden regresspflichtig machst.
Ois Guade weiterhin 😉

*hüstel was heißt Ois Guade ? Bist doch wohl kein Bayern-Fan  😉
In der Allianz Arena war ich letztens, mit der Kleinen. Gut organisiert dort  :thumbup:

Mit der Zusammenveranlagung ist es zur Zeit so, daß erst EXchens RA -sinngemäßt- geschrieben hat,
daß ich EX einen Brief schreiben solle...so nach dem Motto....wenn was rauskommt, sie die Hälfte, ansonsten
soll ich alles begleichen  :knockout:
Antwort von meinem RA:
...Es ist aus Sicht ihrer Mandantin nachvollziehbar, im Falle einer Steuerrückerstattung hälftig davon profitieren
zu wollen und im Fall einer Steuernachzahlung des FA die Belastung meinem Mandanten alleine zu überlassen,
Einverständnis hiermit kann jedoch nicht erklärt werden....etc.
Es gibt 2 Alternativen, zu welchem mein Mandant bereit ist:

  • a) .... hälfte hälfte ....
  • b) Steuerrückerstattungen werden im Verhältnis der geleisteten Steuerzahlungen zwischen den Parteien geteilt. Im Falle evtl.
    Steuernachzahlungenwird die Steuerlast zwischen den Parteien gemäß der Steueranteils aufgeteilt

Eine andere Regelung kommt nicht in Frage.

Der RA-Brief bzgl. Zugewinn/Grundbuch und EU an die Gegenseite

...blubber bla...selbst bei der Unterstellung des Verkehrswertes des Anwesens von X Euronen (Wert des GA der EX)
entsprechen die zum ....2005 valuierten Darlehen exact disem Betrag, sodaß der Nettowert des hauses mit Null
anzusetzen ist.
Mein Mandant ist allenfalls bereit von jeglichen Darlehensverpflichtungen bei Übetragung des Miteigentumsanteils Ihrer Mandantin auf ihn freizustellen. Unter keinen Umständen kann ich meinen Mandanten zuraten, der Auszahlungsvorstellung Ihrer Mandantin näher zu treten.

Die Unterhaltsforderung Ihrer Mandantin ist unzutreffend.
....bißchen geplänkel...das vergessen...kein Sonderbedarf für Tochter berücksichtigt...kein Betreuungsbonus...

Aufgrund der Betreuung der Tochter hat mein Mandant erhebliche Einkommseinbußen hinnehmen müssen.
Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, eine außergerichtliche Unterhaltseinigung, gleich in welcher Form und Umfangs,
zu empfehlen.
Ich stelle Ihrer Mandantin anheim, ihre vermeintlichen Ansprüche klagweise geltend zu machen.
Die Frage des Unterhalts sollte im gerichtlichen Verfahren geklärt werden.

So...jetzt in die nächste Runde.  :gunman:
Soll EXchen alles einklagen.  :crash:
Ach ja, ich hatte vorher, in einem längeren Brief an meinen RA, u.a. geschrieben, EX soll EU von mir aus einklagen, bzw.
daß ich nicht eher Ruhe gebe, bis ....  😡
Ich hatte deshalb den Brief an RA verfaßt, weil mein RA meinte ich wäre Alleinschuldner  :knockout:
Ab jetzt geht kein Brief mehr raus, ohne mein abnicken !
Bin zur Zeit am überlegen, ob ich wechseln soll !? ...aber in dieser Phase ... ?
Hab einen neuen RA kennengelernt.... Wadenbeißer ... und soll super sein. Bestätigt von 3 "EX-Männern".

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2006 16:02
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus babbedeckel,

Bajuwarisch for beginners  :wink:: Ois Guade=Alles Gute! :rofl2: :rofl2:

Die vorgeschlagene Aufteilung des Steuerschadens nach Steueranteilen hört sich vernünftig an, die Info hatte ich von meinem RA seinerseits auch!

Wechsel des RA ist in der Tat eine schwierige Frage. Wenn das "Entwicklungsstadium" es zulässt, würde ich es machen, ich habe das Gefühl, Du fühlst Dich nicht "gut aufgehoben" beim Jetzigen ... kannst Du sicherlich am Besten beurteilen!

Liebe grüße ausm Süden und ein schönes Wochenende (ich hol nachhher meine Jungs ab.... :laola:

Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 16:30
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo babbedeckel,

du weißt, ich mach im moment haargenau die gleiche sch ... mit, wie du

ich halte die schreiben deines RAs in fast allen punkten für hinterfragenswert

1. steuern

die ständige rechtssprechung geht davon aus, dass du ex für ihre zustimmung zur zusammenveranlagung den steuerlichen schaden ab trennungszeitpunkt zu erstatten hast,
(ggfs. unter st.-kl. III ermittelter TU muss natürlich berücksichtigt werden)

bislang ist von solch einer forderung noch nicht die rede gewesen

du kennst ihre/eure zahlen, ich nicht ...

möglich, dass du selbst bei einer alleinigen übernahme eurer (event.) steuerschulden
besser weggekommen würdest, als wenn sie jetzt nen lauten macht und ihren o.g. schaden einfordert

2. zugewinn

Mein Mandant ist allenfalls bereit von jeglichen Darlehensverpflichtungen bei Übetragung des Miteigentumsanteils Ihrer Mandantin auf ihn freizustellen.

im umkehrschluss bedeutet das, du erkennst den wert aus exens GA an

3. unterhalt

..kein Sonderbedarf für Tochter berücksichtigt...kein Betreuungsbonus...

nix da betreuungsbonus

lt. neuestem BGH-urteil ist der  betreuungsunterhalt  = barunterhalt

Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, eine außergerichtliche Unterhaltseinigung, gleich in welcher Form und Umfangs, zu empfehlen.

klar, bei einer außergerichtlichen einigung gibt´s für ihn weniger zu holen

würdest du nicht auch sofort einer regelung:

du verzichtest auf KU und ex auf EU

zustimmen ?

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2006 17:39
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

@lsw das mit dem Barunterhalt und Betreuungsbonus habe ich hier auf der Seite verfolgt ...interessant.
Bzgl. Zusammenveranlagung würden "wir" was rausbekommen. Aber lsw ich sehe es nicht mehr ein, wenn die RAin der EX so eine Sch... zusammen schreibt. Mir lang´s ....echt.

Weiter geht´s :

Am WE wäre normalerweise UmgangsWE angesagt. Die Kleine war terminlich schwer unter "Druck".
Freitag Geburtstag der Nachbarstochter (ging bis 20:30). Samstag erst Handball spielen, dann Nationalspiel der Damen (Deutschland-Spanien) ansehen. danach Weihnachtsfeier der Handballkids auf einem Bauernhof (bis 23:30).
Die Kleine und ihre Mama hatten zusammen telefoniert, und sie hat es ihr entsprechend gesagt.
Als die Kleine sie fragte, ob sie sie von der Weihnachtsfeier holen würde, sagte ihre Mama, daß sie die Kleine um die Zeit nicht holen könne. :gunman:
Mit mir kommuniziert KM ja nicht  😡
Obiges sagte mir die Kleine alles gestern abend. Deshalb wäre sie auch heute(sprich gestern) nicht zur Mama gegangen, weil sie hätte einfach keine Lust dahin zu gehen. Es wäre eh zu langweilig und Mama kann nur einkaufen und macht sonst nix, außerdem müsse sie für die Schule lernen. Mama ruft mich ja auch noch nicht mal an, ich muß die immer anrufen. Das sehe ich nicht ein.
Als ich nun fragte, wie es an Weihnachten werden würde; sagte die Kleine, weiß ich noch nicht, aber der Richter hat ja gesagt das müsse immer abgewechselt werden (anscheinend bei der Befragung in der ABR - Verhandlung).
Ich werde nichts mehr sagen, so nach dem Motto "du mußt zur Mama" o.ä.
Eine Umgangsverhandlung sehe ich schon über mir schweben  :knockout:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.12.2006 11:21
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

vorhin war´s wieder derb:

Töchterchen ruft KM an, und sagt unter anderem das sie an Heiligabend bei Oma und Opa bleiben möchte (meine Eltern), da auch ihr Cousine und die Tante da ist. Nach einem hin- und her, sagte EX:
"Aha ich bin dir wohl nicht mehr wichtig genug ...."  :knockout: :puzz:
Danach war das Gespräch beendet.
5 Minuten später rief EX wieder, auf dem Handy von Töchterchen, an und sagte(ich hab sie durch die Muschel gehört):
"An Weihnachten bin ich die ganze Zeit weg, und du brauchst gar nicht zu kommen ... Ciao"  :gunman: :gunman: :gunman:
EX ist -wahrscheinlich- beleidigt und bringt sowas....mensch ich könnt´ sie  :gunman:
Die Kleine meinte u.a., Papa am WE geh´ich da auch nicht mehr hin. Die Mama will ja eh nicht ...
Ich war baff (meine Schilddrüsen schwollen), und habe ihr gesagt...mach´dir nichts draus.
Zu mehr war ich nicht fähig.

Die Kleine sieht gerade fern, und das Abendessen ist gleich fertig.
Ich werde ihr den Vorschlag machen, daß sie mal ein Brief an ihre Mutter schreibt, um ihr zu erklären was los ist. Was soll ich da noch machen ?  :crash:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.12.2006 20:56
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Was soll ich da noch machen ?

hallo babbedeckel,

auch wenn´s schwer fällt und ich deine erregung über exens verhalten total nachvollziehen kann:

ich würd gar nix machen

da sind zwei menschen,
beides frauen  :rofl2:
und beides kinder; die eine ist tatsächlich eins, die andere verhält sich wie eins

und beide reagieren auf das verhalten des anderen beleidigt

so schön es wäre, die eine hätte verständnis für das verhalten der anderen,
du wirst es nicht erzeugen können und das verhalten verändern erst recht

wenn du dich da jetzt einmischt, läufst du nur gefahr, dich mit der einen oder der anderen anzulegen

lass sie ihr ding untereinander klar ziehen und halt dich raus

mein rat ...

lg

wolf


wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2006 23:24
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

eben mit EXchen telefoniert, sie rief mich an...oh Wunder:
Es ging um den vertorbenen Bruder etc., wegen Erbe...irgendwas...blabla. Egal...

Als ich sie ansprach, wegen dem letzten Telefongespräch(s.o.) mit unserer Tochter,
daß es nicht unbedingt vorteilhaft, für die Beziehung zum Töchterlein ist, daß sie sowas bringt.
Antwort von EXchen; ich hätte dafür zu sorgen, daß der Umgang klappt etc. pp.  :crash:
Ich versuchte der blöden Kuh klar zu machen, daß es wohl an ihr liegt, und EXchen möchte doch bitte
mal zur Eriehungsberatung gehen, was die sagen würden. Sie könne sich natürlich an die Mütter in ihrem gewohnten Umfeld
auch mal befragen, ob das Handeln von ihr OK wäre etc.
EXchen daraufhin, ich würde ja alles verhindern, bzw. es wäre nichts klar etc.
Naja ... ich bin halt an allem Schuld...is klar ...  :knockout:

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 14:08
(@babbedeckel)
Registriert

Hi, wieder ich,

Schreiberei der Gegenseite:


...Mithin ist davon auszugehen, daß beide Parteien keinen Zugewinn erzielt haben, sondern die Vermögensauseinandersetzung vorzunehmen ist. In diesem Sinne schlägte meine Mandantin vor, daß sie ihrem Ehemann (das bin ich) das hälftige Miteigentum gegen Freistellung aus sämtlichen Verbindlichkeiten ohne Herauszahlung überträgt. Gleichzeitig wird das gemeinsame Vermögen auseinandergesetzt und Herr babbedeckel an sie einen Betrag von pauschal 30000 € . Sie würde dagegen ihm ihren Anteil an dem Bausparguthaben von der Fa. xyz (Bausparer zur Ablöse des Darlehens) den Anteil blubber aus dem Depot abc übetragen.
Ich bitte sie höflichst (wie bitte  😉  ) , den Vorschlag wohlwollend ( :rofl2:) mit ihrer Partei zu besprechen.
Damit könnte die Folgesache Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung der Parteien gütlich geregelt und eine entsprechende Vereinbarung im Scheidungstermin protokolliert werden.

....Schnipp

....gemäß §1573 BGB ist nicht der angemessene Wohnvorteil, vielmehr der Mietwert anzusetzen,
dieser ist mit 750€ monatlich nicht zu hoch bemessen.
Zu Gunsten ihres Mandanten sind neben den Zinsaufwendungen für xyz-Darlehen auch eine
Sparrate i.H.v. 4 % des Bruttoeinkommens gemäß der Entscheidung BGH 2005, 1817 ff. von "soundsoviel"
berücksichtigt.
Ich bittes sie im Interesse einer einverständlichen Unterhaltsregelung, meine Berechnung mit ihrem Mandanten zu besprechen und mir bis spätestens 22.12. mitzuteilen, ob auf Grundlage der vorliegenden Unterhaltsberechnung ebenfalls eine bei Gericht zu protokollierende Vereinbarung der Parteien geschlossen werden kann.
Bleibe ich ohne Nachricht, gehe ich davon aus, daß der EU-Anspruch meiner Mandantin streitig geklärt werden soll.

...Schnipp

Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass nach wie vor ein regelmäßiger Umgang von Töchterchen mit der KM nicht stattfindet. Ihr Mandant ist gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Töchterchen einen regelmäßigen Umgangskontakt mit ihrer Mutter hat.
Vereinbart war ein 14-tätiger Wochenendumgang, sowie jeweils Montags- und Freitagsnachmittags.

Jetzt wird ja immer freundlicher ich breche ab.
Trotzdem wieder Lügen, EX hat Zugewinn, ich nicht....
Ob Gegenseite kalte Füße bekommt, ich meine von 70K auf 30K runtergegangen...immens.

...und es war klar, daß mir Umgangsboykott vorgeworfen wird.  😡
...und Frechheit, mein RA bis zum 22.12. so unter Druck zu setzen  😉

Gruß
babbedeckel


Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2006 00:00




Seite 9 / 23