hallo,
gibt es rechtlich relevante aussagen zu folgendem sachverhalt: ein vater, der mit der mutter seiner kinder nicht verheiratet war, betreut diese kinder jede zweite woche im monat. seine partnerin verweigert ihm das gemeinsame sorgerecht aus , nach eigener aussage, rein psychologischen gründen, die nichts mit den kindern oder dem mann, sondern ausschließlich mit ihrer eigenen befindlichkeit zu tun haben. mit seinem umgang mit den kindern und seiner betreuung derselben ist sie völlig einverstanden. da er aber im moment harz-4 -empfänger ist, bekommt er wg. des fehlenden sorgerechts keine beihilfe zum unterhalt für die kinder. kann er hier irgendwie tätig werden?
Hey
da er aber im moment harz-4 -empfänger ist, bekommt er wg. des fehlenden sorgerechts keine beihilfe zum unterhalt für die kinder
Was verstehst du darunter?!
Die ARGE wird siene Kids nicht mit in die BG aufnehmen u einen Bedarf für die Kids berechnen, das sie nicht bei ihm gemeldet sind u die ARGE`n ansich keine 540/450 Betreuung kennen (wollen) .
Wenn außerdem die Mutter dem GSR nicht zustimmt, kann der Vater da leider erstmal nichts machen, egal wie oft er seine Kids betreut...
Gruß
Jens
Hallo maratea,
da er aber im moment harz-4 -empfänger ist, bekommt er wg. des fehlenden sorgerechts keine beihilfe zum unterhalt für die kinder.
Unterhalt und hat mit dem SR absolut nichts zu tun. Beihilfe zum Unterhalt der Kinder... da müßtest du mal genauer erklären was du damit meinst.
Ich denke eher das es dabei um die Bedarfsgemeinschaft geht, damit er etwaas mehr Geld bekommt, um seine Kinder bei sich zu verpflegen. Aberdas hängt allein von der Meldeadresse der Kinder ab.
seine partnerin verweigert ihm das gemeinsame sorgerecht aus , nach eigener aussage, rein psychologischen gründen, die nichts mit den kindern oder dem mann, sondern ausschließlich mit ihrer eigenen befindlichkeit zu tun haben. mit seinem umgang mit den kindern und seiner betreuung derselben ist sie völlig einverstanden
Da wir er wohl nichts dagegen machen können. Das GSR ist nicht einklagbar und von der Zustimmung der KM abhängig. Vielleicht kann er ihr das GSR ja schmackhaft machen. Manchmal hilft ein Gespräch über die Folgen des ASR der KM, wenn dieser etwas passiert... wenn sie ja die Kinder ohne weiteres im WM vom KV betreuen lässt will sie ja sicher nicht das im Falle ihres Todes oder eines längeren Krankenhausaufenthaltes, bei dem sie vielleicht erstmal nicht ansprechbar ist, das JA bestimmt wo die Kinder bleiben, da das dann meist ein Heim oder eine Pflegefamilie ist.
Tina
*edit* Jens war schneller und kürzer :redhead:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
